Bundesinnenminister Schäuble in Kritik wegen seiner Vorschläge zur Abhörung von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen
Berlin (Deutschland), 17.01.2008 – Große Kritik an seinen Vorschlägen zur Abhörung von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen muss Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) von Politikern aus der SPD und der Opposition entgegennehmen. Im Entwurf des Bundesinnenministeriums zum neuen BKA-Gesetz wird es dem Bundeskriminalamt erlaubt, auch Personen aus diesen Berufsgruppen abzuhören, „soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist“.
Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD, hat „äußerste verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen die Ideen. „Diese absoluten Abhörverbote sind Kernbestandteile des Rechtsstaats. Die werden wir nicht aufgeben“, äußerte sich Wiefelspütz. Der Vorschlag sei nicht mit der SPD abgestimmt. Auch Michael Hartmann, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kann sich nicht vorstellen, dass das Bundesjustizministerium dem Vorschlag zustimmt.
Das Bundesjustizministerium verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Polizeigesetz. Wie eine Sprecherin des Ministeriums sagte, müsse das Vertrauensverhältnis der Bürger zu Geistlichen, Abgeordneten oder Strafverteidigern absolut geschützt werden.
Auch Claudia Roth von den Grünen kritisierte Schäuble: Sein „Überwachungswahn“ kenne keine Grenzen. Die im Entwurf genannte Möglichkeit, gegebenenfalls auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche abzuhören, sei „ein weiterer Versuch, Bürger- und Freiheitsrechte brutal auszuhebeln“. Wolfgang Wieland und Jerzy Montag, ebenfalls von den Grünen, halten die Ideen für einen „Präventiv-Wahn“ des Ministers.
Kritisch äußerten sich auch Politiker von der FDP und der Linken: Gisela Piltz (FDP) sagte, es werde ein „Fundament unseres Rechtsstaates auf dem Altar der Überwachungsphantasien von Schäuble“ geopfert. Sie bezog sich mit ihrer Kritik auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach „der Kernbereich privater Lebensführung von staatlichen Überwachungsmaßnahmen ausgenommen werden muss“. Die Linke wies auf die Vorgaben des Grundgesetzes hin.
Stefan Paris, ein Sprecher Schäubles, sagte gestern, es handele sich bei dem Vorschlag nur um einen Referentenentwurf.
Unterstützung bekommt Schäuble von seinem Parteikollegen Hans-Peter Uhl: Es gehe nicht darum, alle Geistlichen und Abgeordneten ständig abzuhören. „Der Schutz der Privatsphäre von Abgeordneten, Anwälten und Geistlichen wird nicht auf breiter Front aufgebrochen“, äußerte er sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Man müsse, wenn man dadurch Leben retten könne, auch mal auf das Privileg verzichten, als Abgeordneter nicht abgehört werden zu dürfen.
Wolfgang Bosbach (CDU) hält die Regelung für nicht praxisrelevant. Er verglich den Gesetzentwurf damit, „Hosenträger und Gürtel gleichzeitig zu tragen“.
Auch die Berufsgruppen, die von einer solchen Regelung betroffen wären, kritisierten den Bundesinnenminister und kündigten ihren Widerstand an. Eine Sprecherin der Evangelischen Kirche in Deutschland sagte, das Seelsorgegeheimnis sei vom Gesetzgeber zu schützen. Stefan König vom Deutschen Anwaltverein hält den Vorschlag für unsinnig und schädlich: Bislang wisse man von keinem Fall, in dem ein Terrorist sich vor Durchführung seiner Taten einem Seelsorger, Anwalt oder Abgeordneten anvertraut habe. Regina Michalke vom Verein Deutscher Strafverteidiger bezeichnete die Ideen zur Abhörung von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen als einen „absoluten Tabubruch“.
17 Januar 2008
Erneute Kritik an Schäuble
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