Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zutragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden.
Auf die Verfassungsbeschwerde der Lehrerin, die ihre Einstellung als Beamtinauf Probe in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg anstrebt, hat der Zweite Senat festgestellt, dass die entgegenstehenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und der zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg die Beschwerdeführerin (Bf) in ihren Rechtenaus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und 2 und mit Art. 33 Abs. 3 des Grundgesetzes verletzen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtswurde aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen ergangen.
Wegen der Einzelheiten des dem Verfahren zu Grunde liegenden Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 40/2003 vom 16. Mai2003 verwiesen.
1. Der Senat hat im Wesentlichen ausgeführt:Der zu Grunde liegende Sachverhalt betrifft mehrereverfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen: Jedem Deutschen ist nach Maßgabe seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleicher Zugang zu jedem öffentlichen Amt eröffnet. Dabei ist ein Zusammenhang zwischen der Zulassung zu öffentlichen Ämtern und dem religiösen Bekenntnis ausgeschlossen.
Das Tragen eines Kopftuchs durch die Bf in Schule und Unterricht fällt unter den Schutz des Grundrechts der Glaubensfreiheit.
Mit diesem Grundrecht treten neben dem staatlichen Erziehungsauftrag die Verfassungsgüter des elterlichen Erziehungsrechts und die negative Glaubensfreiheit der Schulkinderin Widerstreit.
Dazu heißt es in der Entscheidung unter anderem: Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität ist nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Pflichtschule.
Christliche Bezüge sind bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht schlechthin verboten; die Schule muss aber auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein.
In dieser Offenheit bewahrt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Indem die Bf durch das Tragen des Kopftuchs in Schule und Unterricht die Freiheit in Anspruch nimmt, ihre Glaubensüberzeugung zu zeigen, wird die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler, nämlich kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben, berührt.
In einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen gibt es allerdings kein Recht darauf, von Bekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen eines fremden Glaubens verschont zu bleiben.
Die Länder haben im Schulwesen umfassende Gestaltungsfreiheit. Das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit eines Lehrers einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schüler andererseits unter Berücksichtigung des Toleranzgebots hat der demokratische Landesgesetzgeber zu lösen, der im öffentlichen Willensbildungsprozess eine für alle zumutbare Regelung zu suchen hat.
Dabei können die einzelnen Länder zu verschiedenen Regelungen kommen. Bei dem zufindenden Mittelweg dürfen auch Schultraditionen, konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre mehr oder weniger starkereligiöse Verwurzelung berücksichtigt werden.
Diese Grundsätze gelten auch, wenn Lehrern unter Beschränkung ihres individuellen Grundrechts der Glaubensfreiheit für ihr Auftreten und Verhalten in der Schule mit Rücksicht auf die Wahrung der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates Pflichten auferlegt werden sollen.
Bringen Lehrkräfte religiöse oder weltanschauliche Bezüge in Schule und Unterricht ein, kann dies den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Erziehungsauftrag, das elterliche Erziehungsrecht und die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen. Es ist zumindest möglich, dass dadurch Schulkinder beeinflusst und Konflikte mit Eltern ausgelöst werden, die den Schulfrieden stören und die Erfüllung des Erziehungsauftrags der Schule gefährden können.
Auch die Bekleidung von Lehrern, die als religiös motiviert verstanden werden kann, kann so wirken. Dies sind aber lediglich abstrakte Gefahren. Sollen bereits derartige bloße Möglichkeiten einer Gefährdung oder eines Konflikts auf Grund des Auftretens der Lehrkraft und nicht erst deren konkretes Verhalten als Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten oder als Eignungsmangel bewertet werden, so ist eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage erforderlich. Denn diese Bewertung geht mit einer Einschränkung des vorbehaltlos gewährten Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einher.
Der Senat führt hierzu im Einzelnen aus:
Der Aussagegehalt des von Musliminnen getragenen Kopftuchs wird höchst unterschiedlich wahrgenommen.
Es kann ein Zeichen für als verpflichtend empfundene, religiös fundierte Bekleidungsregeln wie für Traditionen der Herkunftsgesellschaft sein.
In jüngster Zeit wird in ihm verstärkt ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen.
Die Deutung des Kopftuchs kann jedoch nicht auf ein Zeichengesellschaftlicher Unterdrückung der Frau verkürzt werden. Dies zeigen neuere Forschungsergebnisse. Junge muslimische Frauen wählen dasKopftuch auch frei, um ohne Bruch mit der Herkunftskultur ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Insoweit ist nicht belegt, dass die Bf allein dadurch, dass sie ein Kopftuch trägt, etwa muslimischen Schülerinnen die Entwicklung eines den Wertvorstellungen des Grundgesetzes entsprechenden Frauenbildes oder dessen Umsetzung im eigenen Leben erschweren würde.
Für die Frage, ob das Tragen eines Kopftuchs in Schule und Unterricht einen Eignungsmangel begründet, kommt es darauf an, wie das Kopftuchauf einen Betrachter wirken kann.
Hinsichtlich der Wirkung religiöser Ausdrucksmittel ist entscheidend, ob das in Frage stehende Zeichen auf Veranlassung der Schulbehörde oder aufgrund eigener Entscheidung voneiner einzelnen Lehrkraft in Ausübung ihrer Glaubensfreiheit verwendet wird. Duldet der Staat in der Schule eine religiös deutbare Bekleidung von Lehrern, die diese auf Grund individueller Entscheidung tragen, sokann dies mit einer staatlichen Anordnung, religiöse Symbole in derSchule anzubringen, nicht gleichgesetzt werden.
Der Staat macht mitder Hinnahme einer bestimmten Bekleidung einer einzelnen Lehrerin dieseAussage nicht schon dadurch zu seiner eigenen und muss sie sich auchnicht als von ihm beabsichtigt zurechnen lassen.
Ein von der Lehrerin aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch kann allerdings deshalb besonders intensiv wirken, weil die Schüler für die gesamte Dauer des Schulbesuchs mit der im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehenden Lehrerin ohne Ausweichmöglichkeit konfrontiert sind. Es fehlt jedoch eine gesicherte empirische Grundlage für die Annahme, dass vom Tragen des Kopftuchs bestimmende Einflüsse auf die religiöse Orientierung der Schulkinder ausgehen. Die in der mündlichen Verhandlung dazu angehörten Sachverständigen konnten von keinen gesicherten Erkenntnissen über eine solche Beeinflussung von Kindern aus entwicklungspsychologischer Sicht berichten.
Für ein mit der Abwehr bloß abstrakter Gefährdungen begründetes vorbeugendes Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, reicht die im Land Baden-Württemberg geltende beamten- und schulrechtliche Gesetzeslage nicht aus. Dies wird in der Entscheidung im Einzelnen näher begründet.
Dem zuständigen Landesgesetzgeber steht es frei, die bislang fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen. So kann er im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben das zulässige Maß religiöser Bezüge in der Schule neu bestimmen.
Dabei hat er die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Lehrer, der Schüler, der Eltern und die Pflichtdes Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität angemessen zu berücksichtigen.
Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann Anlass sein, das zulässige Ausmaß religiöser Bezüge in der Schule neu zu bestimmen.
Die Schule ist der Ort, an dem unterschiedliche religiöse Auffassungen unausweichlich aufeinandertreffen und wo sich dieses Nebeneinander in besonders empfindlicher Weise auswirkt.
Es lassen sich Gründe dafür anführen,die zunehmende religiöse Vielfalt in der Schule aufzunehmen und als Mittel für die Einübung von gegenseitiger Toleranz zu nutzen, um so einen Beitrag in dem Bemühen um Integration zu leisten.
Mit der beschriebenen Entwicklung ist aber auch ein größeres Potential möglicher Konflikte in der Schule verbunden. Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von vornherein zu vermeiden.
Wie auf die gewandelten Verhältnisse zu antworten ist, hat nicht die Exekutive zu entscheiden.
Vielmehr bedarf es hierfür einer Regelung durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber. Nur er verfügt über eine Einschätzungsprärogative, die Behörden und Gerichte nicht für sich in Anspruch nehmen können.
Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als Element einer gesetzgeberischen Entscheidung über das Verhältnis von Staat und Religion im Schulwesen kann die Religionsfreiheit zulässigerweise einschränken. Diese Annahme steht im Einklang mit Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen. Dies gilt vor allem dann, wenn die betroffenen Grundrechte - wie hier -von der Verfassung ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet sind und eine Regelung damit notwendiger Weise ihre verfassungsimmanenten Schranken bestimmen und konkretisieren muss.
Solche Regelungen sind dem Parlament vorbehalten, um sicher zu stellen, dass Entscheidungen von solcher Tragweite aus einem Verfahren hervorgehen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten und die Volksvertretung dazu anhält, Notwendigkeit und Ausmaß von Grundrechtseingriffen in öffentlicher Debatte zu klären.
2. Die Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff führen im Sondervotum aus:
a. Der von der Senatsmehrheit angenommene Gesetzesvorbehalt für dieBegründung von Dienstpflichten im Zusammenhang mit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Beamten wurde bislang weder in Rechtsprechung und Literatur noch von der Bf selbst vertreten. Aufgrund dieser Annahme bleibt die verfassungsrechtliche Grundsatzfrage nach der staatlichen Neutralität im Bildungs- und Erziehungsraum der Schule unentschieden.
Außerdem kommt es zu einer im Grundgesetz nicht angelegten Fehlgewichtung im System der Gewaltenteilung sowie imVerständnis der Geltungskraft der Grundrechte beim Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Schließlich gibt die Senatsmehrheit dem Landesgesetzgeber keine Möglichkeit, sich auf die von ihr angenommene neue Verfassungsrechtslage einzustellen und versäumt es, Rechtsprechung und Verwaltung zu sagen, wie sie bis zum Erlass eines Landesgesetzesverfahren sollen.
Dazu heißt es in der abweichenden Meinung im Einzelnen: Der Grundrechtsschutz für Beamte ist funktionell begrenzt.
Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates. Beamtete Lehrer genießen bereits vom Ansatz her nicht denselben Grundrechtsschutz wie Eltern und Schüler: Sie sind vielmehr an Grundrechte gebunden, weil sie teilhaben an der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Die Dienstpflicht des Beamten ist die Kehrseite der Freiheit desjenigen Bürgers, dem die öffentliche Gewalt in der Person des Beamten gegenübertritt.
Mit Dienstpflichten sichert der Staat in seiner Binnensphäre die gleichmäßige, gesetzes- und verfassungstreueVerwaltung. Die Rechtsstellung des Bewerbers, der keinen Einstellungsanspruch hat, darf nicht aus der Abwehrperspektive eines Grundrechtsträgers gegen den Staat gesehen werden.
Mit dem freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis entscheidet sich der Bewerber in Freiheit für die Bindung an das Gemeinwohl und die Treue zu einem Dienstherrn.
Die Geltung des Gesetzesvorbehalts im Schulrecht ist in der Vergangenheit nicht zum Schutze der beamteten Lehrer, sondern um der Eltern und Schüler willen ausgeweitet worden. Wer im grundrechtsverpflichteten Lehrer primär den Grundrechtsträger sieht und seine Freiheitsansprüche damit gegen Schüler und Eltern richtet, verkürzt deren Freiheit.
Beamte sollen freiheitsbewusste Staatsbürgersein, sie sollen zugleich aber den grundsätzlichen Vorrang der Dienstpflichten und den darin verkörperten Willen der demokratischenOrgane achten. Das Beamtenverhältnis als besondere Nähebeziehung zwischen Bürger und Staat ist gerade keine vom Grundrechtsanspruch des Beamten geprägte Rechtsbeziehung. Die hier zu beurteilende Eignungsbeurteilung darf nicht mit einem Eingriff in die Glaubensfreiheit verwechselt werden.
Die Neutralitätspflicht des Beamten ergibt sich aus der Verfassung selbst. Die Begründung der Senatsmehrheit ist deshalb mit grundlegenden Aussagen der Verfassung zum Verhältnis von Gesellschaft und Staat nicht vereinbar. Verkannt wird insbesondere die Stellung des öffentlichen Dienstes bei der Verwirklichung des demokratischen Willens.
Im Einzelnen heißt es dazu: Wer Beamter werden will, strebt die Nähe zur öffentlichen Gewalt an undbegehrt - wie die Bf - die Begründung eines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses zum Staat.
Diese Pflichtenstellung überlagert den grundsätzlich auch für Beamte geltenden Schutz der Grundrechte, soweitAufgabe und Zweck des öffentlichen Amts dies erfordern.
Die dem Beamten obliegenden Verpflichtungen sind entscheidend für das Vertrauen der Bürger in die Erfüllung der Aufgaben des demokratischen Rechtsstaats. Hieraus folgt das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot der Beamten, das der grundsätzlichen Neutralitätspflicht des Staates auch für den religiösen und weltanschaulichen Bereich entspricht.
Es kennzeichnet das Berufsbeamtentum, dass der Dienstherr Dienstpflichten nach den jeweiligen Bedürfnissen einer rechtsstaatlichen und sachlich wirksamen Verwaltung festlegt. Diese Prinzipien gelten unmittelbar von Verfassungs wegen. Die Anforderungen an Zurückhaltung und Neutralität des Beamten bedürfen deshalb weder allgemein noch im Schulverhältnis weiterer gesetzlicher Konkretisierung.
b. Nach diesen Maßstäben ist das von der Bf begehrte kompromisslose Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht mit dem Mäßigungs- und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar.
Um die Eignung eines Beamtenbewerbers zu verneinen, bedarf es keiner "konkreten Gefährdung des Schulfriedens". Diese Annahme verkennt den Beurteilungsmaßstab für die Eignungsbeurteilung. Die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeitaus dem Dienst wegen Verletzung seiner Dienstpflichten ist nur eingeschränkt möglich. Deshalb muss der Dienstherr bereits zuvor imRahmen der Eignungsprüfung dafür sorgen, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, die aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Dienstpflichten einzuhalten.
Auch auf eine abstrakte Gefahrenlage kommt es in einem solchen Konfliktfall nicht an. Es widerspricht vielmehr dem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt, wenn sich der Staat gegen seine eigenen Beamten, die ihn verkörpern und durch die er handelt, auf die polizeirechtliche Gefahrenschwelle berufen müsste, um deren Verhalten im Dienst zu reglementieren. Zur Konkretisierung einer Dienstpflicht von Beamten bedarf es auch nicht des wissenschaftlich-empirischen Nachweises einer Gefahrenlage.
Durch die Verwendung signifikanter Bekleidungssymbole erscheint ein Konflikt in nachvollziehbarer Weise oder sogar naheliegend. Davon sind die Fachgerichte zu Recht ausgegangen.
Das Kopftuch, getragen als kompromisslose Erfüllung eines von der Beschwerdeführerin angenommenen islamischen Verhüllungsgebotes der Frau, steht gegenwärtig für vieleMenschen innerhalb und außerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft für eine religiös begründete kulturpolitische Aussage, insbesondere dasVerhältnis der Geschlechter zueinander betreffend. Die Senatsmehrheithat diesem Umstand keine ausreichende Bedeutung zugemessen. Sie hat sich deshalb auch nicht damit auseinandergesetzt, ob die Auffassung, eine Verhüllung der Frauen gewährleiste ihre Unterordnung unter dem Mann, offenbar von einer nicht unbedeutenden Zahl der Anhänger islamischen Glaubens vertreten wird und deshalb geeignet ist, Konflikte mit der auch im Grundgesetz deutlich akzentuierten Gleichberechtigung von Mann und Frau hervorzurufen.
c. Der baden-württembergische Landtag hat ausdrücklich bekundet, aus Anlass des Falles der Bf kein formelles Gesetz zu erlassen. Dies übergeht die Begründung der Senatsmehrheit. Die dem Landesgesetzgeber anheimgestellte Aufgabe, sich unmittelbar aus Verfassungsrecht ergebende Beschränkungen deklaratorisch nachzuzeichnen, ist aber nicht seine Sache, zumal ein solches Gesetz möglicherweise in späterenVerfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erneut auf den Prüfstand gestellt wird.
Zudem wird die Volksvertretung im Unklaren gelassen, wie eine verfassungsgemäße Regelung aussehen kann. Die offenen Fragen zählt das Sondervotum auf.
Schließlich kann sich der Landesgesetzgeber nicht auf die angenommene neue Verfassungsrechtslage einstellen. Rechtsprechung und Verwaltung erfahren nicht, wie sie bis zum Erlass eines Landesgesetzes verfahren sollen.
Der Senat lässt eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage trotz Entscheidungsreife unbeantwortet. Mit der unerwarteten Forderung der Senatsmehrheit nach einem Gesetzesvorbehalt für die Begründung von Dienstpflichten wird das auch dem Staat als Verfahrensbeteiligtem zustehende Prozessrecht auf rechtliches Gehör nicht hinreichend berücksichtigt. Ein solcher Gesetzesvorbehalt war auch in der mündlichen Verhandlung nicht ernsthafter Gegenstand des Rechtsgesprächs. Das Land hätte dazu Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten müssen. Angesichts dieses prozessualen Versäumnisses hätte dem Landesgesetzgeber auch nach der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Gesetzesvorbehalt eine angemessene Übergangsfristgewährt werden müssen. Dies hätte die Auswirkungen einer Überraschungsentscheidung gemindert. Der Landesgesetzgeber hätte dann auch für den vorliegenden Fall eine wirksame gesetzliche Grundlage schaffen können.
Schließlich bleibt auch unklar, wie das Bundesverwaltungsgericht mit dem zurückverwiesenen Rechtsstreit weiter verfahren soll. Einerseits müsste es auf der Grundlage der Annahme der Senatsmehrheit der Klage zur Zeit stattgeben, was zu beamtenrechtlich vollendeten Tatsachen führen würde, andererseits käme auch eineAussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Betracht, bis der Landtag eine lehrerdienstrechtliche gesetzliche Grundlage geschaffen hat.
Urteil vom 24. September 2003 - Az. 2 BvR 1436/02 -Karlsruhe, den 24. September 2003
24 September 2003
BVerfG: Kopftuch und Arbeitsrecht
22 August 2003
Schill - ein Nachruf
Ronald Barnabas Schill, der allseits beliebte Nachwuchspolitiker aus dem Schanzenviertel, der König der Herzen, Anwärter auf den Friedensnobelpreis 2015, ist Anfang dieser Woche schnöde kaltgestellt worden. Eben war er noch Anwärter auf das Innenministeramt in Weißrussland *und* das höchste deutsche Staatsamt (Führer), jetzt muss er sein Gesäß auf einer der harten Hinterbänke ("Holzklasse") der Bürgerschaft plattdrücken.
Erinnern wir uns noch enmal an seinen kometenhaften Aufstieg:
Bekannt wurde er durch seine kauzigen Urteile, in denen er z.B. Schwarzfahrer mit der Todesstrafe belegte und durch die er sich schnell den Kosenamen "Richter Tassenlos" erwarb. Leider wurden diese Urteile in höherer Instanz meist aufgehoben. Wenn er mal wieder einen Delinquenten fertigmachen wollte, rief er vorher Vertreter der Lokalpresse an: "Schauen Sie mal bei mir im Gerichtssaal vorbei, ich mach heute wieder einen fertig." Schon damals trat er seinen Siegeszug durch die mediale Landschaft an; gern wurde er in Talkshows eingeladen (Offener Kanal, Vera am Mittag, Larry King).
Einen ersten Dämpfer erhielt seine Karriere, als er bei einem Verfahren zwei Zuschauern "aus der linksextremistischen Szene" (Schill) als Ordnungsstrafe zwanzig Stockhiebe verabreichen ließ, weil sie "nicht richtig standen" (Schill). Er wurde daraufhin strafversetzt und durfte fortan nur noch als Linienrichter bei Spielen der Kreisliga wirken.
Doch Schill ließ sich nicht unterkriegen. Er gründete die rechtsorientierte Partei Rechter Orientierung, die auf Anhieb 19,4% bei den letzten Bürgerschaftswahlen in Hamburg schaffte, und wurde Innensenator. Als solcher glänzte er durch seine Fürsorge zu den Polizisten, deren Spinde er mit dem aktuellen Playmate des Monats ausstatten ließ. Sein Wahlkampfversprechen, die Zahl der Schwarzfahrer innerhalb eines Jahres zu halbieren, wollte er durch neue Fahrpläne (Wegfall der Hälfte der U-Bahnen und Busse) realisieren - sein Vorhaben scheiterte leider an der Uneinsichtigkeit der Koalitionspartner. Unvergessen ist sein Auftritt im Bundesrat, in dem er Bundeskanzler Schröder nicht nur für die Elbflut, sondern auch für die Ausländerflut und die Sintflut verantwortlich machte.
Dies alles scheint nun ein jähes Ende gefunden zu haben. Bürgermeister Ole von Beust ließ für seinen Innensenator die Entlassungspapiere ausstellen, nachdem Schill ihm damit gedroht hatte, ihn als angeblichen Schuhfetischisten zu outen, der einen Schuhverkäufer zum Senator ernannt haben soll (Schill: "Es gibt mehrere Zeugen, die bestätigen können, dass es in einem gewissen Laden zu *Kauf-Akten* kam!").
Schill wird nun wohl unsterblich werden. In Moskau gibt es dafür die Kremlmauer, in Paris den Pantheon, in Hamburg zieht man in den Olymp der Hamburger Originale ein. "Richter Tassenlos" wird seinen gebührenden Platz zwischen Hummel und der Zitronenjette einnehmen. Hummel Hummel? Schill Schill!
-Londo Mollari- Diskussion
08 August 2003
Kopfgeld-Jagd im Irak
Zuerst brachten die USA ein Kartenspiel in den Irak, um die wichtigsten Mitglieder des diktatorischen Regimes zu jagen,
dann wurden die beiden Söhne Husseins getötet und an den irakischen Informanten 30 Mio.US-Dollar ausgezahlt,
nun wird Saddam Hussein plakatiert mit seinen zwei durchgestrichenen Söhnen.
Wie wirken Kartenspiele, die Millionen für durchgestrichene Söhne auf die Muslime im Irak?
Bush brach nicht nur das Völkerrecht, sondern ist dabei auch dumm.
Doch wie in allen historischen Vergleichen: Da sind eine Menge Leute um so einen herum nicht anders.
23 Juli 2003
Kein Anti-Diskriminierungsgesetz?
KOALITION IM BUND WILL KEIN ANTI-DISKRIMINIERUNGSGESETZ
Nach einem Bericht des "Spiegel" vom 14.7.2003 will die rot-grüne Regierungskoalition im Bund in dieser Legislaturperiode kein Anti-Diskriminierungsgesetz beschließen. Eigentlich hätte die Bundesregierung bis zum 19.7. die Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Herkunft umsetzen müssen. Damit würde beispielsweise verhindert, dass Vermieter, Kneipiers oder Versicherungen Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Staatsangehörigkeit schlechter behandeln. Bundeskanzler Gerhard Schröder wollte jedoch angeblich keine neuen Regelungen, die von der Wirtschaft als Hemmnisse empfunden werden könnten.
-Sergiu- >> Diskussion
15 Juli 2003
US-Staatsverschuldung
Die Bush-Politik ist katastrophal schuldentreibend: für 2003 rechnet das Präsidialam mit einem Haushaltsdefizit i.H.v. 455 Mrd. Dollar, für das Jahr 2004 sogar mit 475 Mrd. Dollar.
Der bisherige Rekord wurde von Bushs Vater im Jahr 1992 mit 290 Mrd. Dollar aufgestellt.
Dabei gab es unter Clinton bessere Zeiten: in den Jahren 1998 bis 2001 gab Haushaltsüberschüsse.
Für das Jahr 2006 sei eine Halbierung der Defizite geplant, heißt es aus dem Weißen Haus, aber bis dahin dürfte George W. Bush längst Geschichte sein.
-msr- >> Diskussion
12 Juli 2003
Irak-Krieg und die "Drohkulisse"
In Washington und London werden gerade die Aktendeckel geschlossen. Den Regierenden war in Untersuchungsausschüssen vorgeworfen, den Irak-Krieg durch Täuschung der Weltöffentlichkeit begründet zu haben.
Manch einer wird sich daran erinnern, wie oft Merkel, Schäuble und andere der Bundesregierung vorwarfen, dass durch das frühzeitige Veto gegen den drohenden Krieg die "Drohkulisse" gegenüber Saddam Hussein unterminiert worden sei, weshalb dieser sich erforderlicher Abrüstung entzogen habe.
Tatsächlich aber brachte der Krieg die Gewissheit, dass Saddam Hussein so gut wie nichts abrüsten hatte, dass also eine ganz andere "Drohkulisse" aufgebaut war: "die Bedrohung durch Saddams Massenvernichtungswaffen", die "binnen 45 Minuten" zum Einsatz gebracht werden könnten (Tony Blair) oder die Uran-Käufe im Sudan, die es also nie gegeben hat, wie nun der CIA-Chef einräumte, um US-Präsidenten vom Vorwurf zu entlasten, in seiner Januar-Ansprache gelogen zu haben.
Merkel und Schäuble sollten Konsequenzen ziehen, die sie alle Nase lang von anderen verlangen: Rücktritt. Denn sie haben sich skrupellos an der Bedrohungslüge beteiligt.
10 Juli 2003
Italiener, ich liebe Euch!
Nun besucht Euch unser Bundeskanzler nicht, weil er meint, dass Euer Tourismus-Stefani die Deutschen nicht für "einförmige, supernationalistische Blonde" halten solle. Aber wenn der keine anderen kennt? Claudia Schiffer ist blond. Frau Merkel weniger. - Geschmacksache.
Warum eigentlich so verstimmt, Herr Bundeskanzler?
Warum nicht einfach fragen, wie Stefano Stefani sein Statement meint?
Was haben die Bayern nicht schon alles von den Preussen gehört und umgekehrt - trotzdem fahren wir in Berlin zuweilen ganz gern BMW.
Warum bleibt der Kanzler nicht locker und sagt: "Italiener, ich liebe Euch! Und den Stefani etwas weniger."
-msr- >> Diskussion
08 Juli 2003
Fall Friedman: Moralische Verurteilung eines "Moralapostels"?
So oft ich mich über ihn ärgerte, wenn es um seine Parteipolitik und um den Irak-Krieg ging, so sind mir keinerlei Moralappelle Friedmans erinnerlich, in denen es um Drogen, Alkohol oder Prostitution gegangen wäre.
Friedmans Bekanntheit resultiert einzig aus seiner Aktivität als politischer Fernsehmoderator, Journalist und Funktionär des Zentralrats der Juden.
Als Privatperson versagte er strafrechtlich. Als politische Person zog er mit Rücktritt die Konsequenz daraus, dass sein privates Versagen anderen politisch schade.
Das ist höhere Moralität. Alle Achtung für solch seine Entschuldigung.
Und ich wünsche uns, für ihn und für das Ganze, dass Menschen, deren Fehler öffentlich wurden, zurückkommen können. - Es wäre ein Beitrag gegen die Scheinheiligkeit des Ganzen und des Individuums.
Ich wünsche, dass der hessische Rundfunk mit Friedman eine Pause und eine Rückkehr verabredet.
-msr- Diskussion
07 Juli 2003
Eichel, Staat und Börsenmafia
Hedge-Fonds sind Aktien-Wetten, bei denen auf teil minimale Veränderungen an den Märkten Gewinne oder Verluste gemacht werden können.
Es gibt zur Zeit weltweit über 6000 Hedge-Fonds, die überwiegend in Steuerparadiesen wie den Bermudas verwaltet werden, während sie in Deutschland unzulässig sind.
Heute meldeten die Agenturen, dass Bundesfinanzminister Eichel (SPD) die Hedge-Fonds auch in Deutschland zulassen möchte, um den Finanzstandort Deutschland "attraktiver" zu machen.
Warum? Weil unser Staat fortlaufend nach Dingen sucht, mit denen er seine unsoliden Haushalte zu stützen sucht. Dass Eichel "strenge Auflagen" machen will, um den Kleinanleger zu schützen, ist barer Unsinn, denn man bräuchte gar nicht erst zu gestatten, was Wette und Betrug in Deutschland größere Spielräume verschafft.
Wenn Deutschland etwas gegen seine vermeintliche "Benachteiligung" als Finanzplatz tun möchte, dann sollte sich der Außenminister dafür einsetzen, dass die internationalen Finanzplätze ihre Wettbuden schließen. Die Gier des Staates geht den heutigen Politikern vor die Interessen der Verbraucher.
Irak-Kommentar: Die erfolglosen "Pragmatiker"
Irak, Kosovo, Afghanistan, Irak - zu welchem Krieg auch immer sich "unser Westen" aufmachte und dafür warb, waren es Lügen und Übertreibungen, mit denen sich die westliche Weltöffentlichkeit für den Krieg gewinnen ließ.
Verhandlungen wurden nicht konsequent geführt und die westliche militärische Überlegenheit verleitete zum Angriff.
In keinem der Kriege waren die Gründe rechtlich gegeben, in keinem der Kriege waren die Ziele ausgearbeitet oder rechtlich gedeckt. Solche Politik ist völkerrechtswidrig und kann auch nicht durch UNO-Verhalten "geheilt" werden, allenfalls werden die Völkerrechtsverstöße durch UN-Sicherheitsratsbeschlüsse in ihrer Dimension "gemildert".
Auch die unrechtliche, "pragmatische" Beurteilung des Kriegs gegen den Irak zeigt, dass der Krieg kein probates Mittel war, um Saddam Hussein zu entmachten. Fast jeden Tag werden nach dem offiziellen Kriegsende "Befreier" getötet und die Soldaten von USA und GB können einem eigentlich nur leid tun, von den Befreiten so wenig Rückhalt zu bekommen, dass es möglich ist, beispielsweise auf dem Gelände der Universität und vor dem Nationalmuseum buchstäblich hingerichtet zu werden.
US-Soldaten und GB-Soldaten ließen sich von ihren Regierungen in eine aussichtslose Situation manövrieren, in der sie den Befreiten als Befreier nicht genügen können.
Für die Abrüstung des Iraks gab es Alternativen zum Krieg, für die Demokratisierung auch.
Notwendig waren und sind politische und rechtliche Reformen der UN, die sehr wohl auch militärische Mittel zur Rechtsdurchsetzung vorsehen, aber die archaische Gewaltpolitik muss der Vergangenheit angehören.
Diesen Prozess der internationalen Rechtsentwicklung muss Anliegen deutscher und europäischer UNO-Politik sein.
"Kein staatliches Handeln ohne Gesetz" muss zur obersten Politik-Maxime werden. Innerstaatlich ist das anerkannt. Außenpolitisch ist diese Maxime nicht weniger erforderlich.
-msr-
Die Farce: Freispruch für Tony Blair
Das parteiübergreifende Gremium hielt lediglich an der Kritik fest, dass Blair "übermäßig betont" habe, Saddam Hussein könne binnen "45 Minuten mit seinen Massenvernichtungswaffen zuschlagen".
Dass sich eine demokratisch gewählte Regierung überhaupt leisten kann, die Welt in Fragen von Krieg und Frieden derart zu täuschen und dabei Geheimdienst-Dossiers verwendete, die von einer studentischen Arbeit abgeschrieben und vollkommen veraltete Szenarien als akute Bedrohung verbreiteten, ist m.E. allein schon Grund genug, Blair und Co. vor den Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen.
Wenn es keine "Täuschung" war, sondern "Irrtum", dann könnte Blair strafrechtliche Entlastung dadurch suchen, dass er seinerseits getäuscht wurde, aber Verantwortlichkeit in der Politik kann und wird es eben nur geben, wenn man Menschen in die persönliche und gegebenenfalls strafrechtliche Verantwortung für ihr Tun nimmt.
-msr- Diskussion
03 Juli 2003
Silvio Berlusconi und die "Betroffenheit"
"Herr Schulz, ich weiß, dass in Italien derzeit ein Produzent einen Film über Nazi-Konzentrationslager dreht. Ich würde Sie für die Rolle des Kapos vorschlagen. Sie wären perfekt dafür."
Nach einer Sitzung der konservativen Fraktion entschuldigte sich Berlusconi "beim deutschen Volk, dessen historische Empfindsamkeit mit der Äußerung nicht treffen wollte".
In Berlin und Rom wurden diplomatische Protestnoten ausgetauscht.
Kommentar:
Wer die Bilder zeigten, dass Berlusconi seinen Spruch für eine humorvolle Polemik hielt, mit der er Martin Schulz in Sekundenschnelle zu einem medien-prominenten Mann machte. Man könnte ihn allenfalls seiner politischen Dummheit schelten und am Verstand der italienischen Wähler zweifeln, die einen solchen Mann in der Politik zu dulden. Aber vor allem letzteres werden die Berlusconi-Kritiker in ihrem Normal-Opportunismus nicht wagen. Den Wähler beschimpft man nicht.
Stattdessen eilte man nach dem Spruch von Berlusconi in die für solche Vorfälle typische "Betroffenheit". Europa werde durch Berlusconis Ratspräsidentschaft Schaden nehmen usw. Der Mann sei unberechenbar. -
Ja, das stimmt alles. Aber wer sich ernsthaft daran stört, dass Politiker von ihrer Selbstherrlichkeit Gebrauch machen, sollte in Europa für Gesetze sorgen, die der Selbstherrlichkeit begegnen, etwa dadurch, dass nationale Gesetze, die führenden Politikern besondere Immunität zusichern, gegen EU-Recht verstoßen. Und Silvio könnte ab sofort wieder wegen der Korruptionsvorwürfe vor Gericht.
Oder eben auch durch ein EU-Gesetz, dass die Ämterverquickung von Wirtschaftsunternehmen und Politik verbietet, aber damit würde man sich in fast jeder EU-Parlamentsfraktion ins eigene hungrige Fett schneiden.
Und von solchen Forderungen war auch der Rede von Martin Schulz nichts zu entnehmen, der zwar zurecht die persönliche Integrität Berlusconis angezweifelt hatte, aber keinen Verstand dafür andeutete, wie das anders als durch moralisches Gejammer politisch, also vor allem gesetzlich zu regeln ist.
Viele Parlamentarier scheinen nicht zu wissen, was ihre eigentlich parlamentarische Aufgabe ist: Gesetzgebung, Gesetzesverbesserung. Stattdessen vertun sie Zeit und Steuergeld mit mehr oder minder dummen Wahlkampfrhetorik.
Berlusconi, kein Nervenkitzel für mich, sondern nur ein etwas krasseres Symptom für die Demokratiedefizite Europas.
http://www.dialoglexikon.de/berlusconi.htm
15 Juni 2003
Die Europa-Blocker kommen durch die "Hintertür"
Da redeten sie jahrelang, dass es der Welt an der "Stimme Europas" fehle - und jetzt, wo sie mit der vorgelegten EU-Verfassung nicht mehr lange darauf warten müssten, da blasen sie zum Rückzug. - Warum eigentlich?
Der EU-Verfassungsentwurf verlangt auf den wichtigsten Politikfeldern die Mehrheitsentscheidung anstelle des ineffektiven Konsensprinzips. Vorbei wäre es mit EU-Gipfeln, von denen kaum mehr bleibt als das Gruppenfoto von Nasen, die solange nach dem minimalsten Minimalkonsens suchten, bis sich für ihre Luftblasen niemand mehr zu interessieren brauchte, weil viel wichtiger war, welche EU-Staaten kraft alter Souveränität ihre Heere auf die Schlachtfelder befahlen oder in heimischen Kasernen beließen.
Und nun? Nur noch Provinzchef und vorbei ist es mit Audienzen bei Bush, weil die Politik der großen, weiten Welt künftig in Brüssel gemacht wird?
Bayerns Stoiber mag in solchen Bedeutungsverlust nicht einwilligen und will die EU-Verfassung im Bundesrat blockieren, also die letzte Chance nutzen, am Dualen System der bisherigen Machtvollkommenheit aus Bundestag und Bundesrat festzuhalten, um sich nicht eine Etage tiefer wiederzufinden, sobald oben eine europäische Etage aufgestockt wurde. Und Stoiber traut dem Mehrheitsprinzip nicht, denn des Landesvaters Veto im Bundesrat kann in Europa nur wirken, solange es in Brüssel beim Konsensprinzip bleibt und die deutsche Stimme vom europäischen Chor nicht überstimmt werden kann.
Aber womit versucht der Lastminute-Nörgler das Volk für seine Demokratie-Blockade zu gewinnen?
Stoiber wörtlich: "Über die Hintertür könnte es dazu kommen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende von der EU per Mehrheitsabstimmung geregelt wird."
Fällt einem nichts Gescheites ein, dann müssen es eben Appelle an die niederen Sinne im Ländle sein, gegen die "Asylsuchenden" also und durch die "Hintertür" dazu. Das sind die Stichworte mit Streubombenwirkung, also Stichworte für den hessischen Christenmenschen Roland Koch, der sogleich verkündet, dass Deutschland "extrem schlechte Erfahrungen mit Europa bei der Zuwanderung" gemacht habe.
Wirklich "extrem", aber das war uns Bürgern so noch gar nicht bewusst, dass Europa so schlecht zu uns gewesen sein soll. Man darf gespannt sein, wie nun die CDU-Vorsitzende Merkel die scharfe Rechtskurve nehmen will, denn sie hatte bislang den Verfassungstext als "großen Erfolg für Europa" gelobt.
Vielleicht überraschen die Parteibuch-Christen nach ihrer Unterstützung für den Irak-Krieg nun durch eine Unterschriftenkampagne unter dem Motto: "Kinder statt Asylsuchende!" -msr-
02 Mai 2003
Alljährlicher Mai-Krawall und Dilettantismus
Bei den gestrigen Mai-Krawallen wurden mehr als 170 Polizeibeamte verletzt und erhebliche Sachschäden verursacht. Angaben über die Verletztenzahl auf Seiten der Krawallmacher und Krawallunbeteiligter liegen nicht vor. Es gab mehr als 200 Festnahmen. Insgesamt scheinen die Schäden geringer als in den Vorjahren. -
Nun zanken wieder die Parteien um die "Härte", mit der Polizei gegen Krawallmacher vorzugehen habe. Um vernünftige Analysen und tatsächliche Problemlösungen geht es in der diesjährigen Debatte so wenig wie in den Vorjahren. Stattdessen Profilierungsversuche auf Kosten der öffentlichen Sicherheit auch gerade von denen, die mit "Law and Order" für ihre oppositionelle Hauptstadtpolitik werben wollen, aber in den vielen Jahren ihrer eigenen Regierungszeit nichts zu Wege brachten, ob sie nun die Knüppel schwingen ließen oder entgegen ihren schroffen Sprüchen doch pragmatische Zurückhaltung übten, beispielsweise durch ihren damaligen CDU-Bausenator Rastemborski mir persönlich die Schlüssel zu einem großen leerstehenden Mietshaus aushändigten, um eine gewaltsame Besetzung durch Extremisten zu vermeiden und "Ruhe" in der Stadt vorzutäuschen.
Die Gesamtstrategie und Taktik der Polizeiführung war in diesem Jahr immerhin besser als in den Vorjahren und Eskalationen wurden durch die Begrenzung von Aktionsräumen klug vermieden.
Noch liegen uns keine näheren Informationen vor, aber ich nehme an, dass es auch dieses Jahr weder Prävention gegeben hat noch die Vorraussetzungen für die Ergreifung von Straftätern geschaffen wurden, Markierungsmittel, Videodokumentation, ...
Prävention wäre beispielsweise, wenn Personen, die wegen Demonstrationsstraftaten verurteilt wurden, mit einem Demonstrationsverbot belegt würden. Bei Wiederholungstätern (=häufig nach Aktenlage der Fall) wären solche Personen unter Hausarrest zu stellen.
Die Mängel in der Videodokumentation sind mir seit Jahrzehnten absolut schleierhaft. Wer mal das Vergnügen hatte, sich solche "Polizei-Videos" anschauen zu können, könnte annehmen, dass die dafür eingesetzten Beamten in Diensten der Krawallmacher stehen, jedenfalls waren die aus den Videos geschnittenen Fotos vom 1.Mai 2002 unbrauchbar und wurden somit vollkommen überflüssig auch noch auf Vielfarb-Fahnungsplakaten gedruckt. Das LKA sollte mal Auskunft geben, ob überhaupt ein einziger Straftäter auf diese Weise ermittelt werden konnte. Ansonsten war es Steuermittelverschwendung und kontraproduktive Diffamierung des Demonstrationsrechts.
Erklärbar ist solch Versagen nur mit einer außerordentlich schlechten Ausbildung der Einsatzkräfte, an der sich also bis 2002 nichts geändert hatte. Auf die diesjährigen "Fotos" bin ich gespannt.
Markierungsmitteln wären keine Allheilmittel, können sogar Verwechslungen bewirken, wenn zwischentretende Fried-Demonstranten getroffen werden, aber die Polizei hat ohnehin keine Ergriffenen zu schlagen usw., sondern im Abgleich mit anderen Dokumentationsarten die Verdächtigten der Strafverfolgung zuzuführen (und nicht selbst zu "strafen"). Auch letzteres scheint vielen Polizeibeamten nicht hinreichend bewusst zu sein, wenn sie auf Demonstranten eindreschen, was auch dieses Mal reichlich stattfand.
Wenn ich verbesserte Prävention, Dokumentation etc. fordere, dann darf das nur in Kombination mit verbessertem Datenschutz einher gehen. Also müssten die Videos Datenschützern vorgelegt werden und binnen einer zu begrenzenden Zeit um alle Sequenzen geschnitten werden, die Unverdächtige dokumentieren, denn tatsächlich hat der Staat kein Recht zur Erfassung politischer Aktivitäten gesetzeskonformer Bürger.
Hinsichtlich der Reaktionslosigkeit von Fried-Demonstranten gegenüber mitmarschierenden Krawallmachern äußerte ich mich in den Vorjahren oft genug und verweise auf die Webseite.
-msr-
01 Mai 2003
"Wachstum und Beschäftigung fördern - Sozialstaat erneuern"
Die Wachstums- und Beschäftigungskrise in Deutschland erfordert nach Ansicht des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer klare Reformen in der Finanz- aber auch der Sozialpolitik. Auf der zentralen 1.Mai-Kundgebung des DGB in Neu-Anspach (Hessen) verurteilte Sommer den Sparkurs der rot-grünen Koalition. "Richtig wäre es, die Steuerreform insbesondere für die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen vorzuziehen, um die Massenkaufkraft zu stärken", sagte Sommer. Außerdem müsse der Bund gewerbliche und private Investitionen durch direkte Zuschüsse fördern. Auch die Kommunen bräuchten "direkte Investitionshilfen", damit sie in der Lage seien, "Straßen zu reparieren, Schulen zu renovieren und Ganztagseinrichtungen für Kinder zu schaffen".
Das Grundübel der Massenarbeitslosigkeit sei nicht ein überbordender Sozialstaat sondern die seit mehr als zwei Jahren andauernde wirtschaftliche Stagnation. In Folge steigender Arbeitslosenzahlen gerieten natürlich auch die sozialen Sicherungssysteme unter Druck.
Sommer kritisierte die zunehmende Verantwortungslosigkeit vieler Arbeitgeberfunktionäre, Manager und Besitzer großer Vermögen. Während die einen "schwitzen und weinen, gehen diese Herrschaften golfen und greinen". Damit es diesen Leuten noch besser gehe, forderten sie einen Abbau sozialer Sicherheiten. "Sie wollen endlich wieder heuern und feuern wie in Amerika. Und letztlich wollen sie die Löhne drücken."
Sommer forderte Bundeskanzler Gerhard Schröder auf, die von ihm am 14. März verkündete Reformagenda 2010 zu überdenken. Er dürfe die seit 20 Jahren erfolglose Politik des Sozialabbaus nicht fortsetzen. "Wer erfolgreich modernisieren will, muss wissen, dass das nur auf Basis sozialer Gerechtigkeit geht." Kürzungen von Arbeitslosengeld und -hilfe, eine Aufweichung des Kündigungsschutzes oder die Senkung der Nettolöhne durch eine Privatisierung des Krankengeldes seien keine geeigneten Wege aus der Wirtschaftskrise.
Der DGB-Vorsitzende unterbreitete Schröder ein Gesprächsangebot. "Natürlich sind wir bereit, mit Dir über eine sinnvolle Reformpolitik zu diskutieren", sagte Sommer. Allerdings dürfe es dabei "nicht nur um Änderungen von Details gehen".
Sommer forderte eine Erweiterung der Agenda um eine konjunkturgerechte Reform der Finanzpolitik. Außerdem müssten die sozialen Sicherungssysteme neu finanziert werden. "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass letztendlich nur die Arbeitnehmer und die personalintensiven Betriebe das System bezahlen und der Rest sich fein raushält." Der Faktor Arbeit müsse entlastet werden - aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmer, Erwerbslosen und ihrer Familien. Die Sicherungssysteme müssten stärker über Steuern finanziert werden.
Quelle: DGB-Presseerklärung
aber >> Kritik an DGB-Positionen
26 April 2003
Forderung: Strengeres Waffenrecht
An jenem April-Tag 2002, als in Erfurt ein frustrierter Schüler 17 Menschen und sich selbst mit einer "legalen Sportwaffe" erschoss, hatte der Bundestag zwei Stunden zuvor einer Verschärfung des Waffengesetzes zugestimmt:
Künftig werden u.a. das "Führen" von Gas- und Schreckschusswaffen an einen "kleinen Waffenschein" gebunden und der "Umgang" mit bestimmten Arten von Stichwaffen verboten.
Meines Erachtens ist auch diese Gesetzesnovelle unzureichend, da die Tathandlungsbeschreibungen "Führen" und "Umgang" nicht die erforderliche Präventionstiefe haben. Der Gesetzgeber hätte den "Besitz" und den Handel einschränken sollen. Warum traut sich der Gesetzgeber nicht?
Nach Zeitungsberichten sind in Deutschland schätzungsweise 7,2 Mio. Waffen in Privathand von etwa 2,3 Mio. Bürgern. Jeder kann sich das Risikopotential vorstellen, das sich aus solcher Dimension privater Waffenvorhaltung ergibt.
Diese Zahlen lassen erahnen, dass es beim Privatwaffengeschäft um nicht unerhebliche Wirtschaftsinteressen geht.
Und es geht um Wählerstimmen, denn Waffenbesitzer identifizieren sich oft fast religiös über "ihre Waffe", denn "Waffen machen stark".
Wieder einmal scheinen die Parteien mehr darauf zu schielen, dass ihnen ja auch keine "Wählergruppe wegknallt" als auf weitere Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, die durch Herstellungs-, Import-, Handels- und Besitzrestriktionen zu erreichen gewesen wären.
PRESSEMITTEILUNG NR. 251 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 25. April 2003
Zugang zu Gas- und Schreckschusswaffen erschweren
Zur Diskussion über das neue Waffenrecht erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:
Rot-Grün hat ein neues verschärftes Waffenrecht geschaffen, das seit Anfang des Monats in Kraft getreten ist.
Die Kritik an der zu laschen Regelung für Gas- und Schreckschusswaffen im neuen Gesetz ist berechtigt. Die Registrierung beim Verkauf ist nur ein bescheidener Fortschritt gegenüber der alten Regelung. Wir hatten uns bei der Verabschiedung des Gesetzes vehement für eine weitergehende Verschärfung beim Zugang zu diesen durchaus gefährlichen Waffen eingesetzt. Die Bundesländer haben jedoch einen zu großen Verwaltungsaufwand befürchtet. Das Waffengesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, so dass der Bund hier nicht allein agieren kann.
Es ist wünschenswert, wenn die neuere Diskussion zu einem Umdenken bei der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat führen würde. Der Zugang zu diesen Waffen muss erschwert werden.
Kurzkommentar: "Richtig"
Wir diskutieren die "heißen Eisen" im >> Forum
08 April 2003
Trauer um den Journalisten Christian Liebig
Lieber Herr Markwort,
mit Entsetzen nahmen wir zur Kenntnis, dass nun auch Christian Liebig auf seiner gefährlichen Mission im Irak Opfer eines Krieges wurde, den wir wie so viele Kriege für vermeidbar hielten und der so unnötiges Leid über die Menschen bringt.
Doch gerade weil Krieg selbst der Gipfel politischer Verantwortungslosigkeit ist, liegt es in höchster Verantwortung von Journalisten, darüber zu berichten und Weltöffentlichkeit herzustellen.
Wir bitten Sie, seiner Familie und seinen Freunden auch in unserem Namen das tief empfundene Beileid auszusprechen.
Markus S. Rabanus
Internet-Journal
Berlin, 8.April 2003
29 März 2003
24 März 2003
Wer gewinnt den Irak-Krieg ?
In den vorherigen Friedensappellen und Diskussionen beschäftigten wir uns mit Fragen, die zwischenzeitlich von der "Military Action" überholt wurden. Es ging um Kriegsverhinderung, also um Alternativen zum Krieg, die viele in ausgedehnten UN-Waffeninspektionen sahen. Es ging um das Völkerrecht. KLICK
All das ist Schnee von gestern. Die USA entschieden sich für militärisches Handeln und wollen durch gezielte und massive Schläge die irakische Führung zur Kapitulation zu veranlassen, wenigstens aber die irakische Armee demoralisieren.
Einschüchterungsstrategie scheitert
Indessen bestätigen sich unsere Befürchtungen:
1. Diktatoren kapitulieren nicht, wenn ihnen kein Schlupfloch bleibt,
2. die militärische Moral der irakischen Truppen wurde unterschätzt.
Dieser Irak-Krieg droht "schmutziger" zu werden
Die Kämpfe weiten sich aus, finden nicht wieder in den Wüsten statt, in denen die irakischen Truppen schon 1991 den Alliierten hoffnungslos unterlegen waren, sondern in den Vororten und Städten.
Die US-Regierung trägt für diese Entwicklung Mitverantwortung, denn es war vollständig naiv, die irakischen Truppen erneut in einer Strategie des ersten Irak-Kriegs zu erwarten.
Medikamente und Wasser statt Bomben
Schon seit dem ersten Freitag nach Kriegsbeginn ist die Wasserversorgung in einigen bombardierten Großstädten zusammengebrochen. Die Temperaturen steigen tagsüber oft auf mehr als 30 Grad und die private Vorsorge der Städter wird sich erschöpfen, wenn nicht schnellstmöglich notwendigste Instandsetzungen erfolgen.
Zudem werden immer mehr Menschen verletzt in die durch jahrelange Embargo-Politik ohnehin runtergekommenen Krankenhäuser eingeliefert.
Statt weiterer Bomben müssten Medikamente und Hilfsgüter über dem Irak abgeworfen werden.
Die USA und GB sollten nicht vergessen, dass sich ein militärischer Sieg in eine politische Niederlage wandeln würde, wenn die Versorgung der Zivilbevölkerung zu große Defizite leidet.
Es wurde mit Tausenden von "Präzisionswaffen" die offizielle Infrastruktur des irakischen Regimes zerstört. Diese vermeintlich saubere Militärstrategie wird jedoch nicht die Subsysteme der Infrastruktur ausschalten, über die sich Saddams Streitkräfte im Schutz der Zivilbevölkerung organisieren werden, wenn die Zivilbevölkerung noch mehr unter dem Krieg gegen den Diktator leidet und sich deshalb zunehmend mit ihm vereint.
Der Krieg kostet viele hundert Milliarden US-Dollar und britische Pfund. Was haben die Flugzeuge geladen? Was haben die Soldaten im Gepäck?
Was bringt der Krieg den Menschen, die ihn überleben sollen?
Frieden, Freiheit, Demokratie und all die vielen schönen Dinge VERLIEREN,
wenn es an humanitärer Hilfe fehlt.
-markus rabanus-
20 März 2003
20.03. IRAK-KRIEG = Bruch des Völkerrechts
Das ist kein Sonnenaufgang über Bagdad, sondern Krieg. Vor Tagesanbruch gingen die Angriffe los.
07 März 2003
Energiepolitik und Risikokalkulation
von Redaktion am 7.Mar.2003 15:56
Hallo Andreas,
die Filtersysteme für konventionelle Kraftwerke haben sich in den letzten Jahrzehnten enorm verbessert.
In der Energiepolitik geht es auch weniger um den Vergleich von Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken, sondern um
a) sparsamen Ressourceneinsatz, wovon wir in den Industrienationen mit unserer Wegwerf-Mentalität weit entfernt sind,
b) Energieerzeugung, die wie Wasserkraft, Windkraft, Geothermik, Solarenergie, Biowärme, Wärmerückgewinnung, Wärmekopplung allenfalls in der Anlagenherstellung und Entsorgung Schadstoffe anfallen lässt.
Die These, wonach ein GAU nur alle "100.000 Jahre" passieren könne, entstammt möglicherweise dem Werbeprospekt eines AKW-Herstellers, ist aber wissenschaftlich unsubstantiiert und würde auch bei Verifizierbarkeit bedeuten, dass sich mit jedem AKW die Katastrophenwahrscheinlichkeit erhöht ("100 AKWs = 1000 Jahre", "1000 AKWs = 100 Jahre", 10000 AKWw = 10 Jahre":-)
In anderen "Studien" geht man von einem GAU-Risiko von "alle 1000 Jahre" aus. Da wäre es dann also schon gefährlicher.
Solche Wahrscheinlichkeitsrechnung ist für eine Risiko-Kalkulation jedoch hoffnungslos unzureichend und irreführend, viel bedeutsamer ist:
das Sicherheitsniveau der Anlagen ist höchst unterschiedlich; beginnend mit dem Bau unter Berücksichtigung von verschiedenster Sozial- und Umweltfaktoren (z.B. Nähe von Großstädten; Windrichtungen, Erdbebengebiete, Terrorismusgefahren, Luftverkehr), sodann auch wirtschaftliches Niveau der Betreibergesellschaften, also Wartungssicherheit, Konkurrenzdruck usw.usf.
Sodann ist im unmittelbaren Vergleich von Energie erzeugenden Anlagen abzuwägen, welche Dimension Störfälle haben können.
Zieht man zu einem solchen Vergleich die Störfälle von Tschernobyl und Taikamura heran, die jeweils noch auf bestimmten Leveln begrenzt werden konnten, so deutet sich die volkwirtschaftliche Unvernunft von Anlagen an, die ihren Investitionshorizont auf einen letztlich nicht haftenden Investor beschränken, der nur solange existiert, wie es "funktioniert" und sich im ausreichend großen Havariefall aus den Handelsregistern streichen lässt, während sich die Manager und Anleger zu anderen Ufern aufmachen.
Das waren jetzt sehr prinzipielle Einwände gegen die industrielle Nutzung von Kernenergie, aber sie sind allein aus den letzten 20 Jahren hinreichend durch Geschehnisse belegt.
Wobei Du bitte nicht übersiehst, dass ich "industrielle Kernenergienutzung" schrieb, denn im Maßstab der wissenschaftlichen Erforschung und der dazu genügenden Mini-Dimension von Anlagen oder auch nur noch Computersimulation stellt die Atomenergie ungleich geringere Risiken dar.
Für die wirtschaftliche Nutzung der Atomkraft fehlt es den bisherigen Lösungen noch an jeglicher Genialität. Sie sind noch zu kompliziert im Verständnis und in der Realisierung. Der Durchbruch wäre erst in dem Moment gegeben, wenn die Sicherheit nicht mehr dadurch vergrößerte, dass man Kontrolltechnik auf Kontrolltechnik packt, sondern in der Basistechnik Vereinfachungen findet.
Allerdings ist auch solche Forschung nicht ungefährlich, denn das Risiko der Wissensaneignung durch Leute, die damit Unsinn treiben, vergrößert sich mit jedem Labor, mit jeder kernphysikalischen Studie.
Wir müssen uns also fragen, ob es sich rechnet, all diese Risiken beherrschbar zu machen oder ob nicht die intellektuellen und finanziellen Ressourcen von vornherein stärker in jene Bereiche fließen sollten, für die Risiko-Kalkulationen zu vollständig anders dimensionierten Ergebnissen kommen.
Bei allem sollte Kernenergie nicht zur Glaubensfrage werden, das mit ewigen Ja oder ewigen Nein zu beantworten wäre, sondern eher zu den Fragen führen: Wie wirken sich die kurzsichtigeren Gewinnerwartungen auf die Energiemarkt- und Umweltentwicklung aus?
Was lief schief und bedarf der Korrektur?
Mit den Mrd. für die Atomenergie ließen wir uns auf den falschen Gaul setzen. Es war absehbar, von vielen auch tatsächlich gesehen, aber durch den Missbrauch des Themas im politischen Tagesgeschäft nur selten sachlich. Letztlich setzten sich die AKW-Investoren durch und ließen sich ein wenig zähmen, als das politische Risikoverständnis in Gesetzen und Verordnungen nachwuchs. - Aber nun stehen die Anlagen und die Betreiber mögen ihre Investitionsentscheidungen möglichst lang in der Rendite sehen. Wen kann da wundern, dass sie sich gegen Trittin wehren? Und wen kann wiederum wundern, dass Trittin nicht mehr herausholte, wenn er bei einem solchen Versuch seinen schönen Job verloren hätte?
Ich habe da also für allerlei Verständnis und mag mich auch solcher Verdächtigungen nicht enthalten. Ich kann mich irren, wenn es um Motive geht, aber Gesagtes liegt so nahe, dass man es zumindest in Betracht zu ziehen hat.
Markus Rabanus >> Diskussion
24 Februar 2003
Offener Brief zu Merkels "Drohkulisse"
meine amerikanischen Freunde sind gegen den Krieg und auch gegen die Drohung, denn es ist unzivilisiert, eine 5-Mio-Stadt zu bombardieren und Menschen töten, die Geiseln eines Diktators sind.
Bomben auf Bagdad befreit die Welt nicht vom "Bösen", sondern vermehrt den Terrorismus.
Krieg ist jetzt nicht das "letzte Mittel", sondern weiterer Schritt in die falsche Richtung.
Und Ihre amerikanischen Freunde?
Haben Sie welche? Schon das glaube ich Ihnen nicht. Sei es, wie Sie meinen, dann sagen Sie uns, was Sie von Ihren amerikanischen Freunden erfuhren: Gibt es Krieg? JA oder NEIN oder wurde Ihnen das verschwiegen?
Geht es um Abrüstung? dieses geschwächten Iraks? Oder geht es um die Beseitigung von Saddam Hussein?
Was ist die Wahrheit? Was dürfen Sie uns von Ihren Freunden erzählen?
Wem fühlen Sie sich mehr verpflichtet? Dem Großen Bruder - wie früher, egal was er tut? Oder den Menschen, denen Sie sich zur Wahl empfehlen.
Die DDR-Oberen interessierten sich mehr für den Schulterschluss mit dem Großen Bruder als mit dem Volk.
Frau Merkel, heute haben Sie die Wahl. Zwischen Krieg und Frieden, so unvollkommen er auch ist.
Sie könnten Ihre Freunde nicht am Krieg hindern. Und das soll auch niemand von Ihnen verlangen.
Aber Sie verraten in diesem Moment auch die DEMOKRATIE gegen den Mehrheitswillen der Deutschen, indem Sie uns noch immer von "Drohkulisse" sprechen.
Die Mehrheitsentscheidung der Völker ist klar:
1. Kein Staat hat das Recht zum Angriff auf einen anderen Staat.
2. Über militärische Aktionen entscheiden allein die UN.
Das war auch die Position der CDU/CSU. Ich erinnere Sie daran, damit man keinen "Lügenausschuss" einberufen muss, wenn Sie dieses Wahlversprechen jetzt brechen.
"Für eine Politik ohne Lüge", Frau Merkel. - Wir schauen hin.
Lesen Sie die UN-Charta lesen, damit Sie wissen, was zu tun ist und was zu unterbleiben hat.
Erkennen Sie die Autorität der UNO an.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus 24.02.2003
http://www.dialoglexikon.de/merkel_no_angels.htm
01 Januar 2003
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.03
Papst mahnt eindringlich zum Frieden
Papst Johannes Paul II. appellierte in seiner Neujahrspredigt an die internationale Staatengemeinschaft, die aktuellen Konflikte, insbesondere den Irak-Konflikt, mit "friedlichen Mitteln" und nach den Prinzipien des internationalen Rechts zu lösen. Der Frieden sei auch heute noch "möglich, und er ist eine Pflicht", sagte er am Mittwoch im Petersdom. Das gelte trotz der schweren Anschläge "auf das friedliche und solidarische Zusammenleben der Völker". Eine besondere Rolle zur Schaffung von Frieden komme den Religionen zu, mahnte der Papst. Denn Frieden sei letztlich ein Geschenk Gottes.
Besondere Anstrengungen forderte Johannes Paul II. zur Überwindung der "dramatischen Spannungen" im Heiligen Land: "Die Suche nach einer positiven Lösung des unsinnigen Bruderkrieges ist überfällig". Dazu sei die Zusammenarbeit aller erforderlich, die an Gott glauben, betonte der Papst in seiner Ansprache zum Weltfriedenstag, den die katholische Kirche jedes Jahr am 1. Januar begeht.
Quelle: Religion.orf.at
31 Dezember 2002
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten http://www.diskussionen.de/ befinden.
Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2002.htm
12 Dezember 2002
Deutschland leistet dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal Vollzugshilfe
Presseerklärung - Berlin, am 12. Dezember 2002
Heute hat der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) den verurteilten Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac zur Verbüßung seiner 28-jährigen Haftstrafe nach Deutschland überstellt. „Deutschland übernimmt bereits zum zweiten mal die Vollstreckung einer Strafe für einen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien", sagte Bundesjustizministerin Zypries. „Als Mitglied der Völkergemeinschaft unterstützen wir die wichtige Arbeit des Internationalen Jugoslawienstrafgerichtshofes, indem wir sicherstellen, dass Kriegsverbrecher nach ihrer Verurteilung unverzüglich in den Strafvollzug gelangen."
Der Gerichtshof, dessen Sitz sich in Den Haag in den Niederlanden befindet, verfügt über keine eigene Haftanstalt und ist daher für den Vollzug der von ihm verhängten Freiheitsstrafen auf die Zusammenarbeit mit den UNO-Mitgliedstaaten angewiesen. Da nahe Angehörige des Verurteilten in Deutschland leben, bat der Gerichtshof die Bundesregierung um Übernahme der Strafvollstreckung, damit dem Verurteilten regelmäßige familiäre Kontakte ermöglicht werden können.
Im Jahr 2000 hatte die Bundesrepublik Deutschland erstmals die Vollstreckung einer durch den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) verhängten Freiheitsstrafe übernommen. Der heute überstellte Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac ist Bosnier serbischer Nationalität. Er wurde am 22. Februar 2001 durch den IStGHJ in erster Instanz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Jahren verurteilt. Die Berufungskammer des IStGHJ hat das Urteil am 12. Juni 2002 bestätigt.
22 November 2002
Regierung: Gewalt an Frauen keine Chance geben
Presseerklärung, Berlin, 22. November 2002
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November betonen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, dass die Bundesregierung ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht nur fortsetzen, sondern auch ausweiten wird. Dabei wird sie auch künftig eng mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeiten.
Ziel des Engagements der Bundesregierung ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Gewaltopfern wirksamen Schutz und Unterstützung zu bieten. Dies kann am besten durch Kooperationsbündnisse erreicht werden, in denen die staatlichen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugend-, Gesundheits- und Sozialämter mit den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Projekten zusammenarbeiten und ihr konkretes Vorgehen abstimmen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird die Bundesregierung fortschreiben. Mit diesem ressortübergreifenden Aktionsplan, der von der Prävention über gesetzliche Maßnahmen bis hin zu besseren Hilfsangeboten reicht, setzt der Staat ein klares Signal: Gewalt hat bei uns keine Chance! Bei allen unseren Initiativen werden wir in bewährter Weise mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem Anti-Gewalt-Bereich zusammenarbeiten, eine Kooperation, die weltweit einzigartig und beispielgebend ist."
Das neue Gewaltschutzgesetz und die entsprechenden Polizeigesetze der Bundesländer zeigen Wirkung. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im 1. Halbjahr 2002 fast 2200 Gewalttäter von der Polizei aus den Wohnungen verwiesen worden. "Das Gesetz wirkt", sagt die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries. "Nicht mehr die Opfer häuslicher Gewalt – ganz überwiegend Frauen - müssen ihre vertraute Umgebung verlassen, um der Gewalt zu entkommen. Stattdessen werden die Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, ihnen wird der Schlüssel abgenommen und es wird ihnen gerichtlich bei Androhung einer empfindlichen Strafe verboten, zurück zu kehren." Die Opfer häuslicher Gewalt erfahren, dass sie nicht mehr allein gelassen werden. Dafür ist auch den Bundesländern zu danken, die mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes für ein effektives Einschreiten der Polizei gesorgt haben.
Bei allem Erfolg will sich die Bundesregierung mit dem Erreichten nicht zufrieden geben. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, deshalb muss sie auf vielen Feldern bekämpft werden. "Deshalb werde ich die Reform des Sexualstrafrechts angehen. Frauen mit Behinderung und widerstandsunfähige Frauen haben den gleichen Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb werden wir die Strafvorschriften zum Schutz behinderter und widerstandsunfähiger Menschen an die Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Nötigung und Vergewaltigung anpassen. Außerdem wird der menschenverachtende Frauenhandel weiter entschieden bekämpft werden", sagt Bundesjustizministerin Zypries.
Bundesministerin Renate Schmidt kündigt eine verbesserte Versorgung von Gewaltopfern an: "Damit die gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, verbessert wird – von der Diagnose bis zur speziellen Beratung und Versorgung -, wollen wir auf alle Akteure im Gesundheitswesen einwirken. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte wie auch für Ärztinnen und Ärzte. Ich freue mich, dass sowohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" als auch die von unserem Ministerium geförderte "Bundeskoordination Frauengesundheit" die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu einem Schwerpunktthema erklärt haben. Ein solches vernetztes Vorgehen ist wichtig, damit wir das Thema auch in alle zuständigen Bereiche transportieren und die verschiedenen Akteure sensibilisieren."
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz: Zypries lobt fairlink.de
Berlin, am 22. November 2002
Von Jugendlichen für Jugendliche – 60 junge Menschen zwischen 13 und 24 Jahren aus allen Teilen Deutschlands haben sich aktiv mit Extremismus und Intoleranz im world wide web auseinandergesetzt. Die Jugendlichen haben gemeinsam konkrete Anwendertipps für ihre Altersgenossen zum verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Inhalten aus dem world wide web entwickelt. Die Tipps fordern die jugendlichen User auf, mit wachem Blick zu surfen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Kritik an intolerantem oder extremistischen Verhalten öffentlich zu machen, im Netz wie auch im alltäglichen Leben. Am kommenden Montag werden die Jugendlichen Bundespräsident Johannes Rau die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
"Unsere Demokratie lebt davon, dass sich gerade junge Menschen für unsere Grundwerte aktiv einsetzen und sie verteidigen. Der Staat kann rechtsextremistische Inhalte im Netz beispielsweise nur begrenzt strafrechtlich verfolgen, weil nicht alles, was nach deutschem Recht strafbar ist, auch in anderen Ländern verboten ist. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder im Alltag in seinem persönlichen Umfeld rassistischen Äußerungen widerspricht und mit seinem eigenen Verhalten dazu beiträgt, Intoleranz und Extremismus gesellschaftlich zu ächten. Dazu haben die Jugendlichen, die die Anwendertipps gemeinsam in Workshops erarbeitet haben, einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich hoffe sehr, dass durch diese Aktion viele Jugendliche dafür sensibilisiert werden, sich beim Surfen, in der Schule oder im Sportverein für ein tolerantes Miteinander einzusetzen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Fairlink.de ist ein Projekt der Initiative STEP21, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau steht. STEP21 ist eine gemeinnützige Jugendinitiative, die demokratische Grundwerte im Dialog von und mit Jugendlichen fördert. Sie bietet jungen Menschen ein Forum, sich auszutauschen.
Weitere Informationen zu STEP21 finden Sie unter step21.de und fairlink.de.
Zum Thema Menschenrechte finden Sie ergänzende Informationen unter http://www.bmj.bund.de/.
Zypries: Überschuldete Verbraucher nutzen rechtliche Möglichkeiten für einen Neubeginn
Presseerklärung, Berlin, am 22. November 2002
Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass von den 47.282 Insolvenzen in Deutschland in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 25.697 Insolvenzen von Privatpersonen waren.
"Die Zahl der Privatinsolvenzen macht zwei Dinge deutlich: zum einen nutzen hochverschuldete Menschen das Verfahren, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Zum anderen belegen die ansteigenden Zahlen bei den Privatinsolvenzen, dass die Möglichkeit zum Neuanfang verstärkt genutzt wird, seit die Bundesregierung mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechts die Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht hat. Natürliche Personen können nun, auch wenn sie mittellos sind, einen Insolvenzantrag über ihr privates Vermögen stellen. Sie können dann nach Ablauf einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" von ihren restlichen Schulden befreit werden. Wurde bisher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden konnten, so scheitert ein Antrag auf Privatinsolvenz nun nicht mehr an der Mittellosigkeit des Schuldners. Die Schuldner können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu beginnen und die gestundeten Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt abzahlen, wenn sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert hat", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
12 Oktober 2002
01 September 2002
25 April 2002
DGB zum 1. Mai: „Globalisierung gerecht gestalten“
Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Tag der Arbeit findet in diesem Jahr in Leipzig statt. Neben dem DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte wird Bundeskanzler Gerhard Schröder ab 10.00 Uhr vor dem Alten Rathaus sprechen.
Infos aus DGB-Pressemitteilung
01 Januar 2002
Umsatzsteuererhöhung auf 19 %
"Alles wird teurer"
Von/Bis Regelsatz Ermäßigter Steuersatz
1. Januar 1968 – 30. Juni 1968 10 % 5 %
1. Juli 1968 – 31. Dezember 1977 11 % 5,5 %
1. Januar 1978 – 30. Juni 1979 12 % 6 %
1. Juli 1979 – 30. Juni 1983 13 % 6,5 %
1. Juli 1983 – 31. Dezember 1992 14 % 7 %
1. Januar 1993 – 31. März 1998 15 % 7 %
1. April 1998 – 31. Dezember 2006 16 % 7 %
seit 1. Januar 2007 19 % 7 %
DER WORTBRUCH
Vor der Bundestagswahl kündigten die Christdemokraten eine Umsatzsteuererhöhung um 2 Prozentpunkte an.
Vor der Bundestagswahl schlossen die Sozialdemokraten jede Umsatzsteuererhöhung als "neoliberal" und "unsozial" kategorisch aus.
Als sich die Wahlkämpfer zur Großen Koalition zusammentaten, einigten sie sich zum Nachteil und Überraschung der Vertretenen auf eine Erhöhung um 3 Prozent.
Herzlichen Dank! >> Diskussionen.de
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.02
31 Dezember 2001
Fehlende Artikel des Jahres 2001
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten www.Diskussionen.de befinden.
Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2001.htm
30 Dezember 2001
Indien droht mit Krieg
Indiens Ministerpräsident Atal Bihari Vajpayee kündigte grenzüberschreitende Militäraktionen gegen von Pakistan aus operierende Terroristen an ### die Bevölkerung solle sich auf einen Krieg vorbereiten
Lima: Mindestens 120 Tote durch Feuerwerkskörper
in einem Einkaufszentrum explodierten Feuerwerkskörper ### 2000 Feuerwehrleute waren im Einsatz, um den sich rasch ausbreitenden Brand in der Altstadt zu löschen ### mehr als 180 Personen wurden verletzt ### viele Menschen werden noch vermisst
28 Dezember 2001
Spielfilm "Herr der Ringe"
Der Spielfilm "Herr der Ringe" hat in allen 15 Staaten, in denen er gerade ausgestrahlt wird, die Kinocharts gestürmt und damit "Harry Potter" verdrängt. Bislang hat der Fantasyfilm nach Angaben der Produzenten 105 Millionen Dollar eingespielt.
>> http://www.dialoglexikon.de/herr_der_ringe.htm
Neues Video von Osama Bin Laden
wwj ### in einem möglicherweise 2 Wochen alten Video beschuldigt Bin Laden die USA eines Kreuzzuges gegen den Islam ### die USA hätten keine Beweise für die Verwicklung seiner Al Kaida vorgelegt
25 Dezember 2001
Osama Bin Laden tot?
wwj ### der pakistanische "Observer" meldet unter Berufung auf einen Talibanführer, dass Bin Laden an den Folgen einer unheilbaren Lungenkrankheit und in Anwesenheit von 30 Leuten in der Zufriedenheit gestorben sei, "die muslimische Welt gegen die Ungläubigen eingestimmt" zu haben. Das Grab sei in Übereinstimmung mit Bin Ladens wahhabitischem Glauben eingeebnet worden.
24 Dezember 2001
Flugzeug-Attentat verhindert
wwj ### auf einem Linienflug der "American Airline" von Paris nach Miami wurde ein 28-Jähriger von Passagieren überwältigt, als er versuchte, in seinen Schuhen geschmuggelten Sprengstoff zu zünden ### an Bord der Boeing 767 befanden sich 185 Passagieren und zwölf Besatzungsmitgliedern ### das Flugzeug wurde nach Boston umgeleitet und der Mann den Behörden übergeben ### seine Identität ist bislang nicht endgültig geklärt.
22 November 2001
BVerfG: NATO-Konzept 1999
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001
Durch Urteil vom heutigen Tage hat der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen.
Der Hintergrund des Verfahrens ist in der Pressemitteilung Nr. 58/2001vom 5. Juni 2001 dargestellt, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist.
Zur Begründung seines Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen fest:
Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Bundesregierung hat nicht gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG verstoßen, indem sie dem neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 (im folgenden: Konzept 1999) zugestimmt hat, ohne zuvor die Zustimmung des Bundestages einzuholen.
Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages dar (1.) .
Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich(2.).
Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).
1. Der Zweite Senat führt aus, dass ein Wille der Beteiligten, den NATO-Vertrag zu ändern, nicht zu erkennen ist. So ist schon das Fehlen einer Ratifikationsklausel als ein Indiz gegen den Vertragscharakter zuwerten. Zwar wollten alle Beteiligten die Zielsetzung der NATO insbesondere um die sogenannten Krisenreaktionseinsätze über Art. 5NATO-Vertrag hinaus erweitern. Auch aus diesem hochpolitischen Gegenstand kann jedoch nicht auf einen Vertrag geschlossen werden.
Insbesondere der Wortlaut der Vereinbarung spricht gegen die Vertragsnatur, denn der Text des Konzepts 1999 besteht weitgehend aus Lagebeschreibungen und -einschätzungen sowie allgemein gehaltenen Absichtserklärungen. Auch eine konkludente Vertragsänderung liegt nicht vor.
Fehlt es an Anhaltspunkten für einen subjektiven Vertragsänderungswillen bei den Beteiligten, muss ein deutlicher Widerspruch zu dem bereits bestehenden Vertrag vorliegen, um Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auszulösen. Das ist hier nicht der Fall.
Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages. Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort. Das grundlegende Ziel bleibt die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. Zwar enthält das Konzept 1999 die im Ursprungsvertrag nicht implizierte Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Hier ist das Konzept 1999 gegenüber dem NATO-Konzeptvon 1991 wesentlich verändert worden. Die im NATO-Konzept 1991 noch dominierenden Absichtserklärungen als Ausdruck des politischen Willens der Mitglieder zur Fortentwicklung des Vertrages weichen einer nunmehr konkretisierten Planung.
Der Tatbestand der Krisenreaktionseinsätze verallgemeinert die seit 1994 entwickelten Verfahren innerhalb der Bündnispartner. Dennoch ist eine objektive Vertragsänderung nicht festzustellen, es handelt sich um eine Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages:
Der Nordatlantikrat erklärt ausdrücklich, Zweck und Wesen desBündnisses blieben unverändert. Zudem sind die gegenseitigen Pflichten bei den sogenannten Krisenreaktionseinsätzen geringer als im Verteidigungsfall; die Mitglieder koordinieren ihre Maßnahmen von Fall zu Fall nach Konsultationen; eine Pflicht zur kollektiven Reaktion besteht nicht und das Primat der Politik sowie das Procedere gelten unverändert.
Insbesondere ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dabei jeweils auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts handeln, weshalb die Bundesregierung bei deutscher Beteiligung an Krisenreaktionseinsätzen die vorherige Zustimmung des Parlaments benötigt. Auch die Ausweitung des Sicherheitsbegriffs auf neue Bedrohungen für die Stabilität im euro-atlantischen Raum und globale Risiken wahrt den Abstand zu der Aufgabe der kollektiven Verteidigung
2. Für eine derartige Fortentwicklung, die keine Vertragsveränderungdarstellt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich.
Art.59 Abs. 2 Satz 1 GG kann nicht erweiternd ausgelegt werden.
Die Konkretisierung des Vertrages und seine Ausfüllung ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Regierung, die im Bereich der Außenpolitik einen weiten Spielraum hat. Zwar bleibt sie der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und an das GG gebunden. Eine Zustimmungspflicht durch das Parlament bei nichtförmlicher Vertragsfortentwicklung würde jedoch nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Regierung ungerechtfertigt beschneiden.
Der Gefahr einer allmählichen Inhaltsveränderung des Vertrages durch derartige nichtförmliche Weiterentwicklungen ist das Parlament dennoch nicht schutzlos ausgeliefert.
Nach dem Grundgesetz kontrolliert das Parlament die Regierung, diese muss nach Art. 43 Abs. 1 GG Rede und Antwort stehen.
In Hinblick auf das Budgetrecht des Parlaments und den Parlamentsvorbehalt für Einsätze der Bundeswehr wird sie für die Fortentwicklung der NATO werben müssen.
3. Das ursprüngliche Gesetz zum NATO-Vertrag ist durch die Zustimmungzum Konzept 1999 nicht überschritten; Art. 24 Abs. 2 GG ist nicht verletzt. Durch die Zustimmung zum NATO-Vertrag ist die Bundesregierung auch zu seiner Fortentwicklung ermächtigt worden. In Rechte des Bundestages greift die Bundesregierung erst ein, wenn sie sich außerhalb dieser ursprünglichen Ermächtigung bewegt. Das ist weder hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen noch hinsichtlich der Regelungen über Krisenreaktionseinsätze der Fall.
Der NATO-Vertrag strebt eine umfassende regionale Friedenssicherung in Europa und Nordamerika an. Ändert sich das Erscheinungsbild der Bedrohungen, lässt er Spielraum für eine Fortentwicklung, solange nicht grundlegend neue Einsätze vereinbart werden.
Das Konzept 1999 hat die Bindung an die Ziele der NATO, aber auch an die durch die UN-Charta normierten Pflichten nicht aufgegeben, vielmehr ausdrücklich bekräftigt. Die vorgesehene Aufnahme neuer Mitglieder in Europa stellt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Friedenssicherung seit 1994 dar. Die Zweckbestimmung der Friedenswahrung ist durch das Konzept 1999 nicht geändert worden.
Zwar ist im GG nicht ausdrücklich definiert, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist. Aus Art. 24 Abs.2 GG folgt aber, dass die kollektive Sicherheit eine entscheidende Voraussetzung dafür ist. Ebenso lässt sich Art. 24 Abs. 2 GG entnehmen, dass Deutschland nicht an einem Bündnis teilnehmen darf, welches nicht dem Frieden dient.
Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung. Die Einsätze sollen nach wie vor ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgen.
Auf die Art. 42, 48, 53 der UN-Charta wird ausdrücklich weiter hingewiesen. Auch die Konkretisierung der Einsatzvoraussetzungen in und außerhalb des Bündnisgebietes lassen keine Friedensstörungsabsicht erkennen.
Urteil vom 22. November 2001 - Az. 2 BvE 6/99 -Karlsruhe, den 22. November 2001
16 September 2001
ZMD zu Terroranschlägen in den USA 11.09.01
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist erschüttert und entsetzt über die Serie der heutigen Terroranschläge in den USA.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt den unschuldigen Opfern und Hinterbliebenen.
Wer immer die Hintermänner dieser blutigen Tat sind, bei dem Islam können sie keine Rechtfertigung für ihre Tat finden.
Wer sich des Terrorismus, der Gewalt und Ermordung unschuldiger Zivilisten als politisches Mittel bedient, kann sich nicht auf den Islam berufen.
Wir beten für eine friedliche Welt, die frei ist von Gewalt und Terrorismus.
Sonntag, 16.09.2001
01 Januar 2001
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.01
31 Dezember 2000
Fehlende Artikel im Jahr 2000
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten www.Diskussionen.de befinden.
Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2000.htm
09 November 2000
BERLIN: 9. November 2000 - und mehr als 200.000 kamen
inidia-foto
inidia-foto
inidia-foto
inidia-foto
inidia-foto
02 Mai 2000
Engelen-Kefer für arbeitszeitpolitischen Aufbruch
Für einen arbeitszeitpolitischen Aufbruch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen setzt sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer ein.
Es müsse möglich sein, wenigstens einen Teil der 1,8 Milliarden Über-stunden in mehr Beschäftigung umzuwandeln, das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu erhöhen und älteren Arbeitnehmern das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu erleichtern, sagte Engelen Kefer am 1. Mai im nordrheinwestfälischen Lünen.
Arbeitszeitverkürzung bilde auch eine wichtige Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Arbeit und Einkommen. „Wir Frauen wollen nicht den Herd räumen und die Kinderer-ziehung aufgeben, sondern wir wollen beides mit unseren Partnern teilen. Wir brauchen einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Teil-zeit mit finanziellem Ausgleich – für Mütter und Väter mit Kindern“, sag-te die DGB-Vize.
Sie warnte davor, Börsenspekulationen zum Ersatz für die Sozialversi-cherung durch Kapitaldeckung aufzubauschen. Auch wir wollen eine größere Beteiligung der Arbeitnehmer am volks- und betriebswirtschaftlichen Produktivkapital – aber als Ergänzung, und nicht als Ersatz unserer bewährten solidarischen Sozialversicherungssysteme. Gerade in einer globalisierten Welt, in der von den Arbeitnehmern stän-dige Veränderung im Beruf verlangt wird, ist die Stabilität durch die gesetzliche Sozialversicherung unverzichtbar.
Quelle: DGB Presseerklärung
09 Februar 2000
Friedens-Memorandum 2000
Presseerklärung zum Friedens-Memorandum 2000
Kassel, den 09. Februar 2000
Friedensbewegung legt Memorandum vor
Eine "katastrophale Bilanz" der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zieht die Friedensbe-wegung für das erste Jahr der rot-grünen Bundesregierung. Dies geht aus dem "Friedens-Me-morandum 2000" hervor, das der Bundesausschuss Friedensratschlag nun der Öffentlichkeit vorstellte.
Der außenpolitische Teil der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998, der mit dem Satz beginnt: "Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik", sei durch die praktizierte Regierungspo-litik zunehmend zur Makulatur geworden. Mit der Beteiligung am NATO-Krieg gegen Jugo-slawien habe die Bundesregierung nicht nur gegen das Völkerrecht, das Grundgesetz und den 2-plus-4-Vertrag verstoßen, sondern auch die letzte außenpolitische Zurückhaltung Bonns/Berlins aufgegeben. Beunruhigend sei außerdem der weitere Ausbau der Bundeswehr im Sinne einer strukturellen Interventions- und Angriffsfähigkeit. Hierfür würden die Weichen durch die laufenden Beschaffungsprogramme gestellt. Die wenigen positiven Ansätze stammen meist nicht aus dem Außen-, und schon gar nicht dem Verteidigungsministerium, sondern aus anderen Ressorts. So sei beispielsweise die wieder aufgenommene institutionelle Förderung der Friedensforschung durch die Forschungsministerin Bulmahn oder die Ausbildung von Frie-densarbeiterinnen und -arbeitern im Rahmen eines "zivilen Friedensdienstes" durch Entwick-lungsministerin Wieczorek-Zeul zu begrüßen.
Doch das "Friedens-Memorandum 2000" befasst sich nicht nur mit der Politik der Bundesre-gierung. In einem umfassenden Kapitel (Teil 1: Das Kriegsjahr 1999) wird auf die vielen Kriege, Bürgerkriege und bewaffneten Konflikte in der Welt hingewiesen, die im abgelaufenen Jahr neben dem Kosovo-Konflikt auch stattgefunden haben, in der Öffentlichkeit aber viel zu wenig beachtet wurden. Auch wenn der afrikanische Kontinent Hauptkriegsschauplatz blieb, darf nicht übersehen werden, dass sich Krieg und Gewalt immer mehr auch auf dem bevölke-rungsreichsten Kontinent, Asien, einnisten werden. Weitere Negativ-Entwicklungen der Welt-politik im vergangenen Jahr waren
die zunehmende Aushöhlung des kodifizierten Völkerrechts und die Ausschaltung der Ver-einten Nationen als Akteur des weltpolitischen Geschehens,
der empfindliche Rückschlag, den die atomaren Abrüstungsbemühungen durch die Nichtratifizierung des Atomteststoppvertrags durch den US-Senat erhalten haben,
der neuerliche Anstieg der weltweiten Ausgaben für Rüstung und Militär sowie der neuerli-che Boom des internationalen Waffenhandels, woran die NATO-Staaten einen gehörigen Anteil haben.
Hinter all diesen besorgniserregenden Tendenzen fallen die friedenspolitischen "Lichtblicke" mager aus: Genannt werden z.B. die Veränderungen in Algerien, der Friedensschluss in Sierra-Leone oder der "Trippelschritt zum Frieden", den die Konfliktparteien in Nordirland gemacht haben.
Weitere Themen, mit denen sich das "Friedens-Memorandum 2000" befasst, sind:
das neuen "Strategischen Konzepts" der NATO,
die Rolle des Rechtsradikalismus in der Bundeswehr,
die Krisenregion Kaukasus,
die Rolle der Medien im Krieg (am Beispiel des Kosovo-Konflikts),
zivile Alternativen zu Krieg und Gewalt.
Es ist nach 1999 das zweite Mal, dass die Friedensbewegung ein "Memorandum" herausgibt. Enstanden ist es aus einem breiten Diskussionsprozess, der vor, während und nach dem "Friedensratschlag" (dem bundesweiten Informations- und Strategiekongress der Friedensbe-wegung, der seit 1994 jährlich in Kassel stattfindet) geführt wurde. Das Friedens-Memoran-dum 2000 wird von rund 160 friedensbewegten Menschen, Vertretern lokaler und regionaler Friedensinitiativen und -organisationen sowie von Friedenswissenschaftlerinnen und -wissen-schaftlern unterstützt. Es soll die sicherheits- und friedenspolitische Diskussion anregen und Informationen und Argumente für die Auseinandersetzung mit der herrschenden Außen- und Sicherheitspolitik bereitstellen. Wie im letzten Jahr (Friedens-Memorandum 1999) wird das Memorandum 2000 auch der im Auftrag des Verteidigungsministes arbeitenden Wehrstruktur-kommission zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Bundesausschuss Friedensratschlag
01 Januar 2000
Fehlende Artikel
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.2000
projektbeschreibung
>> www.internet-journal.de
1. Die http://www.onlinewoche.de/ dient als Anregung bzw. Modell für die Inidia-Mitwirkenden, auf welche Weise mittels einer Reihe eigener Blogs recht einfach "Mehr-Rubriken-Journale" entwickelt werden können.
2. Die http://www.onlinewoche.de/ selbst wird nach und nach zu einem "Blogbaum" ausgebaut, der die http://www.diskussionen.de/ durch http://www.journale.de/ begleitet, denn Blogs haben "Journal-Charakter", sind "zeitungsmäßiger".
Sobald die Blogs inhaltsreicher sind, bieten sie sich in ihrer Modulartigkeit hervorragend an, um Internet-Magazine mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenzusetzen.
Der Blog http://www.final.de/ wird zu Archivzwecken beibehalten.
Internet bietet die Chance zu weltweiter Kommunikation, für das mit http://peaceserver.blogspot.com/ ein Beispiel am Start ist.
Weitere Infos unter www.dialoglexikon.de/blogger.htm , http://www.blog-abc.de/
und www.dialoglexikon.de/wochenvorschau.htm
Recherche per http://www.allessuche.de/ und http://www.romso.de/
Grüße von Markus Sebastian Rabanus
(inidia-Nick "Sven")
http://www.initiative-dialog.de/
http://www.user-verlag.de/
31 Dezember 1999
Fehlende Artikel 1999
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten www.Diskussionen.de befinden.
17 November 1999
Mahnwachen gegen den Krieg in Tschetschenien
Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag
17. November 1999
Zu Mahnwachen und anderen Aktionen gegen den russischen Feldzug in Tschetschenien ruft der Bundesausschuss Friedensratschlag die Friedensbewegung auf. Auf Initiative der "Mütter gegen den Krieg" sollen am 19. November in möglichst vielen Städten der Bundesrepublik Mahnwachen gegen den Krieg stattfinden. Anlass hierfür ist die Tagung der OSZE in Istanbul.
Die Eskalation der Gewalt in der Kaukasusrepublik der Russischen Föderation muss schnellstens beendet werden. Die Intervention der russischen Streitkräfte hat vor allem unter der Zivilbevölkerung viel Leid verursacht. Die Bombardements der letzten Wochen haben Hunderten von Menschen das Leben gekostet. 200.000 Menschen sind aus Tschetschenien geflohen, um sich vor den Kämpfen in Sicherheit zu bringen.
Bürgerkrieg und Krieg haben keine Perspektive. An Tschtschenien werden wieder einmal die Versäumnisse der Politik deutlich: Das Schüren von Nationalismus und Separatismus, der Kampf - auch der Westmächte - um Zugang zu den Bodenschätzen (Öl und Erdgas) im Kaukasus und das schlechte Beispiel, das die NATO mit ihrem rücksichtslosen Krieg gegen Jugoslawien der übrigen Welt gegeben hat. Vieles von dem, was das russische Militär heute in Tschetschenien betreibt, insbesondere die Bombenangriffe gegen zivile Ziele, gegen Ölraffinerien, Infrastruktureinrichtungen und die Zerstörung von Häusern und ganzen Ortschaften, wurde von der NATO im Frühjahr des Jahres in Jugoslawien vorgemacht. Damals sprach die NATO beschönigend von "Kollateralschäden".
Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft die Friedensinitiativen im ganzen Land auf, mit Mahnwachen und anderen geeigneten Aktionen auf die Sinnlosigkeit und Inhumanität des Krieges in Tschetschenien aufmerksam zu machen. Der Protest richtet sich in erster Linie an die russische Regierung, die einen großen Teil der Verantwortung für die Schrecken des Krieges trägt. In Moskau liegt auch der Schlüssel für eine Beendigung des Kriegs und für eine Rückkehr der Bürgerkriegsparteien an den Verhandlungstisch. Von den westlichen Großmächten wird erwartet, sich ausschließlich mit diplomatischen Mitteln mäßigend in den Konflikt einzumischen und jeglicher militärischen Option von vornherein eine Absage zu erteilen.
Es wird vorgeschlagen, mit Briefen an den russischen Botschafter in Berlin den Standpunkt der Friedensbewegung zu verdeutlichen und die russische Regierung zum Einlenken zu bewegen.
06 November 1999
Markus Sebastian Rabanus
Autor der Postings mit dem Label "msr"
Die Postings dieses Blogs sollen sich daran messen lassen, ob lediglich über Zustände geschimpft wird oder ob Verbesserungsvorschläge gemacht werden und den demokratischen Dialog fördern.
Deshalb www.Dialogie.de www.Diskussionen.de und www.Initiative-Dialog.de
wenn es wichtig wäre >> www.dialoglexikon.de/markus-rabanus.htm
30 Oktober 1999
Tribunal gegen NATO-Krieg
Pressemitteilung des Vorbereitungskomitees
Samstag, 30. Oktober 1999
Europäisches Hearing klagt NATO-Krieg gegen Jugoslawien an
Teilnehmer eines Europäischen Hearings zum Tribunal über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien riefen am Sonnabend zu einem förmlichen internationalen Tribunal im kommenden Jahr auf.
Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf nicht widerspruchslos hingenommen werden. Mehr als 650 Menschen aus der Friedens- und Menschenrechtsbewegung verfolgten mit großem Interesse und Anteilnahme die Beiträge prominenter Redner der Friedensforschung und -bewegung über Kriegsverlauf, -folgen und Hintergründe, über rechtliche und gesellschaftliche Folgen der NATO-Aggression.
Tenor aller Beiträge der Veranstaltung in der Berliner Kirche zum Heiligen Kreuz war, dass der Militäreinsatz der NATO mit seinen verheerenden Folgen für Wirtschaft, Politik und Kultur Jugoslawiens völkerrechtswidrig war.
Besonderes Gewicht erhielt die Veranstaltung durch die starke ausländische Beteiligung u.a. aus Bulgarien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz, Spanien und Jugoslawien. So berichtete der Abgeordnete der russischen Staatsduma, Raikow, der der Kommission zur Untersuchung der NATO-Verbrechen in Jugoslawien vorsteht, aus eigener Anschauung über militärische Angriffe auf zivile Ziele. Mit dem Auftreten des ehemaligen US-Justizministers Ramsey Clark und einer Delegation des International Action Center, New York, das selbst ein Tribunal durchführt, hat dieses Treffen in Berlin eine über Europa hinaus weisende Dimension erhalten.
Eine Dokumentation des Hearings ist für Ende November geplant. Verschiedene Expertenteams und ein Kuratorium werden über die Ergebnisse des Hearings hinaus weitere Untersuchungen durchführen und im Mai 2000 öffentlich vorstellen.
26 Oktober 1999
Friedensbewegung macht gegen Rüstungsexporte mobil
Presseerklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag zur Unterschriftenaktion
Pressemitteilung 99/10-01 Kassel, den 26.10.1999
Nach Ansicht der Friedensbewegung hat die Bundesregierung mit ihrem Test-Panzer-Beschluss eine gefährliche Vorentscheidung getroffen: Wer der Türkei offiziell die technische und militäri-sche Prüfung der neuesten Version des Leopard-2-Panzers anbietet, muss auch damit rechnen, den Zuschlag bei der im nächsten Jahr fälligen Auftragserteilung zu erhalten. Werden dann ein paar kosmetische Zugeständnisse und unverbindliche Absichtserklärungen der türkischen Regie-rung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ausreichen, um die Liefergenehmigung für 1.000 Kampfpanzer zu erteilen?
Die Friedensbewegung will einem solchen Automatismus einen Riegel vorschieben. Zu diesem Zweck haben sich zahlreiche bundesweite und regionale Initiativen und Kampagnen zusammen-getan und einen Appell "Keine Panzer für die Türkei!" verabschiedet. Darin wird gegen die in Aussicht gestellte Lieferung des Leopard-Panzers an die türkische Armee protestiert. Ferner wer-den Parlament und Regierung aufgefordert, Rüstungsexporte in "Spannungsgebiete generell zu verbieten". Keine Rüstungsgüter erhalten sollen außerdem "Staaten, in denen Menschenrechte gröblich verletzt und Waffen gegen die Bevölkerung eingesetzt werden."
Zu den Initiatoren des Appells gehören u.a. die Kampagne "Stoppt den Rüstungsexport"-BUKO-Koordinationsstelle, die IPPNW, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pax Christi, der Internationale Versöhnungsbund-Deutscher Zweig, die Arbeitsgemeinschaft gegen Rüstungsex-porte im Netz-werk Friedenskooperative, der Deutsche Friedensrat, verschiedene regionale Frie-dens- und Ostermarschkomitees sowie der Bundesausschuss Friedensratschlag. Die Liste unter-stützender Organisationen wird in den nächsten Tagen laufend ergänzt.
Mit einer möglichst flächendeckenden Unterschriftensammlung im Bundesgebiet, die vorerst bis zum 2. Mai 2000 terminiert sein soll, will die Friedensbewegung die Bundesregierung zur Einhal-tung ihres eigenen Koalitionsvertrags zwingen. Dort hieß es, die neue Bundesregierung werde bei anstehenden Rüstungsexporten den "Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zu-sätzliches Entscheidungskriterium" einführen. Diese Verpflichtung muss nach Ansicht der Frie-densbewegung auch für NATO-Staaten gelten.
Die Unterschriftenlisten können bei allen beteiligten Friedensorganisationen angefordert werden.
16 August 1999
Trauer um Ignatz Bubis
Der Interkulturelle Rat in Deutschland trauert um Ignatz Bubis, der Mitglied des Interkulturellen Rates war und dessen Arbeit seit den Anfängen vor 5 Jahren begleitet hat.
Nach der Rückkehr von der Beerdigung in Tel Aviv erklärte der Vorsitzende des Interkulturellen Rates, Jürgen Micksch: "Ignatz Bubis hat sich wie kein anderer für eine Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eingesetzt. Ungezählt sind die Veranstaltungen, bei denen er sich für ein besseres Verständnis von Juden und Nichtjuden und für ein gutes Zusammenleben von Deutschen und zugewanderten Ausländerinnen und Ausländern eingesetzt hat. Sein Engagement ist für die weitere Arbeit des Interkulturellen Rates eine Verpflichtung.
Nicht vergessen ist sein Engagement für den Erhalt des im früheren Grundgesetz garantierten Asylrechts für politisch Verfolgte. Damals hatte er keinen Erfolg.
Dankbar sind wir für seine Unterstützung interreligiöser Dialoge. Als Vorsitzender des Zentralrates der Juden hat er Impulse gegeben, mit denen besonders die Beziehungen zwischen Juden, Christen und Muslimen in Deutschland verbessert wurden. Hier hat er bleibende Verdienste. Entstandene Ansätze sind nun auszubauen."
Im Interkulturellen Rat arbeiten Persönlichkeiten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Kommunen und staatlichen Stellen, Medien und Wissenschaft zusammen.
19 März 1999
BVerfG: Blockade "Castor-Transporte"
Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren
--------------------------------
1. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich erneut mit
der Strafbarkeit wegen Nötigung auf Grund der Teilnahme an
Blockadeaktionen befasst. Dem Beschluss vom 24. Oktober 2001 liegt zum
einen eine im Jahr 1986 erfolgte Blockade des Baugeländes der
Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Wackersdorf zu Grunde, bei der die
Teilnehmer sich mit Metallketten untereinander und an den Bauzaun
angekettet hatten. Zum anderen geht es um eine mehrtägige Kfz-Blockade
der BAB 5 und des Grenzübergangs Weil am Rhein aus dem Jahre 1990,
deren Teilnehmer die Einreise in die Schweiz und ein Gespräch mit dem
UN-Flüchtlingskommissar erzwingen wollten.
2. Der Erste Senat hat die Verfassungsbeschwerden gegen die
Verurteilungen wegen Nötigung zurückgewiesen. Zur Begründung seines
Beschlusses führt der Senat im Wesentlichen aus:
a) Das Gebot der Bestimmtheit der Strafandrohung (Art. 103 Abs. 2 GG)
ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der
Gewalt in § 240 StGB auf solche Blockadeaktionen anwenden, bei denen
die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte
psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten. Dies
war vorliegend der Fall.
b) Die Blockadeaktionen in Wackersdorf waren rechtlich als
Versammlungen i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG zu bewerten. Abs. 2 sieht
allerdings ausdrücklich vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden dürfen.
Aufgrund des Versammlungsgesetzes war die Versammlung rechtswidrig, so
dass die Polizei die angebrachten Ketten zerschneiden und die
Demonstranten aus der Zufahrt entfernen durfte. Eine andere Frage ist,
ob an das Verhalten der Beschwerdeführerinnen auch eine strafrechtliche
Sanktion nach Maßgabe des § 240 StGB geknüpft werden durfte. Bei der
Anwendung der Verwerflichkeitsklausel dieser Strafnorm ist der
wertsetzenden Bedeutung des Art. 8 GG ebenso Rechnung zu tragen wie dem
in Art. 2 Abs. 1 GG verankerten Gebot schuldangemessenen Strafens. Ob
eine Handlung als verwerfliche Nötigung zu bewerten ist, lässt sich
ohne Blick auf den mit ihr verfolgten Zweck nicht feststellen. Erfolgt
das Verhalten - wie im Fall der Beschwerdeführerinnen - im
Schutzbereich des Art. 8 GG, muss die Bestimmung des relevanten Zwecks
von der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts geleitet sein. Aus
dem Blickwinkel des Art. 8 GG ist hierbei der Kommunikationszweck der
Versammlung maßgebend. Insofern kommt es vorliegend zunächst nicht auf
die mit der demonstrativen Blockade bewirkte Verhinderung der Zufahrt
an. Die Beschwerdeführerinnen wollten mit ihrer Aktion vielmehr zu
einer die Öffentlichkeit angehenden, kontrovers diskutierten Frage -
der friedlichen Nutzung der Atomkraft - Stellung beziehen. Da vom
Selbstbestimmungsrecht der Grundrechtsträger jedoch nicht die
Entscheidung umfasst ist, welche Beeinträchtigungen die Träger der
kollidierenden Rechtsgüter hinzunehmen haben, werden die näheren
Umstände der Demonstration für die Verwerflichkeitsprüfung bedeutsam.
Wichtige Elemente der hiernach gebotenen Abwägung zwischen der
Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sind unter anderem die
Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe,
Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des
blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer
Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem
Protestgegenstand.
Der Senat stellt fest, dass die mit den Verfassungsbeschwerden
angegriffenen Urteile diesen Maßstäben nicht gerecht werden. Die
Gerichte haben Art. 8 GG im Zuge der strafrechtlichen
Verwerflichkeitsprüfung zu Unrecht unbeachtet gelassen. Dieser Fehler
hat sich jedoch nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Es erscheint nämlich
ausgeschlossen, dass die Strafgerichte bei hinreichender
Berücksichtigung des Grundrechts eine für die Beschwerdeführerinnen
günstigere Entscheidung getroffen hätten, wie der Senat ausführt.
c) Demgegenüber erfolgte die Blockade des Grenzübergangs an der
Autobahn nicht im Rahmen einer Versammlung nach Art. 8 GG, da diese
Aktion nicht der Kundgebung einer Meinung oder der Erregung
öffentlicher Aufmerksamkeit für ein kommunikatives Anliegen diente. Die
Blockadeaktion zielte nach den Feststellungen der Gerichte vielmehr
darauf, ein Gespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar in Genf zu
erreichen und dafür die Einreise zu erzwingen. Art. 8 GG schützt die
Teilhabe an der Meinungsbildung, nicht aber die zwangsweise oder sonst
wie selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen.
3. Dem Senatsbeschluss sind zwei Sondervoten zu den Verurteilungen aus
Anlass der Blockade in Wackersdorf beigefügt. Die Richter Jaeger und
Bryde verneinen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Gewalt aus
§ 240 StGB, die Richterin Haas legt dar, dass die Blockade ihrer
Auffassung nach gar nicht vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit
erfasst war.
Beschluss vom 24. Oktober 2001 - Az. 1 BvR 1190/90 u.a. -
Karlsruhe, den 19. Dezember 2001
01 Januar 1999
Fehlende Artikel werden nachgetragen
Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.99
Internet-Journal
idw-Ticker - DJV - Wikinews - Bundesrechnungshof - Russland - China - USA - FAS - Spiegel - Zeit - IPPNW - Tagesschau - TV
Antifaschismus - Berlinwoche - Europawoche - Freizeitwoche - Friedensforschung - Jobwoche - Journale - Justizwoche - Immobilienwoche - Kulturwoche - Kurdenkonflikt - Marktwoche - Motorwoche - Presseerklärung - Sozialwoche - Sportjournal - Umweltwoche - Volksuni - WorldWebJournal - Translate - BLOG-ABC - Wiki - Board - Board2 - Facebook - Dialoglexikon - mobil
FS >> FEEDURL