18 Dezember 2007

Atomare Aufrüstung Russlands verstößt gegen Atomwaffensperrvertrag

Laut Art.6 Atomwaffensperrvertrag verpflichteten sich die Atomwaffenstaaten zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffenarsenale. Das Gegenteil findet noch immer statt.
Die nachstehende Meldung gibt ein Beispiel dafür.

Novosti: "Interkontinentalrakete RS-24 stärkt Russlands Potential der atomaren Abschreckung"

WLASSICHA (Gebiet Moskau), 17. Dezember (RIA Novosti). Die Aufnahme der neuen ballistischen Interkontinentalrakete RS-24 (ICBM) in die Bewaffnung der strategischen Raketentruppen von Russland wird die Kampfmöglichkeiten der Einsatzgruppierung der strategischen Raketentruppen stärken und das russische Potential der atomaren Abschreckung festigen.
Das teilte der Sprecher des Befehlshabers der strategischen Raketentruppen, Oberst Alexander Wowk, RIA Novosti am Montag mit.
Er präzisierte, dass die Rakete RS-24 die veralteten ICBM-Mehrlade-Raketen RS-18 und RS-20 nach Ablauf ihrer verlängerten Betriebsdauer ablösen werde.
„In der Zukunft wird die RS-24 zusammen mit der schon in die Bewaffnung aufgenommenen ICBM-Rakete mit Einzelgefechtskopf RS-12M2 Topol-M die Grundlage der Einsatzgruppierung der strategischen Raketentruppen bilden. Sie wird in der Lage sein, im Bestand der strategischen Kernwaffenkräfte das Land und seine Verbündeten bis Mitte des 21. Jahrhunderts zuverlässig zu schützen“, sagte Wowk.
Er präzisierte, dass zur Bewaffnung der strategischen Raketentruppen gegenwärtig sechs Typen von Raketenkomplexen der vierten und der fünften Generation (davon vier stationäre und zwei mobile) gehören würden.
Laut Wowk machen die stationären Raketenkomplexe nach der Zahl der Startvorrichtungen etwa 45 Prozent der Gesamtzahl der Raketenkomplexe und nach der Zahl der Gefechtsköpfe fast 85 Prozent des Potentials der Einsatzgruppierung der strategischen Raketentruppen aus.