Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 10.04.2008 – Die Arzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten (FDA) gab am Dienstag auf ihrer Website eine steigende Zahl von Todesfällen nach der Behandlung mit dem Blutverdünnungsmittel Heparin bekannt, das den Patienten injiziert wird. Demnach starben seit Januar 2007 insgesamt 103 Patienten, die zuvor mit Heparin behandelt worden waren. Bei 62 Personen aus dieser Gruppe waren vorher allergische Reaktionen nach der Injektion des Medikaments diagnostiziert worden. Die Todesfälle stehen in Zusammenhang mit einer besonderen Charge des Medikaments des US-Arzneimittelherstellers Baxter, die dieser inzwischen vom Markt genommen hat. Nach bisherigem Kenntnisstand waren die Medikamente dieses Herstellers mit einer unüblichen Variante des Zusatzstoffes Chondroitinsulfat verunreinigt. Dieser Stoff – ein übliches Nahrungsergänzungsmittel – ist regulärer Bestandteil des Medikaments, allerdings nicht in der speziellen Variante, die man nach längerer Suche in den betroffenen Medikamenten gefunden hat. Die besondere Form, die in dem Medikament unzulässigerweise enthalten war, wird als „oversulfated“ bezeichnet und war dem Medikament vermutlich in einer chinesischen Produktionsstätte beigemischt worden. Ob es sich bei dem Vorgang um einen gezielten Sabotageakt handelt oder eine andere Ursache für die Verunreinigung verantwortlich ist, konnte bisher noch nicht geklärt werden. Die Firma Baxter hat inzwischen den Import der für die Medikamentenherstellung benötigten Rohstoffe für das Medikament Heparin gestoppt. China ist weltweit der größte Lieferant von Rohstoffen für das Medikament Heparin.
In Deutschland gelangte das Medikament Heparin des US-Herstellers nicht auf den Markt, weil hierfür keine Zulassung vorliegt. Trotzdem traten auch in Deutschland im Zusammenhang mit diesem Medikament Probleme auf. Eine Charge des deutschen Herstellers Rotexmedica mit Sitz in Schleswig-Holstein wurde auf Anordnung der zuständigen Landesbehörde in Schleswig-Holstein ebenfalls zurück gerufen. Bei Patienten waren ebenfalls schwerwiegende allergische Reaktionen beobachtet worden. Viele Patienten, die mit dem Medikament behandelt worden waren, klagten auch über Atembeschwerden, Herzrasen und zu niedrigen Blutdruck. Zu Todesfällen ist es in Deutschland bisher jedoch nicht gekommen. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen insgesamt 27 Berichte über allergische Reaktionen im Zusammenhang mit der Injektion von Heparin der Firma Rotexmedica in Deutschland vor (Stand vom 14. März 2008). Die Behörde hat mit Bescheid vom 11. März 2008 die deutschen Hersteller dazu aufgefordert, vor der Auslieferung von Heparin an Abnehmer in Deutschland zwei besondere chemische Analyseverfahren anzuwenden, um eine eventuelle Verunreinigung mit dem möglicherweise allergenen sulfatierten Chondroitinsulfat auszuschließen.
Auch in Japan wurden Heparinprodukte vom Markt genommen.
Heparin ist ein blutverdünnendes Mittel, das aus den Innereien von Schweinen hergestellt wird. Es wird vor allem zur Minimierung des Thromboserisikos nach Operationen sowie bei der Dialyse und Operationen am Herzen eingesetzt. Es vermindert die Fähigkeit des Blutes zur Blutgerinnung.
10 April 2008
Studie: Heparin-Todesfälle
Slowakei: Staatliche Gewalt gegen Frauen
Prievidza (Slowakei), 10.04.2008 – Gegen fünf slowakische Polizisten wird wegen sexuellen Missbrauchs und Amtsmissbrauchs ermittelt. Ein 15-jähriges Mädchen sei mehrfach im Dienstauto und auf einer Polizeistation sexuell missbraucht worden. Im Gegenzug sei ihr zugesichert worden, nicht wegen kleinerer Verstöße belangt zu werden. Hinzu kam die Angst, dass ihre Eltern von den kleineren Vergehen erfahren würden. Das Mädchen soll öfter betrunken gewesen sein und nachts auf der Straße Lärm gemacht haben.
Einen ähnlichen Fall gab es auch in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Dabei war eine Frau auf dem Polizeirevier missbraucht worden, nachdem sie zuvor eingeschüchtert wurde.
09 April 2008
Kosovo und der Blick in die Glaskugel
Auch jetzt reißt das Gezerre um Kosovo nicht ab, wie die nachstehende Meldung zeigt:
Unabhängiges Kosovo zum Scheitern verurteilt - Serbiens Außenminister
ATHEN, 09. April (RIA Novosti). Die einseitig ausgerufene Kosovo-Unabhängigkeit ist zum Scheitern verurteilt und wird außer Stande sein, sein Scheitern zu verhindern.
Das sagte der serbische Außenminister Vuk Jeremic am Mittwoch in einem Rundtisch-Gespräch des britischen Nachrichtenmagazins "The Economist" in der Athener Vorstadt Vouliagmeni.
Pristina hatte am 17. Februar einseitig die Unabhängigkeit des Kosovo verkündet. Bislang haben 36 Staaten die Unabhängigkeit der Region anerkannt. Serbien, Russland, China, Indien, Spanien, Griechenland und andere Länder lehnen das ab.
"Das Kosovo wird kein Mitglied der UNO und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) werden, es wird nicht zur Weltgemeinschaft der nationalen souveränen Staaten gehören. Das Kosovo wird dieses letzte und höchste Stadium der Rechtmäßigkeit nicht erreichen. Es wird keine Auslandsinvestitionen und keinen Rechtsstaat dort geben. Das Kosovo wird außer Stande sein, sein Scheitern zu verhindern", äußerte Jeremic.
"Wenn die Folgen einer solchen falschen Wahl (die Anerkennung der Kosovo-Unabhängigkeit) bewusst werden, eröffnen sich neue Möglichkeiten, die uns die Chance geben, eine gegenseitig annehmbare Lösung auf der Basis eines Kompromisses anzunehmen", sagte er.
Er riet den europäischen Ländern, sich keine Hoffnungen auf eine Anerkennung der Unabhängigkeit dieser Region seitens Serbien zu machen.
"Wir werden unsere territoriale Integrität weiter verteidigen und die Wahrung der Rechte der Serben im Kosovo durchsetzen", so der Minister.
Ihm zufolge entfernt die Entscheidung der meisten EU-Länder, die Kosovo-Unabhängigkeit anzuerkennen, Serbien von der EU.
BGH zu Betriebskostenabrechnungsfristen
Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch Anerkenntnis des Mieters
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat, der Mieter aber zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.
Dem heute verkündeten Urteil lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Vermieterin einer von den Beklagten bis zum 31. Januar 2005 gemieteten Wohnung. Mit ihrem Kündigungsschreiben vom 25. Oktober 2004 baten die Beklagten die Klägerin, ihnen die noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen, unter anderem diejenige für das Jahr 2003, bis Ende März 2005 zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 5. November 2004 erteilte der Hausverwalter der Klägerin den Beklagten die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2003 mit einer Nachforderung von 602,84 €. Einer der Verteilerschlüssel war wie folgt erläutert: "Umlage nach Quadratmeter Wohnfläche*Monate". Dazu heißt es: "Gesamtsumme 3816,00", "Ihr Anteil 1176,00"; in der Zeile darunter war die Zahl "12,00" aufgeführt. Die Klägerin hat behauptet, die Beklagten hätten dem Hausverwalter im Dezember 2004 und Januar 2005 zugesagt, die Nachforderung zu begleichen. Anfang Februar 2005 machten die Beklagten geltend, die Betriebskostenabrechnung sei unverständlich. Daraufhin präzisierte der Hausverwalter mit Schreiben vom 23. März 2005 den Verteilerschlüssel.
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen; das Landgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hatte keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betriebskostenabrechnung vom 5. November 2004 unverständlich und damit formell nicht ordnungsmäßig ist. Dem durchschnittlichen Mieter erschließt sich nicht, dass die unter "Gesamtsumme" angeführte Zahl "3816,00" das Produkt aus der Gesamtwohnfläche des Hauses von 318,00 m² und den zwölf Monaten des Jahres sein soll. Ebenso wenig wird klar, dass sich die unter "Ihr Anteil" angegebene Zahl "1176,00" aus der Wohnfläche der vom Beklagten gemieteten Wohnung von 98,00 m² multipliziert mit zwölf Monaten ergeben soll.
Die Korrekturabrechnung vom 23. März 2005 war für den Abrechnungsrechnungszeitraum 2003 verspätet, weil die Klägerin damit ihrer Verpflichtung aus § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB, die jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen, nicht genügt hat. Daher war die Klägerin gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB mit der Nachforderung aus der korrigierten Abrechnung ausgeschlossen.
Die einjährige Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist gemäß dem sich daran anschließenden Satz 3 eine Ausschlussfrist. Selbst wenn die Beklagten dem Hausverwalter im Dezember 2004 den Ausgleich der Nachforderung zugesagt haben sollten, hat die Ausschlussfrist damit nicht neu begonnen. Die für das Verjährungsrecht geltende Vorschrift des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Verjährung erneut beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist anerkennt, findet auf die Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung keine entsprechende Anwendung. Der Zweck der Ausschlussfrist besteht darin, für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Dieser Zweck steht ihrer vollständigen Erneuerung entgegen.
Soweit das Berufungsgericht ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Beklagten verneint hat, ist dies von der Revision nicht angegriffen worden.
BGH-Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07
AG Wermelskirchen - 2 C 141/05 - Urteil vom 29. August 2006
LG Köln - 6 S 378/06 - Urteil vom 22. Februar 2007
Karlsruhe, den 9. April 2008 Presseerklärung
888 Tage unschuldig als "Mörderin" in Haft
(R) Strafrichter Richter Peter Faust hatte im Jahr 2005 die inzwischen 52-jährige Arzthelferin Monika de M. als Mörderin ihres Vaters, Brandstifterin und als Versicherungsbetrügerin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Sie kam für 888 Tage ins Frauengefängnis Pankow. Und doch war alles falsch und ihre Unschuld richterlich bestätigt, denn eine Zigarette ihres todkranken Vaters hatte den den Brand ausgelöst. - Gut, dass die Todesstrafe in Deutschland Vergangenheit ist.
Russ. Kommentar zu anti-chinesischen Demonstrationen
Von Olympia bis Peking: Der Fackellauf und eine Propagandakampagne
MOSKAU, 09. April (Michail Longin für RIA Novosti). Er- und abschreckende Bilder der Bestialität des repressiven Apparates Chinas prägen seit geraumer Zeit die europäische Medienlandschaft.
Die öffentliche Entrüstung über chinesische Unterdrückung der Tibeter resultierte in Protestaktionen und Tumulten in Paris und London, die den Höhepunkt des Fackellaufs darstellten. Inzwischen mehren sich allerdings die Beweise einer vorsätzlichen medialen Propagandakampagne gegen Peking, die die Nachrichtenproduzenten Lügen strafen.
Der Informationsdienst „Informationen zur Deutschen Außenpolitik“ deckt einen massiven Missbrauch der Ressource Weltöffentlichkeit auf [1]. Die Kommentatoren stellen fest, dass bei der Veranstaltung der „Massenproteste“ das US State Department und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt) ihre Hände im Spiel haben. Eines der Vorstandsmitglieder der FNSt fasse die Olympischen Spiele als "eine ausgezeichnete Gelegenheit" auf, öffentlich für die Anliegen der "Tibet-Bewegung" zu werben, berichten die Journalisten.
Die Pläne der Washingtoner Zentrale „sehen publikumswirksame Aktionen während des olympischen Fackellaufs vor und sollen im August während der Spiele in Peking ihren Höhepunkt erreichen. Die Kampagne startete bereits im vergangenen Sommer und profitiert nun von den aktuellen Unruhen im Westen der Volksrepublik China, die von den deutschen Medien mit deutlichem Interesse begleitet werden. Die Unruhen begannen mit mörderischen pogromartigen Überfällen tibetischer Banden auf nicht-tibetische Bevölkerungsteile, darunter die muslimische Minderheit Chinas. Sie forderten zahlreiche Todesopfer unter den Nicht-Tibetern und provozierten damit Reaktionen der chinesischen Sicherheitskräfte“, heißt es weiter.
Es macht einen niederschmetternden Eindruck zu verfolgen, wie sich die pro-tibetischen Akteure und Medienanstalten für Exil-Politiker einsetzen, die vorhaben, nach der Sezession die Zuwanderer aus Tibet zu verdrängen oder sie als „Ausländer“ ohne jegliche politische Rechte zu behandeln.
Schlimmer noch: Es wird mit Hilfe von Augenzeugen nachgewiesen, dass die Plünderungen und Krawalle, die die chinesische Regierung als den Grund für einen Eingriff der Sicherheitskräfte präsentierte, keine chinesische Propaganda waren, wie es die deutschen Medien verkauften.
Der britische Journalist James Miles ("The Economist"), der die dramatische Entwicklung in Lhasa beobachten konnte, berichtete „über pogromartige Überfälle tibetischer Banden auf nicht-tibetische Bevölkerungsteile der Stadt, darunter die muslimische Minderheit. Miles zufolge wurden Läden tibetischer Händler markiert und blieben unbeschädigt, sämtliche anderen Geschäfte wurden geplündert, zerstört oder angezündet. Allein in einem einzigen in Brand gesteckten Gebäude kamen fünf Textilverkäuferinnen zu Tode“.
Jedoch ist der Höhepunkt hiermit nicht erreicht. Um die verhetzende Wirkung der Nachrichten zu verstärken, werden das Bildmaterial und Zeugenaussagen gewaltig manipuliert. Fernsehsender und Tageszeitungen haben inzwischen Bildmanipulationen zugegeben: „Filmsequenzen mit prügelnden nepalesischen Polizisten wurden als Dokumentation angeblicher chinesischer Polizeiübergriffe verkauft. Die Rettung eines Jungen aus den Fängen angreifender Tibeter durch Sicherheitskräfte wurde grob irreführend als gewaltsame Festnahme etikettiert“, berichtet der deutsche Informationsdienst weiter.
Auf der Textebene sieht es nicht besser aus. Deutsche Medien scheuen keinen Manipulationsaufwand: „Während Miles im CNN-Interview zurückhaltende Reaktionen der chinesischen Sicherheitskräfte beschreibt, dienen die Unruhen den deutschen Medien als Folie für eine Darstellung brutaler chinesischer Repression.“
Zuletzt dokumentieren die Berichterstatter der Informationen zur deutschen Außenpolitik zum Vergleich Auszüge aus einem CNN-Interview mit dem britischen Journalisten sowie eine entsprechende Passage aus einer bekannten deutschen Tageszeitung, um anti-chinesische und pro-tibetische Perspektivierung aufzuzeigen.
Bekanntlich ist China kein demokratisches Regime und es ist auch kein Geheimnis, dass es das Wort Menschenrechte nicht großschreibt. Selbstverständlich bedarf es einer zivilisierten Regelung der Tibet-Frage. Die Frage, die sich allerdings logischerweise aufdrängt, ist die der Zweckmäßigkeit solcher Provokationen. War es förderlich für die Demokratie, die Partei die Schrauben fester anziehen und sich auf Distanz zum Westen begeben zu lassen?
Die Aktivisten der „Anti-China-Bewegung“ wären bereit, jeden Tag „gewaltlose“ Aktionen während der Olympischen Spiele im Herzen Pekings durchzuführen. Obwohl die Ereignisse immer wieder davon zeugen, dass es enorm schwierig ist, die Grenze zu Gewalt nicht zu überschreiten, werden sie es auch tun, solange Propaganda, verdeckte Operationen und Manipulationen aller Art zum „politischen“ Reservoir der Scheindemokratisierungen gehören. Allerdings braucht man sich dann nicht zu wundern, dass das Vertrauen in die Demokratie im Stundentakt schwindet. Wohlgemerkt hat das Letzte nichts mit dem Imageproblem zu tun.
Informationen zur deutschen Außenpolitik: Die Fackellauf-Kampagne, abrufbar unter: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57200
Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der von RIA Novosti übereinstimmen.
KOMMENTAR
Da es an kritischen Novosti-Meldungen zur chinesichen Tibet-Politik fehlt, dürfte sich die "Meinung des Verfassers" mit der von RIA Novosti vermutlich doch eher decken. Aber es sei ihnen unbenommen, sich an pro-chinesischen Jubelparaden zu beteiligen.
-msr-
Grünes Licht für Galileo-Satellitensystems
Straßburg (Frankreich), wikinews 09.04.2008 – Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am Dienstag dem weiteren Ausbau des Satellitennavigationssystems Galileo zu. Dafür will die Europäische Union bis 2013 aus ihrem Haushalt 3,4 Milliarden Euro bereitstellen. Nun muss nur noch das Plenum des Europaparlaments auf seiner Sitzung Ende April dem Vorhaben zustimmen. Für den 27. April ist bereits der Start des 530 Kilogramm schweren zweiten Testsatelliten „GIOVE B“ vorgesehen, der vom Weltraumbahnhof Baiqongyr in Kasachstan erfolgen soll. Der Start von „GIOVE A“ war bereits im Dezember 2005 erfolgt.
Das Projekt kommt seit Jahren nicht so recht von der Stelle, weil Verhandlungen der Europäischen Kommission mit einem Industriekonsortium zu keinem Ergebnis führten. Im Mai 2007 erklärte die EU-Kommission die Verhandlungen für gescheitert. Streitpunkt war vor allem die Finanzierung des Projekts. Nun soll Galileo ausschließlich mit öffentlichen Haushaltsmitteln der Europäischen Union finanziert werden. Im Sommer sollen die entsprechenden Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden. Die dafür nötigen Beschlüsse hatten die EU-Verkehrsminister bereits auf ihrem Treffen am Montag in Luxemburg getroffen. Um einseitige Abhängigkeiten von einzelnen Unternehmen zu vermeiden, sollen jeweils 40 Prozent des Auftragsvolumens an Zulieferer vergeben werden, beschlossen die Minister.
Galileo soll in der Endausbaustufe im Jahr 2013 Satellitennavigation auf Spitzenniveau bieten und dem US-amerikanischen System GPS Konkurrenz machen, zu dem es aber kompatibel sein soll. 30 Satelliten sollen dann für eine wesentlich genauere Ortung als GPS sorgen. Kernstück des Satellitensystems ist eine hochgenaue Anlage zur Zeitmessung namens „Hochpräzisions-Wasserstoff-Maser-Atomuhr“, die wesentlich genauere Berechnungen zur Ortsbestimmung ermöglicht. Mit Hilfe des Zeitsignals und der Kenntnis der Position des Satelliten kann die Laufzeit eines Signals vom Satelliten zu einem Empfangsgerät sehr genau berechnet werden. Unter Zugrundelegung der Unterschiede zwischen den empfangenen Signalen von mindestens vier verschiedenen Satelliten sind dann hochgenaue Ortsbestimmungen möglich. Nach Angaben der Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission bewegt sich die Genauigkeit solcher Ortsbestimmungen im Bereich von einem Meter. Teil des Systems sind entsprechende Einrichtungen zur Verarbeitung und Weitergabe der Satellitendaten auf der Erde namens EGNOS. Nutznießer eines solchen Systems sind neben dem Verkehrswesen vor allem Sicherheitsbehörden, das Bauwesen sowie Not- und Rettungsdienste.
Klimabelastung durch Luftverkehr
BUND: Tiefensee muss Flugverkehr eindämmen. Studie prognostiziert dramatische Klimabelastungen
Presseerklärung vom 9. April 2008
Berlin: Der Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen des Flugverkehrs nehmen in Deutschland pro Jahr um etwa dreieinhalb Prozent zu. Der Anteil der Fliegerei an den gesamten Klimabelastungen beträgt derzeit rund acht Prozent. Bei Fortsetzung des gegenwärtigen Wachstums werden die Klimawirkungen des Fliegens bereits in fünf Jahren die des heutigen Pkw-Verkehrs übersteigen. Dieser ist in Deutschland für jährlich rund 100 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid verantwortlich. Vermeiden lässt sich ein solches Szenario nur, wenn der Flugverkehr in ein wirksames Emissionshandelssystem einbezogen wird, Kurzstreckenflüge unterbleiben, das entsprechende Passagieraufkommen auf die Bahn verlagert und die vorhandenen Flughäfen nicht weiter ausgebaut werden.
Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer vom Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute veröffentlichten umfangreichen Expertise mit dem Titel „Luftverkehrsstudie 2007: Im Steigflug in die Klimakatastrophe?“. Verfasser ist der Wuppertaler Flugverkehrsexperte Karl Otto Schallaböck, weitere Auftraggeber der Studie waren der Bund Naturschutz und die Grünen in Bayern.
Schallaböck: „Analysiert habe ich vor allem den Stand und die zu erwartende Entwicklung des Luftverkehrs. Herausgekommen ist, dass ein Ausbau der Flughäfen wie an den verschiedenen Standorten geplant die Klimaschutzziele der Bundesregierung komplett unterlaufen wird. Bereits 2013 würde der Flugverkehr die Klimawirkung sämtlicher Pkw auf deutschen Straßen übertreffen. Leider werden die Klimalasten des Fliegens total unterschätzt. Geht die Bundesregierung in ihren Klimabilanzen von zwei Prozent aus, die heute auf das Konto der Fliegerei gehen, ist die tatsächliche Klimalast nach den Kriterien des Weltklimarates bereits rund dreimal so hoch. Dies bezieht sämtliche Klimawirkungen des Fliegens ein, die Bundesregierung hingegen berücksichtigt nur einen Teil davon.“
Wegen der dramatischen Datenlage erwartet der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger von der Bundesregierung jetzt geeignete Vorschläge zur Eindämmung des Flugverkehrs: „Vor einem Jahr hat die Bundesregierung auf Schloss Meseberg in ihrem Energie- und Klimaprogramm die Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent beschlossen. Das Programm enthält zwar Maßnahmen für den Straßenverkehr und zur Stärkung der Bahn, der rasant wachsende Flugverkehr wird aber weitgehend ausgeklammert. Als einzige Maßnahme soll der Luftverkehr ab 2012 in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass dabei alle Klimawirkungen des Fliegens, auch jene die über die schädlichen Wirkungen des Kohlendioxids hinausgehen, vollständig berücksichtigt werden. Hier muss Umweltminister Gabriel für Nachbesserungen sorgen. Aber auch die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin muss endlich kommen.“
Der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh appellierte vor allem an Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die Vorschläge aus der Studie des Wuppertal-Institutes aufzugreifen. Tiefensees in Kürze zu erwartender „Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur“ dürfe das Luftverkehrswachstum nicht mit zusätzlichen Start- und Landebahnen ankurbeln. Die Studie führe detailliert aus, wie durch Optimierungen und Verlagerung eines Teils des Passagieraufkommens auf die Bahn die Zahl innerdeutscher Flugbewegungen am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen um ein Zehntel und auf dem Münchener Franz-Josef-Strauß-Airport sogar um die Hälfte reduziert werden könnten. Voraussetzungen dafür seien u. a. das Streichen nicht ausgelasteter und das Zusammenfassen schwach ausgelasteter Flüge sowie die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf parallele Angebote der Bahn. Die Bundesregierung als Alleineigentümer der DB AG müsse die Vorraussetzungen für solche Verlagerungen schaffen und für eine bessere Kooperation zwischen Bahn und Fluggesellschaften sorgen. Beendet werden müsse auch der Wildwuchs von Flughäfen mit Unterstützung durch staatliche Subventionen. Derzeit gebe es 257 Flughäfen und Flugplätze, davon allein 40 in Bayern. Damit habe Deutschland bereits die höchste Flughafendichte der Welt.
08 April 2008
Olympischer Fackellauf: Proteste in San Francisco
San Francisco (Vereinigte Staaten), wikinews 08.04.2008 – Nach den Protestaktionen in Paris und London finden nun auch in San Francisco anlässlich des olympischen Fackellaufs Aktionen von Demonstranten gegen die chinesische Tibet-Politik statt. So erklommen Studenten die Golden-Gate-Brücke, um ein Plakat mit der Aufschrift „Eine Welt, ein Traum, Freies Tibet“, ein Plakat mit der Aufschrift „Free Tibet 08“ und die tibetanische Flagge auszubreiten. Organisiert wurde der Protest von der Gruppe „Studenten für ein Freies Tibet“. Die Polizei nahm sieben Personen fest.
Allgemein erwarten die Organisatoren massive Störungen beim Lauf in San Francisco. Untermauert wird die Erwartung durch Tenzin Dasang. Er ist der Sprecher der Gruppe, die die Protestaktion auf der Brücke durchgeführt hat. Dieser berichtete einem Journalisten telefonisch, dass es seiner Kenntnis nach eine Reihe von Protestaktionen geben werde. „Wir wollen es friedlich machen, aber der Protest wird sehr groß sein“, sagte er. Vor allem Tibeter, die überall in den Vereinigten Staaten leben würden, würden nach San Francisco kommen.
Der Bürgermeister der Stadt hat angekündigt, die Route der Fackelläufer kurzfristig zu ändern, damit keine Störungen vorkommen. Für den geplanten Lauf über sechs US-amerikanische Meilen in San Franciso wurden 80 Menschen ausgewählt, die von den Nationalen Olympischen Komitees der Vereinigten Staaten und Chinas bestimmt wurden. Aus Sicherheitsgründen wurde einer der Läufer von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die olympische Flagge kam um kurz vor vier Uhr morgens in San Francisco an. Direkt danach wurde sie mit einem Auto an einen geheimen Ort gebracht. Am Platz der Vereinten Nationen sind darüber hinaus abends weitere Protestaktionen geplant. Diese werden vom Schauspieler Ricard Gere und Desmond Tutu angeführt.
Internet-Journal
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