02 Januar 2007

Schäuble plant Erlaubnis zum Abschuss entführter Flugzeuge

Berlin (Deutschland), 02.01.2007 – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant durch einen noch vor Weihnachten bekanntgewordenen Gesetzentwurf eine Änderung des Grundgesetzes, um so entführte Flugzeuge abschießen lassen zu können. Dies berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.
Nach Schäubles Ansicht sollte das Kriegsvölkerrecht gelten, wenn Flugzeuge entführt werden. Die dazu notwendige Änderung von Artikel 87a des Grundgesetzes wurde bereits früher von der SPD abgelehnt. Im Februar 2006 versuchte Schäuble bereits, eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes einzubringen, die jedoch als verfassungswidrig erklärt wurde.
Das Kriegsvölkerrecht sieht vor, dass nur Angriffe verboten sind, „die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen“. Nach Schäubles Auffassung bleibt bei der Tötung von Zivilisten in der Luft die Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn dadurch ein terroristischer Anschlag mit Flugzeugen abgewehrt werden kann. Ein solcher Angriff stehe qualitativ „dem Verteidigungsfall gleich“.
Schäuble wurde scharf von SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz kritisiert. Der Vorstoß sei „nicht akzeptabel“. Nur falls „das ganze Gemeinwesen auf dem Spiel steht“, könne ein solches Menschenopfer verlangt werden. Auch die Grünen sprachen sich energisch gegen eine Gesetzesänderung aus. Volker Beck, der parlamentarische Grünen-Geschäftsführer im Bundestag, warnte: „Der Gesetzgeber darf keine Lizenz zum Töten Unschuldiger in Gesetzesform gießen.“ Der Quasi-Verteidigungsfall würde „die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg“ verwischen. Beck meinte auch, Schäuble wolle so das Bundesverfassungsgericht hintergehen.
Kritik übten auch die FDP und die Linkspartei. Gerhart Baum (FDP), früherer Bundesinnenminister, erwägt eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (wikinews.de)

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