25 September 2007

Einigung bei Finanzierung zum Transrapid München

München (Deutschland), 25.09.2007 – Der Freistaat Bayern, der Bund und Industriepartner haben sich auf die Finanzierung der Transrapidstrecke zum Münchener Flughafen geeinigt. Das Abkommen wurde am 24. September in München unterzeichnet. An dem Spitzengespräch teilgenommen haben der Bahnchef Hartmut Mehdorn, der amtierende bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, der Landeswirtschaftsminister Erwin Huber und Vertreter des Transrapid-Konsortiums Thyssen-Siemens.
Ergebnis des Gespräches: Die Finanzierungslücke von 165 Millionen Euro im Zuge der Gesamtkosten von 1,85 Milliarden Euro wurde geschlossen. Der noch fehlende Betrag wird zwischen dem Land Bayern, der Bahn, dem Flughafen, der Europäischen Union und dem Konsortium aufgeteilt. Der Bund und die Stadt München werden kein zusätzliches Geld beisteuern.
Der Transrapid soll bis zum Jahr 2014 die S-Bahn auf der 40 Kilometer langen Strecke zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Flughafen ablösen. Die Fahrzeit verkürzt sich dadurch von jetzt 40 Minuten auf zehn Minuten. Das Planfeststellungsverfahren befindet sich in seiner Schlussphase. Die Regierung von Oberbayern will noch Ende September die Protokolle der öffentlichen Anhörungen an das federführende Eisenbahn-Bundesamt weiterleiten. Die Stellungnahmen hierzu folgen dann bis Ende 2007. Mit dem Bau soll im Sommer 2008 begonnen werden. www.wikinews.de

24 September 2007

Russland & Indien im Rüstungswahn

Als wenn es in diesen Staaten keine anderen Probleme gäbe:

"Russland und Indien planen Hyperschall-Rakete"

NEU DELHI, 24. September (RIA Novosti). Das russisch-indische Gemeinschaftsunternehmen „BraMos“ will in fünf bis sieben Jahren die Entwicklung einer neuen Überschallrakete beenden. Das erfuhr RIA Novosti inoffiziell aus indischen Verteidigungskreisen.
Die Geschwindigkeit der neuen Rakete soll mehr als das Fünffache der Schallgeschwindigkeit betragen, dadurch wird die Rakete nicht abgefangen werden können, hieß es.
Ein ausführlicher Zeitplan für die Umsetzung dieses Programms ist noch nicht endgültig abgestimmt, aber Vertreter von Indien und Russland werden demnächst Einzelheiten des Projektes behandeln.

Ban Ki Moon kritisiert Klima-Politik

In einem Gastbeitrag für den Berliner Tagesspiegel kritisiert UN-Generalsekretär Ban Ki Moon die zögerliche Klima-Politik. Es sei zu fordern, dass die Hauptlast von den Staaten zu tragen sei, die Hauptverursacher sind.

Das ist richtig. Die USA und anderen G8-Staaten müssen sich angesprochen fühlen. Aber auch jene Staaten, die als OPEC für den Ausverkauf der fossilen Energie-Ressourcen mitverantwortlich sind. -msr-

22 September 2007

Gedanken zur Dekadenz

Hallo Martin, mal schauen, ob wir zum Begriff der "Dekadenz" ein www.inidia.de/dekadenz.htm haben. - Das ist nicht der Fall. Ich las mir die im WWW veröffentlichten Artikel des aktuellen Merkur-Hefts durch. Mir scheinen sie pseudo- und anti-intellektuell.

a) Der Dekadenzbegriff hatte zwar im Ost-West-Konflikt Hochkonjunktur, wenn beispielsweise vom "verrottenden Imperialismus und dessen Niedergang" Propaganda war, aber war dennoch über alle Geschichte eher ein Kampfbegriff des Konservatismus und Reaktionären.

b) Wenngleich mal der Vorwurf zutreffen mag, dass der Intellektualismus Neigung habe, Dekadenz-Erscheinungen zu dramatisieren und dabei eigene Dekadenz als Ausdruck der Freiheit zu reklamieren, so steht die Welt noch immer und intellektuell höher als in aller früheren Geschichte, was einerseits nicht ausschließt, dass es zeitlich und regional Inseln höherer Moralität gegeben haben mag, andererseits nicht ausschließt, dass die heutige Welt ihren eigenen Politik-Mechanismen zum Opfer fällt.

Mir liegt nicht dagegen, den Intellektualismus verdächtig zu machen, denn das hielte ich für eine ihm gut anstehende Selbstbeschäftigung unter anderen, aber wie ich es auch mit der Verteidigung des "Gutmenschen" halte, so halte ich es auch mit der Verteidigung des Intellektuellen, da mir die Alternativen dazu ungeheuerlicher wären.

Vielleicht ist mein Unbehagen auch dadurch geschürt, dass sich der Merkur mit "Zeitschrift für europäisches Denken" untertitelt, denn jegliches Denken kann darunter nur leiden, wenn es sich unnötig beschränkt.

LG von Markus Sebastian Rabanus

Dutzend Anzeigen gegen Franz Josef Jung

Berlin (Deutschland), 22.09.2007 – Die Aussage des deutschen Verteidigungsministers Franz Josef Jung, im Notfall entführte Passagierflugzeuge unter Berufung auf das „Recht des übergesetzlichen Notstands“ abschießen zu lassen, beschäftigt nun die Justiz. Michael Grunwald, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, dass dort rund ein Dutzend Anzeigen gegen den Verteidigungsminister eingegangen seien, die geprüft würden. Die Justiz wird unabhängig von den Erfolgsaussichten ein Ermittlungsverfahren einleiten.
In den Anzeigen werde dem Minister laut Michael Grunwald unter anderem eine „verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr“ (Paragraph 89 Strafgesetzbuch) vorgeworfen. In einer aktuellen Stunde bekräftigte der Verteidigungsminister am 19. September im Deutschen Bundestag seine Position und forderte eine verfassungsrechtliche Klarstellung des Sachverhalts. /wikinews

21 September 2007

Arbeitskreis Kartellrecht

Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 21.09.2007

Wettbewerbsexperten diskutieren Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht

Auf Einladung des Bundeskartellamts tagte der Arbeitskreis Kartellrecht, eine Zusammenkunft von Wettbewerbsexperten aus Wissenschaft und Praxis, und diskutierte auf der diesjährigen Konferenz am 20. September 2007 in Bonn die Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht. Zu den Teilnehmern gehörten insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Als Vertreter der Europäischen Kommission nahm der Generaldirektor Wettbewerb, Philip Lowe, an der Tagung teil.
Grundlage der Diskussion war ein Arbeitspapier des Bundeskartellamtes zum Thema „Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht“.

Die Frage der Ökonomisierung des Wettbewerbsrechts wird aktuell unter Wettbewerbsbehörden und Kartellrechtsexperten engagiert diskutiert. Ausgangspunkt der Diskussion ist der wettbewerbstheoretische Ansatz im amerikanischen Recht, bei dem bei der Entscheidung die direkten Vorteile für Konsumenten und Effizienzvorteile stärker im Fokus stehen. Auf europäischer Ebene wurde mit der Reform von Leitlinien für Vereinbarungen zwischen Unternehmen sowie für die Fusionskontrolle die Ökonomisierung vorangetrieben. Zuletzt veröffentlichte die Kommission im Dezember 2005 ein Diskussionspapier zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, in dem eine Akzentverschiebung hin zum Schutz der Konsumentenwohlfahrt und des Auswirkungsgrundsatzes zu verzeichnen ist. Das deutsche Kartellrecht stellt die Aufrechterhaltung wettbewerbsfördernder Marktstrukturen als Kriterium für die Bewertung seiner Fälle in den Vordergrund. Dieser Ansatz beruht auf der Erkenntnis, dass wettbewerblich strukturierte Märkte effizient sind und Konsumenteninteressen nachhaltig schützen.
Die Diskussion berührt eine Vielzahl von Fragen, die die konzeptionellen Grundlagen des Kartellrechts – wie z.B. die Frage nach dem Schutzobjekt der Arbeit einer Kartellbehörde – und seine praktische Anwendung betreffen. Wichtige Entscheidungen der Europäischen Gerichte aus jüngster Zeit (z.B.„British Airways“) verdeutlichen, dass diese Diskussion keineswegs rein akademischer Natur ist.Seit Mai 2004 wendet das Bundeskartellamt die europäischen Missbrauchsregeln direkt an. Kartellamtspräsident Heitzer sagte hierzu: “Als Kartellamt sind wir nicht an die Verwaltungspraxis der Kommission wie z.B. ihre Leitlinien gebunden. Allerdings entsteht ein gewisser Druck, innerhalb des Netzwerks europäischer Wettbewerbsbehörden möglichst einheitliche Ansätze zu verwenden. Um die uns also direkt betreffende Frage der Ökonomisierung zu diskutieren, bietet die jährlich stattfindende Sitzung des Arbeitskreises Kartellrecht ein hervorragendes Forum.“
Zahlreiche Teilnehmer der diesjährigen Tagung betonten, dass die Arbeit der Kartellbehörden verlässlicher Regeln bedarf. Eine Entscheidungspraxis, die ausschließlich am Einzelfall orientiert ist und ihren Schwerpunkt auf die Frage der Effekte eines Verhaltens legt, wurde von vielen Teilnehmern kritisch gesehen. Überwiegende Meinung war, dass die Regeln auf einer verlässlichen ökonomischen Analyse beruhen müssen und insoweit eine stärkere Einbeziehung neuer ökonomischer Erkenntnisse in das Wettbewerbsrecht zu begrüßen ist. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die Regeln der Missbrauchsaufsicht in der Praxis handhabbar bleiben und nicht z.B. durch zu hohe Nachweisanforderungen ins Leere laufen.