Berlin (Deutschland), 01.07.2005 - Der Bundestag hat heute in der von Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellten Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes dem Bundeskanzler das Vertrauen entzogen.
In einer halbstündigen Rede erklärte der Bundeskanzler, dass sein Ziel beim Stellen der Vertrauensfrage darin bestehe, dem Bundespräsidenten die Auflösung des 15. Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vorzuschlagen. Schröder begründete dies mit der knappen Mehrheit der Regierungskoalition im Bundestag sowie der Mehrheit der Opposition im Bundesrat. Er sagte, die Bundesregierung könne sich nicht auf das „stetige Vertrauen (der Mehrheit im Parlament) gemäß Artikel 68 unseres Grundgesetzes“ verlassen. Das Volk, so Schröder, solle die Chance haben über die Zukunft der Politik und die Zukunft des Landes zu entscheiden. Im Anschluss folgte eine Debatte, in der Vertreter aller Parteien zu Wort kamen.
Als letzter Redner kritisierte der Abgeordnete Werner Schulz (B'90/Grüne) das Vorgehen des Kanzlers als „inszeniertes, absurdes Geschehen“. Für seine Rede erhielt er Beifall aus den Reihen der Opposition und von einzelnen Abgeordneten der Grünen. „Sie beugen unsere Verfassung, wenn Sie mit Hinweis auf das Grundgesetz ein Referendum über die EU-Verfassung verwehren und im nächsten Moment durch Selbstauflösung des Bundestages eine Volksabstimmung über die Fortsetzung Ihrer Politik herbeiführen wollen“, so Schulz.
Danach verkündete Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 151 Ja-Stimmen, 296 Nein-Stimmen und 148 Enthaltungen. Damit hat der Bundeskanzler nicht die nötige Mehrheit von 301 Stimmen erreicht. Bundespräsident Horst Köhler kann nun innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, die Folge wären die von Gerhard Schröder angestrebten Neuwahlen, es sei denn, der Bundestag wählt zuvor einen neuen Bundeskanzler. +wikinews+
01 Juli 2005
Die Farce: "Kanzler verliert das Vertrauen"
Südpazifik: Kind von Hai attackiert
Port Vila (Vanuatu) / Wellington (Neuseeland), 01.07.2005 – Auf der Inselgruppe Vanuatu im Südpazifik wurde am Mittwoch, dem 22. Juni 2005, ein siebenjähriges Mädchen beim Baden von einem Hai angegriffen und getötet.
Das Mädchen namens Alysha stammte aus Neuseeland und war mit seinen Eltern in einem Segelurlaub in Vanuatu. Vertreter des neuseeländischen Außenministeriums in Wellington gaben am Tag nach dem Unglück den Tod des Kindes bekannt. Der Leiter der Segelschule sagte, das Mädchen sei eine sehr gute Schwimmerin gewesen. Während des Haiangriffes befanden sich mehrere Schwimmer zusammen mit dem Mädchen im Meer.
Vanuatu besteht aus 13 großen und etwa 79 kleinen Inseln. Die Gegend rund um den Inselstaat ist bekannt für die verschiedensten Haiarten. Der neuseeländische Hochkommissar Paul Willis sagte in der Vanuatu-Hauptstadt Port Vila, Angriffe auf Menschen kämen normalerweise relativ selten vor. Deshalb gehört der Staat unter anderem auch zu den beliebtesten Reisezielen der Australier und Neuseeländer.
Die vanuatischen Behörden sorgten nach dem Unfall für eine rasche Heimkehr der betroffenen Familie. +wikinews+
30 Juni 2005
Heikle Situation vor der Vertrauensfrage des Kanzlers
Berlin (Deutschland), 30.06.2005 – Einen Tag vor der Abstimmung über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) im Deutschen Bundestag mehren sich die Stimmen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Verfahren anmelden. Gleichzeitig zeigen sich die Führungen von SPD und Grünen entschlossen, die Abstimmung im Sinne einer Ablehnung der Vertrauensfrage zu entscheiden, um den Weg für Neuwahlen freizumachen.
Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine klare Mehrheit für eine Ablehnung der Vertrauensfrage im Bundestag geben, nehmen Beobachter allgemein an. Die Opposition (CDU/CSU und FDP) werde geschlossen mit Nein stimmen. Der größte Teil der SPD-Fraktion wird sich wahrscheinlich enthalten ebenso wie ein geschätztes Drittel (Bütikofer) der Grünen. Ein Teil der Grünen-Fraktion wird dem Kanzler das Vertrauen aussprechen wie auch eine Minderheit der SPD-Fraktion. Die Koalition verfügt im Parlament über 304 Stimmen, die so genannte Kanzlermehrheit beträgt 301 Stimmen, so dass nur einige Enthaltungen aus den Reihen der Regierungskoalition genügen, um die Vertrauensfrage scheitern zu lassen (was ja beabsichtigt ist). Der Bundeskanzler hat angekündigt, im Falle des (geplanten) Scheiterns der Vertrauensfrage den Bundespräsidenten noch am selben Tag aufzusuchen um ihm die Auflösung des Bundestages und die Vorbereitung von Neuwahlen vorzuschlagen. Danach hat der Bundespräsident (Horst Köhler) für die Prüfung des Antrages und seine Entscheidung darüber drei Wochen Zeit.
Am frühen Nachmittag kamen heute Spitzenvertreter der Regierungskoalition aus SPD und Grünen zusammen. Konkrete Hinweise über die genaue Begründung der Vertrauensfrage am Freitag im Parlament wurden auch nach diesem Treffen nicht bekannt, nachdem gestern schon eine Ministerrunde im Kanzleramt stattgefunden hatte. Der Regierungssprecher Béla Anda hatte am Mittwoch erklärt, für den Kanzler sei entscheidend, „ob er für seine Politik vom stetigen Vertrauen der Mehrheit des Parlaments ausgehen kann“. Schröder werde erst unmittelbar vor der Plenarsitzung des Bundestages über Einzelheiten Aufschluss geben. Am Morgen hatte die Koalition im Bundestag noch eine Reihe von Gesetzesvorlagen eingebracht und mit ihrer Mehrheit durchs Parlament gebracht.
Unterdessen haben einige Abgeordnete aus der Koalition angekündigt, sie würden aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken im Zusammenhang mit dem Vorgehen bei der Vertrauensfrage in Erwägung ziehen, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. Dies äußerten der grüne Abgeordnete Werner Schulz sowie die sozialdemokratische Abgeordnete Jelena Hoffmann. Bei einem Erfolg einer solchen Klage müsste die Regierung noch ein weiteres Jahr im Amt bleiben. Die Zustimmung des Bundespräsidenten gilt bei Beobachtern auch nicht als gesichert.
Der Artikel 68 GG behandelt das Thema Vertrauensfrage, gibt allerdings wenig Anhaltspunkte für die juristische Bewertung des genauen Verfahrens. Bereits 1982 hatte der damalige Bundeskanzler Kohl auf dem Weg über die Vertrauensfrage Neuwahlen herbeigeführt. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht eine deutliche Mahnung an die Politik ausgesprochen, dieses Instrument nicht zu missbrauchen. Beobachter halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Bundespräsidenten kassiert. Der damalige Bundespräsident Carstens hatte für diesen Fall seinen Rücktritt erwogen.
Einen „Plan B“ - für den Fall, dass entweder der Bundespräsident oder das Bundesverfassungsgericht das Verfahren für grundgesetzwidrig erklären sollten, gäbe es nicht, sagte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering nach dem Koalitionstreffen in Berlin. +wikinews+
Richter erlässt Haftbefehl gegen Dr. Jürgen Emig
Frankfurt am Main (Deutschland), 30.06.2005 – Heute erließ der zuständige Richter Haftbefehl gegen den früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks, Dr. Jürgen Emig. Der Sportjournalist wurde am Dienstagabend festgenommen.
Der Haftbefehl gründet sich auf Antrag der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf den Vorwurf der Bestechlichkeit und des Betrugs. +wikinews+
Prognose: Ölpreis 2015 bei 380 US-Dollar?
Zürich (Schweiz), 30.06.2005 - Hat der Preis für ein Barrel Öl (159 Liter) erst vor wenigen Monaten die historische Größe von 50 US-Dollar geknackt, ist der Preis vergangenen Montag kurzfristig bereits auf über 60 US-Dollar gestiegen.
Nun gehen viele Analysten von einem baldigen Anstieg auf 65 bis 75 US-Dollar aus. So wird Bruce Evers, Analyst der Investec-Bank, zitiert: „Ich glaube, dass man ziemlich schnell Preise von 65 bis 70 US-Dollar sehen wird“.
Gründe sind der weiter steigende Erdölbedarf sowie die Erdölförderung, die nahezu am Maximum produziert. Kleinste Störungen könnten nun zu Versorgungsengpässen führen.
Die französische Investment Bank IXIS CIB hat sogar einen Ölpreis von 380 US-Dollar für 2015 für nicht unrealistisch angegeben. +wikinews+
„König der Fische“ ging im Mekong ins Netz
Über diesen aufsehenerregenden Fang berichtete die Umweltstiftung „World Wide Fund for Nature“ (WWF) in Frankfurt am Main. WWF-Experte Martin Geiger erklärte: „Dieser Riesenwels ist so groß wie ein Grizzlybär“. Regierungsvertreter und Umweltschützer setzten sich dafür ein, den Fisch wieder auszusetzen. Der Fisch starb jedoch und wurde in einem Restaurant nahe des Flusses gegessen.
Mekong-Riesenwelse sind ausgesprochen friedlich: Sie fressen lediglich im ersten Lebensjahr Kleintiere, in der Folgezeit leben sie vegetarisch und ernähren sich von Algen.
Nach Angaben von Artenschützern ist der Mekong-Riesenwels akut vom Aussterben bedroht. Neue Staudämme und die intensive Fischerei ließen den Bestand in den letzten 20 Jahren besorgniserregend um sage und schreibe 90 Prozent schrumpfen.
Der Fluss Mekong dient mehr als 70 Millionen Menschen als wichtigste Proteinquelle. Um die Bestände der Mekong-Riesenwelse zu stabilisieren, setzte man im Juni 2005 bei einem WWF-Programms vier in Gefangenschaft aufgezogene Riesenwelse aus. Sie erhielten grüne Markierungen, mit deren Hilfe die Wanderwege dieser Fische erforscht werden sollen.
Der größte Mekong-Riesenwels wurde 1930 auf dem Fischmarkt der kambodschanischen Hauptstadt Pnom Penh entdeckt. Dieser legendäre „König der Fische“ erreichte eine Länge bis zu drei Metern und ein Gewicht bis zu 300 Kilogramm. Er wird von den Einheimischen Pla Beuk, Pa Buk oder Trey Reach genannt, was „Riesenfisch“ oder „Königsfisch“ heißt.
In Thailand schätzt man dem zahnlosen Mekong-Riesenwels als Luxus-Speisefisch. Händler und Restaurants bezahlen bis zu 2000 US-Dollar für ein einziges Exemplar.
Die Riesenwelse wandern jedes Jahr einmal den Mekong hinauf, um vermutlich in einem See – etwa 2500 Kilometer weiter nördlich – im Süden Chinas zu laichen. Im Bereich von Stromschnellen zwischen Laos und Thailand spannen Fischer bis zu 250 Meter lange Nylonnetze auf, die wochenlang für die Riesenwelse eine kaum zu überwindende Barriere bilden.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden mit einfachen Methoden noch Hunderte von Mekong-Riesenwelsen gefangen. 1990 waren es mit modernen Stellnetzen lediglich noch 65 und 1998 sogar nur ein einziges Exemplar. +wikinews+
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