Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer schaffte es in die Schlagzeilen mit der beachtlich rechtsfernen Behauptung, ein NPD-Verbot könne vor dem EGMR scheitern, da die NPD zu geringe Wahlerfolge habe. Das ist falsch, denn die Opportunitätsabwägung, die solchen Entscheidungen zwar unvermeidlich eigen ist, kann ihren Anknüpfungspunkt nicht darin haben, wie viele Menschen sich einer verfassungsfeindlich agierenden Partei anschließen, sondern ob solche Möglichkeit überhaupt geduldet werden darf. Folglich sind nicht Größe und Wahlergebnisse relevant, sondern der Grad der Verfassungsfeindlichkeit einer solchen Partei nach ihren Zielen und/oder dem Verhalten ihrer Anhänger, wie es ausdrücklicher Wortlaut des Grundgesetzes ist, siehe >> dialoglexikon.de/art21.htm Abs.2 Aber Hassemers Vortrag ist auch verfahrensrechtlich falsch, denn ohne Überlegung, ob eine EGMR-Klage gegen ein Parteiverbot überhaupt zulässig wäre, zumal Parteienrecht und Vereinigungsrecht a) keine Deckungsgleiche haben, b) das Grundgesetz spezifisch antifaschistische Lehren aus der Geschichte zog und diesbezüglich dauerhafte Geltung beansprucht >> dialoglexikon.de/antifaschistische_verfassungsordnung.htm Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel, ansonsten heulend, dass Deutschland nicht Herr des eigenen Landes sei, begeistert sich schon mal vorab für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Interview v. 14.12.2012), unterstreicht somit einmal mehr das taktische bzw. heuchlerische Verhältnis seiner Partei zum Recht allgemein und Grundgesetz im Besonderen. Und möglicherweise braucht Holger Apfel Nachhilfeunterricht >> Art.17 EMRK Auch die Verschiedenheit von Lippenbekenntnis zur Bekenntnisfreiheit gilt es in einem Verbotsantrag deutlich zu machen und zwar mit dem Nachweis, dass die NPD wie einst die NSDAP eine Partei ist, die unser als "Judenrepublik" beschimpftes Gesellschaftssystem "politisch eiskalt ... zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu Boden ringen" will, wie es Udo Pastörs als NPD-Fraktionsvorsitzender des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 25.2.2009 verkündete, siehe >> dialoglexikon.de/pastoers.htm Wenn die Rechtsprechung solche Volksverhetzer "laufen lässt", wie es per "Bewährungsstrafe" passierte, wenn dann die Politik zuschaute, nicht in die Nebenklage ging, wie soll dann ein NPD-Verbotsverfahren funktionieren? Worauf soll sich der Antrag gründen, wenn nicht genau darauf, was sich ihre Top-Funktionäre leisten, wenn nicht genau darauf, dass die NPD mit Wissen und Wollen ihrer Mitglieder jede Menge Kriminelle und NS-Fans in den Reihen und in der Führung haben? ES GIBT KEINEN GRUND ZUR EILE, wie es die mediale Debatte und die Profilierungsroutinen der Parteien suggerieren, sondern reichlich Gründe zur Gründlichkeit, die allerdings auch die Versäumnisse der Parteien offenbaren würde. Genau das möchten die Unionsparteien, FDP, SPD und GRÜNE vermeiden. Und die Linkspartei? Über dürftiges Antifaschisten-Geschwafel als vermeintlichem Teil der Kapitalismuskritik hinaus wird man auch dort kaum konkret, denn wer das macht, begibt sich ins Fadenkreuz dieser auf "Bewährung" freien Volksverhetzer und Möchtegern-Breiviks. Der einzig vernünftige Weg aus dieser Sackgasse des Versagens ist die breite, öffentliche Debatte über die Erfahrungen aller Teile der Gesellschaft mit der NPD, denn wer die primären Zielgruppen der rechtsextremistischen Hasstiraden erst und nur dann abfragt, um sich nach bekannt gewordenen Mördereien die Hände der Untätigkeit in Unschuld zu waschen, soll eigentlich nicht mitreden dürfen, sondern zunächst mal zuhören müssen. - Aber unsere Politiker sind derart "bürgerverdrossen", dass sie alles tun, um einen seriösen Dialog zu vereiteln, dann auch das NPD-Verbot vereiteln.
28 Dezember 2012
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