15 Juni 2006

Bundesregierung beschloss Gesetzentwurf zum Elterngeld

Berlin (Deutschland), 15.06.2006 – Das Bundeskabinett beschloss in seiner gestrigen Sitzung den vom Familienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Elterngeld. Der Gesetzentwurf sieht die Zahlung eines Elterngeldes in Höhe von 67 Prozent des Nettogehalts vor. Die Bezugsdauer kann danach bis zu 14 Monate betragen. Der Gesetzentwurf muss nun in der vom Kabinett beschlossenen, veränderten Fassung in den Bundestag eingebracht werden.

Die Obergrenze des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Die volle Bezugsdauer wird nur erreicht, wenn auch der Vater zwei Monate lang die Arbeit einschränkt. Langzeitarbeitslose sollen einen Sockelbetrag von 300 Euro erhalten.

Im Vergleich zum ersten Entwurf des Familienministeriums sieht der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf eine veränderte Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes vor. Nach dem jetzigen Entwurf wird die Höhe der Zahlungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate errechnet. Vorher waren nur die letzten drei Monate vorgesehen. Damit soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, der bei einer kurzfristigen Neueinstellung mit hohem Gehalt denkbar gewesen wäre. Außerdem sollen Väter gegen Kündigungen besser geschützt werden, indem die vorgesehenen Fristen für eine Ankündigung eines Erziehungsurlaubes auf sieben Wochen verkürzt werden.

Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU ist sich sicher, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die notwendige Mehrheit zu erreichen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geht davon aus, „dass es keine Änderungen geben wird“. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab, das bis zum Jahre 2009 auslaufen soll, und verursacht im nächsten Haushalt des Bundes Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro.

Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte den Gesetzentwurf als sozial unausgewogen. Einkommensschwache Familien würden benachteiligt. +wikinews+

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