16 Februar 2008

Kosovo "Nie"?

Es geht hoch her in der Frage, ob Kosovo unabhängig sein wird. Eine Dringlichkeitssitzung des Weltsicherheitsrats endete im Streit, denn Russland und Serbien fassen die Unabhängigkeitsbestrebungen als Verstoß gegen die nach dem Kosovo-Krieg 1999 verabschiedete UN-Resolution 1244 auf, in der Kosovo eine "substantielle Autonomie" unter serbischer Souveränität zugesprochen wurde.

Russland sucht einmal mehr das Heil in der Eskalation von Konflikten, indem sie den mutmaßlichen Rechtsbruch durch eigene Rechtsbrüche zu kontern androht. Die ARD-Tagesschau zitiert unter Berufung weitere Quellen das russische Außenministerium: "Die Erklärung und Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo wird Russland dazu zwingen, seine Strategie bei Abchasien und Süd-Ossetien anzupassen." - Also Abspaltung als Strafe für Abspaltung?

"Russland werde dazu gezwungen" - solche Formulierungen sollten uns auffallen und geläufig werden als übliche Floskel, mit sich Politik aus der Verantwortung zieht, indem sie die Verantwortung der anderen Seite zuweist. Nicht annähernd wird ein Putin zur Zerlegung Georgiens gezwungen, wenn er es für falsch hält und nicht will. Aber möglicherweise will er schon und dazu die wahrscheinlicher werdende Kosovo-Unabhängigkeit für seine Wünsche instrumentalisieren.

Trotzdem muss sich der Westen fragen, welche Europa Zukunft haben soll. Die Kleinstaaterei? Alle paar Meter treffen wir andere Präsidenten? Jedem Separatismus ist stattzugeben, als sei Separatismus etwas Schönes und kein Schmuddelkrams aus kulturalistischen Machtmotiven?
Die EU hat es sehr wohl in der Hand und auch das Recht dazu, dem Separatismus zu begegnen, z.B. in der Weise, dass den Kosovo-Albern erklärt wird, nur gemeinsam mit Serbien in die EU zu können, aber die Weichenstellung ist längst eine andere, wie sich in der Politik gegenüber Montenegro zeigte. Der serbische Nationalismus wurde als Grundübel aufgefasst, während man die nicht minder nationalistischen Töne der Separatisten überhört. Aber aus beidem waren die Kriege.

Können die Völker Europas besser zusammenwachsen, wenn in ihnen Nationalisten das Sagen haben? Ich sehe das anders, zumindest ist es ein Umweg über Leichen. Und ich mag solche Leute nicht feiern.

Der serbische Außenminister Vuk Jeremic beschwor auf Dringlichkeitssitzung des Weltsicherheitsrats gegen die Kosovo-Unabhängigkeit: "Nicht jetzt. Nicht in einem Jahr. Nicht in einem Jahrzehnt. Niemals."

Auch über solche Sprüche wird die Geschichte hinweg. Es sind die Sprüche, mit denen Leute ihren Anhängern gefallen, ob sie realistisch sind, scheint weder den Mächtigen noch ihren Vertretenen von Bedeutung zu sein. Es ist das nationalistische Gift gegen die Vernunft.

-msr- >> Diskussion

15 Februar 2008

Unabhängigkeitserklärung des Kosovos am 17. Februar 2008 erwartet

Priština (Kosovo) / Serbien, 15.02.2008 – Die Unabhängigkeitserklärung der serbischen Provinz Kosovo wird für Sonntag, den 17. Februar 2008, erwartet. Davon geht Slobodan Samardzic, der für das Kosovo zuständige serbische Minister, aus. Er gehe davon aus, dass Hashim Thaçi, der Premierminister des Kosovos, die Unabhängigkeit der serbischen Provinz Kosovo direkt am Sonntag ausrufen werde.

Das Kosovo wird von Serbien als serbische Provinz angesehen. Seit dem Kosovo-Krieg vom 24. März 1999 bis zum 10. Juni 1999 steht das Kosovo unter Verwaltung der Vereinten Nationen im Rahmen der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) - Mission. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten unterstützen die Unabhängigkeitsbestrebungen der albanischstämmigen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo.

Der Premierminister des Kosovos Hashim Thaçi geht nach einem Treffen mit dem UNMIK-Leiter im Kosovo, Joachim Rücker, davon aus, dass nach Ausrufung der Unabhängigkeit die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und rund hundert weitere Staaten die Unabhängigkeit anerkennen würden.

Die EU-Außenminister wollen sich am Montag, den 18. Februar 2008, zu einer Kosovo-Konferenz in Brüssel treffen. Dabei wollen sie die Entsendung von rund 2.000 Polizisten, Richtern und Staatsanwälten in das Kosovo beschließen. Sie sollen beim Aufbau staatlicher Strukturen im Kosovo nach der Unabhängigkeitserklärung helfen.

Die EU-Außenminister hatten Serbien kurz vor der Präsidentschaftswahl noch den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen am 7. November 2007 angeboten. Nachdem sich der amtierende Präsident Boris Tadić bei der Stichwahl am 3. Februar 2008 gegen den europakritischen radikalen Tomislav Nikolić von der Serbischen Radikalen Partei (SRS) durchsetzen konnte, wird dieses als Entscheidung für Europa angesehen. Nach Abschluss der Präsidentenwahl wurde allgemein mit einer baldigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gerechnet.

Der serbische Regierungschef Vojislav Koštunica von der Demokratischen Partei Serbiens lehnt jedoch die EU-Mission und die Unabhängigkeit des Kosovos strikt ab. Er wirft der Europäischen Union vor, mit dem Assoziationsabkommen über Freihandel und Visa-Erleichterungen Serbien zur Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovos zwingen zu wollen.

Präsident Boris Tadić und Regierungschef Vojislav Koštunica haben sich nach tagelangen Diskussionen nach einer Meldung des Belgrader Staatsfernsehens vom 11. Februar 2008 inzwischen darauf verständigt, eine einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovos für nichtig zu erklären und eine einheitliche nationale Politik in der Kosovo-Frage zu führen. +wikinews+

KOMMENTAR

Die eigentliche Frage sollte nicht lauten, ob eine Haltung zur Kosovo-Unabhängigkeit "europafreundlich" ist, sondern ob sie mit dem Völkerrecht übereinstimmt. Das jedenfalls erscheint äußerst fragwürdig. Und auch die Europafreundlichkeit steht in Frage, wenn Europa über Entscheidungen zugunsten des Separatismus in Kleinstaaterei verfällt und die Spaltung gegenüber Russland vertieft.

-markus rabanus-

  • Separatismus
  • Auflagenentwicklung von Printzeitschriften

    Nun war ja gewiss von einer "Internet-Blase" zu reden, als Leute, die mit ihrem Geld nicht wussten, wohin sie damit sollen, auf die "Business-Pläne" ihrer eigenen Kids hereinfielen, aber auch in den älteren Medienbereichen kann ich mir das Schmunzeln nicht verkneifen, wenn sich bei Wikipedia beispielsweise zum "Manager Magazin" folgende Angaben finden:

    Erscheinungsweise monatlich
    (Verkaufte) Auflage
    (IVW Q3/2007) 131.744 Exemplare
    Verbreitete Auflage
    (IVW Q3/2007) 137.661 Exemplare
    Reichweite
    (ma 2007 ) 0,609 Mio. Leser


    Die Reichweiten-Angabe schätze ich zur verkauften Auflage auf maximal 1:1, denn viele Manager und Möchtegern-Manager werden das Ding eher stapeln als lesen. Insbesondere bei Zeitschriften, die sich überwiegend als Abo verkaufen und weniger am Kiosk.

    Mehr Reichweite als Auflage - das gelingt m.E. nur Zeitschriften, die entweder in Wartezimmern von Arztpraxen ausliegen, also von Leuten mit zunächst mal recht anderen Problemen, oder es gelingt teureren Fachzeitschriften mit Fan-Gemeinde, z.B. "Asterix und Obelix".

    Der normale Zeitungsmarkt tut sich hingegen so schwer, dass die Ausgaben immer dünner werden, denn 50 Prozent müssen Werbeanzeigen sein, sonst können sie ihre Journalisten, die Drucklegung, den Vertrieb und die Aktionäre nicht bezahlen. Alles wäre ehrenamtlich.

    -msr- >> Diskussion

    Die Gier der Multi-Funktionäre

    Steuerhinterziehung: Deutsche-Post-Chef Zumwinkel unter Verdacht

    Bonn / Köln (Deutschland), 15.02.2008 – Der Vorsitzende der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, ist wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung in seinem Haus in Köln kurzzeitig zu einem Verhör mitgenommen worden. Der vorliegende Haftbefehl wurde jedoch nicht vollstreckt. Er soll bis zu zehn Millionen Euro nach Liechtenstein übersendet haben, für die eine Steuerpflicht bestand. Aus den Aufzeichnungen des Liechtensteiner Geldinstituts geht hervor, dass Zumwinkel erwog, sein Vermögen nach Asien zu überführen. Akten und Papiere aus seinem Büro und seinem Haus sind von den Behörden beschlagnahmt worden.

    Spekulationen über eine Nachfolge haben sich bisher nicht bewahrheitet. Sowohl Zumwinkel als auch der Konzern wollen ihre Geschäfte „wie gewohnt“ fortführen. Laut Medienberichten liegt der Polizei eine Liste mit 100 Namen weiterer mutmaßlicher, hochbezahlter Steuerhinterzieher vor. +wikinews+

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    Steuerhinterziehung – Zumwinkel kein Einzelfall

    Berlin (Deutschland), 15.02.2008 – „Nächste Woche knallt es wieder.“ So warnten Juristenkreise vor einer Enttarnung hunderter prominenter Steuerhinterzieher in Deutschland. Diese steht nach Angaben der Behörden unmittelbar bevor. Zumwinkel sei nur die Spitze des Eisbergs gewesen, hieß es von Seiten der Ermittler. Auf einer Diskette fanden sich namhafte Personen inklusive Schriftverkehr mit ihren Banken. Längst steht fest: die LGT, die dem Liechtensteinischen Fürstentum gehört, ist nicht die einzige Bank, in der man Steuern versteckt hat.

    Das Bundesfinanzministerium rät jedem Steuerflüchtling zur Selbstanzeige. Möglicherweise mildere das die Strafe.

    Derweil kann man nur spekulieren, woher die Daten stammen. Ein Mitarbeiter der LGT in Liechtenstein könnte sie gestohlen und an den BND weitergeleitet haben. Es gebe „Hinweise auf eine unrechtmäßige Entwendung von Kundendaten“, ließ die Bank verlauten. Die Daten wurden vom BND an die Steuerfahnder weitergeleitet. +wikinews+

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    Deutsche-Post-Chef Zumwinkel ist zurückgetreten

    Bonn (Deutschland), 15.02.2008 – Nach den Durchsuchungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung am Donnerstag hat Klaus Zumwinkel den Vorstandsvorsitz der Deutschen Post AG niedergelegt. Er habe auch angeboten, als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom AG und der Postbank AG zurück zu treten.

    Klaus Zumwinkel erklärte seinen Rücktritt, nachdem führende Politiker, unter ihnen SPD-Vorsitzender Kurt Beck und CSU-Minister Markus Söder seinen Rücktritt gefordert hatten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatten den Rücktritt von Zumwinkel erwartet. +wikinews+

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    Kommentar

    Ich halte es für viel unverschämter, dass Zumwinkel zugleich Telekom-Aufsichtsratsvorsitzender sein durfte.

    Das Kartellrecht ist Schnickschnack,
    a) solange Funktionen verschiedener Mega-Konzerne in einer Person liegen,
    b) solange Mega-Konzernen gestattet ist, an anderen Konzernen mehr als nur stille Beteiligungen zu erwerben.

    Wikipedia: "Klaus Zumwinkel ist außerdem Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom; ferner sitzt er in Aufsichtsräten der Allianz, Arcandor (ehemals KarstadtQuelle), Deutschen Lufthansa, Morgan Stanley und Tchibo. Er saß damit bei den größten und bedeutendsten privatisierten deutschen Staatsbetrieben – ob Postdienst, Postbank, Telekom oder Lufthansa – wenigstens im Kontrollgremium. Dieses „Übermaß an Macht“ wurde zuletzt auch von der Politik kritisiert."

    Es ist schlichtweg UNMÖGLICH, Funktionen in solcher Streuung verantwortungsvoll wahrzunehmen bzw. auszufüllen.

    Die FAZ meint, der "Gelbe Häuptling trage das Unternehmer-Gen in sich".
    Wenn sich die Verdachtsmomente gegen Zumwinkel erhärten, müssten die Humanbiologen der FAZ womöglich noch ein Gen nachschieben.

    Und vollständig "natürlich" ist, dass solche die Machthaberei selten genügt, sondern auch noch durch Auszeichnungen Sonderdank erfährt:
    Ehrungen wie „Manager des Jahres 2003“ durch das deutsche "manager magazin" kann man unter "Kundenpflege" abhaken, denn das zahlt sich durch Werbeanzeigen aus, aber wenn Zumwinkel 2007 den "Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen", fragt sich, ob sein zu versteuernden Verdienste nicht längst ausreichen müssten, zumal die volkstümelnden Politiker doch häufig genug beklagen, dass sie sich ob der Gier der Topmanager moralische Sorgen machen.
    Aber man muss sie halt hätscheln, denn wer sich bescheidet, gilt als Mittelmaß. Da sind sich die Maßlosen einig und haben genügend Einfluss, um solch Menschenbild unter die Massen zu bringen.

    -msr- >> Diskussion

    Inidia-Forennutzung eingeschränkt

    Aufgrund enorm vieler Spam stellten wir vorläufig unsere Foren unter www.diskussionen.de so um, dass nur noch registrierte User schreiben können.
    Das ist außerordentlich bedauerlich, denn eine Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, weil nun Usern abverlangt wird, sich registrieren zu müssen, auch wenn sie bei uns nur einmal schreiben möchten.
    Juristisch fassen wir die Spammerei als Nötigung i.S.d. § 240 StGB auf, denn wir sind nicht nur aus Gründen des eigenen Geschmacks gegen Spam, sondern sind auch aus presserechtlichen Gründen zu deren Löschung verpflichtet. Tun wir das nicht, könnte passieren, dass wir für deren zumeist rechtswidrigen Inhalt haften.

    -msr- >> Diskussion

    14 Februar 2008

    Afghanistan: DJV schreibt an ISAF-Staaten

    14. Feb. 2008 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Staaten der ISAF-Schutztruppe in Afghanistan appelliert, sich mit Nachdruck für die sofortige Freilassung des zum Tode verurteilten Journalisten Parviz Kambakhsh einzusetzen. Die ISAF-Staaten müssten ihre diplomatischen Möglichkeiten ausnutzen, um das barbarische Urteil gegen den 23jährigen Journalisten außer Kraft zu setzen, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in einem Schreiben an die deutschen Botschafter der ISAF-Staaten sowie an das Auswärtige Amt.
    Parviz Kambakhsh, Journalist bei der Tageszeitung Jahan-e Naw, wurde vom afghanischen Geheimdienst vorgeworfen, atheistische Artikel veröffentlicht zu haben. Während seiner dreimonatigen Haft in Marzar-e-Sharif wurde er nach Erkenntnissen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) gefoltert. In dem Prozess vor dem Gerichtshof in Marzar-e-Sharif wurde Kambakhsh kein Verteidiger gestellt. Das Todesurteil wegen Verbreitung atheistischer Artikel wurde in seiner Abwesenheit verkündet.„Parviz Kambakhsh hat nichts anderes getan als das Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit anzuwenden“, sagte DJV-Vorsitzender Konken. „Das rechtfertigt überhaupt keinen Prozess oder gar eine Strafe gegen ihn.“ Das Todesurteil stehe in krassem Gegensatz zu den demokratischen Prinzipien, für deren Aufbau in Afghanistan die Soldaten der ISAF-Schutztruppe mit ihrem Leben einstünden. Deshalb sollten die ISAF-Repräsentanten in Kabul ihren Einfluss für den vom Tode bedrohten Kollegen geltend machen.

    Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
    Hendrik Zörner

    Rice kritisiert Putins Atomwaffendrohungen

    WASHINGTON, 14. Februar (RIA Novosti). US-Außenamtschefin Condoleezza Rice hat am Mittwoch die "von Moskau ausgehende unnütze und verurteilenswerte Rhetorik" kritisiert.

    Wie sie bei einer Anhörung im US-Senat erklärte, "ist sie für die bilateralen Beziehungen nicht förderlich, die eine Reihe von positiven Aspekten hat".

    In diesem Zusammenhang verwies Rice auf die wichtigsten Bereiche der Kooperation. "Wir kooperieren beim nuklearen Abbau Nordkoreas, bei Iran und im Nahen Osten und natürlich beim Programm einer gemeinsamen Verringerung der Gefahren, beim Kampf gegen den globalen Atomterrorismus und vielen anderen Dingen."

    Damit entsprach Rice einer Bitte des republikanischen Senators Richard Lugar, der die Außenamtschefin nach einer Stellungnahme zur jüngsten Äußerung Wladimir Putins bezüglich der Ukraine gefragt hatte.

    "In Anwesenheit des ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko drohte Russlands Präsident Wladimir Putin damit, Atomwaffen auf die Ukraine zu richten, sollte die Ukraine ihre Beziehungen zu der Nato ausbauen", so Lugar. "Ähnliche Drohungen waren gegen Polen und Tschechien geäußert worden für den Fall, wenn diese mit uns beim Raketenschild kooperieren würden."

    Der Senator erinnerte an den Austritt Russlands aus dem Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), an die Flüge der russischen Tu-95-Bombenflugzeuge und das Vorgehen des Energiekonzerns Gasprom in den Beziehungen mit Russlands Nachbarländern.

    In diesem Zusammenhang zog er die Zweckmäßigkeit einer Einladung Putins zum Nato-Gipfel nach Bukarest in Zweifel.

    Am Vortag hatte Putin einen Nato-Beitritt der Ukraine zwar als eine innere Angelegenheit Kiews bezeichnet, zugleich aber die ukrainische Regierung aufgerufen, über die Folgen eines solchen Schritts nachzudenken.

    13 Februar 2008

    Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn

    Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.

    Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.

    „Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.

    Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).

    Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.

    AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.

    Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.

    DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.

    Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.

    Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.

    Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn

    Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.

    Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.

    „Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.

    Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).

    Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.

    AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.

    Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.

    DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.

    Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.

    Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.

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