Berlin (Deutschland), 15.04.2005 - Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer sind sich in der Frage des Waffenembargos gegen China weiterhin uneinig. Die Grünen stellten sich in diesem Punkt entschieden gegen den Kanzler und damit gegen eine Aufhebung des Waffenembargos.
Schröder blieb jedoch bei seiner bereits im Vorfeld verkündeten Meinung, die Beschränkungen aufheben zu wollen. Er bezeichnete das Embargo heute als „entbehrlich“. Seiner Meinung nach gebe es Fortschritte bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in China.
In der heutigen Bundestagssitzung hatte Fischer keine klare Stellung bezogen. Er stellte lediglich Bedingungen an China, ohne die die Aufhebung auf EU-Ebene nicht zu erreichen sei. Der außenpolitische Sprecher der Grünen, Fritz Kuhn, hat jedoch noch einmal den Widerstand seiner Partei gegen eine Aufhebung des Waffenembargos bekräftigt.
Das EU-Parlament hatte eine Aufhebung des Waffenembargos bereits mit großer Mehrheit abgelehnt. Es war 1989 verhängt worden, nachdem Peking die chinesische Demokratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens blutig niedergeschlagen hatte. +wikinews+
15 April 2005
Uneinigkeit in der Frage des Embargos gegen China
Die USA stellen sich hinter Außenminister Fischer
Berlin (Deutschland) / Washington D.C. (USA), 15.04.2005 - Die USA haben der Europäischen Union deutlich zu erkennen gegeben, dass sie eine Aufhebung des Waffenembargos gegen China nicht unterstützen werden.
US-Außenministerin Condoleezza Rice hat dem deutschen Bundesaußenminister Joschka Fischer ausdrücklich zugestimmt. Sie lobte seine gestrige Stellungnahme im Bundestag während des innerdeutschen Embargo-Streits. Die Forderung Fischers, das Ende des Embargos an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, nannte Rice ein positives Signal.
Rice betonte die Haltung der USA, die eine Änderung des chinesischen Verhaltens in Menschenrechtsfragen als „direkte Herausforderung grundlegender US-Interessen betrachtet'“.
Heute finden Beratungen der EU-Außenminister zu dem Thema Waffenembargo statt. Die EU-Staats- und Regierungschefs sind an einer Aufhebung des Embargos interessiert, allen voran Frankreichs Präsident Jacques Chirac und Bundeskanzler Gerhard Schröder. +wikinews+
12 April 2005
FDP fordert nukleare Abrüstung
Deutscher Bundestag Drucksache 15/ 15. Wahlperiode 12. April 2005
Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken –
US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Mai 2005 tagt in New York die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV). Die gegenwärtige Krise um Nuklearwaffen-Ambitionen des Iran und Nordkoreas, aber auch die Befürchtungen, dass künftig möglicherweise weitere Staaten oder sogar internationale Terroristen Zugriff auf Nuklearwaffen erhalten könnten, machen das nukleare Nichtverbreitungsregime zu einer zentralen Säule der Sicherheit und des Friedens weltweit. Es liegt in den Händen der 188 Mitgliedsländer des Nichtverbreitungsregimes, diese wichtigste globale Abrüstungskonferenz unbedingt zu einem Erfolg zu führen.
Das NVV-Regime beruht auf drei Säulen: Verpflichtung der Mitglieder zur Nichtverbreitung, Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten auf Abrüstung ihrer Nuklearwaffenarsenale und Berechtigung aller Staaten zum Zugang zur zivilen Nutzung der Kernenergie. Nur wenn alle drei Prinzipien gleichberechtigt verfolgt und umgesetzt werden, behält das Nichtverbreitungsregime seine Glaubwürdigkeit.
Deutschland bekennt sich als Nicht-Nuklearwaffenstaat aktiv zur nuklearen Nichtverbreitung und zeigt bei den Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise, dass es bereit ist, auch bei der Frage der zivilen nuklearen Teilhabe die Verpflichtungen aus dem NVV ernst zu nehmen.
Das nukleare Nichtverbreitungsregime wird aber auf die Dauer nur Bestand haben und Staaten mit potentiellen Nuklearwaffenambitionen werden sich nur dann weiter an ihre Verpflichtung halten, auf Nuklearwaffen zu verzichten, wenn auch bei der Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten weitere Fortschritte gemacht werden.
Dazu müssen der Atomteststoppvertrag in Kraft gesetzt und Verhandlungen über ein Ende der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke aufgenommen werden. Dazu müssen aber auch die NATO-Staaten die Bereitschaft dokumentieren, die Rolle der Nuklearwaffen in ihrer Militärstrategie zu reduzieren und weitere nukleare Abrüstungsschritte vorzunehmen.
Die USA haben bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert, davon etwa 150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist bis heute die Bundeswehr an den Vorbereitungen zu einem Einsatz dieser Waffen beteiligt. Dabei ist die Fähigkeit zum Einsatz von taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts der veränderten Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr zwingend, die gegenwärtige NATO-Strategie könne auch ohne diese Option beibehalten werden, und eine Verlegung dieser Waffen in eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA wäre im Umfeld der Überprüfungskonferenz zum NVV ein wichtiges erstes Signal, dass auch die Abrüstungsverpflichtung als integrativer Bestandteil des Nichtverbreitungsregimes ernst genommen wird.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf der anstehenden Überprüfungskonferenz zum NVV aktiv für eine Stärkung aller drei Säulen des Nichtverbreitungsregimes einzusetzen und damit zu einem Erfolg dieser wichtigen Konferenz beizutragen;
2. an ihren im Rahmen der EU-3 gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien verfolgten Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise unvermindert festzuhalten und gemeinsam mit den USA nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Iran unter Gewährung der zivilen Nutzung der Kernenergie verifizierbar von Nuklearwaffenambitionen abgebracht werden kann;
3. zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsregimes und als Zeichen dafür, dass auch die Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als integraler Bestandteil des NVV ernst genommen und nachdrücklich verfolgt wird, bei den amerikanischen Verbündeten darauf zu drängen, dass die bis heute in Deutschland stationierten taktischen Nuklearwaffen der USA abgezogen werden.
Berlin, den 12. April 2005
Dr. Werner Hoyer
Harald Leibrecht
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Michael Kauch
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Einsatz satellitengestützter Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung
Karlsruhe (Deutschland), 12.04.2005 – Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute über die Verfolgung von Straftätern mittels Einsatz satellitengestützter Überwachungstechniken (GPS) entschieden.
Demnach ist es der Polizei nun offiziell erlaubt, diese spezielle Art der Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung einzusetzen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Eine Rundumüberwachung, die die Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils ermöglichen würde, ist weiterhin nicht zulässig. Als Begründung gab das Gericht an, dies würde gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das heutige Urteil wurde von der Bundesregierung und Vertretern der Polizei bereits einhellig begrüßt. +wikinews+
05 April 2005
Waffenhilfe für China?
Moderne Außenpolitik = aktive Weltinnenpolitik
mart2 hat folgendes geschrieben: "China ist immer noch die Chance für deutsche Unternehmen und China kommt gerade deutschen Unternehmen sehr entgegen."
Hallo Mart2,
gegenüber dem Irak Saddam Husseins gab es mal eine ähnliche Haltung.
Ich lehne Waffenlieferungen an China wie an jeden anderen Staat ab, wenn nicht zuvor folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:
1. China stellt ein entsprechendes Ersuchen an die UN,
2. die UN prüfen das Ersuchen im Hinblick darauf politisch, ob sie zwischen den potentiellen Konfliktparteien diplomatisch vermitteln kann,
3. gelingt solche Vermittlung nicht, so sollen die UN juristisch prüfen, ob China überhaupt einer Bedrohung ausgesetzt ist, die einen Anspruch auf Militärhilfe begründet,
4. sollte die UN dem Ersuchen stattgeben, würde Deutschland zu entscheiden haben, ob es sich einem entsprechenden Hilfsprogramm anschließt.
Das wäre "Moderne Außenpolitik".
Aber nein, die Politik macht weiter, als habe es Saddam Hussein nie gegeben.
-msr- >> DISKUSSION
04 April 2005
Ehemaliger Conradty-Gesellschafter verurteilt
Nürnberg (Deutschland), 04.04.2005 – Der ehemalige geschäftsführende Gesellschafter der Firmengruppe Conradty mit Sitz in Röthenbach an der Pegnitz bei Nürnberg, Albert G., wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss Albert G. eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro zahlen.
Der 71-jährige G. war angeklagt, Firmengelder veruntreut zu haben. Insgesamt ging es um eine Summe von 1,15 Millionen Euro. Für den im Nürnberger Raum mit viel Spannung erwarteten Prozess waren mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Nachdem G. jedoch gleich zu Beginn mit einem Geständnis für eine Überraschung sorgte, ging die Gerichtssitzung nach nicht einmal 60 Minuten mit dem Urteil zu Ende.
Noch vor Gericht versprach G. die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Eine Summe von 446.000 Euro habe er bereits zurückgezahlt, die Zahlung der Restsumme folge demnächst.
Das Urteil gegen Albert G. war nur eines von mehreren Urteilen gegen die ehemalige Führungsmannschaft der Firmengruppe. Bereits im Dezember 2004 wurden drei ehemalige Topmanager der Firma verurteilt. +wikinews+
Internet-Journal
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