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28 April 2008

"Reisefreiheit" today

US-Bürgerin wegen illegaler Kaukasusreise aus Russland ausgewiesen

MOSKAU, 28. April (RIA Novosti). Das Gericht von Nasran (Hauptstadt der russischen Kaukasus-Teilrepublik Inguschetien) hat den Aufenthalt einer amerikanischen Staatsbürgerin in der Republik für illegal befunden und ihre Ausweisung aus Russland beschlossen.

Das sagte der Pressesprecher der Migrationskontrolle des Föderalen Migrationsdienstes für Inguschetien am Montag RIA Novosti in einem Telefongespräch.

Ihm zufolge war die Amerikanerin, die ein Visum für eine Reise von Baku nach Moskau hatte, illegal nach Wladikawkas geflogen, von wo aus sie nach Nasran reiste.

Dort habe sie laut dem Gericht die Effektivität von Projekten der NGO "Internationales Rettungskomitee" (IRC) bewertet. Den Dokumenten zufolge reiste sie jedoch auf Einladung der in Moskau registrierten gesellschaftlichen Organisation "MAT" an, teilte der Pressesprecher mit.


KOMMENTAR

Ich bin mal gespannt, wann die Menschen endlich reisen können, ohne russische, us-amerikanische und sonstige Behörden betteln zu müssen, damit ihnen nicht unter dem Vorwand von Terrorismus und "Einmischung in innere Angelegenheiten", in Wahrheit aber aus Gründen politicher Missliebigkeit und Willkür die Reisefreiheit beschränkt wird. (msr)

24 April 2008

Moskau vs. Homosexualität

"Weil eine absolute Mehrheit der Gesellschaft die Lebensweise und die Philosophie der Homosexuellen ablehnt", dürfen sich die Minderheiten nicht zeigen - so viel zum Demokratieverständnis der Moskauer "Stadtväter". (msr)

Dokumentation:

Sex-Minderheiten gemahnt: Moskauer Stadtväter lassen keine Gay-Parade am 1. Mai zu

MOSKAU, 24. April (RIA Novosti). Die Moskauer Stadtbehörden werden alle Versuche unterbinden, nicht gestattete Aktionen der sexuellen Minderheiten während der Mai-Feierlichkeiten in Moskau durchzuführen.

Das geht aus einer Mitteilung des Pressedienstes des Oberbürgermeisters und der Moskauer Stadtregierung hervor.

"Die Behörden der Hauptstadt werden nicht sanktionierte Aktionen der sexuellen Minderheiten nicht zulassen, die von diesen für den 1. und den 2. Mai geplant sind", heißt es darin.

Die Exekutivmacht der Stadt werde solche Versuche weiterhin unterbinden, "weil eine absolute Mehrheit der Gesellschaft die Lebensweise und die Philosophie der Homosexuellen ablehnt".

"Verwunderlich ist, dass die Gays ausgerechnet den Festtag am 1. Mai, an dem zahlreiche Manifestationen stattfinden werden, für ihre nicht sanktionierte Aktion gewählt haben", stellt der Pressedienst fest.

Damit wollen sie "das historische Fest stören". Auf diese Weise wollen die sexuellen Minderheiten der Gesellschaft ihre Vorstellungen und Sitten aufzwingen.

Die sexuellen Minderheiten in Russland bemühen sich bereits seit mehreren Jahren um die Veranstaltung einer Gay-Parade nach ausländischem Muster.


Zusatzkommentar: Mir scheint, dass die russischen Politprofis das Augenmerk von arbeitspolitischen 1.Mai-Themen auf Homosexuelles ablenken will, den "nach ausländischem Muster" wären Homosexuellen-Demos typischer für den "Christopher Streetday", dann also eher im Juni.

06 April 2008

30 Jahre in Deutschland, abgeschoben ins Nichts

Man sollte Gartenzeitschriften lesen, wenn man sich nicht ärgern möchte, denn der Tagesspiegel berichtet, dass die siebenfache Mutter Khadra O. nach fast 30 Jahren Berlin-Aufenthalt in den Morgenstunden am vergangenen Mittwoch ankündigungslos von der Polizei abgeholt und in ein Flugzeug nach Istanbul gesetzt wurde.
Dort sitze die 51-Jährige nun auf dem Flughafen, von ihren Kindern getrennt, 30 Euro in der Tasche und könne kein Türkisch, sei eigentlich staatenlos und nur deshalb dorthin verfrachtet, weil die Behörden davon ausgehen, dass die Türkei ihre Heimat sei. - Der Tagesspiegel meint: "Die Rechtslage scheint jedoch leider eindeutig."

Das sehe ich z.B. für Fälle der Staatenlosigkeit anders. -msr-

25 März 2008

ai fordert Freilassung von Olympiakritikern

Olympische Sommerspiele in Peking: Yang Chunlin verurteilt

Berlin, 25. März 2008 - Fünf Jahre Haft wegen "Anstiftung zum Sturz
der Regierung", so lautet das gestern verkündete Urteil gegen den
chinesischen Menschenrechtler Yang Chunlin. amnesty international
(ai) fordert die sofortige Freilassung des Olympiakritikers, der nach
Ansicht der Organisation allein von seinem Recht auf freie
Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. "Yang Chunlin ist einer von
vielen Bürgerrechtlern, die im Vorfeld der Olympischen Spiele Opfer
des harten Vorgehens der chinesischen Behörden geworden sind" so
Verena Harpe, Asien-Referentin von ai. "Kritiker werden gezielt
eingeschüchtert, unter Hausarrest gestellt oder inhaftiert."

Yang Chunlin hatte 2007 eine Petition mit der Forderung "Wir wollen
Menschenrechte und keine Olympischen Spiele" verfasst, um auf die Not
der Bauern in seiner Heimatprovinz Heilongjiang aufmerksam zu machen.
Über 10.000 Menschen, größtenteils landlose Bauern, sollen den Aufruf
unterzeichnet haben. Yang Chunlin wurde daraufhin am 6. Juli 2007
verhaftet und Berichten zufolge in der Haft schwer misshandelt und
gefoltert. Der Prozess gegen ihn fand am 19. Februar 2008 statt. Yang
Chunlin wurde dabei mit einer Kapuze über dem Kopf sowie Handschellen
und Fußfesseln vorgeführt. Während des Verfahrens konnte er sich kaum
bewegen, da seine Beine mit einem Metallring fixiert wurden. Gestern
dann verkündete der Richter das Urteil. Yang Chunlin legte Berufung
ein.

ai bekräftigt die Forderung, den Druck gegenüber Peking zu erhöhen:
"Wir rufen die Öffentlichkeit, Regierungen und das IOC weiterhin dazu
auf, die versprochene Verbesserung der Menschenrechtslage konsequent
von der chinesischen Regierung einzufordern", sagte Harpe. "Jeder
kann etwas tun: Unterstützen Sie unsere Aktionen und Forderungen.
Zensur und Repression dürfen nicht zu 'olympischen Disziplinen'
werden!"

24 März 2008

DOSB pro Olympia-Teilnahme

Entschließung für die Teilnahme an den Olympischen Spielen

Der DOSB betrachtet mit großer Aufmerksamkeit und Sorge die Entwicklung in Tibet und in angrenzenden Provinzen.
Der DOSB hat die daraus entstandene Diskussion um einen Olympia-Boykott unter Berücksichtigung aller Beiträge verfolgt.
Der DOSB hat zur Kenntnis genommen, dass sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen ebenso gegen einen Olympia-Boykott gewandt hat wie die Bundesregierung und führende Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien.
Der DOSB hat die Erklärungen des Dalai Lama, der sich entschieden gegen einen Olympia-Boykott ausgesprochen und beide Seiten zum Verzicht auf Gewalt aufgerufen hat, in seine Überlegungen einbezogen.
Der DOSB hat auch die Fragen eines Olympia-Boykotts mit den Menschenrechtsorganisationen „amnesty international“ und „human rights watch“ erörtert. Beide haben sich bei aller Kritik an der Lage der Menschenrechte in China dabei klar gegen einen Olympia-Boykott ausgesprochen. Der DOSB hat beide Organisationen eingeladen, an der Erstellung von Informationsunterlagen für die Mitglieder seiner Olym-piamannschaft mitzuwirken.
Der DOSB ist sich darüber hinaus der Regel 28.3 der für ihn verbindlichen Olympi-schen Charta bewusst, die ihn zur Teilnahme an den Olympischen Spielen verpflichtet.
Der DOSB ist der Ansicht, dass die Rolle des Sports die Förderung des Dialogs und der Verständigung ist. Seine Aufgabe ist es, Brücken zu bauen, nicht Mauern zu errichten. Deshalb taugt der Sport nicht als politisches Druckmittel. Der Sport ist nicht in der Lage, Probleme zu lösen, die weder die Vereinten Nationen noch einzelne Regierungen in jahrzehntelangen Anstrengungen bewältigen konnten.

Die Olympischen Spiele lenken in besonderem Maße die Aufmerksamkeit der Welt-öffentlichkeit auf das Gastgeberland. Diese erhöhte Aufmerksamkeit erlaubt es Re-gierungen und den sachkundigen Nicht-Regierungsorganisationen, mit noch größerem Nachdruck für ihre Ziele und für die Wahrung der Menschenrechte einzutreten.
Ein Olympia-Boykott würde daher sowohl Sinn und Zweck des Sports widersprechen als auch den zur Durchsetzung dieser Anliegen notwendigen Dialog unterbinden.
Das bestätigen auch die bisherigen Erfahrungen. Olympia-Boykotte haben sich in der Vergangenheit als äußerst erfolglos erwiesen. So hat der Boykott der Olympischen Spiele 1980 in Moskau auch durch die Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht die geringste positive Auswirkung auf die militärische Invasion Afghanistans durch die damalige Sowjetunion bewirkt. Dies wird inzwischen selbst von den damals für den Boykott Hauptverantwortlichen anerkannt.

Nach Abwägung mit weiteren Stellungnahmen erklärt der DOSB als die verantwortliche Organisation für die deutsche Beteiligung an Olympischen Spielen:

1. Der DOSB bekräftigt seine Erklärung „Olympische Spiele in Peking und Menschenrechte in China“ vom 22. Mai 2007, in der er u.a. feststellt:

a) Der DOSB ist den Menschenrechten verpflichtet.
b) Dem DOSB ist bewusst, dass die Menschenrechtssituation in China trotz feststellbarer Verbesserungen in den letzten Jahren nach wie vor nicht zu-friedenstellend ist.
c) Der DOSB hat weder Regierungsfunktion, noch ist er eine politische Orga-nisation.

2. Der DOSB verurteilt jede Form von Gewalt als den Prinzipien des Sports widersprechend.

3. Der DOSB ruft alle Beteiligten in Tibet und den angrenzenden Provinzen zum Dialog und zu einem sofortigen Gewaltverzicht auf.

4. Der DOSB stellt fest, dass während der Olympischen Spiele aufgrund der Akkreditierung durch das Internationale Olympische Komitee bis zu 25 000 Vertreter der Medien nach China einreisen und von dort frei berichten können. Der DOSB erwartet, dass diese dem Internationalen Olympischen Komitee gegebene Zusage in vollem Unfang erfüllt wird.

5. Der DOSB begrüßt, dass aufgrund der Olympischen Spiele nahezu eine Million Menschen allein in Peking Fremdsprachen lernen und daher mit den mehreren Hunderttausenden von ausländischen Besuchern direkt kommunizieren können.

6. Der DOSB weist darauf hin, dass durch ein Olympisches Bildungsprogramm bis zu 400 Millionen chinesischer Kinder und Jugendlicher mit dem Olympischen Sport und seinen Werten vertraut gemacht werden.

7. Der DOSB betont, dass gerade in politisch kritischen Situationen die von den Olympischen Spielen ausgehende Botschaft eines gewaltfreien Wettkampfs und des Dialogs von Athleten aus allen 205 Nationalen Olympischen Komitees dieser Welt besonders wichtig ist.

8. Der DOSB wird seine Position, wie bereits mehrfach geschehen, auch weiterhin in Gesprächen mit Verantwortlichen des chinesischen Sports erörtern.

9. Der DOSB bekennt sich zum Prinzip des „Mündigen Athleten“. Jedem Mitglied der DOSB Olympiamannschaft wird es im Rahmen der Regeln der Olympischen Charta möglich sein, seine Meinung vor, während und nach den Olympischen Spielen frei zu äußern.

10. Der DOSB wird deshalb nach Abwägung aller Argumente und in Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber den Athleten eine Mannschaft zu den Olympischen Spielen 2008 entsenden.

Diese Entschließung wurde vom Präsidium des DOSB gefasst und wird mitgetragen von der Vorsitzenden der Konferenz der Spitzenverbände, dem Sprecher der Konferenz der Landessportbünde und der Vorsitzenden der Konferenz der Verbände mit besonderen Aufgaben..

Frankfurt am Main, den 24. März 2008

Thomas Bach Michael Vesper
Präsident Generaldirektor

20 März 2008

Erneut Haft wegen "Beleidigung des Türkentums"

Istanbul (Türkei), wikinews 20.03.2008 – Die türkische Rechtsanwältin Eren Keskin wurde am Donnerstag von einem türkischen Gericht wegen Beleidigung des Türkentums (Paragraf 301 des Strafgesetzbuches der Türkei) zu sechs Monaten Haft verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, im Juni 2006 in einem Interview mit der deutschen Tageszeitung „Tagesspiegel“ das türkische Militär wegen seines starken Einflusses auf die Politik kritisiert zu haben. Sie hatte gesagt, in der Türkei werde die Politik von der Armee bestimmt. Die Juristin, die sich auch im türkischen Menschenrechtsverein IHD engagiert, wurde nach nur fünfzehnminütiger Verhandlung verurteilt. Wie Prozessbeobachter berichteten, hatte sie vor Gericht ihre Äußerungen noch einmal verteidigt – diese seien als politische Kritik gemeint gewesen und nicht in beleidigender Absicht vorgebracht worden. Der Prozess war wegen einer Anklage des türkischen Generalstabs zustande gekommen.

1997 hatte Keskin ein Rechtshilfeprojekt, vor allem für kurdische Frauen, die von Sicherheitskräften missbraucht worden waren, gegründet. Danach war ihr vorübergehend ein Berufsverbot auferlegt worden, und sie hatte mehrfach Morddrohungen erhalten.

In dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom Herbst 2006, der Grundlage für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist, war der Türkei mitgeteilt worden, man erwarte, dass der Paragraf 301 des türkischen Strafgesetzbuches geändert werde. Schon anlässlich des Fortschrittsberichts 2005 hatte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn gesagt: „Das Strafrecht muss so geändert werden, dass die Meinungsfreiheit nicht von den persönlichen Ansichten von Bezirksrichtern abhängt. Sie muss auf der Grundlage der Menschenrechtskonvention garantiert werden.“

Im Februar 2007 hatten Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag, deutschen Landesparlamenten, dem Europa-Parlament sowie Parlamenten von Nachbarländern, deren Eltern aus der Türkei stammten, einen Aufruf an die Türkei unterzeichnet, in dem diese zur Abschaffung des Paragrafen 301 aufgefordert wurde. Darin heißt es: „Durch die gesetzlich legitimierte Einschränkung der Meinungsfreiheit nährt der Paragraph den Nationalismus und ist gleichzeitig Sinnbild für zunehmenden Rassismus und Diskriminierungen in der Türkei.“

10 März 2008

Weiterhin Ein-Kind-Politik in China

Peking (Volksrepublik China), wikinews 10.03.2008 – Nachdem vor einigen Tagen darüber berichtet wurde, China könnte seine umstrittene Ein-Kind-Politik möglicherweise weniger restriktiv handhaben, trat der Familienplanungsminister Zhang Weiqing diesen Berichten in einem Interview mit „China Daily“ entgegen. Danach wird das Land noch mindestens zehn Jahre an der Ein-Kind-Politik festhalten.

Diese Ausrichtung der chinesischen Familienpolitik ist wegen negativer Folgen für die demografische Entwicklung Chinas umstritten. Eine dieser Folgen ist die zunehmende Überalterung der Gesellschaft. Außerdem hat die restriktive Familienpolitik dazu geführt, dass vermehrt weibliche Föten abgetrieben wurden, wodurch sich der Anteil des männlichen Nachwuchses überproportional erhöhte.

Allerdings gelten auch bisher für bestimmte Regionen und Bevölkerungsschichten Ausnahmeregeln. So ist es den Elternpaaren der industriell entwickelten Regionen Kanton, Peking und Shanghai erlaubt, zwei Kinder zu bekommen. Auch ethnische Minderheiten sind von den Restriktionen befreit. Auf dem Land können Elternpaare zwei Kinder bekommen, wenn das erste Kind weiblichen Geschlechts ist. Weiterhin können sich reiche Chinesen von den Einschränkungen sozusagen freikaufen, weil es ihnen leichter fällt, die horrenden Strafen zu bezahlen, die auf eine Zuwiderhandlung stehen. Dieses Schlupfloch wollen die Behörden jetzt ebenfalls stopfen, wie der Spiegel berichtete. Demnach sollen die Strafen für ein unrechtmäßig gezeugtes Kind von jetzt zwei Jahreseinkommen auf bis zu sechs Jahreseinkommen steigen.

China ist – an seiner Einwohnerzahl gemessen – das größte Land der Erde mit 1,3 Milliarden Menschen. Offiziellen Angaben zufolge konnten durch die Ein-Kind-Politik seit den 1980-er Jahren rund 400 Millionen Geburten verhindert werden. Würde diese Politik jetzt aufgegeben, so Planungsminister Weiqing, würde die Bevölkerungswachstumskurve einen Sprung nach oben machen, weil in den nächsten zehn Jahren fast 200 Millionen Chinesen das gebär- und zeugungsfähige Alter erreichen.

24 November 2007

Menschenrechtsbericht Indonesien

Genf (Schweiz) / Jakarta (Indonesien), 24.11.2007 wikinews – Manfred Nowak, ein hochrangiger UN-Beauftragter, der in den vergangenen zwei Wochen die Umstände von Folter in Indonesien vor Ort untersuchen konnte, sieht die Situation in dem bevölkerungsreichsten muslimischen Land der Erde trotz positiver Ansätze mit kritischen Augen.

Auf Einladung der Regierung besuchte Nowak insgesamt 24 Einrichtungen in der Hauptstadt Jakarta, der Problemregion Papua, im südlichen Sulawesi, auf Bali, in Yogyakarta und Zentraljava. In Anbetracht der fast dreijährigen Mitgliedschaft Indonesiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gibt es einige Tatsachen, die im Vergleich zu internationalen Normen als mangelhaft zu betrachten sind.

Im Vorfeld auf einer Pressekonferenz, einen Tag vor der Ankunft des Sondergesandten, sagte Rafendi Djamin, Angehöriger einer Arbeitsgruppe für Folter in Indonesien: „Wir hoffen Herr Nowak bekommt die Gelegenheit an allen notwendigen Orten Informationen zu sammeln, um Behauptungen von Folteranwendung in einigen Gebieten zu prüfen.“
Eine vorher durchgeführte Studie ergab, dass fast 75 Prozent aller 639 befragten Personen während ihres Verhörs von der Polizei und weitere 4,5 Prozent vom Gefängnispersonal gefoltert worden waren. Auf seiner Reise, die am 10. November begann, hatte sich der Sonderberichterstatter für Folter der Vereinten Nationen zunächst mit Mitgliedern der nationalen Kommissionen für Menschenrechte Komnas HAM getroffen. Dessen Vorsitzender betonte, dass es Folter nicht nur in Gefängnissen gebe.
Danach besuchte Manfred Nowak Außenminister Wirajuda und den Justizminister Mattalatta, der auch für Menschenrechtsfragen verantwortlich ist, sowie andere wichtige Beamte, bevor er seine eigentliche Reise durch die Gefängnisse des Landes antrat.

Foltern bleibt unbestraft

Nicht in allen Fällen bekam Nowak ungehinderten Zugang zu den Orten, an denen er Untersuchungen anstellen und Häftlinge befragen wollte, stellte der Experte fest. Wie aus seiner am Freitag in Genf veröffentlichten Erklärung hervorgeht, erhielt er Berichte, nach denen Häftlinge in Haftanstalten der Polizei mit Fäusten, Kabeln oder einem eisernen Hammer geschlagen worden seien. In mehreren Fällen hatten Polizisten aus kurzer Distanz in die Beine von Gefangenen geschossen oder diese mit Elektroschockern misshandelt.
Einige behaupteten auch, dass ihnen schwere Gegenstände auf die Füße gestellt worden seien, offensichtlich um Geständnisse zu erzwingen.
„Die Täter vor Gericht zu bringen sendet ein klares Signal, dass Folter und schlechte Behandlung nicht akzeptabel sind“, bedauerte Nowak und fügte hinzu, dass die indonesische Regierung nach wie vor damit beschäftigt ist, dieses Verbrechen als Tatbestand in das Strafgesetz mit aufzunehmen, trotz vieler Empfehlungen von einheimischen und internationalen Beratern. Um dem Problem ernsthaft entgegenzutreten sei eine schnelle Umsetzung erforderlich – mehrere Jahre Gefängnis sollten im Gesetz verankert werden.
Die Behörden konnten ihm von bisher keinem einzigen Fall berichten, wo ein Beamter wegen Folter verurteilt wurde, auch wenn Informationen über die Identität der Täter vorlagen.

Internationale Standards werden nicht eingehalten

Als äußerst besorgniserregend bezeichnete der UN-Gesandte die Umstände, nach denen Kinder in Indonesien bereits ab dem achten Lebensjahr strafmündig sind und daher in Gefängnissen oder anderen Hafteinrichtungen, meist zusammen mit älteren Jugendlichen und Erwachsenen, einsitzen und dort Prügeln ausgesetzt sind. In zwei Einrichtungen gaben Jugendliche an, von Polizisten oder Mitgefangenen geschlagen worden zu sein.
Die Leitung einer Jugendhaftanstalt gab sogar offen zu, von Prügelstrafen Gebrauch zu machen. Es gibt nur wenige bis gar keine weiblichen Wärter in Gefängnisanstalten für Frauen, was aber nach internationalen Mindestnormen gewährleistet sein müsste.
Bei in Verwahrung befindlichen Frauen, die der Prostitution beschuldigt werden, kritisiert der Bericht, dass diese bis zu sechs Monate keine Möglichkeit haben ihren Fall überprüfen zu lassen.

In Bezug auf häusliche Gewalt begrüßte Nowak die Verabschiedung eines Gesetzes im Jahr 2004, auch wenn es noch an der Umsetzung hapert. Ein weiteres gutes Beispiel sei der Umgang mit schwangeren Frauen. Diese werden zur Entbindung zeitweise entlassen und haben – bis auf einen berichteten Fall – die Möglichkeit mit ihren Säuglingen zusammen zu leben. Sie dürfen auch engen Kontakt zu ihren älteren Kindern aufrecht halten.
Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Häftlingen existieren praktisch nicht, im Besonderen in den Untersuchungsgefängnissen. Nur sehr wenige haben Zugang zu einem Anwalt. Wenn eine Person Spuren von Folter oder Misshandlung aufweise, wird diese normalerweise den Behörden wieder übergeben, hatten mehrere Gesprächspartner, darunter auch Mediziner, angedeutet. In diesem Zusammenhang und unter Anbetracht der manchmal zweifelhaften Umstände, wie Aussagen zu Stande kommen, ist die Anwendung der Todesstrafe unangemessen. Die geheime Durchführung dieser sei eine Verletzung internationaler Vorgaben.

Empfehlungen an die Regierung

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Lage im Strafvollzug besser ist als in der vorherigen Untersuchungshaft, wo weniger Licht und schlechtere Luft ist und die Möglichkeiten der Gefangenen sich körperlich zu betätigen eingeschränkt sind. Manfred Nowak erhielt viele Beschwerden über zu wenig oder zu schlechtes Essen sowie die eingeschränkte medizinische Behandlung. Manche Strafanstalten sind ernsthaft überbelegt wie beispielsweise das in Cipinang, in der Hauptstadt Jakarta. Korruption ist in dieser Anstalt an der Tagesordnung. Ohne Bezahlungen werden auch ernste Krankheiten medizinisch nicht versorgt. Auch HIV/AIDS ist ein großes Problem, das angegangen werden sollte.
Ebenfalls problematisch sei die hohe Zahl von Todesfällen in Gefangenschaft – in Cipinang 159 im vergangenen und 107 bereits in diesem Jahr. Der UN-Beauftragte fand Hinweise, wonach Neuankömmlinge mit „Orientierungsprogrammen“ unter Quarantäne gestellt werden und erstmal mehrere Tage in kleinen, dunklen und dreckigen Zellen verbringen müssen. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass es im Hochsicherheitsgefängnis Lapas Pasir Putih keine Behauptungen von Folteranwendung gab.
Trotz einiger auch kurzfristig umgesetzten Verbesserungen der letzten Jahre empfiehlt Manfred Nowak der indonesischen Regierung die Ergreifung etlicher Maßnahmen, um Verfassungs- und internationales Recht voll einzuhalten, darunter an erster Stelle die Verurteilung jeglicher Folteranwendung von seiten hoher Beamter und dass solche Praktiken nicht toleriert werden.
Weiterhin müsse Folter kriminalisiert werden, wie in der jeweiligen Konvention vereinbart. Untersuchungshaft sollte nicht länger als 48 Stunden dauern und das Alter für Strafmündigkeit sollte angehoben werden. Ebenso wie unabhängige Untersuchungen müssten vertrauliche Kanäle eingeführt werden, um Opfern die Möglichkeit zu geben ihre Anliegen vorzubringen, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

Nowaks begrüßte die für 2008 geplante Ratifizierung des Zusatzprotokolls gegen Folter, das genau solche Mechanismen vorsieht. Nowaks Besuch war, neben dem von Hina Jilani, Sondergesandtin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Juni und dem der Hochkommissarin für Menschenrechte Louise Arbour im Juli, die dritte Reise eines hochrangigen Beauftragten der UNO in diesem Jahr. Seinen vollständigen Bericht wird er dem UN-Menschenrechtsrat vorlegen.

>> Diskussion

30 Oktober 2007

UN-Sonderberichterstatter fordert Schließung von Guantánamo

New York (Vereinigte Staaten), 30.10.2007 – Erneut stehen die Vereinigten Staaten in der Kritik wegen ihres Gefangenenlagers auf Guantánamo (Kuba). In einem heute bekannt gewordenen Bericht im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats fordert der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Martin Scheinin (ein Rechtsprofessor aus Finnland), erneut die Schließung des Internierungslagers. Die Behandlung der Gefangenen auf Guantánamo, die Verhörmethoden sowie die so genannten Militärtribunale seien besorgniserregend, so Scheinin. Die inhaftierten Gefangenen müssten entweder freigelassen werden oder ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten.

Ein Vorabbericht des Sonderberichterstatters war bereits Ende Mai dieses Jahres veröffentlicht worden, in dem Beobachtungen und Schlussfolgerungen während eines zehntägigen USA-Aufenthaltes (vom 16. bis 25. Mai 2007) geschildert worden waren. Darin hatte Scheinin bereits kritisiert, dass der Kommission nicht gestattet worden war, mit den Gefangenen von Guantánamo-Bay persönlich zu sprechen. Das sei in der UNO-Praxis ein einmaliger Vorgang. Andere Staaten wie die Türkei, Südafrika und Israel hätten sich bei ähnlichen Untersuchungen wesentlich kooperativer verhalten. Allerdings sei er nach seinem Besuch von der Regierung der Vereinigten Staaten dazu eingeladen worden, die Verfahren vor den Militärkommissionen zu beobachten. Diese Militärkommissionen waren vom gegenwärtigen Präsidenten George W. Bush im Jahr 2001 installiert worden. Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, hatte diese Militärkommissionen für unrechtmäßig erklärt, weil sie gegen die Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen verstießen.

Scheinin führte in dem Bericht aus, die gegen die Gefangenen erhobenen Anklagen stünden nicht im Einklang mit internationalem Recht. Anklagen wie Terrorismus, Spionage, Unterstützung des Feindes und Verschwörung gingen über die unter das Kriegsrecht fallenden Anklagen hinaus. Scheinin wies auch darauf hin, dass die Chance auf einen fairen Prozess durch die langjährige Inhaftierung der Gefangenen immer mehr schwinde: „Die Inhaftierung von Personen für einen Zeitraum von mehreren Jahren ohne Anklageerhebung unterminiert das Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich.“

Bereits im Februar 2006 hatten Fachleute der Vereinten Nationen den USA in einem Bericht vorgeworfen, in dem Lager auf Kuba Foltermethoden anzuwenden und die Schließung des Lagers gefordert.

Die jetzige Kommission war von der UNO-Menschenrechtskommission für einen Zeitraum von drei Jahren (2005-08) eingesetzt worden und Martin Scheinin als „Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten beim Kampf gegen den Terrorismus“ eingesetzt worden. Scheinin ist Rechtsprofessor an der Åbo Akademi. Die Kommission ist beauftragt weltweit die Einhaltung von elementaren Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus zu untersuchen und darauf zu drängen, dass die Recht von Gefangenen von den Regierungen beachtet werden.

Das US-Verteidigungsministerium reagierte auf den Bericht mit Zurückhaltung. Der Bericht werde geprüft, hieß es aus dem Ministerium. Ein Ministeriumssprecher erklärte, die Häftlinge von Guantánamo hätten einen besseren Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren als andere feindliche Kämpfer in der Geschichte der Kriegführung.

Scheinin sagte, er sei von der US-Regierung benachrichtigt worden, dass für bis zu 80 Gefangene von Guantánamo Verfahren vor Militärtribunalen geplant seien und dass die Vereinigten Staaten beabsichtigten, die restlichen Gefangenen in ihre Heimatländer oder in Drittländer zurück zu schicken. Die UN werden, so Scheinin, mit den USA eng zusammenarbeiten um die Häftlinge in Einklang mit dem internationalen Recht in ihr gewünschtes Zielland zu bringen. +wikinews+

  • Guantanamo
  • 18 September 2007

    2006 wurden 144 Gewerkschafter ermordet

    Brüssel (Belgien), 18.09.2007 – Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) veröffentlichte heute seinen zweiten Jahresbericht über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten. Demnach wurden 2006 insgesamt 144 Gewerkschafter aufgrund ihres Eintretens für Arbeiterrechte ermordet. 2005 waren es 115. Auf über 400 Seiten dokumentiert der 2006 gegründete internationale Gewerkschaftsdachverband mit Sitz in Brüssel verschiedene Formen der Verletzung von Gewerkschaftsrechten.
    Laut IGB wurden im vergangenen Jahr mehr als 800 Gewerkschafter geschlagen oder gefoltert, 5.000 verhaftet und über 8.000 Menschen aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit, beispielsweise der Teilnahme an Streiks, entlassen. Das gefährlichste Pflaster für Gewerkschafter ist Kolumbien. Dort sollen dem IGB zufolge 2006 insgesamt 78 Gewerkschafter ermordet worden sein. Die meisten der Taten seien von paramilitärischen Todesschwadronen mit Verbindungen zu Regierungsangehörigen oder im Auftrag von Arbeitgebern verübt worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Gewerkschaftsdachverbands, der nach eigenen Angaben 168 Millionen Arbeiter vertritt. Viele der Morde blieben unaufgeklärt und damit ungeahndet. IGB-Generalsekretär Guy Ryder greift deswegen die Regierung von Präsident Álvaro Uribe Vélez scharf an. „Statt alle Mittel einzusetzen, um das eigentliche Problem in den Griff zu bekommen, gibt die Regierung Uribe Millionen Dollar für eine massive PR-Kampagne aus und schickt führende Regierungsvertreter ins Ausland, um aller Welt zu verkünden, dass die Situation in Kolumbien sich verbessert. Das sind Lügen“, schreibt Guy Ryder im Vorwort des Berichts. Dokumentiert werden auch 33 Tötungsdelikte auf den Philippinen, die sich „zeitweise im Einvernehmen mit dem Militär und der Polizei“ ereignet hätten.
    Die meisten Toten gab es in Amerika (80). In Bereich Asien-Pazifik starben 37 Menschen, weil sie in Gewerkschaften mitgearbeitet hatten, in Afrika waren es 24 und im Nahen Osten drei. In Europa wurde niemand wegen seines Eintretens für Arbeitnehmerrechte getötet.
    Vorwürfe erhebt der IGB des Weiteren gegen Weißrussland, Myanmar, China, Kuba, Äquatorialguinea, Iran, Nordkorea, Simbabwe und mehrere Golfstaaten. In all diesen Länder würden unabhängige Gewerkschaften unterdrückt. Der IGB beklagt aber auch eine „zunehmende Arbeitnehmerrechtsfeindlichkeit von Regierungen in einigen Industrieländern“. Als Beispiele werden Australien, die Vereinigten Staaten und die Schweiz genannt. In Australien schränkten von der Regierung als „WorkChoices“ bezeichnete Gesetze zahlreiche Arbeitnehmerrechte stark ein. In den USA sei der Begriff „leitender Angestellter“ durch eine Entscheidung des National Labor Relations Boards stark ausgeweitet worden, was dazu geführt habe, dass Millionen Beschäftigten das Vereinigungsrecht abgesprochen wurde.
    Trotz der vielen negativen Fakten will Guy Ryder die Situation nicht gänzlich schwarz sehen. Allen Schwierigkeiten zum Trotz glaubten Millionen Frauen und Männer nach wie vor an den Nutzen der Gewerkschaftsarbeit, oder sie entdeckten ihn gerade. Viele von ihnen kämpften allen Widrigkeiten zum Trotz für ihre Rechte, behauptet der IGB-Generaksekretär im Vorwort des Berichts. (wikinews)

    14 September 2007

    UNO stärkt Ureinwohnerrechte

    Gegen die Stimmen von USA, Kanada, Australien und Neuseeland, bei Enthaltung von elf weiteren Staaten (z.B. Russland) verabschiedeten die Vollversammlung der Vereinten Nationen nach ca. zwanzigjährigen Verhandlungen eine Charta, die bedeutsame Rechte der weltweit etwa 370 Mio. Ureinwohner gegenüber zugewanderten Mehrheitsgesellschaften stärkt. So wird den indigenen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, eigenes Land und Bodenschätze zugebilligt. Inwieweit diese völkerrechtliche Charta bindend für die von ihr betroffenen Staaten bindend ist, dürfte ein komplizierter Klärungsprozess werden.

    -msr-

    27 Juli 2007

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russland wegen Massakern in Tschetschenien

    Straßburg (Frankreich), 27.07.2007 – Russland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen seiner Massaker in Tschetschenien verurteilt. Gestern sprach der Gerichtshof acht Tschetschenen Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 273.000 Euro zu, weil ihre Angehörigen im Februar und August 2000 bei Militäreinsätzen durch die russische Armee getötet worden waren.

    Natalja Krawtschuk, eine Juristin bei der russischen Menschenrechtsgruppe Memorial, beklagte, dass bis heute noch unbekannt sei, wer die Verbrechen begangen habe. Die Gruppe forderte, die Behörden sollten ernsthaft nach den Tätern fahnden.

    Am 5. Februar 2000 waren in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny viele Zivilisten standrechtlich erschossen und Häuser abgebrannt worden. Bei dem zweiten vom Gerichtshof verhandelten Fall wurden im August 2000 bei einer Vergeltungsaktion von russischen Soldaten nach einem Anschlag auf einen russischen Panzer zwei Brüder im Alter von 22 und 27 Jahren festgenommen. Die Mutter der beiden hatte versucht, bei den Militärbehörden Auskunft über ihre Söhne zu bekommen, jedoch ohne Erfolg. Im September des Jahres wurden die Leichen der beiden gefunden. Wer die Täter waren, konnte jedoch bislang nicht ermittelt werden. +wikinews+

    04 Juli 2007

    Prozess um die Ermordung von Hrant Dink eröffnet

    +wikinews+ Istanbul (Türkei), 04.07.2007 – In Istanbul hat der Prozess gegen 18 Angeklagte um den Mord am türkisch-armenischen Journalisten und Publizisten Hrant Dink begonnen. Die Tat selbst soll von Ogün Samast ausgeführt worden sein. Ein Hauptverdächtiger, ein Extremist, Yasin Hayal, soll in einem am 9. Mai geschriebenen Brief an die Staatsanwaltschaft ausgesagt haben, von Polizeibeamten zu der Tat angestiftet worden zu sein. Hayal sprach von einem „inneren Staat“, der ihn kontrolliert haben soll. Dies berichtet die Tageszeitung Radikal.

    Auch Anwälte berichten, dass Hayal und ein anderer Hauptverdächtiger, Erhan Tuncel, ausgesagt haben sollen, für Sicherheitskräfte (nach anderen Quellen für den Geheimdienst) gearbeitet zu haben. Tuncels Telefonverbindungen muss die Polizei an das Gericht aushändigen. Tuncel will die Namen von acht Geheimdienstmitarbeitern bekanntgeben, die er mehrfach gewarnt habe, dass ein Attentat auf Hrant Dink bevorstehe. Demokratische Kräfte befürchten seit längerem, dass Radikale in Justiz und Sicherheitsapparat eine eigene Gruppe gebildet haben. Das Gericht beschloss am Montag, auch gegen Behörden zu ermitteln, so ein Anwalt der Familie Dink. Das Verfahren wurde inzwischen unterbrochen und soll am 1. Oktober fortgesetzt werden. Ein möglicher Straftatbestand sei „Bildung einer Terrororganisation“.

    Eine von Familie Dinks Anwältinnen, Fethiye Cetin, macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe, nicht ausreichend in alle Richtungen ermittelt zu haben. Die Ermittlungen seien auf den Ort beschränkt worden, an dem die Tat geplant wurde. Die meisten Beschuldigten lebten in der hauptsächlich von Nationalisten bewohnten Region Trabzon.

    Am 19. Januar war Dink in Istanbul vor seinem Büro erschossen worden. Er geriet dadurch ins Visier der Extremisten, dass er offen über den Völkermord an den Armeniern berichtete. Nationalisten leugnen den Genozid weiterhin. Für sie stellte die Berichterstattung Dinks eine Verunglimpfung des Türkentums dar. Die Europäische Union verlangt hingegen die Abschaffung des entsprechenden Paragraphen, aufgrund dessen Dink 2005 zu einer bedingten sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dink hatte vor mehr als zehn Jahren die Zeitung Agos gegründet. Vor seinem Tod wurde Dink täglich per E-Mail bedroht.

    Bereits beim Tod Dinks wurde von den Umstehenden die Regierung als Drahtzieher verdächtigt. Eine etwa 30-köpfige Gruppe bezeichnete damals die Türkei als Mörderstaat und verlangte mehr Brüderlichkeit unter den Völkern. Nach armenischen Angaben wurden beim Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 etwa zwischen 250.000 und 500.000 Menschen getötet.

    Ministerpräsident Erdoğan hatte nach der Tat versprochen, dass die Täter gefunden würden. Polizei und Justiz würden alles dazu Nötige unternehmen. Er fand die Tat abscheulich. Es kam in den Tagen nach dem Mord zu Protesten, in denen von Demonstranten unter anderem die Sätze „Es lebe die Brüderlichkeit der Völker“, „Wir alle sind Hrant, wir sind Armenier“ und „Schulter an Schulter gegen den Faschismus“ gerufen wurden. Etwa 250.000 Menschen nahmen an einem Trauermarsch in Istanbul teil.

    Von den Angeklagten sollen Spuren zu weiteren politischen Morden führen. Darunter soll auch der Mord an drei Mitarbeitern eines Bibelverlages im Mai und an einem Verwaltungsrichter vor etwa einem Jahr sein. Viele weitere problematische politische Prozesse, etwa das Verfahren gegen Orhan Pamuk, sollen ebenfalls nur auf Rechtsanwalt Kemal Kerincsiz zurückführen, der Kontakt zu den Angeklagten haben soll.

    Der deutsche Politiker türkischer Herkunft und Europa-Abgeordnete Cem Özdemir von den Grünen nannte den Prozess eine Möglichkeit zum Neuanfang. Er sei „die Chance, sich an Haupt und Gliedern von dem Krebsgeschwür des Ultranationalismus zu befreien“. Özdemir sprach von „radikal-nationalistischen Parallelstrukturen“, denen die Hintermänner angehört hätten. Das Ziel sei es gewesen, eine multireligiöse Türkei und eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte zu verhindern. Als Tatmotiv sei ein Artikel anzusehen, der von Dink kurz vor seinem Tod verfasst wurde und in dem behauptet wurde, dass die Adoptivtochter von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk armenischer Herkunft gewesen sei. Dies stelle eine schwere Beleidigung für die Nationalisten dar.

    17 Juni 2007

    Ehemaliger US-Außenminister Powell fordert Schließung von Guantanamo

    Washington, D.C. (Vereinigte Staaten), 17.06.2007 – Der ehemalige Außenminister der Vereinigten Staaten, Colin Powell, hat die sofortige Schließung des Gefängnisses an der Guantanamo Bay auf Kuba gefordert. Mit den Worten „Ich würde es schließen, nicht morgen, sondern heute Nachmittag“ wird Powell in der Zeitung „Financal Times Deutschland“ zitiert. Powell sieht das Ansehen des US-amerikanischen Rechtssystems und die Vorbildfunktion der Vereinigten Staaten gefährdet. Die Häftlinge in Guatanamo Bay gelten weder als Kriegsgefangene noch werden sie einem ordentlichen Gericht überstellt. Viele von ihnen haben keinen Kontakt zu Anwälten. Powell forderte, dass die Insassen von Guantanamo Zugang zu Anwälten und ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten.

    Der republikanische Präsidentschaftsbewerber Mike Huckabee ist für einen Fortbestand von Guantanmo. Er behauptet, die meisten Insassen von regulären US-Gefängnissen würden lieber in Guantanamo als in einem Staatsgefängnis sitzen. +wikinews+


  • Guantanamo
  • 31 Mai 2007

    Garri Kasparow hat Todesangst

    Madrid (Spanien), 31.05.2007 – Der ehemalige Schachweltmeister Garri Kasparow von der russischen Oppositionspartei „Drugaja Rossija“ fürchtet Mordanschläge.

    Wenn er mit der Aeroflot fliege, nehme er keine Bordnahrung zu sich, da er Angst habe, dass diese vergiftet sein könnte. Dennoch seien Kasparows Risiken nichts gegen die seiner Aktivisten in der Provinz. Erinnerungen an das Franco-Regime würden beim Putin-Regime wach, so der Supergroßmeister gegenüber dem spanischen Tagesblatt „El País“. Putins Regime sei durch feudale Elemente gekennzeichnet.

    Am 18. Mai habe sich die Europäische Union beim EU-Russland-Gipfel in Samara erstmals entschieden gegen Putins Politik geäußert. Er glaube, Europa habe verstanden, dass die russische Regierung nicht demokratisch sei, so Kasparow weiter. Der Westen würde nun die Einstellung zur Regierung in Russland ändern. Kasparow beklagte sich, dass Demokratie und Rechtsstaat unter Putin litten, worauf Europa hinweisen müsse. Es schade „uns“, Putin als Demokraten hinzustellen. Bei Russland handele es sich wie bei Simbabwe oder Weißrussland um einen Polizeistaat. Man sei automatisch schuldig, wenn man verhaftet würde. Kasparow verglich dies mit der Sowjetunion. Niemand sei in Russland sicher. Kasparow drängte die Europäischen Union, freie und gerechte Wahlen 2008 zu garantieren.

    Bei einer Reise nach Frankreich übte Kasparow erneut scharfe Kritik an Putin. In der Vorwoche war dem ehemaligen Schachweltmeister eine Reise zum EU-Russland-Gipfel in Samara verwehrt worden. Kasparow wollte dort an einem Protest teilnehmen.

    Die „Internationale-Helsinki Föderation für Menschenrechte“ (IHF) und die „Moskauer Helsinki Gruppe“ forderten, dass die Beteiligung an friedlichen Protesten für russische Bürger gewährleistet werden müsse. IHF-Direktor Aaron Rhodes nannte es ein Menschenrecht und eine grundlegende bürgerliche Freiheit, Unzufriedenheit mit der Politik in einem Staat auszudrücken.

    Kasparow hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage eingereicht. Damit protestierte er gegen seine Verhaftung und Verurteilung im April 2007. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sehe der Oppositionspolitiker verletzt, so das Gericht. (wikinews)

    28 Mai 2007

    Russland: Volker Beck festgenommen

    Moskau (Russland), 28.05.2007 – In Russland wurde am Sonntagmorgen erneut ein bekannter Politiker festgenommen. Diesmal handelte es sich um den Bundestagsabgeordneten Volker Beck von der deutschen Partei Bündnis 90/Die Grünen.

    Beck hat nach Angaben eines Fraktionssprechers versucht, im Moskauer Bürgermeisteramt mit Kollegen aus dem italienischen und dem Europaparlament eine Petition für die Versammlungsfreiheit zu übergeben. Noch bevor Volker Beck die Petition überreichen konnte, wurde er von Polizeikräften in Gewahrsam genommen. Vor dem Amt sei es zu Auseinandersetzungen gekommen, bei denen Beck mit Eiern und Tomaten beworfen worden sei.

    Als bekennender Schwuler nahm Volker Beck an einer Moskauer Konferenz für die Rechte Homosexueller teil. Die Polizei hatte angekündigt, gegen die geplante Homosexuellen-Parade hart vorzugehen. Auch Nationalisten, Religionsanhänger und Kommunisten hatten sich am Samstag gegen die Parade ausgesprochen. Bei der Kundgebung wurden mehrere Demonstranten festgenommen. Die Sicherheitskräfte gingen laut Radioberichten mit Gewalt gegen Demonstranten vor.

    Nach Auskunft des Fraktionssprechers der Grünen im Bundestag wurde die deutsche Botschaft eingeschaltet.

    Bereits im vorigen Jahr wurden Teilnehmer an dem verbotenen Marsch von Sicherheitskräften, Neonazis und Christen angegriffen. Auch Volker Beck wurde damals von Rechtsradikalen attackiert. Im Alltag werden Homosexuelle in Russland häufig attackiert und diskriminiert. Homosexualität ist dort offiziell seit 1993 legal. +wikinews+

    14 April 2007

    Russische Polizei nimmt Garri Kasparow fest

    Moskau (Russland), 14.04.2007 – Die russische Polizei hat den ehemaligen Schachweltmeister und Oppositionspolitiker Garri Kimowitsch Kasparow, der Mitglied der Koalition „Anderes Russland“ ist, heute im Vorfeld einer nichtgenehmigten Demonstration in der Moskauer Innenstadt festgenommen. Dies berichtete eine persönliche Beraterin Kasparows der Nachrichtenagentur Reuters. Laut Marina Litvinovich, der Sprecherin des Politikers, erfolgte die Festnahme, als Garri Kasparow die U-Bahn betreten wollte, mit der er zum Ort der Demonstration gelangen wollte. Nach Angaben der russischen Polizei wurden mehr als 170 Personen festgenommen, AFP-Reporter sprachen von mehr als 200 Festnahmen; unter ihnen auch Mitarbeiter der Presseagentur Reuters und des deutschen Fernsehsenders ZDF. Die zwei Mitarbeiter des ZDF sollen jedoch wieder frei sein, meldet das Moskauer Studio des Senders. Auch der ehemalige Ministerpräsident Michail Michailowitsch Kasjanow sowie Andrej Illarionow, der frühere Berater Putins, sollen sich dem Protest angeschlossen haben.

    Ein Polizeisprecher gab an, dass Polizisten von Demonstranten auf „brutale Weise“ provoziert worden seien. Kasparow berichtete jedoch, dass kein Grund für die Festnahme genannt worden sei. „Offensichtlich sollen die Menschen auf eine extrem gewalttätige Art und Weise eingeschüchtert werden“, so der ehemalige Schachweltmeister telefonisch gegenüber Echo Moskwy, einem Radiosender. Auch der Verbleib Kasparows ist unklar. Während einige Medien von einer Freilassung berichteten, soll ein Sprecher angegeben haben, dass die Ermittler noch mit Kasparow „arbeiteten“.

    „BBC News“ zufolge führten die Sicherheitskräfte eine groß angelegte Operation durch, um eine Demonstration von Putin-Gegnern auf dem Puschkin-Platz zu verhindern. An der Aktion sollen 9.000 Polizisten beteiligt gewesen sein. Die Koalition um den ehemaligen Schachweltmeister wirft Russlands Präsident Wladimir Putin vor, die Demokratie zu beseitigen. Der Kreml hält die Koalition „Anderes Russland“ (Drugaja Rossija) für eine Gruppe, die Russland destabilisieren will. Im Herbst finden in Russland die Parlamentswahlen statt. Bereits Anfang März versammelten sich mehr als 5.000 Putin-Gegner in St. Petersburg zu einer nicht genehmigten Demonstration. Auch hier gab es zahlreiche Festnahmen durch die russische Polizei. +wikinews+

    15 März 2007

    Die Geständnisse des Scheich Mohammed

    Bis auf den Attentatsversuch auf Mickey Mouse hat Khalid Scheich Mohammed bei einem Guantanamo-Verhör am 9.3.2007 annähernd alles gestanden, was uns heilig ist - und darf solch Sarkasmus sein? Ja, denn ohne anwaltlichen Beistand dürfen solche Verhöre kein Gewicht haben. Überhaupt kein Gewicht. -msr-

    wikinews: Scheich Mohammed gesteht Teilnahme am 11. September

    Guantanamo-Bucht (Vereinigte Staaten), 15.03.2007 – Bei einem Verhör am vergangenen Freitag, dem 9. März 2007, gestand die ehemalige mutmaßliche Nummer drei des Terrornetzwerks Al Qaida, Khalid Scheich Mohammed, in Guantanamo Bay auf Kuba, der Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA zu sein und die Planungen organisiert zu haben, so das Pentagon.

    Es war allerdings ein Verhör ohne Anwalt. „Ich war von A bis Z verantwortlich für die Operation 11. September“, erklärte der Pakistaner einer Mitschrift zufolge, die das Militär am Mittwoch, dem 14. März 2007, veröffentlichte. Scheich Mohammed soll unter anderem auch die fehlgeschlagenen Attentatsversuche auf den mittlerweile verstorbenen Papst Johannes Paul II. und die ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton und Jimmy Carter sowie die tödlichen Anschläge von Bali geplant haben. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AP hat Scheich Mohammed zugegeben, dass er auch für die Enthauptung eines US-amerikanischen Reporters 2002 in Pakistan verantwortlich war. Da dieses Verhör vor einem US-amerikanischen Militärtribunal hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, stellt sich auch die Frage, ob hierbei nicht etwa Folter im Spiel gewesen ist. Scheich Mohammed gab jedoch später zu hören, dass sein Geständnis nicht unter Zwang stattgefunden habe. +wikinews+

  • Der 11.09.2001
  • 15 Januar 2007

    Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig

    München (Deutschland), 15.01.2007 – Das bayerische Verfassungsgericht hat am heutigen Montag die Popularklage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuchverbot abgewiesen. Damit dürfen muslimische Lehrerinnen auch in Zukunft in bayerischen Schulen kein Kopftuch tragen.
    Die Islamische Religionsgemeinschaft, ein Verein mit Sitz in Berlin, hatte gegen das am 11. November 2004 mit den Stimmen der CSU-Mehrheit verabschiedete Gesetz geklagt, weil sie darin eine massive Beeinträchtigung der Religionsfreiheit der Muslime sah. Außerdem verletze das Gesetz den Grundsatz der Gleichbehandlung, da das Gesetz zwar allgemein das Tragen äußerlich sichtbarer religiöser Symbole und Kleidungsstücke verbietet, die Ordenstracht von Nonnen jedoch ausgenommen ist. Der Verein hielt das Gesetz daher für verfassungswidrig.
    In der Urteilsbegründung beriefen sich die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, in dem entschieden worden war, dass für ein Kopftuchverbot eine gesetzliche Regelung in den einzelnen Bundesländern notwendig sei. Diese gesetzliche Grundlage habe der Freistaat Bayern geschaffen. Zudem müsse das Recht auf die freie Ausübung der Religion im Kontext mit anderen verfassungsmäßig geschützten Rechten gesehen werden und auch die Religionsfreiheit von Schülern und Eltern beachtet werden, die die von der Lehrkraft zum Ausdruck gebrachte Überzeugung nicht teilen.
    Der bayerische Lehrerinnen und Lehrer-Verband (BLLV) und das bayerische Kultusministerium begrüßten die Entscheidung. So sagte der Präsident des BLLV, Albin Dannhäuser: „Schulen müssen Orte sein, an denen Toleranz und gegenseitiger Repekt gelebt werden.“
    Das Tragen eines Kopftuches ist muslimischen Lehrerinnen außer in Bayern auch in mehreren anderen Bundesländern verboten. Als erstes Bundesland verabschiedete Baden-Württemberg Anfang Juni 2004 ein neues Schulgesetz, in dem das Tragen des Kopftuchs gesetzlich untersagt war. Dieser Regelung widersprach aber im Juli 2006 das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit der Begründung, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werde, da die Ordenstracht für Nonnen weiterhin erlaubt sei. Eine Stuttgarter Grund- und Hauptschullehrerin darf nun weiterhin im Unterricht ihr Kopftuch tragen. Als bisher letztes Bundesland verabschiedete Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot. Berlin erließ das strikteste Gesetz, dort sind auch christliche und jüdische religiöse Symbole verboten. http://www.wikinews.de/

    06 Oktober 2006

    Deutsche Elitesoldaten sollen Gefangenen misshandelt haben

    Berlin (Deutschland), 06.10.2006 – Nach Angaben des in Afghanistan festgenommenen Bremers Murat Kurnaz ist dieser von deutschen KSK-Soldaten während Verhören in einem US-Gefängnis in Kandahar misshandelt worden. Dies berichtete Kurnaz in einem Interview mit der Zeitschrift Stern.

    Das deutsche Verteidigungsministerium kündigte eine Untersuchung zu den Vorwürfen an. Unterdessen ließ der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den Geheimdienstaffairen, Siegfried Kauder (CDU), verlauten, dass er Kurnaz’ Schilderungen für absurd halte. Sein Ausschuss wolle sich dennoch ab Anfang 2007 mit dem Fall beschäftigen. Auch Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung ist nichts über Beteiligungen deutscher Soldaten an Verhören oder Misshandlungen in Gefängnissen des US-Militärs bekannt.

    Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministers erklärte, dass eine Arbeitsgruppe des Ministeriums unverzüglich mit den Nachforschungen beginnen werde. Dabei sollen zunächst alle zum damaligen Zeitpunkt in Kandahar eingesetzten deutschen Soldaten zur Abgabe einer dienstlichen Erklärung aufgefordert werden. +wikinews+