Immer wieder heißt es: "Wir leben im Informationszeitalter."
Ausgenommen davon allenfalls die "Dritte Welt", die auch deshalb nicht zu beneiden ist, aber die Datenautobahnen und Informationssammlungen haben für uns nicht nur Vorteile, sondern ermöglichen dem Staat und der Wirtschaft einen "gläsernen Bürger", der zunehmend manipulierbar wird, sich also um seine Freiheit sorgen muss.
Gesetze und Rechtsprechung haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Menge für das Recht auf Datenschutz entwickelt. Möglich, dass es der Datenschutz den Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung zwangsläufig hinterher läuft, denn die technische Entwicklung verläuft rascher als die Parlamente arbeiten.
1983 schlugen die Wogen hoch, als sich Teile der demokratischen Öffentlichkeit gegen die Volkszählung stark machten, während andere still über sich ergehen lassen wollten, was sich die Politik an Datenerhebung vorstellte.
"Ich habe nichts zu verbergen", so lautet die unüberlegte, oft sogar gutgemeinte, aber dennoch zugleich denunziatorische Selbstgewissheit der Mitläufer, die in noch jeder Gesellschaft ihre satte Mehrheit haben und dazu neigen, Nonkonformisten falsch zu verdächtigen oder zu verfolgen.
Der Widerstand gegen die Volkszählung änderte wenig, aber immerhin anerkannte das Bundesverfassungsgericht erstmals ein "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" und stützte es aus dem Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 2 Grundgesetz (Allg.Freiheit): "Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."
Ein "Grundrecht" und steht noch immer nicht ausdrücklich in der Verfassung?
Vielleicht glaubt man, es sei dadurch nichts zu gewinnen, aber ich halte den Datenschutz für nicht weniger bedeutsam als z.B. den Schutz der Wohnung oder des Eigentums. Die bloße Herleitung aus anderen Grundrechten erscheint mir der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes unangemessen.
Ich plädiere deshalb dafür, dass der Datenschutz dem Artikel 10 Grundgesetz (Schutz persönlicher Geheimnisse) angefügt wird. Zeitgemäßer wäre jedoch eine komplette Umschreibung dieses Verfassungsartikels, denn es kann nicht nur um "Geheimnisse" gehen, sondern sollte einbeziehen, was für die Privatsphäre und für die Selbstbestimmung öffentliche Interessen überwiegt.
Leider war die EU-Verfassung so überladen mit bürokratischem Ballast, dass sie scheiterte, aber dort war das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verankert und mit Auskunftsrechten flankiert.
Die parlamentarische Mehrheit des Bundestags sprach sich für die EU-Verfassung aus. Das macht es noch unverständlicher, wenn auf die Übernahme von bürgerfreundlichen Regelungen ins Grundgesetz verzichtet wird.
-msr- >> DISKUSSION und Umfrage
11 Mai 2006
Datenschutz als Grundrecht?
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