29 Januar 2005

Angriff auf die Pressefreiheit

Hannover (Deutschland), 29.01.2005 – Das organisierte deutsche Musikgewerbe mahnte den Heise Verlag wegen angeblicher Verletzung des neuen Urheberrechtsgesetzes ab. Der Verlag hatte in seinem heise.de Newsticker über ein Programm zum Knacken von Kopierschutzmechanismen berichtet. Die Deutschen Phonoverbände sehen darin eine unzulässige Werbung für eben diesen „Kopierschutzknacker“.

Die Unternehmen BMG, Edel, EMI, Sony Music, Universal Music und Warner Music vom Bundesverband der phonografischen Wirtschaft stellen ihre unmittelbaren Interessen,den Profit, deutlich über wesentlich höhere, geschützte Rechtsgüter, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Menschenrechtskonvention, und der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen.

Zwar gibt es in Deutschland seit kurzer Zeit eine neues Gesetz zum Schutz von Urheberrechte, die Auslegung, Interpretation und Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes steht aber noch vor der Feuerprobe, weil es in Konkurrenz zu erheblich höheren und durch das Grundgesetz geschützte Rechte steht. Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen Rechtsnormen der deutschen Gesetzgebung. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundesverfassungsgericht.

Auch in den USA gehört die Meinungsfreiheit „freedom of speech“ als „first amendment“ zu den Bill of Rights der US-Verfassung.

Für die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard für die Meinungsfreiheit. Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Artikel 11 der Charta der Grundrechte geregelt.

Die UNO regelt die Meinungsfreiheit im Artikel 19 der Menschenrechtscharta: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Forderung zur mehr Transparenz, unter welchen Bedingungen ein solches kontroverses Gesetzeswerk zustande kommen konnte, ob auch hier eventuell, wie im Falle RWE und Laurenz Meyer, die verantwortlichen Parlamentarier für dieses Gesetz unter ähnlichen Bedingungen gearbeitet haben. Ob sie fachlich kompetent und ausgewogen, im Interesse des ganzen Deutschen Volkes, dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ob die speziellen Profit-Interessen in der Musikindustrie überrepräsentiert sind.

Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In Deutschland ist dies im Grundgesetz Artikel 5 verankert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen Rechtsnormen der deutschen Gesetzgebung. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundesverfassungsgericht.

Auch die Informationsfreiheit ist geschützt durch den Artikel 5 im Deutschen Grundgesetz, und ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Forschung und Entwicklung.

Auf der Seite des Heise Verlags äußern empörte Heise Leser ihre Meinung zu dem Verhalten der Musik Industrie, es formiert sich massiver Widerstand. Der Heise Verlag wird von seinen Lesern ermutigt sich nicht einschüchtern zu lassen. Aufruf für einen Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, inklusive Fundraising zur Finanzierung. Auch wird schon seit längerem im gesamten Internet zu einem Boykott gegen die im Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft vertretene Musik Industrie aufgerufen. ++