(friedensforschung.de) Zum 40.Jahrestag des Atomwaffensperrvertrages (1.7.1968) verfassten nahezu alle großen Nachrichtenagenturen Meldungen. Einige von ihnen informierten über den Vertragsinhalt falsch.
BeispieleIn einer AFP-Meldung v. 2.7.2008 heißt es: "In dem Abkommen verzichten die Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen auf nukleare Rüstung."
In einer Novosti-Meldung v. 1.7.2008 heißt es: "Der Atomwaffensperrvertrag ist ein internationales Abkommen, das eine Weiterverbreitung von Atomwaffen sowie Technologien zu deren Herstellung verhindern soll. Das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gesteht der Vertrag aber zu."
Es ist Falschberichterstattung, wenn die vertraglichen Gegenleistungen verschwiegen werden, insbesondere die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur Reduzierung und vollständigen Abrüstung der eigenen Atomwaffen gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag.
BeispieleIn einer AFP-Meldung v. 2.7.2008 heißt es: "In dem Abkommen verzichten die Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen auf nukleare Rüstung."
In einer Novosti-Meldung v. 1.7.2008 heißt es: "Der Atomwaffensperrvertrag ist ein internationales Abkommen, das eine Weiterverbreitung von Atomwaffen sowie Technologien zu deren Herstellung verhindern soll. Das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gesteht der Vertrag aber zu."
Es ist Falschberichterstattung, wenn die vertraglichen Gegenleistungen verschwiegen werden, insbesondere die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur Reduzierung und vollständigen Abrüstung der eigenen Atomwaffen gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag.