04 August 2006

Drei Zwischenfälle im Kernkraftwerk Temlin in einer Woche

Temelín (Tschechien), 04.08.2006 – Mehrere tausend Liter verstrahlten Wassers traten am Mittwochnachmittag aus der Kühlleitung des Kernkraftwerks Temelín in Tschechien aus und flossen in Spezialtanks. Nach Aussage des österreichischen Umweltministeriums entstand keine Gefahr für Österreich. Österreich besitzt ein eigenes Frühwarnsystem in der Nähe der tschechischen Anlage. Ein Sprecher des Kernkraftwerks erklärte, es sei keine Radioaktivität in die Umwelt gelangt. Der Vorfall ereignete sich, nachdem dieser Block des Kraftwerks nach einer Reparatur wieder ans Netz angeschlossen worden war. Die Abschaltung war wegen der Reparatur einer undichten Ölleitung in der Turbine notwendig geworden. +wikinews+

03 August 2006

Rechtschreibreform endgültig in Kraft getreten

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Seit dem 1. August ist eine einheitliche Regelung für die deutsche Rechtschreibung in Kraft getreten. Diese Regelung stellt einen Kompromiss dar, um einen jahrelangen öffentlichen Streit zu beenden. Sie wurde im März 2006 von den Kultusministern der Bundesländer beschlossen. In der erneuten Änderung, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet wurde, werden entgegen der ersten Reform 1996 wieder mehr Worte zusammengeschrieben, feststehende Begriffe wie „Runder Tisch“ oder „Große Koalition“ werden außerdem wieder einheitlich groß geschrieben. Das „Du“ als Anredepronomen in Briefen darf auch wieder groß geschrieben werden.

Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.

Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.

Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.

Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.

Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.

Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.

Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.

Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+

  • Rechtschreibreform
  • Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

    Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

    Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

    Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

    Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

    Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

    Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

    Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


    (Wikinews berichtete)

  • Diäten
  • Birthler-Behörde gibt Akten frei

    Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Die „Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (BStU), Marianne Birthler, kurz die so genannte Birthler-Behörde, hat am Mittwoch die ersten Akten der „Rosenholz-Dateien“ für die Öffentlichkeit freigegeben. Konkret bedeutet das die Freigabe für Journalisten und Wissenschaftler, die entsprechene Anträge an die Behörde zur Einsichtnahme gestellt haben. 20 Personen sollen solche Anträge gestellt haben.

    Die ehemaligen Stasiakten enthalten Aufzeichnungen über 16 ehemalige Bundestagsabgeordnete, die entweder aktiv oder passiv für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Informationen geliefert haben sollen. Elf der genannten Personen sind inzwischen bereits verstorben. Unter den nun veröffentlichten Datensätzen finden sich Informationen über einige bekannte Persönlichkeiten, die der Spionage verdächtigt beziehungsweise auch bereits überführt wurden: William Borm (FDP), Julius Steiner (CDU), Leo Wagner (CSU) sowie die Sozialdemokraten Klaus Wienand und Gerhard Flämig. In den übrigen Fällen ist der Status der genannten Personen als aktive oder nur passive Informanten noch ungeklärt, da die Rosenholz-Akten sowohl „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM) als auch „Kontaktpersonen“ enthalten. Letzteren kann eine aktive Mitarbeit nicht unbedingt unterstellt werden. Viele von ihnen wurden nur „abgeschöpft“, wie sich die Birthler-Behörde ausdrückt. Freigaben für weitere Akten aus dem Rosenholz-Bestand werden in Zukunft erwartet. Das hängt jedoch von der Zustimmung der noch lebenden Personen ab. Die Behörde hat diesen Personenkreis wegen der Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Akten angeschrieben.

    Die Rosenholz-Dateien bestanden ursprünglich aus 317.000 Karteikarten über Einzelpersonen sowie 77.000 Karten über Operationen, die auf Mikrofilm gespeichert wurden. Darunter befinden sich Daten über 43 ehemalige Bundestagsabgeordnete. 1989 war der gesamte Datenbestand zunächst in die Hände der CIA gelangt. Genaueres über diesen Transfer ist nicht bekannt. Es gibt Vermutungen, ehemalige MfS-Mitarbeiter hätten die Daten verkauft. Erst 2003 gelangten die Daten in die Hände der Birthler-Behörde. Die Daten liegen inzwischen als CD-ROM vor. +wikinews+

  • StaSi
  • 02 August 2006

    Libanon: Meerwasserreinigung durch Bakterien?

    Bielefeld / Braunschweig / Helgoland (Deutschland) / Messina (Italien) / Madrid (Spanien) / Dschije (Libanon), 02.08.2006 – Mindestens 15.000 Tonnen Schweröl verschmutzen die libanesische Küste seit dem Angriff der israelischen Luftwaffe auf ein Kraftwerk in Dschije. Vor der Küste breitet sich ein gigantischer Ölteppich aus. Der World Wildlife Fund (WWF) sieht die Umwelt und die Bevölkerung in dem Gebiet gefährdet.

    Hoffnung gibt es bei solchen Katastrophen vielleicht durch die Forschungsergebnisse von Biotechnologen aus Deutschland, Italien und Spanien. Sie untersuchten das Genom eines erdölfressenden Bakteriums, des Alcanivorax borkumensis. In der Fachzeitschrift „Nature Biotechnology“ veröffentlichten die Wissenschaftler ihre Ergebnisse. Die Bakterien kommen fast nur in ölverschmutztem Wasser vor. Dort ist ihr Anteil an den Mikroorganismen aber sehr hoch. Sie haben eine Fülle von Gensequenzen, die es ihnen ermöglichen, in einer größeren Spannbreite von Kohlenwasserstoffkonzentrationen zu überleben. Außerdem haben sie besondere Enzyme, die ihnen beim Abbau von Öl helfen.

    Pressesprecher Manfred Braun vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) erklärte, dass vielleicht die Enzyme aus den Bakterien isoliert werden und zum Abbau von Ölteppichen genutzt werden könnten. Eine zweite Anwendungsmöglichkeit bestehe darin, die Bakterien direkt auf den Ölteppich aufzubringen.

    Auch an der Biologischen Anstalt Helgoland versuchen Forscher herauszufinden, wie unterschiedlich sich die Bakterien im Labor und in der Natur verhalten. 50 verschiedene Kombinationen von gelöstem Dünger, Ölbindemittel und Mikroben werden daraufhin getestet, durch welche Erdöl am schnellsten abgebaut werden kann. Durch mehr Nährstoffe und eine bessere Sauerstoffzufuhr erhoffen sich die Forscher eine größere Leistungsfähigkeit der Bakterien. +wikinews+

    Zwei herrenlose Koffer mit Propangasflaschen in Koblenz und Dortmund

    Dortmund / Karlsruhe / Koblenz (Deutschland), 02.08.2006 – Am Montagnachmittag, den 31. Juli, gegen 15:45 Uhr wurde ein herrenloser Koffer von einem Zugbegleiter an einen Service-Mitarbeiter überreicht, der in der Fundstelle des Dortmunder Bahnhofs arbeitet. Eigentlich sollte nur der Besitzer des Koffers ausfindig gemacht werden. Stattdessen entdeckten die Mitarbeiter jedoch eine Konstruktion, aus der sie zunächst nicht schlau wurden. Sofort wurde der Bahnhof evakuiert und teilweise abgesperrt.

    Das herbeigerufene Entschärferteam stellte fest, dass es sich dabei um einen Sprengsatz handelte, der wohl mit Hilfe eines Weckers gezündet werden sollte. Der Wecker wurde mit einer Wasserkanone beschossen und von dem Sprengsatz getrennt. Der Leiter der Ermittlungskommission, Christian Voßkühler, sagte gestern in Dortmund, der Sprengsatz hätte, falls er explodiert wäre, einen „enormen Schaden“ anrichten können. In dem Dortmunder Koffer befand sich eine zündfähige Bombe.

    Bei dem Zug, in dem der Koffer an einem Viererplatz gefunden wurde, handelt es sich um einen Regionalexpress, der morgens ab 04:40 Uhr zwischen Aachen und Hamm pendelt. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die in dem Zug etwas Verdächtiges bemerkt haben könnten. 45 bis 50 Beamte sind an der Aufklärung des Falles beteiligt.

    Auch am Bahnhof Koblenz wurde ein Koffer mit einer Propangasflasche gefunden. Er wurde am Montag abgegeben, aber erst einen Tag später geöffnet. Am Dienstagnachmittag wurde dann wegen des Fundes eine Stunde lang der Reiseverkehr unterbrochen und das Bahnhofsgebäude geräumt. Auch Geschäftshäuser und Hotels im Umkreis von 200 Metern um den Bahnhof waren davon betroffen.

    Nach Informationen der ARD sind die Bausätze in den beiden Koffern in Dortmund und Koblenz baugleich. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in beiden Fällen inzwischen wegen Terrorverdachts. +wikinews+

    01 August 2006

    UN-Sicherheitsrat: Vier-Wochen-Frist für den Iran

    New York (Vereinigte Staaten), 01.08.2006 – Nach wochenlangen Verhandlungen hat der UN-Sicherheitsrat am Montag, den 31. Juli in New York eine Resolution verabschiedet, die den Iran auffordert, bis zum 31. August die Urananreicherung und die -wiederaufbereitung einzustellen. Der Beschluss, der auf einen gemeinsamen Entwurf Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands zurückgeht und von den USA unterstützt wurde, trägt die Nummer 1696 und fordert den Staat Iran auf, alle Auflagen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) zu erfüllen. Das gelte auch bezüglich der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet. Das Land solle vor allen Dingen den Verdacht ausräumen, dass es eine Atombombe bauen wolle. Der Sicherheitsrat sei „ernsthaft besorgt“, dass eine Zusammenarbeit mit der IAEO nicht erfolge. Weiterhin erfolgte die Aufforderung an alle Sicherheitsratsmitglieder, auf Lieferungen an den Iran zu verzichten, die dem Staat bei der Urananreicherung helfen könnte.

    14 der insgesamt 15 Mitglieder des Sicherheitsrates stimmten für den Entwurf, nur Katar stimmte dagegen. Hinter der Resolution stehen auch die drei Vetomächte USA, Russland und China sowie Deutschland, das gemeinsam mit den beiden weiteren Vetomächten Frankreich und Großbritannien die Verhandlungen der EU mit dem Iran führte. Die Vetostaaten und Deutschland hatten dem Iran im Juni ein Angebot unterbreitet, auf das nach Meinung der Anbieter keine angemessene Reaktion erfolgte, woraufhin nun der Sicherheitsrat wieder eingeschaltet wurde.

    Zum ersten Mal wurde eine Resolution beschlossen, die dem Iran in dem Atomstreit eine Frist setzt, um die Forderungen des Sicherheitsrates zu erfüllen. Diese Frist läuft Ende August aus. Dann soll der Chef der IAEA, Mohammed el-Baradei, einen Bericht über die iranische Reaktion vorlegen. Danach könnte der Sicherheitsrat Sanktionen zur Durchsetzung der Resolution beschließen. Die Resolution bezieht sich ausdrücklich auf Artikel 41, Kapitel 7, der UN-Charta. Darin ist von einer vollständigen oder teilweisen „Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten“ und dem „Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ die Rede.

    In einer ersten Reaktion lehnte der iranische UN-Botschafter Javad Zarif die Forderungen der Resolution ab. Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert in einem Artikel aus Javad Zarifs Rede vor dem UN-Sicherheitsrat. Dort sagte der iranische UN-Botschafter, dass das zivile Nuklearprogramm des Irans keine Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit darstelle. Daher sei der Weltsicherheitsrat laut Javad Zarif nicht befugt, sich mit diesem Thema zu befassen. Weiter sagte der iranische UN-Botschafter, dass die Resolution keine rechtliche Grundlage und keinen praktischen Nutzen habe. In seinem Kommentar nach der Abstimmung, die mit 14:1 für die eingebrachte Resolution ausging, bekräftigte Javad Zarif, dass die Iraner entschlossen seien, ihr unveräußerliches Recht auf die zivile Nutzung der Nuklearenergie in Anspruch zu nehmen. Mit Bezugnahme auf den Gebrauch chemischer Waffen durch die irakische Armee im Krieg gegen den Iran bezeichnete der iranische UN-Botschafter Iran als das einzige Opfer von Massenvernichtungswaffen in der jüngsten Vergangenheit. Die Iraner sind laut Javad Zarif nicht an der Entwicklung nuklearer Waffen interessiert.

    In einem Artikel der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA wird Javad Zarif mit den Worten zitiert, die Resolution erschwere weitere Verhandlungen. Im Artikel der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur heißt es weiter, Iran habe angekündigt, bis zum 22. August auf das Verhandlungsangebot des Westens zu reagieren. Der Sicherheitsrat habe eine Anwort Irans nicht abgewartet.

    Katar stimmte als einziges Sicherheitsratsmitglied gegen die UN-Resolution. Nassir Al-Nasser, UN-Botschafter Katars, begründete sein Abstimmungsverhalten damit, dass die Resolution zu einer Zunahme der Spannungen führen werde und Iran Zeit gegeben werden sollte, auf das Angebot des Westens zu reagieren. Die Forderungen der sechs Staaten, die dem Iran das Verhandlungsangebot unterbreitet haben, bezeichnete Nassir Al-Nasser als legitim.

    In einer von Sean McCormack, einem Sprecher des US-Außenministeriums, verfassten Pressemitteilung zeigt sich dieser stellvertretend für die US-Regierung erfreut, dass der Weltsicherheitsrat durch die Annahme der Resolution eine seiner Meinung nach deutliche und starke Maßnahme ergriffen hat. Die Resolution sende ein eindeutiges und verbindliches Signal in Richtung Teheran, heißt es in der Pressemitteilung des US-Außenministeriums weiter. Das Verhandlungsangebot der sechs Staaten bleibt nach Aussagen des US-Außenministeriums trotz der Resolution gültig. Die US-Regierung hoffe darauf, dass Iran sich nun auf Verhandlungen und Kooperation einlasse. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die US-Regierung auf eine härtere Resolution hinarbeiten, die dann auch Sanktionen gegen Iran vorsehen soll.

    Der russische UN-Botschafter Vitaly I. Churkin bezeichnete die Resolution als einen Zwischenschritt, dem weitere Maßnahmen folgen würden, wenn Iran nicht kooperiere. Emyr Jones Parry, der britische UN-Botschafter, kommentierte die Verabschiedung der Resolution ähnlich. Seiner Meinung nach ist das dem Iran angebotene Verhandlungspaket hinsichtlich der Angebote und Forderungen eindeutig. Wenn Iran darauf eingehe und den Forderungen nachkomme, könne man konstruktiv fortfahren. Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier nannte die Verabschiedung der Resolution ein nachdrückliches Zeichen der Geschlossenheit der internationalen Gemeinschaft. China und Russland hatten sich im Vorfeld dagegen ausgesprochen, Iran in der Resolution mit Sanktionen zu drohen. Der stellvertretende Botschafter Chinas bei der UN, Liu Zhenming, betonte: „Dialog und Vermittlungen sind der einzige Ausweg aus der Krise. Die IAEO sollte immer das Gremium sein, welches diese Aufgabe erfüllt. Eine Lösung erfordert vielseitige diplomatische Bemühungen.“ +wikinews+

  • Irankonflikt
  • Sommerdürre: Die Havel fließt rückwärts

    Ketzin (Deutschland), 01.08.2006 – Zu normalen Zeiten fließen bei Ketzin (Havelland) 58 Kubikmeter Wasser pro Sekunde in Richtung der Mündung des Flusses, in die Elbe. Doch in diesem Sommer ist offenbar alles anders: Am 26. Juli floss die Havel schon zum zweiten Mal innerhalb der letzten zwei Wochen rückwärts, also landeinwärts. Der Wasserstand des Flusses war so niedrig, dass das Elbwasser in die Havel hineinfloss: Mit zwölf Kubikmetern pro Sekunde floss die Havel in die Gegenrichtung.

    Die seit Wochen anhaltende Trockenheit hat die Pegelstände im Havelland landesweit sinken lassen. Manche Flüsse sind schon ganz ausgetrocknet. Die Niederschläge in der Region hätten sich jedoch seit Jahren verringert, sagte Matthias Freude, Präsident des Landesumweltamtes (LUA). Die Trinkwasserversorgung Brandenburgs sei jedoch noch nicht gefährdet, da das Trinkwasser in großer Tiefe gewonnen werde. Reinhard Reiher, technischer Geschäftsführer des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens BRAWAG GmbH, bescheinigt den Brandenburgern einen sehr sparsamen Wasserverbrauch. In Brandenburg liegt der tägliche Trinkwasserbedarf bei 11.000 bis 12.000 Kubikmeter Wasser, das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von 90 Litern Wasser pro Tag. Die Bevölkerung in Brandenburg verhalte sich sehr wassersparend. Der Bundesdurchschnitt beim Pro-Kopf-Wasserverbrauch liegt bei 130 Litern pro Tag. Langfristig ließen sich jedoch Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht ausschließen. So sagte eine Studie des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung in 50 Jahren eine erhebliche Verschlechterung der Wasserversorgung voraus. Niederschläge und in ihrer Folge die Grundwasserstände seien im Sinken begriffen. +wikinews+

    Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“

    Berlin (Deutschland), 01.08.2006 – Die Innenexperten der Opposition schlagen Alarm, ihre Kritik richtet sich gegen die geplante Anti-Terror-Datei des Bundesinnenministeriums, die eine ungeahnte Informationsflut auch an persönlichen Daten über Bürger enthalten soll, und sie fürchten um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., bezeichnete die geplante Anti-Terror-Datei als einen „Fall für Karlsruhe“.

    Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im März dieses Jahres die Einführung einer bundesweiten, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei beschlossen (Wikinews berichtete), um vor allem den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effektiver zu gestalten.

    Nun regt sich in den Reihen der parlamentarischen Opposition Widerstand gegen das Regierungsmodell. Es sollen nach den Vorstellungen der Innenminister Daten über potenzielle terroristische Vereinigungen und Personen, die Kontakt zu islamistischen Terror-Gruppen haben, Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen vermerkt werden, die sowohl von deutschen Geheimdiensten und Zollkriminalämtern als auch von polizeilicher Seite genutzt werden können. Dabei sollen auch persönliche Informationen gespeichert werden.

    Das Bundesministerium des Innern bestätigte auf Anfrage von Wikinews, dass es sich bei der geplanten Anti-Terror-Datei nicht um eine Volltextversion handeln werde. Neben reinen Indexdaten werde die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten, das heißt gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren Daten enthalten. Es handele sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer so genannten Volltextlösung, so Pressesprecherin Gabriele Hermani vom Bundesinnenministerium.

    Petra Pau kritisierte die Pläne der Regierung scharf. Sie verstießen gegen das Grundgesetz, weil das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und zudem „ungebührlich viele und vielfältige Daten“ in der Datei gespeichert würden.

    Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet die Verwässerung des Trennungsgrundsatzes und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Zwar begrüßt die Fraktion im Grundsatz den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, besteht jedoch darauf, dass die „rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen“ erhalten bleibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei zu schaffen und zu gewährleisten, dass solche Informationen nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesehen werden können. Zudem solle die Datei dem Zugriff und der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.

    Das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen äußerte sich auf Anfrage von Wikinews zu den Bedenken der Opposition. In der Stellungnahme heißt es, dass schon nach der derzeitigen Rechtslage eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig sei, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr gehe. Die Anti-Terror-Datei beschleunige diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.

    „Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben“, so die Sprecherin Dagmar Pelzer vom Innenministerium NRW. Auf die Anti-Terror-Datei könnten laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen. Die Anti-Terror-Datei enthalte als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich seien. So könnten die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen – selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich sei. „Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet“, so Pelzer. Die Anti-Terror-Datei diene dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies sei im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.

    Auf der Grundlage der prinzipiellen Einigung zwischen den Innenministern der Länder und Wolfgang Schäuble konzipierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung einen ersten Gesetzesentwurf, der den Ländern im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahren nach § 47 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zugeleitet wurde. Alle Bundesländer hatten zudem die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Am Donnerstag, den 27. Juli fand ein Treffen zwischen den Innenministerien der Bundesländer und dem Bundesinnenministerium statt, auf dem über Detailfragen des Konzepts diskutiert wurde. „Eine abschließende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde in der Besprechung nicht herbeigeführt“, teilte das Bundesinnenministerium Wikinews auf Anfrage mit. Das BMI werde die einzelnen Fachfragen zunächst umgehend mit den anderen beteiligten Bundesressorts erörtern und, sofern Einigung im Ressortkreis bestehe, gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf vornehmen. Der Gesetzentwurf wird dann schnellstmöglich dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Stellungnahme zu einzelnen Anfragen mit dem Hinweis, dass das Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, einen ersten Entwurf nach der Sommerpause zu veröffentlichen.

    Schon Otto Schily (SPD), der Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD), hatte die Einführung einer Anti-Terror-Datei forciert. Das damalige Konzept sah jedoch lediglich vor, eine Index-Datei einzurichten, die Zugriff auf die Datenbanken aller Behörden gestattet, der suchenden Behörde jedoch nur Auskunft darüber gegeben hätte, dass bei einer bestimmten Behörde ein Datensatz über die gesuchte Person oder Vereinigung vorliegt. Die Koalition unter Angela Merkel hat das Konzept dieser Index-Datei erweitert. Um auch weiterhin eine Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienst-Tätigkeiten sicherzustellen, soll das Prinzip der „verdeckten Speicherung“ für die Datenbanken der Nachrichtendienste angewendet werden, bei der die Behörde keine Information darüber erhält, ob ein Datensatz über die gesuchte Person vorliegt, der Nachrichtendienst jedoch eine Mitteilung erhält, welche Behörde welchen Datensatz abfragen wollte. +wikinews+

  • Geheimdienste
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