Jerusalem (Israel), 15.07.2007 – Heute wurde Schimon Peres als israelisches Staatsoberhaupt vereidigt. Er war am 13. Juni 2007 als Nachfolger von Mosche Katzaw von der Knesset, dem israelischen Parlament, im zweiten Versuch gewählt worden. Er ist insgesamt der neunte Präsident des Staates. Peres ist 83 Jahre und seit sechs Jahrzehnten in der Politik aktiv. Im Dezember 1994 erhielt er zusammen mit Jassir Arafat den Friedensnobelpreis.
Sein Vorgänger Kazav ist in einen Sex-Skandal verwickelt. Daher hatte er sein Amt, das vor allem repräsentativen Zwecken dient, vor Monaten ruhen lassen, nun wurde sein Nachfolger gewählt. +wikinews+
15 Juli 2007
Schimon Peres als israelischer Staatspräsident vereidigt
13 Juli 2007
Letzter Airbus A300 ausgeliefert
Toulouse (Frankreich), 13.07.2007 – Mit der Übergabe der letzten A300 endet die Produktion des ersten Airbusmodells. Das Frachtflugzeug „A300F“ wurde gestern im französischen Toulouse an das Transportunternehmen FedEx übergeben.
Das 1969 gestartete Projekt zur Entwicklung dieses Großraumflugzeugs war der erste Vorstoß der Europäer in den von den Vereinigten Staaten beherrschten Markt für Verkehrsflugzeuge.
Die erste A300 wurde im Mai 1974 an Air France ausgeliefert. Bis heute wurden 821 Exemplare der A300 und der kleineren A310 verkauft, über 700 davon sind noch im Einsatz. +wikinews+
Börsenbarometer DAX auf höchstem Stand seit Bestehen
Frankfurt am Main (Deutschland), 13.07.2007 – Der DAX, der Aktienindikator der Frankfurter Börse, hat heute ein neues „Allzeithoch“ erreicht. Der letzte Höchststand stammt aus dem März 2000, damals hatte der Index 8.136 Punkte erreicht. Heute morgen kletterte er nun auf 8.151 Punkte, um danach aber wieder etwas nachzugeben. Als Grund für den neuen Rekord nennen Experten „positive Vorgaben“ aus den Vereinigten Staaten und Fernost. +wikinews+
12 Juli 2007
Türkische Verbände boykottieren Integrationsgipfel
Berlin (Deutschland), 12.07.2007 – Drei türkische Verbände boykottieren einen für heute geplanten „Integrationsgipfel“. Es sind dies der türkische Islamverband „Ditib“, die „Türkische Gemeinde in Deutschland“ und die „Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland“. Als Grund nannte Bekir Alboga, ein Vertreter vom Islamverband Ditib, das neue Zuwanderungsgesetz. Dieses würde die Türken zu Bürgern zweiter Klasse machen, so dass man eine Verfassungsklage erwägen würde. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, kritisierte den Schritt der drei Verbände. Der Schritt stelle einen Bruch einer „wirklich guten Zusammenarbeit“ dar. +wikinews+
Kölner Vergnügungssteuer für sexuelle Handlungen ist rechtmäßig
Köln (Deutschland), 12.07.2007 – Die im Dezember 2003 eingeführte sogenannte „Sexsteuer“ in Köln ist rechtskonform. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Köln und wies dabei vier Klagen ab (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Köln, 23 K 4180/04 u.a.). Rechtlich ist die „Sexsteuer“ dabei eine spezielle Art der Vergnügungssteuer.
Von der Abgabe nicht betroffen sind Vermieter, die lediglich die Räumlichkeiten für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen, jedoch nicht darüber hinaus in die „Vergnügungsveranstaltung“ involviert sind. Dies bezeichnet beispielsweise Vermieter, die keine Ahnung von der Verwendung ihrer Wohnungen haben. Von einschlägigen Etablissements darf weiterhin die Abgabe erhoben werden. Die ursprüngliche Pauschalbesteuerung in Höhe von 150 Euro, die später wieder abgeschafft worden war, wurde einer fünften Klage stattgebend als rechtswidrig zurückgewiesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da noch das Rechtsmittel der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zulässig ist.
Die Steuer erhebt Gebühren für „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ sowie „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ als Vergnügungssteuer. +wikinews+
11 Juli 2007
IT-Sicherheitsexperten dürfen keine Testangriffe mehr durchführen
Berlin (Deutschland), 11.07.2007 – Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung betreffend die Paragraphen 202a, 202b und einen neu hinzukommenden Paragraph 202c des Strafgesetzbuches verabschiedet, durch die von Sicherheitsunternehmen verübte Testangriffe auf Computer strafbar werden. Die deutsche Hackergruppe Phenoelit, die immer wieder Sicherheitslücken in Systemen wie Blackberry-Geräten und Druckern nachweisen konnte, hat als Reaktion darauf ihre deutsche Website geschlossen.
Mit der neuen Gesetzesänderung werden künftig Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachung von Sicherheitscodes und Passwörtern für den Datenzugang sowie darauf ausgerichtete Programme strafbar. Es droht jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Der Chaos Computer Club hatte bereits im September 2006 gewarnt, dass durch den Wortlaut des Gesetzes, welches eigentlich der Vermeidung von Computerkriminalität dienen soll, auch die Arbeit von Sicherheitsexperten kriminalisiert werde. +wikinews+
Internet-Journal
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