22 November 2002

Regierung: Gewalt an Frauen keine Chance geben

Presseerklärung, Berlin, 22. November 2002

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November betonen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, dass die Bundesregierung ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht nur fortsetzen, sondern auch ausweiten wird. Dabei wird sie auch künftig eng mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeiten.
Ziel des Engagements der Bundesregierung ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Gewaltopfern wirksamen Schutz und Unterstützung zu bieten. Dies kann am besten durch Kooperationsbündnisse erreicht werden, in denen die staatlichen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugend-, Gesundheits- und Sozialämter mit den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Projekten zusammenarbeiten und ihr konkretes Vorgehen abstimmen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird die Bundesregierung fortschreiben. Mit diesem ressortübergreifenden Aktionsplan, der von der Prävention über gesetzliche Maßnahmen bis hin zu besseren Hilfsangeboten reicht, setzt der Staat ein klares Signal: Gewalt hat bei uns keine Chance! Bei allen unseren Initiativen werden wir in bewährter Weise mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem Anti-Gewalt-Bereich zusammenarbeiten, eine Kooperation, die weltweit einzigartig und beispielgebend ist."

Das neue Gewaltschutzgesetz und die entsprechenden Polizeigesetze der Bundesländer zeigen Wirkung. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im 1. Halbjahr 2002 fast 2200 Gewalttäter von der Polizei aus den Wohnungen verwiesen worden. "Das Gesetz wirkt", sagt die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries. "Nicht mehr die Opfer häuslicher Gewalt – ganz überwiegend Frauen - müssen ihre vertraute Umgebung verlassen, um der Gewalt zu entkommen. Stattdessen werden die Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, ihnen wird der Schlüssel abgenommen und es wird ihnen gerichtlich bei Androhung einer empfindlichen Strafe verboten, zurück zu kehren." Die Opfer häuslicher Gewalt erfahren, dass sie nicht mehr allein gelassen werden. Dafür ist auch den Bundesländern zu danken, die mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes für ein effektives Einschreiten der Polizei gesorgt haben.

Bei allem Erfolg will sich die Bundesregierung mit dem Erreichten nicht zufrieden geben. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, deshalb muss sie auf vielen Feldern bekämpft werden. "Deshalb werde ich die Reform des Sexualstrafrechts angehen. Frauen mit Behinderung und widerstandsunfähige Frauen haben den gleichen Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb werden wir die Strafvorschriften zum Schutz behinderter und widerstandsunfähiger Menschen an die Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Nötigung und Vergewaltigung anpassen. Außerdem wird der menschenverachtende Frauenhandel weiter entschieden bekämpft werden", sagt Bundesjustizministerin Zypries.

Bundesministerin Renate Schmidt kündigt eine verbesserte Versorgung von Gewaltopfern an: "Damit die gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, verbessert wird – von der Diagnose bis zur speziellen Beratung und Versorgung -, wollen wir auf alle Akteure im Gesundheitswesen einwirken. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte wie auch für Ärztinnen und Ärzte. Ich freue mich, dass sowohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" als auch die von unserem Ministerium geförderte "Bundeskoordination Frauengesundheit" die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu einem Schwerpunktthema erklärt haben. Ein solches vernetztes Vorgehen ist wichtig, damit wir das Thema auch in alle zuständigen Bereiche transportieren und die verschiedenen Akteure sensibilisieren."