01 Dezember 2005

Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen

Frankfurt am Main (Deutschland), 01.12.2005 – Die Europäische Zentralbank (EZB) gab heute eine Erhöhung der Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt von derzeit zwei Prozent auf 2,25 Prozent bekannt. Damit verteuern sich im Euro-Raum die Kreditzinsen. Die Maßnahme tritt am 6. Dezember 2005 in Kraft.

Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Zentralbankrates in Frankfurt gab EZB-Präsident Jean-Claude Trichet diese Maßnahme bekannt. Damit solle das Vertrauen in die Geldwertstabilität in Europa gestärkt werden.

Die Finanzmärkte reagierten positiv auf die Nachricht. Der DAX zog auf über 5250 Punkte an, was den höchsten Stand nach dem April 2002 bedeutet. Einige Politiker und Gewerkschafter kritisierten den Schritt als zu früh. Die gerade anspringende Konjunktur könnte durch die Zinsanhebung gefährdet werden. Die deutsche Bundesregierung reagierte gelassen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommentierte die geldpolitischen Beschlüsse der Zentralbank mit den Worten: „Ich erwarte keine negativen Folgen für die deutsche Konjunktur.“

Weitere zinspolitische Maßnahmen ließ EZB-Präsident Trichet zunächst offen. Allgemein wird jedoch nicht damit gerechnet, dass damit eine Zinserhöhungswelle durch die EZB eingeläutet werde.

Die EZB trifft ihre Entscheidungen auf Grund der Beobachtung der wichtigsten wirtschaftlichen Kennziffern. Für das Jahr 2006 rechnet die EZB mit einer Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Wachstumsprognose für die nächsten beiden Jahre liegt bei 1,9 Prozent. +wikinews+

30 November 2005

www.aktionärsforum.de

Presseerklärung - Berlin, 30. November 2005

Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen.

„Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand“ um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.

USA: 1000. Todesstrafe?

Offenbar trägt der nationale und internationale Protest gegen die Todesstrafe doch Früchte, denn die für heute geplante 1000. Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA fällt aus, nachdem gestern Mark Warner (Gouverneur des Staates Virginia) den 41-jährigen Häftling Robin Lovitt begnadigte und die Todesstrafe in lebenslange Haft umwandelte.

Lovitt war wegen Ermordung eines Spielhallenbesitzers zum Tode verurteilt, weil er in Tatortnähe mit der Kasse aufgegriffen wurde.
Gegen den Mordvorwurf behauptete er, dass er sich zur Tatzeit auf der Toilette aufgehalten habe und gestand nur den Kassendiebstahl.

Die Tatwaffe (eine Schere) wies zwei verschiedene Blutspuren auf. Die damaligen DNA-Tests ermöglichten jedoch noch keine klaren Ergebnisse, wie es mit neueren Tests nachholbar wäre. Aber die Tatwaffe wurde von einem Angestellten des Gerichtsarchivs widerrechtlich weggeschmissen - "aus Platzgründen".

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Am 13. Dezember soll "Tookie" Williams hingerichtet werden.Nun kommt es tatsächlich auf Arnold Schwarzenegger an.

Am 8. Dezember wird eine Anhörung sein.

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Totschläger und Mörder wird es immer geben. Und man soll die Täter fangen, wegsperren, als Strafe und zur Sicherheit.

Aber es sollte nicht mehr geben, dass im "Namen des Volkes" Menschen getötet werden, ohne dass es Notwehr ist.

Und wenn welche sagen: "Aber wenn es doch der Wille des Volkes ist?", dann sei klar gemacht, dass es solchen Willen des Volkes niemals gibt, denn wem sich die Logik nicht durch Laune ersetzt, sagt:

"Wer töten will ohne Notwehr, will dürfen, was dem Mörder verboten ist."

-msr- >> DISKUSSION

28 November 2005

CIA-Geheimgefängnisse in Europa beschäftigen die EU-Kommission

Berlin (Deutschland), 28.11.2005 – Auf einer internationalen Sicherheitskonferenz in Berlin erklärte der Justizkommissar der Europäischen Union, Franco Frattini, die EU könnte gegenüber Mitgliedsstaaten drastische Sanktionen verhängen, wenn diese die CIA bei der Unterhaltung von Foltergefängnissen für gefangene Terroristen auf ihrem Territorium unterstützt haben sollten.

In der vergangenen Woche hatten verschiedene Medien über Geheimflüge der CIA berichtet, die über europäische Flughäfen erfolgt sein sollen, bei denen mutmaßliche Terroristen in Gefangenenlager gebracht und dort möglicherweise gefoltert worden sein sollen. Dies hatte bei europäischen Spitzenpolitikern Besorgnisse ausgelöst, offizielle Stellungnahmen liegen bisher jedoch nicht vor. Die deutsche parlamentarische Opposition hatte den neugewählten Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) aufgefordert, diese Frage bei seinem Amtsantrittsbesuch in den USA vorzubringen.

Frattini erläuterte in Berlin den Standpunkt der Europäischen Kommission. Er bezog sich dabei auf die EU-Verträge. Diese sähen Strafen gegen Mitgliedsstaaten vor, wenn diese sich an Verstößen gegen die in den Verträgen festgelegten Prinzipien der Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beteiligt haben sollten. Die Unterhaltung von Geheimgefängnissen sei als ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention zu sehen.

Die EU-Kommission hatte ihre Mitgliedsstaaten sowie die Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Türkei aufgefordert, darzulegen, ob sie solche Gefängnisse in ihren Ländern geduldet hätten. Als mögliche Sanktion nannte Frattini den Entzug des Stimmrechts im Europäischen Rat.

Frattini gab auch bekannt, dass auf eine entsprechende Anfrage an die USA mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den Presseberichten bisher noch keine Antwort vorliege. +wikinews+

27 November 2005

Afghanistan erntet wieder Hanf

Wien (Österreich) / Kabul (Afghanistan), 27.11.2005 – In Afghanistan werden wieder 30.000 Hektar Ackerland für den Anbau von Hanf (Cannabis sativa) vorbereitet. Dies berichtet das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, UNODC. Die Fläche entspricht in etwa einem Drittel der marokkanischen Anbaufläche. Marokko selbst bedient etwa 80 Prozent des europäischen Marktes und sorgte damit 2004 für einen geschätzten Umsatz von knapp elf Milliarden Euro.

Nach wie vor lebt Afghanistan trotz schärferer Gesetze, besserer Kontrollen und religiöser Ächtung hauptsächlich vom Opium und erzeugt 87 Prozent der weltweiten Opiumproduktion. 2005 wurden mit 4.100 Tonnen kaum weniger (2,4 Prozent) produziert als 2004, der Verkauf brachte 2,7 Milliarden US-Dollar, das entspricht zirka 52 Prozent des legalen Bruttoinlandproduktes von Afghanistan. 2,14 Milliarden Dollar erwirtschaften dabei die Händler, 560 Millionen Dollar bleiben den Bauern. Der Bericht des UNODC dokumentiert beim Opiumanbau gegenläufige Entwicklungen in verschiedenen Regionen Afghanistans. In Nangarhar ging der Anbau von Opium um 96 Prozent zurück. In den Provinzen Farah und Balch stieg der Opiumanbau dagegen um 300 Prozent.

Für 2005 erwartet das UNODC eine neuerliche Ausweitung der afghanischen Schlafmohn-Anbaufläche. Ursächlich sind die Not der Bauern, politische Unsicherheit, geringe Furcht vor juristischen Konsequenzen und die verbreitete Opiatsucht in der ländlichen Bevölkerung durch von Händlern gratis verteiltes Opium.

Die Erweiterung der Produktpalette mit Hanf könnte der afghanischen Ökonomie zu einem kräftigen Aufschwung verhelfen. Afghanistans Präsident Hamid Karzai sagte, Opium sei für den schlechten Ruf Afghanistans verantwortlich und kriminalisiere die Kultur des Landes, während Menschen in anderen Ländern finanziell vom Opiumanbau profitierten. +wikinews+

26 November 2005

CIA-Geheimoperationen in Europa werfen Fragen auf

Berlin (Deutschland), 26.11.2005 – Wenige Tage vor dem Antrittsbesuch des neuen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) in den USA geraten die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und den USA durch das Bekanntwerden von verdeckten Aktionen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Europa unter Druck.

Reaktionen von offizieller Seite fallen zurzeit sehr zurückhaltend aus. Der Auslandsgeheimdienst des wichtigsten NATO-Bündnispartners wirft durch seine Aktionen Fragen bei europäischen Politikern auf, auf die bisher noch keine endgültigen Antworten gegeben werden können.

In den beiden letzten Tagen war von verschiedenen Medien über Flugtransporte islamistischer Gefangener der USA berichtet worden. Nach diesen Berichten sollen zwischen 2002 und 2004 mindestens 80 Flüge der CIA mit Gefangenen über die deutschen Flughäfen Frankfurt am Main und die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz abgewickelt worden sein. Die Berliner Zeitung hatte von mindestens 15 Flügen berichtet. Gefangene, die unrechtmäßig gefangen gehalten worden sein sollen, sind angeblich von deutschen Flughäfen aus auch zu Verhören ins Ausland gebracht und dort möglicherweise auch gefoltert worden. Von deutschen Geheimdiensten, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst (BND), waren dazu bisher keine Stellungnahmen zu erhalten. Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte, es habe keine Kenntnisse über derartige Gefangenentransporte. Im Kontrast dazu stehen Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, nach denen mindestens eine deutsche Sicherheitsbehörde über Zwischenlandungen von Gefangenentransporten des CIA in Deutschland informiert gewesen sei.

Es soll auch geheime Gefängnisse des CIA in Osteuropa geben, in denen mutmaßliche Terroristen inhaftiert werden. Die Regierungen von Polen und Rumänien dementierten die Existenz von CIA-Gefängnissen in ihren Ländern. Elmar Brok, der außenpolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament sagte der „Märkischen Allgemeinen“, dass der EU-Beitritt Rumäniens gefährdet sei, wenn Rumämien in dieser „ungesetzlichen und unmenschlichen Weise“ mit dem CIA zusammengearbeitet habe. Außenminister Steinmeier sagte, die Berichte gäben zur Besorgnis Anlass. In diesem Zusammenhang begrüßte er den Vorstoß des britischen Außenministers Jack Straw, der im Namen der Europäischen Union von den USA weitere Aufklärung erbitten will.

Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorgängen gibt es bisher nicht. Weniger zurückhaltend waren Politiker der Opposition im Deutschen Bundestag. Für die Grünen forderte Hans-Christian Ströbele die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Ermittlungen auf. Durch das NATO-Statut seien solche Operationen wie die bekannt gewordenen Gefangenentransporte der CIA nicht abgedeckt. Für die FDP forderte deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weitere Aufklärung von der Bundesregierung, inwieweit sie von den US-Behörden über die Transporte informiert worden sei. Diese Information müsse vom Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt kommen. Für die Linkspartei forderte deren Fraktionschef, Oskar Lafontaine, die Bundesregierung auf, den CIA-Fluggesellschaften die Überflug- und Landerechte zu entziehen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nahm die USA dagegen in Schutz. Was die USA auf ihren Militärbasen machten, sei weitgehend ihre Sache. +wikinews+

25 November 2005

Verkauf verdorbener Lebensmittel ist strafbar

Presseerklärung - Berlin, 24. November 2005

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:

„Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,“ sagte Zypries.

Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).

  • Diskussionen
  • www.gesetze-im-internet.de

    Presseerklärung - Berlin, 25. November 2005

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet.

    „Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar“, sagte Zypries.

    Das Angebot www.gesetze-im-internet.de ergänzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hatte die rot-grüne Bundesregierung am 14. November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan für das gesamte Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen. BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der Bundesverwaltung und hat sein für Ende 2005 avisiertes Ziel deutlich früher als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005 können über 376 Dienstleistungen der Bundesbehörden im Internet genutzt werden.

    „Dank BundOnline 2005 können Bürger und Wirtschaft die Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das komplette Bundesrecht online dazu“, sagte Zypries.

    22 November 2005

    Angela Merkel zur ersten deutschen Bundeskanzlerin gewählt

    Berlin (Deutschland), 22.11.2005 – Der Bundestag hat Angela Merkel, Parteivorsitzende der CDU, zur ersten Bundeskanzlerin gewählt. Nachdem sie die Wahl angenommen hatte, zählte der scheidende Kanzler Gerhard Schröder (SPD) zu ihren ersten Gratulanten.

    Von den 612 Bundestagsabgeordneten, die an der Wahl teilnahmen, stimmten 397 für die 51-jährige promovierte Physikerin. 202 stimmten gegen sie, zwölf enthielten sich der Stimme, eine Stimme war ungültig. Da die Oppositionsparteien angekündigt hatten, einstimmig gegen Merkel zu stimmen, haben anscheinend 51 der 448 Abgeordneten der Großen Koalition aus Union und SPD nicht für die gemeinsame Kandidatin gestimmt.

    Nach der Wahl zog sich die Kanzlerin in einen Nebenraum zurück, um im kleinen Kreis etwas zu feiern. Später ging es weiter ins Schloss Charlottenburg, wo Bundespräsident Horst Köhler ihr die Ernennungsurkunde aushändigte und ihr „viel Glück, viel Kraft und Gottes Segen“ wünschte.

    Am Nachmittag folgt noch ihre Vereidigung vor dem Bundestag. Gegen 16:00 Uhr MEZ werden dann die Minister vereidigt. Um 17:00 Uhr wird Schröder die Amstgeschäfte an seine Nachfolgerin übergeben, anschließend soll das Kabinett erstmals zusammenkommen. +wikinews+

    BND: USA übertrieben Hinweise auf Massenvernichtungswaffen

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 22.11.2005 – Eine der wohl wichtigsten im Vorlauf des Irakkrieges durch Colin Powell in seiner Rede vor den Vereinten Nationen und Präsident Bush in seiner Ansprache zur Lage der Nation angeführten Argumentationen war, dass der Irak ein aktives Bio-Waffenprogramm durchführe und mobile Bio-Waffenlabore besäße. Laut einer Untersuchung des Geheimdienstausschusses "Senate Intelligence Committee" war die Hauptinformationsquelle ein irakischer Überläufer mit Deckname Curveball, ein Informant des deutschen Nachrichtendienstes BND.

    Mehrere für Curveball zuständige deutsche BND-Beamte haben nun der LA Times mitgeteilt, dass die Bush-Administration und die CIA wiederholt dessen Behauptungen übertrieben und Warnungen des BND ignoriert hätten, dass die Quelle unzuverlässig sei. Rückblickend auf seine Reaktion nachdem er Powells Rede vor der UN gesehen hatte, sagte ein deutscher Nachrichtendienstler: „Wir waren schockiert. Mein Gott! Wir hatten Ihnen immer gesagt, dass es nicht bewiesen ist... Es war keine abgesicherte Information.“ Dies bestätigt die Berichterstattung der deutschen Wochenzeitung Die Zeit von 2003 und 2004, die sich auf Stellungnahmen anonymer führender Geheimdienstmitarbeiter berief.

    Neun Monate zuvor, im Mai 2002, wurde eine Zuverlässigkeitswarnung in Curveballs Akte in den US-Nachrichtendienst-Datenbanken eingetragen. Powell wurde allerdings nie gewarnt, dass seine vor den Vereinten Nationen gehaltene Rede Informationen beinhalte, die sowohl die DIA (Defense Intelligence Agency) als auch die CIA für falsch befunden hatten, obwohl sich sogar einige Teilnehmer bei Powells CIA-Meetings dessen völlig bewusst waren.

    Zu diesem Zeitpunkt haben deutsche Nachrichtenoffiziere die CIA Curveball nicht persönlich treffen lassen, jedoch wurde einem CIA-Arzt gestattet, Blutproben zu nehmen. Zum Wahrheitsgehalt von Curveballs Informationen vor seinem CIA-Vorgesetzten befragt, wurde dem Mediziner nahegelegt „Vergessen sie nicht, dass der Krieg geführt werden wird, unabhängig von dem was Curveball sagte oder nicht sagte, und dass die politischen Entscheidungsträger [alternativ: Machthaber - original: „Powers That Be“; d.Ü.] wahrscheinlich nicht sonderlich daran interessiert sind, ob Curveball weiß, worüber er spricht.“

    Kurz nach Powells UN-Rede und einige Tage vor der Invasion versuchten UN-Waffeninspektore, einige von Curveballs Schlüsselinformationen direkt nachzuprüfen, jedoch kamen sie zu dem Ergebnis, diese seien unhaltbar. Das Weiße Haus bestand [eindringlich; d.Ü.] auf seinen Behauptungen bezüglich der Massenvernichtungswaffen auf Grundlage von Curveballs Informationen.

    Sogar nach der Invasion, als mehr und mehr der Berichte Curveballs als reine Erfindung überführt wurden, stützten sich die CIA und die Bush-Administration auf die Information von Curveball. Als U.S.-Streitkräfte Lastwagen mit Laborausstattung entdeckten und Curveball behauptete, diese seien identisch mit den von ihm berichteten, veröffentlichte die CIA eilig ein White Paper mit der Behauptung, diese Lastwagen seien Teil des geheimen Biowaffenprogrammes von Saddam Hussein, und Bush behauptete öffentlich „Wir haben die Massenvernichtungswaffen gefunden.“. Einige Tage später bestätigten zwölf der dreizehn mit der Überprüfung der Lastwagen beauftragten WMD-Experten übereinstimmend, dass die Ausrüstung nicht zur Produktion von Biowaffen geeignet sei. Die einzige gegensätzliche Aussage kam vom Autor des White Paper.

    Das White Paper ist bis heute auf der CIA Website veröffentlicht, und Präsident Bush hat weder seine Aussage bei der "State of the Union"-Ansprache, dass der Irak „Mittel zur bakteriologischen Kriegsführung“ produziere, noch die nach Kriegsende vorgetragenen Behauptungen („Wir haben die Massenvernichtungswaffen gefunden“) bisher revidiert. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Der BND und seine Kontrollgremien machten sich mitschuldig, denn sie wären friedensverpflichtet gewesen, die Zweifelhaftigkeit des Informanten öffentlich zu machen. -msr-