20 April 2012

Zum Urteil im Streit GEMA vs. YOUTUBE

Heute entschied das Hamburger Landgericht zugunsten GEMA, dass YOUTUBE in Deutschland alle Musikvideos auf Urheberrechtsverletzungen hin überprüfen muss. In Kommentaren heißt es, das Urteil diene immerhin dem "Lebensunterhalt" von Künstlern. Wäre das zutreffend, so könnten allenfalls die Underdogs der Szene gemeint sein, die ohnehin kaum jemand kopiert, während sich die Beliebtheit - und sei sie mitunter kostenlos - mühelos einspielt, jedenfalls für den Künstler, auch wenn sich dem Erfolgreichsten noch immer die Ansprüche inflationieren können. Im wesentlichen verhilft das Urteil der GEMA und den Produzenten zu weiteren Millionen oder gar Milliarden, ohne die sie ansonsten angeblich darben.
Was der Debatte zur Sachlichkeit fehlt, sind die Umsatzzahlen seit 1965, bevor zunächst die analoge Kopiererei begann. Oder wenigstens seit 1980, denn die Globalisierung brachte eine Inflation in das Geschäft, mit denen die realen Produktionskosten nicht mitwachsen konnten, allenfalls die Begehrlichkeiten unter dem Vorwand von Urheberrechten "für den armen Künstler", der weiterhin hungern wird. Drum bin ich Befürworter eines "bedingungslosen Grundeinkommens", keines hohen, aber doch bitte auch für die Menschen, die sich nicht anmaßen, als "Künstler" gerettet werden zu müssen, obgleich sie es anderen nicht sind. Das Wohlstandsrisiko soll schon noch sein.

GLEICHWOHL: Auch ich begrüße das Urteil, denn YOUTUBE verdient ja tatsächlich einen Großteil mit der Verletzung von Urheberrechten. Dort sind die höchsten Zugriffszahlen. Und dort sind die meisten Werbeeinnahmen.
Dass solch Konzept ungerechtfertigt ist, steht auf ganz eigenem Blatt, während es in der Piraten-Debatte darum geht, dass uns nicht die Kinder weggesperrt werden, weil sie sich von den Hype-Produzenten haben einreden lassen, dass Bushido zum eigenen Profil gehöre. Markus Rabanus