Lieber Herr Markwort,
mit Entsetzen nahmen wir zur Kenntnis, dass nun auch Christian Liebig auf seiner gefährlichen Mission im Irak Opfer eines Krieges wurde, den wir wie so viele Kriege für vermeidbar hielten und der so unnötiges Leid über die Menschen bringt.
Doch gerade weil Krieg selbst der Gipfel politischer Verantwortungslosigkeit ist, liegt es in höchster Verantwortung von Journalisten, darüber zu berichten und Weltöffentlichkeit herzustellen.
Wir bitten Sie, seiner Familie und seinen Freunden auch in unserem Namen das tief empfundene Beileid auszusprechen.
Markus S. Rabanus
Internet-Journal
Berlin, 8.April 2003
08 April 2003
Trauer um den Journalisten Christian Liebig
29 März 2003
24 März 2003
Wer gewinnt den Irak-Krieg ?
In den vorherigen Friedensappellen und Diskussionen beschäftigten wir uns mit Fragen, die zwischenzeitlich von der "Military Action" überholt wurden. Es ging um Kriegsverhinderung, also um Alternativen zum Krieg, die viele in ausgedehnten UN-Waffeninspektionen sahen. Es ging um das Völkerrecht. KLICK
All das ist Schnee von gestern. Die USA entschieden sich für militärisches Handeln und wollen durch gezielte und massive Schläge die irakische Führung zur Kapitulation zu veranlassen, wenigstens aber die irakische Armee demoralisieren.
Einschüchterungsstrategie scheitert
Indessen bestätigen sich unsere Befürchtungen:
1. Diktatoren kapitulieren nicht, wenn ihnen kein Schlupfloch bleibt,
2. die militärische Moral der irakischen Truppen wurde unterschätzt.
Dieser Irak-Krieg droht "schmutziger" zu werden
Die Kämpfe weiten sich aus, finden nicht wieder in den Wüsten statt, in denen die irakischen Truppen schon 1991 den Alliierten hoffnungslos unterlegen waren, sondern in den Vororten und Städten.
Die US-Regierung trägt für diese Entwicklung Mitverantwortung, denn es war vollständig naiv, die irakischen Truppen erneut in einer Strategie des ersten Irak-Kriegs zu erwarten.
Medikamente und Wasser statt Bomben
Schon seit dem ersten Freitag nach Kriegsbeginn ist die Wasserversorgung in einigen bombardierten Großstädten zusammengebrochen. Die Temperaturen steigen tagsüber oft auf mehr als 30 Grad und die private Vorsorge der Städter wird sich erschöpfen, wenn nicht schnellstmöglich notwendigste Instandsetzungen erfolgen.
Zudem werden immer mehr Menschen verletzt in die durch jahrelange Embargo-Politik ohnehin runtergekommenen Krankenhäuser eingeliefert.
Statt weiterer Bomben müssten Medikamente und Hilfsgüter über dem Irak abgeworfen werden.
Die USA und GB sollten nicht vergessen, dass sich ein militärischer Sieg in eine politische Niederlage wandeln würde, wenn die Versorgung der Zivilbevölkerung zu große Defizite leidet.
Es wurde mit Tausenden von "Präzisionswaffen" die offizielle Infrastruktur des irakischen Regimes zerstört. Diese vermeintlich saubere Militärstrategie wird jedoch nicht die Subsysteme der Infrastruktur ausschalten, über die sich Saddams Streitkräfte im Schutz der Zivilbevölkerung organisieren werden, wenn die Zivilbevölkerung noch mehr unter dem Krieg gegen den Diktator leidet und sich deshalb zunehmend mit ihm vereint.
Der Krieg kostet viele hundert Milliarden US-Dollar und britische Pfund. Was haben die Flugzeuge geladen? Was haben die Soldaten im Gepäck?
Was bringt der Krieg den Menschen, die ihn überleben sollen?
Frieden, Freiheit, Demokratie und all die vielen schönen Dinge VERLIEREN,
wenn es an humanitärer Hilfe fehlt.
-markus rabanus-
20 März 2003
20.03. IRAK-KRIEG = Bruch des Völkerrechts
Das ist kein Sonnenaufgang über Bagdad, sondern Krieg. Vor Tagesanbruch gingen die Angriffe los.
07 März 2003
Energiepolitik und Risikokalkulation
von Redaktion am 7.Mar.2003 15:56
Hallo Andreas,
die Filtersysteme für konventionelle Kraftwerke haben sich in den letzten Jahrzehnten enorm verbessert.
In der Energiepolitik geht es auch weniger um den Vergleich von Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken, sondern um
a) sparsamen Ressourceneinsatz, wovon wir in den Industrienationen mit unserer Wegwerf-Mentalität weit entfernt sind,
b) Energieerzeugung, die wie Wasserkraft, Windkraft, Geothermik, Solarenergie, Biowärme, Wärmerückgewinnung, Wärmekopplung allenfalls in der Anlagenherstellung und Entsorgung Schadstoffe anfallen lässt.
Die These, wonach ein GAU nur alle "100.000 Jahre" passieren könne, entstammt möglicherweise dem Werbeprospekt eines AKW-Herstellers, ist aber wissenschaftlich unsubstantiiert und würde auch bei Verifizierbarkeit bedeuten, dass sich mit jedem AKW die Katastrophenwahrscheinlichkeit erhöht ("100 AKWs = 1000 Jahre", "1000 AKWs = 100 Jahre", 10000 AKWw = 10 Jahre":-)
In anderen "Studien" geht man von einem GAU-Risiko von "alle 1000 Jahre" aus. Da wäre es dann also schon gefährlicher.
Solche Wahrscheinlichkeitsrechnung ist für eine Risiko-Kalkulation jedoch hoffnungslos unzureichend und irreführend, viel bedeutsamer ist:
das Sicherheitsniveau der Anlagen ist höchst unterschiedlich; beginnend mit dem Bau unter Berücksichtigung von verschiedenster Sozial- und Umweltfaktoren (z.B. Nähe von Großstädten; Windrichtungen, Erdbebengebiete, Terrorismusgefahren, Luftverkehr), sodann auch wirtschaftliches Niveau der Betreibergesellschaften, also Wartungssicherheit, Konkurrenzdruck usw.usf.
Sodann ist im unmittelbaren Vergleich von Energie erzeugenden Anlagen abzuwägen, welche Dimension Störfälle haben können.
Zieht man zu einem solchen Vergleich die Störfälle von Tschernobyl und Taikamura heran, die jeweils noch auf bestimmten Leveln begrenzt werden konnten, so deutet sich die volkwirtschaftliche Unvernunft von Anlagen an, die ihren Investitionshorizont auf einen letztlich nicht haftenden Investor beschränken, der nur solange existiert, wie es "funktioniert" und sich im ausreichend großen Havariefall aus den Handelsregistern streichen lässt, während sich die Manager und Anleger zu anderen Ufern aufmachen.
Das waren jetzt sehr prinzipielle Einwände gegen die industrielle Nutzung von Kernenergie, aber sie sind allein aus den letzten 20 Jahren hinreichend durch Geschehnisse belegt.
Wobei Du bitte nicht übersiehst, dass ich "industrielle Kernenergienutzung" schrieb, denn im Maßstab der wissenschaftlichen Erforschung und der dazu genügenden Mini-Dimension von Anlagen oder auch nur noch Computersimulation stellt die Atomenergie ungleich geringere Risiken dar.
Für die wirtschaftliche Nutzung der Atomkraft fehlt es den bisherigen Lösungen noch an jeglicher Genialität. Sie sind noch zu kompliziert im Verständnis und in der Realisierung. Der Durchbruch wäre erst in dem Moment gegeben, wenn die Sicherheit nicht mehr dadurch vergrößerte, dass man Kontrolltechnik auf Kontrolltechnik packt, sondern in der Basistechnik Vereinfachungen findet.
Allerdings ist auch solche Forschung nicht ungefährlich, denn das Risiko der Wissensaneignung durch Leute, die damit Unsinn treiben, vergrößert sich mit jedem Labor, mit jeder kernphysikalischen Studie.
Wir müssen uns also fragen, ob es sich rechnet, all diese Risiken beherrschbar zu machen oder ob nicht die intellektuellen und finanziellen Ressourcen von vornherein stärker in jene Bereiche fließen sollten, für die Risiko-Kalkulationen zu vollständig anders dimensionierten Ergebnissen kommen.
Bei allem sollte Kernenergie nicht zur Glaubensfrage werden, das mit ewigen Ja oder ewigen Nein zu beantworten wäre, sondern eher zu den Fragen führen: Wie wirken sich die kurzsichtigeren Gewinnerwartungen auf die Energiemarkt- und Umweltentwicklung aus?
Was lief schief und bedarf der Korrektur?
Mit den Mrd. für die Atomenergie ließen wir uns auf den falschen Gaul setzen. Es war absehbar, von vielen auch tatsächlich gesehen, aber durch den Missbrauch des Themas im politischen Tagesgeschäft nur selten sachlich. Letztlich setzten sich die AKW-Investoren durch und ließen sich ein wenig zähmen, als das politische Risikoverständnis in Gesetzen und Verordnungen nachwuchs. - Aber nun stehen die Anlagen und die Betreiber mögen ihre Investitionsentscheidungen möglichst lang in der Rendite sehen. Wen kann da wundern, dass sie sich gegen Trittin wehren? Und wen kann wiederum wundern, dass Trittin nicht mehr herausholte, wenn er bei einem solchen Versuch seinen schönen Job verloren hätte?
Ich habe da also für allerlei Verständnis und mag mich auch solcher Verdächtigungen nicht enthalten. Ich kann mich irren, wenn es um Motive geht, aber Gesagtes liegt so nahe, dass man es zumindest in Betracht zu ziehen hat.
Markus Rabanus >> Diskussion
24 Februar 2003
Offener Brief zu Merkels "Drohkulisse"
meine amerikanischen Freunde sind gegen den Krieg und auch gegen die Drohung, denn es ist unzivilisiert, eine 5-Mio-Stadt zu bombardieren und Menschen töten, die Geiseln eines Diktators sind.
Bomben auf Bagdad befreit die Welt nicht vom "Bösen", sondern vermehrt den Terrorismus.
Krieg ist jetzt nicht das "letzte Mittel", sondern weiterer Schritt in die falsche Richtung.
Und Ihre amerikanischen Freunde?
Haben Sie welche? Schon das glaube ich Ihnen nicht. Sei es, wie Sie meinen, dann sagen Sie uns, was Sie von Ihren amerikanischen Freunden erfuhren: Gibt es Krieg? JA oder NEIN oder wurde Ihnen das verschwiegen?
Geht es um Abrüstung? dieses geschwächten Iraks? Oder geht es um die Beseitigung von Saddam Hussein?
Was ist die Wahrheit? Was dürfen Sie uns von Ihren Freunden erzählen?
Wem fühlen Sie sich mehr verpflichtet? Dem Großen Bruder - wie früher, egal was er tut? Oder den Menschen, denen Sie sich zur Wahl empfehlen.
Die DDR-Oberen interessierten sich mehr für den Schulterschluss mit dem Großen Bruder als mit dem Volk.
Frau Merkel, heute haben Sie die Wahl. Zwischen Krieg und Frieden, so unvollkommen er auch ist.
Sie könnten Ihre Freunde nicht am Krieg hindern. Und das soll auch niemand von Ihnen verlangen.
Aber Sie verraten in diesem Moment auch die DEMOKRATIE gegen den Mehrheitswillen der Deutschen, indem Sie uns noch immer von "Drohkulisse" sprechen.
Die Mehrheitsentscheidung der Völker ist klar:
1. Kein Staat hat das Recht zum Angriff auf einen anderen Staat.
2. Über militärische Aktionen entscheiden allein die UN.
Das war auch die Position der CDU/CSU. Ich erinnere Sie daran, damit man keinen "Lügenausschuss" einberufen muss, wenn Sie dieses Wahlversprechen jetzt brechen.
"Für eine Politik ohne Lüge", Frau Merkel. - Wir schauen hin.
Lesen Sie die UN-Charta lesen, damit Sie wissen, was zu tun ist und was zu unterbleiben hat.
Erkennen Sie die Autorität der UNO an.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus 24.02.2003
http://www.dialoglexikon.de/merkel_no_angels.htm
01 Januar 2003
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.03
Papst mahnt eindringlich zum Frieden
Papst Johannes Paul II. appellierte in seiner Neujahrspredigt an die internationale Staatengemeinschaft, die aktuellen Konflikte, insbesondere den Irak-Konflikt, mit "friedlichen Mitteln" und nach den Prinzipien des internationalen Rechts zu lösen. Der Frieden sei auch heute noch "möglich, und er ist eine Pflicht", sagte er am Mittwoch im Petersdom. Das gelte trotz der schweren Anschläge "auf das friedliche und solidarische Zusammenleben der Völker". Eine besondere Rolle zur Schaffung von Frieden komme den Religionen zu, mahnte der Papst. Denn Frieden sei letztlich ein Geschenk Gottes.
Besondere Anstrengungen forderte Johannes Paul II. zur Überwindung der "dramatischen Spannungen" im Heiligen Land: "Die Suche nach einer positiven Lösung des unsinnigen Bruderkrieges ist überfällig". Dazu sei die Zusammenarbeit aller erforderlich, die an Gott glauben, betonte der Papst in seiner Ansprache zum Weltfriedenstag, den die katholische Kirche jedes Jahr am 1. Januar begeht.
Quelle: Religion.orf.at
31 Dezember 2002
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten http://www.diskussionen.de/ befinden.
Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2002.htm
12 Dezember 2002
Deutschland leistet dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal Vollzugshilfe
Presseerklärung - Berlin, am 12. Dezember 2002
Heute hat der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) den verurteilten Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac zur Verbüßung seiner 28-jährigen Haftstrafe nach Deutschland überstellt. „Deutschland übernimmt bereits zum zweiten mal die Vollstreckung einer Strafe für einen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien", sagte Bundesjustizministerin Zypries. „Als Mitglied der Völkergemeinschaft unterstützen wir die wichtige Arbeit des Internationalen Jugoslawienstrafgerichtshofes, indem wir sicherstellen, dass Kriegsverbrecher nach ihrer Verurteilung unverzüglich in den Strafvollzug gelangen."
Der Gerichtshof, dessen Sitz sich in Den Haag in den Niederlanden befindet, verfügt über keine eigene Haftanstalt und ist daher für den Vollzug der von ihm verhängten Freiheitsstrafen auf die Zusammenarbeit mit den UNO-Mitgliedstaaten angewiesen. Da nahe Angehörige des Verurteilten in Deutschland leben, bat der Gerichtshof die Bundesregierung um Übernahme der Strafvollstreckung, damit dem Verurteilten regelmäßige familiäre Kontakte ermöglicht werden können.
Im Jahr 2000 hatte die Bundesrepublik Deutschland erstmals die Vollstreckung einer durch den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) verhängten Freiheitsstrafe übernommen. Der heute überstellte Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac ist Bosnier serbischer Nationalität. Er wurde am 22. Februar 2001 durch den IStGHJ in erster Instanz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Jahren verurteilt. Die Berufungskammer des IStGHJ hat das Urteil am 12. Juni 2002 bestätigt.
22 November 2002
Regierung: Gewalt an Frauen keine Chance geben
Presseerklärung, Berlin, 22. November 2002
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November betonen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, dass die Bundesregierung ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht nur fortsetzen, sondern auch ausweiten wird. Dabei wird sie auch künftig eng mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeiten.
Ziel des Engagements der Bundesregierung ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Gewaltopfern wirksamen Schutz und Unterstützung zu bieten. Dies kann am besten durch Kooperationsbündnisse erreicht werden, in denen die staatlichen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugend-, Gesundheits- und Sozialämter mit den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Projekten zusammenarbeiten und ihr konkretes Vorgehen abstimmen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird die Bundesregierung fortschreiben. Mit diesem ressortübergreifenden Aktionsplan, der von der Prävention über gesetzliche Maßnahmen bis hin zu besseren Hilfsangeboten reicht, setzt der Staat ein klares Signal: Gewalt hat bei uns keine Chance! Bei allen unseren Initiativen werden wir in bewährter Weise mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem Anti-Gewalt-Bereich zusammenarbeiten, eine Kooperation, die weltweit einzigartig und beispielgebend ist."
Das neue Gewaltschutzgesetz und die entsprechenden Polizeigesetze der Bundesländer zeigen Wirkung. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im 1. Halbjahr 2002 fast 2200 Gewalttäter von der Polizei aus den Wohnungen verwiesen worden. "Das Gesetz wirkt", sagt die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries. "Nicht mehr die Opfer häuslicher Gewalt – ganz überwiegend Frauen - müssen ihre vertraute Umgebung verlassen, um der Gewalt zu entkommen. Stattdessen werden die Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, ihnen wird der Schlüssel abgenommen und es wird ihnen gerichtlich bei Androhung einer empfindlichen Strafe verboten, zurück zu kehren." Die Opfer häuslicher Gewalt erfahren, dass sie nicht mehr allein gelassen werden. Dafür ist auch den Bundesländern zu danken, die mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes für ein effektives Einschreiten der Polizei gesorgt haben.
Bei allem Erfolg will sich die Bundesregierung mit dem Erreichten nicht zufrieden geben. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, deshalb muss sie auf vielen Feldern bekämpft werden. "Deshalb werde ich die Reform des Sexualstrafrechts angehen. Frauen mit Behinderung und widerstandsunfähige Frauen haben den gleichen Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb werden wir die Strafvorschriften zum Schutz behinderter und widerstandsunfähiger Menschen an die Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Nötigung und Vergewaltigung anpassen. Außerdem wird der menschenverachtende Frauenhandel weiter entschieden bekämpft werden", sagt Bundesjustizministerin Zypries.
Bundesministerin Renate Schmidt kündigt eine verbesserte Versorgung von Gewaltopfern an: "Damit die gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, verbessert wird – von der Diagnose bis zur speziellen Beratung und Versorgung -, wollen wir auf alle Akteure im Gesundheitswesen einwirken. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte wie auch für Ärztinnen und Ärzte. Ich freue mich, dass sowohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" als auch die von unserem Ministerium geförderte "Bundeskoordination Frauengesundheit" die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu einem Schwerpunktthema erklärt haben. Ein solches vernetztes Vorgehen ist wichtig, damit wir das Thema auch in alle zuständigen Bereiche transportieren und die verschiedenen Akteure sensibilisieren."
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz: Zypries lobt fairlink.de
Berlin, am 22. November 2002
Von Jugendlichen für Jugendliche – 60 junge Menschen zwischen 13 und 24 Jahren aus allen Teilen Deutschlands haben sich aktiv mit Extremismus und Intoleranz im world wide web auseinandergesetzt. Die Jugendlichen haben gemeinsam konkrete Anwendertipps für ihre Altersgenossen zum verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Inhalten aus dem world wide web entwickelt. Die Tipps fordern die jugendlichen User auf, mit wachem Blick zu surfen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Kritik an intolerantem oder extremistischen Verhalten öffentlich zu machen, im Netz wie auch im alltäglichen Leben. Am kommenden Montag werden die Jugendlichen Bundespräsident Johannes Rau die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
"Unsere Demokratie lebt davon, dass sich gerade junge Menschen für unsere Grundwerte aktiv einsetzen und sie verteidigen. Der Staat kann rechtsextremistische Inhalte im Netz beispielsweise nur begrenzt strafrechtlich verfolgen, weil nicht alles, was nach deutschem Recht strafbar ist, auch in anderen Ländern verboten ist. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder im Alltag in seinem persönlichen Umfeld rassistischen Äußerungen widerspricht und mit seinem eigenen Verhalten dazu beiträgt, Intoleranz und Extremismus gesellschaftlich zu ächten. Dazu haben die Jugendlichen, die die Anwendertipps gemeinsam in Workshops erarbeitet haben, einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich hoffe sehr, dass durch diese Aktion viele Jugendliche dafür sensibilisiert werden, sich beim Surfen, in der Schule oder im Sportverein für ein tolerantes Miteinander einzusetzen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Fairlink.de ist ein Projekt der Initiative STEP21, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau steht. STEP21 ist eine gemeinnützige Jugendinitiative, die demokratische Grundwerte im Dialog von und mit Jugendlichen fördert. Sie bietet jungen Menschen ein Forum, sich auszutauschen.
Weitere Informationen zu STEP21 finden Sie unter step21.de und fairlink.de.
Zum Thema Menschenrechte finden Sie ergänzende Informationen unter http://www.bmj.bund.de/.
Zypries: Überschuldete Verbraucher nutzen rechtliche Möglichkeiten für einen Neubeginn
Presseerklärung, Berlin, am 22. November 2002
Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass von den 47.282 Insolvenzen in Deutschland in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 25.697 Insolvenzen von Privatpersonen waren.
"Die Zahl der Privatinsolvenzen macht zwei Dinge deutlich: zum einen nutzen hochverschuldete Menschen das Verfahren, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Zum anderen belegen die ansteigenden Zahlen bei den Privatinsolvenzen, dass die Möglichkeit zum Neuanfang verstärkt genutzt wird, seit die Bundesregierung mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechts die Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht hat. Natürliche Personen können nun, auch wenn sie mittellos sind, einen Insolvenzantrag über ihr privates Vermögen stellen. Sie können dann nach Ablauf einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" von ihren restlichen Schulden befreit werden. Wurde bisher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden konnten, so scheitert ein Antrag auf Privatinsolvenz nun nicht mehr an der Mittellosigkeit des Schuldners. Die Schuldner können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu beginnen und die gestundeten Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt abzahlen, wenn sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert hat", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
12 Oktober 2002
01 September 2002
25 April 2002
DGB zum 1. Mai: „Globalisierung gerecht gestalten“
Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Tag der Arbeit findet in diesem Jahr in Leipzig statt. Neben dem DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte wird Bundeskanzler Gerhard Schröder ab 10.00 Uhr vor dem Alten Rathaus sprechen.
Infos aus DGB-Pressemitteilung
01 Januar 2002
Umsatzsteuererhöhung auf 19 %
"Alles wird teurer"
Von/Bis Regelsatz Ermäßigter Steuersatz
1. Januar 1968 – 30. Juni 1968 10 % 5 %
1. Juli 1968 – 31. Dezember 1977 11 % 5,5 %
1. Januar 1978 – 30. Juni 1979 12 % 6 %
1. Juli 1979 – 30. Juni 1983 13 % 6,5 %
1. Juli 1983 – 31. Dezember 1992 14 % 7 %
1. Januar 1993 – 31. März 1998 15 % 7 %
1. April 1998 – 31. Dezember 2006 16 % 7 %
seit 1. Januar 2007 19 % 7 %
DER WORTBRUCH
Vor der Bundestagswahl kündigten die Christdemokraten eine Umsatzsteuererhöhung um 2 Prozentpunkte an.
Vor der Bundestagswahl schlossen die Sozialdemokraten jede Umsatzsteuererhöhung als "neoliberal" und "unsozial" kategorisch aus.
Als sich die Wahlkämpfer zur Großen Koalition zusammentaten, einigten sie sich zum Nachteil und Überraschung der Vertretenen auf eine Erhöhung um 3 Prozent.
Herzlichen Dank! >> Diskussionen.de
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.02
31 Dezember 2001
Fehlende Artikel des Jahres 2001
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten www.Diskussionen.de befinden.
Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2001.htm
30 Dezember 2001
Indien droht mit Krieg
Indiens Ministerpräsident Atal Bihari Vajpayee kündigte grenzüberschreitende Militäraktionen gegen von Pakistan aus operierende Terroristen an ### die Bevölkerung solle sich auf einen Krieg vorbereiten
Lima: Mindestens 120 Tote durch Feuerwerkskörper
in einem Einkaufszentrum explodierten Feuerwerkskörper ### 2000 Feuerwehrleute waren im Einsatz, um den sich rasch ausbreitenden Brand in der Altstadt zu löschen ### mehr als 180 Personen wurden verletzt ### viele Menschen werden noch vermisst
28 Dezember 2001
Spielfilm "Herr der Ringe"
Der Spielfilm "Herr der Ringe" hat in allen 15 Staaten, in denen er gerade ausgestrahlt wird, die Kinocharts gestürmt und damit "Harry Potter" verdrängt. Bislang hat der Fantasyfilm nach Angaben der Produzenten 105 Millionen Dollar eingespielt.
>> http://www.dialoglexikon.de/herr_der_ringe.htm
Neues Video von Osama Bin Laden
wwj ### in einem möglicherweise 2 Wochen alten Video beschuldigt Bin Laden die USA eines Kreuzzuges gegen den Islam ### die USA hätten keine Beweise für die Verwicklung seiner Al Kaida vorgelegt
25 Dezember 2001
Osama Bin Laden tot?
wwj ### der pakistanische "Observer" meldet unter Berufung auf einen Talibanführer, dass Bin Laden an den Folgen einer unheilbaren Lungenkrankheit und in Anwesenheit von 30 Leuten in der Zufriedenheit gestorben sei, "die muslimische Welt gegen die Ungläubigen eingestimmt" zu haben. Das Grab sei in Übereinstimmung mit Bin Ladens wahhabitischem Glauben eingeebnet worden.
24 Dezember 2001
Flugzeug-Attentat verhindert
wwj ### auf einem Linienflug der "American Airline" von Paris nach Miami wurde ein 28-Jähriger von Passagieren überwältigt, als er versuchte, in seinen Schuhen geschmuggelten Sprengstoff zu zünden ### an Bord der Boeing 767 befanden sich 185 Passagieren und zwölf Besatzungsmitgliedern ### das Flugzeug wurde nach Boston umgeleitet und der Mann den Behörden übergeben ### seine Identität ist bislang nicht endgültig geklärt.
22 November 2001
BVerfG: NATO-Konzept 1999
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001
Durch Urteil vom heutigen Tage hat der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen.
Der Hintergrund des Verfahrens ist in der Pressemitteilung Nr. 58/2001vom 5. Juni 2001 dargestellt, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist.
Zur Begründung seines Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen fest:
Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Bundesregierung hat nicht gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG verstoßen, indem sie dem neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 (im folgenden: Konzept 1999) zugestimmt hat, ohne zuvor die Zustimmung des Bundestages einzuholen.
Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages dar (1.) .
Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich(2.).
Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).
1. Der Zweite Senat führt aus, dass ein Wille der Beteiligten, den NATO-Vertrag zu ändern, nicht zu erkennen ist. So ist schon das Fehlen einer Ratifikationsklausel als ein Indiz gegen den Vertragscharakter zuwerten. Zwar wollten alle Beteiligten die Zielsetzung der NATO insbesondere um die sogenannten Krisenreaktionseinsätze über Art. 5NATO-Vertrag hinaus erweitern. Auch aus diesem hochpolitischen Gegenstand kann jedoch nicht auf einen Vertrag geschlossen werden.
Insbesondere der Wortlaut der Vereinbarung spricht gegen die Vertragsnatur, denn der Text des Konzepts 1999 besteht weitgehend aus Lagebeschreibungen und -einschätzungen sowie allgemein gehaltenen Absichtserklärungen. Auch eine konkludente Vertragsänderung liegt nicht vor.
Fehlt es an Anhaltspunkten für einen subjektiven Vertragsänderungswillen bei den Beteiligten, muss ein deutlicher Widerspruch zu dem bereits bestehenden Vertrag vorliegen, um Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auszulösen. Das ist hier nicht der Fall.
Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages. Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort. Das grundlegende Ziel bleibt die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. Zwar enthält das Konzept 1999 die im Ursprungsvertrag nicht implizierte Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Hier ist das Konzept 1999 gegenüber dem NATO-Konzeptvon 1991 wesentlich verändert worden. Die im NATO-Konzept 1991 noch dominierenden Absichtserklärungen als Ausdruck des politischen Willens der Mitglieder zur Fortentwicklung des Vertrages weichen einer nunmehr konkretisierten Planung.
Der Tatbestand der Krisenreaktionseinsätze verallgemeinert die seit 1994 entwickelten Verfahren innerhalb der Bündnispartner. Dennoch ist eine objektive Vertragsänderung nicht festzustellen, es handelt sich um eine Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages:
Der Nordatlantikrat erklärt ausdrücklich, Zweck und Wesen desBündnisses blieben unverändert. Zudem sind die gegenseitigen Pflichten bei den sogenannten Krisenreaktionseinsätzen geringer als im Verteidigungsfall; die Mitglieder koordinieren ihre Maßnahmen von Fall zu Fall nach Konsultationen; eine Pflicht zur kollektiven Reaktion besteht nicht und das Primat der Politik sowie das Procedere gelten unverändert.
Insbesondere ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dabei jeweils auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts handeln, weshalb die Bundesregierung bei deutscher Beteiligung an Krisenreaktionseinsätzen die vorherige Zustimmung des Parlaments benötigt. Auch die Ausweitung des Sicherheitsbegriffs auf neue Bedrohungen für die Stabilität im euro-atlantischen Raum und globale Risiken wahrt den Abstand zu der Aufgabe der kollektiven Verteidigung
2. Für eine derartige Fortentwicklung, die keine Vertragsveränderungdarstellt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich.
Art.59 Abs. 2 Satz 1 GG kann nicht erweiternd ausgelegt werden.
Die Konkretisierung des Vertrages und seine Ausfüllung ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Regierung, die im Bereich der Außenpolitik einen weiten Spielraum hat. Zwar bleibt sie der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und an das GG gebunden. Eine Zustimmungspflicht durch das Parlament bei nichtförmlicher Vertragsfortentwicklung würde jedoch nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Regierung ungerechtfertigt beschneiden.
Der Gefahr einer allmählichen Inhaltsveränderung des Vertrages durch derartige nichtförmliche Weiterentwicklungen ist das Parlament dennoch nicht schutzlos ausgeliefert.
Nach dem Grundgesetz kontrolliert das Parlament die Regierung, diese muss nach Art. 43 Abs. 1 GG Rede und Antwort stehen.
In Hinblick auf das Budgetrecht des Parlaments und den Parlamentsvorbehalt für Einsätze der Bundeswehr wird sie für die Fortentwicklung der NATO werben müssen.
3. Das ursprüngliche Gesetz zum NATO-Vertrag ist durch die Zustimmungzum Konzept 1999 nicht überschritten; Art. 24 Abs. 2 GG ist nicht verletzt. Durch die Zustimmung zum NATO-Vertrag ist die Bundesregierung auch zu seiner Fortentwicklung ermächtigt worden. In Rechte des Bundestages greift die Bundesregierung erst ein, wenn sie sich außerhalb dieser ursprünglichen Ermächtigung bewegt. Das ist weder hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen noch hinsichtlich der Regelungen über Krisenreaktionseinsätze der Fall.
Der NATO-Vertrag strebt eine umfassende regionale Friedenssicherung in Europa und Nordamerika an. Ändert sich das Erscheinungsbild der Bedrohungen, lässt er Spielraum für eine Fortentwicklung, solange nicht grundlegend neue Einsätze vereinbart werden.
Das Konzept 1999 hat die Bindung an die Ziele der NATO, aber auch an die durch die UN-Charta normierten Pflichten nicht aufgegeben, vielmehr ausdrücklich bekräftigt. Die vorgesehene Aufnahme neuer Mitglieder in Europa stellt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Friedenssicherung seit 1994 dar. Die Zweckbestimmung der Friedenswahrung ist durch das Konzept 1999 nicht geändert worden.
Zwar ist im GG nicht ausdrücklich definiert, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist. Aus Art. 24 Abs.2 GG folgt aber, dass die kollektive Sicherheit eine entscheidende Voraussetzung dafür ist. Ebenso lässt sich Art. 24 Abs. 2 GG entnehmen, dass Deutschland nicht an einem Bündnis teilnehmen darf, welches nicht dem Frieden dient.
Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung. Die Einsätze sollen nach wie vor ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgen.
Auf die Art. 42, 48, 53 der UN-Charta wird ausdrücklich weiter hingewiesen. Auch die Konkretisierung der Einsatzvoraussetzungen in und außerhalb des Bündnisgebietes lassen keine Friedensstörungsabsicht erkennen.
Urteil vom 22. November 2001 - Az. 2 BvE 6/99 -Karlsruhe, den 22. November 2001
16 September 2001
ZMD zu Terroranschlägen in den USA 11.09.01
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist erschüttert und entsetzt über die Serie der heutigen Terroranschläge in den USA.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt den unschuldigen Opfern und Hinterbliebenen.
Wer immer die Hintermänner dieser blutigen Tat sind, bei dem Islam können sie keine Rechtfertigung für ihre Tat finden.
Wer sich des Terrorismus, der Gewalt und Ermordung unschuldiger Zivilisten als politisches Mittel bedient, kann sich nicht auf den Islam berufen.
Wir beten für eine friedliche Welt, die frei ist von Gewalt und Terrorismus.
Sonntag, 16.09.2001
01 Januar 2001
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31 Dezember 2000
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09 November 2000
BERLIN: 9. November 2000 - und mehr als 200.000 kamen
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02 Mai 2000
Engelen-Kefer für arbeitszeitpolitischen Aufbruch
Für einen arbeitszeitpolitischen Aufbruch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen setzt sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer ein.
Es müsse möglich sein, wenigstens einen Teil der 1,8 Milliarden Über-stunden in mehr Beschäftigung umzuwandeln, das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu erhöhen und älteren Arbeitnehmern das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu erleichtern, sagte Engelen Kefer am 1. Mai im nordrheinwestfälischen Lünen.
Arbeitszeitverkürzung bilde auch eine wichtige Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Arbeit und Einkommen. „Wir Frauen wollen nicht den Herd räumen und die Kinderer-ziehung aufgeben, sondern wir wollen beides mit unseren Partnern teilen. Wir brauchen einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Teil-zeit mit finanziellem Ausgleich – für Mütter und Väter mit Kindern“, sag-te die DGB-Vize.
Sie warnte davor, Börsenspekulationen zum Ersatz für die Sozialversi-cherung durch Kapitaldeckung aufzubauschen. Auch wir wollen eine größere Beteiligung der Arbeitnehmer am volks- und betriebswirtschaftlichen Produktivkapital – aber als Ergänzung, und nicht als Ersatz unserer bewährten solidarischen Sozialversicherungssysteme. Gerade in einer globalisierten Welt, in der von den Arbeitnehmern stän-dige Veränderung im Beruf verlangt wird, ist die Stabilität durch die gesetzliche Sozialversicherung unverzichtbar.
Quelle: DGB Presseerklärung
09 Februar 2000
Friedens-Memorandum 2000
Presseerklärung zum Friedens-Memorandum 2000
Kassel, den 09. Februar 2000
Friedensbewegung legt Memorandum vor
Eine "katastrophale Bilanz" der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zieht die Friedensbe-wegung für das erste Jahr der rot-grünen Bundesregierung. Dies geht aus dem "Friedens-Me-morandum 2000" hervor, das der Bundesausschuss Friedensratschlag nun der Öffentlichkeit vorstellte.
Der außenpolitische Teil der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998, der mit dem Satz beginnt: "Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik", sei durch die praktizierte Regierungspo-litik zunehmend zur Makulatur geworden. Mit der Beteiligung am NATO-Krieg gegen Jugo-slawien habe die Bundesregierung nicht nur gegen das Völkerrecht, das Grundgesetz und den 2-plus-4-Vertrag verstoßen, sondern auch die letzte außenpolitische Zurückhaltung Bonns/Berlins aufgegeben. Beunruhigend sei außerdem der weitere Ausbau der Bundeswehr im Sinne einer strukturellen Interventions- und Angriffsfähigkeit. Hierfür würden die Weichen durch die laufenden Beschaffungsprogramme gestellt. Die wenigen positiven Ansätze stammen meist nicht aus dem Außen-, und schon gar nicht dem Verteidigungsministerium, sondern aus anderen Ressorts. So sei beispielsweise die wieder aufgenommene institutionelle Förderung der Friedensforschung durch die Forschungsministerin Bulmahn oder die Ausbildung von Frie-densarbeiterinnen und -arbeitern im Rahmen eines "zivilen Friedensdienstes" durch Entwick-lungsministerin Wieczorek-Zeul zu begrüßen.
Doch das "Friedens-Memorandum 2000" befasst sich nicht nur mit der Politik der Bundesre-gierung. In einem umfassenden Kapitel (Teil 1: Das Kriegsjahr 1999) wird auf die vielen Kriege, Bürgerkriege und bewaffneten Konflikte in der Welt hingewiesen, die im abgelaufenen Jahr neben dem Kosovo-Konflikt auch stattgefunden haben, in der Öffentlichkeit aber viel zu wenig beachtet wurden. Auch wenn der afrikanische Kontinent Hauptkriegsschauplatz blieb, darf nicht übersehen werden, dass sich Krieg und Gewalt immer mehr auch auf dem bevölke-rungsreichsten Kontinent, Asien, einnisten werden. Weitere Negativ-Entwicklungen der Welt-politik im vergangenen Jahr waren
die zunehmende Aushöhlung des kodifizierten Völkerrechts und die Ausschaltung der Ver-einten Nationen als Akteur des weltpolitischen Geschehens,
der empfindliche Rückschlag, den die atomaren Abrüstungsbemühungen durch die Nichtratifizierung des Atomteststoppvertrags durch den US-Senat erhalten haben,
der neuerliche Anstieg der weltweiten Ausgaben für Rüstung und Militär sowie der neuerli-che Boom des internationalen Waffenhandels, woran die NATO-Staaten einen gehörigen Anteil haben.
Hinter all diesen besorgniserregenden Tendenzen fallen die friedenspolitischen "Lichtblicke" mager aus: Genannt werden z.B. die Veränderungen in Algerien, der Friedensschluss in Sierra-Leone oder der "Trippelschritt zum Frieden", den die Konfliktparteien in Nordirland gemacht haben.
Weitere Themen, mit denen sich das "Friedens-Memorandum 2000" befasst, sind:
das neuen "Strategischen Konzepts" der NATO,
die Rolle des Rechtsradikalismus in der Bundeswehr,
die Krisenregion Kaukasus,
die Rolle der Medien im Krieg (am Beispiel des Kosovo-Konflikts),
zivile Alternativen zu Krieg und Gewalt.
Es ist nach 1999 das zweite Mal, dass die Friedensbewegung ein "Memorandum" herausgibt. Enstanden ist es aus einem breiten Diskussionsprozess, der vor, während und nach dem "Friedensratschlag" (dem bundesweiten Informations- und Strategiekongress der Friedensbe-wegung, der seit 1994 jährlich in Kassel stattfindet) geführt wurde. Das Friedens-Memoran-dum 2000 wird von rund 160 friedensbewegten Menschen, Vertretern lokaler und regionaler Friedensinitiativen und -organisationen sowie von Friedenswissenschaftlerinnen und -wissen-schaftlern unterstützt. Es soll die sicherheits- und friedenspolitische Diskussion anregen und Informationen und Argumente für die Auseinandersetzung mit der herrschenden Außen- und Sicherheitspolitik bereitstellen. Wie im letzten Jahr (Friedens-Memorandum 1999) wird das Memorandum 2000 auch der im Auftrag des Verteidigungsministes arbeitenden Wehrstruktur-kommission zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Bundesausschuss Friedensratschlag
01 Januar 2000
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projektbeschreibung
>> www.internet-journal.de
1. Die http://www.onlinewoche.de/ dient als Anregung bzw. Modell für die Inidia-Mitwirkenden, auf welche Weise mittels einer Reihe eigener Blogs recht einfach "Mehr-Rubriken-Journale" entwickelt werden können.
2. Die http://www.onlinewoche.de/ selbst wird nach und nach zu einem "Blogbaum" ausgebaut, der die http://www.diskussionen.de/ durch http://www.journale.de/ begleitet, denn Blogs haben "Journal-Charakter", sind "zeitungsmäßiger".
Sobald die Blogs inhaltsreicher sind, bieten sie sich in ihrer Modulartigkeit hervorragend an, um Internet-Magazine mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenzusetzen.
Der Blog http://www.final.de/ wird zu Archivzwecken beibehalten.
Internet bietet die Chance zu weltweiter Kommunikation, für das mit http://peaceserver.blogspot.com/ ein Beispiel am Start ist.
Weitere Infos unter www.dialoglexikon.de/blogger.htm , http://www.blog-abc.de/
und www.dialoglexikon.de/wochenvorschau.htm
Recherche per http://www.allessuche.de/ und http://www.romso.de/
Grüße von Markus Sebastian Rabanus
(inidia-Nick "Sven")
http://www.initiative-dialog.de/
http://www.user-verlag.de/
31 Dezember 1999
Fehlende Artikel 1999
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17 November 1999
Mahnwachen gegen den Krieg in Tschetschenien
Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag
17. November 1999
Zu Mahnwachen und anderen Aktionen gegen den russischen Feldzug in Tschetschenien ruft der Bundesausschuss Friedensratschlag die Friedensbewegung auf. Auf Initiative der "Mütter gegen den Krieg" sollen am 19. November in möglichst vielen Städten der Bundesrepublik Mahnwachen gegen den Krieg stattfinden. Anlass hierfür ist die Tagung der OSZE in Istanbul.
Die Eskalation der Gewalt in der Kaukasusrepublik der Russischen Föderation muss schnellstens beendet werden. Die Intervention der russischen Streitkräfte hat vor allem unter der Zivilbevölkerung viel Leid verursacht. Die Bombardements der letzten Wochen haben Hunderten von Menschen das Leben gekostet. 200.000 Menschen sind aus Tschetschenien geflohen, um sich vor den Kämpfen in Sicherheit zu bringen.
Bürgerkrieg und Krieg haben keine Perspektive. An Tschtschenien werden wieder einmal die Versäumnisse der Politik deutlich: Das Schüren von Nationalismus und Separatismus, der Kampf - auch der Westmächte - um Zugang zu den Bodenschätzen (Öl und Erdgas) im Kaukasus und das schlechte Beispiel, das die NATO mit ihrem rücksichtslosen Krieg gegen Jugoslawien der übrigen Welt gegeben hat. Vieles von dem, was das russische Militär heute in Tschetschenien betreibt, insbesondere die Bombenangriffe gegen zivile Ziele, gegen Ölraffinerien, Infrastruktureinrichtungen und die Zerstörung von Häusern und ganzen Ortschaften, wurde von der NATO im Frühjahr des Jahres in Jugoslawien vorgemacht. Damals sprach die NATO beschönigend von "Kollateralschäden".
Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft die Friedensinitiativen im ganzen Land auf, mit Mahnwachen und anderen geeigneten Aktionen auf die Sinnlosigkeit und Inhumanität des Krieges in Tschetschenien aufmerksam zu machen. Der Protest richtet sich in erster Linie an die russische Regierung, die einen großen Teil der Verantwortung für die Schrecken des Krieges trägt. In Moskau liegt auch der Schlüssel für eine Beendigung des Kriegs und für eine Rückkehr der Bürgerkriegsparteien an den Verhandlungstisch. Von den westlichen Großmächten wird erwartet, sich ausschließlich mit diplomatischen Mitteln mäßigend in den Konflikt einzumischen und jeglicher militärischen Option von vornherein eine Absage zu erteilen.
Es wird vorgeschlagen, mit Briefen an den russischen Botschafter in Berlin den Standpunkt der Friedensbewegung zu verdeutlichen und die russische Regierung zum Einlenken zu bewegen.
06 November 1999
Markus Sebastian Rabanus
Autor der Postings mit dem Label "msr"
Die Postings dieses Blogs sollen sich daran messen lassen, ob lediglich über Zustände geschimpft wird oder ob Verbesserungsvorschläge gemacht werden und den demokratischen Dialog fördern.
Deshalb www.Dialogie.de www.Diskussionen.de und www.Initiative-Dialog.de
wenn es wichtig wäre >> www.dialoglexikon.de/markus-rabanus.htm
30 Oktober 1999
Tribunal gegen NATO-Krieg
Pressemitteilung des Vorbereitungskomitees
Samstag, 30. Oktober 1999
Europäisches Hearing klagt NATO-Krieg gegen Jugoslawien an
Teilnehmer eines Europäischen Hearings zum Tribunal über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien riefen am Sonnabend zu einem förmlichen internationalen Tribunal im kommenden Jahr auf.
Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf nicht widerspruchslos hingenommen werden. Mehr als 650 Menschen aus der Friedens- und Menschenrechtsbewegung verfolgten mit großem Interesse und Anteilnahme die Beiträge prominenter Redner der Friedensforschung und -bewegung über Kriegsverlauf, -folgen und Hintergründe, über rechtliche und gesellschaftliche Folgen der NATO-Aggression.
Tenor aller Beiträge der Veranstaltung in der Berliner Kirche zum Heiligen Kreuz war, dass der Militäreinsatz der NATO mit seinen verheerenden Folgen für Wirtschaft, Politik und Kultur Jugoslawiens völkerrechtswidrig war.
Besonderes Gewicht erhielt die Veranstaltung durch die starke ausländische Beteiligung u.a. aus Bulgarien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz, Spanien und Jugoslawien. So berichtete der Abgeordnete der russischen Staatsduma, Raikow, der der Kommission zur Untersuchung der NATO-Verbrechen in Jugoslawien vorsteht, aus eigener Anschauung über militärische Angriffe auf zivile Ziele. Mit dem Auftreten des ehemaligen US-Justizministers Ramsey Clark und einer Delegation des International Action Center, New York, das selbst ein Tribunal durchführt, hat dieses Treffen in Berlin eine über Europa hinaus weisende Dimension erhalten.
Eine Dokumentation des Hearings ist für Ende November geplant. Verschiedene Expertenteams und ein Kuratorium werden über die Ergebnisse des Hearings hinaus weitere Untersuchungen durchführen und im Mai 2000 öffentlich vorstellen.
26 Oktober 1999
Friedensbewegung macht gegen Rüstungsexporte mobil
Presseerklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag zur Unterschriftenaktion
Pressemitteilung 99/10-01 Kassel, den 26.10.1999
Nach Ansicht der Friedensbewegung hat die Bundesregierung mit ihrem Test-Panzer-Beschluss eine gefährliche Vorentscheidung getroffen: Wer der Türkei offiziell die technische und militäri-sche Prüfung der neuesten Version des Leopard-2-Panzers anbietet, muss auch damit rechnen, den Zuschlag bei der im nächsten Jahr fälligen Auftragserteilung zu erhalten. Werden dann ein paar kosmetische Zugeständnisse und unverbindliche Absichtserklärungen der türkischen Regie-rung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ausreichen, um die Liefergenehmigung für 1.000 Kampfpanzer zu erteilen?
Die Friedensbewegung will einem solchen Automatismus einen Riegel vorschieben. Zu diesem Zweck haben sich zahlreiche bundesweite und regionale Initiativen und Kampagnen zusammen-getan und einen Appell "Keine Panzer für die Türkei!" verabschiedet. Darin wird gegen die in Aussicht gestellte Lieferung des Leopard-Panzers an die türkische Armee protestiert. Ferner wer-den Parlament und Regierung aufgefordert, Rüstungsexporte in "Spannungsgebiete generell zu verbieten". Keine Rüstungsgüter erhalten sollen außerdem "Staaten, in denen Menschenrechte gröblich verletzt und Waffen gegen die Bevölkerung eingesetzt werden."
Zu den Initiatoren des Appells gehören u.a. die Kampagne "Stoppt den Rüstungsexport"-BUKO-Koordinationsstelle, die IPPNW, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pax Christi, der Internationale Versöhnungsbund-Deutscher Zweig, die Arbeitsgemeinschaft gegen Rüstungsex-porte im Netz-werk Friedenskooperative, der Deutsche Friedensrat, verschiedene regionale Frie-dens- und Ostermarschkomitees sowie der Bundesausschuss Friedensratschlag. Die Liste unter-stützender Organisationen wird in den nächsten Tagen laufend ergänzt.
Mit einer möglichst flächendeckenden Unterschriftensammlung im Bundesgebiet, die vorerst bis zum 2. Mai 2000 terminiert sein soll, will die Friedensbewegung die Bundesregierung zur Einhal-tung ihres eigenen Koalitionsvertrags zwingen. Dort hieß es, die neue Bundesregierung werde bei anstehenden Rüstungsexporten den "Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zu-sätzliches Entscheidungskriterium" einführen. Diese Verpflichtung muss nach Ansicht der Frie-densbewegung auch für NATO-Staaten gelten.
Die Unterschriftenlisten können bei allen beteiligten Friedensorganisationen angefordert werden.
16 August 1999
Trauer um Ignatz Bubis
Der Interkulturelle Rat in Deutschland trauert um Ignatz Bubis, der Mitglied des Interkulturellen Rates war und dessen Arbeit seit den Anfängen vor 5 Jahren begleitet hat.
Nach der Rückkehr von der Beerdigung in Tel Aviv erklärte der Vorsitzende des Interkulturellen Rates, Jürgen Micksch: "Ignatz Bubis hat sich wie kein anderer für eine Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eingesetzt. Ungezählt sind die Veranstaltungen, bei denen er sich für ein besseres Verständnis von Juden und Nichtjuden und für ein gutes Zusammenleben von Deutschen und zugewanderten Ausländerinnen und Ausländern eingesetzt hat. Sein Engagement ist für die weitere Arbeit des Interkulturellen Rates eine Verpflichtung.
Nicht vergessen ist sein Engagement für den Erhalt des im früheren Grundgesetz garantierten Asylrechts für politisch Verfolgte. Damals hatte er keinen Erfolg.
Dankbar sind wir für seine Unterstützung interreligiöser Dialoge. Als Vorsitzender des Zentralrates der Juden hat er Impulse gegeben, mit denen besonders die Beziehungen zwischen Juden, Christen und Muslimen in Deutschland verbessert wurden. Hier hat er bleibende Verdienste. Entstandene Ansätze sind nun auszubauen."
Im Interkulturellen Rat arbeiten Persönlichkeiten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Kommunen und staatlichen Stellen, Medien und Wissenschaft zusammen.
19 März 1999
BVerfG: Blockade "Castor-Transporte"
Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren
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1. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich erneut mit
der Strafbarkeit wegen Nötigung auf Grund der Teilnahme an
Blockadeaktionen befasst. Dem Beschluss vom 24. Oktober 2001 liegt zum
einen eine im Jahr 1986 erfolgte Blockade des Baugeländes der
Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Wackersdorf zu Grunde, bei der die
Teilnehmer sich mit Metallketten untereinander und an den Bauzaun
angekettet hatten. Zum anderen geht es um eine mehrtägige Kfz-Blockade
der BAB 5 und des Grenzübergangs Weil am Rhein aus dem Jahre 1990,
deren Teilnehmer die Einreise in die Schweiz und ein Gespräch mit dem
UN-Flüchtlingskommissar erzwingen wollten.
2. Der Erste Senat hat die Verfassungsbeschwerden gegen die
Verurteilungen wegen Nötigung zurückgewiesen. Zur Begründung seines
Beschlusses führt der Senat im Wesentlichen aus:
a) Das Gebot der Bestimmtheit der Strafandrohung (Art. 103 Abs. 2 GG)
ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der
Gewalt in § 240 StGB auf solche Blockadeaktionen anwenden, bei denen
die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte
psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten. Dies
war vorliegend der Fall.
b) Die Blockadeaktionen in Wackersdorf waren rechtlich als
Versammlungen i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG zu bewerten. Abs. 2 sieht
allerdings ausdrücklich vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden dürfen.
Aufgrund des Versammlungsgesetzes war die Versammlung rechtswidrig, so
dass die Polizei die angebrachten Ketten zerschneiden und die
Demonstranten aus der Zufahrt entfernen durfte. Eine andere Frage ist,
ob an das Verhalten der Beschwerdeführerinnen auch eine strafrechtliche
Sanktion nach Maßgabe des § 240 StGB geknüpft werden durfte. Bei der
Anwendung der Verwerflichkeitsklausel dieser Strafnorm ist der
wertsetzenden Bedeutung des Art. 8 GG ebenso Rechnung zu tragen wie dem
in Art. 2 Abs. 1 GG verankerten Gebot schuldangemessenen Strafens. Ob
eine Handlung als verwerfliche Nötigung zu bewerten ist, lässt sich
ohne Blick auf den mit ihr verfolgten Zweck nicht feststellen. Erfolgt
das Verhalten - wie im Fall der Beschwerdeführerinnen - im
Schutzbereich des Art. 8 GG, muss die Bestimmung des relevanten Zwecks
von der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts geleitet sein. Aus
dem Blickwinkel des Art. 8 GG ist hierbei der Kommunikationszweck der
Versammlung maßgebend. Insofern kommt es vorliegend zunächst nicht auf
die mit der demonstrativen Blockade bewirkte Verhinderung der Zufahrt
an. Die Beschwerdeführerinnen wollten mit ihrer Aktion vielmehr zu
einer die Öffentlichkeit angehenden, kontrovers diskutierten Frage -
der friedlichen Nutzung der Atomkraft - Stellung beziehen. Da vom
Selbstbestimmungsrecht der Grundrechtsträger jedoch nicht die
Entscheidung umfasst ist, welche Beeinträchtigungen die Träger der
kollidierenden Rechtsgüter hinzunehmen haben, werden die näheren
Umstände der Demonstration für die Verwerflichkeitsprüfung bedeutsam.
Wichtige Elemente der hiernach gebotenen Abwägung zwischen der
Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sind unter anderem die
Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe,
Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des
blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer
Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem
Protestgegenstand.
Der Senat stellt fest, dass die mit den Verfassungsbeschwerden
angegriffenen Urteile diesen Maßstäben nicht gerecht werden. Die
Gerichte haben Art. 8 GG im Zuge der strafrechtlichen
Verwerflichkeitsprüfung zu Unrecht unbeachtet gelassen. Dieser Fehler
hat sich jedoch nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Es erscheint nämlich
ausgeschlossen, dass die Strafgerichte bei hinreichender
Berücksichtigung des Grundrechts eine für die Beschwerdeführerinnen
günstigere Entscheidung getroffen hätten, wie der Senat ausführt.
c) Demgegenüber erfolgte die Blockade des Grenzübergangs an der
Autobahn nicht im Rahmen einer Versammlung nach Art. 8 GG, da diese
Aktion nicht der Kundgebung einer Meinung oder der Erregung
öffentlicher Aufmerksamkeit für ein kommunikatives Anliegen diente. Die
Blockadeaktion zielte nach den Feststellungen der Gerichte vielmehr
darauf, ein Gespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar in Genf zu
erreichen und dafür die Einreise zu erzwingen. Art. 8 GG schützt die
Teilhabe an der Meinungsbildung, nicht aber die zwangsweise oder sonst
wie selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen.
3. Dem Senatsbeschluss sind zwei Sondervoten zu den Verurteilungen aus
Anlass der Blockade in Wackersdorf beigefügt. Die Richter Jaeger und
Bryde verneinen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Gewalt aus
§ 240 StGB, die Richterin Haas legt dar, dass die Blockade ihrer
Auffassung nach gar nicht vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit
erfasst war.
Beschluss vom 24. Oktober 2001 - Az. 1 BvR 1190/90 u.a. -
Karlsruhe, den 19. Dezember 2001
01 Januar 1999
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