Berlin (Deutschland), 13.07.2006 – Trotz erheblicher Kompetenzüberschreitungen des Bundesnachrichtendienstes, die parteiübergreifend heftig gerügt worden waren, plant die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, die Befugnisse der Geheimdienste zu erweitern. Der Gesetzesentwurf, der nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag vorgestellt werden soll und gestern, am 12. Juli, vom Bundeskabinett unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesegnet worden war, sieht eine Verlängerung der nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze um fünf Jahre und die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor. Im Detail sollen demnach die drei genannten Geheimdienste das Recht besitzen, bei den Fluggesellschaften Informationen über Fluggastdaten abzufragen. Bis jetzt ist in einem solchen Fall die unabhängige G10-Kommission einzuschalten, die eine entsprechende Genehmigung erteilen muss. Auch bei Abfragen über Konto-, Post- und Telefonverbindungsdaten soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die G10-Kommission umgangen werden: Zukünftig genügt eine Erlaubnis des für den jeweiligen Geheimdienst zuständigen Ministeriums. Verfassungsschutz und MAD könnten zudem Abfragen über Hassprediger sowie Rechts- und Linksextremisten stellen. Die Verwendung der Kontostammdaten wurde nicht geregelt, da hier eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird.
In einem Positionspapier des Bundesministeriums des Innern heißt es, die Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes habe ergeben, dass die Regelungen verantwortungsvoll eingesetzt worden seien und zu dem gewünschten Erfolg geführt hätten. Deshalb sei es „folgerichtig, die bewährten Regelungen beizubehalten“.
Die parlamentarische Opposition wies die geforderten Änderungen strikt zurück und bezeichnete sie als einen Eingriff in die Grundrechte. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit, sprachen von einem „bürgerrechtlichen Dammbruch“ und forderten die Bundesregierung auf, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht auf Kosten der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten voranzutreiben. „Was wir immer sehen, und das muss man vor Augen haben, ist das Eigenleben der Geheimdienste und, wie sehr sie immer über ihre Grenzen hinausgehen, - gerade weil die Kontrolle so schwierig ist“, so Wieland. Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss sich der Kritik an den Plänen des Bundesinnenministers, Wolfgang Schäuble, an: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei ihrer Meinung nach nicht mehr gewahrt. Sie warf der Bundesregierung vor, die gegenwärtige WM-Euphorie auszunutzen, um ohne größeren Widerstand der Bevölkerung und von Nicht-Regierungsorganisationen diese „massive[n] Einschränkungen der Grundrechte“ zu beschließen. Petra Pau, PDS-Bundestagsabgeordnete, spricht bereits von einer Neudefinition der Bundesrepublik Deutschland und fordert eine Rücknahme von „Schäuble I“. Schon erwägt die Opposition den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, falls die Bundesregierung nicht Abstand von einigen Neuregelungen nehmen sollte.
Unterdessen verteidigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), den Gesetzentwurf. Er halte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze für vertretbar und bezeichnete die Erweiterung der Geheimdienstkompetenzen als „maßvoll“. +wikinews+
13 Juli 2006
Bürgerrechte werden weiter aufgeweicht – Regierung plant Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze
Internationaler Gerichtshof erlaubt Uruguay den Bau zweier Zellulosefabriken
Den Haag (Niederlande), 13.07.2006 – Im Streit zwischen den Nachbarländern Argentinien und Uruguay um den Bau zweier Zellulosefabriken an der uruguayischen Seite des Flusses Uruguay hat der Internationale Gerichtshof (IGH) heute ein Urteil gefällt. Der Gerichtshof wird demnach keine Maßnahmen anordnen, um den Bau der Fabriken zu stoppen.
Hier stand einmal ein Bild, das von den Commons aus eingebunden wurde, dort aber gelöscht wurde.
Urugay-Fluss von der argentinischen Seite aus fotografiertArgentinien hatte am 4. Mai 2006 beim IGH, dem Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, einen Antrag gegen den Bau der Zellulosefabriken eingereicht, weil die Fabriken nach Meinung der argentinischen Regierung den Grenzfluss sowie eine Region, die von der Landwirtschaft und vom Tourismus abhängig sei, verschmutzten. Die uruguayische Regierung argumentierte dagegen, dass die Fabriken Arbeitsplätze schafften. Zudem sollten laut uruguayischer Regierung strenge Umweltschutzbestimmungen für die Fabriken gelten. Argentinien hatte verlangt, dass der IGH Maßnahmen anordnet, die den Bau der Fabriken stoppen. Anschließend könne Argentinien Studien über die möglichen Umweltschäden, die die Fabriken verursachen würden, durchführen. Im Antrag hatte sich Argentinien auf einen Vertrag berufen, den es 1975 mit seinem Nachbarstaat abgschlossen hatte. Im Vertrag steht, dass bei allen Angelegenheiten, die den Grenzfluss Uruguay betreffen, die Zustimmung beider Staaten erforderlich ist. Laut Vertrag darf eine der beiden Parteien sich mit Angelegenheiten, die nicht in direkten Verhandlungen geklärt werden können, an den IGH wenden. 2003 hatte Uruguay den Bau einer Fabrik genehmigt. Die Genehmigung für den Bau einer zweiten Fabrik hat laut Argentinien den Konflikt eskalieren lassen. Vom 8. bis zum 9. Juni gab es eine öffentliche Anhörung vor dem IGH, bei der Argentinien seine Position verdeutlicht hatte und Urugay vom IGH gefordert hatte, den Antrag Argentiniens zuruckzuweisen.
In der Begründung des Urteils, das mit 14:1 Stimmen gefällt wurde, erklären die Richter, dass sie die Bedenken der argentinischen Regierung hinsichtlich des Umweltschutzes anerkennen. Die Entscheidung Uruguays, den Bau der Fabriken zu genehmigen, stelle aber nach Meinung der Richter keine unmittelbare Gefahr für irreparable Schäden des Ökosystems des Uruguay-Flusses oder für die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Menschen, die an der argentinischen Seite des Flusses wohnen, dar. Argentinien habe für seine Begründung nach Meinung des IGH keine überzeugenden Beweise vorlegen können. Das Urteil bedeutet, dass mit dem Bau der Fabriken begonnen werden darf. Ein Grundsatzurteil zu den Zellulosefabriken am Grenzfluss zwischen Urugay und Argentinien wird Medienberichten zufolge aber möglicherweise erst in einigen Jahren gefällt werden.
Laut Daniel Schweimler, dem Südamerikakorrespondenten der BBC, hat der Streit um die Zellulosefabriken den Beziehungen zwischen den Nachbarländern bereits einen schweren Schaden zugefügt. In beiden Ländern gab es Proteste gegen den Bau der Fabriken. So haben im Mai dieses Jahres 80.000 Menschen auf der argentinischen Seite des Grenzflusses an einer Demonstration gegen den Bau der Fabriken teilgenommen. Zuletzt hatte eine von Greenpeace angeheuerte Aktivistin auf dem EU-Lateinamerikagipfel in Wien auf die Problematik aufmerksam gemacht, indem sie mit einem Bikini bekleidet an Staats- und Regierungschefs aus Europa und Lateinamerika vorbeilief und ein Protestplakat präsentierte.
Bei den Fabriken, die vom spanischen Ence-Konzern und dem finnischen Unternehmen Botnia gebaut werden, wird es sich um die größten ihrer Art auf der Welt handeln. Der Bau der Fabriken wird rund 1,7 Milliarden US-Dollar kosten. +wikinews+
Israel rückt in den Süden Libanons vor
Beirut (Libanon), 13.07.2006 – Die israelische Armee ist gestern in den Süden des Libanon vorgerückt. An der Operation beteiligten sich Luft-, See- und Bodenstreitkräfte. Die Aktion geschah in Folge einer Entführung von zwei Soldaten durch die Organisation Hisbollah, die im Süden des Landes stark vertreten ist.
Die Entführung der beiden Soldaten wird von Israel als Kriegshandlung des Libanon interpretiert. Die libanesische Regierung wurde direkt für die Entführung verantwortlich gemacht.
Bereits am gestrigen Morgen reagierte Israel mit der Durchführung einer großangelegten Militäraktion gegen seinen nördlichen Nachbarn. Nach heftigen Artilleriegefechten an der Grenze wurden gleichzeitig Angriffe vom Boden, aus der Luft und auf dem Wasser durchgeführt. Berichten des israelischen Rundfunks zufolge wurden 30 Ziele aus der Luft angegriffen. Die Angriffe galten vermuteten Stellungen der Hisbollah sowie der Verkehrsinfrastruktur im Süden Libanons. Auf israelischer Seite wurden 6.000 Reservisten zum Militärdienst an der Grenze zum Libanon einberufen. Mit diesem Militäraufgebot soll möglicherweise eine Großoffensive auf libanesisches Territorium vorgetragen werden. +wikinews+
KOMMENTAR
Ohne Gestattung durch Vereinte Nationen oder zumindest des Libanon ist solches "Vorrücken" völkerrechtswidrig. -msr-
12 Juli 2006
Japans Ministerpräsident Koizumi besucht Israel
Jerusalem (Israel), 12.07.2006 – Japans Ministerpräsident Junichirō Koizumi besucht fünf Tage lang den Nahen Osten. Er traf gestern in Tel Aviv ein. Der letzte Besuch eines japanischen Ministerpräsidenten in Israel liegt elf Jahre zurück.
Der jetzige Besuch findet zu einer Zeit statt, in der die Lage zwischen Israel und den Palästinensern aufs Äußerste gespannt ist, nachdem Mitte Juni von palästinensischen Kämpfern ein israelischer Soldat entführt worden ist und israelische Militäreinheiten in den Gazastreifen vorgerückt sind. Ein weiterer Entführungsfall ereignete sich im Verlauf des gestrigen Tages: Zwei weitere israelische Militärangehörige wurde von Kämpfern der libanesischen Hisbollah entführt. Daraufhin rückten israelische Militärverbände auf libanesisches Territorium vor.
Bei einem Treffen mit Israels Ministerpräsident Ehud Olmert und Präsident Mosche Katzaw sagte Koizumi, er verstehe die Wut des israelischen Volkes. Allerdings warnte er vor überzogenen Reaktionen und betonte, dass beide Seiten aufeinander angewiesen seien. Nur gemeinsam könnten sie Erfolg haben.
Auf israelischer Seite wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben, der japanische Ministerpräsident könnte in der jetzigen Krisensituation eine Botschaft an die palästinensische Seite überbringen. Morgen, am Donnerstag, reist Koizumi nach Ramallah, wo er mit Palästinenserpräsident Mahmud Abbas sprechen wird. Am Freitag besucht er noch Jordanien, wo er auf König Abdullah trifft, bevor er am Samstag zum G8-Treffen ins russische Sankt Petersburg reist. +wikinews+
Europäische Kommission verhängte 280,5 Millionen Euro Bußgeld gegen Microsoft
Brüssel (Belgien), 12.07.2006 – Die EU-Kommission gab heute bekannt, dass gegen den US-Softwarekonzern Microsoft erneut eine Strafe wegen der Nichteinhaltung der geforderten Auflagen im Zusammenhang mit der Vermarktung des Betriebssystems Windows verhängt wurde. Das Bußgeld beträgt 280,5 Millionen Euro. Microsoft will gegen das Bußgeld klagen.
Bereits im Jahr 2004 war gegen den größten Softwarehersteller der Welt ein Bußgeld in Höhe von knapp 500 Millionen Euro verhängt worden. Hintergrund des Streits ist die Forderung an den Konzern, seinen Mitbewerbern auf dem Softwaremarkt bestimmte Informationen zu liefern, die es anderen Herstellern ermöglicht oder erleichtert, ihre Produkte in das faktisch marktbeherrschende Betriebssystem Windows einzubinden. Eine weitere Forderung bestand darin, das „Softwarepaket Windows“ aufzuschnüren und den Windows Media Player herauszunehmen und unabhängig vom Betriebssystem zu vermarkten, um Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren alternativen Produkten effektiver auf dem Markt zu platzieren. Ein Sprecher des Konzerns teilte mit, die Vorwürfe der Kommission seien nicht gerechtfertigt. Seit Jahren bemühe sich der Konzern, die geforderten Auflagen zu erfüllen. Der Konzern werde daher vor EU-Gerichten in Luxemburg Klage einreichen.
Während Microsoft behauptet, es habe alle Forderungen erfüllt, sieht das die EU-Kommission anders. Sie drohte dem Softwareriesen damit, die Strafe ab August auf drei Millionen Euro täglich zu erhöhen, sollte der Konzern die Umsetzung der geforderten Auflagen auch weiterhin nicht erfüllen. Die EU-Kommission hatte dem Konzern bereits im Dezember 2005 eine Warnung zukommen lassen. Neelie Kroes, Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union, hatte damals bereits von einer „erkennbar fehlende[n] Bereitschaft“ des Konzerns, die Auflagen der Kommission zu erfüllen, gesprochen. ++
11 Juli 2006
Serie schwerer Bombenanschläge in Mumbai
Mumbai (Indien), 11.07.2006 – In der indischen Wirtschaftsmetropole Mumbai ist es während des abendlichen Berufsverkehrs zu einer Serie schwerer Bombenanschläge gekommen, die nach Angaben der Polizei koordiniert und planvoll durchgeführt wurden. Die Sprengladungen seien kurz hintereinander in vollbesetzten Vorortszügen detoniert, so ein Polizeisprecher. Mindestens sieben Bomben explodierten. Nach ersten Ermittlungen hat es zahlreiche Tote und hunderte Verletzte gegeben. Das volle Ausmaß des Anschlages ist noch nicht abzusehen. Der Tod von 15 Bahnreisenden am Bahnhof Matunga gilt bereits als gesichert. Folgende Bahnhöfe sind nach Zeitungsangaben außerdem von den Bombenanschlägen betroffen: Matunga, Khar, Santacruz, Jogeshwari, Borivali und Bhayendar. Es ist allerdings noch nicht klar, wer für die Bombenanschläge verantwortlich ist. Ein Bekennerschreiben liegt zur Stunde noch nicht vor. Klar ist nur, dass es sich um eine gezielte Aktion gehandelt hat. Deshalb geht die Polizei von einem terroristischen Hintergrund der Tat aus. Zudem gleicht die Vorgehensweise kaschmirischen islamistischen Terror-Gruppen wie der Lashkar-e-Toiba. Die Gruppe ist bekannt dafür, Bomben in kurzer zeitlicher Abfolge hintereinander in indischen Städten explodieren zu lassen.
Indiens Außenminister Shivraj Patil sagte, dass Regierungsbehörden über „einige“ Informationen über einen bevorstehenden Anschlag verfügten. Jedoch sei weder der Ort noch die Zeit bekannt gewesen.
Der Spiegel berichtet mittlerweile von bis zu 135 Toten und vielen Verletzten. Der Zugverkehr in der Stadt wurde komplett eingestellt, auch der Flughafen wurde gesperrt. Ein Augenzeuge berichtet folgendermaßen von dem Terroranschlag: „Die Explosion war so heftig, dass wir dachten, uns habe der Blitz getroffen.“ Rettungskräfte sind unterdessen damit beschäftigt, die Opfer zu bergen und die Wracks der Waggons nach weiteren verletzten Personen zu durchsuchen. Inzwischen hat ein heftiger Monsunregen eingesetzt, der die Rettungsmaßnahmen erschwert.
In Neu-Delhi und in einigen anderen Großstädten wurden die Sicherheitskräfte vor weiteren Terroranschlägen gewarnt und alarmiert. Der indische Premierminister Dr. Manmohan Singh und der Innenminister Shivraj Patil kamen am Abend zu einem Krisentreffen zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Nach einer von der Regierung veröffentlichten Stellungnahme seien die Bombenangriffe schockierend und feige Versuche, ein Klima der Angst und des Terrors unter den Bürgern zu verbreiten. Die führende Oppositionspartei, BJP, kritisierte, die aktuelle Politik der Regierung bringe das Land in Terrorismusgefahr.
Amnesty International hat die Bombenanschläge in einer ersten öffentlichen Mitteilung „auf das Schärfste verurteilt“ und als „Verbrechen gegen die Humanität“ bezeichnet. Die Tötung von unbeteiligten und unschuldigen Passanten zeige eine komplette Missachtung fundamentaler Prinzipien der Humanität.
Es steht zu befürchten, dass die Anschläge die diplomatischen Annäherungsversuche der indischen und pakistanischen Regierungen auf eine harte Zerreißprobe stellen.
Bereits in der Vergangenheit (1991, 1993 und 2003) haben zahlreiche Anschlagsserien das Land in Schrecken und Angst versetzt.
In den Teilen der Region Kaschmir, die zu Indien gehören, kämpfen muslimische Extremisten seit vielen Jahren gegen die indische Oberhoheit. Sie fordern, dass ihre Gebiete Pakistan zugesprochen werden. Die Kaschmirregion hat seit der indischen und pakistanischen Unabhängigkeit im Jahr 1947 auch den UN-Sicherheitsrat beschäftigt, der mehrere Resolutionen beschloss, um die Bevölkerung vor einem immer weiter eskalierenden Konflikt zwischen den rivalisierenden Paramilitärgruppen zu bewahren. +wikinews+
Internet-Journal
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