Karlsruhe (Deutschland), 26.01.2005 – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das bundesweite Verbot von Studiengebühren für nichtig erklärt. Im August 2002 hatte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn diese Regelung in das Hochschulrahmengesetz aufgenommen. Damit wollte die rot-grüne Regierung die Gebührenfreiheit für das Erststudium bundesweit erzwingen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab nun der Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern Recht. Zur Begründung ließ das Gericht verlauten, der Bund habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Ausdrücklich wies der verlesende Verfassungsrichter darauf hin, dass es in diesem Urteil nicht um die Rechtmäßigkeit oder die Vernunft von Studiengebühren oder der Abschaffung der verfassten Studierendenschaften ging, sondern nur um die Kompetenzen des Bundes gegenüber den Ländern.
Deutschlandweite Protestwellen von Seiten der Studierenden werden erwartet, Studierendenvertreter kündigen einen „heißen Winter“ an. +wikinews+
http://www.dialoglexikon.de/studiengebuehren.htm
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab nun der Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern Recht. Zur Begründung ließ das Gericht verlauten, der Bund habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Ausdrücklich wies der verlesende Verfassungsrichter darauf hin, dass es in diesem Urteil nicht um die Rechtmäßigkeit oder die Vernunft von Studiengebühren oder der Abschaffung der verfassten Studierendenschaften ging, sondern nur um die Kompetenzen des Bundes gegenüber den Ländern.
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