19 Dezember 2005

Schwarzenegger als Totmacher

Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger erhält für seine Gnadenverweigerung den diesjährigen Titel "Antimensch 2005"; www.dialoglexikon.de/antimensch2005.htm

-msr-

Gewerkschaft der Polizei kritisiert Innenminister Schäuble

Hamburg (Deutschland), 19.12.2005 – Den von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Einsatz der Bundeswehr bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) abgelehnt. Sie bezeichnet diese Lösung als Irrweg. Wehrpflichtige sollten nicht für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden.

Gewerkschaftschef Konrad Freiberg begründete dies zum einen mit den nicht ausreichenden Kapazitäten der Bundeswehr. Bereits heute müssten private Sicherheitsschutzunternehmen den Schutz der Kasernen übernehmen, weil nicht genügend Soldaten dafür vorhanden seien. Außerdem sei der Schutz der Fußballweltmeisterschaft keine militärische Aufgabe.

Der GdP-Vorsitzende verwies darauf, dass in den Jahren 1998 bis 2004 in den deutschen Bundesländern insgesamt 7000 Stellen bei der Polizei abgebaut worden seien. Die gegenwärtige Diskussion sei eine Folge dieser Kahlschlagspolitik. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg wird in einer Presseerklärung der Gewerkschaft mit den Worten zitiert: „Was wir brauchen, ist eine Beendigung der Personalkürzungen bei der Polizei und nicht eine Grundgesetzänderung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht. Die Bundeswehr darf nicht zur Hilfspolizei degradiert werden. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie bei der WM 2006 für Objektschutzaufgaben eingesetzte Wehrpflichtige Ziel von Hooligan-Attacken werden und sich verteidigen müssen.“ +wikinews+

14 Dezember 2005

Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küstengewässern

Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Auch von Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ vor der deutschen Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.“

Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden, Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausländischer Flagge.

Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

Beispiele:

• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

• Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

Lösung:
Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

Iranischer Präsident leugnet den Holocaust

Dass Hass dem Verstand abträglich ist, zeigen auch die jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad, der den Holocaust als "Mythos" bezeichnete und seinen Antiisraelismus nun noch antisemitisch abrundet.

Wikinews meldet: Mekka (Saudi-Arabien), 09.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat in einer Pressekonferenz in Mekka, Saudi-Arabien, den Holocaust geleugnet. Er befand sich auf einer Tagung der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC).

Er würde nicht die Behauptung akzeptieren, Adolf Hitler hätte Millionen von Juden getötet. Als Lösung des Nahost-Konflikts schlug er vor, Deutschland und Österreich mögen Teile ihres Landes an die Juden abgeben und damit einen zionistischen Staat in Europa ermöglichen. Mit diesen Äußerungen wird er von der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna zitiert.

Bereits in der Vergangenheit war der iranische Präsident durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. So forderte er sinngemäß in einer Ansprache, den Staat Israel von der Landkarte auszulöschen.

Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird von der Zeitung „Die Welt“ mit einer ersten Reaktion am Rande eines Treffens der NATO-Außenminister am Donnerstag in Brüssel mit den Wort zitiert: „Dies zeigt, mit wie wenig Ernsthaftigkeit oder mit wie viel Zynismus die Situation von der dortigen Regierung beurteilt wird.“

  • Antisemitismus
  • 12 Dezember 2005

    Geistiges Eigentum wird gestärkt

    Presseerklärung - Berlin, 12. Dezember 2005

    Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums.
    "Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die Deutsche Wirtschaft in einem roh-stoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung werden Innovationen gebremst, weil sich Investitionen nicht rentieren. Produktpiraterie fügt der Deutschen Volkswirtschaft beträchtlichen Schaden zu und vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb wollen wir für einen Schutz des geistigen Eigentums sorgen, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.

    Der Gesetzentwurf hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:

    • Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung
    Der Gesetzentwurf stellt im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, das der Verletzer für die rechtmäßige Nutzung des Rechts hätte bezahlen müssen – d.h. die Lizenzgebühr -, als Schaden erstattungsfähig sein können.
    Beweisführung
    Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.

    • Urteilsbekanntmachung
    Der Rechtsinhaber kann nach geltendem Recht die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, durch das der Verletzer eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes verurteilt worden ist. Diese Möglichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums erstreckt.

    • Auskunftsansprüche
    Das geltende Recht sieht bereits seit langem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz sehen vor, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Diese Regelung wird vor allem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale Tauschbörsen!) relevant werden.

    • Schutz geographischer Herkunftsangaben
    Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z.B. die berühmten „Spreewälder Gurken“. Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.

    • Einstweiliger Rechtsschutz
    Nach den allgemeinen prozessrechtlichen Regeln dürfen einstweilige Verfügungen den geltend gemachten Anspruch nur sichern, nicht bereits erfüllen. Es gilt das so genannte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Hiervon wird für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums abgewichen.

    11 Dezember 2005

    SPD-Karriere: Schröder und die Pipeline

    Das größte Geschäft, das Schröder während seiner Kanzlerschaft auf den Weg brachte, war der Bau einer Gas-Pipeline. Zum Verdruss der baltischen Staaten und Polens, die sich Hoffnungen auf Transitgebühren machten, wird sie nun 1200 Kilometer von der russischen Hafenstadt Wyborg nach Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern quer durch die Ostsee.

    Ebenso quer durch alle Parteien ist die Kritik an Schröder, dass er nun Aufsichtsratschef des deutsch-russischen Trägerkonsortiums der Pipeline werden will.

    Die Skrupellosigkeit Schröders ist erstaunlich und sollte sie rechtens sein, so wären gesetzliche Konsequenzen zu ziehen, denn wie es beispielsweise Beamten der Bundesverteidigung verboten ist, dass sie für fünf Jahre keine Jobs in der Rüstungsindustrie annehmen dürfen, sollte auch für Politiker gelten, dass sie sich nicht ausgerechnet von Firmen einstellen lassen, die durch ihre politischen Entscheidungen überhaupt erst entstanden oder Vorteile hatten.

    Das Geschäft ist riesig: Allein der Pipeline-Bau hat ein Kostenvolumen von mehr als 4 Milliarden Euro und ab 2010 sollen jährlich 27,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Sibirien nach Deutschland und Westeuropa gepumpt werden, wobei der Gaspreis weiterhin an das knapper und teurer werdende Öl gekoppelt sein soll.

    Bei solchen Summen fällt das Aufsichtsratsgehalt für Herrn Schröder nicht ins Gewicht, aber Hebelwirkungen solcher "kleinen Gefälligkeiten" sind nicht auszuschließen, sondern halte ich für absolut typisch.

    Und was sonst als eine "Gefälligkeit" soll der Job für Schröder sein? Denn welche Qualifikation bringt er ein? Nur die des Bundeskanzlers, dessen Amtseid dem Wohl der Nation vorbehalten war und nicht seiner privaten Vermögensvorsorge, denn dafür bekam er das Amt nicht und für das Amt das Kanzlergehalt und erwartet nun auch noch Pensionen.

    Schröder ist mir einmal mehr unten durch. Und seine Fans sollten nicht nur enttäuscht sein, sondern gesetzliche Konsequenzen fordern.

    älteres Thema  www.dialoglexikon.de/antifilzgesetz.htm

    Markus Rabanus  

    09 Dezember 2005

    Lieferten deutsche Behörden Informationen im Fall al-Masri?

    Berlin (Deutschland), 09.12.2005 – Ein namentlich nicht genannter „hochrangiger Sicherheitsbeamter“ gab dem Berliner Tagesspiegel ein Interview, in dem er den Verdacht, deutsche Behörden könnten eine Mitverantwortung für die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers libanesischer Herkunft Khaled al-Masri tragen, zurückweist.

    Die Spekulationen entstanden heute durch einen Bericht der „Berliner Zeitung“, in dem es heißt, die CIA habe Hilfe von deutschen Behörden erhalten. Der Sicherheitsexperte nennt solche Verdächtigungen „perfide“.

    Der „Fall“ al-Masri bewegt seit Tagen die deutsche Presselandschaft. Er steht in Zusammenhang mit den Vermutungen über Geheimflüge der CIA, die von Europa aus Gefangene, die unter dem Verdacht der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten stünden, in Gefängnisse in Osteuropa und andere Länder verbracht haben soll.

    Der vom Tagesspiegel befragte Sicherheitsbeamte legt dar, welche Informationen auf deutscher Seite über die Personalie al-Masri vorlagen. Danach war er den Behörden in Deutschland als „Randfigur“ der islamistischen Szene in Neu-Ulm bekannt, die in dem Neu-Ulmer „Multikulturhaus“ verkehrte, in dem auch der Deutsch-Ägypter Reda S. verkehrt haben soll, gegen den Generalbundesanwalt Kay Nehm ermittelt. Dieser stehe im Verdacht, eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Al-Masri stand mit dem Verdächtigen Reda S. insofern in Kontakt, als er ihm in seiner Eigenschaft als Autohändler einen Wagen besorgt haben soll.

    Al-Masri spielte demnach keine bedeutende Rolle für die deutschen Strafverfolgungsbehörden. Der Experte hat nur eine plausible Erklärung für die CIA-Verschleppung al-Masris: eine Verwechslung mit einem Al-Qaida-Kader, den Ramsi Binalshibh, ein in US-Gewahrsam befindlicher Mittäter des Anschlages auf das World-Trade-Center, genannt haben soll.

    Al-Masri soll im Jahre 2003 nach Mazedonien gereist sein, wo er von Sicherheitskräften festgenommen und an die CIA übergeben worden sein soll. Diese habe ihn dann nach Afghanistan verschleppt, wo er in einem Gefängnis gefoltert worden sein soll, um Informationen von ihm zu erhalten. Die Inhaftierung al-Masris in diesem afghanischen Gefängnis soll sich über mehrere Monate hingezogen haben.

    Die Staatsanwaltschaft ist seit Juni 2004 mit dem Fall befasst. Im Zuge ihrer Ermittlungen habe sie auch ein Rechtshilfeersuchen an die amerikanischen Behörden gerichtet, jedoch keine Antwort erhalten. Erkenntnisse aus den Verhören al-Masris durch die CIA sollen nach Meinung des Sicherheitsexperten nicht an deutsche Stellen geflossen sein. Höchstens könne es sein, dass nicht speziell gekennzeichnete Informationen aus den Verhören an die deutschen Behörden gelangt seien, so der Experte weiter.

  • Diskussionen.de
  • Europarat beabsichtigt Satellitenbilder bei der Überprüfung von Strafanstalten einzusetzen

    Straßburg (Frankreich), 09.12.2005 – Die Abgeordnetenversammlung des Europarats (PACE), einer Organisation, die sich für die Menschenrechte einsetzt, beabsichtigt Satellitenbilder und Luftaufzeichnungen zu verwenden, als Teil der Untersuchungen auf Grund von Behauptungen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika geheime Gefängnisse in Europa führen.

    Die Europäische Union (EU) gewährte der PACE Zugriff zu archivierten Satellitenbildern und Luftaufzeichnungen der EU, um zu bestimmen, ob Flugzeuge im Zusammenhang mit geheimen CIA Gefangenenlagern europäischen Luftraum durchflogen haben.

    Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), die ihren Sitz in New York hat, "haben CIA Flugzeuge, welche aus Afghanistan 2003 und 2004 ausflogen, direkte Flüge zu entfernten Flughäfen in Polen und Rumänien vollzogen." +wikinews+

    06 Dezember 2005

    CIA-Geheimflüge: Nach Schily nun auch Steinmeier unter Druck

    Berlin (Deutschland), 06.12.2005 – In der Affäre um geheime Flüge des US-Geheimdienstes CIA gerät nun, neben dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), auch der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) unter Druck. Steinmeier ist womöglich in seiner damaligen Funktion als Kanzleramtsminister von Otto Schily über die CIA-Transporte informiert worden. Die Bundesregierung hat dazu bisher noch keine Stellungnahme abgegeben.

    Nach einem Bericht der Zeitung „Washington Post“ soll der damalige US-Botschafter in Deutschland, Daniel Ray Coats, Otto Schily bereits im Mai 2004 über die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri durch den CIA informiert haben. Im Fall der Verschleppung von Khaled al-Masri hat die Staatsanwaltschaft München im Sommer 2004 Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung gegen Unbekannt aufgenommen.

    Inzwischen werden auch von Vertretern der Regierungsfraktionen Antworten verlangt. Entsprechend äußerten sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Wolfgang Bosbach sowie Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenexperte. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hält es für „kaum nachvollziehbar“, dass Steinmeier über die Vorgänge nicht informiert war und erwägt zu der Angelegenheit einen Untersuchungsausschuss zu initiieren. Für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist ein Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags notwendig. Die Grünen fordern von Otto Schily „völlige Transparenz“. Oskar Lafontaine, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, forderte Otto Schily auf, umgehend Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Das Innenministerium kündigte an, die Vorgänge zu rekonstruieren. Den kurzfristigen Termin von Daniel Coats bezeichnete Ministeriumssprecher Bruno Kahl als nicht unüblich. +wikinews+