24 Juni 2006

Erste Biogas-Tankstelle Deutschlands eröffnet

Jameln (Deutschland), 24.06.2006 – Im niedersächsischen Jameln, Landkreis Lüchow-Dannenberg, wurde am 22. Juni 2006 die erste Biogas-Tankstelle Deutschlands eröffnet. Biogas kann der Autofahrer tanken, der ein Erdgasauto besitzt. Die „Landeszeitung online“ zitiert die Sprecherin des Vereins „Region Aktiv Wendland/Elbetal“ mit den Worten: „Das Kilo Biogas kostet rund 0,80 Euro und entspricht auch auf Grund seiner größeren Ergiebigkeit einem Benzinpreis von 0,53 Euro pro Liter.“ Das Biogas wird ausschließlich mit Energiepflanzen aus der Umgebung vergoren.
Die Eröffnung erfolgte durch Clemens Neumann, den Leiter des Büros von Minister Horst Seehofer (CSU), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und zuständig für nachwachsende Rohstoffe. Ein Mitarbeiter der Raiffeisen-Warengenossenschaft (RWG) Jameln war der erste Kunde. Verbunden war die Eröffnung mit einem Tag der offenen Tür und einer Gasfahrzeug-Ausstellung mit über 30 Erd- und Biogasfahrzeugen.
Bei der Tankstelle handelt sich um ein Pilotprojekt, das von der Region Aktiv Wendland/Elbetal, der RWG Jameln und der E.ON Avacon AG betrieben wird. Den ersten Spatenstich für das Kooperationsprojekt hatte die damalige Verbraucherministerin Renate Künast (Die Grünen) am 13. Mai 2005 gesetzt.
Die Region Wendland/Elbetal ist eine von 18 Modellregionen, die vom Bundesministerium für Verbraucher, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) finanziell gefördert werden. Beispielhaft sollen Standortfaktoren für eine nachhaltige Entwicklung der Region gestärkt werden. In der Region Wendland/Elbetal liegt einer Schwerpunkte der Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien. +wikinews+

Der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr ist tot

Hamburg (Deutschland), 24.06.2006 – An einem Herzinfarkt ist gestern der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr gestorben. Er befand sich gerade auf einer Auslandsreise. Alexander Jahr ist der Sohn des Mitbegründers des Hamburger Druck- und Verlagshauses Gruner+Jahr. +wikinews+

22 Juni 2006

BVerfG: Meinungsfreiheit und Schwangerschaftsabbruch

Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht (vgl. hierzu auch Pressemitteilung Nr. 115/2005 vom 16.
November 2005).

Sachverhalt:
Im Oktober 1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner Flugblätter auf dem
Gelände des Klinikums N. Auf der Vorderseite des Flugblatts wurde ein
Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seine auf
Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxis als rechtlich
selbständigen Betrieb auf dem Gelände des Klinikums führt, namentlich
benannt. Auf der Rückseite des Flugblatts findet sich unter anderem
folgender Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem
Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Im Rahmen
eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits nahm der Arzt die beiden
Abtreibungsgegner auf Unterlassung der Verbreitung der Aussagen auf dem
Flugblatt in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab dem
Unterlassungsanspruch nicht statt. Die hiergegen gerichtete
Verfassungsbeschwerde hatte überwiegend Erfolg.

Die Abtreibungsgegner wurden wegen Beleidigung des Arztes und der
Klinikträgerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre
Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

1. Unterlassungsklage des Arztes

Das Oberlandesgericht sieht in der Äußerung „Kinder-Mord im
Mutterschoß“ nachvollziehbar eine mehrdeutige Aussage. Bei deren
Deutung geht es allerdings davon aus, dass der Begriff des „Mordes“
nicht im rechtstechnischen Sinne, sondern im Sinne des allgemeinen
Sprachgebrauchs zu verstehen sei und daher ein Unterlassungsanspruch
nicht bestehe. Dabei verkennt es, dass die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Äußerungen sich grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht.

Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche
Sanktionen – wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die
zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Schadensersatz –
gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor
Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz,
dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden
günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung
ausgeschlossen worden sind. Steht demgegenüber ein
zukunftsgerichteter Anspruch auf Unterlassung künftiger
Persönlichkeitsbeeinträchtigungen in Frage, wird die Meinungsfreiheit
nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des
Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner
mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Geschieht dies
nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde
zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer
dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts führt. Diese Grundsätze sind nicht auf
Tatsachenaussagen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn wie
vorliegend ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil
in Frage steht.

Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben musste das
Oberlandesgericht im Rahmen des Unterlassungsbegehrens auch die
andere mögliche Auslegung zu Grunde legen, nämlich die, dass „Mord“
im rechtstechnischen Sinne zu verstehen war. Dasselbe gilt für den
gegen den Arzt gerichteten Vergleich zwischen nationalsozialistischem
Holocaust und dem ihm angelasteten „Babycaust“. Auch insoweit handelt
es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Sie konnte nicht nur als
Vorwurf einer verwerflichen Massentötung menschlichen Lebens
verstanden werden, sondern auch im Sinne einer unmittelbaren
Gleichsetzung von nationalsozialistischem Holocaust und der als
„Babycaust“ umschriebenen Tätigkeit des Beschwerdeführers.

2. Verurteilung der Abtreibungsgegner

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden sei. Nicht tragfähig seien jedoch die Erwägungen
des Gerichts dazu, dass auch eine Beleidigung zum Nachteil der
Klinikträgerin verwirklicht worden sei. Das Gericht hätte klären
müssen, ob sich die Äußerung auf die Klinikträgerin oder auf die im
Klinikum tätigen Einzelpersonen bezogen habe, da beide Formen der
Beleidigung unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
Begründungsanforderungen unterliegen. Bejahe das Gericht
Mehrdeutigkeit, müsse es die für die Beschuldigten günstigere Deutung
der strafrechtlichen Beurteilung zu Grunde legen.

Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006

USA drohen Nordkorea mit Raketenabschuss

22.06.2006 – Nordkorea plant den Test einer neuen Langstreckenrakete. Nach japanischen Medienberichten soll es sich dabei um eine Interkontinentalrakete vom Typ Taepodong-2 handeln, die eine Reichweite von 6000 Kilometern besitzen soll. Somit wäre die Rakete in der Lage, US-amerikanisches Festland zu erreichen.

Pentagonsprecher Bryan Whitman bezog sich ebenfalls auf diese Medienberichte. Er sagte, ein solcher Raketentest würde als „provokanter Akt“ eingestuft. Ähnlich hatte sich zuvor der US-Botschafter in Japan, Thomas Schieffer, geäußert. Ein solcher Raketentest werde von den USA als „sehr, sehr ernstes Problem“ betrachtet, erklärte er. Der US-amerikanische Präsident George W. Bush drohte dem Land mit Sanktionen, die USA würden den Fall vor den UN-Sicherheitsrat bringen. Wie die Nachrichtenagentur AP erfahren haben will, sei auch der Abschuss einer von nordkoreanischem Boden gestarteten Rakete eine mögliche Reaktion.

Der japanische Regierungschef, Junichirō Koizumi, drohte ebenfalls mit Konsequenzen. Beim letzten Raketentest Nordkoreas im Jahre 1998 war auch japanisches Gebiet überflogen worden, die Rakete vom Typ „Taepodong-1“ war dann in den Pazifik gestürzt.

Der bevorstehende Raketenstart gewinnt auch vor dem Hintergrund besondere Brisanz, dass Nordkorea im Februar 2005 offiziell erklärt hatte, Atomwaffen zu besitzen. Die Begründung für die atomare Aufrüstung des Landes lautete, die USA planten einen Sturz der nordkoreanischen Regierung. Das Land forscht sowohl in der Atomtechnologie als auch in der Raketentechnik. Nordkorea ist auch in der Weltraumtechnologie aktiv. So arbeitet Nordkorea daran, eine neue Rakete für den Satellitentransport fertigzustellen und zu testen.

Die von den USA und Japan vorgebrachte Kritik an dem Vorhaben, eine Rakete zu starten, wurde von der nordkoreanischen Regierung zurückgewiesen. Nordkorea habe das Recht zu solchen Raketenstarts. Offiziell verlautete aus Pjöngjang, der Raketenstart diene einem Satellitentransport. +wikinews+

KOMMENTAR

Solch Abschuss und schon die Drohung verstoßen gegen die Charta der Vereinten Nationen. Darauf sollte die US-Regierung hingewiesen werden. -msr-

Der Grimme Online Award 2006 wurde vergeben

Marl / Köln (Deutschland), 22.06.2006 – Am 2. Juni 2006 erfolgte die Übergabe der aktuellen Preise des Grimme Online Award 2006. Die Nominierungsliste gab Anfang Mai das Adolf Grimme Institut in Marl bekannt, die sechste Preisverleihung erfolgte in der Kölner Vulkanhalle.

Insgesamt wurden sieben Preisträger ausgezeichnet. Einer davon ist eine Jugendwebsite. Sie gehört der „Süddeutschen Zeitung“ und lautet „jetzt.de“. Gleich zwei Preise erhielt die Site „Ehrensenf“. Die Kategorien waren der „Intel Publikums-Preis“ und der Preis für „Kultur und Unterhaltung“. Ehrensenf ist ein Internet-Fernsehangebot.

Die Rubrik „Information“ gewann die Web-Site „iRights.info“. Ein weiteres Kinder-Net-Angebot gewann in der Sparte „Wissen und Bildung“, die Kinderwebsite „Blinde Kuh“. Der Spezial-Grimme-Online-Award-Preis 2006 ging an die Site „Spreeblick“. Dabei handelt es sich um ein multimediales Weblog. +wikinews+

Am 5. September 2006 beginnt der Ausbau des Berliner Flughafens BBI

Schönefeld (Deutschland), 22.06.2006 – Am 30. Oktober 2011 soll der neue Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) eröffnet werden. Am 5. September 2006 beginnt nun das Projekt Ausbau. Die Baukosten werden auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Nach Fertigstellung sollen jährlich rund 25 Millionen Fluggäste abgewickelt werden. +wikinews+

20 Juni 2006

Chinesischer Aktivist dank deutscher Botschaft operiert

Yichang (Volksrepublik China), 20.06.2006 – Der chinesische Umweltaktivist Fu Xiancai konnte am Sonntag im Krankenhaus von Yichang operiert werden, nachdem ein deutscher Arzt, der mit einer Vertreterin der deutschen Botschaft angereist war, die benötigte Summe von 60.000 Yuan (5.930 Euro) übergeben hatte. Die Operation dauerte zwei Stunden und wurde durch die Ärzte Du Yuanli und Liu Shiqing durchgeführt. Der Sohn des Aktivisten bezeichnete die Operation, die als Ziel die Stabilisierung der Wirbelsäule hatte, als erfolgreich, obgleich er in Zweifel zog, dass sein Vater später wieder laufen könne.

Fu Xiancai hatte in einem Interview gegenüber der ARD über die ausstehenden Entschädigungen geklagt und war danach brutal zusammengeschlagen worden. Die Bundesregierung hatte mit Nachdruck die Aufklärung des Falls gefordert. +wikinews+

Autonomiestatus der nordostspanischen Provinz Katalonien gestärkt

Barcelona (Spanien), 20.06.2006 – Nach der Ankündigung von Spaniens Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero, mit der Terrororganisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna) Verhandlungen aufzunehmen, die der Meinung vieler Kritiker nach mit Zugeständnissen der spanischen Regierung an den Autonomiestatus der baskischen Provinz ausgehen werden, hat sich nun auch Katalonien für eine stärkere Unabhängigkeit ausgesprochen.

Die 5,4 Millionen wahlberechtigten Bürger der nordostspanischen Provinz Katalonien haben sich am Sonntag, dem 18.06.2006, mit großer Mehrheit für das Autonomiestatut ausgesprochen, das bereits vom spanischen Parlament verabschiedet wurde. Danach werden einer der reichsten und wirtschaftlichsten Region in Spanien weitgehende politische und finanzielle Kompetenzen gegenüber der Zentralregierung in Madrid eingeräumt: Katalonien erhält mehr Zuständigkeiten in den Bereichen Rechtsprechung, EU-Angelegenheiten, Steuereinnamen und Verwaltung von See- und Flughäfen. Katalonien wird außerdem das Recht eingeräumt, sich in Zukunft als „Nation“ zu bezeichnen. 73,9 Prozent der Wähler votierten in dem Referendum für mehr Eigenständigkeit, 21 Prozent stimmten mit Nein. Dieses Ergebnis veröffentlichte die Wahlkommission nach Auszählung von fast 98,5 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung war mit 49 Prozent niedriger als erwartet.

Das Statut schreibt Katalanisch als Pflichtsprache vor. Damit wird der Status von Katalanisch weiter gestärkt. Der Schulunterricht wird in Zukunft nur noch auf katalanisch abgehalten werden. 1979 wurde Katalanisch bereits zur zweiten Amtssprache neben der kastilischen Sprache. Auch die Behörden sollten nun vorzugsweise auf katalanisch kommunizieren, so Joaquin Molins, ein Professor für Politikwissenschaft der Universität Autònoma de Barcelona.

Der Ministerpräsident Zapatero begrüßte den Wahlausgang und lehnte Kritik an der niedrigen Wahlbeteiligung ab. Er hoffe, dass die Regionen nach Anerkennung ihrer teilweisen Souveränität die Einheit Spaniens respektieren würden. José Montilla, der spanische Industrie-, Handels- und Tourismus-Minister der PSC, ist der Meinung, dass dem Resultat der Volksabstimmung wegen des Grades der niedrigen Beteiligung „nicht im geringsten die Legitimation fehlt“ und feierte den „klaren und überzeugenden Sieg des 'Ja'“ und die „großartige Niederlage der Partido Popular“. Die Stimmenenthaltung sei bei den Referenden stets größer als bei allgemeinen oder kommunalen Wahlen, unterstrichen die Parteien, die sich im Vorfeld für ein „Ja“ stark gemacht hatten. In der Abstimmung über die Verfassung lag die Wahlbeteiligung in Katalonien bei 59,4 Prozent (1978) und in ganz Spanien bei 58,23 Prozent. Deshalb beruft sich keine Partei auf die Wahlbeteiligung, um die Gültigkeit eines Referendums anzuzweifeln.

Oppositionsführer Mariano Rajoy hingegen, der sich auch gegen politische Zugeständnisse an die ETA ausgesprochen hatte, bewertete die Abstimmung negativ und sieht in ihr einen Angriff auf die „nationale Einheit“ Spaniens. „Hier wird das verfassungsmäßige Spanien liquidiert“, so Rajoy. Die Katalanen hätten das „persönliche Projekt Zapateros“ abgelehnt. Er hob hervor, zwei Drittel der Bürger würden es vorziehen, das Vorhaben nicht zu unterstützen. Die ERC (Esquerra Republicana de Catalunya), eine sozialistische katalanische Regionalpartei, macht sich für eine noch weitergehende Unabhängigkeit Kataloniens stark. Diese Bestrebungen werden jedoch weder von der Partido Popular (PP) noch von der Partido Socialista Obrero Español (PSOE) unterstützt.

Vor allem die Nachwirkungen der Franco-Dikatatur von 1939 bis 1975 können die ausgeprägten Unabhängigkeitsbewegungen erklären. Unter Franco wurde Katalanisch verboten, und die Basken sowie die Katalanen sahen sich Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt.

Auch in Andalusien oder auf den Balearen-Inseln gibt es Unabhängigkeitsbestrebungen. Dort hatte das Regionalparlament am 13. Juni mit großer Mehrheit eine größere Selbstverwaltung gefordert. +wikinews+

19 Juni 2006

Spanien: Friedensgespräche zwischen Regierung und ETA stehen kurz bevor

Madrid (Spanien), 19.06.2006 – Der Regierungschef Spaniens, José Luis Rodríguez Zapatero, hat angekündigt, dem spanischen Parlament binnen zehn Tagen einen Zeitplan für die Verhandlungen mit der ETA vorzulegen. Zuvor werde er den Vorsitzenden der konservativen „Partido Popular“ (PP), Mariano Rajoy, informieren. Dieser hatte die spanische Regierung in den letzten Wochen scharf für ihre Pläne kritisiert (Wikinews berichtete). „Die Regierung hat die Unterstützung des Volkes, die ETA zu besiegen“, so Mariano Rajoy. „Aber sie hat keine Unterstützung, über politische Ziele zu verhandeln oder den Mördern zu politischen Zielen zu verhelfen, die so viele Menschenleben gekostet haben.“

„Die ablehnende Haltung der Partei gegenüber dem Friedensprozess wird kein Hindernis für Zapatero sein, um im Kongress den Startschuss für die Verhandlungen zu geben“, so die spanische Tageszeitung El País. Zapatero kündigte an, dass es über die Pläne der Regierung, Verhandlungen mit der ETA aufzunehmen, keine Abstimmung geben werde. Zudem soll die verbotene Partei Batasuna in die Verhandlungen einbezogen werden. Im Gegenzug werde diese der Gewalt abschwören und ihre Wiederzulassung beantragen, um an den Kommunalwahlen in den autonomen Regionen von Navarra im Mai 2007 teilnehmen zu können. Vertreter der PSE betonten, ihr Ziel sei es, Arnaldo Otegi, Sprecher der in Spanien verbotenen Batasuna, zur Anerkennung des Parteiengesetzes und zur aktiven Teilnahme an der Politik unter Rücksichtnahme auf die Menschenrechte zu bewegen. Die Unterhändler der spanischen Untergrundorganisation und der Regierung sind nach Angaben der El País bereits benannt. Eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO), die bereits die Gespräche im Juli und November begleitet hatte, bei denen der immer noch anhaltende Waffenstillstand am 22. März beschlossen wurde, werde außerdem an den Friedensverhandlungen teilnehmen, so die Zeitung.

Die Vizepräsidentin der Regierung, María Teresa Fernández de la Vega, bestätigte gestern in Madrid, dass „die spanische Regierung den Weg des Friedens begehen wird“ und fügte hinzu: „Wir haben angefangen, das Ende der Gewalt auszumachen.“

Die Regierung bewertet den jetzt schon länger als drei Monate anhaltenden Waffenstillstand als gültigen Nachweis für die Bereitschaft der ETA, den Konflikt auf diplomatischem Wege zu lösen. Jedoch hat sie angekündigt, zusammen mit der ETA Informationen nachzugehen, nach denen die ETA Erpressungsschreiben versandt haben soll. Zapatero rechnet für das Ende der Verhandlungen mit der Unterstützung der im Parlament vertretenen Parteien, sozialer Institutionen wie der Kirche und baskischen Unternehmen, der Gewerkschaften und eines großen politischen Bündnisses wie der Europäischen Union und der UN und international wichtiger Persönlichkeiten, wie zum Beispiel des ehemaligen Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Colin Powell.

Die Regierung und die ETA werden die Sommermonate für Fortschritte in den Verhandlungen nutzen. Dabei geht Zapatero mit dem Motto „Frieden für Gefangene“ in die Gespräche mit der ETA. Politische Entscheidungen blieben in der Hand der politischen Parteien, so die Forderung eines parlamentarischen Beschlusses, der außer der „Partido Popular“ von allen Parteien unterstützt wurde. „Der Frieden im Baskenland steht nicht zum Verkauf und ist nur möglich, wenn die spanische Regierung keinen politischen Preis zahlen muss“, so die Vizepräsidentin Fernández de la Vega. Dabei wollen die Verantwortlichen überstürzte Maßnahmen verhindern, wie im Fall des Waffenstillstandes in den Jahren 1998-99. „Die Entlassungen von Gefangenen der ETA im Dezember 1998 und im September 1999 war nicht auf eine Roadmap für die Friedensverhandlungen zurückzuführen. Den damaligen Friedensschluss hat nicht Aznar bestimmt, sondern die ETA und nationalistische Parteien diktierten ihn. Diesen Waffenstillstand sichert die Verbindung zwischen der Regierung und der ETA“, verlautete aus sozialistischen Quellen. Die ETA hatte in den 90er Jahren zweimal eine Waffenruhe verkündet, diese jedoch jedes Mal gebrochen.

Der ETA wird der Tod von mehr als 800 Menschen angelastet, die während des Kampfes der Untergrundorganisation für ein unabhängiges Baskenland durch Attentate und Terroranschläge um das Leben gekommen sind. +wikinews+

Thailand will Buddha-Statuen von Bamiyan wieder aufbauen

Bangkok (Thailand), 19.06.2006 – Neue Hoffnung gibt es für eines der bekanntesten Kulturdenkmäler der Welt: Die thailändische Regierung will Afghanistan helfen, die Buddha-Statuen von Bamiyan wieder aufzubauen. Am 19. April berichtete Wikinews über die ungewisse Zukunft des Denkmals. Nun kam das Thema auf einer zweitägigen Regionalkonferenz in Kasachstan zur Sprache. Der thailändische Ministerpräsident Thaksin Shinawatra berichtete Journalisten der Thai News Agency (TNA) am Sonntag am Bangkok International Airport nach seiner Rückkehr, dass er dem afghanischen Ministerpräsidenten Hamid Karzai den Wiederaufbau angeboten habe. Dieses Angebot sei erfolgt, weil man ein buddhistisches Land sei. Dazu sollen die Reste zusammengetragen werden, um dann die Statuen neu zu errichten. Der afghanische Präsident soll den Vorschlag begrüßt haben und will ihn nun mit seiner Regierung besprechen. Die Zeitung „The Advertiser“ zitiert Karzai in seiner Online-Ausgabe mit den Worten, das sei eine „good idea“ (gute Idee).

Das Talibanregime hatte die beiden weltberühmten Statuen in Bamiyan aus dem zweiten bis fünften Jahrhundert nach Christus, die mittlerweile zum Weltkulturerbe gehören, im März 2001 zerstören lassen. Das Weltkulturerbe liegt in der Stadt Bamiyan, ungefähr 230 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Kabul auf 2.500 Meter Höhe im Hindukusch-Gebirge. Es entstand durch buddistische Mönche zwischen dem dritten und dem sechsten Jahrhundert nach Christus. Die große in den Fels gehauene Statue hatte eine Höhe von 58 Metern, die kleine war immerhin noch 38 Meter hoch.

Die Kosten für den Wiederaufbau schätzt die UNESCO auf ungefähr 30 Millionen US-Dollar. Die UNESCO war es auch, die mit Hilfe von Schweizer Fachleuten die Überreste sicherte und noch vorhandene Wandmalereien konservierte. +wikinews+

GEZ erhebt ab dem kommenden Jahr Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

Berlin (Deutschland), 19.06.2006 – Ab dem 1. Januar 2007 müssen internetfähige Computer bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldet werden. Für die Nutzung von Geräten, die zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen lediglich „geeignet“ sind, werden dann Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro pro Monat fällig. Das bedeutet, dass auch Computer, auf denen keine Software zur Audio- oder Videowiedergabe, zum Beispiel von Livestreams, installiert ist, unter diese Regelung fallen und deren Besitzer die monatliche Gebühr entrichten müssen. Der Beschluss des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den so genannten neuartigen Rundfunkgeräten wurde bereits im Oktober 2004 von den Ministerpräsidenten gefasst. Privathaushalte sind von der Neuregelung jedoch weit weniger betroffen, als allgemein angenommen wird. Da die meisten Haushalte bereits einen Fernseher besitzen, der bei der GEZ gemeldet ist, werden auf Grund der so genannten Zweitgerätebefreiung für den Computer keine Gebühren erhoben.

Kritiker argumentieren, dass Fernsehen über das Internet nur bedingt möglich sei, da ein Live Stream von ARD und ZDF gar nicht bestehe. Außerdem könnten die Sender ihre Programme verschlüsseln und sie damit denen vorbehalten, die sie auch sehen wollten. Deswegen bezeichnen sie die Gebühren als „Zwangszahlungen“. Die Menschen müssten für eine Leistung bezahlen, die sie überhaupt nicht wollten. Auch im Internet regt sich der Widerstand. In der Ärztezeitung kann man lesen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dies als eine „Quasi-Zwangsgebühr“ betrachtet, da Ärzte die PCs nicht zum Fernsehen nutzten. Die Internetpräsenz „Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte PC's und Handys!“ hat bereits eine Unterschriftenkampagne gegen die GEZ-Gebühr ins Leben gerufen. +wikinews+

KOMMENTAR

Die Ausdehnung der GEZ-Zwangsgebühr für Internet-PCs ist Wegelagerei und eine Zumutung für alle, die das Internet zu dem machten, was es heute ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten können und sollen ihre Internetangebote verschlüsselt Abonnenten anbieten, wenn sie sich ins Internet erweitern möchten.

-markus rabanus-

18 Juni 2006

Nepal: Maoistische Rebellen treten in die Regierung ein - Parlament wird aufgelöst

Kathmandu (Nepal), 18.06.2006 – Die nepalische Regierung wird das Parlament auflösen und mit den Maoisten eine Interimsregierung bilden. Das haben beide Seiten nach Friedensgesprächen zwischen Premierminister Girija Prasad Koirala und Maoistenführer Prachanda am Freitag, dem 16. Juni, in Kathmandu erklärt. Ein Zeitrahmen wurde nicht vereinbart. Prachanda betonte, dass die Maoisten anstrebten, die Regierungsbildung innerhalb eines Monats abzuschließen. Nach der Bildung der Übergangsregierung wollen die Maoisten ihre Machtstrukturen in ländlichen Gebieten abbauen, so genannte „Volksregierungen“, die es vor allem im entlegenen Westen Nepals gibt. Uneinigkeit zwischen Regierung und Rebellen gibt es noch in der Frage, ob die Monarchie abgeschafft werden soll. Die Regierung plädiert für einen Erhalt der Monarchie, nachdem sie die Machtbefugnisse und Privilegien des Königs stark beschnitten hat.

Politik und Presse in Nepal haben die Ergebnisse der Verhandlungen, die ein Ende des zehnjährigen Aufstandes der Maoisten einleiten könnten, weitgehend positiv aufgenommen. Einige Kritiker betonen, dass die Zugeständnisse an die Maoisten zu weit gingen und dass die Rebellen nicht erklärt hätten, ihre Waffen abzugeben.

Der maoistische Aufstand und die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Nepal haben in den letzten zehn Jahren 13.000 Menschen das Leben gekostet. Im Februar 2005 hatte König Gyanendra die Regierungsmacht an sich gerissen, das Parlament aufgelöst und die Regierung abgesetzt. Nach massiven Protesten hatte Gyanendra seine Alleinherrschaft im Mai dieses Jahres aufgegeben. +wikinews+

Zeugen Jehovas im Bundesland Berlin gleichberechtigt

Berlin (Deutschland), 18.06.2006 – Die Zeugen Jehovas (ZJ) sind ab sofort im Bundesland Berlin gleichberechtigt. Dies beschloss am 15.06.2006 das Berliner Oberverwaltungsgericht. Berlin ist das erste Bundesland mit dieser Regelung.

Demnach haben die Zeugen Jehovas die gleichen Rechte wie die deutschen Großkirchen. Sie gelten als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorteil für die ZJ: Sie bekommen durch die Anerkennung als Religion Steuervorteile und dürfen an Schulen die Kinder in Religion unterrichten.

Dies ist das vorläufige Ende eines seit mehr als zehn Jahren andauernden Rechtsstreits: Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht. Anschließend wurde das Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht wieder an Berlin zurückverwiesen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter in Karlsruhe besteht durch die Religionsgemeinschaft keine reale Gefahr für die Demokratie. +wikinews+

  • Diskussionen
  • Studie: Österreich gehört zu den reichsten Ländern der EU

    Brüssel (Belgien) / Den Haag (Niederlande) / Wien (Österreich), 18.06.2006 – In Österreich liegt die Kaufkraft auf dem vierten Platz aller EU-Länder. Damit gehört das Land zu den reichsten Ländern der EU. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, die am Donnerstag, den 15. Juni in Brüssel, dem Sitz des EU-Statistikamts Eurostat, vorgestellt wurde.

    Im Ergebnis liegt Österreich auf dem gleichen Platz wie die Niederlande. Pro Kopf gemessen hat Österreich das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP). +wikinews+

    Fußball-Weltmeisterschaft 2006: Streik der togolesischen Spieler

    Dortmund / Wangen im Allgäu (Deutschland), 18.06.2006 – Die Nationalmannschaft von Togo ist nicht wie geplant am Sonntagvormittag um 09:30 Uhr nach Dortmund abgereist, obwohl der Bus pünktlich vor dem Hotel eintraf. Sie befand sich während des Vormittags noch in ihrem WM-Quartier in Wangen im Allgäu. Die Mannschaft sollte heute Mittag in Dortmund ankommen, da morgen ein Spiel gegen die Schweiz auf dem Plan steht. Grund des Streiks ist offenbar, dass der Verband keine ihrer Prämienforderungen erfüllt hatte. Laut der FIFA müssen die Teams einen Tag vor Spielbeginn am Spielort eintreffen. Thomas Dossevi, Mittelfeldspieler von Valenciennes, meinte: „Es ist kein Geld geflossen.“

    Otto Pfister, Trainer von Togo, der bereits einmal seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte und dennoch zur Mannschaft zurückkehrte, äußerte sich zu dem Problem nicht. Auch der Weltverband hat zu den chaotischen Verhältnissen bei Togo noch keine Stellungnahme abgegeben. Das Charterflugzeug, das die Spieler nach Dortmund bringen sollte, stand bis zum Nachmittag in Warteposition auf dem Friedrichshafener Flughafen.

    Kurz nach dem Mittag beendeten die Fußballer ihren Streik. Das Ende des Streiks kam durch Intervention der FIFA zustande. Das Team flog mit zwei Stunden Verspätung nach Dortmund und checkte im Hilton-Hotel ein. Für den Abend ist ein Training im Dortmunder WM-Stadion geplant. Dabei sagte der Trainer Pfister: „Ja, es gab eine Einigung. Welche, weiß ich nicht. Ich bin Trainer, kein Bankier.“ +wikinews+

    200 Passagiere der Vietnam Airlines entkamen nur knapp dem Abschuss

    Hanoi (Vietnam), 18.06.2006 – Ein mit 200 Menschen besetztes Passagierflugzeug der Vietnam Airlines sollte am Morgen des 18. Aprils von Kampfjets abgeschossen werden, da kein Funkkontakt mehr bestand.

    Wie heute bekannt geworden ist, sind 200 Passagiere der Vietnam Airlines auf dem Flug von Hanoi nach Frankfurt am Main nur knapp mit dem Leben davon gekommen. Am frühen Morgen des 18. Aprils hatte die Passagiermaschine vom Typ Boeing 777-200 in den Lufträumen von Polen, der Ukraine und Tschechien über 65 Minuten keinen Funkkontakt zum Boden. Weil die Maschine von ihrem Kurs abgewichen sei, sollte sie von tschechischen Kampfjets abgeschossen werden. So behauptete es das vietnamesische Online-Magazin „Viet Nam Net“. Ein Sprecher des polnischen Verteidigungsministeriums, Jan Pejsek, bestätigte dies.

    Gegen 05:45 Uhr sichtete die tschechische Luftwaffe ein unbekanntes Flugobjekt, welches nicht mit dem Flugkontrollzentrum in Prag in Kontakt war. Zwei Kampfjets stiegen sofort auf und verfolgten die Maschine, da man von einer militärischen Bedrohung ausging. Jedoch erwies sich das unidentifizierte Flugobjekt als ein ziviles vietnamesisches Linienflugzeug. Kurz darauf bestand wieder Funkkontakt zu dem Flugzeug.

    Angeblich haben die zwei Piloten ein „Nickerchen“ gemacht und das Flugzeug über eine Stunde lang vom Autopilot steuern lassen. Dies wurde jedoch weder bestätigt noch dementiert. +wikinews+

    17 Juni 2006

    EU-Kommission plant Millionenhilfe für Palästinenser

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am Freitag, dem 16. Juni, 100 Millionen Euro für die medizinische Versorgung in den Palästinensergebieten bereit gestellt. Trotzdem wird die EU weiterhin an ihrem Beschluss vom 8. April festhalten (Wikinews berichtete), die radikal-islamische Hamas-Regierung unter Ismail Haniyeh nicht durch europäische Hilfszahlungen zu unterstützen. „Wir haben das natürlich zusammen mit unseren Partnern gemacht“, so die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik, Benita Ferrero-Waldner, in einer Pressekonferenz vor Journalisten.

    Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, ab Juli Unterstützungsgelder an Angestellte im Gesundheitssektor zu zahlen, die von der Hamas-Regierung kein Gehalt mehr ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung der Gelder soll zuerst über die Vertretung der EU und danach über die Weltbank abgewickelt werden. Zudem hat sich die EU bereit erklärt, die Energieversorgung der Palästinensergebiete finanziell zu sichern. +wikinews+

  • Diskussionen
  • EU-Datenschützer fordern restriktive Weitergabe von Passagierdaten an die USA

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Ende Mai, der das Abkommen zwischen der EU-Kommission und amerikanischen Behörden zur Weitergabe von Fluggastdaten für ungültig erklärt hatte, haben sich am Freitag, den 16. Juni die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Artikel-29-Gruppe für eine restriktivere Auflage des 2004 geschlossenen Vertrages ausgesprochen. Sie fordern, das Datenschutzniveau des jetzigen Abkommens müsse auf jeden Fall erhalten bleiben. Zudem halten sie eine strenge Zweckbindung der Daten für sinnvoll, um Missbrauch vorzubeugen. +wikinews+

    EU beschließt strenge Vorschriften für Sky-Marshals

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Das Europäische Parlament hat auf seiner Sitzung am 16. Mai strenge Vorschriften für den Einsatz von so genannten Sky-Marshals beschlossen. Sky-Marshals schützen nach amerikanischem Vorbild zivile Flugzeuge vor terroristischen Angriffen. Demnach dürfen sich nur dann Sky-Marshals an Bord einer zivilen Maschine befinden, wenn ein hohes Risiko eines Terroranschlags besteht. Die Sky-Marshals dürfen nur dann bewaffnet sein, wenn dies sowohl das Abflugland als auch das Zielland erlaubt. Die Kosten, die durch den zusätzlichen Sicherheitsaufwand entstehen, sollen anteilig durch die Flugreisenden und durch die EU-Mitgliedsstaaten getragen werden. „Damit müssen die Fluggäste nicht allein zahlen“, so Georg Jarzembowski (CDU), der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der Europäischen Volkspartei. +wikinews+

    EU befürwortet die Aufnahme Sloweniens in die Euro-Zone

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Die Staats- und Regierungschefs haben sich am Freitag, dem 16. Mai, auf dem EU-Gipfel in Brüssel darauf verständigt, Slowenien als erstes der zehn neuen Beitrittsländer in die Euro-Zone aufzunehmen und folgten damit einer Empfehlung der Kommission und des Europäischen Parlaments. Die letzendliche Entscheidung treffen die EU-Finanzminister am 11. Juli.

    Unterdessen lehnte die Europäische Union einen Antrag Litauens, die Gemeinschaftswährung einzuführen, wegen zu hoher Inflationsraten ab. +wikinews+

    16 Juni 2006

    Wählerbetrug perfekt: "19 % Mehrwertsteuer ab 1.1.2007"

    Berlin (Deutschland), 16.06.2006 – Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem von der Bundesregierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Damit kann der neue Steuersatz von 19 Prozent mit Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten.

    Die Zustimmung durch die Länderkammer war trotz der rechnerischen Mehrheit von CDU- und SPD-geführten Bundesländern keineswegs klar. Erst ein Kompromiss bei der Frage der Bundeszuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr ermöglichte schließlich eine breite Zustimmung im Bundesrat. Lediglich die Landesregierungen, bei denen entweder die FDP oder die Linkspartei beteiligt sind, enthielten sich der Stimme.

    Scharfe Kritik an dem Gesetz gab es nicht nur von den Oppositionsparteien, sondern auch von der Wirtschaft. Die Grünen kritisierten, die geplante Mehrwertsteuererhöhung sei eine „konjunkturpolitische Wahnsinnstat“, so der Fraktionsvorsitzende Fritz Kuhn. Die Abgeordnete der Linkspartei Gesine Lötzsch warf den Bundesländern mit Blick auf den Kompromiss zum Nahverkehr vor, sie hätten „sich von der Bundesregierung kaufen lassen“.

    Das so genannte Haushaltsbegleitgesetz enthält neben der Mehrwertsteuererhöhung weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der öffentlichen Haushalte. Außerdem soll im Gegenzug laut Reuters der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Punkte auf 4,5 Prozent gesenkt werden.

    Der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung. Zwar sei eine solche Erhöhung konjunkturpolitisch schädlich, auf der anderen Seite gebe es dazu keine Alternative. Kritikern entgegnete er, es gehe nicht um das kurzfristige Schließen von Haushaltslöchern, sondern um eine Maßnahme, die die „strukturelle Einnahmeschwäche“ der öffentliche Haushalte beseitigen solle. Er erwarte, dass Deutschland als Ergebnis dieser Maßnahme spätestens 2007 das europäische Defizitkriterium wieder erfüllen könne, das den Haushalten der Mitgliedsstaaten eine Neuverschuldungsobergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts vorschreibt.

    KOMMENTAR:

    "19 Prozent" - Da staunt der Wähler. Hatte die SPD vor den Wahlen versprochen, dass sie keine Mehrwertsteueranhebung vornehmen wolle und Merkel von 2 Prozent gesprochen, kommen nun 3 Prozent im Wege der Großen Koalition heraus. -msr-

    Chinese nach kritischer Äußerung gegenüber der ARD verprügelt

    Peking (Volksrepublik China), 16.06.2006 – Der chinesische Bauer und Umweltaktivist Fu Xiancai ist am 19. Mai nach einem Interview gegenüber der ARD, in dem er die chinesischen Behörden kritisiert hatte, in Peking brutal zusammengeschlagen worden und seither gelähmt. Er hatte sich öffentlich darüber beklagt, dass er die versprochene Entschädigung nicht erhalten habe. Diese sollte er erhalten, weil er als einer von 1,3 Millionen Menschen dem Drei-Schluchten-Staudamm weichen musste.

    Nachdem er der ARD ein Interview zu diesem Thema gegeben und die vielen Beschwerdebriefe gezeigt hatte, wurde er von der Polizei vorgeladen. Auf dem Rückweg nach Hause wurde er dann verprügelt. Laut Human Rights Watch in China wurden ihm die Halswirbelknochen gebrochen, so dass er nun von den Schultern abwärts gelähmt ist. Die Familie bestätigte, dass er gelähmt bleiben wird. Zudem droht das Krankenhaus die Behandlung einzustellen, wenn er nicht umgerechnet 8.000 Euro bezahlt.

    Die deutsche Botschaft in Peking wurde in der Zwischenzeit vom Auswärtigen Amt angewiesen, die chinesische Regierung um Aufklärung zu bitten. NDR-Intendant Jobst Plog sieht in dem Überfall einen Racheakt. +wikinews+

    Walfang-Kommission tagt: Freie Bahn für den Walfang?

    Basseterre (St. Kitts und Nevis), 16.06.2006 – Vertreter von 70 Mitgliedsstaaten der Internationalen Walfangkommission (IWC) treffen sich vom 16. bis zum 20. Juni zu ihrer 58. Jahrestagung auf der Karibik-Insel St. Kitts. Umweltschützer befürchten, dass die Mehrheitsverhältnisse sich so verschoben haben, dass die Freigabe des kommerziellen Walfangs mehrheitsfähig werden könnte.

    Seit 1986 ist der Walfang zu kommerziellen Zwecken auf Beschluss der Kommission verboten. Der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern des kommerziellen Walfangs wird seit etwa zehn Jahren unversöhnlich geführt. Ökonomische Interessen stehen dem Artenschutz entgegen. Auch die geltende Beschlusslage hat zwar zu einer Verringerung, aber nicht zu einem Stopp des Walfangs geführt. Das Regelwerk war von Zugeständnissen an die Walfangnationen geprägt. Die drei großen Walfangnationen Japan, Norwegen und Island haben seit Jahren den kommerziellen Walfang fortgesetzt, indem sie sich auf eine Klausel beriefen, die den Walfang zu „wissenschaftlichen Zwecken“ erlaubte. Seit dem Jahr 2000 ist Japan sogar wieder dazu übergegangen, die als besonders bedroht geltenden Pottwale, Finnwale und Buckelwale zu bejagen. Sandra Altherr von der Umweltorganisation Pro Wildlife geht davon aus, dass Japan die Jagd auf Großwale noch verstärken wolle. Dazu sei im letzten Jahr eine neue so genannte Super-Harpune getestet worden, über die aber nur wenig bekannt ist. Der WWF klagt Japan an, sogar im antarktischen Walschutzgebiet auf Jagd zu gehen.

    Die Walfangnationen versuchen seit Jahren die Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten zu verändern. Besonders Japan geht dabei nach Auffassung von Sandra Altherr von Pro Wildlife besonders aggressiv vor. Japan zahle „den oft armen Neumitgliedern Entwicklungshilfe und lässt sich im Gegenzug von diesen Ländern unterstützen. Denn egal wie groß oder klein er ist, hat jeder Staat eine Stimme.“ So stehen auf der Mitgliederliste der Walfangkommission mehrere Karibikstaaten, die überhaupt kein Eigeninteresse am Walfang hätten, durch diese Praxis des Stimmenkaufs jedoch das Lager der Walfangbefürworter verstärken. Dazu passt, dass die Regierung von St. Kitts und Nevis einem Greenpeaceschiff eine Erlaubnis zum Einlaufen in den Hafen der Insel verweigert hat. Der Walprojektleiter von Greenpeace John Bowler vermutet hinter dieser Weigerung japanischen Druck.

    In einem Interview mit inforadio vertrat der Meeresbiologe Ralf Sonntag vom Internationalen Tierschutzfond Deutschland die Auffassung, dass über die Verhängung von Sanktionen gegenüber solchen Ländern wie Japan, die sich über das Walfangmoratorium so rigoros hinwegsetzten, nachgedacht werden sollte.

    Volker Homes vom WWF fürchtet ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse für die Freigabe des kommerziellen Walfangs: „Es steht Spitz auf Knopf“, sagte der WWF-Walexperte. Für eine Aufhebung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfangs wäre allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Leiter der Schweizer Delegation Bruno Mainini bestätigte gegenüber swissinfo die Einschätzung, dass allgemein „eine Veränderung zugunsten der Walfänger“ vermutet werde. Das Ziel der Schweizer Delegation, die bei dem Treffen eine Vermittlerrolle einnimmt, ist es nach den Worten Maininis, „den Walfang einzudämmen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl getöteter Wale verdreifacht – das ist absolut inakzeptabel.“ Mainini ist stellvertretender Leiter der Abteilung Artenschutz beim Schweizerischen Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).

    Nach Ansicht des WWF müssen die vorhandenen Bestände effektiver geschützt werden. Neben dem angeblich zu „wissenschaftlichen Zwecken“ stattfindenden Walfang durch indstriell organisierte Walfangflotten sind die großen Meeressäuger wie Wale und Tümmler vor allem durch Fischernetze bedroht, in denen diese Meeressäuger als „Beifang“ hängen bleiben und ertrinken. Nach WWF-Schätzungen verenden jährlich ungefähr 300.000 Tiere auf diese Weise. Hinzu kämen noch Umweltgifte, die das Immunsystem von Walen und Delphinen schwächen. +wikinews+

    15 Juni 2006

    Airbus kann A380 nicht pünktlich liefern

    Toulouse (France), 15.06.2006 – Airbus gab vorgestern die Verschiebung der Auslieferung des Airbus A380 bekannt. Nicht alle geplanten und zugesagten Liefertermine an die Fluggesellschaften können eingehalten werden. Nur die Singapore Airlines, die den ersten A380 bekommen soll, wird pünktlich nach Plan beliefert. Alle weiteren Fluggesellschaften müssen länger warten.

    Rund sechs bis sieben Monate später als geplant soll nun der erste A380 ausgeliefert werden. Begründet hat Airbus die Verschiebung mit produktionstechnischen Gründen.

    EADS, Mutterkonzern von Airbus, erwartet durch die Verschiebung ein jährliches Minus von etwa 500 Millionen Euro. Betroffen sind die Jahre 2007 bis 2010.

    Nach der Bekanntgabe der Verschiebung stieg am Mittwoch weltweit die Boeing Aktie um sechs Prozent. Sie kostete im Abschluss 81,27 Dollar. +wikinews+

    Bundesregierung beschloss Gesetzentwurf zum Elterngeld

    Berlin (Deutschland), 15.06.2006 – Das Bundeskabinett beschloss in seiner gestrigen Sitzung den vom Familienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Elterngeld. Der Gesetzentwurf sieht die Zahlung eines Elterngeldes in Höhe von 67 Prozent des Nettogehalts vor. Die Bezugsdauer kann danach bis zu 14 Monate betragen. Der Gesetzentwurf muss nun in der vom Kabinett beschlossenen, veränderten Fassung in den Bundestag eingebracht werden.

    Die Obergrenze des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Die volle Bezugsdauer wird nur erreicht, wenn auch der Vater zwei Monate lang die Arbeit einschränkt. Langzeitarbeitslose sollen einen Sockelbetrag von 300 Euro erhalten.

    Im Vergleich zum ersten Entwurf des Familienministeriums sieht der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf eine veränderte Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes vor. Nach dem jetzigen Entwurf wird die Höhe der Zahlungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate errechnet. Vorher waren nur die letzten drei Monate vorgesehen. Damit soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, der bei einer kurzfristigen Neueinstellung mit hohem Gehalt denkbar gewesen wäre. Außerdem sollen Väter gegen Kündigungen besser geschützt werden, indem die vorgesehenen Fristen für eine Ankündigung eines Erziehungsurlaubes auf sieben Wochen verkürzt werden.

    Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU ist sich sicher, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die notwendige Mehrheit zu erreichen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geht davon aus, „dass es keine Änderungen geben wird“. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab, das bis zum Jahre 2009 auslaufen soll, und verursacht im nächsten Haushalt des Bundes Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro.

    Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte den Gesetzentwurf als sozial unausgewogen. Einkommensschwache Familien würden benachteiligt. +wikinews+

  • Elterngeld
  • 14 Juni 2006

    Europäisches Parlament fordert Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo

    Straßburg (Frankreich), 14.06.2006 – Am Dienstag, den 13. Juni forderte das Europäische Parlament erneut die Schließung des wegen Menschenrechtsverletzungen international heftig kritisierten Gefangenenlagers in Guantánamo. Am 10. Juni war der mutmaßliche Selbstmord dreier Häftlinge (Wikinews berichtete) bekannt geworden.

    „Jeder Gefangene muss in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsgesetzen behandelt werden“, heißt es in der Resolution des EU-Parlaments. Die Vereinten Nationen, der Europarat sowie Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben den US-Präsidenten bereits mehrfach dazu aufgefordert, das Lager zu schließen. Auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bereits eine entsprechende Forderung an Präsident Bush gerichtet. Der Suizid dreier Insassen sei „angesichts der harten und anhaltenden Haftbedingungen gewissermaßen vorhersehbar“ gewesen, heißt es in einem Bericht von UN-Menschenrechtsexperten. Besonders die Aussage des Kommandeurs des Gefangenenlagers, Konteradmiral Harry Harris, der den Selbstmord als einen „Akt (...) der Kriegsführung“ gegen die Vereinigten Staaten bezeichnet hatte, sorgte weltweit für Empörung.

    Unterdessen hat US-Präsident George W. Bush angekündigt, einen Plan für die Schließung des US-Militärstützpunktes Guantánamo Bay ausarbeiten zu lassen. Es müsse aber erst geklärt werden, was mit den „verflucht gefährlichen“ Häftlingen, wie sich Bush ausdrückte, geschehen solle. Zudem hat das US-Verteidigungsministerium ohne nähere Angabe von Gründen alle Militärprozesse gegen die 460 auf Guantánamo inhaftierten Gefangenen ausgesetzt, von denen bis jetzt jedoch nur zehn vor der Sondergerichtsbarkeit angeklagt wurden. Im Moment berät der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten über die Zulässigkeit der Militärgerichte. Die von der US-Regierung eingesetzten Militärtribunale stehen in der Kritik, da Vertreter der Regierung sowohl die Anklage vertreten als auch als Geschworene auftreten und den Richter stellen können.

    Elmar Brok (CDU), der Vorsitzende des Außenausschusses im EU-Parlament, bezeichnete Guantánamo als großen Fehler der Amerikaner. Er ist sich sicher, dass der diplomatische Druck auf Washington wachse, auch weil sich mittlerweile sogar Amerikas engster Verbündeter, der britische Regierungschef Tony Blair, von Guantánamo distanziert habe. Brok schlug die Einrichtung eines internationalen Sondertribunales vor, um „im Kampf gegen den Terror wieder glaubwürdig zu sein“. +wikinews+

    13 Juni 2006

    12. Juni 2006: Aktionen der ILO zum „Welttag gegen Kinderarbeit“

    Genf (Schweiz), 13.06.2006 – Der 12. Juni ist traditionell der Aktionstag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Kampf gegen Kinderarbeit. Weltweit werden immer noch 218 Millionen Kinder durch Kinderarbeit ausgebeutet. Aber es gibt auch Positives zu berichten: Zwischen 2000 und 2004 ging die Kinderarbeit um elf Prozent zurück.

    Diese Zahlen legte Frank Hagemann gestern in Genf der Öffentlichkeit vor. Frank Hagemann ist Mitverfasser und Leiter einer Arbeitsgruppe bei der ILO, die die Kinderarbeitsstatistik erstellt hat. Danach ist ein Sechstel aller Kinder weltweit in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig; in absoluten Zahlen: 191 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren. Das schließt auch solche Arbeitsverhältnisse ein, die von der ILO als legitim angesehen werden. Kinderarbeit im Sinne illegaler Beschäftigung von Kindern (im Alter von fünf bis 17 Jahren) beziffert die ILO mit 218 Millionen Kindern: ein Rückgang um 13,9 Prozent gegenüber der letzten Erhebung im Jahre 2004. Es gibt noch eine dritte Kategorie von Kinderarbeit, die die ILO als gefährlich und gesundheitsschädigend einstuft. In dieser schlimmsten Form von Kinderausbeutung sind weltweit immer noch 126 Millionen Kinder tätig, das sind 45 Millionen Kinder weniger als vier Jahre vorher. Zu dieser Kategorie gehören Tätigkeiten in Bergwerken, Steinbrüchen oder in der Prostitution. Der deutlichste Rückgang wurde dabei in der Altersgruppe der unter 14-Jährigen verzeichnet. Hier gingen die Zahlen um 33 Prozent zurück.

    Die Zahlen veranlassten den ILO-Generaldirektor Juan Somavia zu der optimistischen Erwartung, das Ende der Kinderarbeit sei in Reichweite gerückt: „Auch wenn der Kampf gegen Kinderarbeit weiterhin eine gewaltige Herausforderung darstellt, so sind wir doch auf dem richtigen Weg. Wir können die schlimmsten Formen innerhalb eines Jahrzehnts beenden, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren, letztlich Kinderarbeit vollständig abzuschaffen.“

    Auch regional gab es erhebliche Unterschiede in der Abnahme der Kinderarbeit. Der stärkste Rückgang erfolgte in den Ländern Südamerikas und der Karibik. Nur noch fünf Prozent der Kinder müssen hier unter den Bedingungen der Kinderarbeit leiden. Der Rückgang von Kinderarbeitsverhältnissen betrug hier rund 66 Prozent. Die meisten Kinder müssen in Afrika südlich der Sahara arbeiten. Allein 26 Prozent (50 Millionen) der Kinder arbeiten hier.

    30 Mitgliedsstaaten der ILO haben für sich bereits das Jahr 2016 als Zielmarke definiert. Bis dahin wollen diese Staaten die Kinderarbeit beseitigen. Durch die Ratifizierung der ILO-Konvention 182 verpflichten sich die Staaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Zurzeit haben 161 Länder die ILO-Konvention ratifiziert, darunter auch Deutschland.

    Die IlO-Konvention Nr. 138 verpflichtet die Länder, ein bestimmtes Mindestalter für die Zulässigkeit von Kinderarbeit gesetzlich festzuschreiben. Dieses Mindestalter ist von den unterzeichnenden Ländern unterschiedlich definiert. Das zulässige Mindestalter variiert zwischen 14 und 16 Jahren. Diese Konvention ist von 145 Ländern ratifiziert worden.

    Ein Bereich, in dem besonders viel Kinderarbeit stattfand, war traditionell die Textilindustrie. Auch hier hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert. Nicht zuletzt auch wegen der Einführung so genannter Gütesiegel, wie dem Rugmark-Siegel, mit dem Teppiche gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. An diesem Projekt beteiligen sich besonders Indien, Pakistan und Nepal erfolgreich. Entsprechende Initiativen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützt auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einer Erklärung vom 9. Juni 2006. Die Kommission begrüßt ausdrücklich Projekte, die über eine Zertifizierung von Waren das Kaufverhalten beeinflussen sollen, wie „XertifiX“ (dessen Vorsitzender der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist), mit dem Steine aus Steinbrüchen in Indien gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Entsprechende Initiativen auch auf kommunaler und Länderebene sollen propagiert und unterstützt werden. Außerdem spricht sich die Kommission für die weitere Propagierung der ILO-Konventionen 138 und 182 aus, die im engen Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen.

    Die Internationale Arbeitsorganisation hielt zwischen dem achten und zwölften Juni in Genf verschiedene Diskussions- und Informationsveranstaltungen auf Ministerebene ab. In diesem Rahmen fanden verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen statt, die auf das Problem der Kinderarbeit aufmerksam machen sollten. Auch weltweit gab es Aktionen gegen die Kinderarbeit in den Mitgliedsländern dieser UNO-Sonderorganisation, in deren Mittelpunkt der Bericht zur Kinderarbeit stand. Diese Aktivitäten begleiten die 95. Internationale Arbeitskonferenz (ILC), die vom 31. Mai bis 16. Juni in Genf stattfindet. Hier treffen sich die Vertreter der 178 Mitgliedsländer der ILO zu ihrem Jahrestreffen. +wikinews+