Die Bundesregierung werde mit einem gesonderten Antrag aufwarten. Was sich die Politik davon verspricht, nunmehr mit verschiedenen Anträgen nach Karlsruhe zu gehen, erschließt sich mir nicht. Vor allem aber ist den Akteuren vorzuwerfen, dass ihre Konzepte nicht offenlegen, um die Öffentlichkeit daran zu beteiligen. Auf diese Weise wird ausgerechnet der NPD allein überlassen, was die Öffentlichkeit erfährt und von der NPD vorgefasst diskutiert, wie bereits passiert, weil es im staatlichen Apparat "undichte Stellen" gibt, die der NPD Verbotsantragsmaterial zuspielten. Die Geheimniskrämerei ist sinnlos, aber rechtsstaatlich problematisch, überdies eine unzulässige Misstrauensbekundung gegenüber dem verfassungsgemäßen Souverän.
26 Februar 2013
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