Hamburg (Deutschland), 24.06.2006 – An einem Herzinfarkt ist gestern der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr gestorben. Er befand sich gerade auf einer Auslandsreise. Alexander Jahr ist der Sohn des Mitbegründers des Hamburger Druck- und Verlagshauses Gruner+Jahr. +wikinews+
24 Juni 2006
22 Juni 2006
BVerfG: Meinungsfreiheit und Schwangerschaftsabbruch
Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht (vgl. hierzu auch Pressemitteilung Nr. 115/2005 vom 16.
November 2005).
Sachverhalt:
Im Oktober 1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner Flugblätter auf dem
Gelände des Klinikums N. Auf der Vorderseite des Flugblatts wurde ein
Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seine auf
Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxis als rechtlich
selbständigen Betrieb auf dem Gelände des Klinikums führt, namentlich
benannt. Auf der Rückseite des Flugblatts findet sich unter anderem
folgender Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem
Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Im Rahmen
eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits nahm der Arzt die beiden
Abtreibungsgegner auf Unterlassung der Verbreitung der Aussagen auf dem
Flugblatt in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab dem
Unterlassungsanspruch nicht statt. Die hiergegen gerichtete
Verfassungsbeschwerde hatte überwiegend Erfolg.
Die Abtreibungsgegner wurden wegen Beleidigung des Arztes und der
Klinikträgerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre
Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Unterlassungsklage des Arztes
Das Oberlandesgericht sieht in der Äußerung „Kinder-Mord im
Mutterschoß“ nachvollziehbar eine mehrdeutige Aussage. Bei deren
Deutung geht es allerdings davon aus, dass der Begriff des „Mordes“
nicht im rechtstechnischen Sinne, sondern im Sinne des allgemeinen
Sprachgebrauchs zu verstehen sei und daher ein Unterlassungsanspruch
nicht bestehe. Dabei verkennt es, dass die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Äußerungen sich grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht.
Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche
Sanktionen – wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die
zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Schadensersatz –
gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor
Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz,
dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden
günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung
ausgeschlossen worden sind. Steht demgegenüber ein
zukunftsgerichteter Anspruch auf Unterlassung künftiger
Persönlichkeitsbeeinträchtigungen in Frage, wird die Meinungsfreiheit
nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des
Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner
mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Geschieht dies
nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde
zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer
dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts führt. Diese Grundsätze sind nicht auf
Tatsachenaussagen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn wie
vorliegend ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil
in Frage steht.
Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben musste das
Oberlandesgericht im Rahmen des Unterlassungsbegehrens auch die
andere mögliche Auslegung zu Grunde legen, nämlich die, dass „Mord“
im rechtstechnischen Sinne zu verstehen war. Dasselbe gilt für den
gegen den Arzt gerichteten Vergleich zwischen nationalsozialistischem
Holocaust und dem ihm angelasteten „Babycaust“. Auch insoweit handelt
es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Sie konnte nicht nur als
Vorwurf einer verwerflichen Massentötung menschlichen Lebens
verstanden werden, sondern auch im Sinne einer unmittelbaren
Gleichsetzung von nationalsozialistischem Holocaust und der als
„Babycaust“ umschriebenen Tätigkeit des Beschwerdeführers.
2. Verurteilung der Abtreibungsgegner
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden sei. Nicht tragfähig seien jedoch die Erwägungen
des Gerichts dazu, dass auch eine Beleidigung zum Nachteil der
Klinikträgerin verwirklicht worden sei. Das Gericht hätte klären
müssen, ob sich die Äußerung auf die Klinikträgerin oder auf die im
Klinikum tätigen Einzelpersonen bezogen habe, da beide Formen der
Beleidigung unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
Begründungsanforderungen unterliegen. Bejahe das Gericht
Mehrdeutigkeit, müsse es die für die Beschuldigten günstigere Deutung
der strafrechtlichen Beurteilung zu Grunde legen.
Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006
USA drohen Nordkorea mit Raketenabschuss
22.06.2006 – Nordkorea plant den Test einer neuen Langstreckenrakete. Nach japanischen Medienberichten soll es sich dabei um eine Interkontinentalrakete vom Typ Taepodong-2 handeln, die eine Reichweite von 6000 Kilometern besitzen soll. Somit wäre die Rakete in der Lage, US-amerikanisches Festland zu erreichen.
Pentagonsprecher Bryan Whitman bezog sich ebenfalls auf diese Medienberichte. Er sagte, ein solcher Raketentest würde als „provokanter Akt“ eingestuft. Ähnlich hatte sich zuvor der US-Botschafter in Japan, Thomas Schieffer, geäußert. Ein solcher Raketentest werde von den USA als „sehr, sehr ernstes Problem“ betrachtet, erklärte er. Der US-amerikanische Präsident George W. Bush drohte dem Land mit Sanktionen, die USA würden den Fall vor den UN-Sicherheitsrat bringen. Wie die Nachrichtenagentur AP erfahren haben will, sei auch der Abschuss einer von nordkoreanischem Boden gestarteten Rakete eine mögliche Reaktion.
Der japanische Regierungschef, Junichirō Koizumi, drohte ebenfalls mit Konsequenzen. Beim letzten Raketentest Nordkoreas im Jahre 1998 war auch japanisches Gebiet überflogen worden, die Rakete vom Typ „Taepodong-1“ war dann in den Pazifik gestürzt.
Der bevorstehende Raketenstart gewinnt auch vor dem Hintergrund besondere Brisanz, dass Nordkorea im Februar 2005 offiziell erklärt hatte, Atomwaffen zu besitzen. Die Begründung für die atomare Aufrüstung des Landes lautete, die USA planten einen Sturz der nordkoreanischen Regierung. Das Land forscht sowohl in der Atomtechnologie als auch in der Raketentechnik. Nordkorea ist auch in der Weltraumtechnologie aktiv. So arbeitet Nordkorea daran, eine neue Rakete für den Satellitentransport fertigzustellen und zu testen.
Die von den USA und Japan vorgebrachte Kritik an dem Vorhaben, eine Rakete zu starten, wurde von der nordkoreanischen Regierung zurückgewiesen. Nordkorea habe das Recht zu solchen Raketenstarts. Offiziell verlautete aus Pjöngjang, der Raketenstart diene einem Satellitentransport. +wikinews+
KOMMENTAR
Solch Abschuss und schon die Drohung verstoßen gegen die Charta der Vereinten Nationen. Darauf sollte die US-Regierung hingewiesen werden. -msr-
Der Grimme Online Award 2006 wurde vergeben
Marl / Köln (Deutschland), 22.06.2006 – Am 2. Juni 2006 erfolgte die Übergabe der aktuellen Preise des Grimme Online Award 2006. Die Nominierungsliste gab Anfang Mai das Adolf Grimme Institut in Marl bekannt, die sechste Preisverleihung erfolgte in der Kölner Vulkanhalle.
Insgesamt wurden sieben Preisträger ausgezeichnet. Einer davon ist eine Jugendwebsite. Sie gehört der „Süddeutschen Zeitung“ und lautet „jetzt.de“. Gleich zwei Preise erhielt die Site „Ehrensenf“. Die Kategorien waren der „Intel Publikums-Preis“ und der Preis für „Kultur und Unterhaltung“. Ehrensenf ist ein Internet-Fernsehangebot.
Die Rubrik „Information“ gewann die Web-Site „iRights.info“. Ein weiteres Kinder-Net-Angebot gewann in der Sparte „Wissen und Bildung“, die Kinderwebsite „Blinde Kuh“. Der Spezial-Grimme-Online-Award-Preis 2006 ging an die Site „Spreeblick“. Dabei handelt es sich um ein multimediales Weblog. +wikinews+
Am 5. September 2006 beginnt der Ausbau des Berliner Flughafens BBI
Schönefeld (Deutschland), 22.06.2006 – Am 30. Oktober 2011 soll der neue Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) eröffnet werden. Am 5. September 2006 beginnt nun das Projekt Ausbau. Die Baukosten werden auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Nach Fertigstellung sollen jährlich rund 25 Millionen Fluggäste abgewickelt werden. +wikinews+
20 Juni 2006
Chinesischer Aktivist dank deutscher Botschaft operiert
Yichang (Volksrepublik China), 20.06.2006 – Der chinesische Umweltaktivist Fu Xiancai konnte am Sonntag im Krankenhaus von Yichang operiert werden, nachdem ein deutscher Arzt, der mit einer Vertreterin der deutschen Botschaft angereist war, die benötigte Summe von 60.000 Yuan (5.930 Euro) übergeben hatte. Die Operation dauerte zwei Stunden und wurde durch die Ärzte Du Yuanli und Liu Shiqing durchgeführt. Der Sohn des Aktivisten bezeichnete die Operation, die als Ziel die Stabilisierung der Wirbelsäule hatte, als erfolgreich, obgleich er in Zweifel zog, dass sein Vater später wieder laufen könne.
Fu Xiancai hatte in einem Interview gegenüber der ARD über die ausstehenden Entschädigungen geklagt und war danach brutal zusammengeschlagen worden. Die Bundesregierung hatte mit Nachdruck die Aufklärung des Falls gefordert. +wikinews+
Autonomiestatus der nordostspanischen Provinz Katalonien gestärkt
Barcelona (Spanien), 20.06.2006 – Nach der Ankündigung von Spaniens Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero, mit der Terrororganisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna) Verhandlungen aufzunehmen, die der Meinung vieler Kritiker nach mit Zugeständnissen der spanischen Regierung an den Autonomiestatus der baskischen Provinz ausgehen werden, hat sich nun auch Katalonien für eine stärkere Unabhängigkeit ausgesprochen.
Die 5,4 Millionen wahlberechtigten Bürger der nordostspanischen Provinz Katalonien haben sich am Sonntag, dem 18.06.2006, mit großer Mehrheit für das Autonomiestatut ausgesprochen, das bereits vom spanischen Parlament verabschiedet wurde. Danach werden einer der reichsten und wirtschaftlichsten Region in Spanien weitgehende politische und finanzielle Kompetenzen gegenüber der Zentralregierung in Madrid eingeräumt: Katalonien erhält mehr Zuständigkeiten in den Bereichen Rechtsprechung, EU-Angelegenheiten, Steuereinnamen und Verwaltung von See- und Flughäfen. Katalonien wird außerdem das Recht eingeräumt, sich in Zukunft als „Nation“ zu bezeichnen. 73,9 Prozent der Wähler votierten in dem Referendum für mehr Eigenständigkeit, 21 Prozent stimmten mit Nein. Dieses Ergebnis veröffentlichte die Wahlkommission nach Auszählung von fast 98,5 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung war mit 49 Prozent niedriger als erwartet.
Das Statut schreibt Katalanisch als Pflichtsprache vor. Damit wird der Status von Katalanisch weiter gestärkt. Der Schulunterricht wird in Zukunft nur noch auf katalanisch abgehalten werden. 1979 wurde Katalanisch bereits zur zweiten Amtssprache neben der kastilischen Sprache. Auch die Behörden sollten nun vorzugsweise auf katalanisch kommunizieren, so Joaquin Molins, ein Professor für Politikwissenschaft der Universität Autònoma de Barcelona.
Der Ministerpräsident Zapatero begrüßte den Wahlausgang und lehnte Kritik an der niedrigen Wahlbeteiligung ab. Er hoffe, dass die Regionen nach Anerkennung ihrer teilweisen Souveränität die Einheit Spaniens respektieren würden. José Montilla, der spanische Industrie-, Handels- und Tourismus-Minister der PSC, ist der Meinung, dass dem Resultat der Volksabstimmung wegen des Grades der niedrigen Beteiligung „nicht im geringsten die Legitimation fehlt“ und feierte den „klaren und überzeugenden Sieg des 'Ja'“ und die „großartige Niederlage der Partido Popular“. Die Stimmenenthaltung sei bei den Referenden stets größer als bei allgemeinen oder kommunalen Wahlen, unterstrichen die Parteien, die sich im Vorfeld für ein „Ja“ stark gemacht hatten. In der Abstimmung über die Verfassung lag die Wahlbeteiligung in Katalonien bei 59,4 Prozent (1978) und in ganz Spanien bei 58,23 Prozent. Deshalb beruft sich keine Partei auf die Wahlbeteiligung, um die Gültigkeit eines Referendums anzuzweifeln.
Oppositionsführer Mariano Rajoy hingegen, der sich auch gegen politische Zugeständnisse an die ETA ausgesprochen hatte, bewertete die Abstimmung negativ und sieht in ihr einen Angriff auf die „nationale Einheit“ Spaniens. „Hier wird das verfassungsmäßige Spanien liquidiert“, so Rajoy. Die Katalanen hätten das „persönliche Projekt Zapateros“ abgelehnt. Er hob hervor, zwei Drittel der Bürger würden es vorziehen, das Vorhaben nicht zu unterstützen. Die ERC (Esquerra Republicana de Catalunya), eine sozialistische katalanische Regionalpartei, macht sich für eine noch weitergehende Unabhängigkeit Kataloniens stark. Diese Bestrebungen werden jedoch weder von der Partido Popular (PP) noch von der Partido Socialista Obrero Español (PSOE) unterstützt.
Vor allem die Nachwirkungen der Franco-Dikatatur von 1939 bis 1975 können die ausgeprägten Unabhängigkeitsbewegungen erklären. Unter Franco wurde Katalanisch verboten, und die Basken sowie die Katalanen sahen sich Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt.
Auch in Andalusien oder auf den Balearen-Inseln gibt es Unabhängigkeitsbestrebungen. Dort hatte das Regionalparlament am 13. Juni mit großer Mehrheit eine größere Selbstverwaltung gefordert. +wikinews+
19 Juni 2006
Spanien: Friedensgespräche zwischen Regierung und ETA stehen kurz bevor
Madrid (Spanien), 19.06.2006 – Der Regierungschef Spaniens, José Luis Rodríguez Zapatero, hat angekündigt, dem spanischen Parlament binnen zehn Tagen einen Zeitplan für die Verhandlungen mit der ETA vorzulegen. Zuvor werde er den Vorsitzenden der konservativen „Partido Popular“ (PP), Mariano Rajoy, informieren. Dieser hatte die spanische Regierung in den letzten Wochen scharf für ihre Pläne kritisiert (Wikinews berichtete). „Die Regierung hat die Unterstützung des Volkes, die ETA zu besiegen“, so Mariano Rajoy. „Aber sie hat keine Unterstützung, über politische Ziele zu verhandeln oder den Mördern zu politischen Zielen zu verhelfen, die so viele Menschenleben gekostet haben.“
„Die ablehnende Haltung der Partei gegenüber dem Friedensprozess wird kein Hindernis für Zapatero sein, um im Kongress den Startschuss für die Verhandlungen zu geben“, so die spanische Tageszeitung El País. Zapatero kündigte an, dass es über die Pläne der Regierung, Verhandlungen mit der ETA aufzunehmen, keine Abstimmung geben werde. Zudem soll die verbotene Partei Batasuna in die Verhandlungen einbezogen werden. Im Gegenzug werde diese der Gewalt abschwören und ihre Wiederzulassung beantragen, um an den Kommunalwahlen in den autonomen Regionen von Navarra im Mai 2007 teilnehmen zu können. Vertreter der PSE betonten, ihr Ziel sei es, Arnaldo Otegi, Sprecher der in Spanien verbotenen Batasuna, zur Anerkennung des Parteiengesetzes und zur aktiven Teilnahme an der Politik unter Rücksichtnahme auf die Menschenrechte zu bewegen. Die Unterhändler der spanischen Untergrundorganisation und der Regierung sind nach Angaben der El País bereits benannt. Eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO), die bereits die Gespräche im Juli und November begleitet hatte, bei denen der immer noch anhaltende Waffenstillstand am 22. März beschlossen wurde, werde außerdem an den Friedensverhandlungen teilnehmen, so die Zeitung.
Die Vizepräsidentin der Regierung, María Teresa Fernández de la Vega, bestätigte gestern in Madrid, dass „die spanische Regierung den Weg des Friedens begehen wird“ und fügte hinzu: „Wir haben angefangen, das Ende der Gewalt auszumachen.“
Die Regierung bewertet den jetzt schon länger als drei Monate anhaltenden Waffenstillstand als gültigen Nachweis für die Bereitschaft der ETA, den Konflikt auf diplomatischem Wege zu lösen. Jedoch hat sie angekündigt, zusammen mit der ETA Informationen nachzugehen, nach denen die ETA Erpressungsschreiben versandt haben soll. Zapatero rechnet für das Ende der Verhandlungen mit der Unterstützung der im Parlament vertretenen Parteien, sozialer Institutionen wie der Kirche und baskischen Unternehmen, der Gewerkschaften und eines großen politischen Bündnisses wie der Europäischen Union und der UN und international wichtiger Persönlichkeiten, wie zum Beispiel des ehemaligen Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Colin Powell.
Die Regierung und die ETA werden die Sommermonate für Fortschritte in den Verhandlungen nutzen. Dabei geht Zapatero mit dem Motto „Frieden für Gefangene“ in die Gespräche mit der ETA. Politische Entscheidungen blieben in der Hand der politischen Parteien, so die Forderung eines parlamentarischen Beschlusses, der außer der „Partido Popular“ von allen Parteien unterstützt wurde. „Der Frieden im Baskenland steht nicht zum Verkauf und ist nur möglich, wenn die spanische Regierung keinen politischen Preis zahlen muss“, so die Vizepräsidentin Fernández de la Vega. Dabei wollen die Verantwortlichen überstürzte Maßnahmen verhindern, wie im Fall des Waffenstillstandes in den Jahren 1998-99. „Die Entlassungen von Gefangenen der ETA im Dezember 1998 und im September 1999 war nicht auf eine Roadmap für die Friedensverhandlungen zurückzuführen. Den damaligen Friedensschluss hat nicht Aznar bestimmt, sondern die ETA und nationalistische Parteien diktierten ihn. Diesen Waffenstillstand sichert die Verbindung zwischen der Regierung und der ETA“, verlautete aus sozialistischen Quellen. Die ETA hatte in den 90er Jahren zweimal eine Waffenruhe verkündet, diese jedoch jedes Mal gebrochen.
Der ETA wird der Tod von mehr als 800 Menschen angelastet, die während des Kampfes der Untergrundorganisation für ein unabhängiges Baskenland durch Attentate und Terroranschläge um das Leben gekommen sind. +wikinews+
Thailand will Buddha-Statuen von Bamiyan wieder aufbauen
Bangkok (Thailand), 19.06.2006 – Neue Hoffnung gibt es für eines der bekanntesten Kulturdenkmäler der Welt: Die thailändische Regierung will Afghanistan helfen, die Buddha-Statuen von Bamiyan wieder aufzubauen. Am 19. April berichtete Wikinews über die ungewisse Zukunft des Denkmals. Nun kam das Thema auf einer zweitägigen Regionalkonferenz in Kasachstan zur Sprache. Der thailändische Ministerpräsident Thaksin Shinawatra berichtete Journalisten der Thai News Agency (TNA) am Sonntag am Bangkok International Airport nach seiner Rückkehr, dass er dem afghanischen Ministerpräsidenten Hamid Karzai den Wiederaufbau angeboten habe. Dieses Angebot sei erfolgt, weil man ein buddhistisches Land sei. Dazu sollen die Reste zusammengetragen werden, um dann die Statuen neu zu errichten. Der afghanische Präsident soll den Vorschlag begrüßt haben und will ihn nun mit seiner Regierung besprechen. Die Zeitung „The Advertiser“ zitiert Karzai in seiner Online-Ausgabe mit den Worten, das sei eine „good idea“ (gute Idee).
Das Talibanregime hatte die beiden weltberühmten Statuen in Bamiyan aus dem zweiten bis fünften Jahrhundert nach Christus, die mittlerweile zum Weltkulturerbe gehören, im März 2001 zerstören lassen. Das Weltkulturerbe liegt in der Stadt Bamiyan, ungefähr 230 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Kabul auf 2.500 Meter Höhe im Hindukusch-Gebirge. Es entstand durch buddistische Mönche zwischen dem dritten und dem sechsten Jahrhundert nach Christus. Die große in den Fels gehauene Statue hatte eine Höhe von 58 Metern, die kleine war immerhin noch 38 Meter hoch.
Die Kosten für den Wiederaufbau schätzt die UNESCO auf ungefähr 30 Millionen US-Dollar. Die UNESCO war es auch, die mit Hilfe von Schweizer Fachleuten die Überreste sicherte und noch vorhandene Wandmalereien konservierte. +wikinews+
GEZ erhebt ab dem kommenden Jahr Rundfunkgebühren für internetfähige Computer
Berlin (Deutschland), 19.06.2006 – Ab dem 1. Januar 2007 müssen internetfähige Computer bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldet werden. Für die Nutzung von Geräten, die zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen lediglich „geeignet“ sind, werden dann Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro pro Monat fällig. Das bedeutet, dass auch Computer, auf denen keine Software zur Audio- oder Videowiedergabe, zum Beispiel von Livestreams, installiert ist, unter diese Regelung fallen und deren Besitzer die monatliche Gebühr entrichten müssen. Der Beschluss des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den so genannten neuartigen Rundfunkgeräten wurde bereits im Oktober 2004 von den Ministerpräsidenten gefasst. Privathaushalte sind von der Neuregelung jedoch weit weniger betroffen, als allgemein angenommen wird. Da die meisten Haushalte bereits einen Fernseher besitzen, der bei der GEZ gemeldet ist, werden auf Grund der so genannten Zweitgerätebefreiung für den Computer keine Gebühren erhoben.
Kritiker argumentieren, dass Fernsehen über das Internet nur bedingt möglich sei, da ein Live Stream von ARD und ZDF gar nicht bestehe. Außerdem könnten die Sender ihre Programme verschlüsseln und sie damit denen vorbehalten, die sie auch sehen wollten. Deswegen bezeichnen sie die Gebühren als „Zwangszahlungen“. Die Menschen müssten für eine Leistung bezahlen, die sie überhaupt nicht wollten. Auch im Internet regt sich der Widerstand. In der Ärztezeitung kann man lesen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dies als eine „Quasi-Zwangsgebühr“ betrachtet, da Ärzte die PCs nicht zum Fernsehen nutzten. Die Internetpräsenz „Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte PC's und Handys!“ hat bereits eine Unterschriftenkampagne gegen die GEZ-Gebühr ins Leben gerufen. +wikinews+
KOMMENTAR
Die Ausdehnung der GEZ-Zwangsgebühr für Internet-PCs ist Wegelagerei und eine Zumutung für alle, die das Internet zu dem machten, was es heute ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten können und sollen ihre Internetangebote verschlüsselt Abonnenten anbieten, wenn sie sich ins Internet erweitern möchten.
-markus rabanus-
Internet-Journal
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