19 Juni 2008

SPD beklagt EuGH-Urteil

SPD-Presseerklärung: Sozialdumping mit dem Lissabonner Vertrag verhindern

Zur heutigen Urteilsverkuendung des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Luxemburg erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Angelica Schwall-Dueren:

Mit grossem Bedauern nimmt die SPD-Bundestagsfraktion das Urteil des Europaeischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Luxemburg zur Kenntnis. Das luxemburgische Arbeitsrecht wird durch das Urteil des EuGH unterlaufen. Nach Auffassung des EuGH steht das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit und muss daher geaendert werden. Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, sind mit dem heutigen Urteilsspruch nicht mehr dazu verpflichtet, das luxemburgische Arbeitsrecht anzuwenden. Fuer nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer entfaellt damit eine automatische Anpassung der Loehne an die Lebenshaltungskosten. Unternehmen sind nicht mehr zur Einhaltung von Tarifloehnen verpflichtet und bewaehrte Bestimmungen hinsichtlich bezahltem Urlaub, Zeitvertraegen, Leih- oder Teilzeitarbeit stehen zur Disposition.

Einmal mehr wird dabei deutlich, dass die soziale Dimension im Primaerrecht der Europaeischen Union gestaerkt werden muss. Auch dies ist ein Grund, um am Tag der Debatte im Deutschen Bundestag zum Ausgang des irischen Referendums deutlich zu machen, wie wichtig es ist, den Lissabonner Vertrag zu ratifizieren. Denn der Lissabonner Vertrag steht durch die soziale Grundrechtscharta und die Ausrichtung auf den sozialen Zusammenhalt fuer eine Staerkung der sozialen Dimension der Europaeischen Union. Das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages boete dem EuGH eine andere Abwaegungsgrundlage. Juengste Urteile, wie beispielsweise Laval, Viking, Rueffert und die aktuelle Rechtssprechung im Falle Luxemburgs, bieten den wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang vor den Rechten und dem sozialen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Die Buergerinnen und Buerger erwarten von Europa eine soziale Gestaltung der Arbeitswelt und keinen Vorschub fuer Sozialdumping. Unabhaengig vom Lissabonner Vertrag macht das Urteil deutlich, dass das europaeische Entsenderecht verbessert und sozialen Belangen besser Rechnung tragen muss. Zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen treten wir deshalb fuer eine rasche Ueberarbeitung der Entsenderichtlinie ein.

USA: Oberster Gerichtshof stärkt Rechte der Guantanamohäftlinge

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 19.06.2008 – Der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay auf Kuba das Recht auf Zugang zu zivilen Gerichten zugesprochen. Dabei stimmten fünf von neun Richtern für die Änderung. Die Gefangenen dürfen in Zukunft ihre Gefangenschaft vor US-Zivilgerichten anfechten, in der Vergangenheit wurde ihnen das verweigert. Die Richter sind der Meinung, dass auch im Krieg festgenommene Menschen Anrecht auf Verfassungsrechte haben. Die Verfassung sei so angelegt, dass sie auch in ungewöhnlichen Zeiten gelte.

In der Strafanstalt befinden sich zirka 270 Gefangene, die meisten werden ohne Gerichtsverfahren oder Anklage festgehalten. Darunter sind fünf mutmaßliche Hauptverantwortliche für die Anschläge am 11. September 2001.

Menschenrechtler begrüßten des Urteil, Präsident George Bush jedoch kritisierte das Urteil, er sieht daran eine Gefährdung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten. Für US-Justizminister Michael Mukasey hat das Urteil keinen Einfluss auf die geplanten Kriegsgerichtsprozesse in Guantánamo.

Es ist bereits das dritte Mal, dass der Oberste Gerichtshof den Häftlingen den Zugang zu Zivilgerichten zuspricht, allerdings hat der US-Senat, der zu dem Zeitpunkt der beiden anderen Urteile von den Republikanern dominiert wurde, durch neue Gesetze immer verhindert, dass die Urteile der Obersten Gerichts umgesetzt wurden. Es wurde ein Verfahren eingeführt, in dem einmal jährlich von einem militärischen Gremium der Status jedes Gefangenen geprüft wird. Dieses aus Sicht der Bush-Regierung faire Vorgehen wurde international scharf kritisiert. +wikinews+

  • Guantanamo
  • Hessen: Studiengebühren im zweiten Anlauf abgeschafft

    Wiesbaden (Deutschland), 19.06.2008 – Der hessische Landtag hat mit den Stimmen der Linksfraktion, den Grünen und der SPD auf einer vom Ältestenrat angeordneten außerordentlichen Sitzung die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Der erste Versuch, die unter Roland Koch eingeführten Studiengebühren wieder abzuschaffen, war an der Weigerung des Ministerpräsidenten Koch gescheitert, das Gesetz zu unterschreiben, da es einen gravierenden Formfehler enthielt – der eigentliche Kernsatz fehlte. Während die Regierung der Opposition Dilettantismus vorwarf, beschuldigte Andrea Ypsilanti Koch des Täuschungsmanövers.

    Falls es in Hessen zu Neuwahlen kommen sollte, könnte das Thema Studiengebühren erneut Gegenstand einer Diskussion im Landtag sein. Denn nach aktuellen Umfragen würde die CDU gewinnen und die SPD in der Wählergunst absacken. Schon dann könnte ein neu zusammengesetzter Landtag die Studiengebühren wieder einführen. +wikinews+

    18 Juni 2008

    EU-Reformvertrag: Deutschland und Frankreich wollen Ratifizierungsprozess fortsetzen

    Europäische Union, 18.06.2008 – Nach dem Nein der Iren zum Lissabon-Vertrag vergangene Woche ist bisher kein Plan für das weitere Vorgehen der Europäischen Union (EU) zu erkennen. Während der irische Außenminister Michael Martin darauf dringt, die Entscheidung zu respektieren, und es für zu früh hält, um Lösungen anzubieten, sieht der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier keine Alternative zur Fortsetzung des Ratifizierungsverfahrens. Auch französische Politiker wie der EU-Staatssektretär Jean-Pierre Jouyet halten es für „das Wichtigste, den Ratifizierungsprozess zu retten“. Berlin und Paris wollen Irland so als einziges ablehnendes Land isolieren, um doch noch eine Zustimmung zu erreichen. Zugeständnisse an die Iren sind dafür durchaus möglich; so schlägt Jouyet vor, dass Irland beispielsweise aus der Verteidigungspolitik ausscheiden könne. Die drohende Militarisierung der EU ist eine der Befürchtungen der Vertragsgegner.

    Die irische Republik ist der einzige der 27 Mitgliedsstaaten der EU, in dem per Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon abgestimmt wird; in allen anderen Ländern entscheiden die Parlamente. 18 Länder haben den Vertrag bereits ratifiziert, der als Ersatz für die 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte Verfassung ausgehandelt wurde, um die EU handlungsfähiger und demokratischer zu machen. Solange er allerdings nicht von allen Staaten ratifiziert wurde, kann er nicht wie geplant 2009 in Kraft treten.

    Großbritannien und Österreich warnen davor, die irische Regierung unter Zugzwang zu setzen. Man solle stattdessen einen kühlen Kopf bewahren und ihr die Zeit geben, die sie für die richtige Antwort brauche. Es sei wichtig, Europa nicht zu spalten, was durch eine Isolierung Irlands geschehe, sondern gemeinsam eine Lösung zu finden. Ganz anders der Vorschlag der französischen Exministerin Elisabeth Guigou: Ihr schwebt eine Art europäische „Avantgarde“ vor: „Wer nicht mitmachen will, hat das Recht dazu. Die anderen schreiten fort.“ +wikinews+

    BGH zur Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten")

    Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten. Die Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen ist im Mietvertrag formularmäßig auf den Mieter übertragen worden. Unter anderem ist bestimmt:

    "Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen."

    Die Klägerin hält die Klausel für unwirksam. Sie hat beantragt festzustellen, dass den Beklagten kein vertraglicher Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen zusteht. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg.

    Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die hier verwendete "Farbwahlklausel" den Mieter unangemessen benachteiligt und seine Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Klausel schreibt dem Mieter nicht erst für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung, sondern bereits während der Mietzeit vor, für die Schönheitsreparaturen helle, deckende und neutrale Farben zu verwenden. Dem Vermieter ist zwar vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Weitervermietung ein berechtigtes Interesse daran nicht abzusprechen, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in einer Farbgebung zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird. Es besteht jedoch kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters daran, dass der Mieter bereits während laufender Mietzeit auf andere Gestaltungen, seien sie farbig oder nicht deckend, verzichten muss.

    Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07

    AG Pankow/Weißensee - Urteil vom 6. Dezember 2006 - 7 C 302/06

    LG Berlin - Urteil vom 25. Juni 2007 - 62 S 341/06

    Karlsruhe, den 18. Juni 2008

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

    17 Juni 2008

    Terroranschlag in Bagdad fordert über 50 Menschenleben

    (wwj) Mindestens fünfzig Menschen wurden durch einen Autobombenanschlag auf einem Markt in Bagdads Norden ermordet und mehr als 70 verletzt.

    Pressemitteilung von Merkel zum 17.Juni 1953

    Heute erinnern wir uns mit Respekt an den Volksaufstand gegen das SED-Regime in Ost-Berlin und der DDR am 17. Juni 1953.

    Freiheit und Einheit waren das Leitmotiv der Erhebung, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands waren die Forderungen des Volkes. Bei der blutigen Niederschlagung des Aufstands kamen viele Menschen ums Leben, an vielen nahm das Regime Rache.

    In der DDR brach sich innerhalb von 40 Jahren der Wille zu Freiheit und Demokratie zweimal Bahn brach. Der Drang des Menschen, sein Leben in Würde, frei von Unterdrückung und staatlicher Willkür, zu führen, Perspektiven zu haben und im Denken und Handeln kreativ sein zu dürfen, war auf Dauer stärker als ein staatliches Unterdrückungsregime.

    Was 1953 noch nicht möglich war, gelang 1989: Deutschland war endlich auf dem Weg zur Wiedervereinigung in Freiheit. Wenn wir das brutale Ende des Aufstands von 1953 vor Augen haben, können wir ermessen, wie viel Mut die Menschen aufbrachten, die 1989 in der DDR für ein freies und geeintes Deutschland auf die Straße gingen.

    Couragiertes Eintreten für Bürgerrechte und Demokratie erfordert Mut und die Bereitschaft, auch persönlich Risiken einzugehen. Wir sollten - auch und gerade für die Jüngeren, die das nicht selbst erlebt haben - die Erinnerung wach halten an die mutigen Männer und Frauen vom 17. Juni 1953.

    Honda startet Serienproduktion des Wasserstoffautos „FCX Clarity“

    +wikinews+ Tōkyō (Japan), 17.06.2008 – Honda hat mit der Serienproduktion ihres Wasserstoffautos „FCX Clarity“ begonnen. Der Strom für den Elektroantrieb des Fahrzeugs wird aus einer mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzelle gewonnen. Die ersten Kunden kommen aus den Vereinigten Staaten. Im Juli will das Unternehmen die Fahrzeuge in begrenzter Stückzahl nach Kalifornien liefern; danach soll auch in Japan verkauft werden. Die Kalkulation von Honda ist allerdings bescheiden; so will man in den ersten drei Jahren lediglich eine Kleinserie produzieren. Die Verkaufsstrategie des „Null-Emmissions-Autos“ beruht auf einem Leasing-Modell. Die Internetseite der BBC berichtet, dass die Rate pro Monat etwa 390 Euro betragen soll.

    16 Juni 2008

    Kosovo: Verfassung in Kraft gesetzt

    Priština (Kosovo), 16.06.2008 – Am gestrigen Sonntag hat der Präsident des Kosovo, Fatmir Sejdiu, in Priština die neue Verfassung des Landes unterzeichnet. Das Land hatte vor vier Monaten seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt.

    Das Parlament hatte die Verfassung bereits vor zwei Monaten verabschiedet. Mit der Unterzeichnung von 41 Verfassungsgesetzen durch den Präsidenten wurde nun die Verfassung in Kraft gesetzt. Damit konnten auch wichtige staatliche Institutionen wie die Armee und das Außenministerium gegründet werden.

    Mit den Gesetzen soll die serbische Minderheit im Kosovo sehr weit gefasste Rechte erhalten. Wie Fatmir Sejdiu betonte, ist der Kosovo „der Staat aller seiner Bürger, unabhängig von ihrem nationalen Hintergrund“. Den serbisch dominierten Regionen werden Autonomierechte zugesprochen. Die Amtssprachen im Kosovo sind Albanisch und Serbisch.

    Vertreter der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs gratulierten dem Land zu seiner neuen Verfassung. Serbien will dagegen die Verfassung für „null und nichtig“ erklären lassen. Der serbische Staatspräsident Boris Tadić bezeichnete die Verfassung als „rechtlich nicht existent“. In Belgrad kündigte er an, Serbien werde alles tun, um seine frühere Provinz mit friedlichen Mitteln wieder zurückzuholen. Die Unabhängigkeit des Kosovo wird von Russland und Serbien kategorisch abgelehnt.

    Die juristische und innenpolitische Lage des von zurzeit 43 Staaten anerkannten Landes bleibt unterdessen unübersichtlich. In der vergangenen Woche hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon angeordnet, dass die UN-Kosovo-Verwaltung (UNMIK) nicht abtreten werde. Die Verwaltung ist seit dem Bürgerkrieg 1999 eingesetzt. Die etwa 2.000 Polizisten, Richter und Verwaltungsexperten der Europäischen Union, die im Rahmen der EU-Mission EULEX eingesetzt sind, sollten nur unter der Oberaufsicht der UNMIK arbeiten. Die Experten sollen den Kosovo beim Aufbau eines funktionierenden Rechtswesens unterstützen. +wikinews+

    (wwj) Insbesondere Serbien und Russland bestreiten die Unabhängigkeit Kosovos.

    Präsident Juschtschenko will keine Atomwaffen in Ukraine

    (wwj) Auf einer Pressekonferenz mit Nato-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer in Kiew sicherte der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko zu, dass auf dem Gebiet der Ukraine keine Atomwaffen stationiert werden. Die Ukraine strebe jedoch weiterhin die Nato-Mitliedschaft an.

  • Atomwaffenverzicht
  •