24 Dezember 2005

Referendum für Wahlkampfpauschale?

Die Parteien erhalten nach einem komplizierten System eine erfolgsabhängige Wahlkampfpauschale, also Steuermittel für ihren Wahlkampf?
  www.dialoglexikon.de/wahlkampfpauschale.htm

Die gesetzlichen Regelungen machten sich die Bundestagsparteien selbst.?

"Wer sonst?", werden manche fragen, als gäbe es für manche Bereiche keine sinnvollen Alternativen.

Es geht bei der Wahlkampfpauschale wie bei den Diäten um "Gesetze in eigener Sache".

Weil es um gesetzliche Regelungen in eigener Sache geht, halte ich die direkte Mitsprache durch die Bevölkerung per Referendum für erforderlich, damit die Parteien keine Selbstbereicherung zulasten Dritter veranstalten können.

Zumindest Veränderungen des gegenwärtigen Systems sollten des Referendums bedürfen.

Die Wahlkampfpauschale steht darüber hinaus im Widerstreit von Argumente sowohl im Detail als auch generell, die sich auf das Problem der Chancengleichheit von Parteien beziehen, da durch die gegenwärtigen Regelungen die Bundestagsparteien gegenüber Parteineugründungen übermäßig bevorteilt seien.
z.B.  www.dialoglexikon.de/zuwendungsanteil.htm

Markus Rabanus 

23 Dezember 2005

Irans Präsident verbietet westliche Musik

Teheran (Iran), 23.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat dem staatlichen Rundfunksender seines Landes das Abspielen westlicher Musik untersagt. Seiner Meinung nach sei diese „dekadent“.

Nachdem Ahmadinedschad in der vergangenen Woche bereits äußerte, Israel müsse „von der Landkarte getilgt“ werden, und den Holocaust geleugnet hatte, hat der Präsident damit erneut Aufsehen erregt. Stattdessen, so schlug Ahmadinedschad vor, sollte mehr Wert auf nationale und traditionelle Musik gelegt werden. Kultusminister Mohammed Hussein Saffar-Harandi ging laut der Nachrichtenagentur Isna gar noch weiter und kündigte an, in Zukunft auch „dekadente und dumme“ Filme zu verbieten.

Der deutsche Bundestag hat indes die israelfeindlichen Aussagen Ahmadinedschads in den letzten Wochen scharf kritisiert und seine am Mittwoch erneut bekräftigte Forderung, Israel aufzulösen und die Bewohner in Europa oder Kanada unterzubringen zurückgewiesen. US-Präsident George W. Bush nannte Ahmadinedschad nach seinen Äußerungen einen „seltsamen Typ“ und bezeichnete Iran als eine „Bedrohung“.

IWF: Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Erde

Washington, D. C. (Vereinigte Staaten), 23.12.2005 – Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab gestern einen Schuldenerlass für 19 der 20 ärmsten Länder der Erde bekannt. Auf ihrem Gipfeltreffen in Gleneagles hatten die Regierungschefs der führenden Industrienationen und Russlands beschlossen, einen solchen Schuldenerlass herbeizuführen.

Der Beschluss, dem nun das Exekutivdirektorium des IWF zugestimmt hat, umfasst ein finanzielles Volumen von 3,3 Milliarden US-Dollar. Diesen Betrag schulden die ärmsten Länder dem IWF, der Weltbank sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank. Durch den Schuldenerlass soll diesen Ländern der finanzielle Spielraum zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben werden. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, die bis zum Jahre 2015 eine Halbierung der weltweiten Armut vorsehen.

In den Genuss des Schuldenerlasses, der am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gelangen zunächst die folgenden vorwiegend afrikanischen Länder: Benin, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, Senegal, Tansania, Uganda und Sambia. Vier mittel- bzw. südamerikanische Länder gehören ebenfalls dazu: Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua, außerdem die asiatischen Länder Kambodscha und Tadschikistan.

Bilaterale Schulden sind von diesem Schuldenerlass ausgenommen, ebenso wie Schulden bei anderen Banken und Organisationen neben dem IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Mauretanien, das zu den 20 ärmsten Ländern der Erde gehört, muss noch nachweisen, dass die durch den Schuldenerlass eingesparten Gelder tatsächlich für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Es sei möglich, so Rodrigo Rato, Generaldirektor des IWF, dass weiteren Ländern die Schulden erlassen werden. Diese müssten jedoch noch weitere Fortschritte aufweisen.

Zu den Ländern, denen eventuell ebenfalls die Schulden erlassen werden, zählen Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Komoren, Malawi, Myanmar, Laos, Liberia, die Republik Kongo, Sao Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Dazu wurden aber noch keine Beschlüsse gefasst.

Die Hilfsorganisation Oxfam begrüßte die Entscheidung des IWF, fordert aber einen umfangreicheren Schuldenerlass. Weitere 60 Länder benötigten ebenfalls einen Schuldenerlass, um die Armut zu bekämpfen, sagte Max Lawson, ein Sprecher der Hilfsorganisation. +wikinews+

21 Dezember 2005

Mannesmannprozess wird neu aufgerollt

Karlsruhe (Deutschland), 21.12.2005 – Die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf im so genannten Mannesmann-Prozess gegen den ehemaligen Mannesmannchef Klaus Esser sowie den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Anlass des Prozesses waren die millionenschweren Abfindungen, die bei der feindlichen Übernahme des Röhren- und Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt worden waren. Bei der Übernahme waren 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen geflossen. Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue an die Adresse der damaligen Führungsriege des Mannesmann-Konzerns durch das Landgericht Düsseldorf wurde vom Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf muss den Prozess neu aufnehmen.

Der Schweizer Bankier und jetzige Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann saß damals zusammen mit dem ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel sowie weiteren drei Mitangeklagten im Aufsichtsrat von Mannesmann. Nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkgiganten Vodafone hatten sie die Millionenabfindungen an den scheidenden Aufsichtsrat des Konzerns bewilligt.

Der oberste Gerichtshof wertete diese Weitergabe von Firmengeldern an die alte Chefetage des Konzerns als „treupflichtwidrige Verschwendung“. Dieses stelle eine Treueverletzung gegenüber den Eigentümern des Konzerns, den Aktionären, dar. Für die Mannesmann AG stellten die Zahlungen keinen Nutzen dar.

Der Prozess könne möglicherweise ein halbes Jahr dauern, wird vermutet. Für den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, stellt sich daher nach Ansicht von Beobachtern die Frage nach seiner Perspektive in dieser Funktion. Der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank dachte in einem Gespräch mit der „Financial Times“ bereits laut über mögliche Nachfolger für Ackermann nach. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schlug in die gleiche Kerbe, indem sie den Aufsichtsrat indirekt zum Handeln aufforderte: „Einen Chef, der erneut monatelang auf der Anklagebank sitzt, kann sich die Deutsche Bank eigentlich nicht leisten. Jetzt ist der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert.“ Indes stellte sich der Aufsichtsrat der größten deutschen Bank demonstrativ hinter ihren Vorstandssprecher. +wikinews+

19 Dezember 2005

Solidarität mit dem Mörder Sarkawi

Solidarität mit Terroristenchef Sarkawi

Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.

./.

Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.

Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Prinzip ist das Todesurteil dennoch abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen. Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht.

Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln. Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.

-msr- >> Diskussion

Schwarzenegger als Totmacher

Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger erhält für seine Gnadenverweigerung den diesjährigen Titel "Antimensch 2005"; www.dialoglexikon.de/antimensch2005.htm

-msr-

Gewerkschaft der Polizei kritisiert Innenminister Schäuble

Hamburg (Deutschland), 19.12.2005 – Den von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Einsatz der Bundeswehr bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) abgelehnt. Sie bezeichnet diese Lösung als Irrweg. Wehrpflichtige sollten nicht für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden.

Gewerkschaftschef Konrad Freiberg begründete dies zum einen mit den nicht ausreichenden Kapazitäten der Bundeswehr. Bereits heute müssten private Sicherheitsschutzunternehmen den Schutz der Kasernen übernehmen, weil nicht genügend Soldaten dafür vorhanden seien. Außerdem sei der Schutz der Fußballweltmeisterschaft keine militärische Aufgabe.

Der GdP-Vorsitzende verwies darauf, dass in den Jahren 1998 bis 2004 in den deutschen Bundesländern insgesamt 7000 Stellen bei der Polizei abgebaut worden seien. Die gegenwärtige Diskussion sei eine Folge dieser Kahlschlagspolitik. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg wird in einer Presseerklärung der Gewerkschaft mit den Worten zitiert: „Was wir brauchen, ist eine Beendigung der Personalkürzungen bei der Polizei und nicht eine Grundgesetzänderung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht. Die Bundeswehr darf nicht zur Hilfspolizei degradiert werden. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie bei der WM 2006 für Objektschutzaufgaben eingesetzte Wehrpflichtige Ziel von Hooligan-Attacken werden und sich verteidigen müssen.“ +wikinews+

14 Dezember 2005

Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küstengewässern

Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Auch von Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ vor der deutschen Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.“

Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden, Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausländischer Flagge.

Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

Beispiele:

• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

• Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

Lösung:
Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.