Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Die „Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (BStU), Marianne Birthler, kurz die so genannte Birthler-Behörde, hat am Mittwoch die ersten Akten der „Rosenholz-Dateien“ für die Öffentlichkeit freigegeben. Konkret bedeutet das die Freigabe für Journalisten und Wissenschaftler, die entsprechene Anträge an die Behörde zur Einsichtnahme gestellt haben. 20 Personen sollen solche Anträge gestellt haben.
Die ehemaligen Stasiakten enthalten Aufzeichnungen über 16 ehemalige Bundestagsabgeordnete, die entweder aktiv oder passiv für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Informationen geliefert haben sollen. Elf der genannten Personen sind inzwischen bereits verstorben. Unter den nun veröffentlichten Datensätzen finden sich Informationen über einige bekannte Persönlichkeiten, die der Spionage verdächtigt beziehungsweise auch bereits überführt wurden: William Borm (FDP), Julius Steiner (CDU), Leo Wagner (CSU) sowie die Sozialdemokraten Klaus Wienand und Gerhard Flämig. In den übrigen Fällen ist der Status der genannten Personen als aktive oder nur passive Informanten noch ungeklärt, da die Rosenholz-Akten sowohl „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM) als auch „Kontaktpersonen“ enthalten. Letzteren kann eine aktive Mitarbeit nicht unbedingt unterstellt werden. Viele von ihnen wurden nur „abgeschöpft“, wie sich die Birthler-Behörde ausdrückt. Freigaben für weitere Akten aus dem Rosenholz-Bestand werden in Zukunft erwartet. Das hängt jedoch von der Zustimmung der noch lebenden Personen ab. Die Behörde hat diesen Personenkreis wegen der Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Akten angeschrieben.
Die Rosenholz-Dateien bestanden ursprünglich aus 317.000 Karteikarten über Einzelpersonen sowie 77.000 Karten über Operationen, die auf Mikrofilm gespeichert wurden. Darunter befinden sich Daten über 43 ehemalige Bundestagsabgeordnete. 1989 war der gesamte Datenbestand zunächst in die Hände der CIA gelangt. Genaueres über diesen Transfer ist nicht bekannt. Es gibt Vermutungen, ehemalige MfS-Mitarbeiter hätten die Daten verkauft. Erst 2003 gelangten die Daten in die Hände der Birthler-Behörde. Die Daten liegen inzwischen als CD-ROM vor. +wikinews+
03 August 2006
Birthler-Behörde gibt Akten frei
02 August 2006
Libanon: Meerwasserreinigung durch Bakterien?
Bielefeld / Braunschweig / Helgoland (Deutschland) / Messina (Italien) / Madrid (Spanien) / Dschije (Libanon), 02.08.2006 – Mindestens 15.000 Tonnen Schweröl verschmutzen die libanesische Küste seit dem Angriff der israelischen Luftwaffe auf ein Kraftwerk in Dschije. Vor der Küste breitet sich ein gigantischer Ölteppich aus. Der World Wildlife Fund (WWF) sieht die Umwelt und die Bevölkerung in dem Gebiet gefährdet.
Hoffnung gibt es bei solchen Katastrophen vielleicht durch die Forschungsergebnisse von Biotechnologen aus Deutschland, Italien und Spanien. Sie untersuchten das Genom eines erdölfressenden Bakteriums, des Alcanivorax borkumensis. In der Fachzeitschrift „Nature Biotechnology“ veröffentlichten die Wissenschaftler ihre Ergebnisse. Die Bakterien kommen fast nur in ölverschmutztem Wasser vor. Dort ist ihr Anteil an den Mikroorganismen aber sehr hoch. Sie haben eine Fülle von Gensequenzen, die es ihnen ermöglichen, in einer größeren Spannbreite von Kohlenwasserstoffkonzentrationen zu überleben. Außerdem haben sie besondere Enzyme, die ihnen beim Abbau von Öl helfen.
Pressesprecher Manfred Braun vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) erklärte, dass vielleicht die Enzyme aus den Bakterien isoliert werden und zum Abbau von Ölteppichen genutzt werden könnten. Eine zweite Anwendungsmöglichkeit bestehe darin, die Bakterien direkt auf den Ölteppich aufzubringen.
Auch an der Biologischen Anstalt Helgoland versuchen Forscher herauszufinden, wie unterschiedlich sich die Bakterien im Labor und in der Natur verhalten. 50 verschiedene Kombinationen von gelöstem Dünger, Ölbindemittel und Mikroben werden daraufhin getestet, durch welche Erdöl am schnellsten abgebaut werden kann. Durch mehr Nährstoffe und eine bessere Sauerstoffzufuhr erhoffen sich die Forscher eine größere Leistungsfähigkeit der Bakterien. +wikinews+
Zwei herrenlose Koffer mit Propangasflaschen in Koblenz und Dortmund
Dortmund / Karlsruhe / Koblenz (Deutschland), 02.08.2006 – Am Montagnachmittag, den 31. Juli, gegen 15:45 Uhr wurde ein herrenloser Koffer von einem Zugbegleiter an einen Service-Mitarbeiter überreicht, der in der Fundstelle des Dortmunder Bahnhofs arbeitet. Eigentlich sollte nur der Besitzer des Koffers ausfindig gemacht werden. Stattdessen entdeckten die Mitarbeiter jedoch eine Konstruktion, aus der sie zunächst nicht schlau wurden. Sofort wurde der Bahnhof evakuiert und teilweise abgesperrt.
Das herbeigerufene Entschärferteam stellte fest, dass es sich dabei um einen Sprengsatz handelte, der wohl mit Hilfe eines Weckers gezündet werden sollte. Der Wecker wurde mit einer Wasserkanone beschossen und von dem Sprengsatz getrennt. Der Leiter der Ermittlungskommission, Christian Voßkühler, sagte gestern in Dortmund, der Sprengsatz hätte, falls er explodiert wäre, einen „enormen Schaden“ anrichten können. In dem Dortmunder Koffer befand sich eine zündfähige Bombe.
Bei dem Zug, in dem der Koffer an einem Viererplatz gefunden wurde, handelt es sich um einen Regionalexpress, der morgens ab 04:40 Uhr zwischen Aachen und Hamm pendelt. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die in dem Zug etwas Verdächtiges bemerkt haben könnten. 45 bis 50 Beamte sind an der Aufklärung des Falles beteiligt.
Auch am Bahnhof Koblenz wurde ein Koffer mit einer Propangasflasche gefunden. Er wurde am Montag abgegeben, aber erst einen Tag später geöffnet. Am Dienstagnachmittag wurde dann wegen des Fundes eine Stunde lang der Reiseverkehr unterbrochen und das Bahnhofsgebäude geräumt. Auch Geschäftshäuser und Hotels im Umkreis von 200 Metern um den Bahnhof waren davon betroffen.
Nach Informationen der ARD sind die Bausätze in den beiden Koffern in Dortmund und Koblenz baugleich. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in beiden Fällen inzwischen wegen Terrorverdachts. +wikinews+
01 August 2006
UN-Sicherheitsrat: Vier-Wochen-Frist für den Iran
New York (Vereinigte Staaten), 01.08.2006 – Nach wochenlangen Verhandlungen hat der UN-Sicherheitsrat am Montag, den 31. Juli in New York eine Resolution verabschiedet, die den Iran auffordert, bis zum 31. August die Urananreicherung und die -wiederaufbereitung einzustellen. Der Beschluss, der auf einen gemeinsamen Entwurf Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands zurückgeht und von den USA unterstützt wurde, trägt die Nummer 1696 und fordert den Staat Iran auf, alle Auflagen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) zu erfüllen. Das gelte auch bezüglich der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet. Das Land solle vor allen Dingen den Verdacht ausräumen, dass es eine Atombombe bauen wolle. Der Sicherheitsrat sei „ernsthaft besorgt“, dass eine Zusammenarbeit mit der IAEO nicht erfolge. Weiterhin erfolgte die Aufforderung an alle Sicherheitsratsmitglieder, auf Lieferungen an den Iran zu verzichten, die dem Staat bei der Urananreicherung helfen könnte.
14 der insgesamt 15 Mitglieder des Sicherheitsrates stimmten für den Entwurf, nur Katar stimmte dagegen. Hinter der Resolution stehen auch die drei Vetomächte USA, Russland und China sowie Deutschland, das gemeinsam mit den beiden weiteren Vetomächten Frankreich und Großbritannien die Verhandlungen der EU mit dem Iran führte. Die Vetostaaten und Deutschland hatten dem Iran im Juni ein Angebot unterbreitet, auf das nach Meinung der Anbieter keine angemessene Reaktion erfolgte, woraufhin nun der Sicherheitsrat wieder eingeschaltet wurde.
Zum ersten Mal wurde eine Resolution beschlossen, die dem Iran in dem Atomstreit eine Frist setzt, um die Forderungen des Sicherheitsrates zu erfüllen. Diese Frist läuft Ende August aus. Dann soll der Chef der IAEA, Mohammed el-Baradei, einen Bericht über die iranische Reaktion vorlegen. Danach könnte der Sicherheitsrat Sanktionen zur Durchsetzung der Resolution beschließen. Die Resolution bezieht sich ausdrücklich auf Artikel 41, Kapitel 7, der UN-Charta. Darin ist von einer vollständigen oder teilweisen „Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten“ und dem „Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ die Rede.
In einer ersten Reaktion lehnte der iranische UN-Botschafter Javad Zarif die Forderungen der Resolution ab. Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert in einem Artikel aus Javad Zarifs Rede vor dem UN-Sicherheitsrat. Dort sagte der iranische UN-Botschafter, dass das zivile Nuklearprogramm des Irans keine Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit darstelle. Daher sei der Weltsicherheitsrat laut Javad Zarif nicht befugt, sich mit diesem Thema zu befassen. Weiter sagte der iranische UN-Botschafter, dass die Resolution keine rechtliche Grundlage und keinen praktischen Nutzen habe. In seinem Kommentar nach der Abstimmung, die mit 14:1 für die eingebrachte Resolution ausging, bekräftigte Javad Zarif, dass die Iraner entschlossen seien, ihr unveräußerliches Recht auf die zivile Nutzung der Nuklearenergie in Anspruch zu nehmen. Mit Bezugnahme auf den Gebrauch chemischer Waffen durch die irakische Armee im Krieg gegen den Iran bezeichnete der iranische UN-Botschafter Iran als das einzige Opfer von Massenvernichtungswaffen in der jüngsten Vergangenheit. Die Iraner sind laut Javad Zarif nicht an der Entwicklung nuklearer Waffen interessiert.
In einem Artikel der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA wird Javad Zarif mit den Worten zitiert, die Resolution erschwere weitere Verhandlungen. Im Artikel der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur heißt es weiter, Iran habe angekündigt, bis zum 22. August auf das Verhandlungsangebot des Westens zu reagieren. Der Sicherheitsrat habe eine Anwort Irans nicht abgewartet.
Katar stimmte als einziges Sicherheitsratsmitglied gegen die UN-Resolution. Nassir Al-Nasser, UN-Botschafter Katars, begründete sein Abstimmungsverhalten damit, dass die Resolution zu einer Zunahme der Spannungen führen werde und Iran Zeit gegeben werden sollte, auf das Angebot des Westens zu reagieren. Die Forderungen der sechs Staaten, die dem Iran das Verhandlungsangebot unterbreitet haben, bezeichnete Nassir Al-Nasser als legitim.
In einer von Sean McCormack, einem Sprecher des US-Außenministeriums, verfassten Pressemitteilung zeigt sich dieser stellvertretend für die US-Regierung erfreut, dass der Weltsicherheitsrat durch die Annahme der Resolution eine seiner Meinung nach deutliche und starke Maßnahme ergriffen hat. Die Resolution sende ein eindeutiges und verbindliches Signal in Richtung Teheran, heißt es in der Pressemitteilung des US-Außenministeriums weiter. Das Verhandlungsangebot der sechs Staaten bleibt nach Aussagen des US-Außenministeriums trotz der Resolution gültig. Die US-Regierung hoffe darauf, dass Iran sich nun auf Verhandlungen und Kooperation einlasse. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die US-Regierung auf eine härtere Resolution hinarbeiten, die dann auch Sanktionen gegen Iran vorsehen soll.
Der russische UN-Botschafter Vitaly I. Churkin bezeichnete die Resolution als einen Zwischenschritt, dem weitere Maßnahmen folgen würden, wenn Iran nicht kooperiere. Emyr Jones Parry, der britische UN-Botschafter, kommentierte die Verabschiedung der Resolution ähnlich. Seiner Meinung nach ist das dem Iran angebotene Verhandlungspaket hinsichtlich der Angebote und Forderungen eindeutig. Wenn Iran darauf eingehe und den Forderungen nachkomme, könne man konstruktiv fortfahren. Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier nannte die Verabschiedung der Resolution ein nachdrückliches Zeichen der Geschlossenheit der internationalen Gemeinschaft. China und Russland hatten sich im Vorfeld dagegen ausgesprochen, Iran in der Resolution mit Sanktionen zu drohen. Der stellvertretende Botschafter Chinas bei der UN, Liu Zhenming, betonte: „Dialog und Vermittlungen sind der einzige Ausweg aus der Krise. Die IAEO sollte immer das Gremium sein, welches diese Aufgabe erfüllt. Eine Lösung erfordert vielseitige diplomatische Bemühungen.“ +wikinews+
Sommerdürre: Die Havel fließt rückwärts
Ketzin (Deutschland), 01.08.2006 – Zu normalen Zeiten fließen bei Ketzin (Havelland) 58 Kubikmeter Wasser pro Sekunde in Richtung der Mündung des Flusses, in die Elbe. Doch in diesem Sommer ist offenbar alles anders: Am 26. Juli floss die Havel schon zum zweiten Mal innerhalb der letzten zwei Wochen rückwärts, also landeinwärts. Der Wasserstand des Flusses war so niedrig, dass das Elbwasser in die Havel hineinfloss: Mit zwölf Kubikmetern pro Sekunde floss die Havel in die Gegenrichtung.
Die seit Wochen anhaltende Trockenheit hat die Pegelstände im Havelland landesweit sinken lassen. Manche Flüsse sind schon ganz ausgetrocknet. Die Niederschläge in der Region hätten sich jedoch seit Jahren verringert, sagte Matthias Freude, Präsident des Landesumweltamtes (LUA). Die Trinkwasserversorgung Brandenburgs sei jedoch noch nicht gefährdet, da das Trinkwasser in großer Tiefe gewonnen werde. Reinhard Reiher, technischer Geschäftsführer des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens BRAWAG GmbH, bescheinigt den Brandenburgern einen sehr sparsamen Wasserverbrauch. In Brandenburg liegt der tägliche Trinkwasserbedarf bei 11.000 bis 12.000 Kubikmeter Wasser, das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von 90 Litern Wasser pro Tag. Die Bevölkerung in Brandenburg verhalte sich sehr wassersparend. Der Bundesdurchschnitt beim Pro-Kopf-Wasserverbrauch liegt bei 130 Litern pro Tag. Langfristig ließen sich jedoch Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht ausschließen. So sagte eine Studie des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung in 50 Jahren eine erhebliche Verschlechterung der Wasserversorgung voraus. Niederschläge und in ihrer Folge die Grundwasserstände seien im Sinken begriffen. +wikinews+
Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“
Berlin (Deutschland), 01.08.2006 – Die Innenexperten der Opposition schlagen Alarm, ihre Kritik richtet sich gegen die geplante Anti-Terror-Datei des Bundesinnenministeriums, die eine ungeahnte Informationsflut auch an persönlichen Daten über Bürger enthalten soll, und sie fürchten um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., bezeichnete die geplante Anti-Terror-Datei als einen „Fall für Karlsruhe“.
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im März dieses Jahres die Einführung einer bundesweiten, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei beschlossen (Wikinews berichtete), um vor allem den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effektiver zu gestalten.
Nun regt sich in den Reihen der parlamentarischen Opposition Widerstand gegen das Regierungsmodell. Es sollen nach den Vorstellungen der Innenminister Daten über potenzielle terroristische Vereinigungen und Personen, die Kontakt zu islamistischen Terror-Gruppen haben, Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen vermerkt werden, die sowohl von deutschen Geheimdiensten und Zollkriminalämtern als auch von polizeilicher Seite genutzt werden können. Dabei sollen auch persönliche Informationen gespeichert werden.
Das Bundesministerium des Innern bestätigte auf Anfrage von Wikinews, dass es sich bei der geplanten Anti-Terror-Datei nicht um eine Volltextversion handeln werde. Neben reinen Indexdaten werde die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten, das heißt gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren Daten enthalten. Es handele sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer so genannten Volltextlösung, so Pressesprecherin Gabriele Hermani vom Bundesinnenministerium.
Petra Pau kritisierte die Pläne der Regierung scharf. Sie verstießen gegen das Grundgesetz, weil das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und zudem „ungebührlich viele und vielfältige Daten“ in der Datei gespeichert würden.
Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet die Verwässerung des Trennungsgrundsatzes und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Zwar begrüßt die Fraktion im Grundsatz den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, besteht jedoch darauf, dass die „rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen“ erhalten bleibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei zu schaffen und zu gewährleisten, dass solche Informationen nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesehen werden können. Zudem solle die Datei dem Zugriff und der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.
Das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen äußerte sich auf Anfrage von Wikinews zu den Bedenken der Opposition. In der Stellungnahme heißt es, dass schon nach der derzeitigen Rechtslage eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig sei, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr gehe. Die Anti-Terror-Datei beschleunige diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.
„Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben“, so die Sprecherin Dagmar Pelzer vom Innenministerium NRW. Auf die Anti-Terror-Datei könnten laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen. Die Anti-Terror-Datei enthalte als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich seien. So könnten die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen – selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich sei. „Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet“, so Pelzer. Die Anti-Terror-Datei diene dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies sei im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.
Auf der Grundlage der prinzipiellen Einigung zwischen den Innenministern der Länder und Wolfgang Schäuble konzipierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung einen ersten Gesetzesentwurf, der den Ländern im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahren nach § 47 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zugeleitet wurde. Alle Bundesländer hatten zudem die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Am Donnerstag, den 27. Juli fand ein Treffen zwischen den Innenministerien der Bundesländer und dem Bundesinnenministerium statt, auf dem über Detailfragen des Konzepts diskutiert wurde. „Eine abschließende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde in der Besprechung nicht herbeigeführt“, teilte das Bundesinnenministerium Wikinews auf Anfrage mit. Das BMI werde die einzelnen Fachfragen zunächst umgehend mit den anderen beteiligten Bundesressorts erörtern und, sofern Einigung im Ressortkreis bestehe, gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf vornehmen. Der Gesetzentwurf wird dann schnellstmöglich dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Stellungnahme zu einzelnen Anfragen mit dem Hinweis, dass das Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, einen ersten Entwurf nach der Sommerpause zu veröffentlichen.
Schon Otto Schily (SPD), der Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD), hatte die Einführung einer Anti-Terror-Datei forciert. Das damalige Konzept sah jedoch lediglich vor, eine Index-Datei einzurichten, die Zugriff auf die Datenbanken aller Behörden gestattet, der suchenden Behörde jedoch nur Auskunft darüber gegeben hätte, dass bei einer bestimmten Behörde ein Datensatz über die gesuchte Person oder Vereinigung vorliegt. Die Koalition unter Angela Merkel hat das Konzept dieser Index-Datei erweitert. Um auch weiterhin eine Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienst-Tätigkeiten sicherzustellen, soll das Prinzip der „verdeckten Speicherung“ für die Datenbanken der Nachrichtendienste angewendet werden, bei der die Behörde keine Information darüber erhält, ob ein Datensatz über die gesuchte Person vorliegt, der Nachrichtendienst jedoch eine Mitteilung erhält, welche Behörde welchen Datensatz abfragen wollte. +wikinews+
Internet-Journal
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