Karlsruhe (Deutschland), 12.04.2005 – Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute über die Verfolgung von Straftätern mittels Einsatz satellitengestützter Überwachungstechniken (GPS) entschieden.
Demnach ist es der Polizei nun offiziell erlaubt, diese spezielle Art der Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung einzusetzen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Eine Rundumüberwachung, die die Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils ermöglichen würde, ist weiterhin nicht zulässig. Als Begründung gab das Gericht an, dies würde gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das heutige Urteil wurde von der Bundesregierung und Vertretern der Polizei bereits einhellig begrüßt. +wikinews+
12 April 2005
Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Einsatz satellitengestützter Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung
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