09 Mai 2008

Größte Militärparade seit Sowjetzeit in Moskau verlief reibungslos

MOSKAU, 09. Mai (RIA Novosti). Die größte Militärparade seit der Sowjetzeit ist am Freitag in Moskau reibungslos verlaufen.

Die Schau, an der fast 8000 Armeeangehörige, 111 gepanzerte Fahrzeuge sowie 32 Flugzeuge und Hubschrauber teilnahmen, galt dem 63. Jahrestag des Sieges über Hitler-Deutschland. Die prunkvolle Parade wurde vom neuen russischen Präsidenten Dmitri Medwedew abgenommen, der zugleich Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte ist.

Zum ersten Mal seit 1990 fuhren im Stadtzentrum von Moskau wieder Panzer und sonstige schwere Kampftechnik auf. Ex-Präsident Wladimir Putin hatte die Parade nicht als "Säbelrasseln" bezeichnet. Das wieder erstarkende Russland wolle neue Raketen und Kampfflugzeuge präsentieren und damit zeigen, dass sein Verteidigungspotenzial ausreichend genug sei. Von Drohungen an die Adresse des Westens sei dabei keine Rede.

Für schönes Wetter sorgten zehn speziell ausgerüstete Flugzeuge der russischen Luftwaffe, die in einer Höhe von bis zu 4500 Metern in einem Umkreis von 50 bis 300 Kilometern von Moskau in den Wolken ein Präparat versprühten, um den Regen zu provozieren. Somit blieb der Himmel über Moskau klar.

Zuletzt war schwere Kampftechnik bei der Parade in Moskau am 7. November 1990 aufgefahren. 1991-1994 wurden keine Paraden durchgeführt. Erst 1995 marschierten Kriegsveteranen anlässlich des 50. Siegestages über den Roten Platz. Am Poklonnaja-Berg wurde an diesem Tag Kampftechnik präsentiert.

Auf Beschluss des russischen Präsidenten wurden ab Mai 2008 Militärparaden unter Teilnahme schwerer Technik in Moskau wiederaufgenommen.

Telekom erleidet weitere Rückschläge im Festkundengeschäft

Berlin (Deutschland), 09.05.2008 – Die Abwanderung von Festnetzkunden der Deutschen Telekom hält weiter an. Das Unternehmen verlor im ersten Quartal rund 460.000 Kunden mit analogen oder ISDN-Anschlüssen. Im Bereich der Breitbandanschlüsse (DSL) gelang es der Telekom jedoch, 539.000 Kunden (ebenfalls im ersten Quartal) hinzu zu gewinnen. Der Umsatz schrumpfte in diesem Zeitraum um 3,1 Prozent auf 14,978 Milliarden Euro (im Vorjahr: 15,453 Milliarden Euro). Trotzdem wurde mehr verdient: Der Konzern konnte seinen Überschuss von 459 Millionen Euro auf 924 Millionen Euro mehr als verdoppeln. Hierbei ist jedoch der Verkauf des Rundfunk- und Mediendienstleisters Media & Broadcast mitgerechnet. Zieht man den Erlös aus dem Verkauf ab, verbleibt eine Gewinnsteigerung um 33 Prozent auf 750 Millionen Euro.

Wesentlicher Faktor der positiven Geschäftsentwicklung sind Einsparungen bei den Personalkosten. Der Konzern sparte 9.400 Mitarbeiter ein, so dass jetzt noch 238.000 Beschäftigte bei der Telekom arbeiten. Im Inland konnte die Zahl der Beschäftigten sogar um 8,4 Prozent reduziert werden. Das freute die Anleger. Aufgrund der insgesamt positiven Geschäftsentwicklung des Konzerns legten die Aktien am Donnerstagmittag um rund zwei Prozent zu.

Beirut: Hisbollah putscht in Beiruts Bezirken

Beirut (Libanon), 09.05.2008 – Militärische Einheiten der Hisbollah-Miliz im Libanon besetzten heute strategisch wichtige Punkte in einigen Stadtteilen der libanesischen Hauptstadt Beirut; es handelt sich dabei um die im Westen gelegenen Stadtteile Sarif, Malla, Sokak el Blat, Chandak el Ghamik und Aischa Bakkar, in denen die Hisbollah traditionell über eine starke Stellung verfügt. Viele Einwohner des umkämpften Gebietes flohen in den christlichen Ostteil der Stadt. Mehrere Fernsehsender und Verlagshäuser von Zeitungen wurden unter die Kontrolle der Armee gestellt. Mindestens zehn Menschen sollen bei Kämpfen getötet worden sein. Augen- und Ohrenzeugen berichten über Maschinengewehrfeuer und Handgranatenexplosionen während der Nacht vom Donnerstag auf Freitag. Die Botschaft Kuwaits brachte 150 im Libanon lebende Staatsangehörige mit Bussen nach Syrien.

Die Kämpfe zwischen der Regierung und den prosyrischen Kräften des Landes, zu denen auch die Hisbollah gehört, dauern bereits drei Tage an. Am Donnerstag waren dabei sieben Menschen getötet und dreißig verletzt worden. Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah wirft der Regierung vor, sie habe der Hisbollah den Krieg erklärt. Äußerer Anlass des Streits ist eine Auseinandersetzung um den Status eines Telefonnetzes, das die Hisbollah in Eigenregie betreibt. Die Regierung hatte dieses Telefonnetz jedoch für illegal erklärt.

Für die Europäische Union rief die slowenische EU-Ratspräsidentschaft die Parteien im Libanon zur Gewaltlosigkeit auf. Die Hisbollah wurde aufgefordert, die Straßenblockaden wieder aufzuheben. Der UNO-Beauftragte für den Libanon, Terje Rød-Larsen, sagte, bei den gegenwärtigen Auseinandersetzungen handele es sich um „die schwerste Krise, die das Land seit Ende des libanesischen Bürgerkriegs 1990 erlebt“.

Die Ursprünge der gegenwärtigen Krise gehen zurück bis auf die Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik al-Hariri, der durch einen Anschlag im Jahr 2005 ums Leben gekommen war. Nach einer Untersuchung der Umstände des Mordes, die durch den deutschen Staatsanwalt Detlev Mehlis im Auftrag des UNO-Generalsekretärs durchgeführt wurde, waren schwerwiegende Verdachtsmomente für eine Verantwortung höchster syrischer Stellen für das Attentat aufgetaucht. Seither wird das Land durch einen Machtkampf zwischen pro- und antisyrischen Kräften beherrscht.

Großbritanniens "Pfund" verliert an Wert

(wwj) Auf der Insel wurde der Euro lange bespöttelt, doch nun geht nach dem US-Dollar auch das britische Pfund auf Sinkflug, kostet nur noch 1,27 Euro. Und wie in den USA sind es wieder die verfallenden Immobilienwerte.
Man darf gespannt sein, wie verlockend die hohen Hypothekenzinsen für deutsche Banken waren und sie zu weiteren Abschreibungen zwingen.

Italien: Schlag gegen die Mafia

Rom (Italien), 09.05.2008 – Spezialeinheiten der italienischen Polizei führten am Freitag in der Reggio Calabria, der „Stiefelspitze“ in Italiens Süden, eine groß angelegte Polizeiaktion gegen die ’Ndrangheta durch. ’Ndrangheta ist der Name des Mafiaclans in dieser Region. Mit zehn Haftbefehlen waren die Polizeieinheiten in den frühen Morgenstunden in die Häuser des süditalienischen Mafiaclans in Kalabrien sowie in Udine und Bologna vorgedrungen und hatten insgesamt sieben Personen festgenommen. Bei den Festgenommenen soll es sich um Hintermänner der sogenannten Mafiamorde von Duisburg handeln. Am 15. August 2007 waren vor einem Duisburger Restaurant („Da Bruno“) in der Nähe des Hauptbahnhofs sechs Italiener erschossen worden, die zuvor in dem Restaurant gespeist hatten. Die Tatverdächtigen der Duisburger Mafiamorde sind jedoch noch auf freiem Fuß.

Die ’Ndrangheta ist inzwischen zur mächtigsten Mafia-Organisation Italiens geworden. Allein mit dem Drogengeschäft nimmt die Organisation Schätzungen zufolge jährlich 30 bis 40 Milliarden Euro ein. Hinzu kommen erschlichene staatliche Fördermittel aus der italienischen Staatskasse sowie der Europäischen Union. Außerdem besitzt die Organisation Supermarktketten, Restaurants und sogar Banken. Auch im russischen Ölgeschäft ist sie aktiv. Nach Einschätzung des italienischen Mafiajägers Salvatore Boemi ist die Organisation auf dem Sprung zur Ausweitung ihres Einflusses auf ganz Europa. Die Mafiamorde von Duisburg seien dafür ein eindeutiger Hinweis, auf den die europäischen Polizeibehörden jedoch nicht in angemessener Weise reagiert hätten. Die Zusammenarbeit zwischen den Länderpolizeibehörden bleibe hinter den Notwendigkeiten zurück, so Boemi. „In 20 Jahren werden sie in Oslo sein“, sagte er in einem Interview mit der Financial Times.

Nationalistisches Gezerre um Gedenktag

Präsident Juschtschenko heroisiert wieder Ukrainische Aufständische Armee UPA

KIEW, 09. Mai (RIA Novosti). Der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko hat bei einer Festveranstaltung anlässlich des 63. Jahrestages des Sieges über Hitler-Deutschland "Heldentaten" der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) in deren Kampf gegen die Nazisten glorifiziert.

"Der heroische Widerstand der mutigen Kämpfer um die Unabhängigkeit der Ukraine - der Angehörigen der Ukrainischen Aufständischen Armee - ist ein markantes Beispiel für den unerschütterlichen nationalen Geist der Ukrainer", sagte Juschtschenko am Freitag in einer Festsitzung in Kiew.

"Die Ukrainer hatten in verschiedenen Armeen gekämpft, aber gegen den gemeinsamen Feind - gegen den Nazismus - und zugleich um die Ehre und Freiheit des Vaterlandes, um das Glück ihres eigenen Volkes." Als Juschtschenko diese Worte sagte, war Gebrumme im Saal zu hören. Der Präsident kam aus dem Kontext und musste diesen Teil seiner Rede wiederholen.

Die Ukrainische Aufständische Armee hatte unter Befehl des faschistischen Deutschland gestanden und wurde vom Dritten Reich während des Zweiten Weltkrieges gegen die Sowjetunion und andere Staaten der Anti-Hitler-Koalition eingesetzt.

In letzter Zeit werden in der Ukraine Denkmäler für UPA-Kämpfer gebaut. Es handelt sich nach Ansicht von Beobachtgern um Versuche, der ukrainischen Gesellschaft die Vision von Ereignissen des Zweiten Weltkrieges unter dem Blickwinkel einer engen Gruppe von Personen aufzuzwingen, die selber grausamste Verbrechen gegen Frieden und Menschlichkeit auf ihrem Kerbholz haben.

Die UPA war am 14. Oktober 1942 auf Beschluss der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) als deren Militärarm ins Leben gerufen worden. Die Armee war größtenteils in der Westukraine aktiv. Zuerst kämpfte sie gegen die Hitlertruppen und ab 1944 gegen die Rote Armee.

Auch in mehreren von den Ukrainern bewohnten Gebieten Polens trieb die UPA ihr Unwesen. Im Sommer 1943 richteten die Nationalisten ein Massaker an der polnischen Zivilbevölkerung ein. Selbst ukrainische Historiker gestehen heute die Zahl der polnischen Opfer zu: Bis Ende 1943 wurden 50 000 bis 60 000 Männer, Frauen und Kinder in unvorstellbar grausamer Weise umgebracht. Nach ukrainischer Zählung 500, nach polnischen Schätzungen mehr als 1150 polnische Dörfer wurden zerstört. Sie verschwanden für immer von der Landkarte.

Die UPA wurde von Roman Schuchewitsch befehligt. Er wurde am 5. Mai 1950 unweit der ukrainischen Stadt Lwow bei einer Operation der damaligen sowjetischen Geheimpolizei NKWD getötet.

Die Diskussion, ob die UPA-Kämpfer den Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges gleichgesetzt werden sollen, hält in der Ukraine seit Jahren an. Präsident Juschtschenko, dessen Vater in den Reihen der Sowjetarmee gekämpft und in einem deutschen Konzentrationslager gesessen hat, will den beiden Gruppen gleiche Rechte einräumen. Ohne Weisungen aus dem Zentrum abzuwarten, hatten Ortsbehörden in der Westukraine bereits die ehemaligen UPA-Mitglieder und andere Teilnehmer der Kampfhandlungen während des Zweiten Weltkrieges in ihren Rechten gleichgesetzt.

ROBIN WOOD: "Kein Agrarsprit aus Brasilien"

Berlin / Hamburg / Freiburg, 9. Mai 2008

* Regenwaldrodung per Regierungsabkommen
* Frau Merkel: „Stoppen Sie Agrarsprit aus Brasilien!“

Bundeskanzlerin Angela Merkel will den Import von Agrarsprit aus Übersee
durch ein Energieabkommen zwischen Deutschland und Brasilien fördern,
damit Deutschland die hohen Beimischungsziele einhalten kann. Am 12. Mai
wird Merkel nach Brasilien fliegen, um den Pakt zur Vernichtung des
Regenwaldes zu unterschreiben. In einem offenen Brief an die Kanzlerin
protestieren deutsche und brasilianische Organisationen gemeinsam gegen
das Abkommen und die Zerstörung von Regenwäldern für die
Rohstoffversorgung Deutschlands und der EU.

Um mehr Agrarsprit nach Deutschland exportieren zu können, sollen in
Brasilien neue Anbauflächen erschlossen werden. Schon jetzt dringt dort
die Agrarindustrie in immer neue Gebiete vor, bedroht unmittelbar
wertvolle Ökosysteme wie Cerrado, den Amazonas-Regenwald und den
Pantanal, vermindert die regionale Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln,
unterminiert kleinbäuerliche Landwirtschaft, gefährdet die
Ernährungssouveränität und Biodiversität und gerät immer stärker in
Konflikt mit der Agrarreform.

In Brasilien wird derzeit auf sieben Millionen Hektar Zuckerrohr
angebaut. Etwa die Hälfte des geernteten Zuckerrohrs wandert als Ethanol
in den Autotank. Nach Einschätzung der brasilianischen Regierung ist das
Marktpotential für Zuckerrohr so groß, dass sich die Plantagen auf 30
Millionen Hektar ausweiten ließen. „Die erhöhte Nachfrage nach
Rohstoffen wegen des Agro-Energiebooms hat fatale Folgen für die lokale
Bevölkerung, die Artenvielfalt und die Umwelt“, sagt ROBIN
WOOD-Aktivistin Steph Grella. „Wir appellieren dringend an Frau Merkel,
Verantwortung für Mensch und Natur zu übernehmen und das Abkommen nicht
zu unterzeichnen.“

„Was hierzulande fälschlicherweise immer noch als „Bio“-Sprit bezeichnet
wird, bedeutet auf der anderen Seite der Erde Vertreibung von Menschen
und Vernichtung von Regenwäldern", erläutert Klaus Schenck von der
Organisation Rettet den Regenwald. Die brasilianische Umweltministerin
Marina Silva beteuert zwar, für die Produktion von Ethanol würden keine
Tropenwaldgebiete in Anspruch genommen, aber die Wahrheit sieht anders
aus: „Die monokulturelle Plantagenwirtschaft belegt Flächen, die vormals
als Weideland genutzt wurden, so dass die Viehwirtschaft in die
Regenwaldgebiete vordringt", erklärt Guadalupe Rodríguez von Rettet den
Regenwald.

„Wo es bereits vorher Landrechtskonflikte gab, werden diese durch die
Ausweitung des Anbaus von Agrokraftstoffen und den daraus folgenden Run
auf Landflächen massiv verschärft", erklärt Kirsten Bredenbeck vom
landesweiten Netzwerk der Brasiliensolidarität Kooperation Brasilien -
KoBra aus Freiburg. Christian Russau vom Forschungs- und
Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika - FDCL ergänzt, dass
Zuckerfabriken gezielt Land pachten, um es der Umverteilung im Rahmen
der Agrarreform zu entziehen. Aufgrund des Anstiegs der Bodenpreise kann
der Staat kaum noch den Landankauf für Kleinbauern im Rahmen der
Agrarreform finanzieren. „Es darf nicht sein, dass das geplante
deutsch-brasilianische Energieabkommen für die Füllung deutscher
Autotanks dazu beiträgt, die Agrarreform in Brasilien zu verhindern!",
appelliert Russau.

Die Klimabilanz des vermeintlichen „Bio“-Kraftstoffs ist negativ. Durch
Landnutzungsänderungen und Brandrodungen werden bei der Herstellung von
Ethanol mehr Treibhausgase freigesetzt, als sie durch Ersatz von
Kraftstoffen auf Erdölbasis durch Agrarsprit eingespart werden können.
Die ökologischen Folgen der Zuckerrohrplantagen sowie anderer
Monokulturen für den Anbau von Biomasse sind verheerend. "Von
«CO2-Neutralität» zur Verbesserung der Klimabilanz zu reden, ist im Fall
großflächiger Monokulturen für den Agrokraftstoffanbau ein Hohn",
urteilt Sandra Schuster von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft
Umwelt und Entwicklung - BLUE 21.

Zudem werden durch den intensiven Einsatz von Pestiziden und Dünger
Boden und Wasser vergiftet. Besonders davon betroffen sind die lokale
Bevölkerung und die Plantagenarbeiter. Vor allem in trockeneren Gebieten
wird der Wasserhaushalt gestört. Je nach Region werden für die
Herstellung eines einzigen Liters Ethanol aus Zuckerrohr bis zu 3.500
Liter Wasser benötigt.

Um diese fatale Entwicklung aufzuhalten, fordern die NGOs in einem
offenen Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Nehmen Sie die
obligatorischen Beimischungsziele auf bundesdeutscher und europäischer
Ebene zurück! Stoppen Sie alle Importe von Agrarkraftstoffen und von
Rohstoffen aus Energiepflanzen aus Übersee einschließlich Brasilien!
Stoppen Sie das deutsch-brasilianische Energieabkommen! Ethanol aus
Brasilien ist umwelt- und sozialschädlich! Wer die Menschenrechte und
den Vorsitz der UN-Biodiversitätskonferenz ernst nimmt, muss Ethanol und
andere Agrarenergien aus Brasilien und anderen tropischen Staaten STRIKT
ablehnen! Setzen Sie sich endlich für eine grundlegende ökologische
Energiewende hierzulande ein!“

  • Diskussionen.de
  • 08 Mai 2008

    BVerfG: „Über Krieg und Frieden entscheidet der Bundestag“

    Der AWACS-Einsatzbefehl über der Türkei war verfassungswidrig

    Mit dieser (überfälligen) Entscheidung stellt das Bundesverfassunsgericht klar, dass der Selbstherrlichkeit von Regierungen grundgesetzliche Grenzen gesetzt sind, also in Fragen der militärischen Teilnahme das Parlament gefragt werden muss.
    Das Verteidigungsministerim verlautbarte, das Urteil zu "prüfen". Lapsus lingue? Die Regierung als oberste Rechtsinstition? Das wird wohl nichts, ist aber typisch für Versuche, die Gewaltenteilung zu übergehen.
    "Studiert" die Entscheidung und "prüft", wie Ihr Euer Handeln damit in Übereinstimmung bringt.

    -markus rabanus-

    Karlsruhe (Deutschland), wikinews 08.05.2008 – Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte in einem gestern gefassten Urteil grundsätzlich klar, dass die Entscheidungsbefugnis über bewaffnete Militäreinsätze der deutschen Bundeswehr beim Parlament, also dem Deutschen Bundestag, liegt. Im Fall des von der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossenen Einsatzes von AWACS-Aufklärungsflugzeugen mit Bundeswehrpersonal über dem Luftraum der Türkei im Jahr 2003 hätte die Bundesregierung vorher die Zustimmung des Parlaments einholen müssen. Das ist damals aber nicht geschehen.

    Nach Auffassung des Gerichts bestanden „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen“ im Vorfeld des Irakkrieges. Insofern wurden die Rechte des Parlaments durch die Entscheidung der Bundesregierung verletzt.

    Das Bundesverfassungsgericht erörtert die militärische Lage vor dem Beginn des Irakkrieges in der Urteilsbegründung sehr detailliert. Zu dem genannten Zeitpunkt im Frühjahr des Jahres 2003 mehrten sich – so das Gericht – die Anzeichen für einen militärischen Angriff der Koalitionsstreitkräfte unter Führung der USA gegen den Irak. Das türkische Parlament beschloss jedoch am 1. März 2003, den Koalitionstruppen den Zugang zum Irak über türkisches Territorium nicht zu gestatten. Allerdings wurde der Luftraum als Ausgangspunkt für militärische Operationen gegen den Irak freigegeben. In dieser Situation erklärte der Irak, „jeder Verbündete der USA in der Region werde das Ziel irakischer Militäroperationen sein“. Die AWACS-Flugzeuge der NATO waren zwar nicht zur Teilnahme an kriegerischen Handlungen gegen den Irak ermächtigt, das Luftraumüberwachungssystem stellte „jedoch ein effizientes Instrument zur Sicherstellung der Leitung und Fernmeldeunterstützung für mögliche Luftkampfeinsätze“ dar. Einen von der FDP-Fraktion eingebrachten Entschließungsantrag, der darauf abzielte, den Einsatz dem Bundestag als Beschlussantrag vorzulegen, lehnte die Bundesregierung damals jedoch ab. Die FDP strengte daher in dieser Angelegenheit eine Organklage gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht an, deren Erfolg durch das heutige Urteil dokumentiert wird.

    Trotz einer weitreichenden Unabhängigkeit der Bundesregierung in der Gestaltung der internationalen Beziehungen im Rahmen der NATO und anderer Bündnisverpflichtungen, steht dem Parlament das letzte Wort zu, wenn es um bewaffnete Militäreinsätze zum Beispiel im Rahmen des NATO-Bündnisses geht. Insofern sei die Bundeswehr ein „Parlamentsheer“. Bei jedem Einsatz von Bundeswehrstreitkräften im Ausland bestehe ein „politisches Eskalations- oder doch Verstrickungspotential“. Jede militärische Auseinandersetzung könne letztendlich in einen Krieg münden. Andererseits verbleibt die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung militärischer Operationen und der Bündnispolitik bei der Bundesregierung. Grundsätzlich bedarf auch nicht jeder Auslandseinsatz von vorneherein der Zustimmung des Bundestages. Das Gericht betont, dass es dafür „hinreichender greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte“ bedarf. Ein solcher „Anhaltspunkt für die drohende Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen“ besteht nach Auffassung des Gerichts, wenn die Soldaten der deutschen Bundeswehr „im Ausland Waffen mit sich führen und ermächtigt sind, von ihnen Gebrauch zu machen“. Für die Wahrung der Rechte des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Zuständigkeit ist dieser über die konkreten Einsatzplanungen „insbesondere auch […] die Operationsziele und die Reichweite der jeweiligen militärischen Befugnisse mit Blick auf eine potentielle militärische Auseinandersetzung“ zu informieren. Daraus resultiere eine umfassende Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament, damit dieses zu einer konkreten militärischen Lagebeurteilung in die Lage versetzt wird.

    In diesem Zusammenhang beansprucht das oberste deutsche Gericht sich auch darüber ein Urteil zu bilden, ob ein militärisches Vorhaben sich im Rahmen der Verfassung bewegt oder nicht. „Die Frage, ob eine Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Unternehmungen besteht, ist gerichtlich voll überprüfbar.“

    Während die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger ebenso wie die Union das Bundesverfassungsgerichtsurteil als eine „klare Ohrfeige“ für die damalige rot-grüne Bundesregierung betrachteten, werteten Sprecher der SPD und der Grünen das Urteil als Niederlage für die Union. Das Sicherheitskonzept der Union sei mit dem Urteil nicht vereinbar. Dieses von den Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag am 6. Mai 2008 beschlossene Konzept fordert „ein völlig neues Verständnis von Sicherheitspolitik“. Angesichts einer durch den internationalen Terrorismus veränderten Bedrohungslage, die als „asymmetrische Bedrohung“ bezeichnet wird, fordert die Union: „Die Verfolgung unserer Interessen und strategischen Ziele erfordert ein aktiveres, frühzeitiges, rasches, kohärentes und wenn nötig robustes Handeln.“ Dazu müssten die Einheiten der Bundeswehr auch „kurzfristig eingesetzt werden können. Dafür ist das Parlamentsbeteiligungsgesetz entsprechend anzupassen.“ Der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder wies den von SPD und Grünen erhobenen Vorwurf jedoch zurück; an eine Aushebelung der Parlamentsbeteiligung bei solchen Bundeswehreinsätzen sei nie gedacht gewesen.

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  • Bundesregierung berät über deutsche Mondmission

    Berlin (Deutschland), 08.05.2008 – Eine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag brachte es ans Tageslicht. Die Bundesregierung diskutiert zurzeit über eine deutsche Mondmission. Das Vorhaben wurde vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt vorgeschlagen und soll 350 Millionen Euro – verteilt auf die Jahre bis 2016 – kosten. Ziel ist unter anderem die Steigerung des internationalen Ansehens und der leichtere Einstieg in zukünftige internationale Partnerschaften.

    Wissenschaftliches Ziel der Mission soll die Bestimmung des Alters der Mondoberfläche sein. Außerdem sollen die Mineralogie, die physikalischen Eigenschaften, der innere Aufbau, die thermale Entwicklung erforscht und Erkenntnisse zum Aufbau und der Wirkungsweise des Gravitations- und Magnetfelds gewonnen werden. Als Nebeneffekt geht es um die Erweiterung der Erfahrungen mit der Weltraumrobotik, die dann von den Unternehmen in der Automationstechnik weiterverwendet werden können.

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  • Myanmar plant Verfassungsreferendum, Suu Kyi weiter unter Arrest

    Rangun (Myanmar), 08.03.2008 – Der UN-Sondergesandte Ibrahim Gambari, der sich seit Donnerstag in Myanmar befindet, erhielt von der Militärjunta die Bestätigung, dass die unter Hausarrest stehende Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, mit der Gambari ebenfalls kurz zusammen traf, sich nicht an den für 2010 geplanten Wahlen beteiligen kann. Für Mai plant die Junta ein Verfassungsreferendum, das die Voraussetzung für die Wahl 2010 schaffen soll. Es ist Teil der so genannten „seven-step road map“ (Fahrplan mit sieben Schritten) zur Demokratie, den das Regime bekannt gegeben hatte, nachdem der internationale Druck infolge der Massendemonstrationen im September des letzten Jahres enorm gestiegen war. Dabei waren Tausende Mönche auf die Straßen gegangen. Ihr Protest war jedoch gewaltsam niedergeschlagen worden. Bestandteil dieses Prozesses war auch ein Dialog mit der Oppositionsführerin Suu Kyi, auf den insbesondere die UN gedrungen hatte.

    Ende Februar hatte das Regime bekannt gegeben, dass der Verfassungsentwurf fertig gestellt sei und im Mai ein Referendum über diesen Entwurf abgehalten werde. Internationale Beobachter haben keinen Zweifel daran, dass der Entwurf eine große Mehrheit finden wird, da eine öffentliche Diskussion über den Entwurf nicht in Aussicht gestellt wurde und die verbotene Oppositionspartei NLD (National League for Democracy), deren Vorsitzende Suu Kyi ist, sich nicht legal betätigen darf. Die Partei hatte die Wahlen von 1990 gewonnen, das Wahlergebnis war vom Militärregime aber nicht anerkannt worden.

    1000 Delegierte eines Nationalkonvents hatten seit 1993 mit längeren Unterbrechungen an dem Verfassungsentwurf gearbeitet. Eine von der Junta eingesetzte Sonderkommission nahm letzte Änderungen daran vor, bevor er veröffentlicht wurde. Der Verfassungsentwurf, der nach eigenen Angaben der Frankfurter Rundschau im Wortlaut vorliegt, enthält zahlreiche Bestimmungen, die den Fortbestand der Macht des Militärregimes absichern sollen. So ist ein Viertel der Sitze für das Militär reserviert. Der Präsident ist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef und wird nicht direkt gewählt, sondern von einem Gremium aus Parlamentariern und Militärs bestimmt. Ein besonderer Passus wurde in die Verfassung aufgenommen, der es Aung San Suu Kyi unmöglich machen würde, zu kandidieren – selbst wenn ihr Hausarrest aufgehoben würde. Der Passus lautet: „Der Präsident selbst, Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Ehepartner dürfen nicht Bürger eines ausländischen Landes sein.“ (zitiert lt. FR) Suu Kyi war jedoch mit einem Briten verheiratet und ist jetzt seine Witwe. Gegenüber Ibrahim Gambari bestätigte der Informationsminister Brigadegeneral Kyaw Hsan, dass Suu Kyi nicht an der Wahl teilnehmen könne.

    In einem vom 19. Februar des Jahres datierten Brief des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon an die Militärregierung Myanmars hatte dieser darauf gedrungen, die Verfassung dahingehend zu modifizieren, dass der genannte Passus aufgehoben wird. Dies lehnt die Junta ab, wie heute bekannt wurde. Die UN wurde aufgefordert sich nicht einseitig auf die Seite der Opposition in Myanmar zu stellen, sondern einen neutralen Standpunkt einzunehmen. Kyaw Hsan argumentierte, die Vereinten Nationen hätten sich auch nicht darüber beschwert, dass die Junta in Thailand einen Verfassungsentwurf ohne Beteiligung der Oppositionsparteien in Thailand auf den Weg gebracht habe. Auch als im Irak ein Verfassungsentwurf ohne Beteiligung der al-Qaida zustande kam, habe es keine internationalen Proteste gegeben. Kyaw Hsan kritisierte auch Suu Kyi, weil sie die Aufforderung des Militärregimes sich den von der internationalen Staatengemeinschaft verhängten Sanktionen zu widersetzen, bisher abgelehnt hat. Der Dialog mit Suu Kyi wurde nach fünf Treffen für gescheitert erklärt und abgebrochen.

    Die NLD verlangt die Anerkennung des Wahlergebnisses von 1990 und lehnt das Verfassungsreferendum ab: „Wir glauben nicht, dass Referendum und Wahlen frei und fair sein werden. Die Junta hat die Tradition, Versprechen zu brechen, so wie 1990“, sagte NLD-Sprecher U Thein Nyunt. Nach Angaben von „Human Rights Watch“ befinden sich in Myanmar mehr als 1800 andersdenkende Menschen in Haft.