Bangkok / Yala (Thailand), 28.07.2005 – Nachdem im Süden Thailands wegen der täglichen Gewalt ein massiver Lehrermangel an den staatlichen Schulen eingesetzt hat, verschlechtert sich die Personalsituation auch an den privaten islamischen Schulen der Südprovinzen, weil die dort beschäftigten Lehrkräfte sich jetzt auf die frei gewordenen Stellen an den staatlichen Schulen bewerben.
Die Dimension der Abwanderung von Lehrkräften hat dramatische Ausmaße angenommen. Es handelt sich um Größenordnungen von tausenden Lehrkräften, die Anstellungen in den nördlicher gelegenen Landesteilen suchen, weil sie ihres Lebens nicht mehr sicher sind. Die Bildungskommission hat eine Zahl von 3.728 Lehrkräften genannt. Die Bemühungen der Behörden, die freigewordenen Stellen wieder zu besetzen, führte jetzt zu der Abwanderung von den privaten islamischen Einrichtungen.
Der stellvertretende Minister für Bildung Rung Kaewdaeng sagte, die Behörden versuchten alles, um die Sicherheitsrisiken für das Lehrpersonal zu vermindern. Die Lehrkräfte würden jetzt nicht nur auf den Hauptstraßen auf dem Weg zur Arbeit durch Polizisten eskortiert, sondern die Polizisten würden sie solange begleiten, bis sie das Schulgebäude sicher erreicht hätten und auch wenn sie das Schulgebäude zwischenzeitlich für Besprechungen außerhalb der Schule verlassen müssten, würden sie von mindestens zwei Polizisten gesichert.
Seit dem Ausbruch der Unruhen sind Schulen und ihre Lehrkräfte zum bevorzugten Ziel der Angriffe fanatisierter Islamisten geworden, weil sie als Symbole des zu neunzig Prozent buddhistisch orientierten Staates gelten. Nur zehn Prozent der Bevölkerung Thailands sind islamischen Glaubens und vorwiegend in den drei bis vier Südprovinzen konzentriert. In Yala (Provinz Changwat, im äußersten Süden Thailands gelegen), so ein Report von Anfang Juli, sind in den letzten knapp zwei Jahren achtzehn Lehrerinnen und Lehrer ermordet worden - im Durchschnitt ungefähr einer pro Monat. Schulgebäude gehen in Flammen auf. Seit dem Januar 2004, als die Konflikte immer heftiger wurden, sind insgesamt ca. 700 Menschen ums Leben gekommen. Darunter auch zweihundert Menschen in einer einzigen Aktion, für die das thailändische Militär die Verantwortung trägt. Das Leben hat sich hier, in den Südprovinzen, stark verändert. Die Menschen gehen nur noch am Tage ihren Geschäften nach. In der Nacht bleibt man zu Hause, für Thailand ein absolut ungewöhnliches Verhalten. Die Menschen, insbesondere auch die Lehrer, tragen Waffen. Es gibt sogar eigene Trainingsprogramme für Lehrkräfte, in denen sie den Umgang mit Schusswaffen erlernen. Diese veränderte Lebensweise wirkt sich auch auf die Wirtschaft des Landes negativ aus. In der Nähe von Yala wurde ein Steinbruch geschlossen, wodurch bis zu 10.000 Menschen ihre Arbeit verloren. Dies war als Sicherheitsmaßnahme gedacht, um den Zugang zu Sprengstoff zu erschweren. +wikinews+
28 Juli 2005
Islamistischer Terror: Aus dem Süden Thailands wandern die Lehrkräfte ab
27 Juli 2005
Eklat in der UNO: Italien wirft G4-Ländern Erpressung vor
New York (Vereinigte Staaten), 27.07.2005 – In der UN-Vollversammlung hat der Botschafter Italiens, Marcello Spatafora, Deutschland und den anderen so genannten G4-Staaten, die sich um eine Erweiterung des Sicherheitsrates bemühen, Erpressung vorgeworfen.
Entwicklungsländern würde mit der Streichung von finanziellen Hilfen gedroht, wenn sie nicht die Pläne der G4-Staaten (Brasilien, Deutschland, Indien und Japan) bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung unterstützten. „Genug ist genug“, sagte er. „Ich meine damit das Ausüben von finanziellem Einfluss und finanziellem Druck, um eine Regierung dazu zu bewegen, sich einer bestimmten Position anzuschließen oder nicht anzuschließen.“ Der italienische Botschafter nannte jedoch kein bestimmtes Land, führte stattdessen nur ein Beispiel an. Einem Land sei die Einstellung eines Entwicklungshilfeprojektes für Kinder im Wert von 460.000 Dollar angedroht worden. Das „unzulässige und unethische Benehmen der Vierergruppe“, sagte er, „ist eine Schande und eine Beleidigung der Würde aller UNO-Mitgliedstaaten.“ Von UN-Generalsekretär Kofi Annan forderte der Botschafter eine Untersuchung.
Italien opponiert seit langem gegen eine Erweiterung des Sicherheitsrates, insbesondere missfällt ihnen die Aussicht auf einen ständigen Sitz Deutschlands im höchsten Gremium der Vereinten Nationen. Sollte nämlich Deutschland Vollmitglied des Sicherheitsrates werden, wäre Italien das einzige große europäische Land ohne einen Sitz im Sicherheitsrat, dem Großbritannien und Frankreich bereits als ständige Mitglieder angehören. Italien gehört der so genannten Konsensgruppe an, die einen eigenen Vorschlag zur Reform des UN-Sicherheitsrates in die Beratungen eingebracht hat. Danach wird eine Erweiterung des Rates um neue ständige Mitglieder ausgeschlossen. Dieser Konsensgruppe gehören neben Italien Argentinien, Kanada, Spanien und die Türkei an.
Der deutsche UNO-Botschafter Gunter Pleuger wies die an die G4-Staaten gerichteten Vorwürfe zurück, die er als „Ausfälle“ bezeichnete.
Algeriens Botschafter Abdalla Baali forderte die G4-Staaten unterdessen zu einem weiteren Treffen mit Vertretern der Afrikanischen Union (AU) auf, um weitere Möglichkeiten für Kompromisse zu suchen. Dem neuen Entwurf der G4-Staaten werden inzwischen höhere Chancen eingeräumt, weil die afrikanischen Staaten offenbar bereit sind, auf ihre umstrittene Forderung nach dem Veto-Recht für die neuen Staaten in diesem Gremium zu verzichten. +wikinews+
KOMMENTAR
Ob die italienischen Vorwürfe zutreffend oder "Ausfälle" sind, müsste tatsächlich untersucht werden.
Allemal teile ich die Position jener Staaten, die dem Wunsch Deutschlands, Japans etc. nach einem Dauersitz im Weltsicherheitsrat widerstreben, denn es sollte darauf ankommen, die Privilegien der Vetomächte abzubauen und die Rechte der Vollversammlung zu stärken.
-msr-
Präventive Telefonüberwachung verfassungswidrig
Karlsruhe / Hannover (Deutschland), 27.07.2005 – Das Bundesverfassungsgericht hat das niedersächsische Polizeigesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung für nichtig erklärt.
Es verstößt nach Auffassung der Richter gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG). Die Richter kritisieren vor allem, dass die Umstände, unter denen eine präventive Überwachung erfolgen darf, zu ungenau formuliert sind. Deshalb ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Außerdem sei das Gesetz formal verfassungswidrig, da es in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. +wikinews+
Todesfall nach verweigerter Bluttransfusion
Landau an der Isar (Deutschland), 27.07.2005 – In Landau ist eine 33-jährige Frau bei der Geburt ihres Kindes verstorben. Sie ist verblutet, weil sie aufgrund einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung eine Bluttransfusion verwehrt hatte. Die Frau gehörte den Zeugen Jehovas an, die aufgrund ihres religiösen Verständnisses bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt.
Aus medizinischer Sicht wäre der Tod der Frau vermeidbar gewesen. Zwei oder drei Blutkonserven hätten ausgereicht um das Leben der Frau zu retten. Die Ärzte und Krankenschwestern waren jedoch verpflichtet, den Willen der Frau zu respektieren. Sie mussten tatenlos das Sterben der Frau mit ansehen. Die emotionale Belastung für das Krankenhauspersonal war hoch und wird psychologische Nachsorge nötig machen.
Auf dem Totenschein wurde eine nichtnatürliche Todesursache angegeben. Dies bedeutet automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut. Die Frau wurde inzwischen obduziert. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Der amtshabende Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier hat dem Krankenhauspersonal trotz aller widrigen Umstände vorbildliches Verhalten attestiert. +wikinews+
Kleinflugzeugasturz sorgt für Hektik
Am vergangenen Freitag.
Was ist geschehen? Und schnell ist es erzählt:
Nach einer Ehe-Tragödie (Mord an seiner Frau) begeht ein Kleinflugzeug-Pilot ein spektakuläres Ende durch Absturz auf dem Reichstagsgelände.
Was hätte passieren können? Nicht viel:
Wäre das Leichtflugzeug in die Glaskuppel des Reichstags gestürzt, so hätte der Absturz zwar Menschenleben gekostet und Schäden gebracht, aber eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland konnte aus solchem Zwischenfall nicht erwachsen.
Trotzdem reagiert die Politik mit populistischer Schärfe:
1. Über Großteile der Hauptstadt soll nun ein Flugverbot für Privatflugzeuge verhängt werden.
2. Im Hinblick auf die Fußball-Weltmeisterschaft werden jetzt solche Flugverbote über sämtlichen Spielorten diskutiert. - Ländersache.
3. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) fordert erneut Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern. So hält auch SPD-"Innenexperte" Dieter Wiefelspütz hält "eine Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern in Berlin" für nötig.
Kanzlerkandidatin Angela Merkel erklärt im Stil ihres Wahlprogramms, dass solche Überlegungen bei entsprechender Gefahr "kein Tabu" sein dürfen. - Hatte ihr jemand das Denken verboten? Den Eindruck habe ich zuweilen. Aber nicht nur bei ihr.
Nun zur Ausgangsfrage des Threads:
Was unterscheidet Kampfflugzeug-Piloten von dem Leichtflugzeug-Piloten?
Weniger Stress in der Ehe? Weniger Gewaltbereitschaft zur Krisenbewältigung?
Was unterscheidet ein Kampfflugzeug von einem Leichtflugzeug?
Geschwindigkeit und Bewaffnung. Ein Kräftemessen mit BW-Kampfhubschraubern über dem Regierungsviertel würde gewiss mehr Aufsehen erregen.
Ich bin noch immer gegen das Bombodrom in Vier-Minuten-Entfernung.
-msr- >> DISKUSSION
26 Juli 2005
Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts
Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.
Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.
Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)
Springer-Presse boykottiert Linkspartei
Berlin (Deutschland), 26.07.2005 – Der Axel-Springer-Verlag, der unter anderem die Tageszeitungen „Bild“ und „Die Welt“ herausgibt, wird zur wahrscheinlich anstehenden Bundestagswahl 2005 keine Reklameschaltungen der Linkspartei akzeptieren, wohl aber jene anderer Parteien. Mit der Linkspartei-Vorgängerin PDS verfuhr der Verlag schon in der Vergangenheit entsprechend. Nach Angaben der Verlagssprecherin Edda Fels behält sich der Verlag den Boykott von Parteien „am linken und rechten Rand“ weiterhin vor.
Private Zeitungsverlage wie der Axel-Springer-Verlag sind wie alle Privatunternehmen berechtigt, sich ihre Vertragspartner frei auszusuchen und sind für ihre Entscheidungen niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig. +wikinews+
24 Juli 2005
Polizeisoftware stuft Homosexuelle als Tätergruppe ein
Hamburg / Erfurt (Deutschland), 24.07.2005 – Die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verwendete Polizeisoftware ermöglicht die Kennzeichnung von Tätern, Opfern und Zeugen als „homosexuell“.
Treffpunkte der Homesexuellen können als potentielle Tatorte registriert werden. Mit dem Kürzel *omosex* ließen sich für Ermittler sämtliche Datensätze aufrufen, die eine entsprechende Eintragung haben, obwohl der Paragraph 175 des StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, bereits 1994 ersatzlos gestrichen wurde.
Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, hält das Verfahren für „höchst bedenklich“. Da solche Angaben zu der Kategorie „besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen“ gehören, die ihrer Meinung nach hier nicht gegeben sind.
Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck kommen bei der Polizeisoftware IGVP und PVP „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der Rosa Listen“. Diese dienten im Dritten Reich der Verfolgung von Schwulen.
Bayern und Nordrhein-Westfalen haben das Stichwort „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ sperren lassen, Homosexuelle als Tätergruppe blieben jedoch bestehen. Das Thüringer Innenministerium hält die Software für „historisch überholt“ und sieht „Überarbeitungsbedarf“. +wikinews+
23 Juli 2005
Iran: Zwei Jugendliche hingerichtet
Mashhad (Iran), wikinews 23.07.2005 – Zwei männliche Jugendliche wurden am 19. Juli 2005 in Mashhad im Iran hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhängen fand öffentlich statt. Vor der Hinrichtung waren die beiden 14 Monate im Gefängnis, weiterhin wurden sie mit jeweils 228 Peitschenhieben öffentlich gefoltert.
Von offizieller iranischer Seite wurden folgende Begründungen für die Hinrichtung angegeben: einvernehmliche homosexuelle Handlungen, Trinken von Alkohol, Störung der öffentlichen Ruhe, Diebstahl, sexueller Übergriff auf einen 13-Jährigen.
Ayaz Marhoni, 18, und Mahmoud Asgari, 16, gaben in ihrer Verteidigung an, dass zwischen den meisten männlichen Jugendlichen sexuelle Handlungen stattfinden würden und dass sie nicht gewusst hätten, dass homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden. Drei weitere Jugendliche werden derzeit von der iranischen Polizei gesucht. Sollten sie gefasst werden, droht ihnen ebenfalls die Hinrichtung. Im Iran stehen einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Todesstrafe.
Nach dem iranischen Strafrecht können Mädchen ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren durch Erhängen hingerichtet werden. Nach Angaben von amnesty international wurden im vergangenen Jahr 159 Menschen im Iran hingerichtet. Nach den Schätzungen iranischer Menschenrechtsaktivisten hat das klerikale Regime in Teheran seit 1979 ca. 4000 homosexuelle Frauen und Männer hinrichten lassen, insgesamt dürften ca. 100.000 Menschen im Iran ermordet worden sein.
Ein Mitarbeiter der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) sprach kurz vor der Hinrichtung mit den Angeklagten.
An der Richtigkeit der Angabe, dass die beiden Hingerichteten einen sexuellen Übergriff auf einen 13-Jährigen begangen hätten, bestehen aus folgenden Gründen Zweifel:
In der ursprünglichen Meldung der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) über die Hinrichtung findet sich kein Hinweis darauf, dass die zwei Jugendlichen wegen eines sexuellen Übergriffes auf einen 13-Jährigen angeklagt und verurteilt wurden.
Im Bericht des Nationalen Widerstandsrates des Iran (NWRI), der demokratischen Oppositionsbewegung im Iran, findet sich ebenfalls kein Hinweis auf einen sexuellen Übergriff.
Nach der im Iran gültigen Scharia müsste das Opfer einer sexuellen Schändung oder Vergewaltigung ebenfalls angeklagt und verurteilt werden. Es liegt jedoch keine Information vor, dass das angebliche 13-jährige Opfer angeklagt oder verurteilt wurde.
Bereits in der Vergangenheit wurde vom Regime im Iran die Verbreitung von falscher Information betrieben, um die öffentliche Anteilnahme am Schicksal von zum Tod Verurteilten zu untergraben.
Position zur >> Todesstrafe
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