05 Oktober 2015

Kundus - es war kein "Kollateralschaden"

Die Toten des US-Angriffs auf die Klinik in Kundus sind kein "Kollateralschaden", sondern Opfer einer verbrecherischen Kriegsführungsart, der "dead or alive" im Hinblick auf den Feind zu gleichgültig ist - wie beim deutsch-us-amerikanischen Bombardement auf die Tanklastkraftwagen mit vielen zivilen Opfern.

PRINZIPIELL (nach dt. Recht und Völkerrecht) darf das Leben des Feindes nicht weniger wert als das eigene Leben sein.

Schwierig, aber darum dürfen wir nicht bomben, bomben und bomben, als sei uns Frieden nur noch mit Toten zu machen.