20 März 2005

Gedenktag 1995: Sekte verübt Giftgas-Anschlag auf Tokioer U-Bahn

Am 20. März 1995 wurden von fünf Ōmu-Shinrikyō-Mitgliedern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit in fünf im Bahnhof Kasumigaseki zusammentreffenden Pendlerzügen von drei Tokioter U-Bahn-Linien in Zeitungspapier eingewickelte Kunststoffbeutel deponiert, die das Nervengift Sarin enthielten. Unmittelbar vor dem Aussteigen bohrten die Täter mit Regenschirmen Löcher in die Beutel, um das flüssige Sarin freizusetzen. Die Attentäter entkamen zunächst mittels an ihren Aussteigestationen bereitgestellten Fluchtautos samt Fahrer. Die austretenden Dämpfe verbreiteten sich in den betroffenen U-Bahnen und circa 15 U-Bahn-Stationen.

Durch den Anschlag starben insgesamt 12 Menschen (neun sofort, einer später am selben Tag, zwei weitere nach einigen Wochen), es gab etwa 1.000 Verletzte, 37 davon schwer (5.000 meldeten sich in Krankenhäusern). +wikipedia+

  • Sekten
  • 19 März 2005

    Großdemonstration in Brüssel gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie

    Brüssel (Belgien), 19.03.2005 – Etwa 60.000 Menschen haben heute in Brüssel auf einer zentralen Demonstration gegen die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie protestiert.

    Zum „Europaweiten Aktionstag gegen Sozialabbau“ hatten der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der Dachverband vieler europäischer Gewerkschaften sowie soziale Bewegungen aufgerufen.

    Der Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie, der vom früheren EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein initiiert wurde, sieht eine Liberalisierung des Marktes von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union vor. Auf Kritik stößt dabei, dass Dienstleister ihre Angebote in anderen EU-Staaten nach den Prinzipien ihres Herkunftslandes anbieten dürfen. Zum Beispiel würden die Angestellten entsprechend dem Lohnniveau ihres Heimatlandes bezahlt. Auch in den Bereichen Arbeitsschutz und Recht gelten die Vorschriften des Heimatlandes.

    Befürworter der Richtlinie erhoffen sich mehr Wettbewerb und die Schaffung von Arbeitplätzen im Dienstleistungssektor, Kritiker befürchten Sozialdumping und den Abbau sozialer Standards innerhalb der EU.

    Am kommenden Dienstag findet in der belgischen Hauptstadt das Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs statt. +wikinews+

    17 März 2005

    In der am 4. März 1945 in Thüringen gezündeten Bombe soll eine kurzzeitige Kernfusion abgelaufen sein

    Berlin (Deutschland), 17.03.2005 – Physiker und Wissenschaftsjournalisten diskutieren intensiv und kontrovers das neue Buch von Rainer Karlsch. Während Marcus Hammerschmitt und Sebastian Pflugbeil eher aus wissenschaftshistorischer und politischer Sicht urteilen und die Thesen des Buchs für zumindest diskussionswürdig halten, lehnen Gero von Randow und der Physikhistoriker Helmut Rechenberg die vorgelegten Hinweise auf die erfolgreiche Zündung einer deutschen Atombombe als nicht stichhaltig und die ganze Idee als physikalischen Unsinn ab.

    Der Wissenschaftshistoriker Helmut Maier möchte dagegen eine von einer Hohlladung in Gang gesetzte unkontrollierte Kernfusion, wie sie in Wasserstoffbomben abläuft, nicht ausschließen: „Fügt man nun die in Deutschland für 1945 verfügbare Technik zusammen, ergibt sich nach Karlsch folgendes Bild: Im Zentrum eines Zylinders wurden eine starke Neutronenquelle - Polonium-Beryllium - und kleinste Mengen Lithiumdeuterid positioniert. Da das Prinzip der Neutronenrückstrahlung durch U238 bekannt war, könnte die Bombe damit ausgekleidet gewesen sein. Nach der Zündung des konventionellen Sprengstoffs konnte es zwar zu keiner sich selbst erhaltenden Kettenreaktion kommen. Aber auch bei „unterkritischen Anordnungen„ kommt es zu Kernspaltungen, die sich - wie Karlsch vermutet - in Ohrdruf ereignet haben. Die Reaktion (Spaltung - Fusion - Spaltung) brach nach kurzer Zeit zusammen, woraus sich die vergleichsweise begrenzte Zerstörung erklärt.“ Damit wären möglicher Aufbau und Komponenten der Bombe genannt. Berechnungen zur technischen Realisierbarkeit einer solchen Kernfusion stehen aus, darunter Angaben zur erforderlichen Menge an Kernbrennstoff und Neutronenquelle sowie Abschätzungen der frei gesetzten Energiemenge und des Implosionsdrucks, den konventioneller Sprengstoff zur erfolgreichen nuklearen Zündung bei einer solchen Bombenkonstruktion aufbauen müsste. Die US-amerikanische Atombombenforschung hatte immense Schwierigkeiten, eine brauchbare zylindrische Hohlladung zu entwickeln, es wurden dann 1945 aus 32 Sprengstofflinsen zusammengefügte, kugelförmige Hohlladungen im Trinity-Test und in der auf Nagasaki abgeworfenen Bombe „Fat Man“ verwandt. +wikinews+

    16 März 2005

    3,13 Mio. Privathaushalte überschuldet

    bmfsfj-Presseerklärung v. 16.03.2005

    Private Überschuldung - vorbeugen und helfen

    In Deutschland sind 8,1 Prozent aller Privathaushalte überschuldet, das sind 3,13 Millionen Haushalte und damit rund 400.000 mehr als vor vier Jahren. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, wies auf die Bedeutung der Prävention von Überschuldung und der Schuldnerberatung hin: "Die Überschuldung privater Haushalte ist ein drängendes, aber oft unsichtbares Problem. Überschuldung führt nicht selten zu Armut und Ausgrenzung. Wer Schulden angehäuft hat, braucht Hilfe, damit er sich wieder aus eigener Kraft unterhalten kann und nicht in Abhängigkeit von Gläubigern oder dem Staat leben muss", sagte Ruhenstroth-Bauer bei der Tagung "Überschuldung privater Haushalte" der Gesellschaft für sozialen Fortschritt in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung heute in Berlin.

    Die Bundesregierung hat das Thema Überschuldung in ihrem 2. Armuts- und Reichtumsbericht aufgegriffen. Mit einem Konzept gegen Überschuldung will die Bundesregierung Betroffene aus dem Schuldenkreislauf holen und Überschuldung vorbeugen. Nicht nur die Gläubiger erleiden Schaden; viele Überschuldete und ihre Familien sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit ist auch der volkswirtschaftliche Schaden groß, der durch die Überschuldung der privaten Haushalte entsteht.

    Eine Schlüsselrolle bei der Hilfe aus der Schuldenspirale kommt den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort zu. Fast jedem zweiten, der sich beraten lässt, kann die Schuldnerberatung einen Ausweg weisen. "Schuldnerberatungsstellen dürfen nicht abgebaut werden: es muss sie flächendeckend geben. Hier sind die Länder und Kommunen gefordert. Sie müssen auch neue Wege gehen und neue Partner zum Beispiel bei der Kreditwirtschaft suchen", forderte Ruhenstroth-Bauer. In einigen Bundesländern beteiligen sich bereits die Sparkassen an der Finanzierung der Schuldnerberatung. Für arbeitslose Überschuldete und Überschuldete, denen Arbeitslosigkeit unmittelbar droht, gibt das Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") überdies den Fallmanagern in Job-Centern die Möglichkeit, Schuldnerberatung zu vermitteln.

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine wichtige Hilfe für Überschuldete. Im Jahr 2004 gab es 49.123 Verbraucherinsolvenzverfahren. Das ist eine Steigerung um 53 Prozent gegenüber 2003 und ein Beleg, dass das seit langem drängende Problem der Überschuldung privater Haushalte erfolgreich in Angriff genommen wurde. Die Bundesregierung wird das Verbraucherinsolvenzverfahren weiterentwickeln. Es soll noch effizienter werden, ohne die so genannten "masselosen Verfahren" aus dem gerichtlichen Verfahren auszugrenzen.

    Der finanziellen Allgemeinbildung kommt - ergänzend zur Familie - im schulischen Bereich eine wachsende Bedeutung zu: Die Nachfrage nach Bildungsangeboten zum Umgang mit Geld und Konsum steigt. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung und der Kreditwirtschaft fördert das Bundesfamilienministerium eine kostenlose Unterrichtshilfe für Lehrerinnen und Lehrer (www.unterrichtshilfe-finanzkompetenz.de), mit der die Konsum- und Finanzkompetenzen von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden.

    - Die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?" des Bundesministeriums gibt Rat bei Überschuldung. Sie ist kostenlos hier erhältlich.

    - Unter www.forum-schuldnerberatung.de oder unter 01801/907050 (Mo - Do, 7 - 19 Uhr; Festnetz: 9 - 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) kann die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle erfragt werden. Dieser Service wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

  • Diskussionen
  • 14 März 2005

    China: Anti-Abspaltungsgesetz

    Das Anti-Abspaltungsgesetz ist ein vom Parlament der Volksrepublik China (Nationaler Volkskongress) am 14. März 2005 beschlossenes Gesetz, das der – nach chinesischer Sichtweise – abtrünnigen Provinz Taiwan (Republik China auf Taiwan) mit militärischen Mitteln droht, sollte sie weitere formelle Unabhängigkeitsbestrebungen unternehmen. Die Drohung gilt auch für den Fall, dass eine Wiedervereinigung mit der Volksrepublik China in naher Zukunft „unmöglich“ erscheint.

    Das Gesetz wurde fast einstimmig (von 2896 Delegierten enthielten sich lediglich zwei der Stimme) angenommen und ist als innenpolitisches Zeichen zu werten, dass man jegliche „separatistische“ Bewegungen, auch auf dem Festland, keinesfalls dulden wird. Das Gesetz steht damit in der Tradition der chinesischen Ein-China-Politik. Quelle: Wikipedia

  • Diskussionen
  • 11 März 2005

    Bundestag segnet Verschärfung des Versammlungsrechtes ab

    Berlin (Deutschland), 11.03.2005 – Am heutigen Freitag hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union die Verschärfung des Versammlungsrechts abgesegnet. Nur die FDP stimmte dagegen und begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch die beiden PDS-Abgeordneten haben gegen das Gesetz gestimmt.

    In den Gesetzestext wurde folgender Passus aufgenommen: „Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (...)“ Der Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches wird mit einem Absatz 4 ergänzt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

    Demnach ist es den Behörden künftig möglich, Aufmärsche von Neonazis im Vorfeld zu verbieten. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wer die Nazi-Diktatur öffentlich verherrlicht oder rechtfertigt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.

    Dass das Gesetzt recht zügig vor den Bundestag zur Abstimmung kam, liegt daran, dass Bund und Länder vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai Umzüge von Rechtsextremisten an „historisch sensiblen“ Orten verhindern möchten. Insbesondere ist davon das Holocaust-Mahnmal in Berlin betroffen.

    Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, dessen Mehrheit der Union angehört. Diese Zustimmung gilt jedoch ebenfalls als sicher, da auch die Opposition hinter diesem Gesetzt steht. +wikinews+

    Wirtschaftsinstitute für Erhöhung der Mehrwertsteuer

    Berlin (Deutschland), 11.03.2005 – Drei Wirtschaftsinstitute haben einen „Drei-Punkte-Plan vorgestellt“, mit dem ihrer Ansicht nach die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft schnell und nachhaltig verbessert werden könnten.

    Der Plan der Professoren Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), Thomas Straubhaar vom HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung Hamburg (HWWA) und Klaus F. Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) und dem Institut zur Zukunft der Arbeit Bonn) (IZA) sieht vor, die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung um einen Prozentpunkt zu senken sowie den Solidaritätszuschlag vollkommen zu streichen. Dies würde die Einkommen merklich entlasten. Die dadurch fehlenden Einnahmen von 18 Milliarden Euro im Bundeshaushalt sollten durch ein Anheben des Normalsatzes der Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte von derzeit 16 Prozent auf 18 Prozent gegenfinanziert werden. Gegenfinanzierungen durch weitere Einsparungen seien unrealistisch, so die Analyse der Wirtschaftsinstitute. Die Absenkung der Arbeitslosenversicherungsabgabe, die anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet wird, soll Anreize für neue Arbeitsplätze und mehr beschäftigungsintensive Investitionen schaffen.

    Nach dem vorliegenden Programm müsse der Kündigungsschutz weiter gelockert werden. So empfehlen die Institute in ihrem Papier, die Befristung vor Arbeitsverträgen ohne Angabe sachlicher Gründe auf alle Arbeitsverhältnisse auszuweiten. Bisher seien nur Arbeitsverträge bei Arbeitnehmern über 52 Jahren befristbar. Es sei ferner zu prüfen, ob der Kündigungsschutz nicht mittelfristig durch eine Abfindungsregelung zu ersetzen sei.

    Die Bundesregierung sei in Zukunft angewiesen, die Entbürokratisierung gerade in den Wachstumsbranchen voranzutreiben und nicht durch neuerliche Programme, wie dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz, zu blockieren, so die Empfehlung des Programmes.

    Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber, wollen kommenden Donnerstag über die Möglichkeiten für ein gemeinsames Vorgehen gegen die Massenarbeitslosigkeit zusammenkommen. Den Zehn-Punkte-Plan der CDU/CSU hatte der Kanzler bereits im Vorfeld der Verhandlungen abgelehnt.

    In einem Interview nach dem Spitzengespräch mit der deutschen Wirtschaft in München hat Bundeskanzler Schröder heute eine Anhebung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Als Begründung gab er an, dies wäre in der gegenwärtigen Situation nicht hilfreich. +wikinews+

    10 März 2005

    Landser laut BGH eine kriminelle Vereinigung

    Karlsruhe (Deutschland), 10.03.2005 – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die rechtsradikale Berliner Musikband Landser als kriminelle Vereinigung eingestuft und gleichzeitig eine mehrjährige Haftstrafe für den Bandleader bestätigt. Der BGH begründete dies damit, dass sich mehrere Bandmitglieder zusammengetan hätten, um rechtsextremistisches Liedgut zu produzieren und vertreiben. Damit wurde ein Urteil des Berliner Kammergerichtes größtenteils bestätigt. Der BGH widersprach allerdings der Ansicht, dass ein bestimmtes Lied als Aufforderung zu Straftaten anzusehen ist. „Hier werden zwar Vietnamesen auf unflätigste Weise angegriffen“, allerdings sei allgemeine Hetze nicht mit der Aufforderung zu Straftaten zu verwechseln.

    Trotzdem muss der Bandleader seine Haftstrafe nun antreten, da sie bestätigt wurde. Das Kammergericht hatte ihn im Dezember 2003 als Rädelsführer eingestuft. Er wurde wegen Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verurteilt. „Landser“ habe in seinen Liedern Ausländer, Juden und Andersdenkende verunglimpft. Die beiden anderen Bandmitglieder haben Bewährungsstrafen anerkannt.

    Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf sagte: „Ohne feste Struktur und gemeinsame Ziele seiner Gruppenmitglieder sei die Band gar nicht erst in der Lage gewesen, bestehende braune Netzwerke zu nutzen.“ Die zwischen 1997 und 2001 entstandenen CDs wurden im Ausland gepresst und konspirativ vertrieben. Die Einstufung einer Band als kriminelle Vereinigung setzt keinen hohen Bekanntheitsgrad in der Szene oder gesellschaftsgefährdende Ziele voraus. Eine gewisse Struktur zur gemeinsamen Verbreitung strafbaren Liedgutes reiche aus. +wikinews+

    Liberale gegen Verschärfung des Versammlungsrechts

    Berlin (Deutschland), 10.03.2005 – Der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle hat in einem Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ die Ablehnung der Liberalen zu der Verschärfung des Versammlungsrechts im Zusammenhang mit der geplanten NPD-Demonstration am 8. Mai 2005 durch das Brandenburger Tor bekräftigt.

    Die Länder könnten bereits das bestehende Recht für Versammlungsverbote nutzen, so Westerwelle. Das würde allerdings den Mut der beteiligten Behörden und Regierungen voraussetzen. Westerwelle weiter: „Die andere Gefahr ist, dass eine Veränderung des Versammlungs- und Demonstrationsrechtes beschlossen wird, die ebenso wenig vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte wie zuvor das NPD-Verbotsverfahren.“ Es dürfe nicht vergessen werden, dass das gescheiterte Verbotsfahren der NPD mehr Zulauf gebracht habe, als alle Kundgebungen in den letzten Jahren. Eine erfolgreiche Klage der NPD gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts vor dem Bundesverfassungsgericht sähe Westerwelle als „Persilschein“ für den Rechtsextremismus.

    Ferner empfiehlt der Bundesvorsitzende der FDP den Demokraten mehr selbstbewusstes Handeln und Denken. Zwar seien Demonstrationen von Rechtsextremisten schreckliche Bilder, jedoch sehe er in der Verschärfung des Versammlungsrechts die Beschneidung von fundamentalen Bürgerrechten. Man könne nicht einzelne Demonstrationen verbieten, ohne nicht die gesamte Demonstrationsfreiheit aller Bürger einzuschränken. +wikinews+

    09 März 2005

    Paul Spiegel begrüßt Einschränkung der Versammlungsfreiheit

    Berlin (Deutschland), 09.03.2005 – Der gestern von Regierungskoalition und Union getroffene Kompromiss zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit, um Aufmärsche neofaschistischer Gruppen an „historisch sensiblen Orten“ zu verhindern, wird vom Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßt. Er sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, es sei nun garantiert, „dass der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind. “ Er geht davon aus, dass das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus nun gewahrt sei. Der gefundene Kompromiss bestärkt sein Vertrauen in die demokratischen Parteien Deutschlands sowie in Regierung und Opposition. Seines Erachtens gehe es nicht primär um den Schutz von Minderheiten, sondern um das Ansehen Deutschlands in der Welt, das nicht mehr von rechtsradikalen Kreisen beschädigt werden könne.

    Der Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), begrüßt ebenfalls die getroffene Regelung. „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, mehr war als Kompromiss nicht zu erreichen“, sagte er im Deutschlandfunk. Er fordert allerdings auch, dass „nicht nur die Billigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, sondern auch die Verharmlosung unter Strafe“ gestellt wird.

    Die gestern getroffene Einigung erlaubt es den Behörden, Versammlungen an „historisch bedeutsamen Gedenkstätten“ zu verbieten, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. Das betrifft Gedenkstätten an ehemaligen Konzentrationslagern und das Holocaustmahnmal in Berlin. Darüberhinaus soll es eine Öffnungsklausel geben, nach der die Bundesländer weitere Orte festlegen können. Bereits am Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

    Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, fordert der Bundesvorstand der SPD einen „Aufstand der Anständigen“. In einem Papier heißt es, dass alle Demokraten dem Rechtsextremismus „entschlossen, mutig und mit Augenmaß rechtsextremen Tendenzen entgegentreten“ müssen. Die SPD will in zahlreichen Aktionen und Bündnissen in die Offensive gegen neofaschistische Tendenzen gehen. (wikinews)

    2004 mehr "Abtreibungen" als 2003

    Berlin (Deutschland), 09.03.2005 - Im Jahr 2004 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 129.600 Föten abgetrieben worden. Dies sind 1,3 Prozent mehr als 2003.

    Drei Viertel der betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 35 Jahre alt. Die Zahl der minderjährigen Mädchen, die ihr Kind abtreiben ließen, ist mit sechs Prozent im Vergleich zu 6,1 Prozent im Jahr 2003 nahezu konstant geblieben. Fast alle Abtreibungen wurden nach den in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Schwangerenkonfliktsberatungsregeln durchgeführt. Bei nur drei Prozent aller Abtreibungen gab es medizinische Gründe. Etwas weniger als die Hälfte der Frauen hatte vor der Abtreibung noch keine Kinder.
    Die Zahl der Lebendgeburten lag bei 712.000 und damit 0,5 Prozent niedriger als 2003. +wikinews+

  • "Abtreibung"?
  • 08 März 2005

    BITS kritisiert Rüstungsexporte

    Deutsche Rüstungskomponenten-Exporte:
    Aus den Augen, aus dem Sinn - und damit aus der Kritik!


    Der Bundesregierung ist es seit 1998 nicht gelungen, ihrem erklärten Ziel einer restriktiven Rüstungsexportpolitik in der Praxis näher zu kommen. Während weltweit die Rüstungsmärkte schrumpfen, werden in Deutschland immer mehr Rüstungsexporte genehmigt. Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist der weitgehend unbehinderte Export deutscher Rüstungskomponenten.

    Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In den Jahren 1999 bis 2003 machten Rüstungs-komponenten deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtwertes aller Exportgenehmigungen in Höhe von etwa 27 Mrd. Euro aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Made in Germany inside: Komponenten – die vergessenen Rüstungsexporte", die heute vom Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS) und Oxfam Deutschland vorgestellt wurde. "Es ist schon merkwürdig: Der größere Teil der Genehmigungen für deutsche Rüstungsexporte wird öffentlich überhaupt nicht wahrgenommen", sagte Oxfam-Geschäftsführer Paul Bendix. "Das muss sich unbedingt ändern. Besonders bei den Komponenten müssen wir der Bundesregierung auf die Finger schauen. Denn ’Made in Germany’ steckt viel häufiger in ausländischen Waffen, als es von außen zu erkennen ist."

    Die in der Studie aufgeführten Einzelgeschäfte zeigen, dass beim Handel mit Rüstungskompo-nenten andere Empfängerländer kritisch betrachtet werden müssen, als beim Verkauf ganzer Waffensysteme. "Nicht Botswana oder Usbekistan sind in diesem Fall die Problemstaaten. Stattdessen müssten Exporte an Frankreich, Großbritannien, die USA oder an ‚Tiger-Staaten’ der Rüstungsproduktion wie Brasilien, Israel, Südafrika und Südkorea mit Vorsicht behandelt werden", so Christopher Steinmetz vom BITS. "Von da aus gelangen deutsche Komponenten auf Kriegsschauplätze und in Länder, für die es aufgrund der deutschen Rüstungsexportrichtlinien eigentlich überhaupt keine Genehmigung geben dürfte."

    Die ungehinderte Verbreitung deutscher Rüstungskomponenten wird auch dadurch begünstigt, dass sie von der Bundesregierung quasi als "Rüstungsgüter light" behandelt werden. Rüstungs-komponenten können leichter exportiert werden als ganze Waffen, weil die Genehmigungs-kriterien hier weniger restriktiv gehandhabt werden.. Verantwortlich dafür ist ein schwer durch-schaubare Dickicht aus Rüstungsexportgesetzen, Gewohnheitsrechten, alten Lieferzusagen, Präzedenzfällen, Sonderregelungen und politischen Verpflichtungen. "Wenn ganze U-Boot-Motoren ohne rechtliche Probleme in ein Embargoland wie China geliefert werden können, weil sie rein theoretisch auch zivil genutzt werden könnten, dann müssen der Bundesregierung die Bewertungskriterien etwas durcheinandergeraten sein", kommentierte Otfried Nassauer, Leiter des BITS. "Da kommt eindeutig das Fressen vor der Moral, wenn es letztere überhaupt noch gibt."

    Die Studie fordert mehr Transparenz von der Bundesregierung. Die in den jährlichen Rüstungsexportberichten veröffentlichten Daten seien weder systematisch vergleichbar, noch schlüssig aufbereitet, geschweige denn vollständig. Die Autoren fordern, die rechtlichen Regeln für den Export aller Rüstungsgüter entlang der strengeren Standards des Kriegswaffenkontroll-gesetzes zu vereinheitlichen und die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Rüstungsexport rechtsverbindlich umzusetzen. Dies seien geeignete Schritte, um bei Rüstungs-komponenten zu einer wirklich restriktiven Exportpraxis zu kommen.

  • Bits.de
  • Regierung und Opposition einigen sich auf Einschnitte beim Versammlungsrecht

    Berlin (Deutschland), 08.03.2005 - Aufgrund der Einschränkung der Versammlungsfreiheit, auf die sich Regierung und Opposition heute einigten, können Neonazi-Aufmärsche an „historisch sensiblen Orten“ verhindert werden.

    Die Entscheidung darüber, welche Orte als „historisch sensibel“ gelten, wird von den Bundesländern getroffen. Eine Ausnahme stellt das Holocaust Mahnmal in Berlin dar, welches vom Bund als schützenswerte Stätte definiert wird.

    Bereits am kommenden Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Politiker aus SPD und Union äußerten sich zuversichtlich, dass man den geplanten NPD-Aufmarsch am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor durch das neue Versammlungsrecht verhindern kann. Die FDP lehnt die Gesetzesänderung ab. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 05 März 2005

    Telefonwerbung reglementieren?!

    Samstag, 15.00 Uhr. Das Telefon klingelt. Einladung ins Theater?

    Leider nicht. Stattdessen: "Süddeutsche Klassenlotterie" oder "betriebliche Altersvorsorge, maßgeschneidert", "Trendumfrage", ...

    Ungebetene Inanspruchnahme kontere ich mit dem Hinweis, dass während der gewöhnlichen Geschäftszeiten 85 Euro pro angefangene Stunde berappt werden müssen und in meiner Freizeit das Zehnfache. Zzgl. Mehrwertsteuer, denn der Staat brauche Geld.

    Meist ist es dann schon vorbei mit dem "Lottogewinn" und das Callcenter verleugnet seine Rechnungsadresse, legt auf.

    Trotzdem: die Störung der Privatsphäre bleibt unbestraft und der übernächste "Kunde" wird abgezockt.

    Ein weiteres Problem solcher Telefonwerbung ist die dahinter verborgen kulminierende Ausspähung persönlicher Daten, als der Datenhandel. Wenn ich beispielsweise frage, wie ich auf die Anrufliste gekommen sei, werde ich entweder belogen oder erhalte gar keine Auskunft.

    Solange der Gesetzgeber die Telefongesellschaften nicht verpflichtet, die Telefonkunden besser zu schützen, sollten Angerufene einfach nur antworten: "Streichen Sie meinen Namen von Ihrer Liste, ansonsten verklage ich Sie auf Schadensersatz wegen Ruhestörung." Ende des Telefonats.

    Mehr Erläuterung bedarf es nicht, denn die Anrufer sind sämtliche Argumente gewöhnt und gewöhnt sie zu ignorieren.

    Ich bin dafür, dass solche Telefonwerbung verboten wird, mindestens aber spezielle Rufnummern benutzt werden dürfen, die dem Telefonkunden deren Ausfilterung ermöglichen.

    Es müsste also ein ähnliches Gesetz wie gegen die Dialer auch gegen "Callcenter" geben.

    Technisch sind solche Regeln heute sehr einfach umsetzbar.

    02 März 2005

    Blauhelme töten im Kongo mindestens 50 Milizionäre

    Kinshasa (Demokratische Republik Kongo), 02.03.2005 – UN-Blauhelmsoldaten haben am Dienstag bei Gefechten mit Milizionären in der Provinz Ituri nach eigenen Angaben rund 60 Miliz-Kämpfer getötet.

    Am vergangenen Freitag wurden neun Blauhelmsoldaten der UN-Mission Monuc (Mission de l' Organisation des Nations unies en République démocratique du Congo) aus Bangladesch in einem Hinterhalt getötet. In der Folge wurde bereits über einen Rückzug der 4.800 UN-Soldaten aus dem Kongo debattiert. Unmittelbar nach dem Tod der UN-Soldaten wurde der Chef der „Front für Nationalismus und Integration“ (FNI), Etienne Lona, gefasst.

    Nach Angaben des UN-Sprechers Oberst Dominique Demange hätten die Soldaten aus Pakistan und Südafrika auf einen Angriff der Milizen der FNI reagiert, wobei sie von Hubschraubern und gepanzerten Fahrzeugen unterstützt worden seien. Der Vorfall ereignete sich im Nordosten des Kongos, etwa 30 Kilometer von der größten Stadt der Unruheregion Ituri, Bunia, entfernt. Über die genaue Zahl der getöteten Milizionäre konnte oder wollte Demange keine genaueren Angaben machen. Die Rede ist von 50 bis 60 Toten Milizionären und zwei verletzten UN-Soldaten.

    Die Blauhelme der Kongo-Mission sind mit einem so genannten „robusten Mandat“ ausgestattet, das heißt, sie dürfen gemäß „Kapitel Sieben“ der UN-Charta auch schießen. Sie vefolgen seit September 2003 das Ziel, die verschiedenen Milizen, die in der rohstoffreichen Provinz Ituri kämpfen und dabei Zivilisten angreifen, zur Stabilisierung der Lage aufzulösen. +wikinews+

  • Blauhelme
  • 22 Februar 2005

    Bürgerversicherung für alle Einkommensarten?

    Zwischen den Parteien und in der Bevölkerung ist umstritten, ob Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen auch für Selbständige zur Pflichtveranstaltung werden sollen oder deren Privatangelegenheit bleiben darf.

    Als Selbständiger "freue" ich mich nur begrenzt darüber, dass ich monatlich mehr als 500 Euro an die DAK abdrücke und Freunde tippen sich an die Stirn, dass ich mich nicht zu weniger als der Hälfte solchen Beitrags privat versichere, wie ich es dürfte.

    Ärgerlich obendrein, weil ich für Arztbesuche, Kranksein keine Zeit habe, also die DAK keinen Pfennig bzw. Cent koste (mit Ausnahme des Verwaltungsaufwands.

    Rentenvorsorge treibe ich privat und sicherlich effektiver als es Versicherungsgesellschaften tun. Andererseits liegen in privater Vermögensvorsorge auch Risiken bis hin zur Vermögensvernichtung und damit die private Rentenvorsorge liquidieren, wodurch Gestalten wie ich durchaus auch wieder der öffentlichen Hand zur Last fallen können.

    Allein schon aus dem Grunde des Konkursrisikos erschiene es gerechtfertigt, wenn auch Selbständige in das Solidarsystem einbezogen würden.

    Wäre man sich hinsichtlich also der Sozial(vorsorge)beitragspflicht aller Einkommensarten einig, so würde die nächste Frage lauten, auf welcher Bemessungsgrundlage sie erfolgt.

    Die Alternative zu all solchen Überlegungen ist eine auf Einkommen (aus selbständiger Arbeit) höhere Steuer und daraus die Zuschusspflicht des Staates für die gesetzlichen Kassen.

    -msr- >> Diskussion

    Hartz IV überarbeiten

    Not macht erfinderisch - und manche kriminell.

    Kommunen schieben dem Bund Kosten zu, indem sie bisherige Sozialhilfeempfänger, die für den Arbeitsmarkt als nicht vermittlungsfähig galten, arbeitssuchend melden. Schlagzeilen machte, dass sogar Koma-Patienten zu "Arbeitslosengeld-II" veranlagt wurden. Das dürfte zwar medialer Schmankerl sein, aber es deutet auf Tendenzen, durch die dem Bund ein Finanzloch zwischen 6 und 8 Mrd. Euro entstehen könnte.

    Die Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bedarf m.E. einer umfassenden Neuordnung, die besser prozentual erfolgen sollte als nach den bisherigen "Töpfen", um die Schiebereien zu verhindern.

    Solche Neuordnung wäre obendrein sachdienlich, denn ob Sozialhilfe oder Arbeitslosigkeit sind gleichermaßen regionale wie auch nationale Solidarangelegenheit. Ostdeutsche Kommunen leiden darunter, dass sie durch die Abwanderung von Arbeitskräften "auf Sozialhilfebedürftigen hängen bleiben", wodurch sich der Abwärtstrend in ohnehin schwachen Regionen beschleunigt und das Wohlstandsgefälle zwischen den Regionen zunimmt.

    Eine prozentuale Neuordnung hätte hingegen den Vorteil der Verstärkung von Subsidiaritäts- und Solidarprinzipien gegenüber den negativen (regionalen) Differenzierungsmomenten.

    -msr- >> Diskussion

    19 Februar 2005

    100 Millionen neue Domainnamen

    +wikinews+ Luxemburg (Stadt) (Luxemburg), 19.02.2005 – Die Firma EuroDNS mit Sitz in Luxemburg hat eine Marktanalyse durchgeführt, die aufzeigt, dass es über 225 Millionen Internetnutzer in zwei Hauptmärkten Asiens gibt - China und Indien. Bis heute sind jedoch nur circa sieben Millionen Domains registriert worden.

    Bei einer Betrachtung der registrierten Domains im Verhältnis zu der Anzahl der Internetuser und der Einwohner erkennt man schnell ein enormes Potential, denn es ist nur ein Bruchteil dessen, was wir von Europa oder den USA kennen.

    Zu den derzeit beliebtesten asiatischen Country-Code-Top-Level-Domains gehören:

    .in - Indien
    .hk - Hong Kong
    .cn - China
    .sg - Singapur
    .jp - Japan
    .com.tw - Taiwan

    17 Februar 2005

    Wal-Mart mit über zehn Milliarden US-Dollar Gewinn

    Bentonville (USA) / Wuppertal (Deutschland) 17.02.2005 - Der größte Einzelhändler der Welt, Wal-Mart, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn von 10,3 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet. Der Umsatz wurde auf einen Rekordstand von 285,2 Milliarden US-Dollar gesteigert. Insbesondere im letzten Quartal 2004 konnten die Amerikaner ihre Bilanz verbessern, 3,16 Milliarden US-Dollar des Gewinns wurden erzielt. Im letzten Quartal 2003 waren es nur 2,72 Milliarden US-Dollar. Auch der Umsatz in diesem Zeitraum konnte um 10,4 Prozentpunkte von 75,2 Milliarden US-Dollar auf 82,2 Milliarden US-Dollar gesteigert werden. Der Gewinn je Aktie beträgt damit 0,75 US-Dollar, Wal-Mart rechnete mit 0,74 US-Dollar.

    Konzernchef Lee Scoot sagte: „Wir können uns auf noch bessere Ergebnisse im laufenden Jahr freuen.“ Wal-Mart rechnet im ersten Quartal 2005 mit einem Gewinnsprung von zwölf auf 16 Prozent.

    Auch das defizitäre Deutschlandgeschäft nähert sich „deutlich der Gewinnschwelle“ sagte Deutschland-Chef Kay Hafner. Drei Viertel der 91 deutschen Filialen haben 2004 ihren Umsatz gesteigert, genaue Zahlen wollte Hafner allerdings nicht nennen. Wal-Mart gilt, gemeinsam mit dem Ölmulti Exxon, als das umsatzstärkste Unternehmen der Welt. Seit 1997 ist man auch in Deutschland präsent und Arbeitgeber für rund 12.800 Menschen. +wikinews+

    15 Februar 2005

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines ehemaligen Justizwachtmeisteranwärters auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen.
    Der Kläger war vor dem Beginn seiner sechsmonatigen Justizwachtmeisterausbildung stellvertretender Landesvorsitzender eines Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten (JN) und Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Die Berliner Dienstbehörde lehnte nach Bekanntwerden entsprechender Erkenntnisse die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ab. Hiergegen richtete sich die Klage.
    Nach Auffassung der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Behörde die für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr für die Verfassungstreue des Klägers zu Recht verneint. Hierzu gehöre insbesondere, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziere, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Der Kläger habe jedoch der NPD und ihrer Jugendorganisation JN als Mitglied angehört und in der JN ein Parteiamt ausgeübt. Beide Organisationen verfolgten verfassungsfeindliche Ziele. Dies gelte ungeachtet des Umstandes, dass die NPD eine zugelassene Partei sei und das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit (bislang) nicht festgestellt habe. Die NPD sei von ihrer bisherigen, bereits vom Bundesverwaltungsgericht in den 80iger Jahren festgestellten Nähe zum Nationalsozialismus nicht abgerückt, vielmehr verfolge sie weiterhin das Ziel, das parlamentarische Mehrparteiensystem abzuschaffen und ein am Vorbild des Nationalsozialismus orientiertes “Neues Reich” zu errichten. Dies ergebe sich aus einer Vielzahl von Äußerungen führender Vertreter der NPD und von Veröffentlichungen in den Parteiorganen des Bundesverbandes sowie der Landesverbände. Auch wenn der Kläger im Juli 2000 aus der NPD ausgetreten sei, sei zum maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung nicht hinreichend sicher gewesen, ob der Kläger sich tatsächlich von seinem bisherigen politischen Umfeld gelöst oder der Austritt taktische Gründe gehabt habe. So habe der Kläger auch nach seinem Austritt zweimal Berührung zu Veranstaltungen mit deutlichem Bezug zur rechten Szene gehabt, ohne die Möglichkeit einer Distanzierung zu nutzen.
    Gegen die Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.

    Urteil der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. November 2004 – VG 26 A 265.03 - Pressemitteilung(Nr. 11/2005) Berlin, den 15.02.2005

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