Berlin (Deutschland), 27.06.2005 wikinews – Beim Bundestagspräsidium ging heute der Antrag des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) auf Abstimmung über die so genannte Vertrauensfrage am 1. Juli 2005 ein.
Damit ist es nun offiziell: Der Bundeskanzler bereitet die Auflösung des Bundestages mit der Abstimmung über die Vertrauensfrage vor. Nach der Wahlniederlage der SPD bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen (am 22. Mai 2005) hatte Schröder seine Absicht bekundet, Neuwahlen anzustreben. Über das genaue Procedere für diesen Schritt wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Es wurden von verschiedenen Seiten auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Abstimmung vorgebracht, weil die Vertrauensfrage mit der Absicht gestellt werde, sie zu verlieren.
Damit könnte der Weg frei werden für vorgezogene Neuwahlen am 18. September 2005, wenn der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage das Parlament auflöst. Der Bundespräsident hätte nach der Bitte des Bundeskanzlers, das Parlament aufzulösen, 21 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.
Die Plenarsitzung des deutschen Bundestages beginnt am Freitag um 10:00 Uhr. Danach wird eine kurze Ansprache des Bundeskanzlers erwartet, in der er erläutern will, warum er sich zu diesem Schritt genötigt sieht, auf dem Weg über die Vertrauensfrage Neuwahlen einzuleiten. Die geheime Abstimmung wird dann vermutlich gegen 11:30 Uhr stattfinden. Beobachter erwarten allgemein, dass der Kanzler seine Minister, soweit diese der SPD angehören, auffordern wird, mit Nein zu stimmen, um bei der Vertrauensfrage zu dem gewünschten Votum zu gelangen. Der Kanzler hat seine Minister am Mittwoch zu einem Gespräch geladen, in dem er dem Bundeskabinett die genaue Verfahrensweise sowie seine damit verbundenen Motive erläutern wird. Am Donnerstag wird ein Treffen auf Koalitionsebene erwartet.
Der Wortlaut des Antrages, der heute beim Bundestagspräsidenten, Wolfgang Thierse (SPD) einging und den Abgeordneten als Bundestagsdrucksache Nr. 15/5825 zugeleitet wurde, ist kurz und knapp gehalten:
„Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Freitag, dem 1. Juli 2005, hierzu eine Erklärung abzugeben.
Berlin, den 27. Juni 2005
Gerhard Schröder“
27 Juni 2005
Antrag eingegangen: Schröder stellt am Freitag im Parlament die Vertrauensfrage
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