02 September 2008

BGH bestätigt Verurteilung von PKK-Brandstiftern

Nr. 164/2008 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Brandanschlags auf türkischen Verein in Esslingen

Mit Urteil vom 22. Februar 2008 hat das Landgericht Stuttgart vier Angeklagte wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit verbotswidrigem Herstellen und Verwenden von Brandsätzen und mit Sachbeschädigung verurteilt. Gegen drei Angeklagte hat es Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten, gegen einen Angeklagten eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt. Einer der Angeklagten war bereits zuvor unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er an einem anderen Brandanschlag auf ein bewohntes freistehendes Haus in Göppingen ebenfalls beteiligt war. Das Landgericht Stuttgart hat für diesen Angeklagten – nachträglich – auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren für beide Taten erkannt.

Nach den Feststellungen der Jugendkammer sind drei der Angeklagten kurdischer Abstammung, während der vierte als türkischer Staatsbürger mit der PKK und ihrem Kampf für ein unabhängiges Kurdistan sympathisiert. Nachdem die vier Angeklagten am 1. März 2007 aus den Medien von einer angeblichen Vergiftung des Kurdenführers Öcalan erfahren hatten, wollten sie ein medienwirksames spektakuläres Zeichen des Widerstands gegen die Unterdrückung der Kurden setzten. In der darauf folgenden Nacht verübten sie mittels dreier Molotowcocktails einen Brandanschlag auf das Gebäude des als türkisch-national geltenden "Verein Türkischer Arbeitnehmer e.V." in Esslingen. Sie gingen davon aus, dass sich in dem Gebäude keine Menschen aufhielten. Tatsächlich übernachteten dort in der Tatnacht in Gästeräumen vier Personen, die allerdings nicht zu Schaden kamen. Das Feuer, das nicht in die Innenräume gelangte, erlosch von allein. Es kam weitgehend nur zu Verrußungen.

Gegen das Urteil haben zwei der Angeklagten Revision eingelegt und diese jeweils auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 26. August 2008 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist für sämtliche Angeklagten rechtskräftig.

Beschluss vom 26. August 2008 – 1 StR 391/08
Landgericht Stuttgart – Entscheidung vom 22. Februar 2008– 4 KLs 6 Js 27466/07
Karlsruhe, den 2. September 2008

  • Kurdenkonflikt
  • 01 September 2008

    Dresdner Bank für 9,8 Milliarden Euro an Commerzbank verkauft

    München (Deutschland), 01.09.2008 – Die größte Bankenfusion in der deutschen Geschichte wurde am gestrigen Sonntag von der deutschen Allianzgruppe auf den Weg gebracht. Die Dresdner Bank, die der Allianz gehört, geht für 9,8 Milliarden Euro an die Commerzbank. Die Allianz bürgt jedoch weiterhin mit einer Milliarde Euro für mögliche weitere Verluste der Dresdner Bank im Zuge der internationalen Finanzkrise. Der traditionsreiche Markenname „Dresdner Bank“ wird mit der Übernahme durch die Commerzbank wahrscheinlich vom deutschen Finanzmarkt verschwinden. Das neue Gebilde kann auf ein Netz von 1200 Filialen und zwölf Millionen Kunden verweisen und wird damit die größte Bank für Privatkunden nach der Postbank in Deutschland sein.

    In einer Pressemitteilung der Allianzgruppe wird die neue Bank sich in den Geschäftsfeldern „Privat- und Geschäftskunden, Mittelstandsbank, Mittel- und Osteuropa, Corporates & Markets (einschließlich öffentlicher Finanzierung) sowie Commercial Real Estate“ betätigen. Der Aufsichtsrat der Allianz stimmte dem Verkauf am gestrigen Sonntag zu. Die Allianz geht dabei von „Ertrags- als auch Kostensynergien“ in Höhe von fünf Milliarden Euro aus. Zu den Synergieeffekten muss wohl auch der angekündigte Abbau von insgesamt 9000 Stellen (davon 2.500 im Ausland) gezählt werden. Der geplante massive Arbeitsplatzabbau in den Bereichen Abwicklungs-, Steuerungs- und Produktionseinheiten sowie im Investmentbanking ist wohl auch der Grund für das Nein der Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat der Allianz zu den Verkaufsplänen. Wie verlautete, soll jedoch insbesondere das Filialnetz weitgehend erhalten bleiben, so Commerzbank-Finanzvorstand Eric Strutz: „Wir wollen vor allem dort Einsparungen vermeiden, wo wir mit unseren Kunden in Kontakt sind.“ Die Schließung von Filialen ist jedoch dennoch dort zu erwarten, wo die Filialen der „grünen“ und der „gelben“ Bank bisher nur wenige Meter auseinander lagen. Auch die Zukunft der Filialen der Dresdner Bank-Tochter „Dresdner Direct 24“ ist noch nicht abschließend geklärt. Sprecher der Commerzbank erklärten heute außerdem, man wolle bis Ende 2011 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.

    Mit dem Verkauf entledigt sich die Allianz als Besitzerin der Dresdner Bank jährlicher Verluste der Dresdner Bank in Höhe von 742 Millionen Euro. Nach der Finanzkrise in den USA war auch die Dresdner Bank nicht von Abschreibungen in Milliardenhöhe verschont geblieben. Insgesamt musste die Bank seit dem Beginn der internationalen Finanzkrise bisher drei Milliarden Euro abschreiben.

    Die Begeisterung von Analysten über den Bankendeal hält sich indes in Grenzen. Mit einem Kaufpreis von fast 10 Milliarden Euro erscheint ihnen der Wert der Dresdner Bank überbewertet, überdies seien Gewinne aus dem Zusammenschluss erst ab dem Jahr 2011 zu erwarten. Der Aktie der Commerzbank wird mittelfristig jedoch ein gute Perspektive als Wertanlage bescheinigt. Heute wurden Aktien der Commerzbank jedoch in hohem Maße verkauft, der Kurs sank zeitweilig um zehn Prozent.

    Die Übernahme der Dresdner Bank soll sich in zwei Schritten vollziehen und wird erst Ende 2009 abgeschlossen sein. Die Allianz wird mit einem Anteil von 30 Prozent der Aktien größter Aktionär der neuen Bank werden. Aufsichts- und kartellrechtliche Genehmigungen für die Übernahme stehen noch aus. +wikinews+

    Weltfriedenspreis 2008 Nominierung

    In diesem Jahr ist der Weltfriedenspreis mit einem symbolischen Preisgeld in Höhe von 2000 Euro verbunden, das nach Bekanntgabe der Entscheidung am 24. Oktober 2008 durch einen Spendenaufruf ergänzt wird, um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an dieser Dankstiftung zu ermöglichen. ... mehr

    30 August 2008

    Einmischung in eigene Angelegenheiten: USA



  • Diskussionen
  • Frau und zwei Kinder in Afghanistan vermutlich von deutschen ISAF-Soldaten erschossen

    Kundus (Afghanistan), 30.08.2008 – Nach Angaben der Bundeswehr haben die „zur Sicherung eingesetzten Kräfte“ an einer Straßensperre der Internationalen Schutztruppe bei Kundus, Afghanistan, am Donnerstag um 21.52 Uhr Ortszeit (19.22 MEZ) das Feuer auf Zivilisten eröffnet und dabei eine Frau und zwei Kinder getötet und zwei weitere Kinder verletzt. (In einem Artikel der jungen Welt ist in diesem Zusammenhang die Rede von zwei toten und vier verletzten Kindern.) Die Schüsse stammen nach neueren Untersuchungen vermutlich aus deutschen Waffen, jedoch ist noch nicht klar, ob auch andere Soldaten geschossen haben. Der Fall werde im Moment noch untersucht, es gebe bisher keinen Anlass, den zur Zeit des Vorfalls Wachehaltenden Soldaten Vorwürfe zu machen, so die Aussage der Bundeswehr.

    Südöstlich von Kundus hatten deutsche Soldaten gemeinsam mit afghanischen Polizisten eine Straßensperre errichtet. In der Nacht, bei völliger Dunkelheit, hätten sich dann zwei Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit der Straßensperre genähert. Mit Zeichen sei den Fahrzeugen klargemacht worden, dass sie anzuhalten haben, doch nach kurzem Halt sei das erste Fahrzeug abrupt erneut losgefahren. Daraufhin seien Warnschüsse abgefeuert worden, kurz darauf seien Schüsse von einem Bundeswehrfahrzeug aus auf das erste Fahrzeug gefallen.

    Der Polizeichef von Kundus, Abdul Rahman Aktasch, bestätigte diese Version größtenteils. Eins der Fahrzeuge habe nach Angaben des deutsch-geführten Regionalen Wiederaufbauteams Drogen geladen gehabt. Der Wagen sei entkommen und, entgegen der Darstellung der Bundeswehr, sei auch das zweite Fahrzeug losgefahren. In diesem Fahrzeug saßen die drei Zivilisten. Die Soldaten hätten daraufhin das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet, da sie annahmen, auch in diesem Fahrzeug befänden sich Drogen. Aktasch erhob die Anschuldigungen bereits am Freitag gegenüber Spiegel online, worauf das Verteidigungsministerium zunächst nur Desinformation verbreitete.

    Nach Angaben des Gouverneurs der Provinz Kundus, Mohammad Omar, war der beschossene Kleinbus gerade von einer Hochzeit zurückgekommen. Der Fahrer habe seinen Mitarbeitern gesagt, er habe aus Angst vor den Soldaten gewendet und bereue diesen Fehler zutiefst.

    Von Seiten der Bundesparteien und Bundestagsfraktionen gab es auffallend wenig Stellungnahmen zum Thema. Die Linke forderte einmal wieder den sofortigen Truppenabzug. Umfragen zufolge lehnt die Mehrheit der Deutschen die Beteiligung der Bundeswehr in Afghanistan ab. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Diese Meldung als Nachtrag, damit niemand denkt, "Missverständnisse" würden nicht auch Deutschen passieren.

    Aber die Totmacherei ist kein "Missverständnis", sondern liegt in der Logik einer Politik, die mit Totmacherei politische Probleme lösen will.

    "..., es gebe bisher keinen Anlass, den zur Zeit des Vorfalls Wachehaltenden Soldaten Vorwürfe zu machen, ..." ???

    Stimmt vermutlich ein Stück weit, wenn die Dienstvorschriften für solche Fälle die Feuereröffnung vorsehen, als sei die Verfolgung nicht möglich.
    War die Verfolgung nicht möglich? Hatte die Frau einen geländetauglichen Porsche? Und die BW war nur mit dem Fahrrad vor Ort?

    Und den BW-Soldaten sind auch bei Einhaltung von Dienstvorschriften Vorwürfe machen, denn sie dürften keine Dienstvorschriften befolgen, die das Leben des (mutmaßlichen) Feindes geringer schätzen als das eigene, wie es der Fall ist, wenn anstelle von Verfolgung die Erschießung steht.

    Diese mörderische Menschenjagd auf die Taliban muss aufhören. FRIEDEN macht man mit dem Feind. An solcher Politik fehlt es zu sehr oder gar vollends.

    +msr+  

    29 August 2008

    Demonstration gegen Atomwaffenlager in Büchel

    Büchel (Deutschland), 29.08.2008 – Eine derzeit laufende Protestwoche vor dem Fliegerhorst Büchel (Vulkaneifel), zu der rund 50 Friedensorganisationen aufgerufen haben, soll am 30. August 2008 mit einer Großdemonstration abgeschlossen werden. Die Großdemonstration wird von einem Konzert unter anderem mit Nina Hagen und der Band Brotlos begleitet, welches einen Großteil der Teilnehmer anlocken soll.

    In Büchel lagern bis zu 20 US-Atombomben vom Typ B61, die im Kriegsfall nur von deutschen Tornados eingesetzt werden können. Nach einem internen Bericht der US-Luftwaffe erfüllen meisten US-Atomwaffenlager in Europa, so auch Büchel, nicht die Sicherheitsanforderungen des US-Verteidigungsministeriums.

    Die Kampagne „Unsere Zukunft – atomwaffenfrei" (unter anderem mit Nina Hagen und Barbara Rütting) zielt auf die Atomwaffenfreiheit Deutschlands und versteht sich als Beitrag zu weltweiten Abrüstungsbemühungen.

    Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte in Mainz, es sei unverantwortlich, dass Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) die Augen vor den Sicherheitsbedenken der eigenen Bevölkerung verschließe.

    Die Bevölkerung Büchels befürwortet zum überwiegend Teil die Stationierung der Nuklearwaffen und hat keine Sicherheitsbedenken. Die Demonstration wird von den Einwohnern Büchels überwiegend kritisch gesehen. +wikinews+

    Österreichische Volkspartei: Nach Wahldebakel die ersten Personalrochaden

    Wien (Österreich), 29.08.2008 – Aufgrund des gestrigen Wahldebakels gibt es bereits die ersten Personaländerungen bei der ÖVP. Nachdem diese, wie auch die Grünen, im Wahlkampf Verluste hinnehmen musste, wird dem Parteiobman Wilhelm Molterer vorerst ein geschäftsführender Parteichef in der Person von Josef Pröll, dem Neffen des Landeshauptmannes von Niederösterreich, welcher auch bereits Parteiobmann-Stellvertreter ist, zur Seite gestellt. Ähnliches ist im Frühjahr auch dem SPÖ-Parteiobmann Alfred Gusenbauer passiert. Nach diversen Kritiken an seiner Person wurde ihm Werner Faymann zur Seite gestellt. Dies hatte einen Wechsel an der Parteispitze und des Spitzenkandidaten der SPÖ gebracht.
    Dies könnte darauf hindeuten, dass Molterer kein Ministeramt mehr erhalten sondern vermutlich in den Nationalrat einziehen wird.
    Auch ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel wird vermutlich zurücktreten.

    Bisher gibt des dazu gegenteilige Meldungen: Bei einer ORF-ZIB-Sendung wurde auf die Aktualität ihres Beitrages hingewiesen und dass der zuvor verlautbarte Rücktritt nun doch nicht stattgefunden habe. Mittlerweile wurde aus ÖVP-Kreisen verlautbart, dass Wilhelm Molterer den Vorsitz abgibt. Dies geschieht jedoch erst am nächsten Partei- oder Sonderparteitag. Als Nachfolger wird bereits Josef „Sepp“ Pröll gehandelt.

    Detail am Rande: Martin Bartenstein, derzeit noch Arbeits- und Wirtschaftsminister, hat bereits angekündigt, unter einem Kanzler Faymann nicht mehr als Minister zur Verfügung stehe. Weiters zittern bei der ÖVP wie auch bei der SPÖ und den Grünen einige durchaus prominente Mandatare um ihren Einzug in das Hohe Haus. +wikinews+

    28 August 2008

    Deutschland und Schweiz stocken Beteiligung an OSZE-Mission in Georgien personell auf

    Berlin (Deutschland) / Bern (Schweiz), 28.08.2008 – Das deutsche Bundeskabinett hat am 27. August 2008 beschlossen, sich an der Aufstockung der OSZE-Mission in Georgien zu beteiligen. Demnach ist der Einsatz von bis zu 15 deutschen Militärbeobachtern möglich, bisher lag die Grenze bei zwölf. Die Soldaten sollen in Uniform, aber unbewaffnet das Land bereisen. Die gesamte OSZE-Mission soll um 100 Soldaten auf 300 erweitert werden. Das Mandat gilt erst einmal für sechs Monate. In Abchasien sind ebenfalls zwölf Deutsche im Einsatz. Sie sind Teil der UN-Beobachtermission UNMIG.

    Auch die Schweiz beteiligt sich an der personellen Erweiterung. Statt sechs Schweizer können demnächst acht dort tätig sein. Da auch dieses Personal unbewaffnet ist, wird eine Zustimmung des Schweizer Parlaments nicht benötigt. +wikinews+


  • Diskussionen
  • 27 August 2008

    BGH bestätigt Urteil gegen Terrorhelfer

    Nr.158/2008 Urteil gegen Terrorhelfer rechtskräftig

    Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten Farhad Kanabi Ahmad wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit einem nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoß gegen ein EG-Embargo sowie wegen Verabredung eines nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoßes gegen ein EG-Embargo in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Der Angeklagte hatte im Jahr 2004 im Raum München Geld für die irakische Terrororganisation Jaish Ansar Al Sunna gesammelt und es in drei Fällen einem Mitglied dieser Organisation zukommen lassen; in den weiteren Fällen kam es nicht zur Übergabe des Geldes bzw. konnte das Oberlandesgericht die Weitergabe nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.

    Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Beschluss vom 12. August 2008 - 3 StR 110/08
    Oberlandesgericht München - Urteil vom 9. Juli 2007 - 6 St 1/06
    Karlsruhe, den 27. August 2008

    Merkel will NATO-Russland-Kooperation "aussetzen"

    "Die russische Anerkennung Südossetiens und Abchasiens nannte die Bundeskanzlerin völkerrechtswidrig und „absolut nicht akzeptabel“. Das Handeln Russlands widerspreche dem Prinzip der territorialen Integrität, einem der grundlegenden Prinzipien des internationalen Völkerrechts.
    Die Entscheidung der russischen Regierung vom heutigen Tage erfordere eine Reaktion, sagte Merkel. Deshalb sei die Entscheidung der Nato-Außenminister richtig, die Kooperation zwischen der Nato und Russland auszusetzen. ..."

    Quelle: http://www.bundesregierung.de 26.08.08

    KOMMENTAR

    Frau Merkel müsste (mir) begründen, warum sie den Separatismus gegen Georgien als "völkerrechtswidrig" verurteilt, aber den Separatismus gegen Serbien nicht. Was sind ihre Maßstäbe?
    Als Russland die Kosovo-Anerkennung durch Deutschland kritisierte, war die Bundeskanzlerin nicht zu bremsen, diesen Kleinsstaat beim Gang in die "Unabhängigkeit" zu unterstützen, obwohl Kosovo es mit solcher Eigenständigkeit ökonomisch/politisch keinesfalls leichter haben dürfte als Südossetien und Abchasien, wenngleich auch dort keine Souveränität zu erwarten ist, die ohnehin auf überholten Vorstellungen beruht.

    Die russischen Erklärungen sind ebenso dürftig, denn wenn sich der Kreml jetzt bei seiner Entscheidung zugunsten des antigeorgischen Separatismus darauf beruft, dass es Gegenzug zum vermeintlich "völkerrechtswidrigen" Separatismus gegen Serbien sei, so würde Moskau "Unrecht mit Unrecht vergelten" wollen, was allein schon aus dieser Logik "völkerrechtswidrig" ist.

    Schuldtechnisch lässt sich unterscheiden:
    1. Den Auftakt mit den völkerrechtlich zweifelhaften Entscheidungen bescherte die NATO
    2. Während der Kreml die entwicklungsbedürftigen Kooperationen unangetastet beließ, vertieft die NATO samt Merkel die Interessenwidersprüche durch Suspendierung diplomatischer Ebenen.

    Demokratietechnisch ist es wie folgt:
    Das beiderseitige/gegenseitige Versagen im Kreml und in den NATO-Köpfen ist sämtlich verurteilenswert. Es gibt keinerlei Veranlassung zu einer Parteilichkeit nach dem Schema "ich halte zur NATO/ich halte zu Russland", aber auf dem "demokratischen Dienstweg" sollte man sich mit Kritik zuerst an die Adresse derer halten, die einen in politischen Dingen vertreten. Russen müssen sich Putin, Medwedew vorknöpfen, wir müssen es mit Merkel, Steinmeier und deren Verbündeten tun.

    Reaktionäre hingegen hätten es gern ganz anders: Volle Konzentration der Kritik gegen die andere Seite, "um das eigene Nest nicht zu beschmutzen", als gelte es nicht, stets zuerst das eigene Nest auszukehren. Setzen sich auf auf beiden Seiten die Reaktionäre durch, so schaukelt sich der Konflikt höher.

    Deshalb: @Frau Merkel, Herr Steinmeier,
    ob mir die Kreml-Politik passt oder nicht, ob sie verbrecherisch und imperialistisch ist, macht Ihnen keinen Gutschein, schlechte Politik mit schlechter Politik erwidern zu dürfen. Europa darf nicht (wieder) noch tiefer gespalten werden. Dann aber unterlassen Sie es, ausgerechnet einen georgischen Präsidenten, der eben erst noch zum Kriegsverbrecher wurde und vor den IStGH gehört, politisch, wirtschaftlich und militärisch zu unterstützen und zum Frontmann gegen Russland zu machen.
    Die Diplomatie gegenüber Russland zu vermindern, wie es durch die Suspendierung des NATO-Russland-Rats geschieht, ist antiquiertes Reagieren, denn in Krisenzeiten gilt es das Gegenteil zu tun: Die diplomatischen Beziehungen zu intensivieren.
    www.dialoglexikon.de/diplomatischer-imperativ.htm

    -markus rabanus-   Diskussion

    23 August 2008

    Lernen aus dem Georgien-Konflikt

    Kritik, "Verurteilung" und "Bestrafung"

    Georgiens Militäroffensive in der Nacht vom 08.08.08 zwecks "Repatriierung" des von Abtrünnigen und Russland beherrschten Südossetien beurteilte ich als unverantwortlich gegenüber der Zivilbevölkerung und als schuldhafte Gefährdung des Weltfriedens - http://georgien-konflikt.blogspot.com

    Dass dieser Krieg durch Russland "provoziert" worden sei, lässt sich zwar jahrelang schon allein anhand russischer Regierungserklärungen ablesen, rechtfertigt jedoch keine Konflikt-Eskalation und erst recht keinen Krieg.

    Folglich sind die Solidaritätsbekundungen und in Aussicht gestellte NATO-Mitgliedschaft für Georgien bei gleichzeitiger "Verurteilung Russlands" seitens der NATO, EU und dt. Bundesregierung eine inakzeptable Parteinahme für die kriegsverbrecherische Regierung Georgiens.

    Moskau wirft der NATO zurecht zweierlei Maß vor, auch wenn die NATO-Staaten die Vergleichbarkeiten von Kosovo-Konflikt und Georgien-Konflikt leugnen, aber jeden Separatismus verdeckt oder offen militärisch unterstützen, sobald dieser eine Ausweitung der NATO-Macht zu bewirken verspricht.

    Es "liegt zwar jeder Fall anders", aber auch die Einzelfallgerechtigkeit stellt sich nur her, wenn die NATO endlich ihre Maßstäbe definiert, nach denen sie die Fälle verallgemeinerbar beurteilt sehen möchte. Ohne rechtliche Standards bleibt auch die NATO-Politik Barbarei, Machtpolitik und völkerrechtswidrig, mitsamt der Tendenz zur Fortsetzung bzw. Wiederbelebung des Kalten Kriegs gegenüber Russland.

    Dennoch bedarf Moskaus Georgien-Politik der Verurteilung durch die Weltöffentlichkeit und die Vereinten Nationen, die es allemal auch auf ein Veto Russlands im Weltsicherheitsrat ankommen lassen sollten.

    Im Unterschied zu Merkels und Steinmeiers Erklärungen sehe die russische Kriegführung als völkerrechtlich gerechtfertigt an, soweit sie zur Verteidigung bzw. Wiederherstellung des Status quo ante erforderlich war, denn Georgien wäre mit Bitten nicht zum Rückzug bewegt worden, sondern hätte seitens der NATO wahrscheinlich noch Rückendeckung bekommen.

    Aber Verteidigung ist Verteidigung, nicht aber "Bestrafung", zu der sich der russische Präsident Medwedew mehrfach in Ansprachen berufen anmaßte und die russischen Truppen auf georgisches Kerngebiet vordringen ließ, dort Wohnbezirke aus der Luft und mit Panzern unter Beschuss nahm, den Freischärlern der Separatisten Rückdeckung für Plünderungen und Brandschatzung militärischen Schutz bot.

    Moskau und alle Welt sollen lernen, dass "Bestrafung" durch Regierungen überhaupt nicht sein darf, sondern Sache unabhängiger Gerichte zu sein hat, die rechtliches Gehör und Verteidigung gewährleisten, Urteile sprechen. Und nur dann dürfen Staaten "Strafen vollstrecken". Alles andere ist Barbarei, denn auch für das "Völkergewohnheitsrecht" kann nichts anderes gelten als für jedes andere Gewohnheitsrecht: Schlechte Gewohnheit ist keine Rechtsgrundlage. Das ist die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft, auch unter den Völkerrechtlern.

    Was sollte Urteilstenor sein?
    Im Urteil müsste Moskau zumindest den Schaden ersetzen, der militärisch oder unter dem Schutz der russischen Militärs Zivilisten zugefügt wurde. Einschließlich Rentenzahlungen für Versehrte und Hinterbliebene von getöteten Zivilisten.
    Um die Schäden zu ermitteln braucht es völkergerichtliche Untersuchungen und die fallweise Entscheidung, wenn die russische Regierung nicht ihrerseits die Einzelfälle außergerichtlich und gütlich mit den Geschädigten zu regeln versteht.
    Russland muss auch für die Morde und Schäden durch die Freischärler haften, wenn diese nicht zu ermitteln sind, denn auch dafür trägt Moskau die Verantwortung, dass solche Horden auf dem Trittbrett der russischen Mega-Militärs mitfahren konnten oder hätte sie in die militärische Disziplin der russischen Streitmacht nehmen müssen.

    Im Urteil gegen Georgien müsste über Zivilopferentschädigung hinaus auch für getötete Militärs gehaftet werden, sonst würden Aggressor und Überfallener unzulässig gleichbehandelt.

    Zum Unterschied zwischen Reparationen und Bestrafung

    Erst Reparationen machen die Kriege so teuer, wie die Kriege teuer sind und tunlichst denjenigen, die sie verschulden. Die Kosten des Krieges lassen sich eben nicht nur nach den Haushaltszahlen für Militärisches beziffern, sondern weit mehr an den militärischen Wirkungen.

    Weil aber Krieg keine "Betriebsunfälle" sind oder sonst wie Resultat einer "Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten", sondern geplante und durchgeführte Verbrechen im Großmaßstab, wenngleich die Kriegsrealität den Kriegsplanungen nie entsprechen, muss dafür über Reparationen und Schadensersatz hinaus erst recht auch "Bestrafung" sein, denn bestraft würde in zivilen Rechtsordnungen oft auch schon für bloße Fahrlässigkeit.

    Die Weltpolitik darf nicht weniger zivil sein als die Politik in jedem halbwegs zivil geordneten Staat.

    Wie sollte die Strafe (möglich) sein?

    Wenn Kriegsverbrecher greifbar sind, kommen sie mittlerweile von Tribunale, z.B. vor den Internationalen Strafgerichtshof. Dort werden sie verurteilt. Gegebenenfalls lebenslänglich.

    Greifbar sind Kriegsverbrecher nur dann, wenn sie nicht wie bspw. George W. Bush, Tony Blair und Wladimir Putin den Schutz ihrer Regimes und Bevölkerungen genießen, sondern in ausreichende Ungnade gefallen und in die Hände ihrer Widersacher, wenn diese sie nicht ermorden, sondern vor ein Gericht stellen wollen.

    Die Bevölkerungen solcher Kriegsverbrecher wird stets Neigung haben, ihre Kriegsverbrecher gegen Verurteilung und Bestrafung zu schützen, denn zu groß wäre ihnen die Sorge, für Regierungsverbrechen mithaften zu müssen, aber zur Haftung für "Organe" gibt es nun mal keine vernünftige Alternative, schon nicht im gewöhnlichen Recht und deshalb tunlichst auch nicht im Völkerrecht.

    Solche Erkenntnis- und Entwicklungsprozesse sind mühsam, werden sich nicht erzwingen oder umgehen lassen. Und deshalb bleiben mir Leute wie Bush, Putin, Saakaschwili weiterhin in Berlin "Willkommen", wenngleich weniger herzlich, aber aus diplomatischen Gründen: "Allemal Willkommen!" - denn wir müssen reden.

    Wenn also Kriegsverbrecher aus Gründen ihrer Macht nicht zu greifen sind oder die Ergreifung nicht zur Eindämmung von Konflikten dienlich wäre, dann muss anstelle von Bestrafung die Aufforderung an die Regierten sein, dass sie gefälligst ihre Regierungen abzuwählen und durch welche zu ersetzen, die Recht schaffen und achten.

    Diese Aufforderung muss vorerst auch uns Deutschen gelten, denn Merkel und Steinmeier wollen sich nicht davon überzeugen lassen, dass auch die internationale Politik an Recht gebunden sein muss, sondern wollen weiterhin mit dem Kriegsverbrecher Saakaschwili kollaborieren.
    Und wäre dem nicht so, so wäre Saakaschwili mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht erst zum Kriegsverbrecher geworden. Menschen würden leben, die nun zu begraben sind.

    -markus rabanus- 

    Wie sinnvoll ist das "C" von CDU und CSU ?

    Das "C" steht für christlich, aber die Christen in der CDU/CSU sind vermutlich von kaum besser als die parteilosen Christen und Christen anderer Parteien.

    Das "C" ist Anspruch und Verpflichtung.
    Menschen, die einen solchen Anspruch geltend machen, sollten sich immer daran messen und erinnern lassen.
    z.B.: Würde sich Jesus in einen Bomber setzen?

    Wem "christliche Politik machen" als Anspruch zu hoch ist, weil "ohne Schwert" keine Politik zu machen ist, wie es auch mir scheint, soll solche/seine Politik dann aber nicht "christlich" nennen. Das bliebe Etikettenschwindel und auch aus religiöser Sicht Missbrauch des Gottesbezugs (siehe 1.Gebot).

    Zum "C" gehört auch die Frage, ob eine Volkspartei überhaupt konfessionell definiert sein soll - oder man müsste überlegen, wie zu gewährleisten ist, dass eine "M"-Partei (=Muslim-Partei) politisch nicht automatisch konkurriert, sondern kooperiert. Was würden die CDU-Mitglieder meinen, wenn sich eine "Muslim-Partei" etabliert? Wie würden sich Christen fühlen, wenn sie einer Muslim-Partei beitreten sollen? Wie fühlen sich Muslime, die der "C"-Union beitreten sollen?

    Wer hat Sensibilität für solche Fragen? Es braucht sie. Sonst klappt keine Integrationspolitik.

    Mit anderen Worten: Ich halte es im Sinne des Christentums nicht für wünschenswert, dass sich Parteien, die allerlei Schnödem verpflichtet sind und für Machtkämpfe und Raketen stehen, religiöse Titel bemühen.
    Und ich halte religiöse Bezeichnungen auch nicht für vereinbar/konsequent mit der erforderlichen Säkularität des Staates.

    Vereine mögen so heißen, aber nicht Parteien, deren Selbstvertändnisse und verfassungsgebotene Rolle dem säkularen Staat verpflichtet sind.

    Die Menschheit lernte in den letzten Jahrzehnten viel hinzu. Auch wir Deutschen lernten dazu. So sollte man die Kraft haben, sich von lieb gemeinten Gewohnheiten zu verabschieden, wenn sie so lieb gar nicht sind, sondern unnötig die Gesellschaft spalten.

    -markus rabanus-2001/2008 

    21 August 2008

    GRÜNE: "Atomdeal zwischen USA und Indien stoppen"

    Zur entscheidenden Sitzung der Nucelar Suppliers Group in Wien erklärt Winfried Nachtwei, Sprecher für Sicherheits- und Abrüstungspolitik:

    Das Treffen der Nuclear Suppliers Group (NSG) in Wien unter deutschem Vorsitz ist die letzte Möglichkeit, eine schwere Krise des nuklearen Nichtverbreitungsregimes abzuwenden. Sollte die amerikanisch-indische Vereinbarung von der NSG akzeptiert werden, würden damit Doppelstandards eingeführt und die Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) untergraben. Das wäre gerade zu einem Zeitpunkt kritischer Verhandlungen mit dem Iran und einer schwierigen Phase im rivalisierenden Nuklearstaat Pakistan ein fatales Signal.

    Die Aufhebung der Nuklearsanktionen gegen Indien soll ohne ausreichende Gegenleistungen stattfinden, da sich Indien nicht zu einer uneingeschränkten Kontrolle aller Nuklearanlagen verpflichten will. Auch eine Ratifizierung des Teststoppabkommens wird damit unterlaufen.

    Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese schwere Beschädigung des NVV in der Nuclear Suppliers Group zu verhindern. Andernfalls wären die Glaubwürdigkeit deutscher Nichtverbreitungspolitik und dringend notwendiger Ansätze, das Nichtverbreitungsregime zu stärken, gefährdet.

    19 August 2008

    Olympische Spiele - Drei Schlaglichter

    Nun ist die Veranstaltung schon fast wieder vorbei, ohne dass ich persönlich sie allzu intensiv mitverfolgt hätte. Bei dem, was ich gesehen habe, sind drei Dinge aufgefallen.

    1. Die Berichterstattung
    Es war ein Leichtathletik-Wettkampftag und eine jener kurzweiligen Übertragungen, bei denen zwischen den einzelnen Disziplinen locker hin- und hergezappt wird. Moderiert wurde das ganze von einem netten Duo Sportjournalisten, das mit quasi selbstzerstörerischer Offenheit in die Sackgasse marschierte, die die Dopingproblematik für den Sportjournalismus bildet: Denn einerseits - so will es wohl das kritische Ethos des Journalisten - dürfen die Zweifel an manchen Leistungen nicht unerwähnt bleiben. Und so war es denn auch eher lästige Pflichterfüllung, wenn öfters mal die verbalen Fragezeichen aufgehängt wurden. Aber zum Glück kann man sich ja auf das hehre Prinzip "in dubio pro reo" stützen und sich auf die Position zurückziehen, dass einzig die positive Dopingprobe Gewissheit bedeutet - und der Zweifel im Vorfeld gestrost beiseite geschoben werden darf. Denn wenn man dem eignen Wissen freien Lauf ließe - dass es nämlich zahlreiche Dopingpraktiken gibt, die im Test überhaupt nicht nachweisbar sind - dann wäre für den Sportjournalismus aller Tage Abend gekommen und man könne "seinen Beruf gleich an den Nagel hängen".
    Man fragt sich, ob Sportjournalismus seiner Tradition und Verfassung nach überhaupt kritischer Journalismus ist, bzw. sein kann, oder ob er doch nicht eher einer Sieger- und Jubelberichterstattung verhaftet ist, den es gottlob in anderen Sparten nur noch selten gibt. Das pflichtschuldige Erwähnen der Zweifel bei sofortigem Übergang zum Postulat der Sauberkeit: Die Verfassung dieses Journalismus ist ein Kampf gegen die Selbstaufgabe, der wahrscheinlich die gegenwärtigen Strukturen im Leistungssport eher noch stärkt, sie jedenfalls nicht schwächt.

    2. Die Sieger
    Was fällt einem ein zu Michael Phelps, dem die Goldmedaillen dutzendweise in den Schoß fallen, oder zu Usain Bolt, der sich noch nicht einmal mehr die Schuhe zubindet, wenn er über 100m die Konkurrenz deklassiert? Beide können frei nach Jan Ullrich guten Gewissens sagen: Ich habe niemals jemanden betrogen (weil alle anderen ja genauso vollgeballert sind).

    3. Der Verlierer
    Liu Xiang ist wohl eine tragische Figur. Sein Kampf gegen die schmerzende Achillessehne vor den Augen der Weltöffentlichkeit, ein nationaler Held, der kaum das Aufwärmtraining durchsteht, das schmachvolle Ausscheiden des für überragend gehaltenen Siegers: All das hat Teile der chinesischen Bevölkerung in Schockstarre versetzt. Man fragt sich schon: Was ist das eigentlich für ein fremdes Land, in dem das Versagen eines Sportlers dem Trainer, den Fans und selbst den Journalisten Tränen der Verzweiflung in die Augen treibt? Soviel emotionales Pathos im Nationalen wirkt dann doch sehr befremdlich und wirft die Frage auf, wohin China eigentlich unterwegs ist.

    -martin- 

    Afghanistan - Tod eines polnischen Soldaten

    Gardez (Afghanistan), 16.08.2007 – In Afghanistan wurde der erste polnische Soldat getötet. Der Zwischenfall soll sich am 14. August im Osten des Landes in der Nähe der polnischen Basis Gardez ereignet haben. Der 28-jährige Mann war mit einem Konvoi unterwegs, der von Taliban angegriffen wurde. Bei einem Gegenangriff erlitt der Soldat dann in einem Feuergefecht die schweren Verletzungen, an denen er später in einer US-amerikanischen Basis verstarb. Das polnische Verteidigungsministerium hat diesen Zwischenfall bestätigt.

    Polen hat zirka 1.200 Soldaten in Afghanistan stationiert. Die Taliban haben in der letzten Zeit vermehrt polnische Militärs angegriffen, mehrere Verletzte waren zu beklagen. -wikinews-

    15 August 2008

    Konsequenzen aus Desaster mit EU-Parlamentsgebäude ziehen

    Die Decke des europäischen Parlamentes ist zusammengefallen

    Straßburg (Frankreich), 14.08.2008 – Ein Teil der Decke des runden Saales im europäischen Parlament ist zusammengefallen. Das ist zweimal am letzten Donnerstag geschehen, erstmals um 18 Uhr und dann um 22.26 Uhr. Eine große Menge der Stühle wurde dabei beschädigt. Es ist nicht sicher, ob die Renovierung bis zum 1. September beendet sein wird. Fest steht, dass vor dem Abschluss der Renovierung keine Sitzungen stattfinden werden. Quelle: Wikinews.de

    KOMMENTAR

    Die Europäische Union sollte sich das Baudesaster als Wink des Schicksals gelten lassen und den unsinnig zeit- und geldverschwendenden Aufwand der Hin- und Herreiserei zwischen den Parlamentsstandorten Brüssel und Straßburg aufgeben.

    Es ist für ein kultiviertes Europa unwürdig, solche Mätzchen nun noch in weitere Jahrzehnte gehen zu lassen, damit sich kein Standort zu wichtig vorkomme.

    -markus rabanus- Diskussionen

    12 August 2008

    Kaukasus-Krieg: Russland lenkt ein

    Die Agenturen melden, dass der Kreml die russischen Truppen in Georgien schon in den Morgenstunden zur Waffenruhe gerufen und später in Gesprächen mit Frankreichs Staatschef Sarkozy einem 6-Punkte-Plan zugestimmt habe. Zu den Einzelheiten später, denn einiges darin ist problematisch.

    Aber wichtig zunächst mal für die Menschen: Waffenstillstand.

    Gratulation an Medwedew, soweit es diese Entwicklung betrifft. Gratulation auch an Frankreich für die wichtigen Dienste in dieser Sache.

    Dass zuvor Tiflis den "einseitigen Waffenstillstand erklärte" und dem französischen Plan zustimmte, bedarf keines Lobs, denn Georgien blieb angesichts leider praktiziert russischer Übermacht keine wirkliche Alternative.

    Aber die NATO lernt nicht
    "NATO: Waffenstillstand allein reicht nicht" - so titelt Tagesschau.de, als wenn auch nur irgendjemand anderer Auffassung wäre. Das WIchtige dieser Meldung kommt dann im Kleingedruckten, dass die NATO verlangt, den Status vor der Eskalation wiederherzustellen, als dürfe das Motto sein, "Georgien hat sich zwar überschätzt, aber es darf keine Konsequenzen haben".

    Ärgerlich auch, dass die NATO auf ihrer heutigen Beratung offenbar ausschließlich Russland für unverhältnismäßige Kriegführung verurteilte, aber kritiklos Georgien mit einer Solidaritätszusicherung bedachte, obendrein die ungebrochene Bereitschaft unterstrich, Georgien in die NATO aufzunehmen. Unpassender kann der Zeitpunkt für solch Spruch nicht sein, denn die NATO-Osterweiterung ist nun mal ein Hauptärgernis für Moskau, die Moskau eben deshalb durch Unterstützung der georgischen Separatisten zu hintertreiben versucht, was zur wesentlichen Kriegsursache wurde.

    "Waffenstillstand allein reicht nicht" - wohl wahr, aber auch die NATO muss Konsequenzen ziehen und Georgien klipp und klar sagen, dass die NATO keine Anti-Russland-Allianz ist und auch nicht als solche missbraucht oder in Verlegenheit gebracht werden darf. Aber das Gegenteil signalisieren die heutigen NATO-Erklärungen den Machthabern in Moskau.

    Und Saakaschwili lernt nicht

    Und schließlich noch ärgerlich, dass der georgische Staatschef auf einer Kundgebung in Tiflis vor ca. 100.000 Georgiern großmundig den Austritt aus der GUS ankündigte.
    Selbst wenn es zu solch Austritt Veranlassung gäbe, kommt solche Ankündigung zur Unzeit, ist schlichte Kraftprotzerei eines Politikers, der sich soeben noch übernommen und die Weltsicherheit aufs Spiel gesetzt hatte - und überhaupt nicht zu schweigen vom Elend, das dieser Politiker mit dem Waffengang angerichtet hat.

    Richtiger wäre ...

    Richtiger wäre es, wenn die EU, NATO und auch Russland samt GUS mal überlegen würden, wie an den Grenzen von Allianzen gelegene Staaten gerade nicht "Frontstaaten" sein dürfen, sondern durch vertragliche Beziehungen zu beiden angrenzenden Bündnissen eine positive Funktionszuweisung erlangen, um zwischen den Allianzen zu vermitteln oder sie zumindest auf militärischen Abstand zu halten.

    -markus rabanus-

    ps: Die gehackte Website des georgischen Außenministeriums scheint inzwischen bei Blogger.com Asyl zu nehmen, http://georgiamfa.blogspot.com

    "Mitten in Europa" - Weltordnung der Chaoten

    Ortschaften werden niedergemacht, 30.000 Menschen auf der Flucht, Chaos, ... - so mal wieder mitten in Europa, und ohne dass "fremde Kulturen" verantwortlich gemacht werden könnten, denn für Kriege genügen halt auch die "alten Werte", wie "Vaterland", "Nationalstolz" - und sind nichts weiter als bloße Aushängeschilder für die Egoismen von Horden gegeneinander anstelle von Tugenden, die sein müssten, was der Einzelne oder auch Horden zum Wohl aller beizutragen hätten. Das kann kein Werk von Panzern sein.

    "Russland will Georgien kassieren", so sehen es viele Kommentare, und auch ich zweifle nicht daran, dass der Kreml Georgien unterwerfen will, aber die verbrecherische Dämlichkeit ist auf Seiten der georgischen Regierung, diese Eskalation herbei geführt zu haben, so sehr sie seitens Russlands provoziert wurde. Und das wurde sie. Das hätte die Diplomatie eindämmen können, aber daran wurde in den NATO-Staaten systematisch vorbei gesehen, auch in den Medien, denn man wollte gegenüber Russland "Schönwetter" spielen, um die geostrategische Brisanz aus den Plänen zur NATO-Osterweiterung und Raketenabwehr zu nehmen, und um die permanente Gegenrede Moskaus zu ignorieren.

    Mit den Sprüchen, dass die Raketenabwehr ausschließlich gegen islamistische Gefahren gerichtet sei, ließ sich die westliche Öffentlichkeit täuschen, denn durch die gleichzeitige NATO-Osterweiterung und Nichteinbeziehung Russlands hat diese Bewaffnung eben doch eine andere Dimension und schürte den geleugneten Interessenkonflikt zwischen NATO und Russland.
    Es wurde der russischen Forderung keine Aufmerksamkeit gezollt, obwohl sie oft genug von Putin, Lawrow und Medwedew dargelegt wurde, in Regierungserklärungen oder auf Gipeltreffen und gemeinsamen Konferenzen, dass wenn schon kein Zusammenschluss von Militärkräften erfolge, dann wenigstens sichergestellt sein müsse, dass die Weltordnung "multipolar" bleibe.
    Auch diese russische (und chinesische) Forderung ist falsch, weil die Konkurrenzspielchen nicht minder gefährlich sind als der US-Alleinherrschaftsanspruch, aber sie müssten auf den Verhandlungstisch. Das geschieht nicht, weil aus all diesen Interessenwidersprüchen nur eine Konsequenz zu ziehen wäre: Alle Kriegsmacht den Vereinten Nationen.

    Der US-Alleinherrschaftsanspruch (formuliert in zahlreichen Regierungserklärungen und Dokumenten) ist absurd, völker- und menschenrechtlich ohnehin, aber auch militärisch, denn militärische Dominanz ohne ausreichende Legitimität führt nur dazu, dass sich auf den Schlachtfeldern reguläre Armeen "Terroristen" gegenübersehen, wobei sich die Schlachtfelder im Maße des Streitmachtgefälles dorthin verlagern, wo reguläre Armeen das Nachsehen haben, im Kampf um den Schutz bzw. die Zerstörug ziviler Infrastruktur als Grundlage der Herrschaftsordnung.

    Erstaunlich, dass sogar auch Leute, die solche Effekte in große Tiefen analysierten, dennoch dazu neigen, die Pax Americana (nur der Begriff ist aus der Mode) inzwischen für einen erforderlichen Zwischenschritt zu einer lichten Zukunft halten, denn es ist nicht nur unrealistisch, dass eine Nation aus ihren Privilegien eigene Zurückhaltung macht, sondern übersieht auch militärische Realitäten, Machbarkeitsgrenzen, denn die wirtschaftlich Entwicklung Chinas, Russlands und Indiens ermöglicht diesen Staaten ein Wettrüsten, das die USA neben ihren zudem ausschließlich kostspieligen Kriegen zu runinieren droht, wenn künftiger Friede auf militärischer US-Vorherrschaft beruhen soll.

    Und der Kaukasus-Krieg zeigt, dass militärische Überlegenheit im Verhältnis zwischen den USA und Russland gar nicht erst zur Geltung kommen dürfte, denn dann drohen Miltär-Katastrophen, wie sie in der Menschheitsgeschichte ohne Beispiel sind und möglicherweise Schlusspunkt wären. Ohne Atomwaffen wäre das Ende der Menschheit zwar nicht zu befürchten, aber auch dann ein Szenario, für das den Machteliten der Menschheit ..., aber sie sind von uns gewählt, von Leuten, die sich über steigende Spritpreise ärgern, aber den Krieg nicht wirklich fürchten, denn sonst würde eine Weltordnung durchgesetzt, die das Kriegführen nicht nur verbietet, sondern auch die Mittel entzieht und den Vereinten Nationen übergibt, um eine Ordnung zu schützen, in der die Streitigkeiten demokratisch und gerichtlich entscheiden werden.

    -markus rabanus-   Diskussionen

    Demonstration gegen Rechtsextremismus in Passau

    Passau (Deutschland), 12.08.2008 – Gegen eine geplante NPD-Veranstaltung demonstrierten am Samstag rund 500 Menschen in der Stadt Passau. Der Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) unterbrach eigens hierfür seinen Urlaub. „Gerade aber im Zusammenhang mit dem Vorwurf, Passau sei eine ‚braune Hochburg‘, halte ich es für außerordentlich wichtig, von Anfang an Flagge zu zeigen und für eine tolerante und weltoffene Stadt auf die Straße zu gehen. Ich bin überzeugt, dass die Bilder einer friedlichen Demonstration, an der sich 500 Bürgerinnen und Bürger aller gesellschaftlicher Gruppen in der Stadt beteiligt haben, die richtige Botschaft nach außen sind.“ So das erst im März 2008 neu gewählte Stadtoberhaupt.

    Besonders die mittlerweile abgerissene Nibelungenhalle der Stadt war immer wieder ein beliebter Ort für Veranstaltungen von NPD und DVU gewesen, was an ihrer typischen Nazi-Architektur gelegen hatte. Dies hatte schließlich auch den Ruf der Stadt schwer beschädigt. 2001 hatte letztmalig die jährliche Großkundgebung der DVU stattgefunden.

    An der Demonstration selbst nahmen Vertreter fast aller Stadtratsfraktionen teil. Der Zug führte schließlich auch am Rathausplatz vorbei. Dort ergriff Urban Mangold (ödp), seit Mai diesen Jahres zweiter Bürgermeister der Dreiflüssestadt, das Wort: „Jede Gemeinschaft braucht eine Kultur des Erinnerns. Menschenrechte, Toleranz und Demokratie, mit diesen Werten wenden wir uns gegen die Versuche, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.“

    Die Demonstration zeigte auch Wirkung. Hatte die NPD, die zur Zeit in den Landesparlamenten von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten ist, von einer großen Veranstaltung gesprochen, so musste sie sich schließlich mit einer Grillfeier in der Nachbargemeinde Fürstenzell begnügen, bei der lediglich 15 Personen teilnahmen. +wikinews+

    10 August 2008

    Kaukasus-Krieg: Verurteilung Georgiens u.a.

    "Erwartungsgemäß" (i.S.v. prognostisch) kam der Weltsicherheitsrat in seiner Dringlichkeitssitzung zu keinem Ergebnis. In den Nachrichten heißt es, dass Beschlüsse an der Weigerung Russlands (=eine von fünf Veto-Mächten) gescheitert seien.

    "Erwartungsgemäß" im Sinne des Völkerrechts bedeutet hingegen, was der Weltsicherheitsrat hätte beschließen sollen. Und das hätte m.E. eine Verurteilung der georgischen Regierung bringen müssen, denn wenn die Berichterstattung zutreffend ist (und Untersuchung braucht es immer), dann hat die georgische Regierung die kriegerische Eskalation durch den Truppeneinsatz in Ossitiens Großstädten begonnen und versuchte die seit Jahren abtrünnige Region in die Rückkehr zu zwingen.
    Nun könnte man der Auffassung sein, dass die georgische Regierung ein Recht dazu habe, weil Ossetien keine eigene völkerrechtliche Anerkennung genießt und es sich daraus folglich um eine "innere Angelegenheit" Georgiens handle. Solche Auffassung würde indes verkennen, dass die Ausübung solcher Nationalrechte auf vielfache Weise weltrechtlich limitiert ist, a) durch Menschenrechtskonventionen, b) durch das Selbstjustizverbot der Charata der Vereinten Nationen, wenn daraus Risiken für den Weltfrieden erwachsen.

    Wenn Georgien glaubte, zu militärischen Abenteuern der geübten Art berechtigt gewesen zu sein, so hätte die georgische Regierung zur Vermeidung einer Gefährdung des Weltfriedens den Weltsicherheitsrat um Gestattung bitten müssen.

    Die georgische Regierung verhielt sich eigenmächtig, weil sie entweder in (typischer) Unkenntnis des Weltrechts ist oder das Überraschungsmoment (aus-)nutzen wollte, "um Fakten zu schaffen". - Beides wäre verurteilungswürdig.

    Konsequenz: Der Weltsicherheitsrat soll die georgische Regierung zum sofortigen Rückzug aller zum Einsatz gekommenen Truppenteile aus Ossitien abziehen.

    Verurteilung Russlands

    Russland hat in Ossitien seit Jahren "Friedenstruppen" stationiert, die den Waffenstillstand zwischen den georgischen Streitkräften und Separatisten überwachen sollen. Die Beobachtung der russischen Haltung gegenüber Georgien lässt jedoch keinen Zweifel zu, dass die russische Regierung in den Streitfragen zwischen georgischer Regierung und Separatisten die Partei der Separatisten ergriffen hat und dadurch den Konflikt permanent schürte.
    Auch der Hintergrund für diese russiche Haltung ist unzweideutig den Reden Putins und jahrelang den Stellungnahmen russischer Generalität zu entnehmen: Russland verhält sich gegenüber Georgien feindlich, weil Georgien die NATO-Mitgliedschaft anstrebt und dadurch dem Kreml dem Stützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte in Frage stellt.

    Eine ausreichende Garantieerklärung aus Tiflis für den Erhalt dieses russischen Stützpunktes fehlt, aber andererseits muss sich die russische Regierung fragen lassen, aus welchen Gründen sie sich ein Recht auf solch einen Stützpunkt anmaßt, denn es sollte der russischen Regierung klar sein, dass sich aus bloßen Interessen noch längst keine Rechte herleiten, ebensowenig aus militärischer Überlegenheit oder aus "historischen Gründen", wenn diese Grüne ebenfalls nur auf militärischen Überlegenheiten resultieren. Zivil ist nur eine Nation, deren Rechtsauffassungen sich auf gleicher Menschenachtung stützen, nicht auf Gewaltpotentiale.

    Deshalb soll der Weltsicherheitsrat die russische Georgienpolitik verurteilen und das Mandat für die Stationierung von "Friedenstruppen" entziehen. Das wird zwar Russland an der Fortsetzung seiner Politik nicht hindern, aber mehr Klarheit hinsichtlich der Rechtslage schaffen.
    Finale Klarheit ist unter den gegenwärtigen Bedingungen der Vereinten Nationen nicht möglich, da Entschließungen an den Vetorechten scheitern, aber dann muss die Mehrheit im Weltsicherheitsrat zumindest die Bloßstellung des Veto-Missbrauchs gewährleisten.

    Verurteilung der Vereinigten Staaten von Amerika

    Entgegen den Wünschen Frankreichs, Deutschlands und anderer Staaten, forcierte/forciert die US-Regierung die Aufnahme Georgiens in die NATO, obwohl Russland noch immer am überholten Sicherheitskonzept eines "militärischen Gleichgewichts" festhält.
    Da die amtierende US-Regierung ihrerseits eine Sicherheitspolitik betreibt, die militärischer Überlegenheit mehr Bedeutung als dem Völkerrecht zuweist, sollte sie mühelos für die russischerseits vorgebrachten Interessen mehr Verstand aufbieten, dass also Russland zumindest im postsowjetischen Raum die NATO nicht direkt an den Grenzen haben möchte.

    Über die Motive der US-Politik im postsowjetischen Raum kann man sich ebenfalls kaum verspekulieren, denn aus zahlreichen Reden, Dokumenten der amtierenden US-Regierung ergibt sich, dass die USA nach einer globalen Machtmonopolstellung streben, die von keiner anderen Macht, auch den Vereinten Nationen nicht, in ihrem Treiben gestoppt werden kann.
    Solch Globaldominanz-Ansinnen stößt bei den Verbündeten in der NATO entweder auf Zustimmung, keinen oder derart verhaltenen Widerspruch, dass er schlicht überhört bleibt. Weltweit jedoch ist der Widerspruch immens, insbesondere seitens derjenigen Staaten, die sich dem Risiko einer US-Intervention ausgesetzt sehen. Aber diesen Staaten wird aufgrund ihrer Schurkenpolitik in der übrigen Welt das Gehör verweigert.

    Einzug Russland und China, etwas auch Indien nutzen ihre Macht zum hörbaren WIderspruch gegen den us-amerikanischen Weltherrschaftsansinnen. Dieser Widerspruch wird jedoch seitens der USA auf Ebene der Öffentlichkeitsarbeit entweder ignoriert oder auf eine Illegimität bzw. potentielle Aggressivität reduziert wird, als sei der russische oder chinesische Anspruch auf Weltmitgestaltung illegitimer als die us-amerikanische Monopolbeanspruchung.

    Konsequenz: Der Weltsicherheitsrat sollte die US-Regierung dazu auffordern, jegliche NATO-Osterweiterung auszusetzen, einschließlich der Waffenlieferungen in postsowjetische Gebiete, solange dazu kein Übereinkommen mit Russland ist.

    Verurteilung Deutschlands und anderer NATO-Staaten

    Nebst anderen Regierungen knickte auch die deutsche Regierung (CDU/CSU/SPD) in der Frage Georgiens beantragter NATO-Mitgliedschaft ein und stimmte der US-Regierung darin zu, Georgien die NATO-Mitgliedschaft in Aussicht zu stellen, obwohl Russland ausdrücklich dagegen ist und durch solch Beschluss die Sicherheitspartnerschaft mit Russland unterminiert wird.
    Aus selbem Grund ist es falsch, dass die Bundesregierung die US-Pläne zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen unterstützt.

    Konsequenz: Der Weltsicherheitsrat besteht nicht nur aus den Veto-Mächten und NATO-Staaten, sondern hat mit seinen 15 Mitgliedern ausreichend Verantwortungspotential, um auch die Veto-Mächte sämtlich und die NATO zu kritisieren. Diese Mitglieder sollten die NATO-Osterweiterung unter den Vorbehalt stellen, dass Russland solchen Erweiterungen zustimmt oder selbst NATO-Mitglied geworden ist, damit aus dieser Frage keine Gefährdung des Weltfriedens erwächst, wie es sich im kriegerischen Georgienkonklikt erweist.

    Wirtschaftliche Aspekte

    Nicht zu unterschätzen sind die wirtschaftlichen Aspekte des Georgienskonflikts, auch wenn die Propaganda aller kriegsbeteiligten und parteiischen Seiten bestrebt ist, von ihren Interessen an Rohstoffen und Rüstungsaufträgen abzulenken, aber es ist nun mal so, dass wenn Georgien NATO-Mitglied wird, jährlich Milliardenaufträge in die NATO-Staaten fließen und dann erst recht nicht mehr in russische Kassen, solange Russland kein NATO-Mitglied ist. Und es ist auch von Relevanz, auf welcher Seite Georgien als Energie-Lieferant und Durchweg marktteilnehmend ist.

    Konsequenzen: Die Vereinten Nationen sollten sich auf die Motive des wenngleich aber nicht daran gescheiterten "Völkerbundes" besinnen, die Kriegsgefahr durch Rüstungskontrolle einzudämmen, denn die Konkurrenz um Marktanteile ist für den Frieden in keiner Branche gefährlicher.

    Zusammenfassung:

    1. Die Verurteilung von Mitschuldigen tut der Verurteilung der georgischen Regierungs keinen Abbruch, denn Unrecht rechtfertigt kein Unrecht, schon gar keinen Krieg. Die georgische Regierung soll unverzüglich die Waffen ruhen lassen, die Truppen zurückziehen. Der Regierungschef gehört angeklagt.

    2. Was immer der Weltsicherheitsrat zu entschließen fähig sein wird, bleiben seine Mitglieder in der Pflicht ihrer jeweiligen Möglichkeiten.

    3. Die Bundesregierung Merkel/Steinmeier soll ein Veto für Georgiens Wunsch nach NATO-Mitgliedschaft ankündigen, denn ein Staat, der sich in verbotener Eigenmacht übt, kann nur ein Risiko für die NATO insgesamt sein.

    -markus rabanus-