14 Juni 2008

Beckstein: CSU will Landtagswahl „aus eigener Kraft“ gewinnen – ohne Hilfe der CDU

14.06.2008 – Umfragen zufolge muss die CSU den Verlust der absoluten Mehrheit bei den kommenden Landtagswahlen in Bayern befürchten. Vor diesem Hintergrund kritisierte der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein in einem Interview mit dem Magazin Focus die Schwesterpartei CDU wegen ihrer Haltung in einer Reihe von – zwischen CDU und CSU – strittigen Fragen. Die CSU sollte (im Hinblick auf den bevorstehenden Landtagswahlkampf) „lieber nicht auf Nächstenliebe seitens unserer Schwesterpartei vertrauen“. Die Äußerungen geschahen vor dem Hintergrund eines Streits um die Finanzpolitik der Unionsparteien. Die CSU fordert Steuersenkungen und die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale, während die CDU beides ablehnt. In dem Focus-Interview verschärfte Beckstein am Samstag deutlich den Ton gegenüber der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel: „Verlassen Sie sich darauf, dass wir unseren Standpunkt gegenüber der CDU auch künftig mit aller Massivität vertreten und uns weder der Kanzlerin noch ihrer Partei unterwerfen werden.“

Die scharfe Kritik an der Schwesterpartei CDU und insbesondere ihrer Vorsitzenden sorgt nun innerhalb der CSU-Spitze ebenfalls für Diskussionsstoff. Der CSU-Vorsitzende Erwin Huber soll sich nach Informationen der Magazine Spiegel und Focus über die Verbalattacken Becksteins verärgert gezeigt haben. Am Rande einer Präsidiumssitzung seiner Partei sagte Huber, es sei „nicht besonders glücklich, Merkel direkt anzugreifen“. Merkel sei schließlich die mit Abstand beliebteste CDU-Politikerin.

Beckstein kündigte laut Focus online weitere Wahlversprechen an. So sollen im Falle eines Wahlsieges der CSU 1000 neue Lehrerstellen geschaffen werden. Damit sei es möglich, die Anzahl der Schüler pro Klasse zu verringern. Ab dem Jahr 2010 oder 2011 soll im Freistaat Bayern ein kostenloses Kindergartenjahr eingeführt werden – finanziert aus Steuergeldern. Hinzu kommt die Verbesserung der Betreuungsangebote für Zwei- bis 14-Jährige, die werktags künftig von halb acht Uhr morgens bis sieben Uhr abends betreut werden sollen. Die Belastungen für den Staatshaushalt durch das Gesamtpaket an Vorhaben für die nächste Legislaturperiode schätzt Beckstein auf „mindestens 350 Millionen Euro“. +wikinews+

Simbabwe: Mugabe droht Opposition mit Krieg

14.06.2008 – Der amtierende Staatspräsident Simbabwes, Robert Mugabe, zog anlässlich einer Gedenkveranstaltung für einen verstorbenen Veteranen des Unabhängigkeitskampfes der 1970-er Jahre Parallelen zwischen dem Unabhängigkeitskampf gegen die ehemaligen britischen Kolonialherren vor 30 Jahren und der gegenwärtigen Auseinandersetzung mit der Opposition. Dabei sagte der seit 1980 regierende Staatschef Simbabwes: „Wir sind bereit, für dieses Land zu sterben und in den Krieg zu ziehen.“ Eine Machtübernahme durch die Opposition bei einem möglichen Sieg der Bewegung für Demokratischen Wandel (MDC) bei der für den 27. Juni geplanten Stichwahl um das Präsidentenamt schloss Mugabe kategorisch aus: „Dass dieses Land zu unseren Lebzeiten von Verrätern übernommen wird, ist unmöglich und wird niemals passieren“. Den Führer der Opposition, Morgan Tsvangirai, bezeichnete Mugabe wiederholt als „Verräter“ und Handlanger der ehemaligen britischen Kolonialmacht.

Die Äußerungen Mugabes fielen im Vorfeld der Stichwahl Ende des Monats, bei der Mugabe und Tsvangirai von der MDC um die Stimmen der Wahlberechtigten Simbabwes für die Wahl zum Präsidenten werben. Bei der Wahl im März hatte Tsvangirai die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen können, jedoch nicht die absolute Mehrheit gewonnen. Darauf hatte die nationale Wahlkommission entschieden eine Stichwahl abzuhalten.

Am Samstag wurde Tsangvirai erneut zusammen mit anderen Mitgliedern der MDC verhaftet und auf ein Polizeirevier gebracht. Es handelt sich um die fünfte Verhaftung innerhalb der letzten zehn Tage. Angaben zu den Gründen der Verhaftung wurden nicht gemacht. Der Generalsekretär der MDC, Tendai Biti, wurde in Handschellen und Fußeisen dem Obersten Gericht vorgeführt. Ihm wird Hochverrat vorgeworfen. Er war am Donnerstag auf dem Flughafen von Harare bei der Wiedereinreise nach Simbabwe festgenommen worden. Im Falle einer Verurteilung muss Biti mit der Todesstrafe rechnen.

Angesichts ständiger Schikanen und Verfolgungen durch die Sicherheitsorgane sagte ein MDC-Sprecher, es sei „schlichtweg unmöglich, von freien und fairen Wahlen in Simbabwe zu sprechen“. Die Afrikanische Union (AU) forderte die Regierung Simbabwes zu einem Ende der Gewalt gegen den politischen Gegner auf. Zur Stichwahl am 27. Juni will die AU Wahlbeobachter nach Simbabwe entsenden. +wikinews+

Schwerer Rückschlag für Europas Waffenlobby

(wwj) Das US-Verteidigungsministerium scheint sich nun doch dem Vertrag mit dem europäischen Flugzeugbauer EADS zu lösen und die Beschaffung von Tankflugzeugen über Boeing abwickeln zu wollen. Gestern wurde mitgeteilt, dass die Kostenrechnungen fehlerhaft seien. In der Zwischenzeit hatte es von Boeing und zahlreichen US-Politikern harsche Kritik am Vertrag zwischen US-Verteidigungsministerium und EADS gegeben. Der Vertrag hat ein Volumen von 40 Milliarden US-Dollar. Bei solchen Geschäftsdimensionen ist geordneter Wettbewerb nahezu unmöglich.

  • Meldung v. 3.3.2008
  • BGH zur Abbietpflicht bei Eigenbedarfskündigung

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter

    Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass der verstorbenen Vermieterin, zu dem ein Wohnhaus in München gehört, in dessen fünften Stock die Beklagte eine Wohnung gemietet hat. Durch Schreiben vom 2. Juni 2005 erklärte der Kläger unter Berufung auf Eigenbedarf der Erbin die Kündigung des Mietverhältnisses mit der Beklagten zum 28. Februar 2006. Die Mieter einer im vierten Stock desselben Hauses belegenen Wohnung gleichen Zuschnitts kündigten ihr Mietverhältnis am 30. Dezember 2005 zum 31. März 2006.

    Die Beklagte bestreitet den Eigenbedarf. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich sei, weil der Kläger der Beklagten die zum 31. März 2006 frei werdende Alternativwohnung im selben Haus nicht angeboten habe.

    Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Vermieters hatte Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Berufungsgericht den vom Kläger geltend gemachten Anspruch aus § 546 Abs. 1 BGB auf Räumung und Herausgabe der wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigten Wohnung zu Unrecht verneint hat. Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten (Urteil vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 311/02; Mitteilung der Pressestelle Nr. 90/2003).

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Die Wohnung im vierten Obergeschoss ist erst zum Ablauf des Monats März 2006 und damit einen Monat nach Ende des Mietverhältnisses mit der Beklagten gekündigt worden. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Beklagte - den geltend gemachten Eigenbedarf unterstellt - bei rechtmäßigem Verhalten ihre Wohnung bereits geräumt haben müssen. Anders als das Berufungsgericht gemeint hat, ist es deswegen unerheblich, ob der Kläger darauf vertrauen durfte, dass die Mieter der Wohnung im vierten Stock gemäß ihrer eigenen Kündigung am 31. März 2006 ausziehen würden.

    Da das Berufungsgericht offen gelassen hat, ob der von der Beklagten bestrittene Eigenbedarf besteht, hat der Bundesgerichtshof den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit es die erforderlichen Feststellungen nachholen kann.

    Urteil vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07

    AG München - Urteil vom 7. Juli 2006 - 424 C 9195/06

    LG München I - Urteil vom 17. Oktober 2007 - 14 S 10935/06

    Karlsruhe, den 4. Juni 2008

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs

    Referendum: Iren sagen „Nein“ zum EU-Reformvertrag

    Dublin (Irland), 14.06.2008 – In dem vorgestern durchgeführten Referendum über den EU-Reformvertrag, auch Vertrag von Lissabon genannt, hat eine Mehrheit der Wähler mit Nein gestimmt. Der irische Justizminister Dermot Ahern sagte bereits am frühen Nachmittag: „Es sieht so aus, dass dies ein Nein-Votum sein wird.“ Der staatliche Radiosender RTE verbreitete die Information, nur in sechs von zu diesem Zeitpunkt ausgezählten 43 Wahlbezirken hätten die Wähler mehrheitlich mit Ja gestimmt.

    Laut RTE lag die Wahlbeteiligung bei nur 45 Prozent. Das offizielle Endergebnis wurde für den späten Nachmittag erwartet. Vertreter der irischen Regierung gaben das Referendum jedoch, nachdem über 80 Prozent der Wahlbezirke ausgezählt sind, bereits verloren.

    Auch der Europaparlamentarier Elmar Brok (CDU) ging offenbar bereits am Mittag von einem Nein bei dem Referendum in Irland aus. Den Ausgang des Referendums nannte er „ausgesprochen bedauerlich“. Der Ratifizierungsprozess müsse jedoch fortgesetzt werden. Irland war das einzige EU-Mitglied, das ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abgehalten hat. In den anderen EU-Staaten werden die Parlamente über das Reformwerk abstimmen, von dem sich die EU-Institutionen eine größere Effektivität der Abstimmungsprozesse innerhalb der EU versprochen hatten. Ein Scheitern des Vertragswerks würde nach Ansicht politischer Beobachter zu einer schwerwiegenden Krise der Europäischen Union führen. Martin Schulz (SPD), Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten im EU-Parlament, hält einen „tiefen Bruch“ innerhalb der EU für möglich. Er sagte: „Dann gerät die Europäische Union nicht nur in die Krise, sondern in die Notwendigkeit einer Identitätsklärung.“ Nach Einschätzung von Schulz besteht die Möglichkeit einer „Umgründung der Europäischen Union“, die eine Aufkündigung aller bisherigen Verträge einschlösse. Dann könnten die 18 EU-Staaten, die sich ursprünglich auf eine neue Verfassung geeinigt hatten, auf einer neuen Basis zu einer neuen Europäischen Union erklären. Dieses Modell firmiert unter dem Begriff eines „Kerneuropas“. Nach den Worten von Schulz ist ein solches Modell allerdings sehr unwahrscheinlich. Andererseits könne man angesichts der Situation, dass die übrigen Mitgliedsstaaten dem Vertrag wahrscheinlich zustimmen werden – so wurde der Vertrag am 11. Juni von gleich drei Ländern (Griechenland, Estland und Finnland) ratifiziert – davon ausgehen, dass die Frage eines „Kerneuropas“ auf die Tagesordnung gesetzt werde: „Wenn ein Land sagt Nein, wir blockieren das alles, dann wird diese Frage sicher auf den Tisch kommen, ob dieses eine Land das machen kann und ob nicht die 26 anderen sagen Nein, wir lassen uns nicht aufhalten.“

    Sein Fraktionskollege Jo Leinen, Vorsitzender des Verfassungsausschusses des Europaparlaments, vertrat dagegen die Ansicht, an einem zweiten Referendum führe „kein Weg vorbei“. Man müsse die Iren ernsthaft fragen: „War das euer letztes Wort?“ Euphorisch zeigte sich dagegen der konservative britische Europaabgeordnete Daniel Hannan, ausdrücklicher Befürworter eines Referendums auch in Großbritannien. Mit anderen hatte er eine Kampagne organisiert, die vor vielen irischen Botschaften in Europa dazu aufrief, die Iren sollten das tun was die anderen EU-Bürger nicht könnten: Nein sagen. Eine ähnliche Stossrichtung hatte auch die europäische Kampagne „Irish Friends Say No For Me“ vertreten, aus der deutsche, französische und österreichische Vertreterinnen der globalisierungskritischen Bewegung attac, die sich „für ein anderes Europa“ einsetzt, in einem Bus durch Irland gereist waren und als Wahlbeobachter die Auszählung begleitet haben.

    In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hatte Martin Schulz bereits gestern der irischen Regierung vorgeworfen, sie habe sich „viel zu spät intensiv in die Kampagne eingeschaltet, um die Leute zu informieren und aufzuklären“. Viele Iren hätten angesichts der bevorstehenden Abstimmung erklärt, sie hätten gar nicht gewusst, worum es überhaupt ginge. Als weitere Ursache der ablehnenden Haltung der Iren zum EU-Vertrag nannte er eine gezielt geschürte Stimmung, die alle Missstände der Europäischen Union anlaste: „Das ist eine Negativkoalition von Leuten, die sich sonst auf der Straße nicht Guten Tag sagen und ein einigendes Band haben: Das alles ist Mist, was aus Brüssel kommt.“

    Natürlich sehen das die Gewinner des Referendums (53,5% Nein, 46,5% Ja) anders: Declan Ganley, Unternehmer und Gründer der Initiative 'Libertas', bezeichnete dies als einen „grossen Tag für die Demokratie“. Der Taoiseach (Premierminister), Brian Cowen, habe nun den Auftrag nach Europa zu gehen und das bestmögliche auszuhandeln. Cowen war erst vor kurzem als Nachfolger des zurückgetretenen Premiers Bertie Ahern ins Amt gekommen. Sein Antrittsbesuch beim Europäischen Rat steht noch aus. Joe Higgins von der Sozialistischen Party äußerte sich in Dublin Castle, wo das amtliche Endergebnis verkündet werden wird, ebenso positiv. Trotz der Unterstützung der großen Parteien und Konzerne habe die „Nein“ Seite die besseren Argumente gehabt. Dies sei nun keine Katastrophe sondern ein Weckruf für die arbeitende Bevölkerung in ganz Europa, sich für ein sozialeres Europa einzusetzen, gegen die Militarisierung der EU und für einen Stop der Abwärtsspirale an Arbeitnehmerrechten wie sie das Laval-Urteil verkörpere. Mary Lou MacDonald von Sinn Féin sah im Nein vor allem eine ernsthafte Sorge um die irische Neutralität und die drohende Marginalisierung der irischen Stimme in Europa. Eamon Devoy von einer der großen Gewerkschaften des Landes, der Vertretung der Techniker, Ingenieure und Elektriker, sah sich bestätigt und ein „Nein“ im Endergebnis für sicher. Der fraktionslose britische Europaabgeordnete Daniel Hannan erklärte im Online-Auftritt der englischen Zeitung Telegraph, nun sei es an der Zeit, die Schritte zurückzunehmen, die im Hinblick auf ein sicher geglaubtes „Ja“ bereits eingerichtet wurden: Die Grenzschutzagentur Frontex und die Europäische Rüstungsagentur sowie Eurojust.

    18 Länder haben dem Lissaboner Vertrag bisher zugestimmt. Damit der Vertrag, der Ersatz für den in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten EU-Verfassungsvertrag ist, in Kraft treten kann, müssen jedoch alle EU-Mitglieder zustimmen. Nach den gescheiterten Referenden über die EU-Verfassung war diesmal Irland das einzige Land in dem, von der irischen Verfassung vorgeschrieben, eine Volksabstimmung stattfand. +wikinews+

  • EU-Verfassung
  • Militärischer Missbrauch des Weltraums: Spionagesatellit

    wikinews: Ariane transportiert Satelliten für britisches Militär und türkisches Unternehmen ins All

    Kourou (Frankreich), 14.06.2008 – Die europäische Trägerrakete Ariane (Typ 5ECA) hat zwei Satelliten ins All transportiert. Dabei handelt es sich um die Satelliten „Skynet 5C“ für das britische Militär und „Turksat 3A“ für ein türkisches Telekommunikationsunternehmen.

    Der 4.700 Kilogramm schwere Militärsatellit wurde 27 Minuten nach dem Start im Weltall ausgesetzt. Er hat eine voraussichtliche Lebensdauer von 15 Jahren, wurde von der Firma „Astrium“ gebaut und soll eine sichere Kommunikation britischer Militäreinheiten und Regierungsstellen gewährleisten. Die Schwestersatelliten „Skynet 5A“ und „Skynet 5B“ wurden bereits im Jahr 2007 gestartet.

    Der Erbauer des 3.110 Kilogramm schweren „Turksat 3A“, der 32 Minuten nach dem Start ausgesetzt wurde, ist die Firma „Thales Alenia Space“. Übertragen werden sollen in den nächsten 20 Jahren Fernsehprogramme und Kommunikationsdienstleistungen.

    Der Start erfolgte am 13. Juni um 00:05 Uhr MESZ vom Weltraumbahnhof Kourou. Es ist der dritte von insgesamt sieben geplanten Raketenstarts 2008 unter Regie von Arianespace. Ab dem Jahr 2009 soll die Startfrequenz weiter erhöht werden. Gleichzeitig ist es der 25. geglückte Raketenstart dieses Typs in Folge. +wikinews+

  • Weltraum
  • 13 Juni 2008

    Bundesminister Steinmeier bedauert Abstimmungsergebnis in Irland

    Nach dem negativen Ausgang des irischen Referendums zum Vertrag von Lissabon äußert sich Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier heute (13.06.) in Peking:

    „Wir haben das sich abzeichnende Abstimmungsergebnis in Irland zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich sind wir enttäuscht, dies ist ein schwerer Rückschlag. Trotzdem bin ich überzeugt, dass wir diesen Vertrag brauchen. Einen Vertrag, der Europa demokratischer, handlungsfähiger und transparenter macht. Deswegen halten wir an unserem Ziel fest, ihn in Kraft zu setzen. Dazu muss der Ratifizierungsprozess weitergehen. Gemeinsam mit den EU-Partnern und unseren irischen Freunden werden wir nun überlegen, wie wir mit der entstandenen Situation umgehen.“


  • EU-Verfassung
  • DieLinke zum Nein der Iren

    Das Volk ist der Souverän

    Die Bürgerinnen und Bürger in Irland haben sich offenbar mehrheitlich für ein NEIN zum Vertrag von Lissabon entschieden. Zum sich abzeichnenden Ausgang des Referendums in Irland erklärt Lothar Bisky, Vorsitzender der Partei DIE LINKE und der Europäischen Linkspartei:

    Eine Politik, die das soziale Europa immer mehr aufweicht und das Geld dafür lieber in Rüstung und Militäreinsätze außerhalb Europas investiert, ist nicht im Interesse der europäischen Bevölkerung.

    Das NEIN von Dublin und die eigentliche Lehre aus dem fehlgeschlagenen EU-Reformprozess bestehen darin, dass europäische Integration nur dann erfolgreich sein kann, wenn ihre Inhalte den Bedürfnissen der Mehrheit der Menschen entsprechen. Eine Europäische Union gegen den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wird es nicht geben. Die Regierenden sind gut beraten, auch in der EU vom Grundsatz der Volkssouveränität auszugehen. Alle Macht geht vom Volke aus – dieser Grundsatz wird durch nicht wenige Regierende der EU missachtet. Die irische Regierung hatte, im Gegensatz zur Großen Koalition in Deutschland, den Mut, die eigene Bevölkerung zu befragen.

    Eine neuerliche Denkpause, die nur zum Ziel hat, auch das letzte noch verbliebene Referendum durch juristische Tricks zu beseitigen, können sie sich sparen. Statt dessen sollten sie überlegen, wie der von den Bürgerinnen und Bürgern geforderte Wechsel in der EU-Politik hin zu einem sozialen, zivilen und demokratischen Europa endlich vertraglich begründet werden kann.

    Nicht diejenigen sind „anti-europäisch“, die einer falschen Grundausrichtung der EU-Politik Einhalt gebieten, sondern diejenigen, die an dieser falschen Politik wider besseren Wissens festhalten.

    DIE LINKE und die Partei der Europäischen Linken werden sich, durch das Votum in Irland bestärkt, weiter für den notwendigen Politikwechsel in der EU einsetzen. +wikinews+

  • EU-Verfassung
  • ödp "gratuliert Irland nach dem EU-Referendum"

    „Die Iren haben bei ihrer Entscheidung, mehrheitlich gegen den EU-Reformvertrag zu stimmen, großen Mut bewiesen,” so urteilt Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) hinsichtlich der aktuellen Prognosen.

    Er stellt fest, dass die Mehrheit der Iren keineswegs europafeindlich und undankbar, sondern weitsichtig und verantwortungsvoll votiert habe. Irland ist das einzige Land in der Europäischen Union das über den EU-Reformvertrag (auch Vertrag von Lissabon) abstimmen durfte. „Damit ist die Chance für einen Neuanfang gegeben. Nun muss auch in den anderen europäischen Staaten ausführlich über den Inhalt des Vertrages diskutiert werden,” so Moseler.
    Er weist darauf hin, dass im aktuellen Vertrag viele problematische Inhalte zu finden seien: So stehe beispielsweise im Vertrag, dass Brüssel freie Hand bei militärischen Interventionen habe und dass die einzelnen Staaten zur Aufrüstung verpflichtet seien. Weiter beinhaltet der Vertragstext, dass die Wirtschaftspolitik Vorrang vor sozialen Gesetzen habe und somit eine neoliberale Wirtschaftspolitik in die EU Einzug erhalte.
    „Jetzt sind die europäischen Regierungen aufgerufen, die Bevölkerung mit in die Diskussionen über die Zukunft Europas einzubeziehen. Nur mit Transparenz und demokratischen Entscheidungsstrukturen kann Europa gelingen,” so Moseler abschließend.

    Mehr zur Klage der ödp vor dem Bundesverfassungsgericht: >www.oedp.de

    KOMMENTAR

    Durch das Nein "großen Mut bewiesen"? - Das ist typische Geschleime derer bei Wählern, bei denen sie dennoch nicht landen, denn dazu müsste die irische Kritik am Reformwerk mehr Übereinstimmung mit der ÖDP-Kritik haben.
    Und "Mut" braucht es für solch Kreuzchen nun auch nicht. "Unmut" reicht dafür vollkommen aus.
    Allerdings müssen sich die Regierungen nun allmählich mal wirklich Gedanken machen, was mit ihrer EU-Politik falsch läuft, wie sehr sie die Europa-Verdrossenheit verschulden, die auch nicht dadurch in den Griff zu bekommen ist, dass den Bürgern die direkte Mitbestimmung verweigert wird, wie in Deutschland ohnehin und auch in Frankreich durch Verfassungsänderung geschehen.
    Die Europa-Politiker müssen begreifen, dass das Repräsentativsystem auch wirklich den Willen der Wähler zu repräsentieren hat, ansonsten geht es nicht nur mit der Europäischen Idee, sondern auch mit der Demokratie bergab.

  • Diskussionen
  • IPPNW gegen Truppenaufstockung in Afghanistan

    IPPNW fordert Ausstiegskonzept

    Entschieden lehnen die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) die aktuell diskutierte Aufstockung des Bundeswehrkontingents in Afghanistan ab. Sie reagiert damit auf die von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) vor einem NATO-Verteidigungsrat in Brüssel angekündigte Aufstockung des Bundeswehr-Kontingents.

    In einer Resolution der Mitgliederversammlung fordert die IPPNW von der Bundesregierung, „... den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und hierzu die Erstellung eines Konzepts für den Ausstieg aus dem Krieg – sowie die Unterlassung jeglicher Ausweitung des militärischen Engagements in dem Land.
    Bezugspunkt dabei darf nicht nur die gegenwärtige US-gestützte Regierung Afghanistans sein, sondern die afghanische Zivilgesellschaft muss intensiv hierin einbezogen werden.“

    Für den Frieden und die Demokratisierung in Afghanistan wird sich die IPPNW im Bündnis mit anderen Organisationen der deutschen und internationalen Friedensbewegung an den Aktionen und Demonstrationen im kommenden Herbst gegen die Mandatsverlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan rege beteiligen. +ippnw+

    Große Koalition legt Streit um Kfz-Steuer bei

    Berlin (Deutschland), 13.06.2008 – Nach dem Willen der Großen Koalition in Berlin soll die Besteuerung von Kraftfahrzeugen in Deutschland zukünftig an ihrem Ausstoß des klimaschädlichen „Treibhausgases“ Kohlenstoffdioxid (CO2) orientiert werden. Autos mit einem höheren Ausstoß an CO2 sollen demzufolge auch höher besteuert werden. Darauf einigten sich gestern Spitzenvertreter der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss nach monatelangem Streit um dieses Thema. Ältere Fahrzeuge sollen dabei steuerlich geschont werden. Die Umstellung erfolgt ab dem Jahr 2010. Außerdem wurde beschlossen, die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer künftig dem Bund zu übergeben. Als Ausgleich sollen die Bundesländer neun Milliarden Euro erhalten.

    Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßte den Koalitionskompromiss. Damit „würden alle verkehrsrelevanten Steuern beim Bund liegen, der dadurch seine Politik in diesem Bereich einfacher abstimmen und eine bessere Lenkungswirkung erzielen kann“, erklärte VCD-Bundesvorstandsmitglied Hermann-Josef Vogt. Kritik übte der ökologisch ausgerichtete Verband an der vorgesehen linearen Besteuerung des CO2-Ausstoßes. Damit würden vor allem Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch profitieren. Diese würden „nach diesem Modell nur unwesentlich höher besteuert als heute“. VCD-Sprecher Gerd Lottsiepen erklärte: „Wenn für Spritschlucker, die 75.000 Euro kosten, die Kfz-Steuer nur um 100 bis 300 Euro steigt, dann droht die lange angekündigte und notwendige Reform zu einem Reförmchen zu verkommen.“

    Die Automobilindustrie begrüßte den Regierungsbeschluss ausdrücklich. Die Verunsicherung von Käufern werde damit beendet. Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), erklärte, die Industrie erwarte, dass eine steuerliche Mehrbelastung von Oberklassefahrzeugen möglichst vermieden werden müsse. Die Premiumklasse der Automobile sichere in Deutschland jeden zweiten Arbeitsplatz in der Automobilindustrie. +wikinews+

    Pressemitteilung von Merkel zum "Nein" der Iren

    Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, teilt mit:
    Wir haben die demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Irlands mit dem gebotenen Respekt zur Kenntnis genommen, obwohl wir sie sehr bedauern.

    Der irische Ministerpräsident hat uns über die Ergebnisse des Referendums informiert und wir erwarten, dass er die genauen Ursachen der Ablehnung des Vertrags durch die irische Bevölkerung beim Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008 erläutert. Der Europäische Rat wird daraus die nötigen Schlüsse ziehen.

    Die Staats- und Regierungschefs aller 27 Mitgliedstaaten haben den Vertrag von Lissabon unterzeichnet, und in 18 Mitgliedstaaten ist die Ratifizierung bereits abgeschlossen. Wir erwarten daher, dass die anderen Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren weiterführen.

    Wir sind überzeugt, dass die im Vertrag von Lissabon vereinbarten Neuerungen erforderlich sind, um die Europäische Union demokratischer und handlungsfähiger zu machen. Sie werden Europa in die Lage versetzen, rasch die Herausforderungen anzugehen, denen die Bürgerinnen und Bürger Europas gegenüberstehen.

    12 Juni 2008

    Stimmungstest: Obama 6 Prozentpunkte vor McCain

    (wwj) Laut Befragung durch "NBC" und "Wall Street Journal" hätte Obama gute Aussichten, die Präsidentschaftswahlen im November 2008 über den republikanischen Konkurrenten McCain zu gewinnen. 47 Prozent der Befragten sprachen sich für Obama aus, 41 Prozent für McCain. Die Befragung stellte zudem fest, dass sich Obamas Siegchancen auf 51 Prozent erhöhen würden, wenn Hillary Clinton die Vize-Präsidentschaft angetragen würde.

    China und Taiwan: Zeichen stehen auf Entspannung

    China und Taiwan wollen in den Hauptstädten "Ständige Vertretungen" einrichten, den bilateralen Tourismus erleichtern, der sich bisher umständlich über Macao und Hongkonk entwickelt hatte, ... Zunächst wolle man die einfacheren Dinge regeln. - Das ist pragmatisch und gut. Dennoch wird man nicht umhinkommen,eine positive Vision zu entwickeln, in welcher Weise sich beide Landesteile vereinen können oder die Alleinvertretungsansprüche aufgeben. -msr-

    Die Milch macht´s – Lidl senkt wieder einmal die Preise

    Deutschland, 12.06.2008 – Wenige Tage nach dem Ende des Milch-Boykotts wollen die großen Handelskonzerne ihre Preiserhöhungen wieder zurücknehmen. Deutschlands zweitgrößter Handelskonzern REWE, der Discounter Aldi und sein Konkurrent Lidl kündigten an, ab kommenden Montag die Milch wieder drei Cent billiger anzubieten. Dies bestätigte unter anderem ein Sprecher der Lidl-Zentrale in Neckarsulm am Mittwoch. Der Konzern hatte als erstes großes Handelsunternehmen, während des mehrtägigen Lieferboykotts der Milchbauern, eine Preiserhöhung um 10 Cent pro Liter Milch zugesagt. Dies führte zu der Beendigung des Boykotts. Seit Mittwoch verlangte der Discounter Lidl, wie auch sein Konkurrent Aldi, allerdings schon nur noch sieben Cent mehr pro Liter. Der Milchindustrie-Verband rief indes Landwirtschaftsminister Seehofer zu „unverzüglichem Handeln“ auf. +wikinews+

    Bush in Deutschland - "und niemanden interessiert es"

    Die Airforce One landet, US-Präsident George W. Bush nebst Gattin werden von Merkel empfangen, Spaziergänge, Fahrradtour - so entspannt kann Politik sein. Weil man glaubt, die Bush-Ära sei vorbei. Aber ungefährlich sind solche Abdank-Zeiten nicht, denn wenn nun einige Leute in Teheran und anderswo glauben, ihm schon jetzt als gescheitert und Verlierer vorführen zu dürfen, obwohl Bush noch immer Oberbefehlshaber der weltgrößten Streitmacht ist, kann das bei ihm zu letzten, militärischen Zuckungen verführen.
    Mit Dumpfbacken-Rhetorik tut sich erneut Irans Präsident hervor, wenn Ahmadinejad einerseits dröhnt, dass Bush Angriffspläne gegen den Iran schmiede, andererseits tönt, dass "kein Zentimeter iranischen Bodens beschädigt werde". -msr-

    Gerichtsbeschluss: Studiengebühren in Hessen zulässig

    Wiesbaden (Deutschland), 12.06.2008 – Die Studiengebühren in Hessen sind zulässig, das entschied der Hessische Staatsgerichtshof in einem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel mit sechs gegen fünf Richterstimmen denkbar knapp aus. Geklagt hatten über 71.000 Bürger sowie die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen unter Berufung auf Artikel 59 der Landesverfassung, nach dem der Unterricht an Schulen und Hochschulen in Hessen unentgeltlich zu sein hat. Zugelassen ist Schulgeld nur, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder der Eltern erlaubt.

    In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Karin Wolski, die Verfassung enthalte keine Garantie für ein gebührenfreies Studium, sondern es dürften im Gegenteil Reichere zugunsten sozial Schwächerer verpflichtet werden, da der Gesetzgeber keine Unentgeltlichkeit, sondern Bildungsgleichheit gewollt habe. Wichtig sei daher, dass niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Dies sei durch den von der Landesregierung eingeführten Darlehensanspruch sichergestellt.

    Die Minderheit von fünf Richtern stellte hingegen in ihrem Minderheitenvotum fest, dass in der Verfassung ausdrücklich der Begriff „unentgeltlich“ stehe, was bedeute, dass es nichts koste und nicht, dass die Kosten später abbezahlt werden könnten. Die Aussicht auf Verschuldung habe außerdem eine abschreckende Wirkung auf potentielle Studenten.

    Der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch lobte die Entscheidung und nannte sie ein „ganz wichtiges Signal für die Zukunft Hessens“. Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat allerdings bereits die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Nachdem Koch die Unterschrift unter das Gesetz wegen eines Formfehlers verweigert hat, wird der Landtag am kommenden Dienstag über eine nachgebesserte Gesetzesvorlage entscheiden. +wikinews+

    http://www.dialoglexikon.de/studiengebuehren.htm

    11 Juni 2008

    Sam Nunn erhält Hessischen Friedenspreis 2008

    Der frühere US-Senator Sam Nunn erhält Hessischen Friedenspreis 2008 für sein Engagement für nukleare Abrüstung und gegen nuklearen Terrorismus.

    wikipedia: Samuel Augustus Nunn, Jr. (* 8. September 1938 in Macon, Georgia) ist ein US-amerikanischer Geschäftsmann und Politiker der Demokraten. Er vertrat von 1972 bis 1997 den Bundesstaat Georgia als Senator im US-Senat.
    Nunn wurde 1938 in Macon, Bibb County geboren. Er besuchte von 1956 bis 1959 das Georgia Institute of Technology in Atlanta und graduierte 1961 an der Emory University.
    Nunn war 1968 bis 1972 Mitglied des Repräsentantenhauses von Georgia. Am 7. November 1972 wurde er in den US-Senat gewählt, um den Senatssitz des verstorbenen Senators Richard B. Russell neuzubesetzen. Nach mehreren erfolgreichen Wiederwahlen kandidierte er 1996 nicht mehr. Nunn war somit vom 8. November 1972 bis zum 3. Januar 1997 Mitglied des US-Senats.

    Nuclear Threat Initiative

    Die Nuclear Threat Initiative (NTI) ist eine US-amerikanische Organisation, die sich für die internationale Friedenssicherung durch den Abbau von nuklearen, biologischen und chemischen Waffen einsetzt. Sie wurde im Januar 2001 von Ted Turner, dem Gründer des amerikanischen Fernsehsender CNN, und Sam Nunn gegründet. >> www.NTI.org

  • Diskussionen
  • Nach Informationsleck – Berliner Schüler müssen Mathematik-Prüfung wiederholen

    Berlin (Deutschland), 11.06.2008 – Irgendwie waren die Schüler von einem Dutzend Berliner Schulen vorab an die Prüfungsaufgaben der Mathematikprüfungen für den mittleren Schulabschluss gekommen. Jetzt müssen alle Schüler noch mal getestet werden. Der Nachschreibetermin ist am 23. Juni 2008. 28.000 Schüler von 346 Schulen sind betroffen. Nachschreiben dürfen auch Schüler des Abschlussjahrgangs der Sekundarstufe II in Nordrhein-Westfalen, die Abschlussarbeiten der Leistungskurse waren sehr schlecht ausgefallen. Der Grund hier: zu hoher Schwierigkeitsgrad und fehlerhafte Aufgabenformulierung.

    Etwa ein Dutzend Berliner Schüler soll an Informationen über die Prüfungsaufgaben gelangt sein. Unklar ist, wieviele Schüler tatsächlich die bekannt gewordenen Informationen auch benutzt haben. Aus Gründen der Gleichbehandlung sah die Behörde jedoch keine andere Möglichkeit als die Wiederholung der Abschlussarbeit. Dazu sagte Staatssekretär Eckart R. Schlemm: „Wir müssen für gleiche Chancen für alle sorgen. Wenn auch nur ein Fall von Vorabveröffentlichung bekannt wird, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Da letztlich nicht genau festzustellen sein wird, wer in welchem Umfang über Vorabinformationen verfügt hat, müssen leider alle Schülerinnen und Schüler an der Wiederholungsprüfung teilnehmen.“ Wo sich das Informationsleck genau befindet, ist offenbar noch unklar. Die Behörde hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

    Nicht besser ergeht es den Schülern des Abschlussjahrgangs der Sekundarstufe II in Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls betroffen ist das Fach Mathematik. Die vor zwei Monaten geschriebenen Prüfungsklausuren können auf Wunsch noch einmal geschrieben werden. Grund ist hier aber kein Informationsleck, sondern ein viel zu hoher Schwierigkeitsgrad der gestellten Aufgaben. Das entschied jetzt die Schulministerin Barbara Sommer. Ein Vertreter der Lehrerschaft sieht das ähnlich. Andreas Merkendorf, Vorstandsreferent beim NRW-Philologenverband, ist der Auffassung, die Aufgaben für die Mathematik-Leistungskurse seien „zu umfangreich und von den Schülern nicht zu bewältigen gewesen“. Schüler seien durch „unlogische Schlüsse und fehlende Angaben“ in die Irre geleitet worden, so der Verbandssprecher der Gymnasiallehrer. Alle Schüler, die mit ihrer Punktzahl nicht zufrieden sind, haben die Gelegenheit die Arbeit am 17. Juni nachzuschreiben.

    Die GEW in Nordrhein-Westfalen zieht das Zentralabitur in dem Bundesland grundsätzlich in Zweifel. Die notwendig gewordenen Nachprüfungen in den Leistungskursen seien als Hinweis zu interpretieren, dass „etwas gründlich schiefgelaufen“ sei. +wikinews+

    Türkei: Verfassungsstreit um Kopftuchverbot

    Ankara (Türkei), 11.06.2008 – Der Streit um das Kopftuchverbot in der Türkei verschärft sich weiter. Ministerpräsident Tayyip Erdoğan griff gestern auf einer Parteiveranstaltung das oberste Gericht der Türkei wegen der Aufhebung eines Parlamentsbeschlusses zur Wiederzulassung von Kopftüchern an türkischen Universitäten offen an. Nach Ansicht des Ministerpräsidenten haben die Verfassungsrichter ihre Kompetenzen überschritten und in die Gesetzgebungsvollmacht des Parlaments in unzulässiger Weise eingegriffen.

    Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.

    Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.

    In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.

    Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.

    Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+