Berlin (Deutschland), 30.06.2005 – Einen Tag vor der Abstimmung über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) im Deutschen Bundestag mehren sich die Stimmen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Verfahren anmelden. Gleichzeitig zeigen sich die Führungen von SPD und Grünen entschlossen, die Abstimmung im Sinne einer Ablehnung der Vertrauensfrage zu entscheiden, um den Weg für Neuwahlen freizumachen.
Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine klare Mehrheit für eine Ablehnung der Vertrauensfrage im Bundestag geben, nehmen Beobachter allgemein an. Die Opposition (CDU/CSU und FDP) werde geschlossen mit Nein stimmen. Der größte Teil der SPD-Fraktion wird sich wahrscheinlich enthalten ebenso wie ein geschätztes Drittel (Bütikofer) der Grünen. Ein Teil der Grünen-Fraktion wird dem Kanzler das Vertrauen aussprechen wie auch eine Minderheit der SPD-Fraktion. Die Koalition verfügt im Parlament über 304 Stimmen, die so genannte Kanzlermehrheit beträgt 301 Stimmen, so dass nur einige Enthaltungen aus den Reihen der Regierungskoalition genügen, um die Vertrauensfrage scheitern zu lassen (was ja beabsichtigt ist). Der Bundeskanzler hat angekündigt, im Falle des (geplanten) Scheiterns der Vertrauensfrage den Bundespräsidenten noch am selben Tag aufzusuchen um ihm die Auflösung des Bundestages und die Vorbereitung von Neuwahlen vorzuschlagen. Danach hat der Bundespräsident (Horst Köhler) für die Prüfung des Antrages und seine Entscheidung darüber drei Wochen Zeit.
Am frühen Nachmittag kamen heute Spitzenvertreter der Regierungskoalition aus SPD und Grünen zusammen. Konkrete Hinweise über die genaue Begründung der Vertrauensfrage am Freitag im Parlament wurden auch nach diesem Treffen nicht bekannt, nachdem gestern schon eine Ministerrunde im Kanzleramt stattgefunden hatte. Der Regierungssprecher Béla Anda hatte am Mittwoch erklärt, für den Kanzler sei entscheidend, „ob er für seine Politik vom stetigen Vertrauen der Mehrheit des Parlaments ausgehen kann“. Schröder werde erst unmittelbar vor der Plenarsitzung des Bundestages über Einzelheiten Aufschluss geben. Am Morgen hatte die Koalition im Bundestag noch eine Reihe von Gesetzesvorlagen eingebracht und mit ihrer Mehrheit durchs Parlament gebracht.
Unterdessen haben einige Abgeordnete aus der Koalition angekündigt, sie würden aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken im Zusammenhang mit dem Vorgehen bei der Vertrauensfrage in Erwägung ziehen, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. Dies äußerten der grüne Abgeordnete Werner Schulz sowie die sozialdemokratische Abgeordnete Jelena Hoffmann. Bei einem Erfolg einer solchen Klage müsste die Regierung noch ein weiteres Jahr im Amt bleiben. Die Zustimmung des Bundespräsidenten gilt bei Beobachtern auch nicht als gesichert.
Der Artikel 68 GG behandelt das Thema Vertrauensfrage, gibt allerdings wenig Anhaltspunkte für die juristische Bewertung des genauen Verfahrens. Bereits 1982 hatte der damalige Bundeskanzler Kohl auf dem Weg über die Vertrauensfrage Neuwahlen herbeigeführt. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht eine deutliche Mahnung an die Politik ausgesprochen, dieses Instrument nicht zu missbrauchen. Beobachter halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Bundespräsidenten kassiert. Der damalige Bundespräsident Carstens hatte für diesen Fall seinen Rücktritt erwogen.
Einen „Plan B“ - für den Fall, dass entweder der Bundespräsident oder das Bundesverfassungsgericht das Verfahren für grundgesetzwidrig erklären sollten, gäbe es nicht, sagte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering nach dem Koalitionstreffen in Berlin. +wikinews+
30 Juni 2005
Heikle Situation vor der Vertrauensfrage des Kanzlers
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