Berlin (Deutschland), 01.08.2006 – Die Innenexperten der Opposition schlagen Alarm, ihre Kritik richtet sich gegen die geplante Anti-Terror-Datei des Bundesinnenministeriums, die eine ungeahnte Informationsflut auch an persönlichen Daten über Bürger enthalten soll, und sie fürchten um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., bezeichnete die geplante Anti-Terror-Datei als einen „Fall für Karlsruhe“.
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im März dieses Jahres die Einführung einer bundesweiten, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei beschlossen (Wikinews berichtete), um vor allem den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effektiver zu gestalten.
Nun regt sich in den Reihen der parlamentarischen Opposition Widerstand gegen das Regierungsmodell. Es sollen nach den Vorstellungen der Innenminister Daten über potenzielle terroristische Vereinigungen und Personen, die Kontakt zu islamistischen Terror-Gruppen haben, Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen vermerkt werden, die sowohl von deutschen Geheimdiensten und Zollkriminalämtern als auch von polizeilicher Seite genutzt werden können. Dabei sollen auch persönliche Informationen gespeichert werden.
Das Bundesministerium des Innern bestätigte auf Anfrage von Wikinews, dass es sich bei der geplanten Anti-Terror-Datei nicht um eine Volltextversion handeln werde. Neben reinen Indexdaten werde die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten, das heißt gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren Daten enthalten. Es handele sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer so genannten Volltextlösung, so Pressesprecherin Gabriele Hermani vom Bundesinnenministerium.
Petra Pau kritisierte die Pläne der Regierung scharf. Sie verstießen gegen das Grundgesetz, weil das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und zudem „ungebührlich viele und vielfältige Daten“ in der Datei gespeichert würden.
Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet die Verwässerung des Trennungsgrundsatzes und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Zwar begrüßt die Fraktion im Grundsatz den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, besteht jedoch darauf, dass die „rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen“ erhalten bleibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei zu schaffen und zu gewährleisten, dass solche Informationen nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesehen werden können. Zudem solle die Datei dem Zugriff und der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.
Das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen äußerte sich auf Anfrage von Wikinews zu den Bedenken der Opposition. In der Stellungnahme heißt es, dass schon nach der derzeitigen Rechtslage eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig sei, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr gehe. Die Anti-Terror-Datei beschleunige diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.
„Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben“, so die Sprecherin Dagmar Pelzer vom Innenministerium NRW. Auf die Anti-Terror-Datei könnten laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen. Die Anti-Terror-Datei enthalte als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich seien. So könnten die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen – selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich sei. „Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet“, so Pelzer. Die Anti-Terror-Datei diene dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies sei im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.
Auf der Grundlage der prinzipiellen Einigung zwischen den Innenministern der Länder und Wolfgang Schäuble konzipierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung einen ersten Gesetzesentwurf, der den Ländern im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahren nach § 47 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zugeleitet wurde. Alle Bundesländer hatten zudem die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Am Donnerstag, den 27. Juli fand ein Treffen zwischen den Innenministerien der Bundesländer und dem Bundesinnenministerium statt, auf dem über Detailfragen des Konzepts diskutiert wurde. „Eine abschließende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde in der Besprechung nicht herbeigeführt“, teilte das Bundesinnenministerium Wikinews auf Anfrage mit. Das BMI werde die einzelnen Fachfragen zunächst umgehend mit den anderen beteiligten Bundesressorts erörtern und, sofern Einigung im Ressortkreis bestehe, gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf vornehmen. Der Gesetzentwurf wird dann schnellstmöglich dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Stellungnahme zu einzelnen Anfragen mit dem Hinweis, dass das Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, einen ersten Entwurf nach der Sommerpause zu veröffentlichen.
Schon Otto Schily (SPD), der Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD), hatte die Einführung einer Anti-Terror-Datei forciert. Das damalige Konzept sah jedoch lediglich vor, eine Index-Datei einzurichten, die Zugriff auf die Datenbanken aller Behörden gestattet, der suchenden Behörde jedoch nur Auskunft darüber gegeben hätte, dass bei einer bestimmten Behörde ein Datensatz über die gesuchte Person oder Vereinigung vorliegt. Die Koalition unter Angela Merkel hat das Konzept dieser Index-Datei erweitert. Um auch weiterhin eine Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienst-Tätigkeiten sicherzustellen, soll das Prinzip der „verdeckten Speicherung“ für die Datenbanken der Nachrichtendienste angewendet werden, bei der die Behörde keine Information darüber erhält, ob ein Datensatz über die gesuchte Person vorliegt, der Nachrichtendienst jedoch eine Mitteilung erhält, welche Behörde welchen Datensatz abfragen wollte. +wikinews+
01 August 2006
Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“
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Datenschutz,
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