20 August 2005

Der Papst und die Synagoge

Ich freue mich darüber, dass die Jüdische Gemeinde Köln den Papst in ihre Synagoge einlud und der Papst die Einladung annahm.
Mit solcher Geste wurden einzelne Vertreter zweier Religionen ihrer und allgemeinen Verpflichtung zu einem Bekenntnis friedlicher Gemeinsamkeit gerecht. Es darf und soll kein Einzelfall bleiben, denn es ist aus der Geschichte viel wiedergutzumachen. Aber es soll damit nicht kleingeredet sein, denn es ist von großer Bedeutung, wenn das Oberhaupt der weltgrößten Glaubensgemeinschaft diesen Schritt tat. Und ERSTMALS seit zweitausend Jahren (in friedlicher Weise).
Trotzdem folgende Anmerkung, obwohl gerade ich eigentlich froh bin, wenn mehr Unbefangenheit zwischen den Religionen wäre, aber Synagogen, Kirchen, Moscheen und Tempel sind immerhin Häuser für jeweils eine definierte Gottesvorstellung. Damit solche Auftritte der einen Religion in Gotteshäusern der anderen Religion weniger Probleme aufwerfen, braucht es Zurückhaltung oder Enthaltung mit der Werbung für eigene Religion.
Dem Papst gelang das m.E., indem er auf die historischen Gemeinsamkeiten fokussierte und auf die gemeinsamen Pflichten als Schlussfolgerung aus den politischen Katastrophen der ebenfalls gemeinsamen Geschichte.

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19 August 2005

Raketenangriffe auf Israel und US-Kriegsschiff

Aqaba / Eilat (Israel), 19.08.2005 – Das im Hafen von Akaba (Jordanien) liegende US-Kriegsschiff „Ashland“ und die israelische Hafenstadt Eilat sind heute von Jordanien aus angegriffen worden. Wer die Angreifer sind, ist zur Zeit noch unbekannt, auch die Frage, ob der Angriff mittels Granaten oder Raketen erfolgte.

Die NZZ berichtet, dass der Angriff auf das Kriegsschiff mittels einer Granate erfolgte.
Hingegen schreibt der Spiegel mit Berufung auf das israelische Verteidigungsministerium, dass es sich bei dem Angriff auf die „Ahsland“ um Raketen gehandelt hat.
CNN berichtet mit Berufung auf das US-Verteidigungsministerium, dass das Kriegsschiff mit zwei Mörsergranaten beschossen wurde.
Übereinstimmend wird jedoch berichtet, dass die „Ashland“ bei dem Angriff nicht getroffen wurde, sondern dass der Flugkörper weiter geflogen und in einem jordanischen Lagerhaus eingeschlagen sei. Weiterhin wird übereinstimmend berichtet, dass es bei dem Angriff keine Verletzten gegeben habe. Neben der "Ahshland" soll ein weiteres US-Kriegsschiff im Hafen von Akaba gelegen haben. Beide Schiffe haben den Hafen unverzüglich verlassen.

Der Angriff auf die Stadt Eilat sei wenige Minuten später erfolgt. Auch hier gibt es widersprüchliche Meldungen bezüglich des Angriffsmittels.

Die NZZ lässt die Frage offen, ob es sich um Granaten oder Raketen bei diesem Angriff gehandelt hat.
Der Spiegel und das Handelsblatt berichtet auch hier wieder mit Berufung auf das Israelische Verteidigungsministerium von Raketenangriffen. Es soll sich um Raketen des Typs der russischen Katjuscha-Boden-Boden-Kurzstreckenrakete handeln.
Auch dieser Angriff blieb nach übereinstimmenden Berichten ohne Verletzte und hinterließ nur geringen Sachschaden, da das Angriffsmittel nicht explodierte.

Die Badeorte Akaba und Eilat liegen nur wenige Kilometer voneinander entfernt. -wikinews-

18 August 2005

Wieder Todesstrafe im Irak

Erstmals seit dem Sturz Saddam Husseins wurden im Irak wieder Todesstrafen stattgegeben.

Zwar gilt der irakische Präsident Dschalal Talabani bisher als Gegner der Todesstrafe, aber es genügen die Unterschriften der Vizepräsidenten.

Der Präsidentschaftsrat unterzeichnete die Todesurteile gegen drei Gewaltverbrecher, die wegen Mordes, Entführung und Vergewaltigung für schuldig befunden waren.

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Solange Staaten ohne Notwehr töten, stehen sie mir im Verdacht, ebenso schlecht wie Mörder zu sein.

-msr-

Der "Warme Regen"

Es gibt nicht nur den "sauren Regen", sondern auch den "Warmen Regen".

Unter ähnlichem Titel veröffentlichte das Magazin "FOCUS" Fälle, in denen niemand fällt, sondern rasch noch eine Stufe auf der Karriereleiter erklimmt: Im öffentlichen Dienst und nicht ganz frei vom Verdacht, dass reihenweise Bundesbedienstete für einander "Vorsorge" der besonderen Art leisten, wie sie vor Wahlen nicht unüblich sein dürfte und den Steuerzahler kräftig belasten. Für die Regierung war solch Reportage wie "Saurer Regen", also zog das Umweltministerium vor Gericht, um den Bericht zu verbieten. Aber auch das war Verschwendung von Steuermitteln, denn die Richter sagten: "Nein." - Zu glaubwürdig war die Story.

msr >> DISKUSSION

17 August 2005

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot für Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung

Wunsiedel / Karlsruhe (Deutschland), 17.08.2005 – Eine für den 20. August 2005 geplante Gedenkveranstaltung für den ehemaligen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Gewährung von Eilrechtsschutz abzulehnen ist und insofern die Entscheidung des Landratsamts Wunsiedel gelte. Damit wird auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August bestätigt.

Das Verbot stützt sich auf die seit April des Jahres gültige Strafvorschrift gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wonach sich strafbar macht, „wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“, so das Bundesverfassungsgericht.

Die von den Veranstaltern der Gedenkfeier geltend gemachte Berufung auf „Eilrechtsschutz“ wird vom Gericht zurückgewiesen. Zwar wäre eine Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unzulässig, die Natur der berührten Rechtsfragen sei jedoch so schwierig, dass eine Klärung nur in einer Verhandlung in der Hauptsache möglich wäre. Daher müsse sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Folgenabwägung beschränken. Da es sich um eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung handelt, sei eine einstweilige Anordnung gegen das Versammlungsverbot daher nicht mit schwerwiegenden Nachteilen für den Antragsteller verbunden. Als Begründung für den ablehnenden Bescheid beruft sich das Verfassungsgericht auf die Argumentation der im Bundestag vertretenen politischen Parteien, in diesem Sinne also des Gesetzgebers: „Maßgebende Repräsentanten der politischen Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist, haben im Deutschen Bundestag mit Blick auf die vom Antragsteller konkret geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich mache“. +wikinews+

13 August 2005

Irans Atomprogramm

Presseerklärung der Bundesregierung v. 10.08.2005

Für die Bundesregierung und die Weltgemeinschaft ist klar: Die Inbetriebnahme der iranischen Atomforschungsanlage Isfahan darf nicht die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran bedeuten.

Die am 11. August verabschiedete Resolution des Gouverneursrates der IAEO drückt ernste Besorgnis über die Wiederaufnahme der Uran-Aufarbeitung in Isfahan aus. Der Iran wird aufgefordert, den Betrieb der Anlage zu stoppen und durch die IAEO wieder versiegeln zu lassen. Zur Lösung des Konflikts verweist die IAEO ausdrücklich auf den Verhandlungsweg.

Wie Bundeskanzler Gerhard Schröder zuletzt am 9. August erklärte, hat "Deutschland kein Interesse daran, dass Iran über Atomwaffen verfügt". Der Bundeskanzler reagierte damit auf die Ablehnung eines von Deutschland mitentwickelten EU-Vorschlages, der als Gegenleistung für den Verzicht auf die Herstellung von Atomwaffen eine Ausweitung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vorsah. Darüber hinaus enthielt der Vorschlag Kooperationsangebote zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Mit der erneuten Inbetriebnahme des iranischen Atomzentrums Isfahan am Montag ist die Auseinandersetzung in eine "kritische Phase" getreten, wie der Sprecher der Bundesregierung, Béla Anda, am Mittwoch in Berlin feststellte. Anda forderte den Iran mit Nachdruck auf, das Verhandlungsangebot der so genannten "E3"-Gruppe (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) sorgfältig zu prüfen und zum bereits vereinbarten Stand zurückzukehren. Er begrüßte grundsätzlich die Ankündigung Irans, die Gespräche fortsetzen zu wollen.

Iranische Atomforschung in der internationalen Kritik

Iran hatte schon zu Zeiten der Schah-Herrschaft ein Atomforschungsprogramm aufgelegt, das zunehmend in die internationale Kritik geriet. Das Kernstück dieses Programms, eine Atomanlage bei Isfahan, war im Dezember 2004 auf Druck der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) mit Sitz in Wien stillgelegt und in seinen besonders kritischen Teilen versiegelt worden. Am vergangenen Montag hatte Iran zunächst die unversiegelten, am Mittwoch auch die versiegelten Teile wieder aktiviert. Internationale Proteste wurden unter dem Vorwurf der versuchten Bevormundung zurückgewiesen. Der jüngsten Entwicklung sind jahrelange Verhandlungen um die Einstellung des Programms vorausgegangen. Zuletzt war es zur Ablehnung eines bereits erwähnten Vorschlages einer europäischen Verhandlungsgruppe, der so genannten E3, der auch Deutschland angehört, gekommen.

Als besonders besorgniserregend gilt, dass die in Isfahan vorhandene Technologie für ausreichend gehalten wird, um atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Dies nährt Befürchtungen, wonach Iran die Anlage nicht nur zur friedlichen Nutzung, sondern auch heimlich zur Herstellung von Atomsprengköpfen einsetzen könnte.

Insbesondere die USA haben wiederholt vor einer Missachtung des Atomwaffensperrvertrages in der Region gewarnt.

Präsident Bush hat jetzt auch an die EU appelliert, alles zu tun, um Iran auf diplomatischem Weg vom Atomwaffenbau abzubringen.


KOMMENTAR:

Die geröteten Textstellen heben die Paradoxie der Presseerklärung hervor:

1. "Deutschland hat kein Interesse daran, dass Iran über Atomwaffen verfügt." - Wenn diese Erklärung gegenüber der iranischen Regierung Geltung haben soll, wie würde dann auf die Frage der iranischen Regierung geantwortet, ob Deutschland ein Interesse daran hat, dass immerhin drei NATO-Staaten über Atomwaffen verfügen?

2. "Als besonders besorgniserregend gilt, dass die in Isfahan vorhandene Technologie für ausreichend gehalten wird, um atomwaffenfähiges Uran herzustellen." - Im Sinne der völkerrechtlich verbürgten Gleichheit der Staaten hätte die Bundesregierung ihre Besorgnis mit der Erklärung zu verbinden gehabt, dass Deutschland bewusst auf eine vergleichbare Technologie verzichte. - Ist das der Fall?

3. "Insbesondere die USA haben wiederholt vor einer Missachtung des Atomwaffensperrvertrages in der Region gewarnt." - Was soll die iranische Regierung von Warnungen eines Staates halten, der selbst gegen den Atomwaffensperrvertrag verstößt, denn aus diesem und sind die USA selbst zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichtet, aber modernisieren sie fortlaufend.

4. "Präsident Bush hat jetzt auch an die EU appelliert, alles zu tun, um Iran auf diplomatischem Weg vom Atomwaffenbau abzubringen." - Soll dieser Hinweise eine indirekte Kriegsdrohung für den Fall sein, dass die US-Regierung den diplomatischen Weg für gescheitert hält?

Die offensichtliche und unbestreitbare Doppelmoral der bundesdeutschen Haltung ist nicht nur ein Affront gegen die iranischen Regierung, sondern auch eine Zumutung für jeden, der nicht doppelmoralisch durch seine Regierung vertreten werden will, denn unsere demokratischen Systeme verlieren durch solch Doppelmoral im Innern und weltweit an Glaubwürdigkeit und gefährdet den Frieden weit über die Dimensionen des Terrorismus hinaus.

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