30 August 2008

Einmischung in eigene Angelegenheiten: USA



  • Diskussionen
  • Frau und zwei Kinder in Afghanistan vermutlich von deutschen ISAF-Soldaten erschossen

    Kundus (Afghanistan), 30.08.2008 – Nach Angaben der Bundeswehr haben die „zur Sicherung eingesetzten Kräfte“ an einer Straßensperre der Internationalen Schutztruppe bei Kundus, Afghanistan, am Donnerstag um 21.52 Uhr Ortszeit (19.22 MEZ) das Feuer auf Zivilisten eröffnet und dabei eine Frau und zwei Kinder getötet und zwei weitere Kinder verletzt. (In einem Artikel der jungen Welt ist in diesem Zusammenhang die Rede von zwei toten und vier verletzten Kindern.) Die Schüsse stammen nach neueren Untersuchungen vermutlich aus deutschen Waffen, jedoch ist noch nicht klar, ob auch andere Soldaten geschossen haben. Der Fall werde im Moment noch untersucht, es gebe bisher keinen Anlass, den zur Zeit des Vorfalls Wachehaltenden Soldaten Vorwürfe zu machen, so die Aussage der Bundeswehr.

    Südöstlich von Kundus hatten deutsche Soldaten gemeinsam mit afghanischen Polizisten eine Straßensperre errichtet. In der Nacht, bei völliger Dunkelheit, hätten sich dann zwei Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit der Straßensperre genähert. Mit Zeichen sei den Fahrzeugen klargemacht worden, dass sie anzuhalten haben, doch nach kurzem Halt sei das erste Fahrzeug abrupt erneut losgefahren. Daraufhin seien Warnschüsse abgefeuert worden, kurz darauf seien Schüsse von einem Bundeswehrfahrzeug aus auf das erste Fahrzeug gefallen.

    Der Polizeichef von Kundus, Abdul Rahman Aktasch, bestätigte diese Version größtenteils. Eins der Fahrzeuge habe nach Angaben des deutsch-geführten Regionalen Wiederaufbauteams Drogen geladen gehabt. Der Wagen sei entkommen und, entgegen der Darstellung der Bundeswehr, sei auch das zweite Fahrzeug losgefahren. In diesem Fahrzeug saßen die drei Zivilisten. Die Soldaten hätten daraufhin das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet, da sie annahmen, auch in diesem Fahrzeug befänden sich Drogen. Aktasch erhob die Anschuldigungen bereits am Freitag gegenüber Spiegel online, worauf das Verteidigungsministerium zunächst nur Desinformation verbreitete.

    Nach Angaben des Gouverneurs der Provinz Kundus, Mohammad Omar, war der beschossene Kleinbus gerade von einer Hochzeit zurückgekommen. Der Fahrer habe seinen Mitarbeitern gesagt, er habe aus Angst vor den Soldaten gewendet und bereue diesen Fehler zutiefst.

    Von Seiten der Bundesparteien und Bundestagsfraktionen gab es auffallend wenig Stellungnahmen zum Thema. Die Linke forderte einmal wieder den sofortigen Truppenabzug. Umfragen zufolge lehnt die Mehrheit der Deutschen die Beteiligung der Bundeswehr in Afghanistan ab. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Diese Meldung als Nachtrag, damit niemand denkt, "Missverständnisse" würden nicht auch Deutschen passieren.

    Aber die Totmacherei ist kein "Missverständnis", sondern liegt in der Logik einer Politik, die mit Totmacherei politische Probleme lösen will.

    "..., es gebe bisher keinen Anlass, den zur Zeit des Vorfalls Wachehaltenden Soldaten Vorwürfe zu machen, ..." ???

    Stimmt vermutlich ein Stück weit, wenn die Dienstvorschriften für solche Fälle die Feuereröffnung vorsehen, als sei die Verfolgung nicht möglich.
    War die Verfolgung nicht möglich? Hatte die Frau einen geländetauglichen Porsche? Und die BW war nur mit dem Fahrrad vor Ort?

    Und den BW-Soldaten sind auch bei Einhaltung von Dienstvorschriften Vorwürfe machen, denn sie dürften keine Dienstvorschriften befolgen, die das Leben des (mutmaßlichen) Feindes geringer schätzen als das eigene, wie es der Fall ist, wenn anstelle von Verfolgung die Erschießung steht.

    Diese mörderische Menschenjagd auf die Taliban muss aufhören. FRIEDEN macht man mit dem Feind. An solcher Politik fehlt es zu sehr oder gar vollends.

    +msr+  

    29 August 2008

    Demonstration gegen Atomwaffenlager in Büchel

    Büchel (Deutschland), 29.08.2008 – Eine derzeit laufende Protestwoche vor dem Fliegerhorst Büchel (Vulkaneifel), zu der rund 50 Friedensorganisationen aufgerufen haben, soll am 30. August 2008 mit einer Großdemonstration abgeschlossen werden. Die Großdemonstration wird von einem Konzert unter anderem mit Nina Hagen und der Band Brotlos begleitet, welches einen Großteil der Teilnehmer anlocken soll.

    In Büchel lagern bis zu 20 US-Atombomben vom Typ B61, die im Kriegsfall nur von deutschen Tornados eingesetzt werden können. Nach einem internen Bericht der US-Luftwaffe erfüllen meisten US-Atomwaffenlager in Europa, so auch Büchel, nicht die Sicherheitsanforderungen des US-Verteidigungsministeriums.

    Die Kampagne „Unsere Zukunft – atomwaffenfrei" (unter anderem mit Nina Hagen und Barbara Rütting) zielt auf die Atomwaffenfreiheit Deutschlands und versteht sich als Beitrag zu weltweiten Abrüstungsbemühungen.

    Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte in Mainz, es sei unverantwortlich, dass Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) die Augen vor den Sicherheitsbedenken der eigenen Bevölkerung verschließe.

    Die Bevölkerung Büchels befürwortet zum überwiegend Teil die Stationierung der Nuklearwaffen und hat keine Sicherheitsbedenken. Die Demonstration wird von den Einwohnern Büchels überwiegend kritisch gesehen. +wikinews+

    Österreichische Volkspartei: Nach Wahldebakel die ersten Personalrochaden

    Wien (Österreich), 29.08.2008 – Aufgrund des gestrigen Wahldebakels gibt es bereits die ersten Personaländerungen bei der ÖVP. Nachdem diese, wie auch die Grünen, im Wahlkampf Verluste hinnehmen musste, wird dem Parteiobman Wilhelm Molterer vorerst ein geschäftsführender Parteichef in der Person von Josef Pröll, dem Neffen des Landeshauptmannes von Niederösterreich, welcher auch bereits Parteiobmann-Stellvertreter ist, zur Seite gestellt. Ähnliches ist im Frühjahr auch dem SPÖ-Parteiobmann Alfred Gusenbauer passiert. Nach diversen Kritiken an seiner Person wurde ihm Werner Faymann zur Seite gestellt. Dies hatte einen Wechsel an der Parteispitze und des Spitzenkandidaten der SPÖ gebracht.
    Dies könnte darauf hindeuten, dass Molterer kein Ministeramt mehr erhalten sondern vermutlich in den Nationalrat einziehen wird.
    Auch ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel wird vermutlich zurücktreten.

    Bisher gibt des dazu gegenteilige Meldungen: Bei einer ORF-ZIB-Sendung wurde auf die Aktualität ihres Beitrages hingewiesen und dass der zuvor verlautbarte Rücktritt nun doch nicht stattgefunden habe. Mittlerweile wurde aus ÖVP-Kreisen verlautbart, dass Wilhelm Molterer den Vorsitz abgibt. Dies geschieht jedoch erst am nächsten Partei- oder Sonderparteitag. Als Nachfolger wird bereits Josef „Sepp“ Pröll gehandelt.

    Detail am Rande: Martin Bartenstein, derzeit noch Arbeits- und Wirtschaftsminister, hat bereits angekündigt, unter einem Kanzler Faymann nicht mehr als Minister zur Verfügung stehe. Weiters zittern bei der ÖVP wie auch bei der SPÖ und den Grünen einige durchaus prominente Mandatare um ihren Einzug in das Hohe Haus. +wikinews+

    28 August 2008

    Deutschland und Schweiz stocken Beteiligung an OSZE-Mission in Georgien personell auf

    Berlin (Deutschland) / Bern (Schweiz), 28.08.2008 – Das deutsche Bundeskabinett hat am 27. August 2008 beschlossen, sich an der Aufstockung der OSZE-Mission in Georgien zu beteiligen. Demnach ist der Einsatz von bis zu 15 deutschen Militärbeobachtern möglich, bisher lag die Grenze bei zwölf. Die Soldaten sollen in Uniform, aber unbewaffnet das Land bereisen. Die gesamte OSZE-Mission soll um 100 Soldaten auf 300 erweitert werden. Das Mandat gilt erst einmal für sechs Monate. In Abchasien sind ebenfalls zwölf Deutsche im Einsatz. Sie sind Teil der UN-Beobachtermission UNMIG.

    Auch die Schweiz beteiligt sich an der personellen Erweiterung. Statt sechs Schweizer können demnächst acht dort tätig sein. Da auch dieses Personal unbewaffnet ist, wird eine Zustimmung des Schweizer Parlaments nicht benötigt. +wikinews+


  • Diskussionen
  • 27 August 2008

    BGH bestätigt Urteil gegen Terrorhelfer

    Nr.158/2008 Urteil gegen Terrorhelfer rechtskräftig

    Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten Farhad Kanabi Ahmad wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit einem nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoß gegen ein EG-Embargo sowie wegen Verabredung eines nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoßes gegen ein EG-Embargo in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Der Angeklagte hatte im Jahr 2004 im Raum München Geld für die irakische Terrororganisation Jaish Ansar Al Sunna gesammelt und es in drei Fällen einem Mitglied dieser Organisation zukommen lassen; in den weiteren Fällen kam es nicht zur Übergabe des Geldes bzw. konnte das Oberlandesgericht die Weitergabe nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.

    Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Beschluss vom 12. August 2008 - 3 StR 110/08
    Oberlandesgericht München - Urteil vom 9. Juli 2007 - 6 St 1/06
    Karlsruhe, den 27. August 2008

    Merkel will NATO-Russland-Kooperation "aussetzen"

    "Die russische Anerkennung Südossetiens und Abchasiens nannte die Bundeskanzlerin völkerrechtswidrig und „absolut nicht akzeptabel“. Das Handeln Russlands widerspreche dem Prinzip der territorialen Integrität, einem der grundlegenden Prinzipien des internationalen Völkerrechts.
    Die Entscheidung der russischen Regierung vom heutigen Tage erfordere eine Reaktion, sagte Merkel. Deshalb sei die Entscheidung der Nato-Außenminister richtig, die Kooperation zwischen der Nato und Russland auszusetzen. ..."

    Quelle: http://www.bundesregierung.de 26.08.08

    KOMMENTAR

    Frau Merkel müsste (mir) begründen, warum sie den Separatismus gegen Georgien als "völkerrechtswidrig" verurteilt, aber den Separatismus gegen Serbien nicht. Was sind ihre Maßstäbe?
    Als Russland die Kosovo-Anerkennung durch Deutschland kritisierte, war die Bundeskanzlerin nicht zu bremsen, diesen Kleinsstaat beim Gang in die "Unabhängigkeit" zu unterstützen, obwohl Kosovo es mit solcher Eigenständigkeit ökonomisch/politisch keinesfalls leichter haben dürfte als Südossetien und Abchasien, wenngleich auch dort keine Souveränität zu erwarten ist, die ohnehin auf überholten Vorstellungen beruht.

    Die russischen Erklärungen sind ebenso dürftig, denn wenn sich der Kreml jetzt bei seiner Entscheidung zugunsten des antigeorgischen Separatismus darauf beruft, dass es Gegenzug zum vermeintlich "völkerrechtswidrigen" Separatismus gegen Serbien sei, so würde Moskau "Unrecht mit Unrecht vergelten" wollen, was allein schon aus dieser Logik "völkerrechtswidrig" ist.

    Schuldtechnisch lässt sich unterscheiden:
    1. Den Auftakt mit den völkerrechtlich zweifelhaften Entscheidungen bescherte die NATO
    2. Während der Kreml die entwicklungsbedürftigen Kooperationen unangetastet beließ, vertieft die NATO samt Merkel die Interessenwidersprüche durch Suspendierung diplomatischer Ebenen.

    Demokratietechnisch ist es wie folgt:
    Das beiderseitige/gegenseitige Versagen im Kreml und in den NATO-Köpfen ist sämtlich verurteilenswert. Es gibt keinerlei Veranlassung zu einer Parteilichkeit nach dem Schema "ich halte zur NATO/ich halte zu Russland", aber auf dem "demokratischen Dienstweg" sollte man sich mit Kritik zuerst an die Adresse derer halten, die einen in politischen Dingen vertreten. Russen müssen sich Putin, Medwedew vorknöpfen, wir müssen es mit Merkel, Steinmeier und deren Verbündeten tun.

    Reaktionäre hingegen hätten es gern ganz anders: Volle Konzentration der Kritik gegen die andere Seite, "um das eigene Nest nicht zu beschmutzen", als gelte es nicht, stets zuerst das eigene Nest auszukehren. Setzen sich auf auf beiden Seiten die Reaktionäre durch, so schaukelt sich der Konflikt höher.

    Deshalb: @Frau Merkel, Herr Steinmeier,
    ob mir die Kreml-Politik passt oder nicht, ob sie verbrecherisch und imperialistisch ist, macht Ihnen keinen Gutschein, schlechte Politik mit schlechter Politik erwidern zu dürfen. Europa darf nicht (wieder) noch tiefer gespalten werden. Dann aber unterlassen Sie es, ausgerechnet einen georgischen Präsidenten, der eben erst noch zum Kriegsverbrecher wurde und vor den IStGH gehört, politisch, wirtschaftlich und militärisch zu unterstützen und zum Frontmann gegen Russland zu machen.
    Die Diplomatie gegenüber Russland zu vermindern, wie es durch die Suspendierung des NATO-Russland-Rats geschieht, ist antiquiertes Reagieren, denn in Krisenzeiten gilt es das Gegenteil zu tun: Die diplomatischen Beziehungen zu intensivieren.
    www.dialoglexikon.de/diplomatischer-imperativ.htm

    -markus rabanus-   Diskussion

    23 August 2008

    Lernen aus dem Georgien-Konflikt

    Kritik, "Verurteilung" und "Bestrafung"

    Georgiens Militäroffensive in der Nacht vom 08.08.08 zwecks "Repatriierung" des von Abtrünnigen und Russland beherrschten Südossetien beurteilte ich als unverantwortlich gegenüber der Zivilbevölkerung und als schuldhafte Gefährdung des Weltfriedens - http://georgien-konflikt.blogspot.com

    Dass dieser Krieg durch Russland "provoziert" worden sei, lässt sich zwar jahrelang schon allein anhand russischer Regierungserklärungen ablesen, rechtfertigt jedoch keine Konflikt-Eskalation und erst recht keinen Krieg.

    Folglich sind die Solidaritätsbekundungen und in Aussicht gestellte NATO-Mitgliedschaft für Georgien bei gleichzeitiger "Verurteilung Russlands" seitens der NATO, EU und dt. Bundesregierung eine inakzeptable Parteinahme für die kriegsverbrecherische Regierung Georgiens.

    Moskau wirft der NATO zurecht zweierlei Maß vor, auch wenn die NATO-Staaten die Vergleichbarkeiten von Kosovo-Konflikt und Georgien-Konflikt leugnen, aber jeden Separatismus verdeckt oder offen militärisch unterstützen, sobald dieser eine Ausweitung der NATO-Macht zu bewirken verspricht.

    Es "liegt zwar jeder Fall anders", aber auch die Einzelfallgerechtigkeit stellt sich nur her, wenn die NATO endlich ihre Maßstäbe definiert, nach denen sie die Fälle verallgemeinerbar beurteilt sehen möchte. Ohne rechtliche Standards bleibt auch die NATO-Politik Barbarei, Machtpolitik und völkerrechtswidrig, mitsamt der Tendenz zur Fortsetzung bzw. Wiederbelebung des Kalten Kriegs gegenüber Russland.

    Dennoch bedarf Moskaus Georgien-Politik der Verurteilung durch die Weltöffentlichkeit und die Vereinten Nationen, die es allemal auch auf ein Veto Russlands im Weltsicherheitsrat ankommen lassen sollten.

    Im Unterschied zu Merkels und Steinmeiers Erklärungen sehe die russische Kriegführung als völkerrechtlich gerechtfertigt an, soweit sie zur Verteidigung bzw. Wiederherstellung des Status quo ante erforderlich war, denn Georgien wäre mit Bitten nicht zum Rückzug bewegt worden, sondern hätte seitens der NATO wahrscheinlich noch Rückendeckung bekommen.

    Aber Verteidigung ist Verteidigung, nicht aber "Bestrafung", zu der sich der russische Präsident Medwedew mehrfach in Ansprachen berufen anmaßte und die russischen Truppen auf georgisches Kerngebiet vordringen ließ, dort Wohnbezirke aus der Luft und mit Panzern unter Beschuss nahm, den Freischärlern der Separatisten Rückdeckung für Plünderungen und Brandschatzung militärischen Schutz bot.

    Moskau und alle Welt sollen lernen, dass "Bestrafung" durch Regierungen überhaupt nicht sein darf, sondern Sache unabhängiger Gerichte zu sein hat, die rechtliches Gehör und Verteidigung gewährleisten, Urteile sprechen. Und nur dann dürfen Staaten "Strafen vollstrecken". Alles andere ist Barbarei, denn auch für das "Völkergewohnheitsrecht" kann nichts anderes gelten als für jedes andere Gewohnheitsrecht: Schlechte Gewohnheit ist keine Rechtsgrundlage. Das ist die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft, auch unter den Völkerrechtlern.

    Was sollte Urteilstenor sein?
    Im Urteil müsste Moskau zumindest den Schaden ersetzen, der militärisch oder unter dem Schutz der russischen Militärs Zivilisten zugefügt wurde. Einschließlich Rentenzahlungen für Versehrte und Hinterbliebene von getöteten Zivilisten.
    Um die Schäden zu ermitteln braucht es völkergerichtliche Untersuchungen und die fallweise Entscheidung, wenn die russische Regierung nicht ihrerseits die Einzelfälle außergerichtlich und gütlich mit den Geschädigten zu regeln versteht.
    Russland muss auch für die Morde und Schäden durch die Freischärler haften, wenn diese nicht zu ermitteln sind, denn auch dafür trägt Moskau die Verantwortung, dass solche Horden auf dem Trittbrett der russischen Mega-Militärs mitfahren konnten oder hätte sie in die militärische Disziplin der russischen Streitmacht nehmen müssen.

    Im Urteil gegen Georgien müsste über Zivilopferentschädigung hinaus auch für getötete Militärs gehaftet werden, sonst würden Aggressor und Überfallener unzulässig gleichbehandelt.

    Zum Unterschied zwischen Reparationen und Bestrafung

    Erst Reparationen machen die Kriege so teuer, wie die Kriege teuer sind und tunlichst denjenigen, die sie verschulden. Die Kosten des Krieges lassen sich eben nicht nur nach den Haushaltszahlen für Militärisches beziffern, sondern weit mehr an den militärischen Wirkungen.

    Weil aber Krieg keine "Betriebsunfälle" sind oder sonst wie Resultat einer "Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten", sondern geplante und durchgeführte Verbrechen im Großmaßstab, wenngleich die Kriegsrealität den Kriegsplanungen nie entsprechen, muss dafür über Reparationen und Schadensersatz hinaus erst recht auch "Bestrafung" sein, denn bestraft würde in zivilen Rechtsordnungen oft auch schon für bloße Fahrlässigkeit.

    Die Weltpolitik darf nicht weniger zivil sein als die Politik in jedem halbwegs zivil geordneten Staat.

    Wie sollte die Strafe (möglich) sein?

    Wenn Kriegsverbrecher greifbar sind, kommen sie mittlerweile von Tribunale, z.B. vor den Internationalen Strafgerichtshof. Dort werden sie verurteilt. Gegebenenfalls lebenslänglich.

    Greifbar sind Kriegsverbrecher nur dann, wenn sie nicht wie bspw. George W. Bush, Tony Blair und Wladimir Putin den Schutz ihrer Regimes und Bevölkerungen genießen, sondern in ausreichende Ungnade gefallen und in die Hände ihrer Widersacher, wenn diese sie nicht ermorden, sondern vor ein Gericht stellen wollen.

    Die Bevölkerungen solcher Kriegsverbrecher wird stets Neigung haben, ihre Kriegsverbrecher gegen Verurteilung und Bestrafung zu schützen, denn zu groß wäre ihnen die Sorge, für Regierungsverbrechen mithaften zu müssen, aber zur Haftung für "Organe" gibt es nun mal keine vernünftige Alternative, schon nicht im gewöhnlichen Recht und deshalb tunlichst auch nicht im Völkerrecht.

    Solche Erkenntnis- und Entwicklungsprozesse sind mühsam, werden sich nicht erzwingen oder umgehen lassen. Und deshalb bleiben mir Leute wie Bush, Putin, Saakaschwili weiterhin in Berlin "Willkommen", wenngleich weniger herzlich, aber aus diplomatischen Gründen: "Allemal Willkommen!" - denn wir müssen reden.

    Wenn also Kriegsverbrecher aus Gründen ihrer Macht nicht zu greifen sind oder die Ergreifung nicht zur Eindämmung von Konflikten dienlich wäre, dann muss anstelle von Bestrafung die Aufforderung an die Regierten sein, dass sie gefälligst ihre Regierungen abzuwählen und durch welche zu ersetzen, die Recht schaffen und achten.

    Diese Aufforderung muss vorerst auch uns Deutschen gelten, denn Merkel und Steinmeier wollen sich nicht davon überzeugen lassen, dass auch die internationale Politik an Recht gebunden sein muss, sondern wollen weiterhin mit dem Kriegsverbrecher Saakaschwili kollaborieren.
    Und wäre dem nicht so, so wäre Saakaschwili mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht erst zum Kriegsverbrecher geworden. Menschen würden leben, die nun zu begraben sind.

    -markus rabanus- 

    Wie sinnvoll ist das "C" von CDU und CSU ?

    Das "C" steht für christlich, aber die Christen in der CDU/CSU sind vermutlich von kaum besser als die parteilosen Christen und Christen anderer Parteien.

    Das "C" ist Anspruch und Verpflichtung.
    Menschen, die einen solchen Anspruch geltend machen, sollten sich immer daran messen und erinnern lassen.
    z.B.: Würde sich Jesus in einen Bomber setzen?

    Wem "christliche Politik machen" als Anspruch zu hoch ist, weil "ohne Schwert" keine Politik zu machen ist, wie es auch mir scheint, soll solche/seine Politik dann aber nicht "christlich" nennen. Das bliebe Etikettenschwindel und auch aus religiöser Sicht Missbrauch des Gottesbezugs (siehe 1.Gebot).

    Zum "C" gehört auch die Frage, ob eine Volkspartei überhaupt konfessionell definiert sein soll - oder man müsste überlegen, wie zu gewährleisten ist, dass eine "M"-Partei (=Muslim-Partei) politisch nicht automatisch konkurriert, sondern kooperiert. Was würden die CDU-Mitglieder meinen, wenn sich eine "Muslim-Partei" etabliert? Wie würden sich Christen fühlen, wenn sie einer Muslim-Partei beitreten sollen? Wie fühlen sich Muslime, die der "C"-Union beitreten sollen?

    Wer hat Sensibilität für solche Fragen? Es braucht sie. Sonst klappt keine Integrationspolitik.

    Mit anderen Worten: Ich halte es im Sinne des Christentums nicht für wünschenswert, dass sich Parteien, die allerlei Schnödem verpflichtet sind und für Machtkämpfe und Raketen stehen, religiöse Titel bemühen.
    Und ich halte religiöse Bezeichnungen auch nicht für vereinbar/konsequent mit der erforderlichen Säkularität des Staates.

    Vereine mögen so heißen, aber nicht Parteien, deren Selbstvertändnisse und verfassungsgebotene Rolle dem säkularen Staat verpflichtet sind.

    Die Menschheit lernte in den letzten Jahrzehnten viel hinzu. Auch wir Deutschen lernten dazu. So sollte man die Kraft haben, sich von lieb gemeinten Gewohnheiten zu verabschieden, wenn sie so lieb gar nicht sind, sondern unnötig die Gesellschaft spalten.

    -markus rabanus-2001/2008 

    21 August 2008

    GRÜNE: "Atomdeal zwischen USA und Indien stoppen"

    Zur entscheidenden Sitzung der Nucelar Suppliers Group in Wien erklärt Winfried Nachtwei, Sprecher für Sicherheits- und Abrüstungspolitik:

    Das Treffen der Nuclear Suppliers Group (NSG) in Wien unter deutschem Vorsitz ist die letzte Möglichkeit, eine schwere Krise des nuklearen Nichtverbreitungsregimes abzuwenden. Sollte die amerikanisch-indische Vereinbarung von der NSG akzeptiert werden, würden damit Doppelstandards eingeführt und die Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) untergraben. Das wäre gerade zu einem Zeitpunkt kritischer Verhandlungen mit dem Iran und einer schwierigen Phase im rivalisierenden Nuklearstaat Pakistan ein fatales Signal.

    Die Aufhebung der Nuklearsanktionen gegen Indien soll ohne ausreichende Gegenleistungen stattfinden, da sich Indien nicht zu einer uneingeschränkten Kontrolle aller Nuklearanlagen verpflichten will. Auch eine Ratifizierung des Teststoppabkommens wird damit unterlaufen.

    Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese schwere Beschädigung des NVV in der Nuclear Suppliers Group zu verhindern. Andernfalls wären die Glaubwürdigkeit deutscher Nichtverbreitungspolitik und dringend notwendiger Ansätze, das Nichtverbreitungsregime zu stärken, gefährdet.