27 Juli 2005

Todesfall nach verweigerter Bluttransfusion

Landau an der Isar (Deutschland), 27.07.2005 – In Landau ist eine 33-jährige Frau bei der Geburt ihres Kindes verstorben. Sie ist verblutet, weil sie aufgrund einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung eine Bluttransfusion verwehrt hatte. Die Frau gehörte den Zeugen Jehovas an, die aufgrund ihres religiösen Verständnisses bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt.

Aus medizinischer Sicht wäre der Tod der Frau vermeidbar gewesen. Zwei oder drei Blutkonserven hätten ausgereicht um das Leben der Frau zu retten. Die Ärzte und Krankenschwestern waren jedoch verpflichtet, den Willen der Frau zu respektieren. Sie mussten tatenlos das Sterben der Frau mit ansehen. Die emotionale Belastung für das Krankenhauspersonal war hoch und wird psychologische Nachsorge nötig machen.

Auf dem Totenschein wurde eine nichtnatürliche Todesursache angegeben. Dies bedeutet automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut. Die Frau wurde inzwischen obduziert. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Der amtshabende Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier hat dem Krankenhauspersonal trotz aller widrigen Umstände vorbildliches Verhalten attestiert. +wikinews+

Kleinflugzeugasturz sorgt für Hektik

Am vergangenen Freitag.

Was ist geschehen? Und schnell ist es erzählt:

Nach einer Ehe-Tragödie (Mord an seiner Frau) begeht ein Kleinflugzeug-Pilot ein spektakuläres Ende durch Absturz auf dem Reichstagsgelände.

Was hätte passieren können? Nicht viel:

Wäre das Leichtflugzeug in die Glaskuppel des Reichstags gestürzt, so hätte der Absturz zwar Menschenleben gekostet und Schäden gebracht, aber eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland konnte aus solchem Zwischenfall nicht erwachsen.

Trotzdem reagiert die Politik mit populistischer Schärfe:

1. Über Großteile der Hauptstadt soll nun ein Flugverbot für Privatflugzeuge verhängt werden.

2. Im Hinblick auf die Fußball-Weltmeisterschaft werden jetzt solche Flugverbote über sämtlichen Spielorten diskutiert. - Ländersache.

3. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) fordert erneut Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern. So hält auch SPD-"Innenexperte" Dieter Wiefelspütz hält "eine Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern in Berlin" für nötig.

Kanzlerkandidatin Angela Merkel erklärt im Stil ihres Wahlprogramms, dass solche Überlegungen bei entsprechender Gefahr "kein Tabu" sein dürfen. - Hatte ihr jemand das Denken verboten? Den Eindruck habe ich zuweilen. Aber nicht nur bei ihr.

Nun zur Ausgangsfrage des Threads:

Was unterscheidet Kampfflugzeug-Piloten von dem Leichtflugzeug-Piloten?
Weniger Stress in der Ehe? Weniger Gewaltbereitschaft zur Krisenbewältigung?

Was unterscheidet ein Kampfflugzeug von einem Leichtflugzeug?
Geschwindigkeit und Bewaffnung. Ein Kräftemessen mit BW-Kampfhubschraubern über dem Regierungsviertel würde gewiss mehr Aufsehen erregen.

Ich bin noch immer gegen das Bombodrom in Vier-Minuten-Entfernung.

-msr- >> DISKUSSION

26 Juli 2005

Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts

Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.

Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.

Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)

Springer-Presse boykottiert Linkspartei

Berlin (Deutschland), 26.07.2005 – Der Axel-Springer-Verlag, der unter anderem die Tageszeitungen „Bild“ und „Die Welt“ herausgibt, wird zur wahrscheinlich anstehenden Bundestagswahl 2005 keine Reklameschaltungen der Linkspartei akzeptieren, wohl aber jene anderer Parteien. Mit der Linkspartei-Vorgängerin PDS verfuhr der Verlag schon in der Vergangenheit entsprechend. Nach Angaben der Verlagssprecherin Edda Fels behält sich der Verlag den Boykott von Parteien „am linken und rechten Rand“ weiterhin vor.

Private Zeitungsverlage wie der Axel-Springer-Verlag sind wie alle Privatunternehmen berechtigt, sich ihre Vertragspartner frei auszusuchen und sind für ihre Entscheidungen niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig. +wikinews+

24 Juli 2005

Polizeisoftware stuft Homosexuelle als Tätergruppe ein

Hamburg / Erfurt (Deutschland), 24.07.2005 – Die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verwendete Polizeisoftware ermöglicht die Kennzeichnung von Tätern, Opfern und Zeugen als „homosexuell“.

Treffpunkte der Homesexuellen können als potentielle Tatorte registriert werden. Mit dem Kürzel *omosex* ließen sich für Ermittler sämtliche Datensätze aufrufen, die eine entsprechende Eintragung haben, obwohl der Paragraph 175 des StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, bereits 1994 ersatzlos gestrichen wurde.

Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, hält das Verfahren für „höchst bedenklich“. Da solche Angaben zu der Kategorie „besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen“ gehören, die ihrer Meinung nach hier nicht gegeben sind.

Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck kommen bei der Polizeisoftware IGVP und PVP „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der Rosa Listen“. Diese dienten im Dritten Reich der Verfolgung von Schwulen.

Bayern und Nordrhein-Westfalen haben das Stichwort „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ sperren lassen, Homosexuelle als Tätergruppe blieben jedoch bestehen. Das Thüringer Innenministerium hält die Software für „historisch überholt“ und sieht „Überarbeitungsbedarf“. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 23 Juli 2005

    Iran: Zwei Jugendliche hingerichtet

    Mashhad (Iran), wikinews 23.07.2005 – Zwei männliche Jugendliche wurden am 19. Juli 2005 in Mashhad im Iran hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhängen fand öffentlich statt. Vor der Hinrichtung waren die beiden 14 Monate im Gefängnis, weiterhin wurden sie mit jeweils 228 Peitschenhieben öffentlich gefoltert.

    Von offizieller iranischer Seite wurden folgende Begründungen für die Hinrichtung angegeben: einvernehmliche homosexuelle Handlungen, Trinken von Alkohol, Störung der öffentlichen Ruhe, Diebstahl, sexueller Übergriff auf einen 13-Jährigen.

    Ayaz Marhoni, 18, und Mahmoud Asgari, 16, gaben in ihrer Verteidigung an, dass zwischen den meisten männlichen Jugendlichen sexuelle Handlungen stattfinden würden und dass sie nicht gewusst hätten, dass homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden. Drei weitere Jugendliche werden derzeit von der iranischen Polizei gesucht. Sollten sie gefasst werden, droht ihnen ebenfalls die Hinrichtung. Im Iran stehen einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Todesstrafe.

    Nach dem iranischen Strafrecht können Mädchen ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren durch Erhängen hingerichtet werden. Nach Angaben von amnesty international wurden im vergangenen Jahr 159 Menschen im Iran hingerichtet. Nach den Schätzungen iranischer Menschenrechtsaktivisten hat das klerikale Regime in Teheran seit 1979 ca. 4000 homosexuelle Frauen und Männer hinrichten lassen, insgesamt dürften ca. 100.000 Menschen im Iran ermordet worden sein.

    Ein Mitarbeiter der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) sprach kurz vor der Hinrichtung mit den Angeklagten.

    An der Richtigkeit der Angabe, dass die beiden Hingerichteten einen sexuellen Übergriff auf einen 13-Jährigen begangen hätten, bestehen aus folgenden Gründen Zweifel:

    In der ursprünglichen Meldung der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) über die Hinrichtung findet sich kein Hinweis darauf, dass die zwei Jugendlichen wegen eines sexuellen Übergriffes auf einen 13-Jährigen angeklagt und verurteilt wurden.
    Im Bericht des Nationalen Widerstandsrates des Iran (NWRI), der demokratischen Oppositionsbewegung im Iran, findet sich ebenfalls kein Hinweis auf einen sexuellen Übergriff.
    Nach der im Iran gültigen Scharia müsste das Opfer einer sexuellen Schändung oder Vergewaltigung ebenfalls angeklagt und verurteilt werden. Es liegt jedoch keine Information vor, dass das angebliche 13-jährige Opfer angeklagt oder verurteilt wurde.
    Bereits in der Vergangenheit wurde vom Regime im Iran die Verbreitung von falscher Information betrieben, um die öffentliche Anteilnahme am Schicksal von zum Tod Verurteilten zu untergraben.

    Position zur >> Todesstrafe