11 April 2008

Verleihung "Preis des Westfälischen Friedens" 2008

Hochdotierte Auszeichnung für ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan
Gemeinschaft junger Malteser erhält Preis für den Einsatz für Menschen mit Behinderungen in Kriegs- und Krisengebieten.

Münster/Westfalen, 11. April 2008. Der Preis des Westfälischen Friedens geht in diesem Jahr an den früheren Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, und an die Gemeinschaft junger Malteser für deren uneigennützigen Einsatz für Menschen mit Behinderungen in Kriegs- und Krisengebieten. Das teilte die Wirtschaftliche Gesellschaft für Westfalen und Lippe (WWL) gestern mit, die den mit insgesamt 50 000 Euro dotierten Preis alle zwei Jahre vergibt. Die feierliche Preisverleihung findet voraussichtlich am 11. Oktober im historischen Rathaus zu Münster statt.

Kofi Annan wird laut Jury und Kuratorium der Wirtschaftlichen Gesellschaft mit dem Friedenspreis ausgezeichnet, "weil er trotz vieler politische Enttäuschungen und persönlicher Verunglimpfungen im Amt stets seiner Vision von einer friedlicheren Welt treu geblieben ist". Unter Annans Generalsekretariat sei der Weltklimabericht erarbeitet worden, der inzwischen eine Wende im Problembewusstsein der Welt bewirkt habe. Annans hohes moralisches Ansehen zeige sich gegenwärtig auch darin, dass er in der blutigen Auseinandersetzung in Kenia von den Parteien als glaubwürdige Vermittlungsinstanz anerkannt werde, fasst das geschäftsführende WWL-Vorstandsmitglied Horst Annecke die Empfehlung der Jury zusammen.

"Der Friedensnobelpreisträger hat immer wieder mit zwingenden Argumenten auf den Zusammenhang zwischen Freiheit, sozialem Fortschritt, Gleichberechtigung und Achtung der Menschenwürde hingewiesen und sich mit aller Kraft für Frieden und Gewaltfreiheit eingesetzt", erläutert Reinhard Zinkann, erster Vorsitzender der Wirtschaftlichen Gesellschaft und geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Miele, die Preisvergabe an Kofi Annan.

In der Gemeinschaft junger Malteser wird die Gruppierung ausgezeichnet, die einen aufopferungsvollen Dienst an Kindern und Jugendlichen nit Behinderung in Krisengebieten des Nahen Ostens, insbesondere im Libanon, leistet. "In so genannten Begegnungscamps schenken die Jugendlichen den häufig von ihren Familien verstoßenen und in erbärmliche Waisenhäuser abgeschobenen jungen Menschen mit Behinderung ein kleines, aber starkes Stück Hoffnung und Glück; auch das ist Friedensarbeit in des Wortes bester Bedeutung", heißt es in der Begründung für die Auszeichnung der Malteser Jugendlichen.

Der Preis des Westfälischen Friedens wird seit zehn Jahren vergeben, erstmals 1998 zum 350. Jubiläum des Westfälischen Friedens. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Institutionen, die durch ihre bisherige Lebensleistung zum Vorbild für Friedensarbeit in Europa und der Welt geworden sind, sowie junge Menschen, die durch ihre Taten bereits ein Beispiel für politische, soziale und ökologische Versöhnung und damit für Frieden in der Welt gegeben haben. Der mit 50 000 Euro dotierte und von der Wirtschaftlichen Gesellschaft gestiftete Preis, finanziert durch namhafte Unternehmer aus Westfalen und Lippe, geht je zur Hälfte an beide Preisträger.

In der Vergangenheit wurden mit dem Preis des Westfälischen Friedens der frühere Dichter und tschechische Staatspräsident Vaclav Havel, der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl, die Chefanklägerin des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, Carla del Ponte, der Dirigent Kurt Masur und der frühere französische Staatspräsident Giscard d´Estaing ausgezeichnet. Die Jugendpreise würdigten die Friedensarbeit der Sternsinger, der baskischen Jugendorganisation Gesto por la paz, der Jugendorganisation "Schüler helfen Leben" auf dem Balkan, der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel sowie des Conrad von Soest Gymnasiums in Soest sowie eines Breslauer Gymnasiums für die Aussöhnung zwischen Polen und Deutschland.

10 April 2008

SPD-Ausschluss wegen Wahlaufruf für "Die Linke"

Diepholz (Deutschland), 10.04.2008 – Der ehemalige SPD-Bundesabgeordnete und Unterbezirksvorsitzende im niedersächsischen Landkreis Diepholz Detlev von Larcher wurde aus der SPD ausgeschlossen. Eine entsprechende telefonische Mitteilung erhielt der nun ehemalige Parteilinke von seinem Nachfolger im Amt des Unterbezirksvorsitzenden am 7. April. Anlass des Rauswurfs war ein Leserbrief von Larchers an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) im Januar 2008, in dem er zur Wahl der Linkspartei bei den niedersächsischen Landtagswahlen aufgerufen hatte. Von Larcher will gegen die Entscheidung der Schiedskommission beim Bezirk Hannover Widerspruch einlegen, weil er wissen wolle, „ob die SPD – und nicht nur die örtliche – tatsächlich der Meinung ist, kritische Geister wie ich, die in 37 Jahren viel für die SPD getan und bewirkt haben, gehörten nicht mehr in die SPD“. Auf seiner Homepage zeigte er sich verwundert darüber, dass ihm die Entscheidung telefonisch mitgeteilt worden ist. Er hatte um „ein schriftliches Verfahren entsprechend der Schiedsordnung gebeten“. Die Schiedskommission habe über den Parteiausschluss entschieden, ohne zuvor eine Stellungnahme von Larchers zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einzuholen.

In dem Leserbrief an die FAZ hatte von Larcher seinen Wahlaufruf für die Linkspartei damit begründet, die SPD werde sich nur bewegen, wenn der Druck von links groß genug sei: „Denn nur die Konkurrenz links von der SPD bewegt diese, von der Agenda 2010-Politik Gerhard Schröders abzurücken.“ Die Linken in der SPD, deren Sprecher er jahrelang war (als Vorsitzender des Frankfurter Kreises, aus dem inzwischen das „Forum Demokratische Linke 21“ hervorgegangen ist), stünden ohne den linken Druck auf verlorenem Posten: „Die Linken in der SPD kämpfen wacker, aber ohne die linke Konkurrenz im Bundestag und ohne aktive soziale Bewegungen könnten sie keine Kursänderung der SPD herbeiführen.“

Von Larcher war von 1990 bis 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages, wo er im Finanzausschuss mitarbeitete. Inzwischen liegt der Schwerpunkt seiner politischen Arbeit nach eigener Aussage beim politischen Netzwerk Attac, dessen bundesweitem Koordinierungskreis er angehört.

Moskau droht Georgien im Falle von NATO-Beitritt

Die russische Nachrichtenagentur schreibt:

Russland warnt Georgien vor weiterem Streben in die Nato

MOSKAU, 10. April (RIA Novosti). Nach der Erklärung von Außenminister Sergej Lawrow, dass Russland alles tun wird, um die Aufnahme der Ukraine und Georgiens in die NATO zu verhindern, haben die russisch-georgischen Beziehungen erneut einen Tiefpunkt erreicht, schreibt die Zeitung „Nesawissimaja Gaseta“ am Donnerstag.

In Tiflis wurde diese Erklärung als Einmischung in die inneren Angelegenheiten, ja als direkte Drohung eingeschätzt. Dem Streit haben sich aus der Entfernung selbst Experten angeschlossen: Auf die Ratschläge, sich mit der unvermeidlichen Niederlage abzufinden, wird Tiflis von Moskau aufgefordert, sich darüber klar zu werden, in welchen Rahmen Georgien der Nato beizutreten beabsichtige.

Koba Liklikadse, Militärexperte des Radiosenders „Swoboda“ aus Tiflis: Unkontrollierbare Territorien sind ein ernsthaftes Problem, doch kein Hindernis für den Nato-Beitritt. Gebietsprobleme und -konflikte gibt es auch in Nato-Staaten. Wahrscheinlich wird Russland Unruhe stiften, militärische Provokationen in den Konfliktzonen fördern und Europa gegenüber wieder mit der Energie als Druckinstrument in Bewegung setzen. Doch konstruktiver wäre es, wenn Moskau sich mit dem unvermeidbaren Anschluss Georgiens an das Bündnis abfinden würde.

Michail Pogrebinski, Direktor des Zentrums für Politik- und Konflikt-Forschung (Kiew): Russland könnte mit der Bürgergesellschaft aktiver zusammenarbeiten und dazu die vorhandene Kluft zwischen ihr und der prowestlichen politischen Elite ausnutzen. Das Land unternimmt nichts - im Unterschied zum Westen, der faktisch eine ganze Generation der Ukrainer mit Hilfe nichtstaatlicher Organisationen und deren Stipendien ausgebildet hat. In diesem Sinne ist die Bewegung der Ukraine in Richtung Westen vorausbestimmt.

Wladimir Scharichin, stellvertretender Direktor des Instituts der GUS-Länder (Moskau): Der Nato-Beitritt der Ukraine und Georgiens widerspricht den nationalen Interessen Russlands. Deshalb ist es berechtigt, diesen Prozess in gleichem Maße zu behindern, in dem ihn jene Länder fördern, die die Nato-Mitgliedschaft Georgiens und der Ukraine als günstig für die eigenen nationalen Interessen betrachten.

Nahezu in jeder Region der Ukraine wurden Nato-Informationsbüros eröffnet, die Propaganda zugunsten des Beitritts betreiben. Auch Russland sollte in dieser Richtung arbeiten und dazu die negativen Aspekte des Beitritts hervorheben: ernsthafte Wirtschaftsprobleme (im Vergleich dazu sind die Gaskonflikte ein Kinderspiel), Schwierigkeiten bei gegenseitigen Reisen, Komplikationen bei den in Russland arbeitenden Ukrainern.

Der Regierung in Tiflis muss jedoch nähergebracht werden, dass der Nato-Beitritt den Verzicht Georgiens auf Abchasien und Südossetien bedeutet, wo seinerzeit kein Referendum über den Austritt aus der UdSSR durchgeführt wurde und jetzt keines über die Nato-Mitgliedschaft. Georgien muss sich darüber klar werden, mit welchem Gebiet es dem Pakt beitreten will.

Studie: Heparin-Todesfälle

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 10.04.2008 – Die Arzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten (FDA) gab am Dienstag auf ihrer Website eine steigende Zahl von Todesfällen nach der Behandlung mit dem Blutverdünnungsmittel Heparin bekannt, das den Patienten injiziert wird. Demnach starben seit Januar 2007 insgesamt 103 Patienten, die zuvor mit Heparin behandelt worden waren. Bei 62 Personen aus dieser Gruppe waren vorher allergische Reaktionen nach der Injektion des Medikaments diagnostiziert worden. Die Todesfälle stehen in Zusammenhang mit einer besonderen Charge des Medikaments des US-Arzneimittelherstellers Baxter, die dieser inzwischen vom Markt genommen hat. Nach bisherigem Kenntnisstand waren die Medikamente dieses Herstellers mit einer unüblichen Variante des Zusatzstoffes Chondroitinsulfat verunreinigt. Dieser Stoff – ein übliches Nahrungsergänzungsmittel – ist regulärer Bestandteil des Medikaments, allerdings nicht in der speziellen Variante, die man nach längerer Suche in den betroffenen Medikamenten gefunden hat. Die besondere Form, die in dem Medikament unzulässigerweise enthalten war, wird als „oversulfated“ bezeichnet und war dem Medikament vermutlich in einer chinesischen Produktionsstätte beigemischt worden. Ob es sich bei dem Vorgang um einen gezielten Sabotageakt handelt oder eine andere Ursache für die Verunreinigung verantwortlich ist, konnte bisher noch nicht geklärt werden. Die Firma Baxter hat inzwischen den Import der für die Medikamentenherstellung benötigten Rohstoffe für das Medikament Heparin gestoppt. China ist weltweit der größte Lieferant von Rohstoffen für das Medikament Heparin.

In Deutschland gelangte das Medikament Heparin des US-Herstellers nicht auf den Markt, weil hierfür keine Zulassung vorliegt. Trotzdem traten auch in Deutschland im Zusammenhang mit diesem Medikament Probleme auf. Eine Charge des deutschen Herstellers Rotexmedica mit Sitz in Schleswig-Holstein wurde auf Anordnung der zuständigen Landesbehörde in Schleswig-Holstein ebenfalls zurück gerufen. Bei Patienten waren ebenfalls schwerwiegende allergische Reaktionen beobachtet worden. Viele Patienten, die mit dem Medikament behandelt worden waren, klagten auch über Atembeschwerden, Herzrasen und zu niedrigen Blutdruck. Zu Todesfällen ist es in Deutschland bisher jedoch nicht gekommen. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen insgesamt 27 Berichte über allergische Reaktionen im Zusammenhang mit der Injektion von Heparin der Firma Rotexmedica in Deutschland vor (Stand vom 14. März 2008). Die Behörde hat mit Bescheid vom 11. März 2008 die deutschen Hersteller dazu aufgefordert, vor der Auslieferung von Heparin an Abnehmer in Deutschland zwei besondere chemische Analyseverfahren anzuwenden, um eine eventuelle Verunreinigung mit dem möglicherweise allergenen sulfatierten Chondroitinsulfat auszuschließen.

Auch in Japan wurden Heparinprodukte vom Markt genommen.

Heparin ist ein blutverdünnendes Mittel, das aus den Innereien von Schweinen hergestellt wird. Es wird vor allem zur Minimierung des Thromboserisikos nach Operationen sowie bei der Dialyse und Operationen am Herzen eingesetzt. Es vermindert die Fähigkeit des Blutes zur Blutgerinnung.

Slowakei: Staatliche Gewalt gegen Frauen

Prievidza (Slowakei), 10.04.2008 – Gegen fünf slowakische Polizisten wird wegen sexuellen Missbrauchs und Amtsmissbrauchs ermittelt. Ein 15-jähriges Mädchen sei mehrfach im Dienstauto und auf einer Polizeistation sexuell missbraucht worden. Im Gegenzug sei ihr zugesichert worden, nicht wegen kleinerer Verstöße belangt zu werden. Hinzu kam die Angst, dass ihre Eltern von den kleineren Vergehen erfahren würden. Das Mädchen soll öfter betrunken gewesen sein und nachts auf der Straße Lärm gemacht haben.

Einen ähnlichen Fall gab es auch in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Dabei war eine Frau auf dem Polizeirevier missbraucht worden, nachdem sie zuvor eingeschüchtert wurde.

09 April 2008

Kosovo und der Blick in die Glaskugel

Auch jetzt reißt das Gezerre um Kosovo nicht ab, wie die nachstehende Meldung zeigt:

Unabhängiges Kosovo zum Scheitern verurteilt - Serbiens Außenminister

ATHEN, 09. April (RIA Novosti). Die einseitig ausgerufene Kosovo-Unabhängigkeit ist zum Scheitern verurteilt und wird außer Stande sein, sein Scheitern zu verhindern.

Das sagte der serbische Außenminister Vuk Jeremic am Mittwoch in einem Rundtisch-Gespräch des britischen Nachrichtenmagazins "The Economist" in der Athener Vorstadt Vouliagmeni.

Pristina hatte am 17. Februar einseitig die Unabhängigkeit des Kosovo verkündet. Bislang haben 36 Staaten die Unabhängigkeit der Region anerkannt. Serbien, Russland, China, Indien, Spanien, Griechenland und andere Länder lehnen das ab.

"Das Kosovo wird kein Mitglied der UNO und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) werden, es wird nicht zur Weltgemeinschaft der nationalen souveränen Staaten gehören. Das Kosovo wird dieses letzte und höchste Stadium der Rechtmäßigkeit nicht erreichen. Es wird keine Auslandsinvestitionen und keinen Rechtsstaat dort geben. Das Kosovo wird außer Stande sein, sein Scheitern zu verhindern", äußerte Jeremic.

"Wenn die Folgen einer solchen falschen Wahl (die Anerkennung der Kosovo-Unabhängigkeit) bewusst werden, eröffnen sich neue Möglichkeiten, die uns die Chance geben, eine gegenseitig annehmbare Lösung auf der Basis eines Kompromisses anzunehmen", sagte er.

Er riet den europäischen Ländern, sich keine Hoffnungen auf eine Anerkennung der Unabhängigkeit dieser Region seitens Serbien zu machen.

"Wir werden unsere territoriale Integrität weiter verteidigen und die Wahrung der Rechte der Serben im Kosovo durchsetzen", so der Minister.

Ihm zufolge entfernt die Entscheidung der meisten EU-Länder, die Kosovo-Unabhängigkeit anzuerkennen, Serbien von der EU.

BGH zu Betriebskostenabrechnungsfristen

Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch Anerkenntnis des Mieters

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat, der Mieter aber zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.

Dem heute verkündeten Urteil lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Vermieterin einer von den Beklagten bis zum 31. Januar 2005 gemieteten Wohnung. Mit ihrem Kündigungsschreiben vom 25. Oktober 2004 baten die Beklagten die Klägerin, ihnen die noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen, unter anderem diejenige für das Jahr 2003, bis Ende März 2005 zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 5. November 2004 erteilte der Hausverwalter der Klägerin den Beklagten die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2003 mit einer Nachforderung von 602,84 €. Einer der Verteilerschlüssel war wie folgt erläutert: "Umlage nach Quadratmeter Wohnfläche*Monate". Dazu heißt es: "Gesamtsumme 3816,00", "Ihr Anteil 1176,00"; in der Zeile darunter war die Zahl "12,00" aufgeführt. Die Klägerin hat behauptet, die Beklagten hätten dem Hausverwalter im Dezember 2004 und Januar 2005 zugesagt, die Nachforderung zu begleichen. Anfang Februar 2005 machten die Beklagten geltend, die Betriebskostenabrechnung sei unverständlich. Daraufhin präzisierte der Hausverwalter mit Schreiben vom 23. März 2005 den Verteilerschlüssel.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen; das Landgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betriebskostenabrechnung vom 5. November 2004 unverständlich und damit formell nicht ordnungsmäßig ist. Dem durchschnittlichen Mieter erschließt sich nicht, dass die unter "Gesamtsumme" angeführte Zahl "3816,00" das Produkt aus der Gesamtwohnfläche des Hauses von 318,00 m² und den zwölf Monaten des Jahres sein soll. Ebenso wenig wird klar, dass sich die unter "Ihr Anteil" angegebene Zahl "1176,00" aus der Wohnfläche der vom Beklagten gemieteten Wohnung von 98,00 m² multipliziert mit zwölf Monaten ergeben soll.

Die Korrekturabrechnung vom 23. März 2005 war für den Abrechnungsrechnungszeitraum 2003 verspätet, weil die Klägerin damit ihrer Verpflichtung aus § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB, die jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen, nicht genügt hat. Daher war die Klägerin gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB mit der Nachforderung aus der korrigierten Abrechnung ausgeschlossen.

Die einjährige Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist gemäß dem sich daran anschließenden Satz 3 eine Ausschlussfrist. Selbst wenn die Beklagten dem Hausverwalter im Dezember 2004 den Ausgleich der Nachforderung zugesagt haben sollten, hat die Ausschlussfrist damit nicht neu begonnen. Die für das Verjährungsrecht geltende Vorschrift des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Verjährung erneut beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist anerkennt, findet auf die Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung keine entsprechende Anwendung. Der Zweck der Ausschlussfrist besteht darin, für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Dieser Zweck steht ihrer vollständigen Erneuerung entgegen.

Soweit das Berufungsgericht ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Beklagten verneint hat, ist dies von der Revision nicht angegriffen worden.

BGH-Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07
AG Wermelskirchen - 2 C 141/05 - Urteil vom 29. August 2006
LG Köln - 6 S 378/06 - Urteil vom 22. Februar 2007
Karlsruhe, den 9. April 2008 Presseerklärung

888 Tage unschuldig als "Mörderin" in Haft

(R) Strafrichter Richter Peter Faust hatte im Jahr 2005 die inzwischen 52-jährige Arzthelferin Monika de M. als Mörderin ihres Vaters, Brandstifterin und als Versicherungsbetrügerin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Sie kam für 888 Tage ins Frauengefängnis Pankow. Und doch war alles falsch und ihre Unschuld richterlich bestätigt, denn eine Zigarette ihres todkranken Vaters hatte den den Brand ausgelöst. - Gut, dass die Todesstrafe in Deutschland Vergangenheit ist.

Russ. Kommentar zu anti-chinesischen Demonstrationen

Von Olympia bis Peking: Der Fackellauf und eine Propagandakampagne

MOSKAU, 09. April (Michail Longin für RIA Novosti). Er- und abschreckende Bilder der Bestialität des repressiven Apparates Chinas prägen seit geraumer Zeit die europäische Medienlandschaft.

Die öffentliche Entrüstung über chinesische Unterdrückung der Tibeter resultierte in Protestaktionen und Tumulten in Paris und London, die den Höhepunkt des Fackellaufs darstellten. Inzwischen mehren sich allerdings die Beweise einer vorsätzlichen medialen Propagandakampagne gegen Peking, die die Nachrichtenproduzenten Lügen strafen.

Der Informationsdienst „Informationen zur Deutschen Außenpolitik“ deckt einen massiven Missbrauch der Ressource Weltöffentlichkeit auf [1]. Die Kommentatoren stellen fest, dass bei der Veranstaltung der „Massenproteste“ das US State Department und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt) ihre Hände im Spiel haben. Eines der Vorstandsmitglieder der FNSt fasse die Olympischen Spiele als "eine ausgezeichnete Gelegenheit" auf, öffentlich für die Anliegen der "Tibet-Bewegung" zu werben, berichten die Journalisten.

Die Pläne der Washingtoner Zentrale „sehen publikumswirksame Aktionen während des olympischen Fackellaufs vor und sollen im August während der Spiele in Peking ihren Höhepunkt erreichen. Die Kampagne startete bereits im vergangenen Sommer und profitiert nun von den aktuellen Unruhen im Westen der Volksrepublik China, die von den deutschen Medien mit deutlichem Interesse begleitet werden. Die Unruhen begannen mit mörderischen pogromartigen Überfällen tibetischer Banden auf nicht-tibetische Bevölkerungsteile, darunter die muslimische Minderheit Chinas. Sie forderten zahlreiche Todesopfer unter den Nicht-Tibetern und provozierten damit Reaktionen der chinesischen Sicherheitskräfte“, heißt es weiter.

Es macht einen niederschmetternden Eindruck zu verfolgen, wie sich die pro-tibetischen Akteure und Medienanstalten für Exil-Politiker einsetzen, die vorhaben, nach der Sezession die Zuwanderer aus Tibet zu verdrängen oder sie als „Ausländer“ ohne jegliche politische Rechte zu behandeln.

Schlimmer noch: Es wird mit Hilfe von Augenzeugen nachgewiesen, dass die Plünderungen und Krawalle, die die chinesische Regierung als den Grund für einen Eingriff der Sicherheitskräfte präsentierte, keine chinesische Propaganda waren, wie es die deutschen Medien verkauften.

Der britische Journalist James Miles ("The Economist"), der die dramatische Entwicklung in Lhasa beobachten konnte, berichtete „über pogromartige Überfälle tibetischer Banden auf nicht-tibetische Bevölkerungsteile der Stadt, darunter die muslimische Minderheit. Miles zufolge wurden Läden tibetischer Händler markiert und blieben unbeschädigt, sämtliche anderen Geschäfte wurden geplündert, zerstört oder angezündet. Allein in einem einzigen in Brand gesteckten Gebäude kamen fünf Textilverkäuferinnen zu Tode“.

Jedoch ist der Höhepunkt hiermit nicht erreicht. Um die verhetzende Wirkung der Nachrichten zu verstärken, werden das Bildmaterial und Zeugenaussagen gewaltig manipuliert. Fernsehsender und Tageszeitungen haben inzwischen Bildmanipulationen zugegeben: „Filmsequenzen mit prügelnden nepalesischen Polizisten wurden als Dokumentation angeblicher chinesischer Polizeiübergriffe verkauft. Die Rettung eines Jungen aus den Fängen angreifender Tibeter durch Sicherheitskräfte wurde grob irreführend als gewaltsame Festnahme etikettiert“, berichtet der deutsche Informationsdienst weiter.

Auf der Textebene sieht es nicht besser aus. Deutsche Medien scheuen keinen Manipulationsaufwand: „Während Miles im CNN-Interview zurückhaltende Reaktionen der chinesischen Sicherheitskräfte beschreibt, dienen die Unruhen den deutschen Medien als Folie für eine Darstellung brutaler chinesischer Repression.“

Zuletzt dokumentieren die Berichterstatter der Informationen zur deutschen Außenpolitik zum Vergleich Auszüge aus einem CNN-Interview mit dem britischen Journalisten sowie eine entsprechende Passage aus einer bekannten deutschen Tageszeitung, um anti-chinesische und pro-tibetische Perspektivierung aufzuzeigen.

Bekanntlich ist China kein demokratisches Regime und es ist auch kein Geheimnis, dass es das Wort Menschenrechte nicht großschreibt. Selbstverständlich bedarf es einer zivilisierten Regelung der Tibet-Frage. Die Frage, die sich allerdings logischerweise aufdrängt, ist die der Zweckmäßigkeit solcher Provokationen. War es förderlich für die Demokratie, die Partei die Schrauben fester anziehen und sich auf Distanz zum Westen begeben zu lassen?

Die Aktivisten der „Anti-China-Bewegung“ wären bereit, jeden Tag „gewaltlose“ Aktionen während der Olympischen Spiele im Herzen Pekings durchzuführen. Obwohl die Ereignisse immer wieder davon zeugen, dass es enorm schwierig ist, die Grenze zu Gewalt nicht zu überschreiten, werden sie es auch tun, solange Propaganda, verdeckte Operationen und Manipulationen aller Art zum „politischen“ Reservoir der Scheindemokratisierungen gehören. Allerdings braucht man sich dann nicht zu wundern, dass das Vertrauen in die Demokratie im Stundentakt schwindet. Wohlgemerkt hat das Letzte nichts mit dem Imageproblem zu tun.

Informationen zur deutschen Außenpolitik: Die Fackellauf-Kampagne, abrufbar unter: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57200

Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der von RIA Novosti übereinstimmen.


KOMMENTAR

Da es an kritischen Novosti-Meldungen zur chinesichen Tibet-Politik fehlt, dürfte sich die "Meinung des Verfassers" mit der von RIA Novosti vermutlich doch eher decken. Aber es sei ihnen unbenommen, sich an pro-chinesischen Jubelparaden zu beteiligen.

-msr-

Grünes Licht für Galileo-Satellitensystems

Straßburg (Frankreich), wikinews 09.04.2008 – Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am Dienstag dem weiteren Ausbau des Satellitennavigationssystems Galileo zu. Dafür will die Europäische Union bis 2013 aus ihrem Haushalt 3,4 Milliarden Euro bereitstellen. Nun muss nur noch das Plenum des Europaparlaments auf seiner Sitzung Ende April dem Vorhaben zustimmen. Für den 27. April ist bereits der Start des 530 Kilogramm schweren zweiten Testsatelliten „GIOVE B“ vorgesehen, der vom Weltraumbahnhof Baiqongyr in Kasachstan erfolgen soll. Der Start von „GIOVE A“ war bereits im Dezember 2005 erfolgt.

Das Projekt kommt seit Jahren nicht so recht von der Stelle, weil Verhandlungen der Europäischen Kommission mit einem Industriekonsortium zu keinem Ergebnis führten. Im Mai 2007 erklärte die EU-Kommission die Verhandlungen für gescheitert. Streitpunkt war vor allem die Finanzierung des Projekts. Nun soll Galileo ausschließlich mit öffentlichen Haushaltsmitteln der Europäischen Union finanziert werden. Im Sommer sollen die entsprechenden Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden. Die dafür nötigen Beschlüsse hatten die EU-Verkehrsminister bereits auf ihrem Treffen am Montag in Luxemburg getroffen. Um einseitige Abhängigkeiten von einzelnen Unternehmen zu vermeiden, sollen jeweils 40 Prozent des Auftragsvolumens an Zulieferer vergeben werden, beschlossen die Minister.

Galileo soll in der Endausbaustufe im Jahr 2013 Satellitennavigation auf Spitzenniveau bieten und dem US-amerikanischen System GPS Konkurrenz machen, zu dem es aber kompatibel sein soll. 30 Satelliten sollen dann für eine wesentlich genauere Ortung als GPS sorgen. Kernstück des Satellitensystems ist eine hochgenaue Anlage zur Zeitmessung namens „Hochpräzisions-Wasserstoff-Maser-Atomuhr“, die wesentlich genauere Berechnungen zur Ortsbestimmung ermöglicht. Mit Hilfe des Zeitsignals und der Kenntnis der Position des Satelliten kann die Laufzeit eines Signals vom Satelliten zu einem Empfangsgerät sehr genau berechnet werden. Unter Zugrundelegung der Unterschiede zwischen den empfangenen Signalen von mindestens vier verschiedenen Satelliten sind dann hochgenaue Ortsbestimmungen möglich. Nach Angaben der Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission bewegt sich die Genauigkeit solcher Ortsbestimmungen im Bereich von einem Meter. Teil des Systems sind entsprechende Einrichtungen zur Verarbeitung und Weitergabe der Satellitendaten auf der Erde namens EGNOS. Nutznießer eines solchen Systems sind neben dem Verkehrswesen vor allem Sicherheitsbehörden, das Bauwesen sowie Not- und Rettungsdienste.