Berlin (Deutschland), 11.11.2006 – Am Wochenende soll ein Bundesparteitag der NPD mit 265 Delegierten und 350 Gästen stattfinden. Ein Raum stand bis gestern jedoch noch nicht zur Verfügung. Ursprünglich wollte die Partei das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf nutzen, was vom Bezirksamt jedoch untersagt wurde. Die NPD reichte dagegen Klage ein. Zunächst versuchte die Partei jedoch, ein anderes Gebäude zu mieten. Sie schloss einen Vertrag mit dem Pächter des Festsaals auf dem Gelände des Berliner Trabrenn-Vereins (BTV). Als die Geschäftsführung des BTV davon erfuhr, forderte sie ihren Pächter zur Kündigung des Vertrages auf, was dieser auch befolgte. Daraufhin klagte die rechtsextremistische Partei jedoch vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages – mit Erfolg. Daraufhin setzte ein juristisches Tauziehen vor verschiedenen Gerichten ein. Am heutigen Freitagnachmittag entschied das Verwaltungsgericht Berlin jedoch, dass die Partei den Festsaal auf dem Gelände der Trabrennbahn Berlin-Mariendorf nicht nutzen dürfe. Das Gericht entsprach damit einer einstweiligen Verfügung des BTV. Der NPD stand nun nur noch der Weg zu einer Berufung gegen das Urteil offen. Ein Parteisprecher hat bereits erklärt: „Im Notfall ziehen wir vors Bundesverfassungsgericht.“ Wenige Stunden nach dieser Aussage kam dann eine Entscheidung zugunsten der NPD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Partei. Sie darf jetzt doch das Fontane-Haus im Berliner Bezirk Reinickendorf für ihren Parteitag nutzen. Die Richter beriefen sich bei der Genehmigung für die NPD auf ein „Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien“.
Ein parteiübergreifendes Bündnis hat inzwischen für den morgigen Samstag zu Protestaktionen gegen den geplanten NPD-Parteitag aufgerufen. Der Aufruf wird von CDU, FDP, Grünen, Linkspartei/PDS und SPD unterstützt. Darin heißt es: „Berlin zeigt und lebt Demokratie, Toleranz und Offenheit für andere Kulturen.“ +wikinews+
KOMMENTAR
Die Unschlüssigkeit bürgerlicher Parteien im Umgang mit extremistischen Parteien ist das Markenzeichen des staatlichen Antifaschismus. Wer keinen Raum für NPD-Parteitage gestatten will, der muss auch so konsequent sein, die NPD verbieten zu wollen.
>> www.dialoglexikon.de/npd-verbot.htm
11 November 2006
Juristisches Tauziehen um NPD-Parteitag in Berlin
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