19 Juni 2006

GEZ erhebt ab dem kommenden Jahr Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

Berlin (Deutschland), 19.06.2006 – Ab dem 1. Januar 2007 müssen internetfähige Computer bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldet werden. Für die Nutzung von Geräten, die zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen lediglich „geeignet“ sind, werden dann Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro pro Monat fällig. Das bedeutet, dass auch Computer, auf denen keine Software zur Audio- oder Videowiedergabe, zum Beispiel von Livestreams, installiert ist, unter diese Regelung fallen und deren Besitzer die monatliche Gebühr entrichten müssen. Der Beschluss des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den so genannten neuartigen Rundfunkgeräten wurde bereits im Oktober 2004 von den Ministerpräsidenten gefasst. Privathaushalte sind von der Neuregelung jedoch weit weniger betroffen, als allgemein angenommen wird. Da die meisten Haushalte bereits einen Fernseher besitzen, der bei der GEZ gemeldet ist, werden auf Grund der so genannten Zweitgerätebefreiung für den Computer keine Gebühren erhoben.

Kritiker argumentieren, dass Fernsehen über das Internet nur bedingt möglich sei, da ein Live Stream von ARD und ZDF gar nicht bestehe. Außerdem könnten die Sender ihre Programme verschlüsseln und sie damit denen vorbehalten, die sie auch sehen wollten. Deswegen bezeichnen sie die Gebühren als „Zwangszahlungen“. Die Menschen müssten für eine Leistung bezahlen, die sie überhaupt nicht wollten. Auch im Internet regt sich der Widerstand. In der Ärztezeitung kann man lesen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dies als eine „Quasi-Zwangsgebühr“ betrachtet, da Ärzte die PCs nicht zum Fernsehen nutzten. Die Internetpräsenz „Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte PC's und Handys!“ hat bereits eine Unterschriftenkampagne gegen die GEZ-Gebühr ins Leben gerufen. +wikinews+

KOMMENTAR

Die Ausdehnung der GEZ-Zwangsgebühr für Internet-PCs ist Wegelagerei und eine Zumutung für alle, die das Internet zu dem machten, was es heute ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten können und sollen ihre Internetangebote verschlüsselt Abonnenten anbieten, wenn sie sich ins Internet erweitern möchten.

-markus rabanus-