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31 Dezember 2005
Fehlende Artikel
30 Dezember 2005
Fußfesseln für CDU-Politiker?
Uwe S. aus Holzminden
Kaum jemand kennt ihn, denn er ist jung (Jahrgang 64), sieht nicht ganz so gut aus, wie es die Website www.uwe-schünemann.de verspricht, aber er ist immerhin Niedersachsens Innenminister und im Sportschützenverein von Holzminden (= 22.000 Eingeborene, 3 Zuwanderer). *Peng* - Urtriebe werden wach - gehalten.
Und was wünscht er sich zum neuen Jahr?
>> Elektronische Fußfesseln!!!
Und was will er damit?
Er möchte sie zur Grundausrüstung für "3.000 gewaltbereite Islamisten in Deutschland" machen.
Elektronische Fußfesseln unterscheiden sich von herk?mmlichen Kette-Kugel-Modellen durch eine Funktechnik, die z.B. über GPS oder demnächst per Galileo zur kosmischen Personenortung eingesetzt werden kann.
Verlässt einer der "3000 Islamisten" die ihnen "definierten Gebiete", so freut sich Uwe Schünemann im Interview der Zeitung >Die Welt<: "... ertönt sofort ein Warnsignag. Die Polizei weiß dann genau, wo sich diese Leute aufhalten. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit."
"Auf jeden Fall mehr Sicherheit" wäre auch, wenn man den üblen Islamisten vorsorglich einen 12 mal 12 Zentimeter großen "Grünen Stern" auf die Jacke verordnet, damit sie nicht nur von Satelliten, sondern auch von braven Bürgern erkannt werden. Beim Hasspredigen, Bombenlegen und beim Brötchenkauf.
Wird Uwe S., der seinen Grundwehrdienst beim Pionierbataillon 1 Holzminden ableistete, die Grenzen der Verfassungsgemäßheit erkennen, auf die er Zuwanderer per Eid und "Hassprediger" per Fußfessel einschwören will?
Und wer erklärt ihm die Grenzen aus den eigenen Reihen, da er mir nicht glauben wird.
Die Widerrede müsste mit gleicher Öffentlichkeit sein, wie er sie für seine Wünsche in Anspruch nahm, denn eine Partei, die Populisten öffentlich geistern lässt, aber nicht öffentlich in die Schranken weist, sollte niemandem wählbar sein, weil dann der Eindruck zutreffen würde, dass sie auf Populismus setzt.
Markus Rabanus >> Diskussion
29 Dezember 2005
Teures Vergnügen: Galileo
Europäisches Gemeinschaftsprojekt eines satellitengestützten Navigationssystems, mit dem metergenaue Standortbestimmungen möglich werden sollen. Bislang gab es nur das us-amerikanische GPS.
Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind im Gespräch: Verkehrsleitsysteme für alle Arten von Verkehrsmitteln (Routenplanung) , Logistiksysteme, Abrufbarkeit per Handy, Aufenthaltsbestimmung von Personen, denen "elektronische Fußfesseln" angelegt wurden.
Der erste von insgesamt 30 Satelliten wurde am 28.12.2005 gestartet. Im Jahr 2010 soll das System komplett sein und 3,8 Mrd. kosten, um anschließend profitabel zu werden.
Markus Rabanus >> Diskussion
25 Dezember 2005
Menge der im Iran sichergestellten Drogen erreicht neue Dimension
Mashhad (Iran), 25.12.2005 – Wie die staatliche iranische Nachrichtenagentur IRNA Sonntagmittag bekanntgab, haben Drogenfahnder innerhalb der letzen zwei Tage 8.777 Kilogramm Opium in der nord-östlich gelegenen Provinz Razavi-Chorasan beschlagnahmt. Der Iran, der selbst über zwei Millionen Abhängige im Land hat, bildet einen der Hauptwege der Droge auf dem Weg von Afghanistan nach Europa.
In einem Haus in Torbat-e Jam konnte die Polizei 8.520 Kilogramm Opium sicherstellen, weitere 252 Kilogramm befanden sich in einem Fahrzeug auf dem Grundstück, und in der Grenzstadt Taybad fand sie acht Kilogramm der Droge bei einem afghanischen Staatsangehörigen.
Erst vor zwei Wochen berichtete die Nachrichtenagentur von einem größeren Fund in der selben Provinz an der afghanischen Grenze. In der angrenzenden Provinz Süd-Chorasan beschlagnahmte die Polizei nur Tage zuvor auch fast eine halbe Tonne Opium, Bargeld und Munition. Zwischen März und Anfang Dezember 2005 wurden allein in der Provinz Kerman 14 Tonnen sichergestellt, 24 Schmuggler erschossen und 1145 Drogenhändler verhaftet.
Roberto Arbitrio, der Koordinator zuständigen UNO-Behörde United Nations Office on Drugs and Crime im Iran, meldete schon vor mehreren Wochen einen neuen Rekord bei beschlagnahmten Drogen. Die Dimension der Drogenabhängigkeit im Land kommentierte er mit: „Wir haben den Höhepunkt noch nicht erreicht.“ Laut UN-Weltdrogenreport 2005 hat der Iran mit 2,8 Prozent der Bevölkerung seit über 15 Jahren die höchste Rate für Opiumabhängigkeit weltweit, gefolgt von der Inselrepublik Mauritius und Kirgisistan. Täglich werden landesweit etwa vier Tonnen Opium verbraucht. Azarakhsh Mokri, Direktor des Nationalen Zentrums für Studien der Drogenabhängigkeit INCAS an der Iran University of Medical Sciences and Health Services in Teheran, schätzt, dass ungefähr 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung irgendwie mit Drogen in Verbindung stehen.
Als die Taliban ab dem Jahr 2000 die Schlafmohn-Produktion in Afghanistan einschränkten, stiegen die Opiumpreise, und viele jugendliche Konsumenten wechselten zum billigeren Heroin. Die geschätzte Anzahl der stark Abhängigen dieser Droge beträgt über 200.000 Menschen. Die Injektion dieser Droge mit einer Spritze ist die Hauptursache für die Verbreitung des HIV-Virus im Iran. In Persepolis, der einzigen Ausgabestelle in der Hauptstadt Teheran, die von einer NGO betrieben wird, werden etwa 300 Menschen in einem Modellprojekt Methadon verabreicht.
Präsident Mahmud Ahmadinedschad hatte am 6. November bei einem Treffen der nationalen Drogenkommission IDCH sinkende Zahlen von Drogensüchtigen verkündet. Andere Quellen sprachen hingegen von falschen Zahlen. Ab April 2005 starben laut IDCH 2299 Menschen an den Folgen von Drogenmissbrauch. Dies entspricht einer Steigerung von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Nur die Monate Juli und August betrachtet, liegt die Steigerungsrate sogar bei 48 Prozent.
Hauptquelle des Rauchgiftes ist das benachbarte Afghanistan, aus dem auch synthetische Drogen in das Land kommen. Am 24. November beschlagnahmte die Polizei 66 Kilogramm Amphetamine, die in der Klimaanlage eines Busses versteckt waren, der aus der benachbahrten afghanischen Herat-Provinz kam. Angaben der UNODC zufolge verlassen 60 Prozent der im Nachbarland produzierten Drogen das Gebiet Richtung Iran. Auf einem Treffen der Außenminister beider Länder im letzten Monat war das Thema Drogenschmuggel auf der Tagesordnung. Am 23. November unterzeichneten der iranische Außenminister Manutschehr Mottaki und sein afghanischer Kollege Abdullah Abdullah eine gemeinsame Absichtserklärung, die unter anderem eine verstärkte Kontrolle der Grenze vorsieht. +wikinews+
24 Dezember 2005
Referendum für Wahlkampfpauschale?
www.dialoglexikon.de/wahlkampfpauschale.htm
Die gesetzlichen Regelungen machten sich die Bundestagsparteien selbst.?
"Wer sonst?", werden manche fragen, als gäbe es für manche Bereiche keine sinnvollen Alternativen.
Es geht bei der Wahlkampfpauschale wie bei den Diäten um "Gesetze in eigener Sache".
Weil es um gesetzliche Regelungen in eigener Sache geht, halte ich die direkte Mitsprache durch die Bevölkerung per Referendum für erforderlich, damit die Parteien keine Selbstbereicherung zulasten Dritter veranstalten können.
Zumindest Veränderungen des gegenwärtigen Systems sollten des Referendums bedürfen.
Die Wahlkampfpauschale steht darüber hinaus im Widerstreit von Argumente sowohl im Detail als auch generell, die sich auf das Problem der Chancengleichheit von Parteien beziehen, da durch die gegenwärtigen Regelungen die Bundestagsparteien gegenüber Parteineugründungen übermäßig bevorteilt seien.
z.B. www.dialoglexikon.de/zuwendungsanteil.htm
Markus Rabanus
23 Dezember 2005
Irans Präsident verbietet westliche Musik
Teheran (Iran), 23.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat dem staatlichen Rundfunksender seines Landes das Abspielen westlicher Musik untersagt. Seiner Meinung nach sei diese „dekadent“.
Nachdem Ahmadinedschad in der vergangenen Woche bereits äußerte, Israel müsse „von der Landkarte getilgt“ werden, und den Holocaust geleugnet hatte, hat der Präsident damit erneut Aufsehen erregt. Stattdessen, so schlug Ahmadinedschad vor, sollte mehr Wert auf nationale und traditionelle Musik gelegt werden. Kultusminister Mohammed Hussein Saffar-Harandi ging laut der Nachrichtenagentur Isna gar noch weiter und kündigte an, in Zukunft auch „dekadente und dumme“ Filme zu verbieten.
Der deutsche Bundestag hat indes die israelfeindlichen Aussagen Ahmadinedschads in den letzten Wochen scharf kritisiert und seine am Mittwoch erneut bekräftigte Forderung, Israel aufzulösen und die Bewohner in Europa oder Kanada unterzubringen zurückgewiesen. US-Präsident George W. Bush nannte Ahmadinedschad nach seinen Äußerungen einen „seltsamen Typ“ und bezeichnete Iran als eine „Bedrohung“.
IWF: Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Erde
Washington, D. C. (Vereinigte Staaten), 23.12.2005 – Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab gestern einen Schuldenerlass für 19 der 20 ärmsten Länder der Erde bekannt. Auf ihrem Gipfeltreffen in Gleneagles hatten die Regierungschefs der führenden Industrienationen und Russlands beschlossen, einen solchen Schuldenerlass herbeizuführen.
Der Beschluss, dem nun das Exekutivdirektorium des IWF zugestimmt hat, umfasst ein finanzielles Volumen von 3,3 Milliarden US-Dollar. Diesen Betrag schulden die ärmsten Länder dem IWF, der Weltbank sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank. Durch den Schuldenerlass soll diesen Ländern der finanzielle Spielraum zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben werden. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, die bis zum Jahre 2015 eine Halbierung der weltweiten Armut vorsehen.
In den Genuss des Schuldenerlasses, der am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gelangen zunächst die folgenden vorwiegend afrikanischen Länder: Benin, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, Senegal, Tansania, Uganda und Sambia. Vier mittel- bzw. südamerikanische Länder gehören ebenfalls dazu: Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua, außerdem die asiatischen Länder Kambodscha und Tadschikistan.
Bilaterale Schulden sind von diesem Schuldenerlass ausgenommen, ebenso wie Schulden bei anderen Banken und Organisationen neben dem IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Mauretanien, das zu den 20 ärmsten Ländern der Erde gehört, muss noch nachweisen, dass die durch den Schuldenerlass eingesparten Gelder tatsächlich für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Es sei möglich, so Rodrigo Rato, Generaldirektor des IWF, dass weiteren Ländern die Schulden erlassen werden. Diese müssten jedoch noch weitere Fortschritte aufweisen.
Zu den Ländern, denen eventuell ebenfalls die Schulden erlassen werden, zählen Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Komoren, Malawi, Myanmar, Laos, Liberia, die Republik Kongo, Sao Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Dazu wurden aber noch keine Beschlüsse gefasst.
Die Hilfsorganisation Oxfam begrüßte die Entscheidung des IWF, fordert aber einen umfangreicheren Schuldenerlass. Weitere 60 Länder benötigten ebenfalls einen Schuldenerlass, um die Armut zu bekämpfen, sagte Max Lawson, ein Sprecher der Hilfsorganisation. +wikinews+
21 Dezember 2005
Mannesmannprozess wird neu aufgerollt
Karlsruhe (Deutschland), 21.12.2005 – Die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf im so genannten Mannesmann-Prozess gegen den ehemaligen Mannesmannchef Klaus Esser sowie den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Anlass des Prozesses waren die millionenschweren Abfindungen, die bei der feindlichen Übernahme des Röhren- und Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt worden waren. Bei der Übernahme waren 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen geflossen. Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue an die Adresse der damaligen Führungsriege des Mannesmann-Konzerns durch das Landgericht Düsseldorf wurde vom Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf muss den Prozess neu aufnehmen.
Der Schweizer Bankier und jetzige Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann saß damals zusammen mit dem ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel sowie weiteren drei Mitangeklagten im Aufsichtsrat von Mannesmann. Nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkgiganten Vodafone hatten sie die Millionenabfindungen an den scheidenden Aufsichtsrat des Konzerns bewilligt.
Der oberste Gerichtshof wertete diese Weitergabe von Firmengeldern an die alte Chefetage des Konzerns als „treupflichtwidrige Verschwendung“. Dieses stelle eine Treueverletzung gegenüber den Eigentümern des Konzerns, den Aktionären, dar. Für die Mannesmann AG stellten die Zahlungen keinen Nutzen dar.
Der Prozess könne möglicherweise ein halbes Jahr dauern, wird vermutet. Für den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, stellt sich daher nach Ansicht von Beobachtern die Frage nach seiner Perspektive in dieser Funktion. Der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank dachte in einem Gespräch mit der „Financial Times“ bereits laut über mögliche Nachfolger für Ackermann nach. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schlug in die gleiche Kerbe, indem sie den Aufsichtsrat indirekt zum Handeln aufforderte: „Einen Chef, der erneut monatelang auf der Anklagebank sitzt, kann sich die Deutsche Bank eigentlich nicht leisten. Jetzt ist der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert.“ Indes stellte sich der Aufsichtsrat der größten deutschen Bank demonstrativ hinter ihren Vorstandssprecher. +wikinews+
19 Dezember 2005
Solidarität mit dem Mörder Sarkawi
Solidarität mit Terroristenchef Sarkawi
Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.
./.
Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.
Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Prinzip ist das Todesurteil dennoch abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen. Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht.
Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln. Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.
-msr- >> Diskussion
Schwarzenegger als Totmacher
-msr-
Gewerkschaft der Polizei kritisiert Innenminister Schäuble
Hamburg (Deutschland), 19.12.2005 – Den von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Einsatz der Bundeswehr bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) abgelehnt. Sie bezeichnet diese Lösung als Irrweg. Wehrpflichtige sollten nicht für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden.
Gewerkschaftschef Konrad Freiberg begründete dies zum einen mit den nicht ausreichenden Kapazitäten der Bundeswehr. Bereits heute müssten private Sicherheitsschutzunternehmen den Schutz der Kasernen übernehmen, weil nicht genügend Soldaten dafür vorhanden seien. Außerdem sei der Schutz der Fußballweltmeisterschaft keine militärische Aufgabe.
Der GdP-Vorsitzende verwies darauf, dass in den Jahren 1998 bis 2004 in den deutschen Bundesländern insgesamt 7000 Stellen bei der Polizei abgebaut worden seien. Die gegenwärtige Diskussion sei eine Folge dieser Kahlschlagspolitik. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg wird in einer Presseerklärung der Gewerkschaft mit den Worten zitiert: „Was wir brauchen, ist eine Beendigung der Personalkürzungen bei der Polizei und nicht eine Grundgesetzänderung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht. Die Bundeswehr darf nicht zur Hilfspolizei degradiert werden. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie bei der WM 2006 für Objektschutzaufgaben eingesetzte Wehrpflichtige Ziel von Hooligan-Attacken werden und sich verteidigen müssen.“ +wikinews+
14 Dezember 2005
Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küstengewässern
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005
Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Auch von Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ vor der deutschen Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.“
Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden, Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausländischer Flagge.
Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.
Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.
Beispiele:
• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.
• Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.
Lösung:
Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.
Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).
Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.
Iranischer Präsident leugnet den Holocaust
Dass Hass dem Verstand abträglich ist, zeigen auch die jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad, der den Holocaust als "Mythos" bezeichnete und seinen Antiisraelismus nun noch antisemitisch abrundet.
Wikinews meldet: Mekka (Saudi-Arabien), 09.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat in einer Pressekonferenz in Mekka, Saudi-Arabien, den Holocaust geleugnet. Er befand sich auf einer Tagung der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC).
Er würde nicht die Behauptung akzeptieren, Adolf Hitler hätte Millionen von Juden getötet. Als Lösung des Nahost-Konflikts schlug er vor, Deutschland und Österreich mögen Teile ihres Landes an die Juden abgeben und damit einen zionistischen Staat in Europa ermöglichen. Mit diesen Äußerungen wird er von der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna zitiert.
Bereits in der Vergangenheit war der iranische Präsident durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. So forderte er sinngemäß in einer Ansprache, den Staat Israel von der Landkarte auszulöschen.
Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird von der Zeitung „Die Welt“ mit einer ersten Reaktion am Rande eines Treffens der NATO-Außenminister am Donnerstag in Brüssel mit den Wort zitiert: „Dies zeigt, mit wie wenig Ernsthaftigkeit oder mit wie viel Zynismus die Situation von der dortigen Regierung beurteilt wird.“
12 Dezember 2005
Geistiges Eigentum wird gestärkt
Presseerklärung - Berlin, 12. Dezember 2005
Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums.
"Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die Deutsche Wirtschaft in einem roh-stoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung werden Innovationen gebremst, weil sich Investitionen nicht rentieren. Produktpiraterie fügt der Deutschen Volkswirtschaft beträchtlichen Schaden zu und vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb wollen wir für einen Schutz des geistigen Eigentums sorgen, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.
Der Gesetzentwurf hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:
• Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung
Der Gesetzentwurf stellt im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, das der Verletzer für die rechtmäßige Nutzung des Rechts hätte bezahlen müssen – d.h. die Lizenzgebühr -, als Schaden erstattungsfähig sein können.
Beweisführung
Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.
• Urteilsbekanntmachung
Der Rechtsinhaber kann nach geltendem Recht die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, durch das der Verletzer eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes verurteilt worden ist. Diese Möglichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums erstreckt.
• Auskunftsansprüche
Das geltende Recht sieht bereits seit langem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz sehen vor, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Diese Regelung wird vor allem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale Tauschbörsen!) relevant werden.
• Schutz geographischer Herkunftsangaben
Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z.B. die berühmten „Spreewälder Gurken“. Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.
• Einstweiliger Rechtsschutz
Nach den allgemeinen prozessrechtlichen Regeln dürfen einstweilige Verfügungen den geltend gemachten Anspruch nur sichern, nicht bereits erfüllen. Es gilt das so genannte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Hiervon wird für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums abgewichen.
11 Dezember 2005
SPD-Karriere: Schröder und die Pipeline
Ebenso quer durch alle Parteien ist die Kritik an Schröder, dass er nun Aufsichtsratschef des deutsch-russischen Trägerkonsortiums der Pipeline werden will.
Die Skrupellosigkeit Schröders ist erstaunlich und sollte sie rechtens sein, so wären gesetzliche Konsequenzen zu ziehen, denn wie es beispielsweise Beamten der Bundesverteidigung verboten ist, dass sie für fünf Jahre keine Jobs in der Rüstungsindustrie annehmen dürfen, sollte auch für Politiker gelten, dass sie sich nicht ausgerechnet von Firmen einstellen lassen, die durch ihre politischen Entscheidungen überhaupt erst entstanden oder Vorteile hatten.
Das Geschäft ist riesig: Allein der Pipeline-Bau hat ein Kostenvolumen von mehr als 4 Milliarden Euro und ab 2010 sollen jährlich 27,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Sibirien nach Deutschland und Westeuropa gepumpt werden, wobei der Gaspreis weiterhin an das knapper und teurer werdende Öl gekoppelt sein soll.
Bei solchen Summen fällt das Aufsichtsratsgehalt für Herrn Schröder nicht ins Gewicht, aber Hebelwirkungen solcher "kleinen Gefälligkeiten" sind nicht auszuschließen, sondern halte ich für absolut typisch.
Und was sonst als eine "Gefälligkeit" soll der Job für Schröder sein? Denn welche Qualifikation bringt er ein? Nur die des Bundeskanzlers, dessen Amtseid dem Wohl der Nation vorbehalten war und nicht seiner privaten Vermögensvorsorge, denn dafür bekam er das Amt nicht und für das Amt das Kanzlergehalt und erwartet nun auch noch Pensionen.
Schröder ist mir einmal mehr unten durch. Und seine Fans sollten nicht nur enttäuscht sein, sondern gesetzliche Konsequenzen fordern.
älteres Thema www.dialoglexikon.de/antifilzgesetz.htm
Markus Rabanus
09 Dezember 2005
Lieferten deutsche Behörden Informationen im Fall al-Masri?
Berlin (Deutschland), 09.12.2005 – Ein namentlich nicht genannter „hochrangiger Sicherheitsbeamter“ gab dem Berliner Tagesspiegel ein Interview, in dem er den Verdacht, deutsche Behörden könnten eine Mitverantwortung für die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers libanesischer Herkunft Khaled al-Masri tragen, zurückweist.
Die Spekulationen entstanden heute durch einen Bericht der „Berliner Zeitung“, in dem es heißt, die CIA habe Hilfe von deutschen Behörden erhalten. Der Sicherheitsexperte nennt solche Verdächtigungen „perfide“.
Der „Fall“ al-Masri bewegt seit Tagen die deutsche Presselandschaft. Er steht in Zusammenhang mit den Vermutungen über Geheimflüge der CIA, die von Europa aus Gefangene, die unter dem Verdacht der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten stünden, in Gefängnisse in Osteuropa und andere Länder verbracht haben soll.
Der vom Tagesspiegel befragte Sicherheitsbeamte legt dar, welche Informationen auf deutscher Seite über die Personalie al-Masri vorlagen. Danach war er den Behörden in Deutschland als „Randfigur“ der islamistischen Szene in Neu-Ulm bekannt, die in dem Neu-Ulmer „Multikulturhaus“ verkehrte, in dem auch der Deutsch-Ägypter Reda S. verkehrt haben soll, gegen den Generalbundesanwalt Kay Nehm ermittelt. Dieser stehe im Verdacht, eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Al-Masri stand mit dem Verdächtigen Reda S. insofern in Kontakt, als er ihm in seiner Eigenschaft als Autohändler einen Wagen besorgt haben soll.
Al-Masri spielte demnach keine bedeutende Rolle für die deutschen Strafverfolgungsbehörden. Der Experte hat nur eine plausible Erklärung für die CIA-Verschleppung al-Masris: eine Verwechslung mit einem Al-Qaida-Kader, den Ramsi Binalshibh, ein in US-Gewahrsam befindlicher Mittäter des Anschlages auf das World-Trade-Center, genannt haben soll.
Al-Masri soll im Jahre 2003 nach Mazedonien gereist sein, wo er von Sicherheitskräften festgenommen und an die CIA übergeben worden sein soll. Diese habe ihn dann nach Afghanistan verschleppt, wo er in einem Gefängnis gefoltert worden sein soll, um Informationen von ihm zu erhalten. Die Inhaftierung al-Masris in diesem afghanischen Gefängnis soll sich über mehrere Monate hingezogen haben.
Die Staatsanwaltschaft ist seit Juni 2004 mit dem Fall befasst. Im Zuge ihrer Ermittlungen habe sie auch ein Rechtshilfeersuchen an die amerikanischen Behörden gerichtet, jedoch keine Antwort erhalten. Erkenntnisse aus den Verhören al-Masris durch die CIA sollen nach Meinung des Sicherheitsexperten nicht an deutsche Stellen geflossen sein. Höchstens könne es sein, dass nicht speziell gekennzeichnete Informationen aus den Verhören an die deutschen Behörden gelangt seien, so der Experte weiter.
Europarat beabsichtigt Satellitenbilder bei der Überprüfung von Strafanstalten einzusetzen
Straßburg (Frankreich), 09.12.2005 – Die Abgeordnetenversammlung des Europarats (PACE), einer Organisation, die sich für die Menschenrechte einsetzt, beabsichtigt Satellitenbilder und Luftaufzeichnungen zu verwenden, als Teil der Untersuchungen auf Grund von Behauptungen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika geheime Gefängnisse in Europa führen.
Die Europäische Union (EU) gewährte der PACE Zugriff zu archivierten Satellitenbildern und Luftaufzeichnungen der EU, um zu bestimmen, ob Flugzeuge im Zusammenhang mit geheimen CIA Gefangenenlagern europäischen Luftraum durchflogen haben.
Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), die ihren Sitz in New York hat, "haben CIA Flugzeuge, welche aus Afghanistan 2003 und 2004 ausflogen, direkte Flüge zu entfernten Flughäfen in Polen und Rumänien vollzogen." +wikinews+
06 Dezember 2005
CIA-Geheimflüge: Nach Schily nun auch Steinmeier unter Druck
Berlin (Deutschland), 06.12.2005 – In der Affäre um geheime Flüge des US-Geheimdienstes CIA gerät nun, neben dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), auch der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) unter Druck. Steinmeier ist womöglich in seiner damaligen Funktion als Kanzleramtsminister von Otto Schily über die CIA-Transporte informiert worden. Die Bundesregierung hat dazu bisher noch keine Stellungnahme abgegeben.
Nach einem Bericht der Zeitung „Washington Post“ soll der damalige US-Botschafter in Deutschland, Daniel Ray Coats, Otto Schily bereits im Mai 2004 über die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri durch den CIA informiert haben. Im Fall der Verschleppung von Khaled al-Masri hat die Staatsanwaltschaft München im Sommer 2004 Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung gegen Unbekannt aufgenommen.
Inzwischen werden auch von Vertretern der Regierungsfraktionen Antworten verlangt. Entsprechend äußerten sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Wolfgang Bosbach sowie Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenexperte. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hält es für „kaum nachvollziehbar“, dass Steinmeier über die Vorgänge nicht informiert war und erwägt zu der Angelegenheit einen Untersuchungsausschuss zu initiieren. Für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist ein Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags notwendig. Die Grünen fordern von Otto Schily „völlige Transparenz“. Oskar Lafontaine, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, forderte Otto Schily auf, umgehend Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Das Innenministerium kündigte an, die Vorgänge zu rekonstruieren. Den kurzfristigen Termin von Daniel Coats bezeichnete Ministeriumssprecher Bruno Kahl als nicht unüblich. +wikinews+
01 Dezember 2005
Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen
Frankfurt am Main (Deutschland), 01.12.2005 – Die Europäische Zentralbank (EZB) gab heute eine Erhöhung der Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt von derzeit zwei Prozent auf 2,25 Prozent bekannt. Damit verteuern sich im Euro-Raum die Kreditzinsen. Die Maßnahme tritt am 6. Dezember 2005 in Kraft.
Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Zentralbankrates in Frankfurt gab EZB-Präsident Jean-Claude Trichet diese Maßnahme bekannt. Damit solle das Vertrauen in die Geldwertstabilität in Europa gestärkt werden.
Die Finanzmärkte reagierten positiv auf die Nachricht. Der DAX zog auf über 5250 Punkte an, was den höchsten Stand nach dem April 2002 bedeutet. Einige Politiker und Gewerkschafter kritisierten den Schritt als zu früh. Die gerade anspringende Konjunktur könnte durch die Zinsanhebung gefährdet werden. Die deutsche Bundesregierung reagierte gelassen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommentierte die geldpolitischen Beschlüsse der Zentralbank mit den Worten: „Ich erwarte keine negativen Folgen für die deutsche Konjunktur.“
Weitere zinspolitische Maßnahmen ließ EZB-Präsident Trichet zunächst offen. Allgemein wird jedoch nicht damit gerechnet, dass damit eine Zinserhöhungswelle durch die EZB eingeläutet werde.
Die EZB trifft ihre Entscheidungen auf Grund der Beobachtung der wichtigsten wirtschaftlichen Kennziffern. Für das Jahr 2006 rechnet die EZB mit einer Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Wachstumsprognose für die nächsten beiden Jahre liegt bei 1,9 Prozent. +wikinews+
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