13 Juli 2006

Bürgerrechte werden weiter aufgeweicht – Regierung plant Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze

Berlin (Deutschland), 13.07.2006 – Trotz erheblicher Kompetenzüberschreitungen des Bundesnachrichtendienstes, die parteiübergreifend heftig gerügt worden waren, plant die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, die Befugnisse der Geheimdienste zu erweitern. Der Gesetzesentwurf, der nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag vorgestellt werden soll und gestern, am 12. Juli, vom Bundeskabinett unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesegnet worden war, sieht eine Verlängerung der nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze um fünf Jahre und die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor. Im Detail sollen demnach die drei genannten Geheimdienste das Recht besitzen, bei den Fluggesellschaften Informationen über Fluggastdaten abzufragen. Bis jetzt ist in einem solchen Fall die unabhängige G10-Kommission einzuschalten, die eine entsprechende Genehmigung erteilen muss. Auch bei Abfragen über Konto-, Post- und Telefonverbindungsdaten soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die G10-Kommission umgangen werden: Zukünftig genügt eine Erlaubnis des für den jeweiligen Geheimdienst zuständigen Ministeriums. Verfassungsschutz und MAD könnten zudem Abfragen über Hassprediger sowie Rechts- und Linksextremisten stellen. Die Verwendung der Kontostammdaten wurde nicht geregelt, da hier eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird.

In einem Positionspapier des Bundesministeriums des Innern heißt es, die Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes habe ergeben, dass die Regelungen verantwortungsvoll eingesetzt worden seien und zu dem gewünschten Erfolg geführt hätten. Deshalb sei es „folgerichtig, die bewährten Regelungen beizubehalten“.

Die parlamentarische Opposition wies die geforderten Änderungen strikt zurück und bezeichnete sie als einen Eingriff in die Grundrechte. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit, sprachen von einem „bürgerrechtlichen Dammbruch“ und forderten die Bundesregierung auf, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht auf Kosten der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten voranzutreiben. „Was wir immer sehen, und das muss man vor Augen haben, ist das Eigenleben der Geheimdienste und, wie sehr sie immer über ihre Grenzen hinausgehen, - gerade weil die Kontrolle so schwierig ist“, so Wieland. Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss sich der Kritik an den Plänen des Bundesinnenministers, Wolfgang Schäuble, an: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei ihrer Meinung nach nicht mehr gewahrt. Sie warf der Bundesregierung vor, die gegenwärtige WM-Euphorie auszunutzen, um ohne größeren Widerstand der Bevölkerung und von Nicht-Regierungsorganisationen diese „massive[n] Einschränkungen der Grundrechte“ zu beschließen. Petra Pau, PDS-Bundestagsabgeordnete, spricht bereits von einer Neudefinition der Bundesrepublik Deutschland und fordert eine Rücknahme von „Schäuble I“. Schon erwägt die Opposition den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, falls die Bundesregierung nicht Abstand von einigen Neuregelungen nehmen sollte.

Unterdessen verteidigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), den Gesetzentwurf. Er halte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze für vertretbar und bezeichnete die Erweiterung der Geheimdienstkompetenzen als „maßvoll“. +wikinews+