25 Juni 2006

Indische Bauern nehmen sich aus Verzweiflung das Leben

Mumbai (Indien), 25.06.2006 – Der anstehende Besuch des indischen Premierministers Dr. Manmohan Singh in der wegen einer hohen Selbstmordrate von Bauern in die Schlagzeilen geratenen Region Vidharbha im Bundesstaat Maharashtra versetzt regionale Regierungsbeamte in Aufregung.

Allein seit vergangenem Donnerstag nahmen sich in Vidharbha während des Besuches von Gouverneur S.M. Krishna fünf Bauern das Leben, wie die indische Tageszeitung The Times of India letzten Freitag in ihrer Onlineausgabe berichtete.

In etwa einer Woche wird der Premierminister die Bedingungen vor Ort persönlich prüfen und setzt damit ein Signal, dass Neu Delhi das Schicksal der Landbevölkerung nicht gleichgültig ist. Am kommenden Montag werden die Mitglieder der Planungskommission in das Gebiet reisen und den Besuch vorbereiten. Erst kürzlich hatten Angehörige einer anderen Kommission, zuständig für Angelegenheiten der Bauern, Vidharbha besucht. Das alles setzt die Regierung von Maharashtra zusehends unter Druck. Eilig wurden Treffen einberufen, und mehrere sind in Planung. Kritiker sagen, die Beamten reagierten ein bisschen zu spät.

Kishore Tiwari, Präsident der NGO Vidarbha Jan Andolan Samiti (VJAS), zählte hunderte Selbstmorde innerhalb eines Jahres und beschuldigte die örtliche Regierung, die Empfehlungen der Farmerkommission nicht umgesetzt zu haben. „Das ist eine Niederlage für die Regierenden. Sie haben versagt.“ Auch der Minister für urbane Entwicklung kritisierte den obersten Regierungsvertreter von Maharashtra, Vilasrao Deshmukh, heftigst.

Hauptursache der Selbstmorde sind Überschuldung und Ernteeinbußen, vor allem ausgelöst durch falsche Versprechungen von Saatgutfirmen, wie beispielsweise von dem Hauptproduzenten genmanipulierter Pflanzen, dem amerikanischen Unternehmen Monsanto, das erst im letzten Jahr wegen Bestechung indonesischer Beamter eine Strafe in Millionenhöhe zahlen musste, oder dessen indischem Partner Mahyco. Die von ihnen angepriesene genmanipulierte BT-Baumwollsorte benötigt angeblich keinen Einsatz von Pestiziden. Trotzdem kommt es vor allem bei Bauern, die diese Sorte anbauen, verstärkt zu Selbstmorden.

Jedes Jahr nehmen sich hauptsächlich in 32 ausgemachten Problembezirken, verteilt über die Bundesstaaten Maharashtra, Kerala, Karnataka und Andhra Pradesh, über 16.000 Bauern das Leben, darunter auch viele Frauen. +wikinews+

Saatgutbunker auf norwegischer Inselgruppe

Longyearbyen (Norwegen), 25.06.2006 – Auf der norwegischen Insel Spitzbergen, die Teil der Svalbard-Inselgruppe ist, wurde am 19. Juni der Grundstein für eine katastrophensichere Genbank gelegt. Im „Svalbard International Seed Vault“ soll das Erbgut von drei Millionen Pflanzensorten vor der Zerstörung geschützt und für die landwirtschaftliche Nutzung gesichert werden. Der Bunker wird in einen Berg hinein gebaut, dicke Betonmauern, Sicherheitstüren mit Luftschleusen und das arktische Permafrostklima sollen Schutz gegen Schädlingsbefall, Verunreinigung durch genetisch veränderte Pflanzen und sogar nukleare Verseuchung bieten. Die Baukosten für das Projekt werden sich auf drei Millionen US-Dollar belaufen, gezahlt von der norwegischen Regierung. An den laufenden Kosten sollen sich später der Global Crop Diversity Trust sowie mehrere Agrarkonzerne beteiligen.

Bisher gibt es weltweit etwa 1.400 Genbanken, von denen viele jedoch auf Grund ihrer tropischen Lage keinen ausfallsicheren Schutz bieten – bei einem Stromausfall wäre die wichtige Kühlung nicht mehr gewährleistet. Der Bedarf für eine sichere Genbank ist groß, in den letzten Jahren bedrohen weitläufige Schädlingsepidemien und Krankheiten wichtige Kulturpflanzen wie Weizen und Kartoffeln. Auch die Vermischung mit gentechnisch manipulierten Pflanzensorten stellt nach einem Bericht der Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR) von 2004 eine große Bedrohung dar. Hier sind vor allem Mais, Raps, Reis und Baumwolle betroffen. +wikinews+

24 Juni 2006

US-Behörden kontrollieren Daten des internationalen Zahlungsverkehrs

New York (Vereinigte Staaten), 24.06.2006 – Wie die New York Times in ihrer Ausgabe vom 22. Juni enthüllte, haben US-Behörden wie CIA und FBI Zugriff auf die Daten des weltweiten Zahlungsverkehrs, der über die in Belgien ansässige Genossenschaft „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (SWIFT) abgewickelt wird. Der Datenabgleich dient der Aufspürung von Terroristen.

Mit Hilfe eines geheimen Programms, mit dem die USA nach dem Attentat auf das World Trade Center im Jahre 2001 mit Wissen der SWIFT-Verantwortlichen Zugriff auf die Datenströme des Konsortiums erhielten, die über Rechenzentren in Europa und den USA laufen, erlangten die US-Behörden Zugang zu den Transaktionen von 7.800 Bankinstituten aus über 200 Ländern, die an SWIFT angeschlossen sind. Die täglichen Transaktionen haben einen Umfang von umgerechnet 4,8 Billionen Euro.

SWIFT ist selbst keine Bank, sondern stellt eine Dienstleistung für die angeschlossenen Banken bereit. In diesem Rahmen stellen die SWIFT-Rechner die Daten beispielsweise für Geldtransfers wie Überweisungen zur Verfügung. Die Genossenschaft untersteht europäischem wie US-Recht.

Die USA berufen sich zur Rechtfertigung ihres Vorgehens auf ein Gesetz zu auswärtigen wirtschaftlichen Krisen von 1978. Dieses Gesetz gibt dem US-Präsidenten das Recht Überwachungen im Zahlungsverkehr anzuordnen. Nach Angaben der US-Regierung sind auf Grund der Analyse der Bankdaten mehrere Festnahmen gesuchter Terroristen ermöglicht worden, die im Zusammenhang mit al-Qaida stünden.

Weitere Übereinkünfte sind auch mit anderen Kreditinstituten abgeschlossen worden, um an Daten über Kreditkartenausstellungen und Direktüberweisungen ins Ausland heranzukommen. Dazu gehören ATM-Transaktionen und der direkte Bargeldzahlungsverkehr via Western Union. Diese Übereinkommen seien jedoch vom Umfang der übermittelten Daten her nicht so gravierend wie der Umfang des Zugriffs, der mit SWIFT ausgehandelt worden war. +wikinews+

Erste Biogas-Tankstelle Deutschlands eröffnet

Jameln (Deutschland), 24.06.2006 – Im niedersächsischen Jameln, Landkreis Lüchow-Dannenberg, wurde am 22. Juni 2006 die erste Biogas-Tankstelle Deutschlands eröffnet. Biogas kann der Autofahrer tanken, der ein Erdgasauto besitzt. Die „Landeszeitung online“ zitiert die Sprecherin des Vereins „Region Aktiv Wendland/Elbetal“ mit den Worten: „Das Kilo Biogas kostet rund 0,80 Euro und entspricht auch auf Grund seiner größeren Ergiebigkeit einem Benzinpreis von 0,53 Euro pro Liter.“ Das Biogas wird ausschließlich mit Energiepflanzen aus der Umgebung vergoren.
Die Eröffnung erfolgte durch Clemens Neumann, den Leiter des Büros von Minister Horst Seehofer (CSU), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und zuständig für nachwachsende Rohstoffe. Ein Mitarbeiter der Raiffeisen-Warengenossenschaft (RWG) Jameln war der erste Kunde. Verbunden war die Eröffnung mit einem Tag der offenen Tür und einer Gasfahrzeug-Ausstellung mit über 30 Erd- und Biogasfahrzeugen.
Bei der Tankstelle handelt sich um ein Pilotprojekt, das von der Region Aktiv Wendland/Elbetal, der RWG Jameln und der E.ON Avacon AG betrieben wird. Den ersten Spatenstich für das Kooperationsprojekt hatte die damalige Verbraucherministerin Renate Künast (Die Grünen) am 13. Mai 2005 gesetzt.
Die Region Wendland/Elbetal ist eine von 18 Modellregionen, die vom Bundesministerium für Verbraucher, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) finanziell gefördert werden. Beispielhaft sollen Standortfaktoren für eine nachhaltige Entwicklung der Region gestärkt werden. In der Region Wendland/Elbetal liegt einer Schwerpunkte der Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien. +wikinews+

Der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr ist tot

Hamburg (Deutschland), 24.06.2006 – An einem Herzinfarkt ist gestern der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr gestorben. Er befand sich gerade auf einer Auslandsreise. Alexander Jahr ist der Sohn des Mitbegründers des Hamburger Druck- und Verlagshauses Gruner+Jahr. +wikinews+

22 Juni 2006

BVerfG: Meinungsfreiheit und Schwangerschaftsabbruch

Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht (vgl. hierzu auch Pressemitteilung Nr. 115/2005 vom 16.
November 2005).

Sachverhalt:
Im Oktober 1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner Flugblätter auf dem
Gelände des Klinikums N. Auf der Vorderseite des Flugblatts wurde ein
Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seine auf
Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxis als rechtlich
selbständigen Betrieb auf dem Gelände des Klinikums führt, namentlich
benannt. Auf der Rückseite des Flugblatts findet sich unter anderem
folgender Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem
Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Im Rahmen
eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits nahm der Arzt die beiden
Abtreibungsgegner auf Unterlassung der Verbreitung der Aussagen auf dem
Flugblatt in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab dem
Unterlassungsanspruch nicht statt. Die hiergegen gerichtete
Verfassungsbeschwerde hatte überwiegend Erfolg.

Die Abtreibungsgegner wurden wegen Beleidigung des Arztes und der
Klinikträgerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre
Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

1. Unterlassungsklage des Arztes

Das Oberlandesgericht sieht in der Äußerung „Kinder-Mord im
Mutterschoß“ nachvollziehbar eine mehrdeutige Aussage. Bei deren
Deutung geht es allerdings davon aus, dass der Begriff des „Mordes“
nicht im rechtstechnischen Sinne, sondern im Sinne des allgemeinen
Sprachgebrauchs zu verstehen sei und daher ein Unterlassungsanspruch
nicht bestehe. Dabei verkennt es, dass die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Äußerungen sich grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht.

Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche
Sanktionen – wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die
zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Schadensersatz –
gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor
Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz,
dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden
günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung
ausgeschlossen worden sind. Steht demgegenüber ein
zukunftsgerichteter Anspruch auf Unterlassung künftiger
Persönlichkeitsbeeinträchtigungen in Frage, wird die Meinungsfreiheit
nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des
Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner
mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Geschieht dies
nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde
zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer
dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts führt. Diese Grundsätze sind nicht auf
Tatsachenaussagen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn wie
vorliegend ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil
in Frage steht.

Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben musste das
Oberlandesgericht im Rahmen des Unterlassungsbegehrens auch die
andere mögliche Auslegung zu Grunde legen, nämlich die, dass „Mord“
im rechtstechnischen Sinne zu verstehen war. Dasselbe gilt für den
gegen den Arzt gerichteten Vergleich zwischen nationalsozialistischem
Holocaust und dem ihm angelasteten „Babycaust“. Auch insoweit handelt
es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Sie konnte nicht nur als
Vorwurf einer verwerflichen Massentötung menschlichen Lebens
verstanden werden, sondern auch im Sinne einer unmittelbaren
Gleichsetzung von nationalsozialistischem Holocaust und der als
„Babycaust“ umschriebenen Tätigkeit des Beschwerdeführers.

2. Verurteilung der Abtreibungsgegner

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden sei. Nicht tragfähig seien jedoch die Erwägungen
des Gerichts dazu, dass auch eine Beleidigung zum Nachteil der
Klinikträgerin verwirklicht worden sei. Das Gericht hätte klären
müssen, ob sich die Äußerung auf die Klinikträgerin oder auf die im
Klinikum tätigen Einzelpersonen bezogen habe, da beide Formen der
Beleidigung unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
Begründungsanforderungen unterliegen. Bejahe das Gericht
Mehrdeutigkeit, müsse es die für die Beschuldigten günstigere Deutung
der strafrechtlichen Beurteilung zu Grunde legen.

Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006

USA drohen Nordkorea mit Raketenabschuss

22.06.2006 – Nordkorea plant den Test einer neuen Langstreckenrakete. Nach japanischen Medienberichten soll es sich dabei um eine Interkontinentalrakete vom Typ Taepodong-2 handeln, die eine Reichweite von 6000 Kilometern besitzen soll. Somit wäre die Rakete in der Lage, US-amerikanisches Festland zu erreichen.

Pentagonsprecher Bryan Whitman bezog sich ebenfalls auf diese Medienberichte. Er sagte, ein solcher Raketentest würde als „provokanter Akt“ eingestuft. Ähnlich hatte sich zuvor der US-Botschafter in Japan, Thomas Schieffer, geäußert. Ein solcher Raketentest werde von den USA als „sehr, sehr ernstes Problem“ betrachtet, erklärte er. Der US-amerikanische Präsident George W. Bush drohte dem Land mit Sanktionen, die USA würden den Fall vor den UN-Sicherheitsrat bringen. Wie die Nachrichtenagentur AP erfahren haben will, sei auch der Abschuss einer von nordkoreanischem Boden gestarteten Rakete eine mögliche Reaktion.

Der japanische Regierungschef, Junichirō Koizumi, drohte ebenfalls mit Konsequenzen. Beim letzten Raketentest Nordkoreas im Jahre 1998 war auch japanisches Gebiet überflogen worden, die Rakete vom Typ „Taepodong-1“ war dann in den Pazifik gestürzt.

Der bevorstehende Raketenstart gewinnt auch vor dem Hintergrund besondere Brisanz, dass Nordkorea im Februar 2005 offiziell erklärt hatte, Atomwaffen zu besitzen. Die Begründung für die atomare Aufrüstung des Landes lautete, die USA planten einen Sturz der nordkoreanischen Regierung. Das Land forscht sowohl in der Atomtechnologie als auch in der Raketentechnik. Nordkorea ist auch in der Weltraumtechnologie aktiv. So arbeitet Nordkorea daran, eine neue Rakete für den Satellitentransport fertigzustellen und zu testen.

Die von den USA und Japan vorgebrachte Kritik an dem Vorhaben, eine Rakete zu starten, wurde von der nordkoreanischen Regierung zurückgewiesen. Nordkorea habe das Recht zu solchen Raketenstarts. Offiziell verlautete aus Pjöngjang, der Raketenstart diene einem Satellitentransport. +wikinews+

KOMMENTAR

Solch Abschuss und schon die Drohung verstoßen gegen die Charta der Vereinten Nationen. Darauf sollte die US-Regierung hingewiesen werden. -msr-

Der Grimme Online Award 2006 wurde vergeben

Marl / Köln (Deutschland), 22.06.2006 – Am 2. Juni 2006 erfolgte die Übergabe der aktuellen Preise des Grimme Online Award 2006. Die Nominierungsliste gab Anfang Mai das Adolf Grimme Institut in Marl bekannt, die sechste Preisverleihung erfolgte in der Kölner Vulkanhalle.

Insgesamt wurden sieben Preisträger ausgezeichnet. Einer davon ist eine Jugendwebsite. Sie gehört der „Süddeutschen Zeitung“ und lautet „jetzt.de“. Gleich zwei Preise erhielt die Site „Ehrensenf“. Die Kategorien waren der „Intel Publikums-Preis“ und der Preis für „Kultur und Unterhaltung“. Ehrensenf ist ein Internet-Fernsehangebot.

Die Rubrik „Information“ gewann die Web-Site „iRights.info“. Ein weiteres Kinder-Net-Angebot gewann in der Sparte „Wissen und Bildung“, die Kinderwebsite „Blinde Kuh“. Der Spezial-Grimme-Online-Award-Preis 2006 ging an die Site „Spreeblick“. Dabei handelt es sich um ein multimediales Weblog. +wikinews+

Am 5. September 2006 beginnt der Ausbau des Berliner Flughafens BBI

Schönefeld (Deutschland), 22.06.2006 – Am 30. Oktober 2011 soll der neue Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) eröffnet werden. Am 5. September 2006 beginnt nun das Projekt Ausbau. Die Baukosten werden auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Nach Fertigstellung sollen jährlich rund 25 Millionen Fluggäste abgewickelt werden. +wikinews+