Deutscher Bundestag Drucksache 15/ 15. Wahlperiode 12. April 2005
Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken –
US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Mai 2005 tagt in New York die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV). Die gegenwärtige Krise um Nuklearwaffen-Ambitionen des Iran und Nordkoreas, aber auch die Befürchtungen, dass künftig möglicherweise weitere Staaten oder sogar internationale Terroristen Zugriff auf Nuklearwaffen erhalten könnten, machen das nukleare Nichtverbreitungsregime zu einer zentralen Säule der Sicherheit und des Friedens weltweit. Es liegt in den Händen der 188 Mitgliedsländer des Nichtverbreitungsregimes, diese wichtigste globale Abrüstungskonferenz unbedingt zu einem Erfolg zu führen.
Das NVV-Regime beruht auf drei Säulen: Verpflichtung der Mitglieder zur Nichtverbreitung, Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten auf Abrüstung ihrer Nuklearwaffenarsenale und Berechtigung aller Staaten zum Zugang zur zivilen Nutzung der Kernenergie. Nur wenn alle drei Prinzipien gleichberechtigt verfolgt und umgesetzt werden, behält das Nichtverbreitungsregime seine Glaubwürdigkeit.
Deutschland bekennt sich als Nicht-Nuklearwaffenstaat aktiv zur nuklearen Nichtverbreitung und zeigt bei den Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise, dass es bereit ist, auch bei der Frage der zivilen nuklearen Teilhabe die Verpflichtungen aus dem NVV ernst zu nehmen.
Das nukleare Nichtverbreitungsregime wird aber auf die Dauer nur Bestand haben und Staaten mit potentiellen Nuklearwaffenambitionen werden sich nur dann weiter an ihre Verpflichtung halten, auf Nuklearwaffen zu verzichten, wenn auch bei der Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten weitere Fortschritte gemacht werden.
Dazu müssen der Atomteststoppvertrag in Kraft gesetzt und Verhandlungen über ein Ende der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke aufgenommen werden. Dazu müssen aber auch die NATO-Staaten die Bereitschaft dokumentieren, die Rolle der Nuklearwaffen in ihrer Militärstrategie zu reduzieren und weitere nukleare Abrüstungsschritte vorzunehmen.
Die USA haben bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert, davon etwa 150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist bis heute die Bundeswehr an den Vorbereitungen zu einem Einsatz dieser Waffen beteiligt. Dabei ist die Fähigkeit zum Einsatz von taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts der veränderten Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr zwingend, die gegenwärtige NATO-Strategie könne auch ohne diese Option beibehalten werden, und eine Verlegung dieser Waffen in eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA wäre im Umfeld der Überprüfungskonferenz zum NVV ein wichtiges erstes Signal, dass auch die Abrüstungsverpflichtung als integrativer Bestandteil des Nichtverbreitungsregimes ernst genommen wird.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf der anstehenden Überprüfungskonferenz zum NVV aktiv für eine Stärkung aller drei Säulen des Nichtverbreitungsregimes einzusetzen und damit zu einem Erfolg dieser wichtigen Konferenz beizutragen;
2. an ihren im Rahmen der EU-3 gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien verfolgten Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise unvermindert festzuhalten und gemeinsam mit den USA nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Iran unter Gewährung der zivilen Nutzung der Kernenergie verifizierbar von Nuklearwaffenambitionen abgebracht werden kann;
3. zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsregimes und als Zeichen dafür, dass auch die Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als integraler Bestandteil des NVV ernst genommen und nachdrücklich verfolgt wird, bei den amerikanischen Verbündeten darauf zu drängen, dass die bis heute in Deutschland stationierten taktischen Nuklearwaffen der USA abgezogen werden.
Berlin, den 12. April 2005
Dr. Werner Hoyer
Harald Leibrecht
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Michael Kauch
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
12 April 2005
FDP fordert nukleare Abrüstung
Labels:
Atomwaffen,
Atomwaffenfreiheit,
FDP,
Legislative
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